Wildcampen und Biwakieren im Kanton St. Gallen

St. Gallen macht etwas, das kein anderer Kanton in unserer Übersicht macht: Er verbietet selbst nichts und setzt stattdessen einen Preis darauf, das Verbot zu brechen, das deine Gemeinde geschrieben hat. Die Antwort auf deine Nacht ist hier fast nie kantonal. Sie steht im Gemeindereglement, in der Schutzverordnung, oder nirgends.

Kein kantonales Campingverbot, aber ein vorbepreistes kommunales. Die St. Galler Gesetzessammlung enthält kein allgemeines Campingverbot.1 Was sie enthält, ist eine Ordnungsbussen-Position im Kapitel für Widerhandlungen gegen Gemeindereglemente: "Unberechtigtes Campieren auf öffentlichem Grund", 80 Franken.1 Ob dich diese Position trifft, hängt allein davon ab, ob deine Gemeinde ein Verbot geschrieben hat, und einige haben das nachweislich nicht.

Der Kanton verbietet nichts, und bepreist alles

Wir haben die Sammlung durchsucht: campieren kommt in zwei Erlassen vor, zelten in einem, Biwak in keinem, und ein allgemeines oder schutzgebietsbezogenes kantonales Campinggesetz existiert nicht.1 Der eine Ort, an dem Camping mit Zähnen auftaucht, ist die kantonale Ordnungsbussenliste, und ihre Position ist vielsagend: Ziffer 21.651 steht im Kapitel 21, Widerhandlungen gegen Gemeindereglemente. Der Kanton entscheidet nicht, ob Campieren dort verboten ist, wo du stehst; er standardisiert nur den Preis, 80 Franken, wenn eine Gemeinde es verboten hat.

Die eine Quadratmeter-Ausnahme mit kantonalem Rang ist ein Kuriosum: Die Verordnung über den Klosterplatz St. Gallen verbietet unter dem, was man dort unterlässt, "das Campieren und Übernachten".2 Beachte das zweite Verb: Auf dem Klosterplatz ist auch der Schlafsack ohne Zelt erfasst. Wo St. Gallen national steht: unser Kantonsvergleich.

Schutzverordnungen, und der Kalender

Wo der Boden geschützt ist, sind die Regeln kommunale Schutzverordnungen mit echten Campingklauseln. Flums verbietet das Campieren in seinen Naturschutzgebieten über Art. 8 seiner Schutzverordnung, und genau das teilt das Gelände um das Sächserseeli nach Perimeter. Die Schutzverordnung von Quarten von 2021 arbeitet stattdessen mit der Jahreszeit: Ihr Art. 18 schliesst die Wildruhezone Murgtal im Winter fürs Betreten, weshalb der Obere Murgsee eine Frage des Kalenders ist, offen im Sommer, zu von Mitte Dezember bis Ende Skisaison.3

Die Bundesschicht läuft wie überall: Das Jagdbanngebiet Säntis reicht auf der Ostseite des Alpsteins auf St. Galler Boden, freies Zelten darin kostet CHF 150, und ausgeschiedene Wildruhezonen kosten gleich viel.45 Wie du alle diese Perimeter vor der Tour prüfst, steht im Schutzgebiete-Artikel.

Die freundlichen Überraschungen

St. Gallen hält einige der leisesten erlaubten Flecken der Schweiz, und sie sind aufgeschrieben. Bad Ragaz hat ein Campingreglement, dessen Art. 5 Abs. 2 das gelegentliche einzelne Zelt vom Bewilligungsregime ausnimmt: keine Bewilligung nötig, nur die Gemeinde informieren. Das macht den Wangsersee zu einem der seltenen Schweizer Seen, an denen die massgebende Regel ausdrücklich erlaubend ist.6

Wartau, die Gemeinde unter dem Gonzen, veröffentlicht vierzig Reglemente und hat gar kein Polizeireglement, eine Gipfelnacht dort ruht also auf einer belegten Abwesenheit. Und am Mutschensattel am Ostrand des Alpsteins kommt jede Ebene leer zurück. Drei recherchierte Spots in diesem Kanton hängen genau an diesen leisen Instrumenten.

Zelt oder Biwak: auch hier entscheidet der kommunale Wortlaut

Der Kanton selbst unterscheidet nichts, mit einer Ausnahme: Die Klosterplatz-Verordnung verbietet das Übernachten als solches, mit oder ohne Zelt.2 Überall sonst entscheidet der kommunale Wortlaut. Reglemente auf der Basis von "Campieren" oder einer Geräteliste lassen das Biwak ohne Zelt diskutabel; eine Schutzverordnung, die ein Gebiet im Winter fürs Betreten schliesst, wie die von Quarten, erfasst dich, egal wie du schläfst. Die ganze Logik steht in Wann ist ein Biwak ein Biwak.

Wie es konkret aussieht

Fünf recherchierte St. Galler Spots, und in jedem entscheidet ein anderes Instrument.

  • WangserseeBericht

    Einer der seltenen Schweizer Seen, an denen die massgebende Regel ausdrücklich erlaubend ist: Bad Ragaz nimmt das gelegentliche einzelne Zelt aus, keine Bewilligung, nur informieren. Am Südufer hat Vilters-Wangs gar keine Regel.

  • GonzenBericht

    Der Gipfel auf 1'830 m liegt in Wartau, das vierzig Reglemente veröffentlicht und kein Polizeireglement hat. Die ganze Antwort hängt an elf Metern Gemeindegrenze, und sie fallen richtig.

  • Die Bundesinventare kommen am Punkt am Ostrand des Alpsteins leer zurück, und das Jagdbanngebiet Säntis bleibt weg. Der BLN-Eintrag bindet Behörden, nicht dich; der Bericht schichtet die Ebenen.

  • Der Kalender entscheidet: Die Schutzverordnung von Quarten schliesst die Wildruhezone Murgtal von Mitte Dezember bis Ende Skisaison fürs Betreten. Im Sommer schläft die Zonenregel.

  • Kein Rechtsurteil, sondern gesunder Menschenverstand: Der Gipfel ist St. Galler Boden mit Drehrestaurant in 106 m und Seilbahn in 65 m Distanz. Auf einer Terrasse schläft niemand gut.

Ein anderer Ort im Kanton St. Gallen?

Gib ihn in den Wildcamping Check ein. In diesem Kanton steht die Antwort im Gemeindereglement oder in der Schutzverordnung, und genau die zu finden und zu lesen ist das, was die Spot-Berichte tun.

Ist Wildcampen im Kanton St. Gallen erlaubt?
Der Kanton verbietet es nicht: Ein allgemeines kantonales Campingverbot existiert nicht. Gemeinden können es, und manche tun es, und der Kanton bepreist den Verstoss gegen ein Gemeindeverbot auf öffentlichem Grund mit 80 Franken. Mehrere Gemeinden sind nachweislich erlaubend oder still, und mehrere sind nachweislich erlaubend oder still; die Berichte zu Wangsersee, Gonzen und Mutschensattel gehen drei davon durch.
Was kostet Wildcampen im Kanton St. Gallen?
80 Franken als kantonale Ordnungsbusse für unberechtigtes Campieren auf öffentlichem Grund, wo ein Gemeindeverbot besteht. Im eidgenössischen Jagdbanngebiet Säntis und in ausgeschiedenen Wildruhezonen 150 Franken nach Bundesrecht. Verstösse gegen Schutzverordnungen laufen nach deren eigenen Sanktionen.
Wo ist es ausdrücklich erlaubt?
Bad Ragaz nimmt das gelegentliche einzelne Zelt in Art. 5 Abs. 2 seines Campingreglements vom Bewilligungsregime aus: keine Bewilligung, nur die Gemeinde informieren. Das deckt das Nordufer des Wangsersees. Anderswo ruht die Rechtmässigkeit meist auf belegter Stille statt auf geschriebener Erlaubnis.
Wird ein Biwak anders behandelt als ein Zelt?
Der Kanton sagt zu beidem nichts, ausser auf dem St. Galler Klosterplatz, wo das Übernachten als solches verboten ist. In den Gemeinden hängt es am Wortlaut: Ein Campieren-Verbot lässt das Biwak ohne Zelt diskutabel, ein saisonales Betretungsverbot wie im Murgtal erfasst dich so oder so.

Quellen

  1. Kanton St. Gallen, Strafprozessverordnung (sGS 962.11), Anhang: kantonale Ordnungsbussenliste, Kapitel 21 "Widerhandlungen gegen Gemeindereglemente", Ziffer 21.651: "Unberechtigtes Campieren auf öffentlichem Grund ... 80.–". Suchen über die ganze Sammlung: campieren in zwei Erlassen, zelten in einem, Biwak in keinem; ein allgemeines oder schutzgebietsbezogenes kantonales Campinggesetz existiert nicht. gesetzessammlung.sg.ch.
  2. Verordnung über den Klosterplatz in St.Gallen (KPV) vom 29.05.2012 (Stand 01.10.2021), sGS 732.12, Art. 7 Abs. 1: "Wer den Klosterplatz begeht oder sich auf ihm aufhält, unterlässt: ... j) das Campieren und Übernachten". gesetzessammlung.sg.ch.
  3. Politische Gemeinde Quarten, Schutzverordnung vom 1. März 2021, Art. 18: Die Wildruhezone Murgtal ist von Mitte Dezember bis Ende Skisaison fürs Betreten geschlossen; alle Wintersportaktivitäten sind darin verboten. Politische Gemeinde Flums, Schutzverordnung, Art. 8: In den Naturschutzgebieten der Gemeinde ist das Campieren verboten. Beide vollständig gelesen für unsere Berichte zum Oberen Murgsee und zum Sächserseeli. oereblex.sg.ch.
  4. Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ, SR 922.31), Art. 5 Abs. 1 lit. e: "Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen." Anhang 1 führt das Jagdbanngebiet Säntis (Objekt Nr. 16), das auf der Ostseite des Alpsteins auf St. Galler Boden reicht. fedlex.admin.ch.
  5. Ordnungsbussenverordnung (OBV), Anhang 2, Ziff. 12005: "Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten (Art. 18 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3 JSG, Art. 5 Abs. 1 Bst. e VEJ)", CHF 150. Ziff. 12003 erfasst Wildruhezonen zum gleichen Betrag. fedlex.admin.ch.
  6. Gemeinde Bad Ragaz, Campingreglement, Art. 5 Abs. 2: Das gelegentliche Aufstellen eines einzelnen Zelts ist vom Bewilligungserfordernis ausgenommen; die Gemeinde bittet um Information. Vollständig gelesen für unseren Wangsersee-Bericht, wo der genaue Wortlaut mit seinen Bedingungen zitiert ist. badragaz.ch.