Wildcampen im Muotatal
Das Muotatal ist das Tal der Muota in Schwyz, die Gemeinde schreibt sich Muotathal. Fast die Hälfte davon, der Karst vom Pragel bis zur Glattalp, ist Jagdbanngebiet des Bundes: 150 Franken fürs Zelt. Südlich vom Glattalpsee, ausserhalb, verbietet keine Regel eine Nacht.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Wildcampen im Muotatal: ein Fluss, eine Gemeinde und ein Karstplateau
Wildcampen im Muotatal ist eine Frage nach einem ganzen Tal. Das Tal trägt den Namen der Muota, des Flusses, der 27 km von Sahli zuhinterst im Bisistal bis in den Vierwaldstättersee bei Brunnen fliesst, und die Gemeinde, die fast das ganze Tal umfasst, schreibt sich Muotathal, mit h. Muotathal umfasst 172 km², von den Dörfern im Talboden durchs Bisistal hinauf zur Glattalp und ostwärts bis zum Karstplateau von Silberen und Pragel. Unterhalb der Dörfer schneidet sich der Fluss durch die Gemeinde Schwyz und erreicht den See in Ingenbohl.3
Ein Tal hat keinen einzelnen Platz, also lautet die Frage, wo eine Nacht tatsächlich stattfände. Nicht im Talboden: Von rund 1'150 m in Sahli bis 434 m an der Mündung sind es Wiesen, Wald, eine Schlucht und Dörfer, alles unter der Waldgrenze, und die Korporation, der ein grosser Teil des hohen Geländes gehört, gibt für ihre höchsten geschlossenen Wälder rund 1'700 m an. Weiter oben findet eine Nacht auf der Glattalp statt, die man mit der Bahn ab Sahli erreicht, auf dem Karstplateau vom Pragel bis zur Charetalp und auf der ruhigeren Südwestseite, am Wasserberg und Richtung Achslenstock.37
Eine Linie entscheidet, wo davon eine Nacht erlaubt ist: die eines Jagdbanngebiets des Bundes. Darin kostet ein Zelt 150 Franken. Ausserhalb, über der Waldgrenze, verbietet keine Regel von Bund, Kanton, Gemeinde oder Grundeigentümerin eine Nacht.1567
Wo das Jagdbanngebiet liegt: der Karst östlich vom Bisistal, und der Fluss als Grenze
Das eidgenössische Jagdbanngebiet Nr. 9 Silbern-Jägern-Bödmerenwald umfasst 76,6 km² von Muotathal, 44,5 % der Gemeinde. Es schliesst das Karstgebiet östlich vom Bisistal und nördlich der Glattalp ein: den Bödmerenwald, die Silberen, den Pragelpass, die Charetalp, die Erigsmatt und das Ankunftsbecken der Glattalp mit Bergstation, SAC-Hütte, Berggasthaus und Kapelle. Sein Objektblatt verortet es "in der grössten Karstlandschaft der Schweiz". Das Campingverbot gilt im integralen Teil, 61,75 km² der Gemeinde, genauso wie im partiellen Teil, 14,83 km². Ausserhalb liegen das Haupttal mit Muotathal, Ried und Hinterthal, die West- und Südseite der Gemeinde von Liplisbüel und dem Wasserberg bis zum Achslenstock und das Süd- und Südwestufer des Glattalpsees.23
Im oberen Bisistal ist der Fluss die Grenze. Von der Brücke in Sahli bei der Talstation der Bahn, LV95 2'707'234 / 1'196'887, bis hinunter nach Vorder Seeberg, wo der Rätschtalerbach einmündet, folgt die Grenze des Banngebiets auf rund 4,5 km der Muota selbst. Das Ostufer liegt drin. Das Westufer mit der Strasse, Schönenboden und Dürrenboden liegt draussen: Dürrenboden liegt 137 m von der Linie, das Gasthaus Schönenboden 188 m und die Talstation 83 m. Ein Zelt am anderen Ufer steht dort im Jagdbanngebiet des Bundes.3
Prüf sie, bevor du anhältst: Öffne map.geo.admin.ch mit dem Layer "Jagdbanngebiete" und vergleich ihn mit der GPS-Position auf deinem Handy. Behandle alles innerhalb der Linie als geschlossen für die Nacht, mit oder ohne Zelt.31
Die Glattalp: Die Nacht liegt südlich vom See
Auf der Glattalp findet eine Nacht im Muotatal realistischerweise statt. Sie ist ein Karstbecken zuhinterst im Bisistal, mit der Bahn ab Sahli erreichbar, mit dem Glattalpsee auf 1'852 m. Das Ankunftsbecken liegt im Banngebiet: die Bergstation, die SAC-Hütte, das Berggasthaus, die Kapelle und die ersten 600 bis 900 m des Wegs nach Osten. Dann folgt die Linie dem Nordufer des Sees, 13 bis 55 m hinter dem Wasser. Der See und sein Süd- und Südwestufer liegen ausserhalb, und dort verbietet keine Regel eine Nacht.3
Ziel ist die Wiese über den kleinen Tümpeln am Südwestende. Um WGS84 46.916336 / 8.893126 (LV95 2'710'790 / 1'197'164), auf 1'858 m, liegt sie fast flach, 152 m ausserhalb des Banngebiets und rund 1,7 km auf dem Weg von der Bergstation. Geh auf dem Weg am Südufer hin, der ausserhalb des Banngebiets bleibt, und bleib auf dem trockenen Gras über den Tümpeln. Nicht am Nordufer: Dort ist der Streifen zwischen Wasser und Linie zu schmal, um zu wissen, auf welcher Seite du liegst. Platz und Linie sind beschrieben in Wildcampen am Glattalpsee.3
Bevor du dich hinlegst. Prüf auf map.geo.admin.ch, dass deine GPS-Position südlich vom See und deutlich ausserhalb der Linie liegt. Die Grundeigentümerin, die Oberallmeindkorporation Schwyz, publiziert keine Campingregel, und für eine Nacht ausserhalb des Banngebiets verlangt keine Regel ihre Zustimmung. Das Wort des Alppersonals gilt: Wenn dich jemand vor Ort bittet weiterzuziehen, zieh weiter.37
Ein Bett statt Zelt. Die SAC-Glattalphütte, bewartet etwa von Anfang Juni bis Ende Oktober, +41 41 830 19 39, und das Berggasthaus Glattalp, +41 41 830 12 04, stehen im Banngebiet, was für ein Bett keine Rolle spielt. Ruf vor einer Oktobernacht an.10
Ausserhalb des Banngebiets auf der Westseite: das Träsmerenseeli, für ein kleines Zelt
Am Träsmerenseeli ist eine Nacht erlaubt, nur ist der Platz knapp. Es ist ein Seelein von rund 70 auf 45 m, der Wasserspiegel auf 2'049 m, in einer Grasmulde des Wasserbergs unter der Wasserbergfirst, 2'341 m, bei LV95 2'703'265 / 1'199'278 (WGS84 46.93657 / 8.79484), am markierten Weg von Schwarzenbach im Bisistal über Gigen und die Wasserbergfirst nach Liplisbüel. Es liegt 2,67 km ausserhalb des Jagdbanngebiets, über der Waldgrenze, auf Alpweide. Kein Schutzgebiet des Bundes deckt es, der Kataster zeigt Landwirtschaftszone ohne Überlagerung, und weder der Kanton noch die Gemeinde hat eine Campingregel, die hierher reicht.456
Der Haken ist das Gelände. Rundum steigen die Hänge an, und trockener, ebener Boden ist rar. Die einzige Fläche für ein Zelt liegt am Ostende, LV95 2'703'313 / 1'199'275 (WGS84 46.936531 / 8.795465), 2'051 m, rund 12 m vom Wasser, wo das Vieh zum Trinken herunterkommt: Rechne mit Trittspuren und Kuhfladen. Rund 40 m nordöstlich davon, bei LV95 2'703'340 / 1'199'303 (WGS84 46.93678 / 8.79583), 2'048 m, reicht eine Stufe zwischen dem Weg und einer mit Steinen gefassten Rinne für einen Biwaksack, nicht für ein Zelt. Eine ebene Stelle 175 m südwestlich der Seemitte liegt auf dem Weg, und die grüne Mulde 370 m ostnordöstlich ist eine nasse Doline: beides nicht.4
Was dich erwartet. Ein kleines Seelein an einer langen Route, kein bekannter Zeltplatz, und im Herbst Jagdgebiet. Es ist Alpboden, und für eine Nacht ausserhalb des Banngebiets verlangt keine Regel die Zustimmung der Eigentümerschaft. Höchstens ein kleines Zelt, und nichts im Wasser, aus dem das Vieh trinkt.48
Ort für Ort: Was wo gilt
- Glattalpsee, Süd- und Südwestufer, 1'852 m: eine Nacht, ja. Ausserhalb des Banngebiets und über der Waldgrenze; Nordufer, Hütte und Bergstation liegen drin.3
- Pragelpass, 1'548 m: nein. Der ganze Sattel liegt im Banngebiet, und sein nächster Rand liegt gut einen Kilometer westnordwestlich. Wildcampen am Pragelpass.3
- Silberen, 2'318 m, und Bödmerenwald: nein. Der Gipfel und der Karst darum liegen im Banngebiet, ebenso der grösste Teil des Bödmerenwalds, eines der wenigen Urwaldreservate der Schweiz. Wildcampen auf der Silberen.23
- Silberenseeli, rund 1'945 m: Die Seite der Linie entscheidet. Eine Kette von Karstseelein rund 2 km südsüdöstlich vom Gipfel der Silberen, die Grenze des Banngebiets entlang ihrem Südwestufer: Nördlich und östlich der Seelein bist du draussen. Derselbe Fall wie am Glattalpsee, auf nacktem Karrenfeld mit Gras nur in Flecken.3
- Erigsmatt, 2'076 m, und Charetalp: nein. 99,5 % der Erigsmatt liegen im Banngebiet, die Charetalp tief darin; beides sind Schafalpen. Wildcampen auf der Erigsmatt.37
- Träsmerenseeli, 2'049 m: erlaubt, für ein kleines Zelt, am Ostende des Seeleins.4
- Gross Achslenstock, 2'175 m: nicht am Seelein. Keine Regel verbietet eine Nacht, aber das Seelein unter dem Gipfel liegt 88 m von einer Alphütte und ist Berichten zufolge eingezäunt; flacherer Boden liegt 586 m westlich vom Gipfel. Wildcampen am Gross Achslenstock.56
- Eggstöcke, 2'449 m: nirgends Platz zum Liegen. Drei Felstürme mit Klettersteig an der Grenze zu Glarus; das Banngebiet beginnt 44 m westlich vom Hinter Eggstock. Wildcampen auf den Eggstöcken.3
- Ruosalper Chulm, Uri: erlaubt. Jenseits des Grats über dem oberen Bisistal, in Unterschächen, ist eine Nacht in der Mulde unter dem Pass auf 2'108 m erlaubt, und die Korporation Uri, der der Boden gehört, verlangt keine Anmeldung. Wildcampen am Ruosalper Chulm.
Wo nicht: der Talboden und die Ufer
Der Talboden ist kein Platz für ein Zelt. Der Muota entlang ist er, von oben: Strasse und Wiesen im oberen Bisistal; Häuser, eine Arbeitszone und Parkplätze von Hinterthal bis ins Dorf Muotathal; die Aue Tristel und Ried bis zur Stauanlage Schlattli; eine Schlucht mit geschlossenem Wald in der Gemeinde Schwyz, dann Ibach; und Wiesen und Industrie in Brunnen. Alles liegt unter der Waldgrenze, und alles ist jemandes Wiese, Wald, Garten oder Strasse.3
Im oberen Bisistal ist das andere Ufer Banngebiet: Von der Brücke in Sahli bis Vorder Seeberg kostet ein Zelt am Ostufer 150 Franken. Das Westufer liegt draussen, aber es ist die Strassenseite, mit Höfen und dem Gasthaus Schönenboden.31
An der Mündung ein kantonales Schutzgebiet. Neben dem Campingplatz in Brunnen ist das Gebiet Hopfräben am Ufer des Vierwaldstättersees ein kantonales Naturschutzgebiet. Seine Verordnung verbietet "das Lagern und Campieren sowie das Überlassen von Flächen hiezu" und erlaubt den Zugang nur auf dem markierten Weg; ein Verstoss kostet 150 Franken. Sonst publizieren Muotathal, Schwyz und Ingenbohl für den Talboden kein Campingreglement: Dort entscheidet der Boden, nicht eine Busse.56
Legal schläfst du im Tal auf zwei Campingplätzen. Der Camping Husky-Lodge, Balm 40, 6436 Muotathal, zwischen Dorf und Hinterthal, ist der einzige Campingplatz der Gemeinde, und seine Seite sagt, dass er das ganze Jahr offen ist: "Der Campingplatz ist das ganze Jahr geöffnet." Ein Zelt kostet 18 Franken pro Nacht plus 14 Franken pro erwachsene Person und 3 Franken Kurtaxe, Preise vom 27. September 2026; +41 41 831 81 50. An der Mündung hat der Camping Hopfräben in Brunnen von April bis Oktober offen, ein Schlussdatum steht nicht dabei: Prüf es vor der Fahrt. Ein Bett im Bisistal: das Gasthaus Schönenboden, Matratzenlager ab 58 Franken, Montag und Dienstag geschlossen, +41 41 830 12 22.10
Das Recht: ein Bundesverbot im Banngebiet, und ausserhalb keine Campingregel
Innerhalb der Linie des Jagdbanngebiets ist das Bundesrecht kurz:
"Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen."Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 lit. e.
Die Busse ist fix: 150 Franken vor Ort, nach Anhang 2 Ziff. 12005 der Ordnungsbussenverordnung des Bundes (OBV, SR 314.11), im integralen wie im partiellen Teil. Eine Ausnahme kann nur der Kanton bewilligen, nicht die Gemeinde und nicht die Grundeigentümerin, und für Wanderer ist keine publiziert; zuständig ist das Amt für Wald und Natur, Jagd und Wildtiere in Schwyz, +41 41 819 18 44. Hunde gehören an die Leine, und Drohnen sind verboten, je 150 Franken (Ziff. 12004 und 12006). Die Tafel des Kantons zum Banngebiet sagt es in zwei Wörtern: "Campieren verboten."128
Der Biwaksack ist kein Ausweg. Die Verordnung nennt Zelten und Campieren, nicht das Biwak, und kein Gericht hat über einen Biwaksack in einem Jagdbanngebiet des Bundes entschieden: Gegen eine fixe Busse ist das ein Argument, kein Plan. Ein Bett in der Hütte ist kein Campieren.1
Ausserhalb der Linie: der Kanton. Schwyz kennt kein generelles Campingverbot. Sein Landschafts- und Naturschutzgesetz verbietet das Campieren in sechs aufgezählten Pflanzenschutzreservaten, "Das Campieren ist untersagt" (LSG, § 9a Abs. 3), und sein Ordnungsbussengesetz büsst es mit 150 Franken nach den Verordnungen von neun kantonalen Naturschutzgebieten (KOBG, Anhang Ziff. 3.1). Keines davon liegt in der Gemeinde Muotathal; eines, das Gebiet Hopfräben, liegt an der Mündung in Ingenbohl. Polizeigesetz, Polizeiverordnung und das seit 1. September 2026 geltende Jagdgesetz enthalten keine Campingbestimmung. Das Planungs- und Baugesetz lässt Wohnwagen mehr als 48 Stunden nur auf bewilligten Campingplätzen stehen (PBG, § 70 Abs. 1): eine Regel für Camper, die bleiben, nicht für eine Nacht.5
Die Gemeinden. Muotathal hat kein Polizei-, Ordnungsbussen- oder Campingreglement, und sein Baureglement, genehmigt mit Regierungsratsbeschluss Nr. 612/2013, enthält keine Campingbestimmung. Schwyz und Ingenbohl am Unterlauf publizieren ebenfalls kein Polizei- oder Campingreglement. Keines der gerichtlichen Verbote im Amtsblatt für diese Gemeinden betrifft das Campieren.6
Die Inventare des Bundes. Die einzigen Wildruhezonen der Gemeinde gelten im Winter: Chruteren-Bawangli über Ried, empfohlen vom 1. Dezember bis 31. März, und ein Zipfel einer Urner Zone an der Kantonsgrenze. Das Landschaftsinventarobjekt Silberen, BLN 1601, hat keine eigene Campingregel, und die Flachmoore von nationaler Bedeutung am Pragel, auf der Charetalp und auf der Glattalp liegen im Jagdbanngebiet. Wie die Ebenen zusammenspielen: die Übersicht für Schwyz und die Übersicht für die Schweiz.3
Die Grundeigentümerin. Ein grosser Teil des hohen Geländes, die Glattalp eingeschlossen, gehört der Oberallmeindkorporation Schwyz (OAK). Sie publiziert keine Campingregel, weder in ihren Statuten noch im Geschäftsbericht 2025, und ihre Versammlung vom 18. Oktober 2026 hat keine traktandiert. Für eine Nacht ausserhalb des Banngebiets verlangt keine Regel ihre Zustimmung; wer trotzdem fragen will: Brüöl 2, 6431 Schwyz, +41 41 818 50 60, oak@oak-schwyz.ch. Im Banngebiet kann sie gar keine Nacht erlauben.72
Anreise, Saison und Jagd
Die Bahn beendet ihre Saison. Laut ihrem Fahrplan 2026, wie er im September publiziert war, ist die Glattalpbahn ab Sahli vom 12. bis 16. Oktober geschlossen und fährt danach nur noch am 17. und 18. sowie am 24. und 25. Oktober, von 08:05 bis 17:05 Uhr; der 25. Oktober ist der letzte Tag. Einfach 12 Franken, retour 24; Halbtax und GA gelten nicht.9
Der Bus fährt nicht mehr bis Sahli. Der Bus 506 fuhr bis 11. Oktober 2026 bis Sahli. Seit 12. Oktober enden die Busse unter der Woche in Schwarzenbach, rund 3 km weiter unten, wo auch der Weg zum Träsmerenseeli beginnt, und am Wochenende ist kein Bus aufgeführt. Von Sahli zu Fuss auf die Glattalp: rund zwei bis zweieinhalb Stunden und 750 Höhenmeter.94
Die Jagd dauert bis in den November: Sei sichtbar. Das Schwyzer Jagdjahr läuft vom 1. September 2026 bis 27. Februar 2027: Fuchs und Dachs bis 28. November, Drückjagd mit Hund ab 1. Oktober, Schneehase mit laut jagenden Hunden vom 22. bis 31. Oktober und vom 5. bis 7. November, Rotwild nochmals am 7., vom 12. bis 14. und vom 19. bis 21. November. Ausserhalb des Banngebiets sind Wasserberg und Glattalp Jagdgebiet, und die Jagdvorschriften des Kantons nennen beide. Sei bei Tageslicht unterwegs und trag etwas Helles.8
Alpen in Betrieb. Die Glattalp ist eine späte Rinderalp, und Anfang September 2025 waren rund 1'400 Schafe auf der Erigsmatt und der Charetalp. Leg dich weg von Alpgebäuden und Tränken, schliess jedes Gatter und nimm den Hund an die Leine; im Banngebiet ist die Leine Pflicht. Im Oktober musst du nachts mit Frost rechnen. Im Winter bittet die Wildruhezone über Ried, auf der markierten Route zu bleiben.713
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Das gilt überall dort, wo du wirklich draussen schlafen darfst, im Muotatal also eine Nacht südlich vom Glattalpsee oder am Träsmerenseeli, ausserhalb des Banngebiets, oder ein Platz auf einem Campingplatz. Es ist kein Gesetzestext, es ist Anstand und gesunder Menschenverstand auf Alpen in Betrieb im Herbst, in Jagdgebiet neben einem Banngebiet, das die Wildtiere vor Störung schützen soll.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Oktober 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die geltende Rechtslage.
Das Urteil stützt sich auf die Grenze eines Jagdbanngebiets des Bundes, die im oberen Bisistal der Muota folgt und auf der Glattalp hinter dem Nordufer des Glattalpsees verläuft. Die Grenze und alle Distanzen hier stammen aus der publizierten Geometrie des Bundesinventars, die so genau ist wie die Daten und nicht wie eine Markierung im Gelände. Wem die Alp am Träsmerenseeli gehört, ist mit dem Kataster nicht publiziert, und Ingenbohls Regeln für den Muotaplatz und das Strandbad Hopfräben sind nicht als Dokument veröffentlicht; keines von beidem ändert die Antwort für eine Nacht in den Bergen. Fahrpläne, Preise, Saisons und Jagddaten stammen von ihren Herausgebern, Stand September und Oktober 2026, und können sich ändern; das Saisonende 2026 des Berggasthauses und des Camping Hopfräben ist nicht publiziert, und vor Ort wurde nichts geprüft. Bei den Gemeinden, beim Kanton und bei der Grundeigentümerin wurde niemand gefragt. Die Einschätzungen gelten für die schneefreie Zeit. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und die Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Grundlage dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.
Häufige Fragen
Ist Wildcampen im Muotatal erlaubt?
Wo genau liegt das Jagdbanngebiet?
Darf ich an der Muota oder im Bisistal campieren?
Gibt es ausser am Glattalpsee erlaubten Boden ausserhalb des Banngebiets?
Warum lautet die Einschätzung "Kommt darauf an" und nicht "Illegal"?
Quellen
- Verordnungen des Bundes. Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025, Art. 5 Abs. 1: lit. c, "Hunde sind an der Leine zu führen"; lit. e, "Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen."; lit. f bis, "Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen ist verboten", vorbehalten Polizei- und Rettungseinsätze und Bewilligungen des Kantons. Der Artikel unterscheidet nicht zwischen dem integralen und dem partiellen Teil eines Banngebiets. Der französische Amtstext von lit. e lautet "Il est interdit de camper librement", der italienische "È vietato piantare tende o campeggiare"; keine der drei Fassungen nennt das Biwak. Ordnungsbussenverordnung (OBV), SR 314.11, Fassung in Kraft seit 1. August 2026, Anhang 2: Ziff. 12004, Missachtung der Leinenpflicht in eidgenössischen Jagdbanngebieten, 150 Franken; Ziff. 12005, "Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten", 150 Franken; Ziff. 12006, Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen in eidgenössischen Jagdbanngebieten, 150 Franken. fedlex.admin.ch (VEJ), OBV. ↩
- Bundesamt für Umwelt (BAFU), Inventar der eidgenössischen Jagdbanngebiete, Objektblatt "9. Silbern-Jägern-Bödmerenwald Kt. SZ" im Revisionssatz 2023: "Das Schutzgebiet liegt in der grössten Karstlandschaft der Schweiz zwischen Jegerstöck und Pragelpass. Es umfasst im Nordwestteil den Bödmerenwald, eines der wenigen Urwaldreservate der Schweiz." Zielsetzung unter anderem: "Schutz der wildlebenden Tiere vor Störung." Besondere Massnahmen: "Das Banngebiet umfasst einen integralen (I) und einen partiellen (II) Teil." Kanton Schwyz, Infotafel "Eidgenössisches Jagdbanngebiet Silberen-Jägern-Bödmerenwald (Kt. SZ)", herausgegeben mit dem damaligen Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL: "Campieren verboten."; "Grundeigentümerin über weite Teile dieses Eidgenössischen Jagdbanngebietes ist die Oberallmeindkorporation Schwyz (OAK)." Objektblatt Nr. 9 (PDF), Infotafel (PDF). ↩
- Amtliche Geodaten des Bundes, abgefragt am 16. Oktober 2026. Gemeinde Muotathal nach der Grenze des laufenden Jahres: 172,14 km². Eidgenössisches Jagdbanngebiet Nr. 9 Silbern-Jägern-Bödmerenwald, als zwei Flächen geführt: integraler Schutz (6'178,5 ha), davon 61,75 km² in Muotathal, und partieller Schutz (1'482,6 ha), 14,83 km² in Muotathal; zusammen 76,58 km², 44,5 % der Gemeinde; die benachbarten Banngebiete Mythen und Kärpf haben keinen Boden in der Gemeinde. Drin: Bödmeren, Silberen, Pragelpass, Charetalp, Erigsmatt und auf der Glattalp Bergstation, SAC-Hütte, Berggasthaus und Kapelle. Draussen: das Dorf Muotathal, 4,3 km von der Linie; Hinterthal, 1,9 km; Liplisbüel, 4,5 km; der Wasserberg, 2,6 km; der Platz am Glattalpsee, LV95 2'710'790 / 1'197'164, 152 m. Oberes Bisistal, Prüfpunkte 60 m neben jedem Ufer der Muota alle 400 m: von der Brücke in Sahli, LV95 2'707'234 / 1'196'887, 4 m von der Linie, bis Vorder Seeberg am Rätschtalerbach, rund 2'705'600 / 1'200'870, jeder Punkt am Ostufer drin und jeder Punkt am Westufer draussen; die Talstation der Glattalpbahn, 2'707'246 / 1'196'799, 83 m draussen; Dürrenboden, 2'706'014 / 1'200'033, 137 m draussen; das Gasthaus Schönenboden, 2'705'972 / 1'199'961, 188 m draussen. Silberenseeli, LV95 2'712'168 / 1'203'967, rund 1'945 m: die Linie entlang dem Südwestufer, der Boden nördlich und östlich der Seelein draussen. Die Muota, 27,0 km von Sahli bis zum Vierwaldstättersee: Gemeinden Muotathal, Schwyz (die Schlucht unterhalb des Schlattli und Ibach) und Ingenbohl (Brunnen); Höhen von 1'150 m bis 434 m; Bodenbedeckung Alpweide, Wiesen, Wald, Siedlung und Industrie, nahe der Mündung die Campingzone der Hopfräben. Wildruhezonen in der Gemeinde: Chruteren-Bawangli (SZ), "empfohlen", "Bitte nicht betreten, durchqueren nur auf eingezeichneter Route, Hunde an der Leine führen", 1. Dezember bis 31. März, 69,6 ha; ein Zipfel von 0,1 ha der Zone Galtenebnet (UR) an der Kantonsgrenze. BLN 1601 Silberen: 80,79 km² der Gemeinde. Flachmoore von nationaler Bedeutung im Jagdbanngebiet: Pragel, Guetentalboden, Charetalp, Glattalp; ausserhalb: Goldplangg, Chrüzgütsch. Aue von nationaler Bedeutung Tristel, Nr. 731, zwischen Ried und Dorf. An der Mündung, in Ingenbohl: das Flachmoor Hopfräben des Bundes, Nr. 2906. map.geo.admin.ch, Geometrie des Banngebiets, integraler Teil, partieller Teil. ↩
- Träsmerenseeli, amtliche Daten, abgefragt am 16. Oktober 2026. See im Namenverzeichnis des Bundes, rund 1'506 m², Namenpunkt LV95 2'703'265 / 1'199'278 (WGS84 46.93657 / 8.79484), Wasserspiegel 2'049 m, Gemeinde Muotathal. Identify-Dienst am Seelein und am Platz: kein eidgenössisches Jagdbanngebiet (Nr. 9 beginnt 2,67 km entfernt), keine Wildruhezone, kein Park, kein BLN-Objekt, keine Aue, kein Flach- oder Hochmoor, keine Moorlandschaft, kein Amphibienlaichgebiet, keine Trockenwiese, kein Ramsar- oder Smaragdgebiet, kein Waldreservat und kein Militärgebiet. ÖREB-Kataster, Kanton Schwyz: Parzelle 438 von Muotathal (EGRID CH483622407879, 6,31 km²); am Platz nur Landwirtschaftszone und Lärmempfindlichkeitsstufe III, keine Überlagerung. Bodenbedeckung: Alpweide, über der Waldgrenze. Gelände, swissALTI3D mit 2 m und SWISSIMAGE: am Ostende des Seeleins ein Fenster von 10 auf 10 m mit höchstens 8 Grad, LV95 2'703'313 / 1'199'275 (WGS84 46.936531 / 8.795465), 2'051 m, rund 12 m vom Wasser, auf dem Luftbild eine zertretene Stelle, an der das Vieh trinkt; die Stufe bei LV95 2'703'340 / 1'199'303 (WGS84 46.93678 / 8.79583), 2'048 m, 3,9 Grad am Punkt und im Median 12 Grad im Umkreis von 30 m, 42 m vom Ufer, 21 m vom Weg und 585 m vom nächsten registrierten Gebäude, Gras zwischen dem Weg und einer mit Steinen gefassten Rinne; am Zustieg eine ebene Stelle von rund 90 m² bei LV95 2'703'119 / 1'199'181, 2'022 m, höchstens 8 m vom markierten Weg; die runde Mulde bei LV95 2'703'603 / 1'199'433, 1'949 m, die sich auf dem Luftbild als nasse Doline zeigt. Route: Schwarzenbach, Gigen, Träsmerenseeli, Wasserbergfirst, 2'341 m, Liplisbüel, Muotathal, ein markierter Bergweg, den der regionale Tourismusverband als schwierig einstuft. map.geo.admin.ch, Katasterauszug Parzelle 438, Routenbeschreibung (Luzern Tourismus). ↩
- Recht des Kantons Schwyz, abgerufen am 16. Oktober 2026. Gesetz über den Landschafts- und Naturschutz (LSG), SRSZ 721.110, § 9a Abs. 3: In den im Anhang aufgeführten Pflanzenschutzreservaten gilt "Das Campieren ist untersagt"; der Anhang nennt sechs: Rossberg, Rigigebiet, Zindlenspitz, Mythengebiet, Hoch-Ybrig und Köpfengebiet. Kantonales Ordnungsbussengesetz (KOBG), SRSZ 233.210, Anhang Ziff. 3.1, "Verstoss gegen das Lagerungs- oder Campierverbot", 150 Franken, nach den Schutzverordnungen von neun kantonalen Naturschutzgebieten: Frauenwinkel, Aahorn, Nuoler Ried, Bätzimatt, Sägel und Schutt mit dem Lauerzersee, Moorlandschaft Rothenthurm, Schwantenau, Roblosen, Breitried, Schützenried, Oberer Sihlsee und Allmig, Ibergeregg sowie Hopfräben. Verordnung betreffend Schutz und Nutzung der Hopfräben (VSH), Umweltdepartement, vom 1. Mai 2016, in Kraft am selben Tag: § 4 Abs. 1 lit. c verbietet "das Lagern und Campieren sowie das Überlassen von Flächen hiezu"; § 4 Abs. 2: "Im Übrigen ist der Zugang nur auf dem markierten und im Nutzungsplan bezeichneten Wanderweg erlaubt."; § 6 lit. c: "Bauliche Massnahmen zur Vermeidung störender Auswirkungen der Campingplätze und der Lastwagen-Waschanlage gegenüber dem Naturschutzgebiet"; § 16: Busse. Polizeigesetz (PolG), SRSZ 520.110, und Polizeiverordnung (PolV), SRSZ 520.111: keine Campingbestimmung. Jagd- und Wildschutzgesetz (JWG), SRSZ 761.100, vom 25. Mai 2016, in der Fassung mit der Änderung vom 11. Dezember 2024, in Kraft seit 1. September 2026: keine Campingregel; § 65 lit. b ändert Anhang Ziff. 3.1 des KOBG; nach § 4 Abs. 2 lit. c scheidet das Departement kantonale Jagdbanngebiete in Nutzungsplanverfahren aus, und der Kataster zeigt keines am Platz am Glattalpsee oder am Träsmerenseeli. Planungs- und Baugesetz (PBG), SRSZ 400.100, § 70 Abs. 1: "Wohnwagen, Mobilheime und dergleichen dürfen zur Benützung für mehr als 48 Stunden nur auf bewilligten Campingplätzen aufgestellt werden." LSG (PDF), KOBG (PDF), VSH (PDF), JWG (PDF), PBG (PDF). ↩
- Gemeinden, abgerufen am 16. Oktober 2026. Gemeinde Muotathal: Unter den Reglementen, welche die Gemeinde aufführt, ist kein Polizeireglement, kein Ordnungsbussenreglement und kein Campingreglement. Baureglement, an der Urnenabstimmung vom 25. November 2012 angenommen, vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 612/2013 vom 2. Juli 2013 genehmigt: keine Campingbestimmung; Art. 74, Naturschutzzone, Abs. 3: "Nutzungen, die dem Schutzzweck widersprechen, sind untersagt. Verboten sind insbesondere Düngungen und Abgrabungen, Drainagen, Ausgraben von Pflanzen, das Fangen und Töten von Tieren sowie das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen." Katasterauszug für die Parzelle 28 von Muotathal an der Aue Tristel (EGRID CH944022780287): am Fluss und 40 m beidseits Landwirtschaftszone, Lärmempfindlichkeitsstufe III und ein Grundwasserschutzareal. Gemeinde Schwyz: kein Polizei- und kein Campingreglement unter den aufgeführten Reglementen; Schutzverordnung vom 1. April 1999: keine Campingbestimmung. Gemeinde Ingenbohl: kein Polizei- und kein Campingreglement unter den aufgeführten Reglementen, darunter eine Benützungsordnung für den Muotaplatz und eine Haus- und Badeordnung für das Strandbad Hopfräben. Amtsblatt des Kantons Schwyz: Keines der gerichtlichen Verbote, die für Muotathal, Schwyz oder Ingenbohl publiziert sind, betrifft das Campieren; jenes für Schwyz vom 7. Mai 2026, Chifelgasse, betrifft Motorfahrzeuge. muotathal.ch, Reglemente, Baureglement (PDF), Katasterauszug Parzelle 28, gemeindeschwyz.ch, Reglemente, Schutzverordnung (PDF), ingenbohl.ch, Reglemente, amtsblattportal.ch. ↩
- Grundeigentümerin. Oberallmeindkorporation Schwyz (OAK), Brüöl 2, 6431 Schwyz, +41 41 818 50 60, oak@oak-schwyz.ch. Broschüre: "Die Glattalp gehört der Oberallmeindkorporation und zählt zu den Rinderalpen". Wald: "Die höchsten geschlossenen Waldungen sind auf rund 1'700 m". Die Glattalp liegt auf der Parzelle 386 von Muotathal (EGRID CH807840472209, 72,36 km²), die der OAK gehört. Statuten, in Kraft seit 2014, und Geschäftsbericht 2025 mit Budget 2027: keine Campingregel; der Bericht hält fest: "Anfang September rund 1'400 Schafe auf den Alpen Erigsmatt und Charetalp, Muotathal". Amtsblatt, Anzeige vom 1. Oktober 2026: Die Oberallmeind-Gemeinde vom 18. Oktober 2026 in Ibach hat zwei Traktanden, den Geschäftsbericht 2025 und das Budget 2027. OAK-Broschüre (PDF), oak-schwyz.ch, Wald, Statuten (PDF), Geschäftsbericht 2025 (PDF), Anzeige im Amtsblatt vom 1. Oktober 2026. ↩
- Jagd im Kanton Schwyz. Umweltdepartement, Jährliche Jagdbetriebsvorschriften 2026/2027: Jagdjahr vom 1. September 2026 bis 27. Februar 2027; Rotwild vom 1. bis 19. September und nochmals am 7., vom 12. bis 14. und vom 19. bis 21. November 2026; Fuchs, Dachs und weiteres Haarraubwild vom 1. September bis 28. November 2026, Drückjagd mit Hund ab 1. Oktober; Schneehase mit laut jagenden Hunden vom 22. bis 31. Oktober und vom 5. bis 7. November 2026; Regulation Murmeltier vom 1. bis 19. September 2026 in aufgeführten Gebieten, darunter "Wasserberg", "Steinhüttli-Gigen", "Waldi", "Gwalpeten-Nissegg", "Glattalp (Seeplanggen-Tieralpeli)"; keine Campingregel. Jagdverwaltung des Kantons: Amt für Wald und Natur, Jagd und Wildtiere, Bahnhofstrasse 9, 6431 Schwyz, +41 41 819 18 44, jagd@sz.ch. Jagdbetriebsvorschriften 2026/2027 (PDF). ↩
- Anreise, abgerufen am 27. September 2026. Luftseilbahn Sahli-Glattalp, Betreiberin ebs Energie AG, +41 41 819 49 94, glattalp@ebs.swiss, Fahrplan 2026: Saison vom 3. Juni bis 25. Oktober 2026; vom 12. bis 16. Oktober geschlossen; danach nur am 17. und 18. sowie am 24. und 25. Oktober, 08:05 bis 17:05 Uhr; Fahrten nur bei Bedarf, bei schlechtem Wetter reduzierter Betrieb. Fahrpreise: Erwachsene einfach 12 Franken, Berg- und Talfahrt 24 Franken; Halbtax und GA nicht gültig. Auto AG Schwyz, Bus 506 Muotathal-Bisisthal, Fahrplan 2026: Sahli bedient bis 11. Oktober 2026; ab 12. Oktober enden die Busse unter der Woche in Schwarzenbach, und am Wochenende ist kein Kurs aufgeführt. SAC-Tourenportal: von Sahli, 1'149 m, zur Glattalphütte 2 Stunden und 750 Höhenmeter; die Hütte selbst gibt zweieinhalb Stunden an. Fahrplan Glattalpbahn (PDF), Preise, Bus 506 (PDF), SAC-Tourenportal. ↩
- Betten und Campingplätze. Abgerufen am 27. September 2026: Glattalphütte SAC, Sektion Mythen, bewartet "ca. von anfangs Juni bis ende Oktober", Halbpension 75 Franken für SAC-Mitglieder und 92 Franken für alle anderen, nur Bargeld, +41 41 830 19 39; Berggasthaus Glattalp, rund zehn Minuten von der Bergstation, Saisoneröffnung am 6. Juni 2026, Saisonende nicht publiziert, +41 41 830 12 04; Gasthaus Schönenboden, Bisisthal, 3,4 km von Sahli, Matratzenlager ab 58 Franken, Montag und Dienstag geschlossen, +41 41 830 12 22; Camping Husky-Lodge, erlebniswelt muotathal GmbH, Balm 40, 6436 Muotathal: "Der Campingplatz ist das ganze Jahr geöffnet."; Zelt 18 Franken pro Nacht, Erwachsene 14 Franken, Kurtaxe 3 Franken; +41 41 831 81 50, info@erlebniswelt.ch. Abgerufen am 16. Oktober 2026: Camping Hopfräben, Gersauerstrasse 75, Brunnen, an der Mündung der Muota in den Vierwaldstättersee: "Offen April bis Oktober", Saisoneröffnung 2026 am 11. April 2026, Schlussdatum nicht angegeben. glattalphuette.ch, berggasthaus-glattalp.com, gasthaus-schoenenboden.ch, Camping Husky-Lodge, Preise, camping-hopfraeben.ch. ↩