Stand: 19. Oktober 2026

Wildcampen auf dem Dündenhorn

Das Dündenhorn steigt nördlich des Oeschinensees auf 2'861 m, über Kandersteg und dem Kiental. Auf dem Gipfel treffen sich drei Gemeinden und mit ihnen drei Campierverbote: eines am Gipfelpunkt, eines ab 0,4 m westlich davon, eines ab 3 m nordöstlich.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen Campieren geschrieben. Ob eine einzelne Nacht darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen und Biwakieren.

Wildcampen auf dem Dündenhorn: ein Gipfel, drei Gemeinden

Wildcampen auf dem Dündenhorn ist eine Frage nach einem Gipfel von 2'861 m im Berner Oberland, auf dem Grat zwischen dem Oeschinental und dem Kiental, nördlich des Oeschinensees. Die Landeskarte schreibt den Namen in Mundart, Dündehore; es ist derselbe Berg. Der Gipfelpunkt liegt bei LV95 2'622'322 / 1'152'133, WGS84 46.52013 / 7.72953.6

Auf dem Gipfel treffen sich drei Gemeinden. Der Gipfelpunkt selbst ist Kandersteger Boden. Zwei Meter nördlich, nordöstlich und östlich davon gehört der Boden zu Reichenbach im Kandertal, der Kientaler Seite; zwei Meter westlich gehört er zu Kandergrund, dem Grat entlang Richtung Lägigrat. Kandersteg hat die Südflanke, hinunter zum Oberbärgli und zum Oeschinensee. Jede der drei Seiten hat ihre eigene Regel, und die Grenzen kannst du auf map.geo.admin.ch nachsehen.6

Hier oben würde niemand schlafen, auch wenn es erlaubt wäre. Im Umkreis von 30 m um den Gipfel ist das Gelände im Mittel 52 Grad steil: ein Klotz aus Fels und Geröll mit einem Felsband im Westen, wo es auf den ersten 20 bis 30 m um 30 bis 40 m abfällt. Die nächste Fläche unter 20 Grad liegt 299 m südlich und 213 m tiefer, auf Felsbändern und Geröll.7

Das Recht: drei Campierverbote, die sich auf dem Gipfel treffen

Am Gipfelpunkt entscheidet das Baureglement von Kandersteg. Sein Art. 42 stellt die Kandersteger Berglandschaft unter den Schutz der Gemeinde, und der kantonale ÖREB-Kataster legt den Gipfel und die ganze Südflanke in dieses Gebiet. Unter dem Randtitel zu Bauten und Anlagen heisst es in Abs. 3 lit. c:12

"Das Campieren ist verboten."Baureglement der Gemeinde Kandersteg, vom Kanton genehmigt im März 2011, Art. 42 Abs. 3 lit. c.

Das Baureglement definiert das Campieren nicht und kennt keine Ausnahme für das Biwakieren. Ob sein Verbot auch einen Biwaksack ohne Zelt erfasst, ist nie geprüft worden, also rechne nicht damit, dass er verschont bleibt. Das Polizeireglement von Kandersteg nimmt das Biwakieren ohne Zelt zwar aus, aber seine Definition beginnt mit "In diesem Reglement": Sie gilt für das Polizeireglement und reicht nicht ins Baureglement.15

Ab 0,4 m westlich: das Wildschutzgebiet Gehrihorn. Die Kandergrunder Seite des Grats liegt in Zone 3 des kantonalen Wildschutzgebiets Nr. 11 Gehrihorn, 1'896 ha gross. Anhang 2 der bernischen Wildtierschutzverordnung (WTSchV, BSG 922.63) hält für alle Zonen und das ganze Jahr fest: "Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten." Der Satz nennt das Biwakieren ausdrücklich, er erfasst einen Biwaksack also genauso wie ein Zelt. Die Ordnungsbusse beträgt 100 Franken nach der kantonalen Ordnungsbussenverordnung.3

Ab rund 3 m nordöstlich: das eidgenössische Jagdbanngebiet Kiental. Die Reichenbacher Seite liegt im eidgenössischen Jagdbanngebiet Nr. 3 Kiental, wo Art. 5 Abs. 1 lit. e der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ, SR 922.31) sagt: "Das freie Zelten und Campieren ist verboten." Eine Ausnahme für eine Nacht ohne Zelt steht nicht darin; nur der Kanton könnte eine bewilligen, und für das Kiental tut er es nicht. Die Ordnungsbusse beträgt 150 Franken nach der eidgenössischen Ordnungsbussenverordnung (OBV, SR 314.11, Anhang 2 Ziff. 12005).4

Die Grenzen liegen näher beieinander, als ein Handy unterscheiden kann. Im Umkreis von 10 m um den Gipfelpunkt liegen sieben Zehntel des Bodens im einen oder anderen Schutzgebiet, der Rest, der Kandersteger Keil der Südflanke, in der Berglandschaft. Ein Handy-GPS liegt weiter daneben als die 0,4 m und 3 m, um die es geht, und es spielt keine Rolle: Auf welcher Seite des Gipfels du auch liegst, eines der drei Verbote gilt.62

Zelt oder Biwaksack: was beides hier oben kostet

Ein Zelt verstösst zusätzlich gegen eine vierte Regel. Das Polizeireglement von Kandersteg, in Kraft seit 1. Januar 2021, verbietet das Campieren ausserhalb der dafür vorgesehenen und bewilligten Flächen auf dem ganzen Gemeindegebiet (Art. 7 Abs. 1). Die Polizeiverordnung büsst das mit festen 200 Franken, im Rahmen von bis zu 5'000 Franken (Art. 26). Die Gemeinde kann auf Gesuch Ausnahmen bewilligen (Art. 7 Abs. 2), aber diese Bewilligung gehört zum Polizeireglement und hebt das Verbot in der Berglandschaft und in den beiden Schutzgebieten nicht auf.5

Ohne Zelt gelten die Schutzgebiete und die Berglandschaft trotzdem. Auf der Westseite verbietet das Gehrihorn das Biwakieren beim Namen: Die Wildhut kann dafür vor Ort 100 Franken Ordnungsbusse erheben, und wer sie nicht bezahlt, landet im ordentlichen Verfahren mit einem Rahmen bis 20'000 Franken. Auf der Nordostseite kostet das Verbot im Kiental 150 Franken. Am Gipfelpunkt verweist Art. 60 des Baureglements Widerhandlungen an die Strafbestimmungen des bernischen Baugesetzes und der Bauverordnung (Art. 50 BauG, Art. 108 BauV), geahndet vom Richter: Eine feste Busse gibt es nicht, und die Wildhut oder die Polizei kann dich anzeigen.341

Kandergrund ändert daran nichts. Die Gemeinde hat kein Polizeireglement publiziert. Ihr Reglement über die Nutzung der Gemeindeliegenschaften verbietet das Übernachten in Fahrzeugen und Zelten auf öffentlichem Grund (Art. 17), mit Bussen bis 2'000 Franken (Art. 35). Auf dem Grat liegt ihr Boden ohnehin im Wildschutzgebiet Gehrihorn.8

Weiter unten: Wo der Boden flach wird, hat ein Schutzgebiet begonnen

Auch ein Stück unter dem Gipfel gibt es keinen legalen Platz. Auf der Kandergrunder Seite liegt die erste richtige Terrasse 946 m westsüdwestlich und 416 m tiefer auf 2'445 m, dazu eine Stufe auf 2'434 m 607 m westlich: beide im Wildschutzgebiet Gehrihorn. Auf der Kientaler Seite liegt der erste flache Boden 1'169 m nordöstlich auf 2'014 m, im Jagdbanngebiet Kiental. Auf der Kandersteger Seite liegt der ganze Hang unter dem Gipfel in der Berglandschaft. Der Abstieg wechselt die Regel, nicht die Antwort.7342

Der einzige flache Boden ausserhalb aller drei ist ein Alpplatz. Beim Oberbärgli, 1'226 m südsüdöstlich des Gipfels und 896 m tiefer auf 1'965 m, liegt der Boden 70 m ausserhalb der Berglandschaft und ausserhalb beider Schutzgebiete. Es ist der Platz einer bewirtschafteten Alp, 37 m vom Alpgebäude Oeschibärgli 9, mit acht Alpgebäuden im Umkreis von 162 m: in Sichtweite der Haustüren, kein Platz unter dem Dündenhorn. Dort gilt das Zeltverbot von Kandersteg; die Alp hat einen eigenen Bericht, Wildcampen auf dem Oberbärgli.725

  • Blüemlisalphütte SAC, 2'834 m, rund 3,4 km ostsüdöstlich des Gipfels, auf der Kandersteger Seite beim Hohtürli. Am 19. Oktober 2026 ist sie für die Saison geschlossen, "wir sind im Winterschlaf", der Winterraum ist offen; Reservationen für 2027 sind ab Januar möglich.9
  • Die anderen Hütten sind zu. Die Doldenhornhütte über Kandersteg hat am 17. Oktober 2026 geschlossen. Auf der Kientaler Seite war das Touristenlager des Berghauses Bundalp, 033 676 11 92, bis Ende September offen. Das Berghaus Oberbärgli liegt rund 1,3 km südlich des Gipfels: Frag vorher, ob es so spät noch Gäste aufnimmt.97
  • Mit Zelt: der Camping Rendez-vous in Kandersteg, +41 33 675 15 34, unten im Dorf; kläre vor einer Herbstnacht ab, ob er offen hat.9
  • Nicht auf dem Gipfel, nicht auf dem Grat und nicht an den Hängen darunter. Jede Seite des Gipfels liegt in der Berglandschaft oder in einem der beiden Schutzgebiete. Dasselbe Wildschutzgebiet deckt das Gehrihorn, dasselbe Jagdbanngebiet die Griesalp; wie die Ebenen zusammenspielen, steht im Überblick Berner Oberland und im Überblick Schweiz.134

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall, wo du wirklich draussen schlafen darfst, und beim Dündenhorn heisst das: ein Winterraum, eine Hütte in der Saison oder ein Platz auf dem Camping im Tal, nicht der Berg. Es ist kein Gesetzestext, sondern Anstand in zwei Schutzgebieten, die für Wildtiere da sind.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Oktober 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten, öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Aussage zur aktuellen Rechtslage.

Das Urteil stützt sich auf das Baureglement von Kandersteg, das als Scan publiziert ist und daraus gelesen wurde, auf den kantonalen ÖREB-Kataster, die bernische Wildtierschutzverordnung und das Objektblatt des Wildschutzgebiets Gehrihorn, die kantonale Ordnungsbussenverordnung, die Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete und die eidgenössische Ordnungsbussenverordnung, das Polizeireglement und die Polizeiverordnung von Kandersteg, das Reglement über die Gemeindeliegenschaften von Kandergrund sowie auf Geodaten von Bund und Kanton und auf das Gelände. Kein Gericht hat entschieden, ob das Campierverbot des Baureglements einen Biwaksack erfasst oder wie sein Art. 60 auf eine campierende Person anzuwenden ist. Die Grenzen am Gipfel verlaufen wenige Meter voneinander entfernt; jede Distanz stammt aus amtlichen Geodaten, so genau wie diese und nicht als Markierung im Gelände. Hütten und ihre Saison sind so angegeben, wie sie im Oktober 2026 publiziert waren, und können sich ändern. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und halte dich an Weisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Textes getroffen werden, und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen auf dem Dündenhorn erlaubt?
Nein, weder mit Zelt noch ohne. Der Gipfel auf 2'861 m liegt in der geschützten Kandersteger Berglandschaft, wo Art. 42 Abs. 3 lit. c des Baureglements von Kandersteg das Campieren verbietet. Ab 0,4 m westlich verbietet das kantonale Wildschutzgebiet Gehrihorn das ganze Jahr Campieren und Biwakieren (WTSchV, BSG 922.63, Anhang 2), und ab rund 3 m nordöstlich verbietet das eidgenössische Jagdbanngebiet Kiental Zelten und Campieren (VEJ, SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 lit. e). Der Gipfel ist ein Felsklotz mit einer mittleren Neigung von 52 Grad.
Ist ein Biwaksack ohne Zelt auf dem Gipfel erlaubt?
Nein. Das Wildschutzgebiet Gehrihorn westlich des Gipfels nennt das Biwakieren in seinem Verbot: "Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten." Das Polizeireglement von Kandersteg nimmt das Biwakieren ohne Zelt von seinem eigenen Campierverbot aus (Art. 6 lit. c), aber nur im Polizeireglement; das Verbot des Baureglements am Gipfelpunkt definiert das Campieren nicht und kennt keine Ausnahme für das Biwakieren. Auch das Verbot im Jagdbanngebiet Kiental nennt keine Ausnahme für einen Biwaksack, und der Kanton bewilligt dort keine.
Wie hoch ist die Busse fürs Campieren auf dem Dündenhorn?
100 Franken im Wildschutzgebiet Gehrihorn, 150 Franken im Jagdbanngebiet Kiental, und am Gipfelpunkt keine feste Busse. Die kantonale Ordnungsbussenverordnung (KOBV, BSG 324.111, Anhang 1 Ziff. 29) setzt für das Missachten eines Verbots in einem Wildschutzgebiet 100 Franken fest; die eidgenössische (OBV, SR 314.11) für freies Zelten oder Campieren in einem eidgenössischen Jagdbanngebiet 150 Franken. Das Baureglement von Kandersteg verweist eine Widerhandlung nach dem bernischen Baugesetz an den Richter (Art. 60), ohne publizierten Betrag; eine Anzeige ist möglich. Ein Zelt kostet überall in Kandersteg zusätzlich die Polizeibusse von 200 Franken.
Gibt es beim Dündenhorn flachen Boden, auf dem eine Nacht legal ist?
Nicht am Berg. Die erste Terrasse auf der Kandergrunder Seite, 946 m westsüdwestlich auf 2'445 m, liegt im Wildschutzgebiet Gehrihorn; der erste flache Boden auf der Kientaler Seite, 1'169 m nordöstlich auf 2'014 m, liegt im Jagdbanngebiet Kiental; der Kandersteger Hang unter dem Gipfel liegt in der Berglandschaft. Der einzige flache Boden ausserhalb aller drei ist der Alpplatz Oberbärgli auf 1'965 m, 1'226 m südsüdöstlich und 896 m tiefer, zwischen Alpgebäuden, wo das Zeltverbot von Kandersteg gilt; das Oberbärgli hat einen eigenen Bericht.
Wo schlafe ich, wenn ich im Herbst aufs Dündenhorn steige?
In einem Winterraum oder im Tal. Am 19. Oktober 2026 ist die Blüemlisalphütte SAC auf 2'834 m, rund 3,4 km ostsüdöstlich beim Hohtürli, für die Saison geschlossen, ihr Winterraum ist offen. Die Doldenhornhütte hat am 17. Oktober 2026 geschlossen, und das Touristenlager des Berghauses Bundalp auf der Kientaler Seite war bis Ende September offen. Ein Zelt gehört auf den Camping Rendez-vous in Kandersteg, +41 33 675 15 34.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Baureglement der Gemeinde Kandersteg, beschlossen von der Gemeindeversammlung am 29. April 2010 und genehmigt vom kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung am 25. März 2011; im kantonalen ÖREB-Kataster als "Baureglement Kandersteg, vom 03.2011" geführt, rechtskräftig. Als Scan publiziert; gelesen am 19. Oktober 2026. Art. 42 "Kandersteger Berglandschaft", Abs. 1: "Die Kandersteger Berglandschaft steht unter dem Schutz der Gemeinde." Abs. 2: "Im Schutzgebiet darf nichts unternommen werden, das dem Schutzziel zuwiderläuft." Abs. 3 lit. c: "Das Campieren ist verboten." Das Reglement definiert das Campieren nicht. Art. 60: "Widerhandlungen gegen die Vorschrift dieses Reglements, gegen die übrigen Gemeindevorschriften und die gestützt darauf erlassenen Einzelverfügungen werden nach den Strafbestimmungen des BauG (Art. 50 BauG und Art. 108 BauV) vom Richter geahndet." Baugesetz des Kantons Bern (BauG), BSG 721.0, Art. 50, und Bauverordnung (BauV), BSG 721.1, Art. 108: Strafbestimmungen für Bauvorhaben; keine nennt einen Betrag für eine campierende Person, und ein Tarif für diesen Fall ist nicht publiziert. Baureglement 2011 (PDF), belex.sites.be.ch (BauG), belex.sites.be.ch (BauV). ↩
  2. Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB), Kanton Bern, Auszug für die Parzelle 50 in Kandersteg, EGRID CH643546065082, 5,17 km², gelesen am 19. Oktober 2026. Am Gipfelpunkt: Überlagerung "Kandersteger Berglandschaft", Rechtsgrundlage "Baureglement Kandersteg, vom 03.2011", rechtskräftig, über der Grundnutzung "übriges Gebiet"; die Überlagerung deckt die Kandersteger Seite des Gipfels samt Südflanke. Der Alpplatz Oberbärgli, LV95 2'622'681 / 1'150'961, liegt 70 m ausserhalb. oereb2.apps.be.ch. ↩
  3. Wildtierschutz im Kanton Bern. Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV), BSG 922.63, Anhang 2, Objekt Nr. 11 Gehrihorn; Objektblatt des kantonalen Jagdinspektorats, gelesen am 19. Oktober 2026: Gemeinden Frutigen, Reichenbach, Kandergrund; 1'896 ha; "Alle Zonen (1, 2, 3)", Kategorie F: "Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten."; Kategorie E: Hunde vom 1. März bis 31. Juli an der Leine; Schutzzeit 1. Januar bis 31. Dezember. Kantonale Ordnungsbussenverordnung (KOBV), BSG 324.111, Anhang 1 Ziff. 29: "Missachten von Verboten in Wildschutzgebieten (Art. 3 Abs. 1 Bst. f WTSchV i.V.m. Art. 31 Abs. 1 Bst. c JWG)", 100 Franken. Gesetz über Jagd und Wildtierschutz (JWG), BSG 922.11, Art. 27 Abs. 4: Wildhüterinnen und Wildhüter dürfen Ordnungsbussen verhängen und einziehen; Art. 31 Abs. 1 lit. c: Busse bis 20'000 Franken im ordentlichen Verfahren. belex.sites.be.ch (WTSchV), Objektblatt Gehrihorn Nr. 11 (PDF), KOBV, JWG. ↩
  4. Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 lit. e: "Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen." Ordnungsbussenverordnung (OBV), SR 314.11, Anhang 2 Ziff. 12005: "Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten (Art. 18 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3 JSG, Art. 5 Abs. 1 Bst. e VEJ) 150". Bundesinventar der eidgenössischen Jagdbanngebiete, Objekt Nr. 3 "Kiental", 8'392,1 ha, partielle Schutzbestimmungen für das ganze Gebiet; Objektblatt, Revision 2023. Der bernische Datensatz desselben Gebiets, Nr. 24 "Kiental", wiederholt "freies Zelten und Campieren ist verboten". fedlex.admin.ch (VEJ), fedlex.admin.ch (OBV), Objektblatt Nr. 3 Kiental (PDF). ↩
  5. Gemeindepolizeireglement der Einwohnergemeinde Kandersteg, in Kraft seit 1. Januar 2021. Art. 6: "In diesem Reglement bedeuten: [...] c. Campieren: jede Form des Übernachtens oder vorübergehenden Verweilens in Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen, Autos oder ähnlichen Unterkünften. [...] Nicht darunter fällt das Übernachten im Freien ohne Zelt, im Iglu oder in einer Schneehöhle (Biwakieren)." Art. 7 Abs. 1: "Das Campieren ausserhalb der speziell dafür vorgesehenen und bewilligten Flächen ist nicht gestattet." Abs. 2: Die Gemeinde kann auf Gesuch Ausnahmen bewilligen. Art. 26: Busse bis 5'000 Franken. Gemeindepolizeiverordnung Kandersteg, in Kraft seit 1. Januar 2021, Art. 8 Abs. 3 lit. a: "Art. 7 Campingverbot 200.00". Gemeindepolizeireglement (PDF), Gemeindepolizeiverordnung (PDF). ↩
  6. Amtliche Geodaten von Bund und Kanton, gelesen am 19. Oktober 2026. Ortsnamen (swissNAMES3D): "Dündehore", Hauptgipfel, LV95 2'622'322 / 1'152'133, WGS84 46.52013 / 7.72953; Höhe 2'861 m (swissALTI3D). Gemeindegrenzen des laufenden Jahres (swissBOUNDARIES3D): der Gipfelpunkt in Kandersteg; Reichenbach im Kandertal 2 m nördlich, nordöstlich und östlich; Kandergrund 2 m westlich; Kandersteg im Süden. Bundesinventar der Jagdbanngebiete: der Rand des Jagdbanngebiets Kiental 2,7 m nordöstlich des Gipfelpunkts. Bundesverzeichnis der Wildruhezonen: "Gehrihorn (Nr. 1011.Zone 3)" ab 2 m westlich; kantonale WILDSG-Geodaten: Zone 3 des Wildschutzgebiets Gehrihorn 0,4 m westlich. Im Umkreis von 10 m um den Gipfelpunkt liegen 70 % des Bodens in einem der beiden Schutzgebiete. Kein kantonales Naturschutzgebiet am Gipfel: Das nächste, Nr. 14 Fisi-Biberg-Fründen, liegt 2,7 km südlich, Nr. 156 Tschingel 3,3 km nordnordöstlich. Kein Bundesinventar der Landschaften, kein Park, kein Moor, keine Aue, keine Trockenwiese, kein Amphibienlaichgebiet, kein Waldreservat und kein Militärgebiet am Gipfel. map.geo.admin.ch, geofiles.be.ch (Wildschutzgebiete), geofiles.be.ch (Naturschutzgebiete). ↩
  7. Gelände, Gebäude und Luftbild, gelesen am 19. Oktober 2026. swisstopo swissALTI3D, 2 m: mittlere Neigung 52 Grad im Umkreis von 30 m um den Gipfelpunkt; auf der Westseite fällt das Gelände auf 20 bis 30 m um 30 bis 40 m ab. Nächste Fläche von 10 mal 10 m unter 20 Grad: 299 m südlich, 2'649 m, LV95 2'622'383 / 1'151'841, Felsbänder und Geröll auf dem Orthofoto swissimage. Erste Terrasse auf der Kandergrunder Seite: 946 m westsüdwestlich, 2'445 m, LV95 2'621'401 / 1'151'919, mittlere Neigung 3,9 Grad; Stufe auf 2'434 m, 607 m westlich. Erster flacher Boden auf der Kientaler Seite: 1'169 m nordöstlich, 2'014 m. Alpplatz Oberbärgli: LV95 2'622'681 / 1'150'961, WGS84 46.50957 / 7.73415, 1'965 m, 1'226 m südsüdöstlich des Gipfels; eidgenössisches Gebäuderegister: das Alpgebäude Oeschibärgli 9 37 m entfernt, acht Alpgebäude im Umkreis von 162 m. Berghaus Oberbärgli rund 1,3 km südlich des Gipfels. swissALTI3D, map.geo.admin.ch (swissimage). ↩
  8. Einwohnergemeinde Kandergrund, Reglement über die Nutzung der Gemeindeliegenschaften, genehmigt von der Gemeindeversammlung am 24. November 2023, in Kraft seit 1. Januar 2024, publiziert mit dem Tarif ab 1. Januar 2026; gelesen am 19. Oktober 2026. Art. 17 Abs. 1: "Auf öffentlichem Grund ist das Übernachten in Fahrzeugen und Zelten (Campieren) verboten." Abs. 2: Die Gemeinde kann in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen. Art. 35 Abs. 1: Verstösse können mit Bussen bis 2'000 Franken geahndet werden. Die publizierte Sammlung der Reglemente der Gemeinde enthält kein Polizeireglement, und ihr Baureglement hat keine Campierregel. Reglement Gemeindeliegenschaften (PDF), kandergrund.ch (Reglemente). ↩
  9. Hütten und Camping. Blüemlisalphütte SAC, 2'834 m, Kandersteger Seite beim Hohtürli, rund 3,4 km ostsüdöstlich des Gipfels, Website gelesen am 19. Oktober 2026: für die Saison geschlossen, "wir sind im Winterschlaf", Winterraum verfügbar, Reservationen für 2027 ab Januar. Doldenhornhütte, Website gelesen am 19. Oktober 2026: offen vom 14. Mai bis 17. Oktober 2026. Berghaus Bundalp, Kiental, Touristenlager offen bis Ende September 2026, 033 676 11 92 (Angaben gelesen im September 2026). Camping Rendez-vous, Hubleweg 2, Kandersteg, +41 33 675 15 34. bluemlisalphuette.ch, doldenhornhuette.ch. ↩