Stand Juli 2026

Wildcampen oder Biwakieren, was ist der Unterschied

Umgangssprachlich meint man dasselbe, eine Nacht draussen. In der Schweiz ist der Unterschied keine Wortklauberei: er entscheidet, ob deine Nacht toleriert oder gebüsst wird.

Ridge über der Waldgrenze im Berner Oberland, mit Blick Richtung Tannhorn.
Über der Waldgrenze, wo ein Biwak am einfachsten ist, und wo das Wort, das du benutzt, zu zählen beginnt. Foto · Leon Helg.

Frag zehn Wandernde, und die meisten sagen «Wildcampen» und «Biwakieren» für dasselbe: draussen schlafen, abseits vom Campingplatz. Für eine Nacht in den Bergen ist das okay. Sobald aber ein Wildhüter oder ein kommunales Reglement ins Spiel kommt, meinen die zwei Wörter verschiedene Dinge, und in der Schweiz macht dieser Unterschied den ganzen Unterschied. Hier die saubere Version, und warum sie zählt.

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Was jedes Wort wirklich meint

Biwak

Eine Nacht, minimales Material, kein richtiges Dach oder ein winziges: Schlafsack mit Biwaksack, manchmal ein leichtes Tarp. Gegen Abend aufbauen, weg bevor der Tag beginnt. Klassisch hoch in den Bergen, über der Waldgrenze. Das ist die Übernachtung der Bergsteiger, und darüber ist der SAC-Verhaltenskodex geschrieben.

Wildcampen

Ein Zelt ausserhalb eines bewilligten Campingplatzes, oft mehr als eine Nacht, oft mit grösserem Material, oft weiter unten am Seeufer oder im Wald. Das ist die Ferienlager-Variante, und genau das meint das Wort «Campieren» in den kommunalen und kantonalen Regeln, die die Bussen tragen.

Die Grenze ist nicht die Höhe, sondern die Absicht und das Material. Ein Zelt über der Waldgrenze ist trotzdem Campieren. Ein Schlafsack am See ist trotzdem ein Biwak. Aber die zwei kommen meist mit ihren typischen Begleitern, deshalb stehen die Wörter für «hoch, leicht, eine Nacht» und «tief, schwer, Ferien».

Warum der Unterschied in der Schweiz zählt

Die Schweiz hat kein Bundesgesetz, das draussen schlafen erlaubt oder verbietet. Was es gibt, ist ein Zutrittsrecht, ZGB Artikel 699, das jeder Person erlaubt, Wald und Weide zu betreten, plus das SAC-Merkblatt, das dieses Recht in eine praktische Regel übersetzt2. Und die SAC-Regel ist fürs Biwak geschrieben: eine einzelne rücksichtsvolle Nacht, über der Waldgrenze, wo kein Schutzgebiet und kein lokales Reglement dagegen spricht1. Es ist eine Duldung, keine Erlaubnis, und sie reicht nicht bis zum mehrtägigen Zeltlager.

Kommunale und kantonale Campingverbote laufen anders herum. Sie sind fast immer gegen Campieren geschrieben, das Übernachten in «Zelten, Wohnwagen und dergleichen»3. Diese Formulierung zielt direkt aufs Zelt. Ein zeltloses Biwak, nur ein Schlafsack, kann am wörtlichen Rand davon liegen, weshalb manche Orte das einzelne hohe Biwak milder behandeln als ein aufgestelltes Zelt. Aber überinterpretiere diese Lücke nicht: wo ein lokales Reglement, ein Naturschutzgebiet oder ein Jagdbanngebiet greift, gewinnt es, mit Zelt oder ohne, und die SAC-Toleranz schaltet sich ab. Der Wortlaut-Rand ist ein Grund, warum ein Biwak manchmal nur «nicht empfohlen» statt klar verboten ist, kein Schlupfloch zum Draufbauen.

Der nützliche Test

Vor einer Nacht draussen, stell dir fünf Fragen. Zelt oder nur Schlafsack? Eine Nacht oder mehrere? Über der Waldgrenze, oder unten am See oder im Wald? In einem Schutzgebiet? Auf Privatland? Je mehr deine Antworten «Schlafsack, eine Nacht, über der Waldgrenze, kein Schutzgebiet» lauten, desto näher bist du an einem geduldeten Biwak. Je mehr sie «Zelt, mehrere Nächte, am See» lauten, desto näher am Wildcampen, gegen das eine Regel geschrieben ist.

Genau deshalb hämmern unsere Spot-Artikel dieselbe Trennung. Am Oeschinensee liegt der See unter der Waldgrenze, und ein richterliches Verbot nennt das Biwak ausdrücklich, also ist beides raus. Am Bachalpsee liegt der See über der Waldgrenze, die Geografie passt also, aber ein Gemeinde-Verbot plus ein Jagdbanngebiet schalten die Toleranz trotzdem ab. Gleiches Wort, anderer Spot, andere Antwort, und der einzige Weg, es zu wissen, ist den konkreten Ort zu prüfen.

Fürs ganze rechtliche Bild, Schutzgebiete und die drei strengeren Kantone, lies was die SAC-Regel wirklich erlaubt. Für Ausrüstung und Handwerk eines guten Biwaks lies den praktischen Biwak-Guide.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen dasselbe wie Biwakieren?
Umgangssprachlich ja, beides meint eine Nacht draussen. Rechtlich in der Schweiz nein. Biwakieren ist eine einzelne Nacht mit minimalem Material, meist über der Waldgrenze, und der SAC toleriert es für eine rücksichtsvolle Nacht, wo keine lokale Regel dagegen spricht. Wildcampen ist ein Zelt ausserhalb eines Campingplatzes, oft mehrtägig und weiter unten, und genau dagegen sind die kommunalen Campingverbote geschrieben, es ist von der SAC-Toleranz nicht gedeckt.
Ist Biwakieren in der Schweiz erlaubt, Wildcampen aber nicht?
Keines ist «erlaubt» im Sinne einer Bewilligung. Ein einzelnes Biwak über der Waldgrenze ist unter der SAC-Regel geduldet, wo nichts dagegen spricht; ein Zeltlager ist meist nicht geduldet und ist das, worauf die Bussen zielen. Aber ein Biwak ist auch nicht automatisch okay: Schutzgebiete, Naturschutzgebiete, Jagdbanngebiete und strengere Gemeinden heben die Toleranz auf, mit Zelt oder ohne. Prüf immer den konkreten Spot.
Ändert ein Zelt die rechtliche Lage wirklich?
Manchmal. Viele Campingverbote sind gegen «Zelte, Wohnwagen und dergleichen» formuliert, ein zeltloses Biwak kann also am Rand dieser Formulierung liegen, weshalb manche Orte es milder behandeln. Aber es ist kein verlässliches Schlupfloch: wo ein Schutzgebiet, ein Jagdbanngebiet oder ein klares lokales Verbot greift, ist ein Schlafsack genauso erfasst wie ein Zelt. Die Zelt-oder-nicht-Unterscheidung hilft nur, wo die Regel selbst daran hängt.
Wo darf ich biwakieren, aber nicht wildcampen?
Grob: hoch in den Bergen. Eine einzelne Nacht über der Waldgrenze, ausserhalb jedes Schutzgebiets und ausserhalb der strengeren Kantone (Tessin, Wallis, Graubünden), ist dort, wo die SAC-Biwak-Toleranz am stärksten ist, während ein mehrtägiges Zeltlager dort nicht gedeckt ist. Unten am Seeufer oder im Wald ist beides meist schwieriger, und oft ist es das Zelt, das ein lokales Verbot nennt. Prüf die Karte auf map.geo.admin.ch und die konkrete Gemeinde zuerst.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Kartiert seit fünf Jahren den Wildcamping- und Biwak-Status pro Spot für Hikebeast, 141 Spots dokumentiert. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Schweizer Alpen-Club SAC, Merkblatt «Campieren und Biwakieren in den Schweizer Bergen»: eine einzelne rücksichtsvolle Übernachtung über der Waldgrenze ist meist unproblematisch, wo keine entgegenstehende Vorschrift gilt; die Toleranz gilt fürs Biwak, nicht für mehrtägige Zeltlager, und sie schaltet sich in Schutzgebieten und wo kantonale oder kommunale Regeln greifen ab. sac-cas.ch.
  2. Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB, Artikel 699 «Betreten von Wald und Weide», das Zutrittsrecht, auf dem die Biwak-Toleranz beruht. fedlex.admin.ch.
  3. Beispiel für den typischen kommunalen Wortlaut, der aufs Zelt zielt: Camping-Reglement der Gemeinde Grindelwald, das «Campieren» als das vorübergehende Verweilen und Übernachten von Personen in Zelten, Wohnwagen und dergleichen definiert und es ausserhalb bewilligter Campingplätze auf dem ganzen Gemeindegebiet verbietet. gemeinde-grindelwald.ch.
  4. BAFU-Geoportal map.geo.admin.ch, mit den Schutzgebiet-Layern (Wildruhezonen, eidgenössische Jagdbanngebiete, Schweizer Nationalpark), um einen Spot vor der Tour zu prüfen. map.geo.admin.ch.
  5. Hikebeast, «Wildcampen in der Schweiz, was die SAC-Regel wirklich erlaubt», die vollständige rechtliche Aufschlüsselung, die dieser Artikel zusammenfasst. hikebeast.ch/de/journal/wildcampen-schweiz.

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