Wildcampen auf der Gfelalp
Der Punkt Gfelalp über Selden im Gasterntal ist keine Weide, sondern Wald auf 1'913 m an einem 40-Grad-Hang, 36 m im Wildruhegebiet Lerchiwang von Kandersteg. Dort bleibst du das ganze Jahr auf markierten Wegen, und durch die Zone führt keiner. Die Alphütte daneben ist ein privates Pfadiheim.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Wildcampen auf der Gfelalp: Was am Punkt wirklich ist
Wildcampen auf der Gfelalp ist eine Frage nach einem Punkt, den die Landeskarte am Hang über Selden verzeichnet, im Gasterntal südlich von Kandersteg (auf der Karte heisst das Tal Gasteretal). Der Punkt Gfelalp des Ortsverzeichnisses liegt auf 1'913 m, LV95 2'621'318 / 1'143'357, WGS84 46.44122 N, 7.71605 O, auf Kandersteger Boden im Kanton Bern. Die Alpgebäude, das Berghaus Gfellalp und eine Sennhütte, stehen rund 280 m südöstlich davon und 65 m tiefer, am markierten Wanderweg von Selden zum Lötschenpass.32
Am Punkt würde niemand schlafen, auch wenn es erlaubt wäre. Er liegt in geschlossenem Wald, im Schleifewald am Nordhang, der zur Kander abfällt, und der Boden dort ist 40 bis 45 Grad steil. Die Alp über dem Wald ist kaum gnädiger: Rund um die Hütte fällt der Hang mit etwa 30 Grad, und der einzige wirklich ebene Boden in der Nähe ist der Talboden bei Selden, und der ist Weilergebiet mit Hotels, Chalets und Ställen.7
Die Schutzebenen am Punkt schweigen fast alle, eine entscheidet. Der Punkt liegt im BLN-Objekt Nr. 1507, das die Behörden bindet und dir als Camper keine Regel macht. Es gibt kein Jagdbanngebiet, kein kantonales Wildschutzgebiet (das nächste liegt 5,5 km entfernt) und kein kantonales Naturschutzgebiet (die Aue Gastereholz liegt 1,3 km entfernt). Was gilt, ist kommunal: Der Punkt liegt in einem Wildruhegebiet, das Kandersteg in seinem eigenen Baureglement festgelegt hat.36
Die Regel: ein Wildruhegebiet, in dem du auf markierten Wegen bleibst
Das Baureglement von Kandersteg, von der Gemeindeversammlung am 29. April 2010 beschlossen und vom Kanton am 25. März 2011 genehmigt, schützt den Hang Lerchiwang als Wildruhegebiet. Der ÖREB-Kataster führt die Überlagerung am Punkt als "Kandersteger Berglandschaft mit Wildruhegebiet", rechtskräftig, und das Bundesverzeichnis der Wildruhezonen als Zone Nr. 69.00 Kandersteg Lerchiwang: rechtsverbindlich, Wegegebot, 1. Januar bis 31. Dezember. Der Punkt liegt 36 m innerhalb ihres Rands.123
"Personen sollen sich ausser bei land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten an die bestehenden, markierten Wege halten."Baureglement der Gemeinde Kandersteg, Art. 53 Abs. 2 "Wildruhegebiete".
Das trifft den Biwaksack genauso wie das Zelt. Die Regel erwähnt das Campieren gar nicht; sie regelt, wo sich ein Mensch aufhalten darf. Ihr Zweck steht in Abs. 1: Das Wild soll in seinen Wintereinständen, Setz- und Brutgebieten vor Störungen verschont werden. Innerhalb der Zone verläuft kein einziger markierter Weg: Der nächste, der Wanderweg von Selden zum Lötschenpass, führt 280 m südöstlich am Punkt vorbei. Wer nachts am Punkt liegt, im Zelt, im Sack oder auf der Matte, ist neben den Wegen, auf die die Regel verpflichtet. Es gibt keine Saison, keine Höhengrenze und keine Ausnahme für Wandernde; die einzige Ausnahme sind land- und forstwirtschaftliche Arbeiten.13
Auf demselben Boden liegt ein zweites Verbot. Die Überlagerung ist die Kandersteger Berglandschaft mit dem Wildruhegebiet darüber, und Art. 42 Abs. 3 Bst. c desselben Reglements sagt für die Berglandschaft: "Das Campieren ist verboten." Das Baureglement definiert das Campieren nicht und kennt keine Ausnahme fürs Biwak. Die entscheidende Regel am Punkt ist Art. 53; Art. 42 zeigt in dieselbe Richtung. Das 2021 beschlossene, revidierte Baureglement, dessen kantonale Genehmigung noch aussteht, enthält beide Artikel im selben Wortlaut, die Antwort hängt also nicht an der Fassung.12
Zelt oder Biwaksack: wogegen du jeweils verstösst
Ein Zelt kostet 200 Franken, überall in Kandersteg. Das seit 1. Januar 2021 geltende Gemeindepolizeireglement verbietet das Campieren ausserhalb der speziell dafür vorgesehenen und bewilligten Flächen, auf dem ganzen Gemeindegebiet (Art. 7 Abs. 1). Die Gemeindepolizeiverordnung büsst einen Verstoss gegen Art. 7 mit festen 200 Franken, im Rahmen von bis zu 5'000 Franken nach Art. 26. Ausnahmen kann die Gemeinde nach Art. 7 Abs. 2 auf Gesuch bewilligen, doch diese Bewilligung gehört zum Polizeireglement, und nichts in den beiden Erlassen deutet darauf hin, dass sie eine verbindliche Zonenregel des Baureglements aufheben kann.4
Ohne Zelt tritt das Polizeireglement zur Seite, das Wildruhegebiet nicht. Art. 6 Bst. c definiert das Campieren und nimmt das Übernachten im Freien ohne Zelt, im Iglu oder in einer Schneehöhle aus. Auf dem meisten Kandersteger Boden fällt ein Biwaksack damit nicht unter das Polizeiverbot. Nur beginnt die Definition mit "In diesem Reglement": Sie gilt für das Polizeireglement und für nichts sonst. Die Regel des Wildruhegebiets im Baureglement erreicht sie nicht, und die fragt nie, worin du schläfst, nur ob du auf einem markierten Weg bist. Am Punkt Gfelalp gilt diese Regel.41
Was ein Biwaksack neben dem Weg riskiert: keine feste Busse, eine Anzeige ist möglich. Das Baureglement hat keine Bussenliste. Sein Art. 60 verweist Widerhandlungen an die Strafbestimmungen des kantonalen Baugesetzes und der Bauverordnung (Art. 50 BauG, Art. 108 BauV), geahndet vom Richter. Diese Bestimmungen sind für Bauvorhaben geschrieben, und ein Betrag für eine Person neben dem Weg ist nirgends publiziert. Die ehrliche Antwort lautet also: kein fester Betrag, Wildhut oder Polizei können dich anzeigen, und was dann folgt, entscheidet ein Gericht.15
Gibt es einen legalen Weg? Auf der Gfelalp nicht
Einen Weg über eine Zustimmung gibt es nicht. Die Regel des Wildruhegebiets und das Verbot der Berglandschaft sind öffentliches Recht. Art. 53 enthält keine Bewilligungsklausel, und seine einzige Ausnahme sind land- und forstwirtschaftliche Arbeiten. Kein Grundeigentümer kann dich also durchwinken, und keine Campingbewilligung der Gemeinde öffnet ein Wildruhegebiet. Wem die Waldparzelle am Punkt gehört, ist nicht publiziert; an der Antwort würde es nichts ändern.12
Auch die Alphütte ist keine Lösung. Das Berghaus Gfellalp auf 1'848 m, Selden 38, steht ausserhalb des Wildruhegebiets und ausserhalb der Berglandschaft, in einer kleinen Zone für touristische Aktivitäten. Es ist an das Kandersteg International Scout Centre verpachtet und laut der Website des Gasterntals nicht öffentlich: Das Pfadizentrum vermietet es im Sommer an Pfadigruppen mit erwachsener Leitung. Camping, eine Zeltecke oder ein öffentliches Lager gibt es dort nicht. Die Weide rundherum fällt mit etwa 30 Grad ab.287
Das Tal sagt es selbst in klaren Worten. Die Tourismusseite des Gasterntals schreibt, dass das Campieren im Gasterntal verboten ist, und ihre Liste der Unterkünfte enthält keinen Campingplatz. Das ist eine Aussage des Tals, keine Norm; die Normen sind die oben genannten, und sie zeigen in dieselbe Richtung.8
Wo du legal schlafen kannst
- In Selden, 800 m entfernt und rund 370 m tiefer. Das Berghotel Steinbock, 033 675 11 62, und das Berghotel Gasterntal, 079 437 03 78, gasterntal@doldenhorn.ch, stehen auf dem Talboden auf rund 1'550 m, den markierten Weg von der Alp hinunter. Prüf die Saison und reservier vorher.93
- Weiter oben: die Lötschenpasshütte auf 2'690 m. Rund 3 km südlich und fast 800 m über der Gfelalp, auf der markierten Route über den schuttbedeckten Lötschegletscher; privat, 86 Plätze, Halbpension, 027 939 19 81. Im September hat sie angekündigt, bis anfangs November 2026 offen zu sein: Prüf die Saison, bevor du losgehst.9
- Mit Zelt: Camping Rendez-vous in Kandersteg, 033 675 15 34, im Dorf unterhalb der Schlucht, durch die es ins Gasterntal geht.9
- Nicht auf der Alp und nicht im Wald. Im Wildruhegebiet bleibst du auf den markierten Wegen, und ein Zelt kostet überall in der Gemeinde 200 Franken. Der Pass darüber hat einen eigenen Bericht, Wildcampen auf dem Lötschenpass; wie die Ebenen in der Region zusammenspielen, steht in der Übersicht Berner Oberland und in der Übersicht Schweiz.14
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Das gilt überall dort, wo du tatsächlich draussen schlafen darfst, und bei der Gfelalp heisst das ein Platz auf dem Camping in Kandersteg, nicht die Alp. Nimm es auch in die Hütten mit: Das ist kein Gesetzestext, das ist Anstand und gesunder Menschenverstand.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Oktober 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten, öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Aussage über die aktuelle Rechtslage.
Das Urteil beruht auf dem Baureglement von Kandersteg, das als Scan publiziert ist und aus dem Scan gelesen wurde, auf dem kantonalen ÖREB-Kataster, dem Bundesverzeichnis der Wildruhezonen, dem Polizeireglement und der Polizeiverordnung von Kandersteg, dem bernischen Baugesetz und der Bauverordnung sowie auf Geodaten von Bund und Kanton und dem Gelände. Dass am Punkt neben Art. 53 auch Art. 42 gilt, ist aus dem Namen der Überlagerung im Kataster gelesen; der Schutzzonenplan der Gemeinde ist nicht online publiziert. Ob das Wildruhegebiet im Gelände markiert ist, wurde nicht festgestellt, ebenso wenig, wem die Waldparzelle gehört. Kein Gericht hat entschieden, wie Art. 60 des Baureglements auf eine Person neben dem Weg anzuwenden ist. Hotels, Hütten und Saisons ändern sich. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und halte dich an die Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Basis dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.
Häufige Fragen
Ist Wildcampen auf der Gfelalp erlaubt?
Ist ein Biwaksack ohne Zelt auf der Gfelalp erlaubt?
Wie hoch ist die Busse für Campieren auf der Gfelalp?
Warum lautet das Urteil Illegal, wenn der Biwaksack keine feste Busse hat?
Kann ich in der Gfellalphütte schlafen, oder wo sonst in der Nähe?
Quellen
- Baureglement der Gemeinde Kandersteg, Genehmigungsexemplar in der Fassung vom Juli 2010, von der Gemeindeversammlung am 29. April 2010 beschlossen und vom kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung am 25. März 2011 genehmigt; im ÖREB-Kataster als der an der Gfelalp geltende Erlass genannt. Als Scan publiziert; gelesen am 4. Oktober 2026, die entscheidenden Zeilen am Seitenbild geprüft. Art. 53 "Wildruhegebiete", Abs. 1: "Die im Plan der Schutzgebiete und -objekte bezeichneten Wildruhegebiete sind besonders wertvoll für das Wild (Wintereinstände, Setzgebiete, Brutgebiete). Das Wild soll vor Störungen durch menschliche Aktivitäten verschont werden." Abs. 2: "Personen sollen sich ausser bei land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten an die bestehenden, markierten Wege halten. Es dürfen keine für das Wild störende Veranstaltungen organisiert oder durchgeführt werden." Art. 42 "Kandersteger Berglandschaft", Abs. 2: "Im Schutzgebiet darf nichts unternommen werden, das dem Schutzziel zuwiderläuft."; Abs. 3 Bst. c: "Das Campieren ist verboten." Der Erlass definiert das Campieren nicht. Art. 60: "Widerhandlungen gegen die Vorschrift dieses Reglements, gegen die übrigen Gemeindevorschriften und die gestützt darauf erlassenen Einzelverfügungen werden nach den Strafbestimmungen des BauG (Art. 50 BauG und Art. 108 BauV) vom Richter geahndet." Das revidierte Baureglement, von der Gemeindeversammlung am 4. Juni 2021 beschlossen, kantonale Genehmigung ausstehend, enthält Art. 42 und Art. 53 im selben Wortlaut. Baureglement 2011 (PDF), Baureglement 2023, Genehmigung ausstehend (PDF). ↩
- Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB), Kanton Bern, Auszug für Kandersteg Parzelle 41, EGRID CH594605843549, 287,0 ha, gelesen am 4. Oktober 2026. Am Punkt: Überlagerung "Kandersteger Berglandschaft mit Wildruhegebiet", Rechtsgrundlage "Baureglement Kandersteg, vom 03.2011", Status rechtskräftig; Grundnutzung "übriges Gebiet". Die reine "Kandersteger Berglandschaft" beginnt 65 m südsüdwestlich des Punkts, am offenen Hang darüber. Berghaus Gfellalp, LV95 2'621'568 / 1'143'218: ausserhalb beider Überlagerungen, in einer 0,7 ha grossen "Zone für touristische Aktivitäten" (Art. 44 des Baureglements), 206 m vom Wildruhegebiet und 200 m von der Berglandschaft. oereb2.apps.be.ch. ↩
- Amtliche Geodaten des Bundes, gelesen am 4. Oktober 2026. Punkt "Gfelalp" des Ortsverzeichnisses (swissNAMES3D), LV95 2'621'318.5 / 1'143'357.4, WGS84 46.44122 / 7.71605, 1'913 m, Gemeinde Kandersteg. Bundesverzeichnis der Wildruhezonen: "Kandersteg Lerchiwang", Nr. 69.00, rechtsverbindlich, Wegegebot, Schutzzeit 1. Januar bis 31. Dezember, kommunaler Schutzbeschluss (Baureglement), 142,4 ha am bewaldeten Nordhang; der Punkt liegt 36 m innerhalb des Rands. Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler, BLN-Objekt Nr. 1507, am Punkt (behördenverbindlich, keine Verhaltensregel für Besucher). Kein Jagdbanngebiet, Park, Auengebiet, Moor, Amphibienlaichgebiet, Trockenstandort oder Waldreservat am Punkt. swissTLM3D: Der markierte Wanderweg von Selden zum Lötschenpass verläuft 280 m südöstlich des Punkts und 4 m am Berghaus Gfellalp vorbei; im Wildruhegebiet kein markierter Weg und kein kartierter Pfad. Gebäude- und Wohnungsregister: "Berghaus Gfellalp", Selden 38, 1'848 m, 286 m südöstlich des Punkts; Berghotel Steinbock, Selden 33, 1'547 m, 802 m vom Punkt. map.geo.admin.ch. ↩
- Gemeindepolizeireglement der Einwohnergemeinde Kandersteg, in Kraft seit 1. Januar 2021. Art. 6: "In diesem Reglement bedeuten: [...] c. Campieren: jede Form des Übernachtens oder vorübergehenden Verweilens in Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen, Autos oder ähnlichen Unterkünften. [...] Nicht darunter fällt das Übernachten im Freien ohne Zelt, im Iglu oder in einer Schneehöhle (Biwakieren)." Art. 7 Abs. 1: "Das Campieren ausserhalb der speziell dafür vorgesehenen und bewilligten Flächen ist nicht gestattet."; Abs. 2: Die Gemeinde kann Ausnahmen auf Gesuch hin bewilligen. Art. 26: Busse bis 5'000 Franken. Gemeindepolizeiverordnung Kandersteg, in Kraft seit 1. Januar 2021, Art. 8 Abs. 3 Bst. a: "Art. 7 Campingverbot 200.00". Gemeinde Kandersteg, Seite Camping, gelesen am 4. Oktober 2026: "Wildcamping Verbot auf dem gesamten Gemeindegebiet!"; die Seite nennt daneben noch einen Artikel des Campingreglements von 1973, den das Polizeireglement aufgehoben hat, massgebend ist also Art. 7. Gemeindepolizeireglement (PDF), Gemeindepolizeiverordnung (PDF), gemeindekandersteg.ch (Camping). ↩
- Baugesetz des Kantons Bern (BauG), BSG 721.0, Art. 50, und Bauverordnung (BauV), BSG 721.1, Art. 108, gelesen am 4. Oktober 2026: die Strafbestimmungen, auf die Art. 60 des Kandersteger Baureglements verweist. Art. 50 BauG bestraft, wer als Verantwortlicher, insbesondere als Bauherr, Architekt, Ingenieur, Bauleiter oder Bauunternehmer, ein Bauvorhaben ohne Baubewilligung oder in Missachtung von Bedingungen, Auflagen oder Vorschriften ausführt oder ausführen lässt oder vollstreckbaren baupolizeilichen Anordnungen nicht nachkommt; Art. 108 BauV bestraft Widerhandlungen gegen die Bauverordnung selbst. Keine der beiden Bestimmungen nennt einen Betrag für eine Person neben dem Weg in einem Wildruhegebiet, und ein Tarif für diesen Fall ist nicht publiziert. belex.sites.be.ch (BauG), belex.sites.be.ch (BauV). ↩
- Geodaten des Kantons Bern, gelesen am 4. Oktober 2026: kantonale Wildschutzgebiete und kantonale Naturschutzgebiete, als Polygone geprüft. Der Punkt liegt in keinem davon. Nächstes kantonales Wildschutzgebiet: Kandersteg, Objekt 23, Zone 1a, 5,5 km entfernt. Nächste kantonale Naturschutzgebiete: Gastereholz, Nr. 209 (2012), 1,3 km entfernt, und Kanderfirn, Nr. 247, 1,8 km entfernt. geofiles.be.ch (Wildschutzgebiete), geofiles.be.ch (Naturschutzgebiete). ↩
- Gelände und Bodenbedeckung, gelesen am 4. Oktober 2026. swisstopo swissALTI3D: 40 bis 45 Grad am Punkt; mittlere Neigung (Median) 32,5 Grad im Umkreis von 150 m um das Berghaus Gfellalp; der nächste ebene Boden liegt auf dem Talboden bei Selden, auf rund 1'550 bis 1'570 m. Bundesamt für Statistik, Arealstatistik 2013/18: geschlossene Baumbestände am Punkt und daneben, Baumgruppen knapp darunter; offenes Gras und Geröll erst ab rund 2'000 m. swissALTI3D, map.geo.admin.ch (Arealstatistik). ↩
- gasterntal.ch, Liste der Unterkünfte, gelesen am 4. Oktober 2026: Das Berghaus Gfellalp "befindet sich in Pacht des International Scout Centre Kandersteg und ist nicht öffentlich"; die Liste enthält keinen Campingplatz. Startseite gasterntal.ch: "Campieren ist im Gasterntal verboten" (eine Aussage der Tourismusseite des Tals, keine Norm). Kandersteg International Scout Centre, Gfellalphütte, gelesen am 4. Oktober 2026: 1'847 m, drei Räume mit 21, 16 und 6 Betten, für Pfadigruppen von 4 bis 43 Personen mit einer Leitung über 18, Sommersaison, Selbstversorgung. gasterntal.ch (Unterkünfte), gasterntal.ch, kisc.ch (Gfellalphütte). ↩
- Betten und Campingplatz, gelesen im September und Oktober 2026: Berghotel Steinbock, Selden, 033 675 11 62; Berghotel Gasterntal, Selden, 079 437 03 78, gasterntal@doldenhorn.ch; Lötschenpasshütte, 2'690 m, Lötschenpass AG, Wiler, 027 939 19 81, privat, 86 Plätze, Halbpension, Hüttennews vom 9. September 2026: offen bis anfangs November; Camping Rendez-vous, Hubleweg 2, Kandersteg, 033 675 15 34. gasterntal.ch (Unterkünfte), loetschenpass.ch. ↩