Wildcampen in Kandersteg
Kandersteg verbietet Zelte ausserhalb der bewilligten Flächen in der ganzen Gemeinde, vom Dorf auf 1'173 m bis zu den Gletschern. Eine Nacht ohne Zelt fällt nicht unter dieses Verbot, aber rund drei Viertel der Gemeinde sind geschützte Berglandschaft, und dort ist Campieren schlicht verboten.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Wildcampen in Kandersteg: eine Gemeinde, mehrere Regeln
Wildcampen in Kandersteg ist eine Frage über eine ganze Gemeinde von rund 134 km² zuhinterst im Kandertal: das Dorf auf 1'173 m, der Oeschinensee und die Blüemlisalp im Osten, der Gemmiweg über den Sunnbüel und die Spittelmatte im Südwesten, das Üschenental und das Gasterntal Richtung Lötschenpass.8
Eine Nacht findet oben statt, nicht im Dorf. Dorf, Talboden und Waldgürtel sind Häuser, Wiesen und Wald unter der Waldgrenze, die an diesen Hängen bei rund 1'900 m liegt. Darüber überlagern sich die Regeln: das Polizeireglement für Zelte überall, die geschützte Kandersteger Berglandschaft im Baureglement, zwei kantonale Wildschutzgebiete und ein eidgenössisches Jagdbanngebiet an den Rändern, fünf Wildruhegebiete im Wald und ein richterliches Verbot am Oeschinensee. Welche davon gilt, hängt davon ab, wo genau du dich hinlegst; die Linien siehst du auf map.geo.admin.ch.129
Mit Zelt: in der ganzen Gemeinde verboten
Das Campierverbot steht im Gemeindepolizeireglement von Kandersteg, in Kraft seit 1. Januar 2021:1
"Das Campieren ausserhalb der speziell dafür vorgesehenen und bewilligten Flächen ist nicht gestattet."Gemeindepolizeireglement Kandersteg, Art. 7 Abs. 1.
Es gilt auf jedem Meter der Gemeinde, auch über der Waldgrenze. Art. 7 nennt weder Zone noch Höhe, und das Camping-Merkblatt der Gemeinde hält fest, dass das Verbot auch für Zelte über der Waldgrenze gilt, weil dieser Boden ebenfalls zur Gemeinde gehört. Auf ihrer Website steht das Banner "Wildcamping Verbot auf dem gesamten Gemeindegebiet!" Die Gemeindepolizeiverordnung büsst einen Verstoss mit fest 200 Franken (Art. 8 Abs. 3 lit. a), in einem Rahmen bis 5'000 Franken (Art. 26). In leichten Fällen genügt eine Verwarnung, und der Gemeinderat kann die Wiederherstellung auf deine Kosten anordnen (Art. 7 Abs. 3).15
Die Definition lässt den Biwaksack aussen vor. Art. 6 lit. c versteht unter Campieren jedes Übernachten in Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen, Autos oder ähnlichen Unterkünften, schon das blosse Aufstellen eines Zelts zählt, und damit auch die Nacht im Auto am Wanderparkplatz. Dann folgt:1
"Nicht darunter fällt das Übernachten im Freien ohne Zelt, im Iglu oder in einer Schneehöhle (Biwakieren)."Gemeindepolizeireglement Kandersteg, Art. 6 lit. c.
Im Polizeireglement trennt also das Zelt, nicht die Nacht. Ein Biwaksack unter freiem Himmel ist dort kein Campieren. Die Definition beginnt allerdings mit "In diesem Reglement": Sie gilt für das Polizeireglement und für nichts sonst, und die übrigen Regeln weiter unten haben ihren eigenen Wortlaut.1
Ein Zelt mit Bewilligung. Art. 7 Abs. 2: "Die Gemeinde kann Ausnahmen auf Gesuch hin bewilligen." Die Bewilligung kann an eine Sicherheit für WC, Reinigung oder Kurtaxe geknüpft werden. Frag schriftlich und früh genug bei der Gemeindeverwaltung Kandersteg an, Aeussere Dorfstrasse 26, 3718 Kandersteg, 033 675 82 22, info@gemeindekandersteg.ch. Eine solche Bewilligung für das Zelt einer einzelnen Wanderin ist nicht veröffentlicht, und sie hebt nur das Verbot des Polizeireglements auf, nicht die Berglandschaft und nicht die Schutzgebiete.1
Ohne Zelt: wo die Nacht trotzdem verboten ist
Die Kandersteger Berglandschaft umfasst rund 77 % der Gemeinde. Art. 42 des Baureglements stellt die Berglandschaft der Gemeinde unter Schutz, in zwei Blöcken: im Osten Doldenhorn, Blüemlisalp, Fründen, die Hänge über dem Oeschinensee, die Flanken des Gasterntals, der Kanderfirn und der Nordgrat bis zum Dündenhorn; im Westen Bunderspitz, Üschenegrat, Gällihore und die Flanken der Gemmi. Zusammen sind das 10'371 ha. Abs. 3 lit. c sagt:2
"Das Campieren ist verboten."Baureglement der Gemeinde Kandersteg, vom Kanton genehmigt im März 2011, Art. 42 Abs. 3 lit. c.
Das Baureglement definiert das Campieren nicht und kennt keine Ausnahme fürs Biwak. Die Ausnahme im Polizeireglement reicht nicht hinein, also behandle den Biwaksack in der Berglandschaft wie ein Zelt. Art. 60 verweist Widerhandlungen nach dem bernischen Baugesetz an den Richter (Art. 50 BauG, Art. 108 BauV): keine feste Busse, eine Anzeige ist möglich. Ausserhalb der Berglandschaft liegen Dorf und Talboden, die Böden von Oeschinental, Üschenental und Gasterntal, die Allmenalp und die Mulde vom Sunnbüel bis zur Spittelmatte, vieles davon Zone für touristische Aktivitäten (Art. 44), die keinen Satz zum Campieren enthält.28
An der Filfalle, auf dem Talboden, nennt ein kantonales Wildschutzgebiet das Biwak. Zone 1b des Wildschutzgebiets Nr. 23 Kandersteg, 5,7 ha um den Filfallebach und die kantonale Fischzucht, trägt den Satz "Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten." Die Ordnungsbusse beträgt 100 Franken. Die grössere Zone 1a entlang der Kander durchs Dorf hat keinen Satz zum Campieren; dort entscheidet das Polizeireglement. Auf dem Nordgrat Richtung Bire und Dündenhorn trägt Zone 3 des Wildschutzgebiets Gehrihorn denselben Satz und dieselben 100 Franken.3
Auf dem Grat zum Kiental ein eidgenössisches Jagdbanngebiet. Das Jagdbanngebiet Nr. 3 Kiental berührt Kandersteg nur als schmaler Streifen entlang der Gratlinie. Darin sind freies Zelten und Campieren verboten (Art. 5 Abs. 1 lit. e VEJ), mit einer Ordnungsbusse von 150 Franken, und Ausnahmen bewilligt nur der Kanton.4
In fünf Wildruhegebieten bleibst du auf den markierten Wegen. Der Schattwald, der Feisterwald am bewaldeten Nordufer des Oeschinensees, der Gäristport, der Sagiwald an der Ostflanke der Spittelmatte-Mulde und der Lerchiwang im Gasterntal sind kommunale Wildruhegebiete. Art. 53 Abs. 2 des Baureglements: "Personen sollen sich ausser bei land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten an die bestehenden, markierten Wege halten." Wer zum Schlafen den Weg verlässt, verstösst dagegen, ohne feste Busse; eine Anzeige ist möglich. Es sind steiler Wald und Flanken, keine Plätze für die Nacht.28
Am Oeschinensee ein richterliches Verbot. Die Grundeigentümer haben ein richterliches Verbot nach Art. 258 der Zivilprozessordnung erwirkt, das die Betreiber als Verbot von Campieren, Biwakieren und Hängematten veröffentlichen, mit Bussen bis 2'000 Franken. Die Ausnahme fürs zeltlose Biwak hilft am See nicht; die Einzelheiten stehen im Bericht zum Oeschinensee.7
20. November 2026: das Polizeireglement kommt vors Volk
Die Regel, die den Biwaksack verschont, kann sich ändern. Am Freitag, 20. November 2026, um 20:00 im Gemeindesaal stimmt die Gemeindeversammlung von Kandersteg über das Traktandum "Teilrevision Gemeindepolizeireglement" ab.6
Der Gemeinderat hat sie wegen der Wildcamper angestossen. Die Plattform J zitierte am 7. Oktober 2026 seine Mitteilung: Das hohe Besucheraufkommen und die zunehmende Zahl von Wildcampern auf dem Gemeindegebiet führten zu einem Runden Tisch mit Gemeinde, Polizei, Tourismus, den Alpschaften Oeschinen, den Rangern und dem Camping. Dann:6
"Um die rechtlichen Grundlagen für weitere Massnahmen zu schaffen, wird der Gemeinderat das Gemeindepolizeireglement einer Teilrevision unterziehen."Gemeinderat Kandersteg, Mitteilung, zitiert von der Plattform J am 7. Oktober 2026.
Der Entwurf ist nicht öffentlich. Nirgends steht, ob die Revision Art. 6 lit. c, die Ausnahme fürs Biwak, oder den Tarif von 200 Franken berührt. Alles, was hier über eine Nacht ohne Zelt steht, gilt für das Recht, das am 31. Oktober 2026 in Kraft ist; ein revidiertes Reglement gilt, sobald die Versammlung es angenommen hat und es in Kraft getreten ist. Wir aktualisieren die Seite nach der Abstimmung.61
Ort für Ort: wo eine Nacht stattfinden würde, und was gilt
- Spittelmatte, Gemmiweg, 1'957 m: das legale Biwak, ohne Zelt. Die Mulde unter dem Sunnbüel liegt ausserhalb der Berglandschaft, in einer Zone für touristische Aktivitäten, und ausserhalb jedes Wildschutz- und Jagdbanngebiets. Leg dich auf 46.45138 N, 7.63945 E (LV95 2'615'429 / 1'144'469), rund 1,1 km südwestlich der Bergstation Sunnbüel, auf offene Weide mit einer mittleren Neigung von 3,9 Grad, 151 m ausserhalb der Berglandschaft. Warum genau dort: Zwei 220-kV-Leitungen queren die Mulde, und der Platz in unserem Bericht zur Spittelmatte liegt 9 m von ihrer Achse, mit den Leiterseilen direkt darüber. Dieser Punkt liegt rund 60 m südöstlich davon; halte rund 70 m Abstand zur Leitung. Bleib weg vom flachen Boden der Mulde weiter südlich, einem Flachmoor, Auengebiet und Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung. Ein Zelt kostet auch hier 200 Franken.891
- Oberbärgli, 1'965 m: ohne Zelt nur auf dem Alpplatz legal, und ein schwacher Platz. Auf der Terrasse über dem Oeschinensee ist der einzige flache Boden ausserhalb der Berglandschaft der Platz 25 bis 40 m neben der Sennhütte Oeschibärgli 9, auf 46.50957 N, 7.73415 E, 70 m von der Grenze der Berglandschaft; der nächste flache Boden im Westen liegt 80 m darin. Das ist in Sichtweite einer Haustür: Frag auf der Alp, bevor du dich hinlegst. Die Alp hat einen eigenen Bericht zum Oberbärgli.89
- Oeschinensee: nein, mit oder ohne Zelt. Das richterliche Verbot erfasst das Biwak am See, das Polizeireglement das Zelt; siehe den Bericht zum Oeschinensee.7
- Gasterntal und Gfelalp: nein. Die Gfelalp über Selden liegt im Wildruhegebiet Lerchiwang und in der Berglandschaft, in steilem Wald; der Talboden bei Selden und Heimritz ist Weiler- und Hotelboden unter der Waldgrenze, wo das Zeltverbot entscheidet. Einzelheiten im Bericht zur Gfelalp.28
- Hohtürli und Lötschenpass: Pässe mit eigenen Berichten. Das Hohtürli führt ins Kiental, der Lötschenpass ins Lötschental; lies den Bericht zum Hohtürli und den Bericht zum Lötschenpass.
- Innere Ueschene, Üschenental, 1'868 m: kein Platz für die Nacht. Der flachste Boden, auf 46.44992 N, 7.61841 E, liegt ausserhalb jeder Zone, aber er ist nass, ein Rinnsal läuft hindurch, ein Dutzend Sennhütten stehen 100 bis 400 m entfernt, und er liegt an der Waldgrenze.89
- Allmenalp und Sunnbüel: kein Platz für die Nacht. Bergstationen mit Berghaus, an oder unter der Waldgrenze.9
- Dorf, Talboden und Waldgürtel: nein. Häuser, Wiesen und Wald unter der Waldgrenze. Es gilt das Zeltverbot, 200 Franken, auch auf dem Parkplatz, und an der Filfalle verbietet Zone 1b auch das Biwak, 100 Franken.13
Wo du legal schläfst, Stand 31. Oktober 2026
- Camping Rendez-vous in Kandersteg, ab 11. Dezember. Geschlossen vom 4. Oktober bis 10. Dezember 2026, offen vom 11. Dezember 2026 bis 6. Januar 2027, danach wieder geschlossen vom 7. Januar bis etwa Ende März 2027. Hubleweg, 3718 Kandersteg, +41 33 675 15 34, info@camping-kandersteg.ch. Die übrigen offiziellen Plätze der Gemeinde sind für Fahrzeuge, nicht für Zelte.105
- Doldenhornhütte SAC, 1'915 m: der Winterraum. Die Hütte ist geschlossen und ab 15. Mai 2027 wieder bewartet; den Winterraum reservierst du telefonisch, 033 675 16 60.10
- Blüemlisalphütte SAC, 2'834 m: der Winterraum, online reserviert. Für die Saison geschlossen, Winterraum offen, +41 33 676 14 37.10
- Fründenhütte SAC: geschlossen, keine Übernachtungen. Die Saison beginnt wieder im Juni 2027.10
- Ein Zelt ausserhalb des Campings: nur mit Bewilligung der Gemeinde. Gemeindeverwaltung Kandersteg, 033 675 82 22, nach Art. 7 Abs. 2 des Polizeireglements. Wie die Regeln in der Region zusammenspielen, steht in der Übersicht Berner Oberland und in der Übersicht Schweiz.1
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Das gilt überall dort, wo du wirklich draussen schlafen darfst, und in Kandersteg heisst das: im Biwaksack auf der Spittelmatte, im Winterraum oder auf dem Campingplatz. Es ist kein Gesetzestext, es ist Anstand auf Boden, den Älpler und Wildtiere brauchen.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Oktober 2026. Er stützt sich auf die öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen, die unten verlinkt sind. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Aussage zur aktuellen Rechtslage.
Das Urteil stützt sich auf das Gemeindepolizeireglement und die Gemeindepolizeiverordnung von Kandersteg, auf das Baureglement, wie es im kantonalen ÖREB-Kataster geführt wird, auf die bernische Wildtierschutzverordnung und die Objektblätter ihrer Schutzgebiete, auf die kantonale und die eidgenössische Ordnungsbussenverordnung, auf die Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete, auf die Camping-Informationen der Gemeinde sowie auf Geodaten von Bund und Kanton und auf das Gelände. Das geltende Baureglement ist als Scan veröffentlicht; sein Wortlaut zu Art. 42, 53 und 60 stimmt mit dem Text der Revision 2023 überein, und Art. 44 ist diesem Text entnommen. Kein Gericht hat entschieden, ob das Campierverbot des Baureglements einen Biwaksack erfasst, keine Bewilligung nach Art. 7 Abs. 2 für eine einzelne Wanderin ist veröffentlicht, und der Perimeter des richterlichen Verbots am Oeschinensee ist nicht publiziert. Der Entwurf der Revision des Polizeireglements, über die am 20. November 2026 abgestimmt wird, ist nicht öffentlich, und die hier beschriebenen Regeln können sich mit ihr ändern. Campingplätze, Hütten und ihre Saisons sind so angegeben, wie sie im Oktober 2026 veröffentlicht waren. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und die Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Grundlage dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.
Häufige Fragen
Ist Wildcampen in Kandersteg erlaubt?
Wo kann ich in Kandersteg legal biwakieren?
Warum lautet die Einschätzung "Kommt drauf an" und nicht "Illegal"?
Ändern sich die Regeln in Kandersteg nach dem 20. November 2026?
Wo kann ich in Kandersteg im Herbst und Winter schlafen?
Quellen
- Gemeindepolizeireglement der Einwohnergemeinde Kandersteg, in Kraft seit 1. Januar 2021, gelesen am 31. Oktober 2026. Art. 6: "In diesem Reglement bedeuten: [...] c. Campieren: jede Form des Übernachtens oder vorübergehenden Verweilens in Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen, Autos oder ähnlichen Unterkünften. Das blosse Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, usw., zum Campieren fällt ebenfalls unter den Begriff des Campierens. Nicht darunter fällt das Übernachten im Freien ohne Zelt, im Iglu oder in einer Schneehöhle (Biwakieren)." Art. 7 Abs. 1: "Das Campieren ausserhalb der speziell dafür vorgesehenen und bewilligten Flächen ist nicht gestattet." Abs. 2: "Die Gemeinde kann Ausnahmen auf Gesuch hin bewilligen." Die Bewilligung kann an eine Sicherheit für Ersatzvornahmen wie WC-Anlagen, Reinigung oder Kurtaxen geknüpft werden. Abs. 3: Der Gemeinderat kann die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands auf Kosten der campierenden Person anordnen. Art. 26 Abs. 1: Widerhandlungen werden mit Busse bis 5'000 Franken bestraft; Abs. 4: in leichten Fällen kann eine Verwarnung an die Stelle der Busse treten; Abs. 6: Der Gemeinderat legt die Bussen in einer Verordnung fest. Gemeindepolizeiverordnung Kandersteg, Art. 8 Abs. 3 lit. a: "Art. 7 Campingverbot 200.00". Gemeindeverwaltung Kandersteg, Aeussere Dorfstrasse 26, 3718 Kandersteg, 033 675 82 22, info@gemeindekandersteg.ch. Gemeindepolizeireglement (PDF), Gemeindepolizeiverordnung (PDF). ↩
- Baureglement der Gemeinde Kandersteg, beschlossen von der Gemeindeversammlung am 29. April 2010 und genehmigt vom kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung am 25. März 2011; im kantonalen Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) geführt als "Baureglement Kandersteg, vom 03.2011", in Kraft; als Scan veröffentlicht. Art. 42 "Kandersteger Berglandschaft", Abs. 1: "Die Kandersteger Berglandschaft steht unter dem Schutz der Gemeinde." Abs. 3 lit. c: "Das Campieren ist verboten." Das Reglement definiert das Campieren nicht. Art. 44, Zonen für touristische Aktivitäten: Wege, Skipisten, Transportanlagen, Verpflegungsstätten und Unterkünfte, keine Regel zum Campieren (gelesen im Text der Revision 2023, Genehmigung durch den Kanton ausstehend). Art. 53 Abs. 2, Wildruhegebiete: "Personen sollen sich ausser bei land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten an die bestehenden, markierten Wege halten." Art. 60: "Widerhandlungen gegen die Vorschrift dieses Reglements, gegen die übrigen Gemeindevorschriften und die gestützt darauf erlassenen Einzelverfügungen werden nach den Strafbestimmungen des BauG (Art. 50 BauG und Art. 108 BauV) vom Richter geahndet." Baugesetz (BauG), BSG 721.0, Art. 50, und Bauverordnung (BauV), BSG 721.1, Art. 108 setzen keinen Betrag für eine campierende Person fest. ÖREB-Auszüge, gelesen am 31. Oktober 2026: die Überlagerung "Kandersteger Berglandschaft", rechtskräftig, in zwei Polygonen, das östliche aus Parzelle 48 und das westliche aus Parzelle 55, zusammen 10'371 ha der 13'430 ha der Gemeinde. Baureglement 2011 (PDF), Baureglement, Revision 2023 (PDF), ÖREB Parzelle 48, ÖREB Parzelle 55, belex.sites.be.ch (BauG), belex.sites.be.ch (BauV). ↩
- Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV), BSG 922.63, Stand 1. Dezember 2024, Art. 3 Abs. 1 lit. f und Anhang 2. Objekt Nr. 23 Kandersteg, Objektblatt des kantonalen Jagdinspektorats, gelesen am 31. Oktober 2026: 73,59 ha, Naturschutzgebiet Filfalle; Zone 1b, Kategorie F: "Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen und der bestehenden Langlaufloipen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten." dazu ein Wegegebot; Zone 1a entlang der Kander: Verbot der Wasservogeljagd und Leinenpflicht für Hunde vom 1. März bis 31. Juli, keine Regel zum Campieren. Objekt Nr. 11 Gehrihorn, Zone 3: "Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten." Kantonale Ordnungsbussenverordnung (KOBV), BSG 324.111, Anhang 1 Ziff. 29: "Missachten von Verboten in Wildschutzgebieten (Art. 3 Abs. 1 Bst. f WTSchV i.V.m. Art. 31 Abs. 1 Bst. c JWG)", 100 Franken; Ziff. 29a, Wegegebote, 100 Franken. Kantonale WILDSG-Geodaten: Auf Kandersteger Boden umfasst Zone 1b 5,7 ha an der Filfalle, Zone 1a 68,0 ha und Zone 3 des Wildschutzgebiets Gehrihorn 72,8 ha. belex.sites.be.ch (WTSchV), Objektblatt Nr. 23 (PDF), Objektblatt Nr. 11 (PDF), KOBV, geofiles.be.ch (Wildschutzgebiete). ↩
- Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 lit. e: "Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen." Ordnungsbussenverordnung (OBV), SR 314.11, Anhang 2 Ziff. 12005: "Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten (Art. 18 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3 JSG, Art. 5 Abs. 1 Bst. e VEJ) 150". Eidgenössisches Jagdbanngebiet Nr. 3 Kiental: auf Kandersteger Boden rund 2,6 ha entlang der Gratlinie. fedlex.admin.ch (VEJ), fedlex.admin.ch (OBV), Objektblatt Nr. 3 Kiental (PDF). ↩
- Gemeinde Kandersteg, Seite Camping und Merkblatt (zuletzt geändert am 23. Juli 2026), gelesen am 31. Oktober 2026: Das Übernachten mit Fahrzeugen oder Zelten ausserhalb der offiziellen Camping- und Stellplätze ist auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten; "Dies gilt auch für das Campieren mit Zelten oberhalb der Waldgrenze, da diese Flächen ebenfalls zum Gemeindegebiet gehören." Banner auf der Website der Gemeinde: "Wildcamping Verbot auf dem gesamten Gemeindegebiet!" Das Merkblatt zitiert noch Art. 6 des Campingreglements, den das Polizeireglement am 1. Januar 2021 gestrichen hat, und sagt nichts über eine Nacht ohne Zelt. Die übrigen offiziellen Plätze, die es aufführt, Nordic Arena und Schützenhaus, sind für Fahrzeuge. gemeindekandersteg.ch (Camping), Merkblatt (PDF). ↩
- Einwohnergemeinde Kandersteg, Gemeindeversammlung, gelesen am 31. Oktober 2026: Freitag, 20. November 2026, 20:00, Gemeindesaal, Traktandum "Teilrevision Gemeindepolizeireglement". Plattform J, 7. Oktober 2026, mit einem Zitat des Gemeinderats: Das hohe Besucheraufkommen und die zunehmende Zahl von Wildcampern führten zu einem Runden Tisch mit Gemeinde, Polizei, Tourismus, den Alpschaften Oeschinen, den Rangern und dem Camping; "Um die rechtlichen Grundlagen für weitere Massnahmen zu schaffen, wird der Gemeinderat das Gemeindepolizeireglement einer Teilrevision unterziehen." Der Entwurf war am 31. Oktober 2026 nicht veröffentlicht. gemeindekandersteg.ch (Gemeindeversammlung), plattformj.ch. ↩
- Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO), SR 272, Art. 258 Abs. 1: Wer an einem Grundstück dinglich berechtigt ist, kann beim Gericht beantragen, dass jede Besitzesstörung zu unterlassen ist und eine Widerhandlung auf Antrag mit einer Busse bis 2'000 Franken bestraft wird. Betreiber am Oeschinensee, Outdoor-Richtlinien: Campieren, Biwakieren und Übernachten in Hängematten oder Ähnlichem sind am See gerichtlich verboten. Perimeter und Aktenzeichen des Verbots sind nicht online veröffentlicht. fedlex.admin.ch (ZPO), oeschinensee.ch. ↩
- Amtliche Geodaten von Bund und Kanton, gelesen am 31. Oktober 2026. Gemeinde: Kandersteg, BFS-Nr. 565, 13'430 ha (swissBOUNDARIES3D, aktuelles Jahr). Dorf: LV95 2'618'009 / 1'148'770, WGS84 46.49001 / 7.67319, 1'173 m, ausserhalb der Berglandschaft. Punkt Spittelmatte: LV95 2'615'429 / 1'144'469, WGS84 46.45138 / 7.63945, 1'957 m, Zone für touristische Aktivitäten, 151 m ausserhalb der Berglandschaft, ausserhalb jedes Wildschutz- und Jagdbanngebiets; Wildruhegebiet Sagiwald 711 m; Amphibienlaichgebiet BE341 340 m, Flachmoor Nr. 3064 425 m, Auengebiet Nr. 1354 416 m; im BLN-Objekt Nr. 1507, das nur Bundesbehörden bindet. Register der elektrischen Anlagen des Bundes: Die 220-kV-Leitungen "Chippis-Wimmis" und "Bickigen-Chippis 2 (Gemmi 2)" verlaufen 9 m vom Platz des Berichts zur Spittelmatte, LV95 2'615'383 / 1'144'508, der 93 m ausserhalb der Berglandschaft liegt, und rund 70 m vom Punkt oben. Alpplatz Oberbärgli: LV95 2'622'681 / 1'150'961, WGS84 46.50957 / 7.73415, 1'965 m, 70 m ausserhalb der Berglandschaft, kein Schutzgebiet und kein Wildruhegebiet; der nächste flache Boden, LV95 2'622'443 / 1'150'915, 1'954 m, liegt 80 m darin. Innere Ueschene: LV95 2'613'813 / 1'144'303, WGS84 46.44992 / 7.61841, 1'868 m, 327 m ausserhalb der Berglandschaft, kein Schutzgebiet. Kommunale Wildruhegebiete im Bundesregister, mit Wegegebot: Schattwald Nr. 38.00, Feisterwald Nr. 39.00, Gäristport Nr. 40.00, Sagiwald Nr. 68.00, Lerchiwang Nr. 69.00. map.geo.admin.ch, map.geo.admin.ch (Leitungen und Inventare), wildruhezonen.ch. ↩
- Gelände, Gebäude und Bodenbedeckung, gelesen am 31. Oktober 2026. swisstopo swissALTI3D, 2 m: Punkt Spittelmatte, mittlere Neigung 3,9 Grad im Umkreis von 30 m; Oberbärgli, eine ebene Fläche von 264 m² 25 m von der Sennhütte. Gebäude- und Wohnungsregister: die Sennhütte Oeschibärgli 9 25 bis 40 m vom Alpplatz Oberbärgli; ein Dutzend Sennhütten 100 bis 400 m vom Boden der Inneren Ueschene. Arealstatistik: Gras an den Punkten Spittelmatte und Oberbärgli, Nassstandorte an der Inneren Ueschene. Orthofoto swissimage: offene Weide mit der Stromleitung direkt über dem Platz des Berichts zur Spittelmatte; ein Rinnsal durch den flachsten Boden der Inneren Ueschene. Bergstationen: Allmenalp, LV95 2'616'181 / 1'149'015, 1'730 m; Sunnbüel, LV95 2'616'277 / 1'145'213, 1'930 m. Waldgrenze an diesen Hängen: rund 1'900 m. swissALTI3D, map.geo.admin.ch (swissimage). ↩
- Campingplatz und Hütten, Websites gelesen am 31. Oktober 2026. Camping Rendez-vous, Hubleweg, 3718 Kandersteg, +41 33 675 15 34, info@camping-kandersteg.ch: geschlossen vom 4. Oktober bis 10. Dezember 2026; offen vom 11. Dezember 2026 bis 6. Januar 2027; wieder geschlossen vom 7. Januar bis etwa Ende März 2027. Doldenhornhütte SAC, 1'915 m: geschlossen, ab 15. Mai 2027 wieder bewartet; Winterraum telefonisch zu reservieren, 033 675 16 60. Blüemlisalphütte SAC, 2'834 m: für die Saison geschlossen, Winterraum offen, Online-Reservation, +41 33 676 14 37. Fründenhütte SAC: "Die Fründenhütte ist geschlossen, es sind keine Übernachtungen möglich" (28. September 2026), Saison ab Juni 2027. camping-kandersteg.ch, doldenhornhuette.ch, sac-bluemlisalp.ch, fruendenhuette.ch. ↩