Stand: 23. August 2026

Wildcampen am Oberbärgli: Das Zelt ist verboten, der Biwaksack nicht

Kandersteg verbietet Campieren ausserhalb bewilligter Flächen und büsst es mit 200 Franken. Und definiert einen Artikel vorher, was Campieren heisst, und schreibt das Übernachten ohne Zelt gleich wieder aus der Definition heraus. Dieser eine Satz entscheidet deine Nacht hier, der Rest dieses Artikels handelt vom Gelände, und das ist eine bewirtschaftete Alp mit einem Gebäude auf 90 Metern.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, am Abend hoch, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen Camping geschrieben; ob eine einzelne Nacht auch darunterfällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Die Gemeinde definiert Campieren und definiert das Biwak wieder heraus

Fast jede Schweizer Campingfrage hängt daran, wie eine Regel ihre eigenen Begriffe definiert, und Kandersteg ist das klarste Beispiel in diesem Korpus. Das Gemeindepolizeireglement, an der Urne vom 13. Dezember 2020 angenommen und seit dem 1. Januar 2021 in Kraft, erledigt Verbot und Definition in zwei benachbarten Artikeln, und die Definition ist die interessante.

Zuerst das Verbot, Artikel 7 Absatz 1:

"Das Campieren ausserhalb der speziell dafür vorgesehenen und bewilligten Flächen ist nicht gestattet."Gemeindepolizeireglement der Einwohnergemeinde Kandersteg, in Kraft seit 1. Januar 2021, Art. 7 Abs. 1.

Für sich gelesen ist das ein glattes Verbot, in der ganzen Gemeinde ausserhalb der bewilligten Plätze zu campieren, und das Oberbärgli ist keiner davon. Artikel 6 Buchstabe c sagt aber, was "Campieren" bedeutet, und hört bei der Definition nicht auf:

"Campieren: jede Form des Übernachtens oder vorübergehenden Verweilens in Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen, Autos oder ähnlichen Unterkünften. Das blosse Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, usw., zum Campieren fällt ebenfalls unter den Begriff des Campierens. Nicht darunter fällt das Übernachten im Freien ohne Zelt, im Iglu oder in einer Schneehöhle (Biwakieren)."Dasselbe Reglement, Art. 6 Bst. c.

Die Grenze ist also das Zelt, nicht die Nacht. Stell irgendetwas auf, auch ein Ein-Personen-Tarpzelt, und du campierst und Artikel 7 greift. Schlaf im Biwaksack unter freiem Himmel, im Iglu oder in einer Schneehöhle, und du campierst nach der eigenen Definition der Gemeinde gar nicht. Das ist keine Lücke, die jemand gefunden hat; die Gemeinde hat es absichtlich so in ihr Reglement geschrieben.2

Was ein Zelt hier kostet. Die Gemeindepolizeiverordnung, die der Gemeinderat gestützt auf Artikel 26 Absatz 6 des Reglements erlässt, führt eine Bussenliste für Verstösse gegen das Reglement. Ihr erster Eintrag: "a. Art. 7 Campingverbot 200.00". Artikel 26 Absatz 1 setzt für Reglementsverstösse allgemein eine Obergrenze von 5'000 Franken, Absatz 2 nennt Artikel 7 unter den betroffenen Bestimmungen, und Absatz 4 erlaubt in leichten Fällen eine Verwarnung statt einer Busse. Artikel 7 Absatz 3 ergänzt, dass der Gemeinderat die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes anordnen und im Weigerungsfall auf deine Kosten vornehmen lassen kann.32

Und wenn du das Zelt trotzdem willst, gibt es eine Tür. Artikel 7 Absatz 2: Die Gemeinde kann Ausnahmen auf Gesuch hin bewilligen, und die Bewilligung kann unter dem Vorbehalt erteilt werden, dass für allfällige Ersatzvornahmen wie WC-Anlagen, Reinigung oder das Einziehen der Kurtaxen Sicherheit geleistet wird. Das zielt eher auf organisierte Gruppen als auf einen einzelnen Wanderer, aber es existiert und es ist der rechtmässige Weg zu einem Zelt auf diesem Boden.2

Über der Gemeinde kommt nichts dazu. Der Kanton Bern kennt kein allgemeines Campingverbot: Die kantonalen Erlasse, die eines tragen würden, enthalten keine Campingbestimmung. Und am Punkt selbst liefert die Bundesabfrage genau eines, das Landschaftsinventarobjekt BLN 1507 "Berner Hochalpen und Aletsch-Bietschhorn-Gebiet (nördlicher Teil)", das Behörden bindet und keine Campingregel trägt. Kein Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein Moor, keine Aue, keine Trockenwiese, geprüft mit einer positiven Kontrolle, die ein Banngebiet zurückgibt, und einer Kontrolle über einen ungültigen Layer, die einen Fehler liefert statt eines leeren Ergebnisses.14

Eine bewirtschaftete Alp, kein leerer Berg

Das Recht ist hier grosszügiger als das Gelände. Das Oberbärgli liegt auf 1'992,9 m, LV95 2'622'900 / 1'150'879, Gemeinde Kandersteg, auf der Terrasse über dem Oeschinensee auf dem Weg hinauf zum Hohtürli. Es ist eine richtige Alp, und das Gebäuderegister ist da unmissverständlich.5

14 Gebäude im Umkreis von 1,2 Kilometern, das nächste 90 Meter vom Punkt entfernt. Danach: 108 Meter, dann drei weitere auf 141, 155 und 167 Metern, die das Register mit teilweiser Wohnnutzung führt. Das Berghaus Oberbärgli steht auf 166 Metern. Das Register adressiert die ganze Gruppe als "Oeschibärgli", obwohl der Kartenname Oberbärgli lautet, was beim Nachschlagen hilfreich ist.5

Das Gelände dagegen ist gut. Der Punkt selbst hat 8,6 Grad, und von 192 Proben bis 500 Meter kommen 21 mit 10 Grad oder flacher herein. Die flachsten Werte liegen westnordwestlich: 5,5 Grad auf 1'965,7 m rund 200 Meter draussen und 7,0 Grad auf 1'972,6 m auf 150 Metern. Östlich des Punktes gibt es 6,5 Grad auf 2'004,3 m auf 100 Metern. Das ist kein Ort, an dem der Boden gegen dich entscheidet.5

Womit die Rücksicht zur eigentlichen Regel wird. Auf einer Terrasse dieser Grösse, mit einem bewohnten Berghaus und Alpgebäuden auf 90 bis 167 Metern, ist ein Biwaksack 200 Meter westlich legal und unauffällig, und derselbe Biwaksack 30 Meter vor jemandes Tür ist beides nicht. Geh raus auf den westnordwestlichen Boden, komm spät, geh früh.5

Zwei Nachbarn, auf die du diesen Artikel nicht übertragen darfst. Der Oeschinensee liegt 1'408 Meter entfernt und ist verboten, gestützt auf sein eigenes Schutzinstrument und nicht auf Artikel 7. Das Hohtürli liegt 2'561 Meter entfernt, und die Grenze des eidgenössischen Jagdbanngebiets Nr. 3 Kiental verläuft wenige Meter nördlich dieses Sattels, wo ein zeltloses Biwak überhaupt keine Ausnahme hat, weil die Bundesverordnung keine schreibt. Dieselbe Gemeinde, drei verschiedene Antworten, und der Unterschied ist, welches Instrument den Boden erreicht, auf dem du stehst.14

Die Blüemlisalphütte SAC liegt 2'662 Meter entfernt und ist auf dieser Route das naheliegende Dach, wenn du über all das lieber nicht nachdenken willst.5

Wie es rechtmässig geht

Die einfache Variante: Lass das Zelt zu Hause. Ein Biwaksack unter freiem Himmel liegt ausdrücklich ausserhalb dessen, was diese Gemeinde Campieren nennt, wird also von Artikel 7 nicht erfasst, und der 200-Franken-Tarif hat nichts, woran er sich festmachen könnte. Das ist die sauberste rechtmässige Nacht auf dieser Terrasse, und sie braucht von niemandem eine Erlaubnis.2

Willst du ein Zelt, frag die Gemeinde. Artikel 7 Absatz 2 erlaubt Kandersteg, Ausnahmen auf Gesuch hin zu bewilligen. Gemeindeverwaltung Kandersteg, und rechne damit, dass die Frage als Gesuch behandelt wird und nicht als Formalität, mit Auflagen, falls sie bewilligt wird. Das ist der Weg für eine Gruppe; für eine Person in einer Nacht ist der Biwaksack die Antwort, auf die das Reglement selbst zeigt.2

Worin du auch schläfst, die Alp gilt weiterhin. Das ist beweidetes, bewirtschaftetes Gelände, auf dem saisonal Leute auf 141 bis 167 Metern wohnen. Nichts im Reglement verpflichtet dich, Grüezi zu sagen, und du solltest es trotzdem. Halt gut Abstand zu den Gebäuden und zum Vieh, nimm die westnordwestliche Terrasse statt des Bodens beim Berghaus, und nimm alles wieder mit.5

Ein ehrlicher Vorbehalt zur Ausnahme. Artikel 6 Buchstabe c nimmt das Übernachten "ohne Zelt" aus. Ein Tarp, ein Biwaksack mit Gestänge, ein bodenloser Unterstand: Keines davon ist meines Wissens an diesem Wortlaut geprüft worden, und je weiter du dich von "nichts über dir ausser Himmel" entfernst, desto näher kommst du an etwas, das ein Polizeiorgan als Zelt liest. Wenn die Ausnahme eindeutig für dich gelten soll, mach deinen Aufbau eindeutig.2

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Sie zählen hier mehr als am leeren Berg, denn die Ausnahme in diesem Reglement ist ungewöhnlich und grosszügig, und der schnellste Weg, wie eine Gemeinde so einen Satz wieder streicht, ist, dass Leute ihn vor den Augen der Alp ausnutzen, die mit ihnen leben muss.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand August 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Aussage zur aktuellen Rechtslage.

Die Lesart, dass ein zeltloses Biwak nicht unter Artikel 7 fällt, stützt sich auf die Definition in Artikel 6 Buchstabe c desselben Reglements, die ausdrücklich ist, mir ist aber kein Fall bekannt, in dem sie geprüft wurde, und wo ein Unterstand aufhört, zeltlos zu sein, ist nirgends definiert. Eine Gemeinde kann ihr Polizeireglement ändern, und die in Artikel 7 Absatz 1 genannten vorgesehenen und bewilligten Flächen können sich ändern. Dieser Artikel gilt nur für das Kanderstegter Oberbärgli, nicht für jenes in Sigriswil oder in Erlenbach im Simmental, und nicht für den Oeschinensee oder das Hohtürli, für die andere Instrumente gelten. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst, lies jede Tafel, die du im Gelände findest, und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Grundlage dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen am Oberbärgli erlaubt?
Mit Zelt nein. Ohne Zelt ja. Art. 7 Abs. 1 des Kanderstegter Polizeireglements verbietet das Campieren ausserhalb speziell dafür vorgesehener und bewilligter Flächen, und das Oberbärgli ist keine davon. Art. 6 Bst. c desselben Reglements definiert aber Campieren und nimmt ausdrücklich aus: "das Übernachten im Freien ohne Zelt, im Iglu oder in einer Schneehöhle (Biwakieren)". Ein Biwaksack unter freiem Himmel ist in Kanderstegs eigenen Worten also kein Campieren.
Wie hoch ist die Busse fürs Campieren am Oberbärgli?
200 Franken für ein Zelt. Die Vollzugsverordnung der Gemeinde führt eine Bussenliste, deren erster Eintrag "Art. 7 Campingverbot 200.00" lautet. Art. 26 Abs. 1 des Reglements setzt eine allgemeine Obergrenze von 5'000 Franken, und Abs. 4 erlaubt in leichten Fällen eine Verwarnung statt einer Busse. Art. 7 Abs. 3 lässt den Gemeinderat zudem die Wiederherstellung auf deine Kosten anordnen.
Kann ich eine Bewilligung fürs Zelten bekommen?
Grundsätzlich ja. Art. 7 Abs. 2 hält fest, dass die Gemeinde Ausnahmen auf Gesuch hin bewilligen kann und dass die Bewilligung unter dem Vorbehalt erteilt werden kann, dass für Ersatzvornahmen wie WC-Anlagen, Reinigung und das Einziehen der Kurtaxen Sicherheit geleistet wird. Das zielt klar auf organisierte Gruppen und nicht auf einen einzelnen Wanderer, ist aber der rechtmässige Weg zu einem Zelt auf diesem Boden.
Welches Oberbärgli ist gemeint?
Das in Kandersteg, LV95 2'622'900 / 1'150'879, 1'992,9 m, auf der Terrasse über dem Oeschinensee auf dem Weg zum Hohtürli, mit dem Berghaus Oberbärgli 166 m vom Punkt. Der Kanton Bern hat zwei weitere, in Sigriswil und in Erlenbach im Simmental, und nichts aus diesem Artikel gilt dort, weil die entscheidende Regel ein kommunales Reglement von Kandersteg ist.
Gilt das auch für den Oeschinensee oder das Hohtürli?
Nein, und das ist wichtig. Der Oeschinensee liegt 1'408 m entfernt und ist auf Grundlage eines eigenen Instruments verboten. Das Hohtürli liegt 2'561 m entfernt, und die Grenze des eidgenössischen Jagdbanngebiets Nr. 3 Kiental verläuft knapp nördlich des Sattels; in einem Bundesbanngebiet kennt das Verbot des freien Zeltens und Campierens keine zeltlose Ausnahme, der Kniff vom Oberbärgli funktioniert dort also nicht.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Amtliche Bundesgeodaten und das nationale Höhenmodell, abgefragt am 23. August 2026 am Oberbärgli, LV95 2'622'900 / 1'150'879, 1'992,9 m, Gemeinde Kandersteg, Kanton Bern, nur Datensätze des laufenden Jahres. Die Layer für Jagdbanngebiete, Wildruhezonen, Nationalpark und Pärke, Auen, Hochmoore, Flachmoore, Moorlandschaften, Amphibienlaichgebiete, Trockenwiesen und Wasser- und Zugvogelreservate geben am Punkt durchwegs ein leeres Resultat zurück. Verifiziert mit einer positiven Kontrolle auf LV95 2'626'000 / 1'154'500, die das eidgenössische Jagdbanngebiet Nr. 3 Kiental zurückgibt, und einer Kontrolle über einen ungültigen Layer, die HTTP 400 liefert statt eines leeren Resultats. Der einzige Treffer ist das BLN-Objekt 1507 "Berner Hochalpen und Aletsch-Bietschhorn-Gebiet (nördlicher Teil)", ein an Behörden gerichtetes Instrument ohne Campingbestimmung. map.geo.admin.ch.
  2. Gemeindepolizeireglement der Einwohnergemeinde Kandersteg, an der Urne vom 13. Dezember 2020 angenommen, in Kraft seit 1. Januar 2021, im Volltext gelesen am 23. August 2026. Art. 6 Bst. c: "Campieren: jede Form des Übernachtens oder vorübergehenden Verweilens in Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen, Autos oder ähnlichen Unterkünften. Das blosse Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, usw., zum Campieren fällt ebenfalls unter den Begriff des Campierens. Nicht darunter fällt das Übernachten im Freien ohne Zelt, im Iglu oder in einer Schneehöhle (Biwakieren)." Art. 7 Abs. 1: "Das Campieren ausserhalb der speziell dafür vorgesehenen und bewilligten Flächen ist nicht gestattet." Abs. 2: Die Gemeinde kann Ausnahmen auf Gesuch hin bewilligen, unter dem Vorbehalt der Sicherheitsleistung für Ersatzvornahmen wie WC-Anlagen, Reinigung und Einziehen der Kurtaxen. Abs. 3: Der Gemeinderat kann jederzeit die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes anordnen und im Weigerungsfall auf Kosten der Betroffenen vornehmen lassen. Art. 26 Abs. 1: Busse bis Fr. 5'000; Abs. 2 nennt "Art. 7 Campingverbot" unter den betroffenen Bestimmungen; Abs. 4: In leichten Fällen kann eine Verwarnung an die Stelle der Busse treten. gemeindekandersteg.ch.
  3. Gemeindepolizeiverordnung der Einwohnergemeinde Kandersteg, die Vollzugsverordnung, die der Gemeinderat gestützt auf Art. 26 Abs. 6 des Reglements erlässt, gelesen am 23. August 2026. Ihre Bussenliste, "Bussenliste für Verstösse gegen Art. im GPR", beginnt mit "a. Art. 7 Campingverbot 200.00", gefolgt von Bettelei 20.00, Reiten 100.00, Politische Kundgebungen 200.00, Gesteigerter Gemeingebrauch 100.00 und Betreten gefrorener Eisflächen 100.00. gemeindekandersteg.ch.
  4. Benachbarte Instrumente, festgehalten, damit dieser Artikel nicht auf Boden gelesen wird, den er nicht abdeckt. Der Oeschinensee, 1'408 m vom Punkt, ist gestützt auf ein eigenes Schutzinstrument verboten und nicht auf Art. 7 des Polizeireglements. Das Hohtürli, 2'561 m entfernt, liegt wenige Meter von der Grenze des eidgenössischen Jagdbanngebiets Nr. 3 Kiental, wo Art. 5 Abs. 1 Bst. e VEJ das freie Zelten und Campieren ohne zeltlose Ausnahme verbietet, Ordnungsbusse 150 Franken nach OBV Anhang 2 Ziff. 12005. Die Blüemlisalphütte SAC liegt 2'662 m vom Punkt. map.geo.admin.ch.
  5. Gelände- und Siedlungsanalyse am Oberbärgli, 23. August 2026, auf dem Höhenmodell des Bundes. Hangneigung aus einem 25-m-Kreuz an jeder Probe, acht Ringe von 50 bis 500 m in 24 Richtungen: Hangneigung am Punkt 8,6 Grad, 192 brauchbare Proben, 21 mit 10 Grad oder flacher. Flachste Werte: 5,5 Grad auf 1'965,7 m, 200 m in Richtung 285; 7,0 Grad auf 1'972,6 m auf 150 m in Richtung 300; 6,5 Grad auf 2'004,3 m auf 100 m in Richtung 105. Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister im Umkreis von 1'200 m: 14 Gebäude, das nächste auf 90 m (Oeschibärgli 15a, Kategorie 1060, ohne Wohnnutzung), danach 108 m, und drei mit teilweiser Wohnnutzung auf 141, 155 und 167 m. Berghaus Oberbärgli 166 m vom Punkt. Distanzen: Oeschinensee 1'408 m, Hohtürli 2'561 m, Blüemlisalphütte SAC 2'662 m. map.geo.admin.ch.