Stand: 12. August 2026

Wildcampen auf dem Hohen Kasten: keine Regel hält dich ab, das Restaurant schon

Ich hatte erwartet, dass eine Schutzverordnung diesen Gipfel schliesst, und das tut sie nicht. Altstätten hat ein Campingverbot geschrieben und es an seine Naturschutzgebiete gehängt, und der Gipfel liegt in keinem. Was den Hohen Kasten tatsächlich entscheidet, ist weit weniger juristisch und weit schwerer wegzudiskutieren: Innerhalb von vierundfünfzig Metern um den Gipfelpunkt stehen vier registrierte Gebäude, und eines davon dreht sich.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, am Abend aufgestellt, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen das Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht auch darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Das Campingverbot gibt es, und es steht im falschen Artikel für diesen Gipfel

Wildcampen auf dem Hohen Kasten sieht aus, als müsste es eine Schutzverordnung entscheiden, und das Interessante ist, dass sie es nicht tut.

Zuerst der Kanton, denn der verwirrt hier wirklich. Der Hauptgipfel liegt in St. Gallen, Gemeinde Altstätten. Auf der Appenzell-Innerrhoder Seite, Schwende-Rüte, steht rund 74 Meter entfernt die Bergstation der Kabinenbahn. Die Grenze läuft quer über die Kuppe, das ist also ein Zweikantonsberg, aber der Gipfelpunkt selbst ist St. Gallen, und massgebend sind der St. Galler Kataster und die Altstätter Schutzverordnung.1

Was der Kataster am Punkt liefert. Vier Beschränkungen, alle mit Flächengeometrie: ein Landschaftsschutzgebiet, eine Spezielle Schutzverordnung, die Landwirtschaftszone als Grundbezeichnung und die Empfindlichkeitsstufe III. Nebenbei bemerkenswert: Die Parzelle unter dem Gipfel misst 275 Quadratmeter. Das ist eine Bauparzelle und kein Berghang, und damit weisst du schon vor dem ersten Artikel, was dort oben steht.2

Die Zone, die dich betrifft. Art. 8 der Schutzverordnung Altstätten umschreibt die Landschaftsschutzgebiete als besonders schöne, naturkundlich oder kulturgeschichtlich wertvolle Landschaften und sagt dann in seinem einzigen operativen Absatz: Zulässige Bauten und Anlagen haben sich insbesondere in Bezug auf Lage, Grösse, Form und Gliederung sowie Materialien und Farben gut in das Landschaftsbild einzufügen. Das ist eine Gestaltungsvorschrift für Architekten. Eine Liste verbotener Tätigkeiten steht überhaupt nicht darin.3

"n) das unbefugte Betreten ausserhalb markierter Wege; o) das Campieren; p) das Entfachen von Feuer."Schutzverordnung Altstätten, Art. 10 Abs. 2, über Naturschutzgebiete.

Die Gemeinde hat also sehr wohl ein Campingverbot geschrieben. Es steht in Art. 10 über die Naturschutzgebiete, als Buchstabe o einer Liste von sechzehn Punkten, die von Bauten und Wohnwagen über Entwässerungen und Dünger bis zum Stören von Tieren reicht. Der Verordnungsgeber wusste genau, wie man ein Zelt, ein unbefugtes Gehen abseits des Weges und ein offenes Feuer verbietet, und hat es in einem Atemzug getan. Und dann alles an die Naturschutzgebiete gehängt. Keine der Parzellen über diesem Gipfel ist eines, und ich nenne dir bewusst keine Distanz zum nächsten, weil beide Parzellen hier Bauplätze von 275 und 340 Quadratmetern sind und ein so kleiner Auszug das nicht ehrlich messen kann.4

Die spezielle Verordnung entpuppt sich als Pflanzensache. Die Spezielle Schutzverordnung am Punkt ist ein kantonaler Beschluss vom 2. Juli 1974 über das Pflanzenschutzgebiet Hoher Kasten-Kamor-Schwämme-Chienberg, dessen Perimeter der Kantonsgrenze Appenzell I.Rh. / St. Gallen entlang verläuft. Sein Art. 2 ist ein Satz: "Geschützt sind sämtliche Pflanzen im Schutzgebiet", die ordentliche alp- und forstwirtschaftliche Nutzung bleibt vorbehalten. Er schützt die Vegetation. Eine Camping- oder Betretungsbestimmung enthält er nicht.5

Über allem deckt das Bundesinventar-Objekt BLN 1612 "Säntisgebiet" den Gipfel ab. Das BLN bindet Bundes- und Kantonsbehörden bei ihren Entscheiden; ein an Wanderer gerichtetes Verbot ist es nicht. Der Rest der Bundesabfrage ist leer: kein Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein Moor, keine Trockenwiese, kein Amphibienobjekt, kein Park von nationaler Bedeutung, alles gegen eine Gegenprobe und eine Kontrolle auf eine ungültige Ebene geprüft, die abbricht statt leer zurückzukommen.1

Dann stehst du oben, und da ist ein Restaurant drauf

Wenn also keine Regel die Nacht verbietet, hier der Grund, warum die Antwort trotzdem nein lautet.

Vier registrierte Gebäude, das nächste neun Meter entfernt. Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister führt Hoher Kasten 1.1, 2, 1 und 2.2 auf 9, 19, 40 und 54 Metern vom Gipfelpunkt. Dazu die Bergstation der Kabinenbahn rund 65 Meter entfernt, das Drehrestaurant rund 106 Meter, ein markierter Aussichtspunkt und vier Postadressen in 9058 Brülisau. Der Hohe Kasten ist kein Gipfel mit einer Hütte darauf, er ist eine Gipfelstation.7

Und der Boden sagt dasselbe. Im Terrainmodell des Bundes über eine 600-Meter-Box beprobt, 961 Punkte: Die Hangneigung am Punkt beträgt 15,9 Grad, der steilste Wert 76,8, und nur 5 von 841 ausgewerteten Punkten kommen unter 7 Grad. Der flachste davon, 4,3 Grad auf 1'790,9 Metern, liegt 28 Meter vom Gipfel und 29 Meter von einem Gebäude. Das ist die Terrasse des Restaurants. Es gibt genau eine wirklich flache, wirklich stille Fläche, und sie gehört zu jemandes Betrieb.6

Wo der echte Boden liegt. Verlangt man mindestens 150 Meter Abstand zu jedem registrierten Gebäude, bleiben vier Kandidaten, der beste davon 4,3 Grad auf 1'649,7 Metern, LV95 2'755'062 / 1'238'716, WGS84 47,281112 N / 9,488371 O. Das sind 382 Meter vom Gipfel und 144 Meter tiefer, also ganz von der Kuppe weg und die Südostflanke hinunter. Wer in der Nähe dieses Berges schlafen will statt auf ihm, hat damit die Form der Antwort.6

Warum das eine Empfehlung ist und kein Verbot. Alles oben handelt von Boden und Gebäuden, nicht von Recht. Ein Zelt an diesem Punkt hat niemand verboten, und diese Seite behauptet nichts anderes. Sie sagt, dass Zelten auf der Terrasse eines laufenden Restaurants an der Bergstation einer Bahn, in Sichtweite von vier Haustüren, in keinem brauchbaren Sinn Wildcampen ist, und dass die Alternative bedeutet, abzusteigen. Die SAC-Toleranz für eine Nacht rettet es ebenfalls nicht: Diese Empfehlung ist für Boden oberhalb der Waldgrenze und ausserhalb von Schutzgebieten geschrieben, und das Hindernis ist hier weder die Höhe noch ein Perimeter, sondern die Gebäude.78

Wofür der Berg wirklich gut ist, ist der Grat. Die Überschreitung vom Hohen Kasten Richtung Kamor und weiter der Appenzeller und St. Galler Grenze entlang ist eine der schöneren Wanderungen im Alpsteinvorland, das Pflanzenschutzgebiet, das sie quert, ist der Grund, warum die Flora sehenswert ist, und keines der obigen Instrumente betrifft deine Schuhe auf einem markierten Weg.5

Der Ort

Gipfel: WGS84 47,283691 N / 9,485032 O, LV95 2'754'802 / 1'238'996, 1'793,5 m im Terrainmodell des Bundes, Gemeinde Altstätten, Kanton St. Gallen, am südöstlichen Ende des Alpsteins über dem Rheintal. Die Katasterparzelle ist Nr. 30070 und misst 275 m²; die Nachbarparzelle 20422 misst 340 m².2

Die Kantonsgrenze ist das Detail, das man mitnehmen sollte: Der Hauptgipfel ist St. Gallen, während die Kabinenbahn und ihre Station rund 74 Meter entfernt in Appenzell Innerrhoden, Schwende-Rüte, stehen. Wer diesen Berg nachschlägt und Appenzeller Regeln findet, hat die Regeln für die Bahn gefunden und nicht die für den Gipfel. Für eine Nacht draussen ist das hier zwar müssig, weil die Instrumente beider Kantone keine verbieten, aber für alles andere, was man über den Ort liest, zählt es.1

Eines gebe ich nicht vor gemessen zu haben: wie weit es zum nächsten Naturschutzgebiet ist, in dem Art. 10 das Campieren sehr wohl verbietet. Die beiden Parzellen über diesem Gipfel sind Bauplätze von 275 und 340 Quadratmetern, und ein Katasterauszug für eine solche Fläche kann dir nicht sagen, wo das nächste Schutzgebiet beginnt. Wer absteigt, um Boden zu suchen, klärt das am Schutzplan der Gemeinde und nicht auf dieser Seite.

  • Nicht auf dem Gipfel, wenn auch nicht wegen einer Regel: Vier registrierte Gebäude stehen innerhalb von 54 m, und der einzige Boden unter 7 Grad dort oben liegt 29 m von einem davon7.
  • Nicht auf der Restaurantterrasse, denn genau die ist der flachste Wert der ganzen Box6.
  • Tiefer und weg von der Kuppe, 382 m südöstlich und 144 m tiefer, 4,3 Grad auf 1'649,7 m, frei von jedem registrierten Gebäude6.
  • Nicht in einem Naturschutzgebiet, wo immer du landest: Art. 10 Abs. 2 dieser Verordnung verbietet dort das Campieren, das unbefugte Betreten abseits markierter Wege und offenes Feuer4.
  • Mit dem Wort des Grundeigentümers, was unterhalb des Gipfels eine Alp meint und keine Bahngesellschaft.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Dieser Gipfel hat keine Campingregel, weil niemand eine schreiben musste: Es gibt keinen Platz, und ein Restaurant schaut zu. Die Liste unten zählt auf dem Weg nach unten, wo der Boden aufgeht und der Schutzplan Meinungen zu haben beginnt.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand August 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.

Die rechtliche Hälfte dieser Einschätzung ist ein Negativbefund: Kein Instrument über der Gipfelparzelle verbietet das Campieren, und das ist ein Scanergebnis, gelesen gegen das ausdrückliche Verbot derselben Verordnung für einen anderen Zonentyp. Eine Gemeinde oder ein Gericht könnte den Schutzzweck von Art. 8 weiter auslegen als ich. Die Distanz zum nächsten Naturschutzgebiet wird bewusst nicht genannt, weil die Parzellen hier zu klein sind, als dass der Auszug sie messen könnte. Die Geländehälfte stützt sich auf das Bundesmodell auf einem 20-Meter-Raster, das die Form eines Berges beschreibt und nicht den einzelnen flachen Stein, den du darauf finden magst. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und halte dich an die Signalisation vor Ort. Ein echtes Notbiwak aus einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Camp. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Grundlage dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen auf dem Hohen Kasten erlaubt?
Keine Regel verbietet es, und ich rate trotzdem davon ab. Der Gipfel liegt in einem Landschaftsschutzgebiet, und Art. 8 der Schutzverordnung Altstätten regelt nur, wie sich zulässige Bauten ins Landschaftsbild einfügen. Das eigentliche Campingverbot der Verordnung ist Art. 10 Abs. 2 Bst. o und gilt für Naturschutzgebiete, von denen keine der Gipfelparzellen eines trägt. Entschieden wird es stattdessen dadurch, dass vier registrierte Gebäude 9 bis 54 Meter vom Gipfelpunkt stehen, die Hangneigung dort 15,9 Grad beträgt und der einzige flache Fleck 29 Meter von einem Gebäude liegt.
In welchem Kanton liegt der Gipfel, St. Gallen oder Appenzell?
St. Gallen, Gemeinde Altstätten. Die Grenze läuft über die Kuppe: Der Hauptgipfel ist St. Gallen, die Kabinenbahn und ihre Station stehen rund 74 Meter entfernt in Appenzell Innerrhoden, Schwende-Rüte. Massgebend für den Gipfelpunkt sind also der St. Galler Kataster und die Altstätter Schutzverordnung. Wer für den Hohen Kasten Appenzeller Regeln zitiert findet, hat die Regeln der Bahnseite gefunden.
Was ist die Spezielle Schutzverordnung am Gipfel?
Ein Pflanzenschutzbeschluss von 1974. Es ist der kantonale Regierungsratsbeschluss über das Pflanzenschutzgebiet Hoher Kasten-Kamor-Schwämme-Chienberg vom 2. Juli 1974, dessen Perimeter der Kantonsgrenze Appenzell I.Rh. / St. Gallen entlang verläuft. Sein Art. 2 hält fest, dass sämtliche Pflanzen im Schutzgebiet geschützt sind, wobei die ordentliche alp- und forstwirtschaftliche Nutzung vorbehalten bleibt. Er schützt die Vegetation und enthält keine Camping- und keine Betretungsbestimmung.
Wo liegt der nächste Boden, auf dem man wirklich zelten könnte?
382 Meter südöstlich und 144 Meter tiefer. Verlangt man mindestens 150 Meter zu jedem registrierten Gebäude, bleiben in einer 600-Meter-Box vier Kandidaten, der beste mit 4,3 Grad auf 1'649,7 Metern, LV95 2'755'062 / 1'238'716. Auf dem Gipfel selbst kommen nur 5 von 841 Punkten unter 7 Grad, und der flachste davon liegt 29 Meter von einem Gebäude, nämlich auf der Restaurantterrasse.
Verbietet das BLN etwas?
Für dich nicht. Der Gipfel liegt im Bundesinventar-Objekt 1612, Säntisgebiet. Das BLN bindet Bundes- und Kantonsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, etwa wenn sie über ein Bauvorhaben oder eine Konzession entscheiden. Es ist kein an einen einzelnen Wanderer gerichtetes Verbot, und es ist nicht der Grund, warum auf dieser Seite nein steht.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Amtliche Bundesgeodaten, abgefragt am 12. August 2026 auf dem Hauptgipfel des Hohen Kastens, WGS84 47,283691 N / 9,485032 O, LV95 2'754'802 / 1'238'996, 1'793,5 m. Die Gemeindeebene liefert Altstätten, die Kantonsebene St. Gallen; die Grenze zu Appenzell Innerrhoden und die Kabinenbahn liegen rund 74 m entfernt, der Gipfelpunkt ist also St. Gallen. Das Bundesinventar der Landschaften liefert BLN 1612 "Säntisgebiet". Die Ebenen Jagdbanngebiete, Wildruhezonen, Amphibienlaichgebiete, Flachmoore, Hochmoore, Moorlandschaften, Trockenwiesen und Pärke von nationaler Bedeutung liefern je ein leeres Ergebnis. Geprüft mit einer Gegenprobe auf LV95 2'626'000 / 1'154'500, die das eidgenössische Jagdbanngebiet Nr. 3 Kiental liefert, und einer Kontrolle auf eine ungültige Ebene, die HTTP 400 statt eines leeren Ergebnisses liefert. map.geo.admin.ch.
  2. Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, Kanton St. Gallen, Auszüge mit Geometrie abgerufen am 12. August 2026 für die beiden Parzellen über dem Gipfel: EGRID CH510301457729, Parzelle 30070, 275 m², und EGRID CH867745030146, Parzelle 20422, 340 m². Zusammen acht Beschränkungen, alle mit Flächengeometrie, der Geometriebestand wurde also geprüft, bevor daraus ein Nichttreffer abgeleitet wurde. Point-in-Polygon am Gipfel liefert Landschaftsschutzgebiet LS, Spezielle Schutzverordnung SSVO, BauG Landwirtschaftszone und Empfindlichkeitsstufe III. Auf keiner der beiden Parzellen wird ein Naturschutzgebiet zurückgegeben; da beide Bauplätze von wenigen hundert Quadratmetern sind, kann der Auszug nicht feststellen, wie weit das nächste entfernt liegt, und in diesem Artikel wird keine Distanz behauptet. oereb.geo.sg.ch.
  3. Gemeinde Altstätten, Schutzverordnung vom 11. Juni 1996 mit späteren Änderungen, der Erlass, den der Kataster für diese Parzelle als geltend bezeichnet, vollständig gelesen am 12. August 2026, 22 Artikel. Art. 8 (Landschaftsschutzgebiete), die Zone über dem Gipfel: Abs. 1 umschreibt sie als besonders schöne, naturkundlich oder kulturgeschichtlich wertvolle Landschaften, die zu erhalten sind; Abs. 2, die einzige operative Bestimmung, verlangt, dass sich "zulässige Bauten und Anlagen" nach Lage, Grösse, Form und Gliederung sowie Materialien und Farben gut in das Landschaftsbild einfügen. Eine Liste verbotener Tätigkeiten und eine Betretungsbestimmung fehlen vollständig. Art. 9 schützt den Ausblick von bezeichneten Aussichtspunkten vor neuen Bauten und verlangt, dass der Zugang zu ihnen nicht durch bauliche Veränderungen verunmöglicht wird, was ebenfalls keine Verhaltensregel ist. oereblex.sg.ch.
  4. Gemeinde Altstätten, Schutzverordnung, Art. 10 (Naturschutzgebiete), der Artikel, der das Campieren sehr wohl verbietet. Abs. 2: "Massnahmen und Tätigkeiten, die dem Schutzzweck widersprechen oder den Bestand der Naturschutzgebiete gefährden können, sind untersagt. Hierunter fallen namentlich:", gefolgt von sechzehn Buchstaben zu Bauten und Anlagen, dem Aufstellen von Wohnwagen, Terrainveränderungen, Aufforstungen und Beweidungen, Dünger und Giftstoffen, dem Abbrennen der Pflanzendecke, Ablagerungen, Entwässerungen und Gewässerverbauungen, Abwässern, dem Pflücken von Pflanzen, dem Stören und Töten von Tieren, dem Laufenlassen von Hunden und dann "n) das unbefugte Betreten ausserhalb markierter Wege; o) das Campieren; p) das Entfachen von Feuer." Das Verbot ist ausdrücklich und unmissverständlich, und es hängt an den Naturschutzgebieten und nicht am Landschaftsschutzgebiet über diesem Gipfel. oereblex.sg.ch.
  5. Kanton St. Gallen, Regierungsratsbeschluss über das Pflanzenschutzgebiet Hoher Kasten-Kamor-Schwämme-Chienberg vom 2. Juli 1974, sGS 671.513, das Instrument hinter der am Punkt zurückgegebenen Speziellen Schutzverordnung, vollständig gelesen am 12. August 2026. Art. 1 umschreibt den Perimeter, der vom Hohen Kasten der Kantonsgrenze Appenzell I.Rh. / St. Gallen entlang nach Norden über den Kamor und weiter zum Chienberg und zurück verläuft. Art. 2: "Geschützt sind sämtliche Pflanzen im Schutzgebiet. Die ordentliche alp- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung und Nutzung bleibt vorbehalten." Der Beschluss schützt die Vegetation; er enthält keine Camping-, keine Biwak- und keine Betretungsbestimmung und erging gestützt auf die kantonale Verordnung zum Schutz wildwachsender Pflanzen. oereblex.sg.ch.
  6. Geländeanalyse, 12. August 2026, aus dem Terrainmodell des Bundes auf einem 20-m-Raster über eine 600-m-Box um den Gipfel, 961 Punkte, davon 841 mit vollständiger Nachbarschaft. Hangneigung am Punkt 15,9 Grad; steilster Wert 76,8 Grad; nur 5 Punkte kommen unter 7 Grad. Der flachste davon, 4,3 Grad auf 1'790,9 m, liegt 28 m vom Gipfel und 29 m von einem registrierten Gebäude. Verlangt man mindestens 150 m Abstand zu jedem registrierten Gebäude, bleiben vier Kandidaten, der beste mit 4,3 Grad auf 1'649,7 m, LV95 2'755'062 / 1'238'716, WGS84 47,281112 N / 9,488371 O, 382 m vom Gipfel und 144 m tiefer. Eine Suche über die ganze Box nach stehenden Gewässern lieferte keine, es war also keine Maske nötig und es liegt keine falsche Ebene vor. geo.admin.ch.
  7. Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister sowie swisstopo-Ortsverzeichnis, abgefragt am 12. August 2026 rund um den Gipfel: vier registrierte Gebäude auf 9 m, 19 m, 40 m und 54 m vom Gipfelpunkt, adressiert Hoher Kasten 1, 1.1, 2 und 2.2, 9058 Brülisau. Das Ortsverzeichnis liefert zusätzlich die Kabinenbahn Hoher Kasten rund 65 m entfernt, das Drehrestaurant Hoher Kasten rund 106 m entfernt, einen markierten Aussichtspunkt rund 126 m entfernt und eine Bushaltestelle am Gipfel. Das ist eine ausgebaute Gipfelstation und kein wilder Gipfel, und genau das trägt in Ermangelung eines Verbots das Urteil dieser Seite. map.geo.admin.ch.
  8. Schweizer Alpen-Club, Informationen zu Biwakieren und Wildcampen. Die Haltung des SAC ist, dass ein einzelnes, rücksichtsvolles Biwak für eine Nacht oberhalb der Waldgrenze und ausserhalb von Schutzgebieten in der Schweiz allgemein toleriert wird. Keine der beiden Hälften dieses Vorbehalts leistet am Hohen Kasten viel: Der Gipfel liegt mit 1'793 m um die örtliche Waldgrenze, und das Hindernis ist hier weder die Höhe noch ein Schutzperimeter, sondern ein bebauter Gipfel mit vier registrierten Gebäuden innerhalb von 54 m und keinem Boden unter 7 Grad, der nicht jemandes Terrasse wäre. Empfehlung, nicht Recht. sac-cas.ch.