Stand: 7. August 2026

Wildcampen auf dem Gonzen

Am Gipfelpunkt des Gonzen verbietet nichts eine Nacht, denn dieser Punkt liegt in Wartau. Elf Meter südlich wird die Gemeinde zu Sargans, die das Campieren auf ihrem ganzen Gebiet verbietet. Die Grenze läuft über den Gipfel, und im Gelände markiert sie nichts.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Am Steinmann treffen sich zwei Gemeinden, und sie sind sich uneinig

Wildcampen auf dem Gonzen ist einer der seltenen Fälle, in denen die ehrliche Antwort davon abhängt, auf welcher Gipfelseite du die Matte ausrollst, und in denen die Distanz dazwischen in vier Sekunden zu gehen ist.

Der kartierte Gipfelpunkt, 47.06750 / 9.43386, LV95 2'751'543 / 1'214'869, Höhe 1'829,7 m nach dem Höhendienst des Bundes, liegt in der Gemeinde Wartau. Das habe ich nicht aus einem Kartenbild abgelesen. Ich habe die Gemeindeebene des laufenden Jahres in einem Kreuz um den Punkt abgefragt: Der Gipfel ist Wartau, ebenso 25, 60 und 150 Meter nördlich, 25 und 60 Meter östlich sowie 25, 60 und 150 Meter westlich. Fünfundzwanzig Meter südlich ist es bereits Sargans, und 150 Meter östlich ebenfalls.4

Fang mit Sargans an, denn dort steht das Verbot. Die Politische Gemeinde Sargans hat ein Polizeireglement, vom Gemeinderat erlassen gestützt auf Art. 10 Abs. 1 und Art. 23 des kantonalen Polizeigesetzes. Sein Art. 19 trägt eine Ein-Wort-Überschrift, "Campieren", und besteht aus zwei Sätzen.

"Das Campieren auf dem Gemeindegebiet ist verboten. Auf Gesuch hin können von der Gemeinderatskanzlei Bewilligungen erteilt werden."Polizeireglement der Politischen Gemeinde Sargans, Art. 19, der vollständige Artikel.

Breiter wird ein kommunales Campierverbot nicht: das ganze Gemeindegebiet, keine Höhengrenze, keine Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Boden, keine Ausnahme für das Biwak. Art. 22 regelt den Bewilligungsweg, schriftlich, spätestens 30 Tage vorher, gebührenpflichtig und mit Bedingungen verknüpfbar. Art. 23 liefert die Sanktion: Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Reglement verstösst, wird mit Busse bestraft. Das Reglement nennt keinen Betrag, also gilt über Art. 1 des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes der Allgemeine Teil des Schweizerischen Strafgesetzbuchs, was die gewöhnliche Obergrenze bei CHF 10'000 ansetzt.27

Und nun Wartau, wo dieselbe Nacht schlicht nicht verboten ist. Das ist eine Verneinung, deshalb gehört die Arbeit gezeigt statt behauptet. Wartau veröffentlicht seine Rechtssammlung als Liste von 40 Positionen. Ich habe alle aufgezählt, die 32 vorhandenen Dateien heruntergeladen und jede einzelne nach Campieren, Zelt, Biwak und Übernachten durchsucht. Zwei Dinge stechen heraus.

Erstens: Wartau hat kein Polizeireglement. Weder ein Polizeireglement noch eine Polizeiverordnung, gar nichts dieser Art in der ganzen Sammlung. Das ist in den meisten Schweizer Gemeinden genau das Instrument, das ein Campierverbot trägt, und es ist genau das Instrument, das Sargans elf Meter weiter verwendet hat. Zweitens enthält das Baureglement, 44'000 Zeichen auf 22 Seiten, kein Campingwort irgendeiner Art. Ausserhalb der Schutzverordnung taucht das Wort in der ganzen Wartauer Sammlung nur im Kurtaxenreglement auf, als Zeile im Gästetaxentarif für Standplätze für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile. Ein Abgabesatz ist kein Verbot.3

Ein Campierverbot hat Wartau allerdings schon, und dieser Teil brauchte Sorgfalt. Die Schutzverordnung vom März 2008, mit der Ortsplanungsrevision erlassen, zählt in Art. 8 auf, was in Naturschutzgebieten verboten ist, und ein Spiegelstrich ist unmissverständlich.

"die Nutzung zu Erholungs- und Freizeitzwecken wie Lager, Zelten, Campieren und das Anfachen von Feuer, ausser an bezeichneten Stellen"Schutzverordnung der Gemeinde Wartau, Art. 8. Der nächste Spiegelstrich verbietet dort zusätzlich das Verlassen der markierten Wege.

Damit wird die Frage, ob der Gipfel in einem Naturschutzgebiet liegt, und die Verordnung beantwortet sie selbst. Anhang 4 ist das Verzeichnis der Wartauer Naturschutzgebiete, und seine Kopfzeile nennt den Schlüssel: FM steht für Flachmoorinventar, TRW für Trockenwiesen- und Trockenweideninventar. Mit anderen Worten sind die Naturschutzgebiete der Gemeinde die Objekte der beiden eidgenössischen Inventare, mit Nummer und Namen aufgelistet. Das ist ein Geschenk, denn diese beiden Inventare sind nationale Geodaten, die ich auf den Meter messen kann, statt einen eingescannten Perimeterplan zu deuten.

Am Gipfel gemessen sind beide leer, und ihre nächsten Objekte sind genau die, die der Anhang nennt. Die nächste Trockenwiese ist Goodenberg, 1'158 Meter ostnordöstlich, im Anhang 4 als Nummer 399 geführt. Das nächste Flachmoor ist Palfris, 2'865 Meter nordwestlich, Anhang 4 Nummern 942 und 943. Art. 8 reicht also um mehr als einen Kilometer nicht an den Gipfel, und sein Wegegebot ebenso wenig.34

Und vom Kanton kommt nichts. St. Gallen ist ein Kanton, in dem man eine solche Regel erwarten würde, deshalb habe ich den vollständigen konsolidierten Text von elf Erlassen geholt und jeden durchsucht: Polizeigesetz (sGS 451.1), Polizeiverordnung (451.11), Übertretungsstrafgesetz (921.1), Planungs- und Baugesetz (731.1) und dessen Verordnung (731.11), Strassengesetz (732.1), Jagdgesetz (853.1) und Jagdverordnung (853.11), Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung (651.1), Verordnung über den Schutz wildwachsender Pflanzen und freilebender Tiere (671.1) sowie Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung (672.1). Keiner davon verbietet Campieren, Zelten oder Biwakieren. Das einzige Übernachtungswort im Polizeigesetz betrifft den Hotelmeldeschein. Das Übertretungsstrafgesetz, wo ein Kanton so einen Tatbestand naturgemäss unterbringen würde, erwähnt ihn nicht.5

Wie eine Nacht hier tatsächlich funktioniert

Die Anweisung ist ungewöhnlich kurz und ungewöhnlich genau.

Schlaf nördlich des Gipfelpunkts, nicht südlich davon. Nördlich und westlich der Spitze ist Wartau, wo es nichts verbietet. Südlich ist Sargans, wo Art. 19 es tut, und östlich wird es innerhalb von rund 150 Metern wieder Sargans. Kein Schild, kein Zaun und kein Steinmann markiert diese Linie; sie ist eine Katastergrenze und im Gelände unsichtbar. Der Gipfel selbst ist die Referenz: Vom höchsten Punkt aus ist der nach Norden und Nordwesten laufende Grat die erlaubte Seite.24

Wenn du trotzdem auf die Sarganser Seite willst, gibt es eine Tür, und sie steht im Text. Art. 19 Satz zwei lässt die Gemeinderatskanzlei auf Gesuch hin Bewilligungen erteilen, und Art. 22 sagt, das Gesuch gehe schriftlich und spätestens 30 Tage vorher ein, sei gebührenpflichtig und könne mit Auflagen verbunden werden. Das ist eher für Anlässe gebaut als für eine Person mit Biwaksack, und dreissig Tage sind eine lange Vorlaufzeit für ein Wetterfenster, aber es ist der Weg, den das Reglement selbst vorsieht.2

Braucht ein Zelt hier oben eine Baubewilligung? Die Frage gehört beantwortet, weil eine halb gelesene Fassung davon kursiert. Art. 136 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes unterstellt die Erstellung von Bauten und Anlagen der Bewilligungspflicht, und Abs. 2 lit. f nimmt mobile Bauten wie Zelte für höchstens drei Monate je Kalenderjahr davon aus. Der Haken sind die einleitenden Worte von Abs. 2: Diese Ausnahmeliste gilt "in der Bauzone". Der Gonzengipfel liegt in keiner Bauzone, die Ausnahme ist also nicht der Grund, warum ein Zelt hier zulässig ist. Der Grund ist, dass ein Biwak für eine Nacht von vornherein keine Baute oder Anlage ist, denn die Bewilligungspflicht zielt auf dauerhafte, fest mit dem Boden verbundene Einrichtungen. Das ist die herrschende Lesart und kein Wartauer Entscheid, also kennzeichne ich es als den ungeklärten Rand, der es ist.6

Drei Schutztitel liegen nahe am Gipfel, und keiner davon handelt vom Schlafen. Die Wildruhezone Wartau (Nr. 39.0), deren Rechtsgrundlage dieselbe Schutzverordnung ist, beginnt 297 Meter nordöstlich. Sie ist rechtsverbindlich und ganzjährig ausgeschieden, aber was sie verbietet, in Art. 14 der Verordnung wie im eidgenössischen Register, ist Wintersport abseits der markierten Routen, ausgenommen die Skirouten des SAC-Führers. Vom Gehen steht dort nichts und vom Campieren auch nicht. Der Gipfelbereich ist zudem ein ausgeschiedenes Geotop, "Gonzenkopffalte", Nummer 05 im Anhang 1; Art. 12 verbietet dort Geländeeingriffe und Veränderungen des Wasserhaushalts, was ein Schlafsack nicht tut. Und das ganze Massiv liegt im BLN-Objekt 1613, "Speer – Churfirsten – Alvier", Teilgebiet Grabser Berg und Alviergebiet. Ein BLN-Eintrag bindet Behörden bei ihren eigenen Entscheiden; einem Wanderer schreibt er nichts vor.48

Was ich nicht gefunden habe, klar gesagt: irgendeine Gebühr, irgendeine Absprache. Keine Kasse des Vertrauens, kein Betrag, den jemand erwähnt, keine bezeichnete Ecke. An anderen Orten veröffentlichen wir den mündlich überlieferten Betrag, weil es ihn wirklich gibt und weil er die nützlichste Zeile im Artikel ist. Hier gibt es nichts zu veröffentlichen, und einen zu erfinden wäre schlimmer als nutzlos.

Was die Karten sagen, und wo du tatsächlich schläfst

Der Gonzen ist die Felswand, zu der Sargans hinaufschaut, 1'830 Meter, die letzte Steilstufe der Alviergruppe, bevor das Rheintal auf rund 500 Meter abfällt. Die Aussicht ist der Grund, warum Leute hochgehen: Sarganserland, Flumserberge und an klaren Tagen bis zum Bodensee.9

Es ist kein Spaziergang hinauf, und das ist wichtig dafür, wo du in der Dämmerung stehst. Der Normalweg ab Sargans überwindet rund 1'400 Höhenmeter, und der obere Teil ist blau-weiss markiert, also Alpinwanderweg statt Bergweg, mit einer Leiterstelle unterwegs. Plan die Zeiten so, dass du dieses Gelände nicht im Dunkeln machst, in keiner Richtung. Das Berggasthaus Gonzen liegt auf rund 1'477 Metern, etwa 350 Meter unter dem Gipfel und gut einen Kilometer entfernt, nah genug, dass die Bitte des Alpen-Clubs, sich nicht direkt neben ein bewirtschaftetes Haus zu legen, zu beachten ist: hinauf auf den Grat, nicht hinunter auf die Terrasse.910

Wo die Matte konkret hinkommt. Der höchste Punkt ist Fels und kurzes Gras, ebener Boden ist wirklich knapp, such dir den Platz also bei Tageslicht und nicht im letzten Licht. Bleib auf dem Gipfelgrat nördlich und nordwestlich der Spitze, damit bist du in Wartau. Drift nicht nach Süden auf der Suche nach Schutz, erstens weil dort die andere Gemeinde ist und zweitens weil die Höhenmessungen zeigen, was dort ist: 1'784 Meter auf fünfundzwanzig Meter, 1'677 auf sechzig, 1'571 auf hundertfünfzig. Das ist die Wand. Drift auch nicht weit nach Osten, denn dort kommt die Grenze nach rund 150 Metern zurück.4

Jede Schutzebene des Bundes kam am Punkt leer zurück, und ich habe dafür gesorgt, dass die Leere etwas bedeutet. Kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, das nächste liegt 9'228 Meter südsüdwestlich, keine Wildruhezone am Punkt, kein Flachmoor, Hochmoor, keine Moorlandschaft, Aue, kein Amphibienobjekt, keine Trockenwiese, kein Waldreservat, kein Park, kein Biosphärenreservat. Jede Abfrage lief neben einer absichtlich ungültigen Ebenen-ID, die HTTP 400 zurückgibt, ein leeres Ergebnis ist also eine echte Abwesenheit und keine stillschweigend fehlgeschlagene Abfrage. Die eine Ebene, die den Gipfel abdeckt, ist BLN 1613. Die Gemeindeebene, auf das laufende Jahr gefiltert, liefert am Punkt Wartau und fünfundzwanzig Meter südlich Sargans.4

Wasser: geh von keinem aus. Das ist ein Kalkgipfel mit der Entwässerung weit darunter, und der markierte Weg führt oben an keiner verlässlichen Quelle vorbei. Trag hinauf, was du brauchst, das Kochwasser eingerechnet, und denk daran, dass die Wartauer Schutzverordnung offenes Feuer in Naturschutzgebieten ohnehin verbietet. Ein Gaskocher, und vorher die kantonale Waldbrandwarnung prüfen.3

Eines lässt du besser in Ruhe. Der Gonzen trägt ein altes Eisenbergwerk, bis 1966 betrieben, und seine Stollen liegen an der Sarganser Flanke. Sie sind als geschlossen signalisiert und gehören zu niemandes Campingfrage. Das geführte Besucherbergwerk ist eine eigene, organisierte Sache unten im Tal.9

Ein Aktualitätshinweis. Die beiden Dokumente, die diese Seite entscheiden, sind kommunal und revidierbar: das Sarganser Polizeireglement und die Wartauer Schutzverordnung vom März 2008. Gemeinden fusionieren zudem, und eine Fusion Wartau-Sargans würde genau die Linie löschen, auf der dieses Urteil ruht. Wenn du das hier deutlich nach August 2026 liest, sind die beiden unten verlinkten Sammlungen der Ort zum Nachprüfen, und ein Telefonat bei einer der beiden Gemeinden klärt es.12

  • Auf dem Grat nördlich und nordwestlich des Gipfelpunkts. Gemeinde Wartau, kein Campierverbot reicht dorthin, niemand muss um Erlaubnis gefragt werden3.
  • Nicht südlich der Spitze. Das ist ab etwa elf Metern Sargans, wo Art. 19 des Polizeireglements das Campieren auf dem ganzen Gemeindegebiet verbietet2.
  • Nicht mehr als rund 150 Meter nach Osten, dort schwenkt die Grenze zurück nach Sargans4.
  • Auf der Sarganser Seite nur mit Bewilligung. Schriftliches Gesuch an die Gemeinderatskanzlei, spätestens 30 Tage vorher, gebührenpflichtig2.
  • Berggasthaus Gonzen auf rund 1'477 m, wenn das Wetter dreht, statt vor dessen Tür zu zelten9.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall, wo du draussen schlafen darfst, und auf einem so kleinen und so beliebten Gipfel gilt es doppelt. Es ist kein Gesetzestext, es ist Anstand und gesunder Menschenverstand, und auf einer Spitze mit knappem ebenem Boden ist es zusätzlich der Unterschied zwischen einem Platz, der allen offen bleibt, und einem, über den eine Regel geschrieben wird.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand August 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Aussage über die aktuelle Rechtslage.

Das Urteil hier ruht auf einer Gemeindegrenze, die rund elf Meter südlich des Gipfelpunkts verläuft und im Gelände nicht markiert ist. Sie wurde aus der auf das laufende Jahr gefilterten Gemeindeebene des Bundes ermittelt, rund um den Punkt abgetastet, und ist auf diese Daten genau, nicht auf einen Vermessungspunkt. Wer nahe an der Linie steht, behandelt die Sarganser Regel als die massgebende. Kommunale Reglemente ändern sich, und Gemeinden fusionieren. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst, prüfe die Waldbrandgefahr und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Nachtlager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieses Textes getroffen werden, und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen auf dem Gonzen erlaubt?
Am Gipfelpunkt ja. Dieser Punkt liegt in der Gemeinde Wartau, die gar kein Polizeireglement hat, deren Baureglement keine Campierbestimmung enthält und deren einziges Campierverbot, Art. 8 der Schutzverordnung, innerhalb von Naturschutzgebieten gilt, in denen der Gipfel nicht liegt. Der Kanton St. Gallen fügt nichts hinzu, geprüft über elf Erlasse inklusive Polizeiverordnung und Übertretungsstrafgesetz. Eine einzelne rücksichtsvolle Nacht auf der Wartauer Seite ist damit durch nichts verboten. Elf Meter südlich ist es eine andere Gemeinde und ein glattes Verbot.
Warum ist es wichtig, auf welcher Gipfelseite ich schlafe?
Weil die Gemeindegrenze rund elf Meter südlich des höchsten Punkts verläuft und die beiden Gemeinden gegenteilig antworten. Nördlich und westlich des Gipfels ist Wartau, wo nichts eine Nacht draussen verbietet. Südlich, und östlich ab rund 150 Metern, ist Sargans, dessen Polizeireglement Art. 19 unter dem Titel "Campieren" das Campieren auf dem ganzen Gemeindegebiet verbietet, mit Bewilligung nur auf schriftliches Gesuch bei der Gemeinderatskanzlei mindestens 30 Tage vorher und Busse nach Art. 23. Im Gelände markiert die Linie nichts, nimm also den Gipfel als Referenz und bleib auf der Nordseite.
Liegt der Gonzen in einem Schutzgebiet?
Nur in solchen, die das Schlafen nicht regeln. Das BLN-Objekt 1613, Speer – Churfirsten – Alvier, deckt den Gipfel ab, doch ein BLN-Eintrag bindet Behörden bei ihren eigenen Entscheiden und nicht Wandernde. Der Gipfelbereich ist ein ausgeschiedenes Geotop, die Gonzenkopffalte, wo Art. 12 der Wartauer Schutzverordnung Geländeeingriffe und Veränderungen des Wasserhaushalts verbietet. Die Wildruhezone Wartau Nr. 39.0 beginnt 297 m nordöstlich und verbietet Wintersport abseits der markierten Routen, nicht das Gehen oder Campieren. Jede andere Bundesebene ist am Punkt leer, jede Abfrage gegen eine absichtlich ungültige Ebene gelaufen, damit ein leeres Ergebnis echte Abwesenheit bedeutet; das nächste Naturschutzgebiet im kommunalen Sinn ist die Trockenwiese Goodenberg, 1'158 m ostnordöstlich.
Brauche ich für ein Zelt auf dem Gonzen eine Baubewilligung?
Nein, aber nicht aus dem Grund, der meist genannt wird. Art. 136 Abs. 2 lit. f des St. Galler Planungs- und Baugesetzes nimmt mobile Bauten wie Zelte für höchstens drei Monate im Jahr von der Bewilligungspflicht aus, und das wird gern als Antwort zitiert. Hier greift es nicht, denn Abs. 2 beginnt mit den Worten "in der Bauzone", und der Gonzengipfel liegt ausserhalb jeder Bauzone. Entscheidend ist vielmehr, dass ein Biwak für eine einzelne Nacht gar keine Baute oder Anlage ist, weil die Bewilligungspflicht auf dauerhafte, fest mit dem Boden verbundene Einrichtungen zielt. Das ist die herrschende Lesart und kein Entscheid dieser Gemeinde, also behandle es als ungeklärten Rand.
Wie komme ich auf den Gonzen?
Zu Fuss ab Sargans, und es ist ein richtiger Aufstieg. Der Normalweg startet beim Schloss Sargans und überwindet rund 1'400 Höhenmeter bis zum Gipfel auf 1'830 m, der obere Teil blau-weiss als Alpinwanderweg markiert und mit einer Leiterstelle unterwegs, es braucht also Trittsicherheit und Schwindelfreiheit. Das Berggasthaus Gonzen auf rund 1'477 m liegt unterhalb des Gipfels und ist ein natürlicher Zwischenhalt. Sargans selbst ist ein Bahnknoten am Übergang vom Rheintal ins Seeztal, was diesen Gipfel ungewöhnlich einfach ohne Auto erreichbar macht. Oben sind Fels und kurzes Gras über der Waldgrenze, schneefrei etwa vom späten Frühling bis in den Oktober.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Rechtssammlung der Gemeinde Wartau, im August 2026 konsultiert: Die veröffentlichte Liste umfasst 40 Positionen und wurde vollständig aufgezählt. Die Gemeinde hat kein Polizeireglement und keine Polizeiverordnung, also jenes Instrument, das ein kommunales Campierverbot am häufigsten trägt. Das Baureglement, 22 Seiten und rund 44'000 Zeichen Text, enthält kein einziges Wort zu Campieren, Zelt, Biwak oder Übernachten. Ausserhalb der Schutzverordnung steht das einzige Campingwort der ganzen Sammlung im Kurtaxenreglement, wo Standplätze für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile als Zeile im Gästetaxentarif erscheinen, was eine Abgabebestimmung ist und kein Verbot. Kontakt: Gemeinde Wartau, Poststrasse 51, 9478 Azmoos, 058 228 20 50, info@wartau.ch. wartau.ch.
  2. Polizeireglement der Politischen Gemeinde Sargans, vom Gemeinderat erlassen gestützt auf Art. 10 Abs. 1 und Art. 23 des kantonalen Polizeigesetzes (sGS 451.1) sowie Art. 27 der Gemeindeordnung. Art. 19 mit dem Titel "Campieren": "Das Campieren auf dem Gemeindegebiet ist verboten. Auf Gesuch hin können von der Gemeinderatskanzlei Bewilligungen erteilt werden." Art. 22: Der Gemeinderat ist Vollzugs- und Bewilligungsbehörde, soweit das Reglement nichts anderes bestimmt, das Gesuch ist spätestens 30 Tage vor der Ausübung schriftlich einzureichen, die Bewilligung ist gebührenpflichtig und kann befristet sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Art. 23: Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Reglement verstösst oder darauf gestützte Anordnungen missachtet, wird mit Busse bestraft; einen Betrag nennt das Reglement selbst nicht. sargans.ch.
  3. Schutzverordnung der Gemeinde Wartau, März 2008, mit der Ortsplanungsrevision erlassen. Art. 8 zählt auf, was in Naturschutzgebieten verboten ist, darunter "die Nutzung zu Erholungs- und Freizeitzwecken wie Lager, Zelten, Campieren und das Anfachen von Feuer, ausser an bezeichneten Stellen" sowie "das Verlassen der markierten Wege, ausser an bezeichneten Stellen". Art. 9 (Pufferzonen), Art. 13 (Landschaftsschutzgebiete), Art. 14 lit. a (Lebensraum-Kerngebiete) und Art. 15 (Schongebiete) enthalten kein Campierverbot. Art. 12 schützt Geotope vor Geländeeingriffen und Veränderungen des Wasserhaushalts. Art. 14 lit. b: In den Wildruhezonen sind alle Wintersportaktivitäten untersagt mit Ausnahme der in der Skitourenkarte LK 237S bzw. im Skitourenführer des SAC aufgeführten Auf- und Abfahrtsrouten. Art. 21: Wer gegen die Vorschriften verstösst, wird mit Haft oder Busse bestraft, vorsätzliche und fahrlässige Übertretungen sind strafbar. Anhang 4 ist das Verzeichnis der Naturschutzgebiete der Gemeinde und nennt seinen eigenen Schlüssel, FM für das Flachmoorinventar und TRW für das Trockenwiesen- und Trockenweideninventar, mit unter anderem Nr. 399 Goodenberg (TRW) sowie Nr. 942 und 943 Palfris (FM); das erlaubt es, die kommunale Frage durch Messung der eidgenössischen Inventare zu beantworten. Anhang 1 listet die Geotope, Nr. 05 ist die Gonzenkopffalte. Anhang 6 verortet die Lebensraum-Kern- und Schongebiete sowie das Landschaftsschutzgebiet in der Wartauer Hügellandschaft und verweist auf BLN 1613. wartau.ch.
  4. Amtliche Geodaten des Bundes, im August 2026 am Gipfel abgefragt, WGS84 47.06750 / 9.43386, LV95 2'751'543 / 1'214'869, Höhe 1'829,7 m über den Höhendienst des Bundes. Identify liefert am Punkt kein Objekt auf den Ebenen der eidgenössischen Jagdbanngebiete, der eidgenössischen Wildruhezonen, der Flachmoore, Hochmoore, Moorlandschaften, Auen, Amphibienlaichgebiete, Trockenwiesen, Waldreservate, Pärke, Biosphärenreservate und Smaragdgebiete sowie auf der Bauzonenebene. Jede Abfrage lief mit einer Kontrolle auf eine ungültige Ebene, die HTTP 400 zurückgibt, ein leeres Ergebnis ist also eine echte Abwesenheit und keine fehlgeschlagene Abfrage. Nächste Grenzen, an der zurückgelieferten Geometrie gemessen: Wildruhezone "Wartau (Nr. 39.0)" 297 m bei 40 Grad, Trockenwiese "Goodenberg" 1'158 m ostnordöstlich, Flachmoor "Palfris" 2'865 m nordwestlich, eidgenössisches Jagdbanngebiet "Graue Hörner" 9'228 m südsüdwestlich. Die eine Ebene, die den Punkt abdeckt, ist das BLN-Objekt 1613, "Speer – Churfirsten – Alvier", Teilgebiet 1 "Grabser Berg und Alviergebiet". Die Gemeindeebene (ch.swisstopo.swissboundaries3d-gemeinde-flaeche.fill), auf das laufende Jahr gefiltert, wurde in einem Kreuz abgetastet: Gipfel sowie 25, 60 und 150 m nördlich, 25 und 60 m östlich und 25, 60 und 150 m westlich liefern Wartau; 25, 60 und 150 m südlich sowie 150 m östlich liefern Sargans. Dieselben Abfragen ergeben die Höhen 1'783,6 m auf 25 m südlich, 1'676,8 m auf 60 m südlich und 1'571,0 m auf 150 m südlich gegenüber 1'814,0 m auf 25 m nördlich. map.geo.admin.ch.
  5. Der Kanton St. Gallen kennt keine allgemein anwendbare Campierbestimmung, festgestellt durch das Holen der Erlasse und nicht durch Rückschluss. Der vollständige konsolidierte Text von elf Erlassen wurde aus der kantonalen Sammlung geholt und nach campieren, Camping, Zelt, Biwak, übernachten und nächtigen durchsucht: Polizeigesetz (sGS 451.1), Polizeiverordnung (451.11), Übertretungsstrafgesetz (921.1), Planungs- und Baugesetz (731.1), Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (731.11), Strassengesetz (732.1), Gesetz über die Jagd (853.1), Jagdverordnung (853.11), Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung (651.1), Verordnung über den Schutz wildwachsender Pflanzen und freilebender Tiere (671.1) sowie Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung (672.1). Keiner davon verbietet Campieren, Zelten oder Biwakieren. Die einzige Übernachtungsbestimmung im Polizeigesetz ist Art. 52bis zum Hotelmeldeschein. Das Übertretungsstrafgesetz, der natürliche Ort für einen solchen Tatbestand, erwähnt ihn nicht. gesetzessammlung.sg.ch.
  6. Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen (sGS 731.1), Art. 136: Abs. 1 unterstellt Erstellung, Änderung und Beseitigung von Bauten und Anlagen der Bewilligungspflicht; Abs. 2 nimmt eine Liste von Vorhaben aus, ausdrücklich "in der Bauzone", darunter lit. e das Aufstellen einzelner Mobilheime, Wohnwagen und dergleichen ausserhalb bewilligter Camping- und Abstellplätze von weniger als drei Monaten je Kalenderjahr und lit. f mobile Bauten und Anlagen wie Festhütten, Zelte, Verpflegungs- und Verkaufsstätten und Tribünen während höchstens drei Monaten je Kalenderjahr. Weil diese Ausnahmeliste auf die Bauzone beschränkt ist und der Gonzengipfel ausserhalb jeder Bauzone liegt, ist sie nicht die Bestimmung, die ein Zelt hier zulässig macht. Art. 17 nennt Camping- und Zeltplätze unter den Anlagen, die in eine Intensiverholungszone gehören, was eine Zonenaussage ist und kein Verbot. gesetzessammlung.sg.ch.
  7. Übertretungsstrafgesetz des Kantons St. Gallen (sGS 921.1), Art. 1: Die allgemeinen Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuchs gelten für das Strafrecht von Kanton und Gemeinden, soweit die kantonale Gesetzgebung nichts anderes bestimmt. Da das Sarganser Polizeireglement in seinem Art. 23 keinen Betrag nennt, ist das der Weg, über den die gewöhnliche gesetzliche Obergrenze einer Busse, CHF 10'000, auf einen Verstoss gegen dessen Art. 19 durchschlägt. Art. 2 erlaubt dem Richter, in leichten Fällen von Strafe abzusehen, und hebt die Obergrenze auf, wenn der Täter aus Gewinnsucht handelt. gesetzessammlung.sg.ch.
  8. Eidgenössisches Wildruhezonen-Register, Eintrag "Wartau (Nr. 39.0)", im August 2026 abgefragt: Schutzstatus rechtsverbindlich, Kanton SG, Grundlage Schutzverordnung, Beschlussjahr 2008, Bestimmung R150, beschrieben als "Wintersportverbot abseits eingezeichneter Routen", die Ausscheidung gilt ganzjährig. Die nächste Kante der Zone liegt 297 m nordöstlich des Gipfels. Sie entspricht Art. 14 lit. b der Wartauer Schutzverordnung, der die Auf- und Abfahrtsrouten der Skitourenkarte LK 237S und des SAC-Skitourenführers ausnimmt und den Zugang zu Bauten und Anlagen gewährleistet. Weder der Registereintrag noch der Verordnungsartikel regelt das Gehen oder das Schlafen. map.geo.admin.ch.
  9. Zugang und Gelände. Der Gonzen, 1'830 m, ist das Felswahrzeichen über Sargans am östlichen Ende der Alviergruppe, mit dem Rheintal rund 500 m darunter und Sicht über das Sarganserland und die Flumserberge bis zum Bodensee. Der Normalweg ab Sargans überwindet rund 1'400 Höhenmeter, der obere Teil blau-weiss als Alpinwanderweg markiert und mit einer Leiterstelle, verlangt also Trittsicherheit und Schwindelfreiheit. Das Berggasthaus Gonzen steht auf rund 1'477 m, etwa 350 m unterhalb und gut einen Kilometer vom Gipfel entfernt. Sargans selbst ist ein Bahnknoten, was den Gipfel ungewöhnlich einfach ohne Auto erreichbar macht. Das alte Eisenbergwerk des Berges wurde bis 1966 betrieben; seine Stollen an der Sarganser Flanke sind als geschlossen signalisiert, und das geführte Besucherbergwerk ist ein eigener Betrieb im Tal. berggasthaus-gonzen.ch.
  10. Schweizer Alpen-Club SAC, Merkblatt "Campieren und Biwakieren in den Schweizer Bergen", Ausgabe 2026: "Ansonsten ist eine einzelne Übernachtung einer kleinen Anzahl Personen im Gebirge oberhalb der Waldgrenze in der Regel unproblematisch, wenn sie rücksichtsvoll erfolgt. Zudem ist ein Notbiwak grundsätzlich erlaubt." Eine einzelne rücksichtsvolle Nacht über der Waldgrenze ist also in der Regel unproblematisch, und ein Notbiwak ist ohnehin erlaubt. Das Merkblatt bittet zusätzlich darum, nicht zu nah bei Hütten und bewirtschafteten Häusern zu schlafen oder vorher zu fragen, und das ist auf einem Gipfel mit einem Berggasthaus einen Kilometer entfernt die relevante Hälfte. Orientierung und Anstand, kein Gesetz. sac-cas.ch.