Wildcampen nach Kanton in der Schweiz, und die Behauptung, die alle wiederholen
"Nur Aargau und Obwalden erlauben es" ist die meistwiederholte Aussage auf Kantonsebene zum Schweizer Wildcampen. Die eine Hälfte stimmt und wird aus dem falschen Dokument zitiert. Die andere handelt von etwas ganz anderem.
Der Kanton ist meist gar nicht die Ebene, die über deine Nacht entscheidet. Die meisten Kantone haben überhaupt kein Campinggesetz, weshalb die Antwort fast immer von einer Gemeinde kommt. Wo ein Kanton legiferiert hat, lohnt sich der Blick in den Artikel statt in die Zusammenfassung: Obwaldens Gesetz verbietet zuerst das Campieren ausserhalb von Campingplätzen und schreibt zwei Artikel später eine Ausnahme für eine einzelne Nacht hinein.1
Obwalden: richtige Behauptung, falsches Gesetz
Obwalden ist der gemeinte Kanton, und inhaltlich hält die Sache. Nicht haltbar ist die Fundstelle. Das kursierende Dokument ist GDB 971.41, die Verordnung über das Kampieren von 1977, und sie wurde am 28. Februar 2015 aufgehoben.2 In Kraft ist GDB 971.4, das Gesetz über das Campieren vom 4. Dezember 2014, seit dem 1. März 2015.
Liest man es, ist der Aufbau das Gegenteil der Zusammenfassung. Art. 6 setzt den Grundsatz: das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen zum Campieren ausserhalb behördlich bewilligter Campingplätze ist nicht gestattet. Die Erlaubnis, die alle zitieren, steht zwei Artikel weiter in Art. 8 unter dem Titel "Einmaliges Übernachten": zum einmaligen Übernachten darf ein Zelt, ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil ohne Bewilligung ausserhalb bewilligter Campingplätze aufgestellt werden, wenn keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden, auf eigenes Risiko.1
Diese Bedingung überlebt die Zusammenfassung nie, und sie leistet echte Arbeit. Sie ist auch der Grund, warum Art. 11 das Campieren ohne Bewilligung und gesondert das wiederholte Verstossen gegen das Verbot bestraft: eine Nacht ist ausgenommen, ein Muster nicht. Daneben gibt es einen zweiten Weg in Art. 7 Abs. 3, leicht zu übersehen: mit der Einwilligung der Eigentümerschaft darf auf dem Grundstück eines Wohnhauses vorübergehend unentgeltlich campiert werden.
Aargau: eine andere Frage beantwortet
Die Aargauer Hälfte ist eine Verwechslung der Kategorie, so oft kopiert, dass sie inzwischen wie eine Tatsache klingt. Jede Quelle, die die tatsächliche Regel beschreibt, beschreibt eine Fahrzeugtoleranz: eine Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz ohne ausdrückliches Verbot, am Morgen weiterfahren, und kein Campingverhalten, also Tisch und Stühle bleiben drin.
Das ist eine Regel darüber, wo ein Wohnmobil über Nacht stehen darf. Es ist keine Erlaubnis, in freier Landschaft ein Zelt aufzustellen, und beides verschmilzt, weil es bei denen, die die Zusammenfassung schreiben, unter Wildcampen abgelegt wird.
Bemerkenswert ist auch, was der meistzitierte Artikel zu dieser Behauptung tatsächlich enthält. Der Beitrag von 2024 mit dem Titel "Im Aargau und in Obwalden ist Wildcampen erlaubt" nennt für keinen der beiden Kantone ein Gesetz, eine Verordnung oder einen Artikel. Wir haben ihn zur Kontrolle gelesen.3 Die vollständige Aargauer Sammlung haben wir nicht durchgezählt, wir behaupten also nicht, es gebe nirgends eine Aargauer Campingnorm; wir sagen, dass die Behauptung so, wie sie publiziert ist, keine Fundstelle hat und vom Parkieren handelt.
Die Kantone, in denen die Antwort ein Fehlen ist
Das nützlichere Muster ist das Gegenteil einer Erlaubnis. In mehreren Kantonen verbietet dir nichts etwas, weil nie eine Norm geschrieben wurde, und dieses Fehlen hat die meisten Legal-Verdikte in unserem Korpus erzeugt.
Appenzell Innerrhoden ist der sauberste Fall: der Kanton hat 2005 die Strafartikel seiner Campingverordnung aufgehoben, es existiert dort also gar keine kantonale Campingbusse, und der legale Weg am Fälensee führt stattdessen über die Einwilligung des Alppächters.4 Uri hat kein Campingverbot, weshalb Chaiserstuel und Spilauersee legal herauskamen. Glarus hat keine kantonale Campingnorm, was über den Fessisee entscheidet. Nidwalden kennt nirgends eine Ordnungsbusse fürs Campieren.
Graubünden hat ebenfalls kein kantonales Verbot, ist aber die deutlichste Warnung davor, einen Kanton für eine Antwort zu halten: Gemeinden dort verbieten das Campieren aus eigener Kompetenz gemeindeweit, und Silvaplana kommt über das Baurecht auf 30 000 Franken.5 Kanton offen, Gemeinde zu.
Warum die Gemeinde die entscheidende Ebene ist
Weil dort die Verbote tatsächlich liegen. Bern hat kein kantonales Campingverbot, und trotzdem enthält das Berner Oberland einige der strengsten Regeln des Landes, alle kommunal: Lauterbrunnen bis 5000 Franken gemeindeweit seit dem 1. Januar 2025, Grindelwald ohne Ausnahme oberhalb der Waldgrenze, Kandersteg mit einem Zeltverbot in Art. 7. Das Wallis hat kein kantonales Verbot, und Zermatt setzt für ein Zelt trotzdem rund 200 Franken an, Art. 43.
Eine Antwort auf Kantonsebene hat also die falsche Form. Zu wissen, dass dein Kanton kein Campinggesetz hat, sagt dir nur, dass niemand die Frage von oben geschlossen hat. Die Gemeinde kann sie trotzdem geschlossen haben, und rund 2000 davon entscheiden je für sich.
Die eine Stelle, an der eine Aussage auf Landesebene entscheidend ist, liegt über den Kantonen und lässt sich von keinem Kanton und keiner Gemeinde aufheben: in einem eidgenössischen Jagdbanngebiet ist freies Campieren schlicht verboten.6
Was die kantonale Ebene sagt, dort wo wir sie gelesen haben
Bis auf den benannten Artikel gelesen, für die dahinterliegenden Spotberichte. Eine Kantonsspalte ist der Anfang einer Antwort, nie die ganze.
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ObwaldenEine Nacht, bedingt
GDB 971.4 Art. 6 verbietet das Campieren ausserhalb von Campingplätzen; Art. 8 erlaubt das einmalige Übernachten ohne Bewilligung, wenn keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden. Die 1977er Verordnung, die alle verlinken, wurde 2015 aufgehoben.1
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Appenzell InnerrhodenKeine Busse
Die Strafartikel der Campingverordnung wurden 2005 aufgehoben, es existiert keine kantonale Campingbusse. Der legale Weg führt über die Einwilligung der Eigentümerschaft oder des Alppächters.4
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UriKein kantonales Verbot
Kein Campingverbot auf Kantonsebene, und auf Boden der Korporation Uri ist eine Nacht vorbewilligt. Daraus sind zwei unserer Legal-Verdikte entstanden.
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GlarusKeine Campingnorm
Überhaupt keine kantonale Campingnorm, was über den Fessisee entscheidet. Teuer ist hier stattdessen das Feuer: das Waldgesetz reicht bis 20 000 Franken.
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GraubündenKein kantonales Verbot, Gemeinden handeln
Kantonal nichts, aber Gemeinden verbieten aus eigener Kompetenz gemeindeweit. Silvaplana kommt über das Baurecht statt über das Campingrecht auf 30 000 Franken.5
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BernKein kantonales Verbot, strenge Gemeinden
Kein kantonales Campingverbot, und trotzdem einige der strengsten Regeln der Schweiz: Lauterbrunnen bis 5000 Franken gemeindeweit, Grindelwald ohne Ausnahme oberhalb der Waldgrenze, Kandersteg mit klarem Zeltverbot.
Warum dich eine Kantonskarte in die Irre führen würde
Weil ein grün eingefärbter Kanton nur bedeuten würde, dass der Kanton nicht legiferiert hat, und das ist in weiten Teilen der Schweiz die Lage. Über die rund 2000 Gemeinden sagt das nichts, die das Campieren auf ihrem ganzen Gebiet verbieten können und es tun, privaten Boden eingeschlossen, in jeder Höhe. Die zwei strengsten Regelwerke, die wir gefunden haben, liegen in Bern und im Wallis, beides Kantone ganz ohne kantonales Campingverbot.
Welche Kantone erlauben Wildcampen in der Schweiz?
Ist Wildcampen im Aargau wirklich erlaubt?
Was steht in Obwaldens Gesetz genau?
Mein Kanton hat kein Campinggesetz. Heisst das, ich darf überall schlafen?
Gibt es eine Regel, die in der ganzen Schweiz gilt?
Quellen
- Kanton Obwalden, Gesetz über das Campieren (GDB 971.4) vom 4. Dezember 2014, in Kraft seit 1. März 2015, vollständig aus dem amtlichen PDF gelesen. Art. 6: das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen zum Campieren ausserhalb behördlich bewilligter Campingplätze ist nicht gestattet. Art. 7 Abs. 3: mit Einwilligung der Eigentümerschaft darf auf dem Grundstück eines Wohnhauses vorübergehend unentgeltlich campiert werden. Art. 8 "Einmaliges Übernachten": zum einmaligen Übernachten darf ein Zelt, ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil ohne Bewilligung ausserhalb bewilligter Campingplätze aufgestellt werden, wenn keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden, auf eigenes Risiko. Art. 11: Busse fürs Campieren ohne Bewilligung und fürs wiederholte Verstossen gegen das Verbot. gdb.ow.ch. ↩
- Kanton Obwalden, Verordnung über das Kampieren (GDB 971.41) vom 25. Februar 1977. Aufhebung bestätigt: die Sammlung führt sie als in Kraft von 1. Mai 1977 bis 28. Februar 2015. Auf dieses Dokument verlinken die meisten Seiten, die "Obwalden erlaubt Wildcampen" schreiben, bis heute. gdb.ow.ch. ↩
- Prime News, April 2024, "Im Aargau und in Obwalden ist Wildcampen erlaubt". Zur Kontrolle gelesen: der Beitrag nennt für keinen der beiden Kantone ein Gesetz, eine Verordnung oder eine Artikelnummer und gibt für keinen Bedingungen oder Fristen an. Trotzdem ist es der Beitrag, auf den für diese Behauptung am häufigsten verwiesen wird. primenews.ch. ↩
- Appenzell Innerrhoden hat 2005 die Strafartikel seiner Campingverordnung aufgehoben, weshalb im Kanton heute keine kantonale Campingbusse existiert, während die Verordnung das Campieren mit Einwilligung der Eigentümerschaft weiterhin zulässt. Vollständig gelesen für unsere Berichte zu Fälensee und Seealpsee. unser Fälensee-Bericht. ↩
- Graubünden hat kein kantonales Campingverbot; die Gemeinde Silvaplana erreicht über das kantonale Baurecht statt über das Campingrecht bis zu 30 000 Franken. Vollständig gelesen für unseren Silvaplanersee-Bericht. unser Silvaplanersee-Bericht. ↩
- Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ, SR 922.31), Art. 5 Abs. 1 lit. e, mit der Ordnungsbusse von 150 Franken nach Ordnungsbussenverordnung (OBV, SR 314.11) Anhang 2 Ziff. 12005. Bundesrecht, also reicht keine kantonale oder kommunale Bewilligung in ein Banngebiet hinein. fedlex.admin.ch. ↩