Jede Woche neue Reports

Wildcamping-Reports

Jeder publizierte Legalitäts-Report: 34 Schweizer Spots, je mit Verdikt, Bussenlage und dem legalen Weg, wenn es einen gibt.

Illegal

Ällgäulücke

Brienzergrat, Oberried am Brienzersee

Ein Zelt ist verboten. Oberried am Brienzersee hat ein eigenes Campingreglement, dessen Art. 3 das Campieren ausserhalb bewilligter Campingplätze verbietet, Busse bis CHF 5'000. Die Ausnahme sieht aus wie die von Lauterbrunnen, ist aber viel enger: sie gilt nur für ein Zelt innerhalb der Bauzone, auf einem überbauten Grundstück bei einem bewohnten Haus mit benutzbaren sanitären Anlagen. Ein Pass auf 1'919 m erfüllt das nie. Bleibt einzig die Bewilligung des Gemeinderats.

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Illegal

Bachalpsee

Grindelwald First, Bernese Oberland

Verboten und büssbar. Grindelwald verbietet Zelte in der ganzen Gemeinde (Camping-Reglement Art. 9, Busse bis CHF 1'000), ohne Ausnahme oberhalb der Waldgrenze, also gilt es am See, auf First und am Faulhorn. Die Hänge über dem See liegen im eidgenössischen Jagdbanngebiet Schwarzhorn, dort gehen die Bussen bis CHF 20'000. Schlafen: das Berghotel Faulhorn oder die Campingplätze im Tal.

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Toleriert

Bällehöchst

Saxeten, Bernese Oberland

Toleriert auf einem schmalen Streifen: der 2'095 m hohe Gipfel und seine Westflanke liegen in Saxeten, das gar keine Camping-Regel hat, über der Waldgrenze und ausserhalb jeder Schutzzone. Die unsichtbaren Linien sind das ganze Gesetz: 100 bis 200 m nördlich, östlich und südlich des Kreuzes bist du schon in Wilderswil, wo Campieren ausserhalb von Campingplätzen seit dem 21. Juli 2025 verboten ist, und die Lobhornhütten-Seite ist Lauterbrunner Verbotsgebiet. Stell das Zelt am oder westlich des Kamms auf, ideal nach einem Anruf bei der Bergschaft Bällen.

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Kommt drauf an

Buochserhorn

Above the Vierwaldstättersee, Oberdorf

Keine Norm verbietet hier eine Nacht im Sommer, und das ist durch Auszählung belegt: alle 400 Nidwaldner Erlasse durchsucht, das Wort Biwak in keinem, 25 Oberdorfer Reglemente sauber, und die Wildruhegebietsverordnung enthält gar keine Campingregel und gilt nur vom 15. Dezember bis 30. April. Niemand im Kanton kann irgendwo eine Ordnungsbusse fürs Campieren erheben, weil das Ordnungsbussengesetz eine abschliessende Liste ohne das Naturschutzgesetz ist. Aber das kantonale Merkblatt von 2021 sagt grundsätzlich Nein und verlangt die Einwilligung des Grundeigentümers, und der Gipfel ist die Obergrenze einer Alp, die bis 1'806 m reicht.

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Chammseeli

Three lakes, Glarus Süd, Mels and Quarten

Es gibt drei Chammseeli und die Antworten sind gegensätzlich, also zuerst klären, welches gemeint ist. Glarus Süd, 2'012 m bei der Leglerhütte, liegt im integralen Teil des eidgenössischen Jagdbanngebiets Kärpf: Campieren verboten, CHF 150 Ordnungsbusse, und die nächste Grenze liegt 1'746 m entfernt und 700 m tiefer, es gibt also kein Hinausgehen. Mels, 2'312 m, hat in keiner Jahreszeit irgendetwas dagegen. Quarten, 2'155 m und in Wahrheit ein Seenpaar, ist vom 15. Dezember bis Ende Skisaison gesperrt und sonst offen.

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Illegal

Engstlensee

Innertkirchen, Bernese Oberland

Am See verboten. Der Engstlensee und seine Ufer liegen im kantonalen Naturschutzgebiet Engstlensee-Jungibäche-Achtelsass (Beschluss von 2012), das Zelte und Biwak ganzjährig verbietet, Busse bis CHF 50'000, und die Aufseher büssen sogar Lagerfeuer. Der legale Weg: im Hotel Engstlenalp am See schlafen, oder über den Jochpass nach Obwalden wechseln, wo ein Ein-Nacht-Zelt oberhalb der Waldgrenze toleriert wird.

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Fälensee

Alpstein, Appenzell Innerrhoden

Mit Einwilligung des Alppächters erlaubt, und die Einwilligung ist ein stehendes Angebot: an der Fälenalp fragen, die kleine Gebühr zahlen, rund CHF 12 pro Nacht, mit Voranmeldung 15, und in der markierten Zone bleiben. Die Appenzeller Campingverordnung erlaubt Campieren mit Einwilligung, und die Strafartikel wurden 2005 aufgehoben, es gibt also keine Busse. Der See liegt ausserhalb des Jagdbanngebiets Säntis, weiter oben gilt das Bundesverbot.

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Legal

Gadenlouwisee

Above Gadmen, Innertkirchen

Jede Ebene kommt sauber zurück, eine Nacht ist also rechtmässig. Keine Bundesnorm erreicht den See, Bern hat keine Campingverordnung und seine einzige Regel mit dem Wort Biwakieren gilt für 28 Gebiete, von denen keines in diesem Tal liegt, und Innertkirchen hat weder ein Polizeireglement noch ein Campingreglement. Das Baureglement, das die Gemeinde nicht online stellt, veröffentlicht der Kanton im ÖREB-Kataster: keine Campierbestimmung, und der See liegt in der Land- und Alpwirtschaftszone, nicht in der Campingzone.

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Illegal

Gnipen

Rossberg, Arth

Der Gipfel liegt in einer kommunalen Naturschutzzone, im Anhang als Objekt T2 Gnipen geführt, einer Bergwiese mit grossen Orchideenbeständen, wo Art. 6 Abs. 2 lit. f der Schutzverordnung Arth das Campieren und Zelten verbietet. Obergrenze CHF 10'000 nach Art. 21, keine Ordnungsbusse. Vom 1. März bis 15. November gilt zudem nach Art. 9 Abs. 3 ein Wegegebot, und der Weg verläuft 0.4 m vom Gipfelpunkt, jedes Aufstellen verletzt es also. Zwanzig bis vierzig Meter südöstlich endet jedes Verbot, nur findet das niemand im Gelände.

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Illegal

Hagelseewli

Faulhorn and Schwarzhorn, Bernese Oberland

Im Berner Oberland gibt es zwei Hagelseewli, und beide liegen im eidgenössischen Jagdbanngebiet Schwarzhorn, wo die Bundesverordnung das freie Zelten und Campieren verbietet. Am Brienzer See verbietet es das Gemeindepolizeireglement ein zweites Mal, und dessen Campieren-Definition nennt das Biwakieren ausdrücklich. Meiringen verbietet das Campieren im Reichenbachtal über ein eigenes Parkplatzreglement, formuliert so, dass es ein zeltloses Biwak nicht erfasst. Wer nach Süden hinausgeht, steht nach 197 Metern in Grindelwald, wo Zelte ausserhalb bewilligter Plätze verboten sind.

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Jöriseen

Above the Flüelapass, Klosters

Ein Zelt ist im ganzen Kessel verboten, nach Klosters Baugesetz Art. 100, aber hinter dem Verbot steht keine Busse: das Baugesetz hat gar keinen Strafartikel, und das kantonale KRG Art. 95 bestraft nur Eigentümer und Leute mit einem Bauvorhaben. Die Gemeinde kann dich wegweisen und nicht büssen. Keine der drei Gemeinden hier schreibt das Wort Biwakieren, ein zeltloses Biwak ist also nochmals eine Stufe weiter weg.

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Legal

Kaiseregg

Above Schwarzsee, Plaffeien

Für eine Nacht auf 2'184 m rechtmässig: am Gipfel greift keine Bundesnorm, Freiburg hat kein kantonales Campingverbot, und Plaffeien publiziert weder ein Polizei- noch ein Campingreglement. Der Gipfel liegt im Regionalen Naturpark Gantrisch, und der ist ein Label mit Charta, keine Schutzverordnung: sein Camping-Kodex ist eine Bitte ohne Busse. Die Bitte verdient Respekt, denn der Park arbeitet aktiv gegen das Wildcampen und hat stattdessen bezahlte Plätze auf Bauernhöfen geschaffen.

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Klöntalersee

Klöntal, Gemeinde Glarus

Keine Norm verbietet es, und das ist geprüft und nicht vermutet: Alle 487 kantonalen Erlasse und alle 119 Gemeindeerlasse enthalten keine Campierbestimmung, der kantonale Bussenkatalog kennt keinen Campiertatbestand, und im Amtsblatt steht für diesen See kein richterliches Verbot. Es hängt trotzdem am Eigentümer. Beide Uferstreifen gehören der Gemeinde Glarus, der Waldzugang ist ein Recht zu gehen und nicht zu schlafen, und die Gemeinde hat publiziert, dass Campieren nach Güntlenau und Vorauen gehört. Feuer ist wirklich verboten, bis CHF 20'000.

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Legal

Lac d'Emosson

Finhaut, Valais

Ein Ein-Nacht-Biwak auf der hohen Schulter über dem Westufer (2'263 m, Boden von Finhaut) ist erlaubt: keine geltende Norm verbietet es. Das Wallis hat kein kantonales Wildcamping-Verbot, und das Polizeireglement von Finhaut kennt keinen Camping-Artikel. Zwei harte Linien: die Grenze zu Salvan verläuft rund 150 m nördlich des Platzes, drüben ist Campieren mit Bussen bis CHF 10'000 verboten; am Staumauer-Parkplatz unten ist Übernachten seit 2024 verboten und kontrolliert, Zelte eingeschlossen.

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Legal

Lago di Leit

Campolungo group above the Leventina, Quinto

Ausdrücklich erlaubt, im kantonalen Gesetz selbst. Das Tessiner Legge sui campeggi beschränkt das Campieren in Art. 2 Abs. 1 auf bewilligte Zonen und nimmt in Abs. 2 "l'attendamento a scopo di bivacco in montagna" aus, das Aufstellen zum Zweck eines Biwaks im Gebirge. Auf 2'260 m ist genau das der beschriebene Fall. Die Gemeinde Quinto publiziert 13 Reglemente und 24 Verordnungen, keine davon regelt das Campieren.

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Illegal

Lauterbrunnen

Lauterbrunnen Valley, Bernese Oberland

Seit dem 1. Januar 2025 ausserhalb von Campingplätzen in der ganzen Gemeinde verboten (Camping-Reglement, Zelt wie Camper, Busse bis CHF 5'000), aber das Reglement selbst nimmt vereinzeltes Campieren auf privatem Gelände zu privaten Zwecken aus: das persönliche Ja eines Bauern stellt dich in die Ausnahme des Gesetzes. Im Naturschutzgebiet im Talschluss verbietet der Beschluss von 1960 Campieren und Feuer, ausser Biwaks auf echten Hochtouren.

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Illegal

Le Grammont

Vouvry, Chablais valaisan

Von der Gemeinde verboten, nicht vom Kanton. Das Wallis kennt kein kantonales Wildcamping-Verbot, aber das gemeinsame Polizeireglement von Vouvry, St-Gingolph, Port-Valais und Vionnaz verbietet Campieren ausserhalb der von der Behörde bezeichneten Plätze, Busse bis CHF 5'000, und auch Fahrlässigkeit ist strafbar. Die Gemeinde hält schriftlich fest, dass das Verbot Biwak und die umliegenden Berge einschliesst, und der bewilligte Campierplatz am See wurde 2016 geschlossen. Schlaf stattdessen in der Auberge-Refuge Le Grammont in Taney.

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Illegal

Limmernsee

Glarus Süd, Glarus

Ein gerichtliches Verbot, das die Kraftwerksgesellschaft zusammen mit der Gemeinde erwirkt hat, liegt auf den zwei Grundstücken, die das ganze Becken ausmachen. Der See, beide Staumauern, der Muttsee und jede Uferterrasse liegen darin, nicht nur der Aussichtspunkt Muttenchopf. Die Busse beträgt CHF 2'000, nicht die kursierenden CHF 20'000, und das Verbot nennt neben dem Campieren auch das Biwakieren und Drohnen. Fragen hilft nicht: die beiden Grundeigentümer sind die Antragsteller. Oberhalb der Wasserlinie gibt es ohnehin kaum Boden zum Zelten.

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Legal

Madseeli

Spitzmeilen group above Flumserberg, Flums

Für eine Nacht rechtmässig, auf allen drei Ebenen geprüft. Keine Bundesnorm erfasst die Handlung, St. Gallen hat kein kantonales Verbot, und das Campierverbot im neuen Flumser Polizeireglement von 2026 ist über Art. 19 auf Gemeindeparzellen, Strassen und Plätze beschränkt. Der See liegt auf Alpparzelle 3162 der Ortsgemeinde Flums-Grossberg. Zwei Linien: nördlich des Spitzmeilen-Grats bleiben, und die Naturschutzgebiete 3,7 km nordöstlich, wo Lagern ausdrücklich verboten ist.

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Nicht erlaubt

Meglisalp

Schwende-Rüte, Appenzell Innerrhoden

Appenzell Innerrhoden büsst niemanden fürs Draussenschlafen: Die Campingverordnung läuft über die Einwilligung des Grundeigentümers, und ihre Strafartikel wurden 2005 aufgehoben, was der kantonale Ordnungsbussenkatalog mit keinem einzigen Camping-Eintrag bestätigt. Das Problem ist hier der Ort, nicht das Recht. Meglisalp ist eine bewirtschaftete Gemeinalp mit Sennerei, Kapelle und einem Gasthaus mit 125 Betten, und der Punkt liegt an einem 21 Grad steilen Hang, 92 m von einem Alpgebäude, 28 m neben dem Weg und unter der Waldgrenze. Die Hausordnung der Alp ist grosszügiger als wir. 604 m nach Nordwesten beginnt das Jagdbanngebiet, dort hilft auch keine Einwilligung.

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Obers Sulsseeli

Sulsalp above Isenfluh, Lauterbrunnen

Der See liegt in Lauterbrunnen, das seit dem 1. Januar 2025 Campieren ausserhalb von Campingplätzen in der ganzen Gemeinde verbietet, Zelt wie Camper. Aber Art. 3 des Reglements nimmt vereinzeltes Campieren auf privatem Gelände zu privaten Zwecken aus, das Ja des Grundeigentümers stellt dich also in die Ausnahme des Textes. Anders als im Talschluss liegt kein Schutzgebiet obendrauf: die Bundesebenen kommen leer zurück.

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Illegal

Oeschinensee

Kandersteg, Bernese Oberland

Zelten ist in der ganzen Gemeinde Kandersteg verboten (Gemeindepolizeireglement Art. 7, in Kraft seit 2021, Busse bis CHF 5'000, in der Praxis CHF 200 plus Kosten). Direkt am See verbietet ein richterliches Verbot auch das Biwak ohne Zelt (bis CHF 2'000). Der legale Weg: der Campingplatz in Kandersteg oder eine Hütte.

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Illegal

Riffelsee

Zermatt, Valais

Nicht erlaubt. Das Polizeireglement von Zermatt (Art. 43) verbietet Campieren auf öffentlichem Grund in der ganzen Gemeinde, die Bergseen eingeschlossen. Die Standardbusse ist CHF 200 pro Zelt, dazu können Einsatzkosten kommen, kontrolliert wird nachts teils per Helikopter. Der See ist zudem Naturschutzgebiet. Legale Alternativen: ein Hotel am Gornergrat, eine SAC-Hütte oder der Sunrise-Zug.

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Rigi Kulm

Rigi, Arth

Am Gipfelpunkt selbst verbietet es nichts: Arth verbietet das Campieren nur innerhalb seiner Naturschutzzonen, und der Gipfel liegt in keiner, und weder Schwyz noch Luzern kennt ein allgemeines Campingverbot. Aber das kantonale Pflanzenschutzreservat Rigigebiet, in dem das Campieren ausdrücklich untersagt ist, beginnt rund fünf Meter nördlich, und der Boden gehört der Unterallmeind-Korporation Arth, deren Einwilligung die Rigi Bahnen selbst verlangen. Der einzige ebene Boden trägt Hotel, Sendeturm und Bahnhof.

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Saxer Lücke

Alpstein, Appenzell Innerrhoden

In Appenzell Innerrhoden ist Stand 2026 kein Wildcamping-Verbot in Kraft, und die Lücke selbst liegt ausserhalb des Jagdbanngebiets Säntis. Die Ranger reden, büssen dürfen sie nicht. Ein neues kantonales Gesetz ist in Arbeit (Abstimmung wohl 2028), also vor der Tour den aktuellen Stand prüfen.

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Schäfler

Alpstein, Schwende-Rüte

Appenzell Innerrhoden kennt keine allgemeine Campingbusse, die Strafartikel wurden 2005 aufgehoben, und der Weg ist die Einwilligung des Grundeigentümers nach Art. 4 der Campingverordnung. Aber Art. 6 Abs. 3 wendet die Zonenbeschränkungen sinngemäss auch auf diesen Weg an, ein Ja des Bauern ist hier also nicht das Ende. Und ein Zelt passt: der flachste Boden auf 300 m ist das Gipfelplateau, zugleich der Aussichtspunkt, 75 m von einem Gasthaus mit 85 Schlafplätzen. Brauchbar ist der Sattel 1'260 m südwestlich.

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Legal

Schesaplana

Seewis im Prättigau, Graubünden

Die Landesgrenze läuft quer über den Gipfel, und der kartierte höchste Punkt liegt rund 1,3 Meter auf der österreichischen Seite. Also zuerst etwa zehn Meter die Südflanke hinunter. Auf Schweizer Boden verbietet nichts eine einzelne Nacht: kein eidgenössisches Jagdbanngebiet im Umkreis von 35 Kilometern, keine Bündner Campingregel für die Öffentlichkeit und in Seewis nie ein Polizeigesetz. Die drei Gemeindeerlasse, die es gibt, greifen nicht: Campieren ist im Wald auf dem Zustieg verboten, die Wildruhezonen gelten nur im Winter und liegen Kilometer entfernt, und das Flurverbot betrifft Wiesen, nicht Fels. Niemand muss gefragt werden.

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Toleriert

Schynige Platte

Wilderswil, Bernese Oberland

Ein Ein-Nacht-Zelt hoch auf dem Grat verletzt keine geltende Norm: Kamm und Sägistal-Seite gehören zu Gündlischwand, dessen Campingverbot nur öffentlichen Grund erfasst, und Gsteigwiler hat gar keine Camping-Regel. Die Flanken kippen: Bönigen verbietet gemeindeweit, das neue Reglement von Wilderswil (in Kraft seit 21. Juli 2025) verbietet Tal und Ausgangspunkte, und der eingezäunte Alpengarten schliesst nachts. Der Boden ist private Alpweide, also frag wo möglich um Erlaubnis.

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Kommt drauf an

Seealpsee

Alpstein, Appenzell Innerrhoden

Kein öffentliches Recht und offiziell unerwünscht, aber keine Busse: Appenzell Innerrhoden hat die Strafartikel 2005 aufgehoben. Der legale Weg ist die Einwilligung des Grundeigentümers nach der Campingverordnung, also den zuständigen Senn fragen. Weiter oben im Jagdbanngebiet Säntis gilt das Bundesverbot, dort hilft auch keine Erlaubnis.

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Kommt drauf an

Selvasee

Peiltal, Vals

Kommt darauf an, worunter du schläfst. Art. 7 der Polizeiverordnung Vals verbietet jedes Kampieren auf dem ganzen Gemeindegebiet, auf öffentlichem wie privatem Boden, ohne Bewilligung des Gemeinderates. Derselbe Artikel nimmt dann das Biwak im Rahmen von einzelnen Bergtouren ausdrücklich aus. Ein aufgestelltes Zelt braucht also eine Bewilligung, ein Biwaksack gar nichts. Keine Norm von Bund oder Kanton erreicht den See. Der Kartenpunkt liegt im Wasser, 68 Meter vom Ufer; brauchbar ist die Terrasse im Norden bis Nordosten.

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Kommt drauf an

Sigriswiler Rothorn

Sigriswilergrat, above the Thunersee

Kommt auf das Datum an. Vom 1. September bis 30. November liegt der Gipfel in der rechtsverbindlichen Wildruhezone Justistal Zone 1a: Kategorie F verbietet das freie Campieren, Kategorie D das Verlassen der bezeichneten Wege, je CHF 100 Ordnungsbusse, und Berner Wildhüter dürfen sie selbst verhängen und einziehen. Vom 1. Dezember bis 31. August verbietet gar nichts eine Nacht hier oben, weder Bund noch Kanton noch Gemeinde. Die Zonengrenze verläuft 10.6 Meter vom Gipfel entfernt.

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Illegal

Tannhorn

Brienzergrat, Oberried am Brienzersee

In jede Richtung verboten. Der Gipfelpunkt liegt in einer wenige Meter breiten Lücke zwischen zwei Jagdbanngebieten: Nr. 5 Tannhorn mit integralem Schutz 3.0 m nordöstlich, Nr. 1 Augstmatthorn 8.4 m nordwestlich. Art. 5 Abs. 1 lit. e VEJ verbietet in beiden das freie Zelten und Campieren und enthält keine Zoneneinschränkung, partieller Schutz ändert also nichts, Bussen bis CHF 20'000. Der einzige banngebietsfreie Boden, von Osten bis Südwesten, ist Brienz, dessen Polizeireglement das Biwakieren ausdrücklich einschliesst. Die Lücke selbst ist Oberried, das das Campieren ebenfalls verbietet.

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Kommt drauf an

Triftbrücke

Trift, Innertkirchen

Das Recht sagt ja, der Boden sagt nein. Keine Norm von Bund, Kanton oder Gemeinde verbietet ein Biwak für eine Nacht im Trift, und das Baureglement Gadmen, vor einem Jahr noch nicht lesbar, ist inzwischen zusammengeführt, am 4. Juni 2026 kantonal genehmigt und enthält gar keine Campingbestimmung. Aber die Brücke ist ein rund 0.8 Meter breiter Steg, der etwa 85 Meter über dem See hängt, der Punkt ist also kein Platz. Brauchbar sind die Felsterrassen über dem Triftsee, rund zehn Minuten weiter.

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Illegal

Widderfeld

Schwarzenberg LU and Wolfenschiessen NW

Die Schweiz hat elf Widderfelder, und nur zwei davon sind Gipfel, also zuerst klären, welcher gemeint ist. Auf beiden ist das Zelt verboten. Der Pilatus-Gipfel über dem Eigenthal liegt in einer Landschaftsschutzzone, in der das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Zelte nur auf bewilligten Plätzen erlaubt, und weil das öffentliches Baurecht ist, kann kein Grundeigentümer eine Erlaubnis geben. Der Widderfeld Stock über Wolfenschiessen steht einen Meter im eidgenössischen Jagdbanngebiet Huetstock, wo freies Campieren ganzjährig verboten ist und CHF 150 kostet. Beide Male liegt der legale Boden ein kurzes Stück weiter in Obwalden, dessen Campinggesetz eine einzelne Zeltnacht ohne Bewilligung erlaubt.

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