Stand: 16. September 2026

Wildcampen auf dem Lötschenpass

Der Lötschenpass ist der alte Übergang auf 2'684 m zwischen Lötschental und Gasteretal, 2 h 30 über der Lauchernalp-Bahn, mit einer privaten Hütte daneben. Keine Busse reicht bis zum Pass. Aber die Grenze Wallis/Bern läuft neun Meter davon, und die zwei Gemeinden haben zwei Regeln: Ferden macht ein Zelt von einem Ja abhängig, Kandersteg büsst das Zelt und erlaubt die Nacht ohne. Es kommt darauf an, wo du liegst.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was «Wildcampen» hier meint: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen das Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht auch darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Was der Lötschenpass ist: ein Sattel mit einer Kantonsgrenze mittendurch und einer Hütte auf dem Buckel

Wildcampen auf dem Lötschenpass ist eine Frage, die man sich am Kreuz und am Wegweiser stellt, mit der Lötschenpasshütte über sich und den Berner Alpen jenseits des Gasteretals. Der Pin, LV95 2'621'327 / 1'140'467, ist der Passpunkt des eidgenössischen Ortsverzeichnisses, 2'684 m laut Höhendienst, in einer flachen Mulde auf einem Band aus geschliffener Platte und Kies; die 2'690 m der Karte sind der Hüttenbuckel 130 m nordöstlich. Der Sattel ist eben: 226 von 529 Zellen in einem 300-m-Quadrat liegen unter 10 Grad, alle zwischen 2'630 und 2'724 m, 680 m über der Waldgrenze. Westlich des Passes läuft ein graues Moränenplateau aus, wo der Lötschegletscher lag, östlich fällt alpiner Rasen sanft zu einem Tümpel auf 2'656 m, südlich ist Schutt. Der markierte Weg führt 36 m am Pin vorbei; die Aussentoiletten der Hütte sind 117 m entfernt, ihr Bett unter freiem Himmel 142 m.4

Die Grenze ist die ganze Geschichte. Die Grenze zwischen dem Kanton Wallis und dem Kanton Bern, zugleich die Grenze zwischen den Gemeinden Ferden und Kandersteg, wurde aus der eidgenössischen Gemeindeebene auf einen Drittelmeter bisektiert: Ihr nächster Punkt liegt 9,3 m vom Pin, Azimut 294 bis 300, mit einer Ecke etwa 12 m westsüdwestlich des Wegweisers, von der sie nordnordöstlich an der Hütte vorbei und westsüdwestlich Richtung Ferdengletscher läuft. Kandersteg ist der Keil von Westsüdwest im Uhrzeigersinn über Nord bis Nordnordost; Ferden umschliesst ihn im Osten, Süden und Südwesten. Die Hütte steht 12,5 m innerhalb des Wallis. Von den flachen Zellen sind 144 Ferden und 81 Kandersteg, und jede Kandersteger Zelle liegt zugleich im BLN-Objekt 1507, das Behörden bindet und für Campierende keine Busse trägt.45

Würde hier jemand schlafen? Ja, und Leute tun es. Es ist ein Wanderpass ohne Strasse, Bahn und Parkplatz, und die beiden unten genannten Plätze halten 200 bis 300 m Abstand zur Hütte, weg von ihrer Haustür und aus ihrem Betriebsradius. Das ist die Konstellation des Hohtürli, ein Pass mit einer bewarteten Hütte 150 m daneben, und darum liest dieser Artikel das Recht, statt beim Gelände stehen zu bleiben.48

Walliser Seite: Ferdens Art. 10, öffentlicher Grund und eine Parzelle, die niemand vermessen hat

Das Wallis hat keine kantonale Campingnorm; die Regel auf dieser Seite der Grenze ist kommunal. Ferdens Polizeireglement von 2022, von der Urversammlung am 16. Dezember 2022 angenommen und vom Staatsrat am 21. Juni 2023 mit unverändertem Art. 10 homologiert, ist ein elfseitiger Scan fast ohne Textebene, per OCR gelesen und von Auge geprüft. Sein Art. 10 ist kurz:1

«Das Campieren und parkieren von Campern auf öffentlichem Grund ist nur auf den von der Gemeinde bezeichneten Zonen erlaubt. Ausnahmen müssen von der Gemeinde bewilligt werden.»Polizeireglement der Einwohnergemeinde Ferden 2022, Art. 10 «Camping / Caravaning».

Ferden hat keine solche Zone bezeichnet: Seine veröffentlichten Reglemente sind das Polizei-, Forststrassen-, Abfall-, Abwasser-, Trinkwasser-, Friedhof- sowie das Bau- und Zonenreglement, und keines nennt eine Campingfläche. Die Sanktion ist die allgemeine des Reglements, Art. 2, eine Busse zwischen 10 und 5'000 Franken, ausgesprochen vom Gemeindepolizeigericht, und Fahrlässigkeit genügt. Das Reglement kennt kein Wort für ein Biwak, Zelt und Biwaksack werden also gleich behandelt; was den Artikel begrenzt, ist «auf öffentlichem Grund».1

Und das ist die Frage, die dieser Artikel nicht schliessen kann. Die amtliche Vermessung des Wallis führt den Sattel als noch nicht vermessen, der kantonale Kataster liefert weder am Pin noch an zwanzig Punkten die Kummenalp hinunter bis 3 km eine Parzelle, während Kontrollabfragen im Dorf Ferden und in Sitten wie erwartet Parzellen liefern, und keine öffentliche Quelle nennt den Eigentümer der oberen Kummenalp, ob Geteilschaft, Burgergemeinde oder Gemeinde. Ist der Sattel öffentlicher Grund, gilt Art. 10 und die Gemeinde ist die Bewilligungsbehörde. Ist er privater Alpboden, schweigt Art. 10 und nur der Eigentümer kann Nein sagen. So oder so lautet die ehrliche Anweisung gleich: fragen. Die Hütte ist die einzige Partei auf dem Sattel, die für ihre Seite vor Ort Ja sagen kann, und die Gemeindekanzlei Ferden ist die Adresse für alles Formelle. Weder Gebühr noch Formular noch eine stehende Abmachung ist von einer der beiden veröffentlicht.68

Berner Seite: Kandersteg Art. 7, 200 Franken fürs Zelt und ein Biwak, das aus dem Verbot herausgeschrieben ist

Neun Meter nordwestlich wechselt die Regel Gemeinde und Kanton. Auch Bern hat keine kantonale Campingnorm, und seine eigenen Wildschutz- und Naturschutzgebiete, als Polygone geprüft, liegen 7,9 km und 3,7 km entfernt. Die Arbeit macht das Gemeindepolizeireglement von Kandersteg, in Kraft seit dem 1. Januar 2021 nach einer Urnenabstimmung mit 294 zu 53. Art. 7 Abs. 1: Das Campieren ausserhalb der speziell dafür vorgesehenen und bewilligten Flächen ist nicht gestattet. Abs. 2: Die Gemeinde kann Ausnahmen auf Gesuch hin bewilligen und Sicherheit für Reinigung und Kurtaxe verlangen. Art. 26 führt «Art. 7 Campingverbot» als Erstes unter den Verstössen mit Busse bis 5'000 Franken, und die Gemeindepolizeiverordnung macht daraus eine feste Zahl: 200 Franken für einen Verstoss gegen Art. 7. Anders als Ferdens Artikel hat Art. 7 keine Einschränkung auf öffentlichen Grund; er erfasst unparzellierten und privaten Boden gleichermassen.27

«Nicht darunter fällt das Übernachten im Freien ohne Zelt, im Iglu oder in einer Schneehöhle (Biwakieren).»Gemeindepolizeireglement der Einwohnergemeinde Kandersteg, in Kraft seit 1. Januar 2021, Art. 6 Bst. c, Definition des Campierens.

Auf der Berner Sattelhälfte ist eine Nacht im Biwaksack also ausdrücklich ausserhalb des Verbots, und ein Zelt kostet 200 Franken, sofern die Gemeinde nicht schriftlich Ja gesagt hat. Eins solltest du wissen, bevor du die eigene Campingseite der Gemeinde liest: Sie zitiert neben Art. 7 noch «Art. 6 des Campingreglements» von 1973, und dieser Artikel wurde am 1. Januar 2021 vom neuen Reglement selbst gestrichen. Die geltende Norm ist Art. 7 allein. Der Boden auf dieser Seite ist nicht parzelliert: Der Berner Kataster liefert an mehr als zwanzig Punkten ab 40 m nordwestlich des Pins das Gasteretal hinunter keine Parzelle, die erste erscheint zwischen 1,0 und 1,5 km nördlich bei der Gfelalp. Fels, Schutt und Firn dieser Art gehören nach Zivilgesetzbuch niemandem, es gibt also keinen Grundeigentümer zu fragen, nur die Gemeinde nach Art. 7 Abs. 2: Gemeindeverwaltung Kandersteg, 033 675 82 22, ein schriftliches Gesuch, kein Formular und keine Gebühr veröffentlicht.236

Das Banngebiet im Westen, und was die übrigen Ebenen sagen

Am Pin liefert die eidgenössische Identify-Abfrage nichts: kein Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein Moor-, Auen- oder Amphibienobjekt, kein Waldreservat, kein Park, keine UNESCO-Stätte, kein militärischer Perimeter, bei jedem Lauf mit HTTP 400 auf die Kontrolle mit ungültiger Ebene und einem Treffer der Positivkontrolle im Banngebiet Kiental. Das BLN-Objekt 1507, «Berner Hochalpen und Aletsch-Bietschhorn-Gebiet», beginnt 11 m nordwestlich und deckt die ganze Berner Seite; es bindet Behörden, nennt den Lötschenpass als historischen Verkehrsweg von nationaler Bedeutung und trägt weder Campingklausel noch Busse.45

Das Objekt, das eine Busse trägt, liegt westlich des Passes. Das eidgenössische Jagdbanngebiet Leukerbad, Objekt 39, 4'163 Hektaren mit integralem Schutz, hat seinen nächsten Rand 849 m genau westlich des Pins, 866 bis 1'124 m auf den Azimuten von Südwest bis West, und es liegt ganz auf Walliser Boden in Ferden und Leukerbad: Die Gitzifurggu ist schon drin. Darin sind freies Zelten und Campieren durch Bundesverordnung verboten, 150 Franken vor Ort, und kein Ja eines Grundeigentümers hilft. Vom unten genannten Ferdener Platz ist der Rand 932 m entfernt, vom Kandersteger 617 m. Innerhalb von 1,5 km liegt auf keiner Seite eine Wildruhezone; die nächste, Leukerbad, 1'723 m westsüdwestlich, ist eine Luftsportregel, keine Campingregel.459

  • Seite Ferden, mit einem Ja: die Platten- und Kiesterrasse bei LV95 2'621'452 / 1'140'392, 2'671 m, 2 Grad, 146 m ostsüdöstlich des Passpunkts, 206 m von der Hütte, 38 m neben dem Weg, 155 m innerhalb des Wallis, 932 m vom Banngebiet. Legal mit der Bewilligung der Gemeinde, falls der Boden öffentlich ist, mit dem Ja des Eigentümers, falls er Alpboden ist; frag zuerst die Hütte, +41 27 939 19 81, und für Formelles die Gemeindekanzlei Ferden, 027 939 12 58. Wasser: der Tümpel 127 m südöstlich, der Hahn der Hütte.148
  • Seite Kandersteg, ohne Zelt: das Moränenplateau bei LV95 2'621'102 / 1'140'517, 2'655 m, 2 Grad, 230 m westnordwestlich des Passpunkts, 300 m von der Hütte, 130 m neben dem Weg, 132 m innerhalb von Bern, 617 m vom Banngebiet. Eine Nacht im Biwaksack liegt per Definition ausserhalb des Kandersteger Verbots; ein Zelt braucht die schriftliche Bewilligung der Gemeinde, sonst 200 Franken. Offen für den Nordwind aus dem Gasteretal, kein Wasser im Umkreis von 500 m.24
  • Nicht westlich der Gitzifurggu. Eidgenössisches Jagdbanngebiet Leukerbad ab 849 m westlich des Passes, 150 Franken für Zelt oder Biwak, keine Ausnahme, die ein Grundeigentümer geben könnte.5
  • Die Hütte, und ihr Bett unter den Sternen. Lötschenpasshütte, privat, 86 Plätze, durchgehend offen bis anfangs November 2026, Halbpension, Mehrbettzimmer ab 83 Franken, Suite ab 220, und das Sternenbett, ein echtes Doppelbett vor der Hütte mit zwei Lagerplätzen als Schlechtwetterreserve, ab 270 Franken: der formelle Weg, auf diesem Pass draussen zu schlafen. Kein Winterraum. Die Hütte veröffentlicht keine Regel zu Zelten neben ihr; frag beim Buchen.8
  • Unten in den Tälern: Gasthaus Kummenalp am Ferdener Weg; im Gasteretal das Berghotel Steinbock und das Berghotel Gasterntal in Selden sowie das Berggasthaus Heimritz am Talende, offen bis 4. Oktober. Zeltplätze: Camping Lötschental in Kippel, von der Burgergemeinde betrieben und für 2026 wieder als offen gelistet, und Camping Rendez-vous in Kandersteg.11
  • Hin und weg. Von der Lauchernalp-Bahn 2 h 30, von Ferden 4 h, von Selden im Gasteretal 3 h 30 bis 4 h über den schuttbedeckten Lötschegletscher, mit Stangen markiert. Die Lauchernalp-Bahn fährt bis 8. November, 08.25 bis 18.25 Uhr; der Gasteretalbus von Kandersteg nach Selden fährt bis 4. Oktober, nach dem 10. August nur an Wochenenden, letzte Talfahrt 17.10 Uhr, Reservation obligatorisch unter 033 671 11 72. Feuer: Das Wallis hat sein allgemeines Feuerverbot am 16. September 2026 aufgehoben, bei weiterhin grosser Gefahr im Oberwallis, Bern seine Verbote am 28. August; hier oben ist die Frage der Kocher, nicht das Feuer.1012

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall dort, wo du wirklich draussen schlafen darfst, was auf dem Lötschenpass die Ferdener Terrasse mit einem Ja und das Berner Plateau im Biwaksack meint, nie die Haustür der Hütte. Es ist kein Gesetzestext, sondern Anstand und gesunder Menschenverstand, und auf einem historischen Übergang mit 86 Gästen, die 200 m weiter schlafen, ist es auch das, was das Ja am Leben hält.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand September 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.

Gemeindereglemente, Hüttensaisons und Fahrpläne ändern sich. Ferdens Polizeireglement ist ein gescanntes Dokument, per OCR gelesen und von Auge geprüft; ob die Walliser Sattelhälfte öffentlicher Grund oder privater Alpboden ist, liess sich nicht feststellen, weil der Boden ausserhalb der definitiven Vermessung liegt und kein Eigentümer verzeichnet ist. Die eigene Campingseite von Kandersteg zitiert noch einen gestrichenen Artikel. Kantonsgrenze, Rand des Banngebiets und die Koordinaten der Plätze sind aus Bundesgeodaten berechnet, nicht im Gelände gemessen. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst, prüfe die Gletscherquerung ab Selden und folge den Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für das eigene Verhalten und alle Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Textes getroffen werden, und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen auf dem Lötschenpass erlaubt?
Es kommt darauf an, auf welcher Seite einer Grenze neun Meter vom Wegweiser du liegst. Passpunkt und Hütte sind in Ferden, Wallis, wo das Polizeireglement das Campieren auf öffentlichem Grund nur in von der Gemeinde bezeichneten Zonen erlaubt, deren es keine gibt, mit Ausnahmen per Gemeindebewilligung; ob der Sattel öffentlicher Grund oder Alpboden ist, steht nirgends, also frag Hütte und Gemeinde. Ab 9 m nordwestlich ist der Sattel Kandersteg, Bern, wo ein Zelt ausserhalb bewilligter Flächen 200 Franken kostet, sofern die Gemeinde es nicht bewilligt, und eine Nacht ohne Zelt ausdrücklich ausserhalb des Verbots liegt.
Wie hoch ist die Busse?
200 Franken fürs Zelt auf der Berner Seite; ein Rahmen von 10 bis 5'000 Franken auf der Walliser Seite; 150 Franken im Banngebiet. Die Gemeindepolizeiverordnung von Kandersteg führt 200 Franken für einen Verstoss gegen das Campingverbot. Ferdens Reglement hat keinen Campingtarif, nur seinen allgemeinen Bussenrahmen, ausgesprochen vom Gemeindepolizeigericht. Das eidgenössische Jagdbanngebiet Leukerbad, wo Zelt oder Biwak eine Ordnungsbusse von 150 Franken sind, beginnt 849 m westlich des Passes.
Darf ich ohne Zelt biwakieren?
Auf der Berner Seite ja, nach der eigenen Definition des Reglements. Kandersteg sagt in Art. 6 Bst. c, das Übernachten im Freien ohne Zelt, im Iglu oder in einer Schneehöhle sei kein Campieren, Art. 7 erreicht es also nicht. Auf der Walliser Seite verwendet Ferdens Art. 10 nur das Wort Campieren und kennt keine Biwak-Ausnahme, ein Biwaksack auf öffentlichem Grund steht also unter derselben Regel wie ein Zelt: fragen.
Darf ich neben der Hütte zelten?
Nur mit dem Ja der Hütte, und die Hütte veröffentlicht dazu keine Regel. Die Lötschenpasshütte ist privat, steht 12,5 m innerhalb des Wallis und 130 m vom Passpunkt, ihre Aussentoiletten und ihr eigenes Bett unter freiem Himmel sind 117 und 142 m entfernt. Ihre Website sagt nichts zu Zelten; ruf beim Buchen an, +41 27 939 19 81. Der formelle Weg, hier draussen zu schlafen, ist das Sternenbett der Hütte, ein echtes Bett vor der Hütte, 270 Franken mit Halbpension.
Wo genau verläuft die Kantonsgrenze?
9,3 m westnordwestlich des Passpunkts. Sie hat eine Ecke etwa 12 m westsüdwestlich des Wegweisers und läuft von dort nordnordöstlich an der Hütte vorbei und westsüdwestlich Richtung Ferdengletscher; Kandersteg ist der Keil von Westsüdwest über Nord, Ferden alles im Osten, Süden und Südwesten. Die Hütte steht 12,5 m innerhalb des Wallis. Kein Handy-GPS löst das auf; die beiden im Artikel genannten Plätze liegen 155 m und 132 m innerhalb ihrer Kantone.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Polizeireglement der Einwohnergemeinde Ferden 2022, vom Gemeinderat am 20. Oktober 2022 und von der Urversammlung am 16. Dezember 2022 angenommen, vom Staatsrat des Kantons Wallis am 21. Juni 2023 homologiert (Entscheid 2023.02570, der Art. 2, 4, 5, 6 und 14 änderte und Art. 10 unberührt liess); elfseitiger Scan mit elf Zeichen Textebene, per OCR mit Kontrollwörtern gelesen (Polizei 18, Busse 4, campier 1, camping 1, caravan 1; Zelt, Biwak, Übernacht 0) und von Auge geprüft: Art. 1 Abs. 3 («Die im Polizeireglement unter Strafe gestellten Übertretungen sind strafbar, auch wenn sie fahrlässig begangen werden.»), Art. 2 («Die Strafe ist eine Busse zwischen Fr. 10.-- und Fr. 5'000.--.»), Art. 4 (Gemeindepolizeigericht, Einsprache innert 30 Tagen, Beschwerde ans Kantonsgericht), Art. 10 «Camping / Caravaning» (im Text zitiert). Reglementsliste am 16. September 2026 gelesen: Polizeireglement 2022, Forststrassenreglement 2022, Abfall-, Abwasser-, Trinkwasser-, Friedhof-, Bau- und Zonenreglement; keine Campingzone bezeichnet, kein Campingreglement. Gemeindekanzlei Ferden, Leischa 1b, 3916 Ferden, 027 939 12 58, ferden@loetschen.ch, Schalter Montag und Mittwoch 08.00 bis 10.30, Freitag 08.00 bis 10.30 und 13.30 bis 16.00 Uhr. ferden.ch.
  2. Gemeindepolizeireglement der Einwohnergemeinde Kandersteg, an der Urnenabstimmung vom 13. Dezember 2020 mit 294 zu 53 angenommen, in Kraft seit 1. Januar 2021 (Art. 29), Text aus den beiden von der Gemeinde publizierten PDFs: Art. 6 Bst. c (Definition des Campierens: «jede Form des Übernachtens oder vorübergehenden Verweilens in Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen, Autos oder ähnlichen Unterkünften. Das blosse Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, usw., zum Campieren fällt ebenfalls unter den Begriff des Campierens. Nicht darunter fällt das Übernachten im Freien ohne Zelt, im Iglu oder in einer Schneehöhle (Biwakieren).»), Art. 7 Abs. 1 («Das Campieren ausserhalb der speziell dafür vorgesehenen und bewilligten Flächen ist nicht gestattet.»), Abs. 2 («Die Gemeinde kann Ausnahmen auf Gesuch hin bewilligen. Die Bewilligung kann unter dem Vorbehalt erteilt werden, dass für allfällige Ersatzvornahmen (z.B. WC-Anlagen, Reinigung, Einziehen der Kurtaxen) Sicherheit geleistet wird.»), Abs. 3 (Wiederherstellung), Art. 26 Abs. 1 (Busse bis 5'000 Franken) und Abs. 2 («Art. 7 Campingverbot» an erster Stelle), Abs. 4 (Verwarnung in leichten Fällen), Art. 28 Bst. a («Artikel 6 Campieren abseits von bewilligten Plätzen: gestrichen»). Gemeindepolizeiverordnung Kandersteg, vom Gemeinderat am 16. Dezember 2020 erlassen, in Kraft 1. Januar 2021, Art. 8 Abs. 3 «Bussenliste für Verstösse gegen Art. im GPR»: «a. Art. 7 Campingverbot 200.00». gemeindekandersteg.ch (GPR, PDF), gemeindekandersteg.ch (GPV, PDF).
  3. Gemeinde Kandersteg, Seite «Camping, Rechtliche Grundlagen» und Merkblatt «Camping_Informationen.pdf», gelesen am 16. September 2026: «Gemäss Art. 7 des Gemeindepolizeireglements und Art. 6 des Campingreglements [...] ist das Übernachten mit Fahrzeugen oder Zelten ausserhalb der offiziellen Camping- und Stellplätze auf dem gesamten Gemeindegebiet von Kandersteg verboten. Dies gilt auch für das Campieren mit Zelten oberhalb der Waldgrenze, da diese Flächen ebenfalls zum Gemeindegebiet gehören.» Camping-Reglement der Einwohnergemeinde Kandersteg vom 8. Juni 1973 (Schreibmaschinenscan, per OCR gelesen), Art. 6: «Das vereinzelte gelegentliche Campieren abseits von bewilligten Campingplätzen ist verboten, es sei denn, die Zustimmung des Grundeigentümers sowie der zuständigen Gemeindebehörde werde eingeholt.», seit 1. Januar 2021 durch GPR Art. 28 Bst. a gestrichen; die geltende Norm ist GPR Art. 7 allein. Bewilligungsweg: Gemeindeverwaltung Kandersteg, Aeussere Dorfstrasse 26, 3718 Kandersteg, 033 675 82 22, info@gemeindekandersteg.ch, Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr; kein Formular und keine Gebühr veröffentlicht; keine Änderung des Reglements 2025 oder 2026 gefunden. gemeindekandersteg.ch/freizeit/camping, Campingreglement 1973 (PDF).
  4. Amtliche Bundesgeodaten, abgefragt am 16. September 2026 mit Toleranz 0 am Pin LV95 2'621'327 / 1'140'467 (Ortsverzeichnis «Pass Lötschepass (VS) - Ferden», Höhendienst 2'684,0 m; Hütte 2'690,1 m bei 2'621'392 / 1'140'589): Gemeindeebene (aktueller Jahrgang) Ferden VS am Pin, Kandersteg BE ab 9,3 m bei Azimut 294 bis 300 (13-stufige Bisektion, Auflösung etwa 0,3 m; Ring 258 Grad 11,9 m, 270 Grad 10,4 m, 282 Grad 9,6 m, 318 Grad 9,9 m, 336 Grad 11,9 m, 354 Grad 17,0 m, 0 Grad 20,5 m, 12 Grad 36,0 m, 24 Grad 216 m, nichts innerhalb 400 m von 30 bis 252 Grad); die Hütte 12,5 m innerhalb des Wallis. Jagdbanngebiete, Wildruhezonen (Portalebene, 1,5-km-Fenster leer; Leukerbad Nr. 1004.0 bei 1'723 m westsüdwestlich, rechtsverbindlich, eine Luftsportregel; Kandersteg Lerchiwang Nr. 69.00 bei 2'832 m), UNESCO, Trockenwiesen, Moore, Auen, Amphibienlaichgebiete, Waldreservate, Pärke, Sachplan Militär: kein Objekt am Pin; Kontrolle mit ungültiger Ebene HTTP 400 bei jedem Punkt-, Fenster- und Bisektionslauf, Positivkontrolle bei 2'626'000 / 1'154'500 liefert das Jagdbanngebiet Kiental. BLN-1507-Rand 11,0 m bei Azimut 297, parallel zur Grenze 1,7 bis 2 m nach Bern hinein. Rand des Jagdbanngebiets Leukerbad 849 m bei Azimut 270, 866 m bei 264, 880 m bei 230, 904 m bei 280, 1'124 m bei 220, nichts innerhalb 2'500 m auf einem anderen Azimut, jeder Punkt innerhalb des Rands auf Walliser Boden. Historische Verkehrswege von nationaler Bedeutung (IVS) BE 19.1.3 «Bi de Hüsere - Lötschepass» und VS 31.2.2 «Kummenalp - Lötschepass» enden an der Hütte. Gelände: 25-m-Raster, 300 m Radius, 529 Zellen, 226 unter 10 Grad, 144 flache Zellen Ferden und 81 Kandersteg; die flachste Zelle des DEM 302 m ostsüdöstlich ist die Oberfläche eines 4'055 m² grossen Tümpels (OSM, maskiert); die Zellen 2'621'052 / 1'140'392 und 2'621'077 / 1'140'367 sind Gletschervorfeldschutt 25 m von der Grenze. Plätze: 2'621'452 / 1'140'392 (2,1 Grad, 2'671 m, 146 m bei Azimut 121, 206 m von der Hütte, 38 m neben dem Weg, 127 m vom Tümpel, 155 m innerhalb des Wallis, ausserhalb BLN, 932 m vom Banngebiet) und 2'621'102 / 1'140'517 (2,1 Grad, 2'655 m, 230 m bei Azimut 283, 300 m von der Hütte, 130 m neben dem Weg, 132 m innerhalb von Bern, innerhalb BLN, 617 m vom Banngebiet, kein Wasser innerhalb 499 m). api3.geo.admin.ch.
  5. Eidgenössisches Jagdbanngebiet Leukerbad, Objekt 39, 4'163 ha, Objektblatt 2023: «Das gesamte Banngebiet ist integral geschützt», umfassend «die nach Süden und Südosten exponierten Abhänge und Felsabstürze vom Balmhorn über die Gemmi, Schwarzhorn bis zum Tschajettuhorn, die Lämmerenalp sowie die nach Nordwesten gerichteten Abhänge vom Torrenthorn bis zum Ferdenrothorn». Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 Bst. e («Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen.»); Ordnungsbussenverordnung (OBV), SR 314.11, Anhang 2, Ziff. 12005, 150 Franken. BLN-Objekt 1507 «Berner Hochalpen und Aletsch-Bietschhorn-Gebiet (nördlicher Teil)», Teilgebiet 1 «Nordtäler (BE)», Objektblatt 2017: bindet Behörden nach NHG Art. 6, keine Campingklausel (Zelt, Campier, Biwak, Übernacht null Treffer), Ziele 3.10 («Die Ungestörtheit der Lebensräume für wild lebende Säugetiere und Vögel erhalten») und 3.11 («Die historischen Verkehrswege in ihrer Substanz und ihrer Einbettung in die Landschaft erhalten»), der Lötschepass als einer der beiden grossen historischen Übergänge genannt. Objektblatt 39 (PDF), fedlex.admin.ch (VEJ), Objektblatt 1507 (PDF).
  6. Eigentum. Wallis: Vermessungsstand-Ebene von geoadmin am Pin «not_yet_surveyed»; Grundbuch «eidg. Grundbuch teilweise eingeführt», Grundbuchkreis Leuk (Leukerstrasse 18, 3953 Leuk-Stadt, 027 607 80 65); der GetEGRID-Dienst des kantonalen Katasters liefert HTTP 204 (keine Parzelle) am Pin, am Faldumalp-Pin und an 20 von 21 Probepunkten auf den Azimuten 120, 150 und 180 bis 3 km (einmal 502, nicht wiederholt), mit Positivkontrollen im Dorf Ferden (Parzelle 3248, EGRID CH757377716603) und in Sitten (Parzelle 11755), die 200 liefern. Historisches Lexikon der Schweiz, «Ferden» (2005): Die Gemeinde «umfasst neben dem Dorf Ferden die Alpen Faldum, Resti und Kummen»; der Eigentümer der oberen Kummenalp ist nirgends veröffentlicht. Bern: Der GetEGRID-Dienst des kantonalen ÖREB-Katasters liefert HTTP 204 an mehr als zwanzig Punkten ab 40 m nordwestlich des Pins das Gasteretal hinunter, die erste Parzelle ist Kandersteg 41 (EGRID CH594605843549, die Gfelalp) zwischen 1'000 und 1'500 m nördlich, Parzelle 20 bei Selden in 4,7 km; Kontrolle an einem Punkt der Mattenalpsee-Klasse liefert die Parzellen 138 und 101; Vermessungsstand «provisorisch numerisiert», Grundbuch ganz eingeführt, Grundbuchamt Region Oberland. Schweizerisches Zivilgesetzbuch, SR 210, Art. 664 Abs. 2: an der Kultur nicht fähigem Land wie Felsen, Schutthalden, Firnen und Gletschern besteht unter Vorbehalt anderweitigen Nachweises kein Privateigentum. rdppf.apps.vs.ch, oereb2.apps.be.ch, hls-dhs-dss.ch.
  7. Berner Instrumente als Polygone geprüft, 16. September 2026: Wildschutzgebiete (WTSchV, BSG 922.63) aus dem kantonalen GeoPackage, 170 Zonenteile ausgewertet, nächstes Kandersteg Objekt 23 Zone 1a in 7'929 m, Grosser Lohner 9'261 m, Kiental 10'500 m, Kontrollpunkt innerhalb Objekt 24; Naturschutzgebiete aus dem kantonalen GeoPackage, 244 Objekte, nächstes Kanderfirn Nr. 247 (2008) in 3'716 m, Gastereholz Nr. 209 (Aue, 2012) in 4'118 m; ein «Naturschutzgebiet Gasterntal» gibt es nicht. Der Kanton Bern hat keine allgemeine Campingnorm (Jagdgesetz und Naturschutzgesetz, Korpusfakt). geofiles.be.ch (WILDSG), geofiles.be.ch (NSG).
  8. Lötschenpasshütte, 2'690 m, betrieben von der Lötschenpass AG, Stafelstrasse 3, 3918 Wiler (UID CHE-368.888.286), Hüttentelefon +41 27 939 19 81, info@loetschenpass.ch; Eigentümer und Gastgeber Beat Dietrich, Hüttenwartin laut SAC-Portal Andrea Strohmeier; privat (zwei ehemalige Militär-Beobachtungsbaracken, 1946 gekauft, seit 1955 in Betrieb, 2007/08 neu gebaut); 86 Plätze, Mehrbettzimmer und Suiten, Halbpension, Trinkwasser, Aussentoiletten. Hütten-News vom 9. September 2026: «Alle Zustiege gut begehbar. [...] Bus ins Gasterntal (Achtung: reservationspflichtig) sowie Luftseilbahn Lauchernalp in Betrieb nach Fahrplan. Die Hütte ist bis anfangs November durchgehend geöffnet.» Preise von der Buchungsseite der Hütte: «Mehrbettzimmer ab CHF 83, Suite ab CHF 220 oder Sternenbett im Million Stars Hotel ab CHF 270, alle Übernachtungen auf der Lötschenpasshütte inkl. Halbpension». SAC-Portal: in keinem Monat ein offener Schutzraum. Schweiz Tourismus zum Sternenbett (Kolorit): ein Doppelbett wenige Meter vor der Hütte, zwei Lagerplätze als Reserve bei Kälte oder schlechtem Wetter. Die Seiten der Hütte (Home, Hütte, Übernachtung, News, AGB, Impressum) enthalten kein Wort zu Zelt, Biwak oder Camping. Kolorit, als solches gekennzeichnet: outdoorseiten.net-Thread vom Juni 2024, ein Beitrag «gleich unter dem Pass gezeltet», ein anderer «Nächstes Mal biwakiere ich dort»; keine Gebühr, kein Platz, keine Erlaubnis erwähnt. loetschenpass.ch, sac-cas.ch, stnet.ch.
  9. Vollzugsbild (Kolorit, als solches gekennzeichnet): Kein Beitrag der Kapo VS, der Kapo BE oder der Regionalpresse zu Wildcampen am Lötschenpass 2024 bis 2026 gefunden. Regionalpolizei Leuk-Leukerbad, Seite «Wildcampen» (zuständig für Leukerbad, dessen Boden 934 m südwestlich des Passes beginnt, nicht für Ferden): Campieren ausserhalb offizieller Plätze nicht erlaubt, Grundlage «das Polizeireglement der jeweiligen Gemeinde», Vollzug durch Verzeigung ans Gemeindepolizeigericht, Ausnahme «Einzelnes Biwakieren oder Übernachten ist im Gebirge (auf öffentlichem Grund) oberhalb der Waldgrenze erlaubt»; westlich des Passes ohnehin unerheblich, weil dort das eidgenössische Banngebiet beginnt. regionalpolizei-leuk-leukerbad.ch.
  10. Anreise, gelesen am 16. September 2026. SAC-Tourenportal, Routen zur Lötschenpasshütte: ab Ferden (1'375 m) über Eistli und Kummenalp, T2, 4 h, 1'330 Höhenmeter; ab Bergstation Lauchernalp (1'969 m) über Stafel, Mälcherbeden, Sattlegi und Simmle, T2, 2 h 30, 790 m; ab Selden (1'537 m) über die Kander-Hängebrücke, Gfelalp, Balme und den schuttbedeckten Lötschegletscher, mit Stangen markiert, T3+, 3 h 30 bis 4 h, 1'200 m. Lauchernalp Bergbahnen (+41 27 938 89 99): täglich 30. Mai bis 8. November 2026, ab 17. August 08.25 bis 18.25 Uhr. Kander Reisen, Gasteretalbus Kandersteg bis Selden 2026: 30. Mai bis 4. Oktober, täglich 27. Juni bis 9. August, danach nur samstags und sonntags; bergwärts ab Kandersteg Bahnhof 07.50, 08.50, 09.50, 10.50, 12.50, 15.50, 16.50 Uhr; talwärts ab Selden 08.10, 09.10, 10.10, 12.10, 14.10, 15.10, 16.10, zuletzt 17.10 Uhr; alle Kurse nur auf Voranmeldung, 033 671 11 72 (07.00 bis 19.00 Uhr), Barzahlung, begrenzte Plätze, bei guter Witterung. sac-cas.ch (Route Lauchernalp), loetschental.ch, kander-reisen.ch (PDF).
  11. Betten und Campingplätze, gelesen am 16. September 2026: Gasthaus Kummenalp am Ferdener Weg, +41 79 750 47 72; Berghotel Steinbock, Selden, +41 33 675 11 62; Berghotel Gasterntal, Selden, +41 79 437 03 78, gasterntal@doldenhorn.ch; Berggasthaus Heimritz am Talende, 033 675 14 34, offen bis 4. Oktober 2026, nur Barzahlung; das Berghaus Gfelalp ist vom Internationalen Pfadfinderzentrum gepachtet und nicht öffentlich. Camping Lötschental, Elsigenstrasse 10, 3917 Kippel, Betreiberin Burgergemeinde Kippel, 40 Touristenplätze mit Zeltwiese, am 16. September 2026 auf loetschental.ch als offen gelistet, laut camping.ch seit 2026 mit Foodtruck; das Listing von 2025 hatte nach dem Bergsturz von Blatten «bis auf weiteres geschlossen» gelautet (Hochwasserbeurteilung), der Status wurde aus zwei Listings gelesen, nicht telefonisch bestätigt (Lötschental Tourismus +41 27 938 88 88). Camping Rendez-vous, Hubleweg 2, Kandersteg, +41 33 675 15 34. Nachwirkungen Blatten 2025: Das Ferdener Talende, die Kummenalp-Route und die Lauchernalp-Bahn sind unberührt; die Strasse Blatten bis Fafleralp ist seit 26. Juni 2026 mit Einschränkungen wieder offen; der Weg Löibegga bis Weissenried bleibt gesperrt. loetschental.ch, gasterntal.ch, camping.ch.
  12. Feuer: Der Kanton Wallis hat sein allgemeines Feuerverbot vom 25. Juni 2026 am 16. September 2026 mit sofortiger Wirkung aufgehoben, mit dem Vorbehalt «Ab Gefahrenstufe 4 bleibt Feuer im Wald und im Umkreis von 100 Metern verboten» und dem Oberwallis unter den Regionen, in denen die Gefahr gross bleibt; der Pass liegt 680 m über der Waldgrenze. Der Kanton Bern hat das Verbot Frutigen-Niedersimmental am 20. August und alle übrigen Waldgebietsverbote am 28. August 2026 aufgehoben, Gefahr «erheblich» (Stufe 3) kantonsweit. polizeiticker.ch, vs.ch (Gefahrenkarte), polizeinews.ch.