Wildcampen oder Biwakieren, was ist der Unterschied
Umgangssprachlich meint man dasselbe, eine Nacht draussen. In der Schweiz ist der Unterschied keine Wortklauberei: er entscheidet, ob deine Nacht toleriert oder gebüsst wird.
Frag zehn Wandernde, und die meisten sagen «Wildcampen» und «Biwakieren» für dasselbe: draussen schlafen, abseits vom Campingplatz. Für eine Nacht in den Bergen ist das okay. Sobald aber ein Wildhüter oder ein kommunales Reglement ins Spiel kommt, meinen die zwei Wörter verschiedene Dinge, und in der Schweiz macht dieser Unterschied den ganzen Unterschied. Hier die saubere Version, und warum sie zählt.
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Was jedes Wort wirklich meint
Biwak
Eine Nacht, minimales Material, kein richtiges Dach oder ein winziges: Schlafsack mit Biwaksack, manchmal ein leichtes Tarp. Gegen Abend aufbauen, weg bevor der Tag beginnt. Klassisch hoch in den Bergen, über der Waldgrenze. Das ist die Übernachtung der Bergsteiger, und darüber ist der SAC-Verhaltenskodex geschrieben.
Wildcampen
Ein Zelt ausserhalb eines bewilligten Campingplatzes, oft mehr als eine Nacht, oft mit grösserem Material, oft weiter unten am Seeufer oder im Wald. Das ist die Ferienlager-Variante, und genau das meint das Wort «Campieren» in den kommunalen und kantonalen Regeln, die die Bussen tragen.
Die Grenze ist nicht die Höhe, sondern die Absicht und das Material. Ein Zelt über der Waldgrenze ist trotzdem Campieren. Ein Schlafsack am See ist trotzdem ein Biwak. Aber die zwei kommen meist mit ihren typischen Begleitern, deshalb stehen die Wörter für «hoch, leicht, eine Nacht» und «tief, schwer, Ferien».
Warum der Unterschied in der Schweiz zählt
Die Schweiz hat kein Bundesgesetz, das draussen schlafen erlaubt oder verbietet. Was es gibt, ist ein Zutrittsrecht, ZGB Artikel 699, das jeder Person erlaubt, Wald und Weide zu betreten, plus das SAC-Merkblatt, das dieses Recht in eine praktische Regel übersetzt2. Und die SAC-Regel ist fürs Biwak geschrieben: eine einzelne rücksichtsvolle Nacht, über der Waldgrenze, wo kein Schutzgebiet und kein lokales Reglement dagegen spricht1. Es ist eine Duldung, keine Erlaubnis, und sie reicht nicht bis zum mehrtägigen Zeltlager.
Kommunale und kantonale Campingverbote laufen anders herum. Sie sind fast immer gegen Campieren geschrieben, das Übernachten in «Zelten, Wohnwagen und dergleichen»3. Diese Formulierung zielt direkt aufs Zelt. Ein zeltloses Biwak, nur ein Schlafsack, kann am wörtlichen Rand davon liegen, weshalb manche Orte das einzelne hohe Biwak milder behandeln als ein aufgestelltes Zelt. Aber überinterpretiere diese Lücke nicht: wo ein lokales Reglement, ein Naturschutzgebiet oder ein Jagdbanngebiet greift, gewinnt es, mit Zelt oder ohne, und die SAC-Toleranz schaltet sich ab. Der Wortlaut-Rand ist ein Grund, warum ein Biwak manchmal nur «nicht empfohlen» statt klar verboten ist, kein Schlupfloch zum Draufbauen.
Vor einer Nacht draussen, stell dir fünf Fragen. Zelt oder nur Schlafsack? Eine Nacht oder mehrere? Über der Waldgrenze, oder unten am See oder im Wald? In einem Schutzgebiet? Auf Privatland? Je mehr deine Antworten «Schlafsack, eine Nacht, über der Waldgrenze, kein Schutzgebiet» lauten, desto näher bist du an einem geduldeten Biwak. Je mehr sie «Zelt, mehrere Nächte, am See» lauten, desto näher am Wildcampen, gegen das eine Regel geschrieben ist.
Genau deshalb hämmern unsere Spot-Artikel dieselbe Trennung. Am Oeschinensee liegt der See unter der Waldgrenze, und ein richterliches Verbot nennt das Biwak ausdrücklich, also ist beides raus. Am Bachalpsee liegt der See über der Waldgrenze, die Geografie passt also, aber ein Gemeinde-Verbot plus ein Jagdbanngebiet schalten die Toleranz trotzdem ab. Gleiches Wort, anderer Spot, andere Antwort, und der einzige Weg, es zu wissen, ist den konkreten Ort zu prüfen.
Fürs ganze rechtliche Bild, Schutzgebiete und die drei strengeren Kantone, lies was die SAC-Regel wirklich erlaubt. Für Ausrüstung und Handwerk eines guten Biwaks lies den praktischen Biwak-Guide.
Häufige Fragen
Ist Wildcampen dasselbe wie Biwakieren?
Ist Biwakieren in der Schweiz erlaubt, Wildcampen aber nicht?
Ändert ein Zelt die rechtliche Lage wirklich?
Wo darf ich biwakieren, aber nicht wildcampen?
Quellen
- Schweizer Alpen-Club SAC, Merkblatt «Campieren und Biwakieren in den Schweizer Bergen»: eine einzelne rücksichtsvolle Übernachtung über der Waldgrenze ist meist unproblematisch, wo keine entgegenstehende Vorschrift gilt; die Toleranz gilt fürs Biwak, nicht für mehrtägige Zeltlager, und sie schaltet sich in Schutzgebieten und wo kantonale oder kommunale Regeln greifen ab. sac-cas.ch. ↩
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB, Artikel 699 «Betreten von Wald und Weide», das Zutrittsrecht, auf dem die Biwak-Toleranz beruht. fedlex.admin.ch. ↩
- Beispiel für den typischen kommunalen Wortlaut, der aufs Zelt zielt: Camping-Reglement der Gemeinde Grindelwald, das «Campieren» als das vorübergehende Verweilen und Übernachten von Personen in Zelten, Wohnwagen und dergleichen definiert und es ausserhalb bewilligter Campingplätze auf dem ganzen Gemeindegebiet verbietet. gemeinde-grindelwald.ch. ↩
- BAFU-Geoportal map.geo.admin.ch, mit den Schutzgebiet-Layern (Wildruhezonen, eidgenössische Jagdbanngebiete, Schweizer Nationalpark), um einen Spot vor der Tour zu prüfen. map.geo.admin.ch. ↩
- Hikebeast, «Wildcampen in der Schweiz, was die SAC-Regel wirklich erlaubt», die vollständige rechtliche Aufschlüsselung, die dieser Artikel zusammenfasst. hikebeast.ch/de/journal/wildcampen-schweiz. ↩
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