Wildcampen am Glattalpsee
Der Glattalpsee, 1'852 m, liegt auf der Glattalp über dem Bisistal, in Muotathal. Gleich hinter seinem Nordufer verläuft die Grenze eines Jagdbanngebiets, und Bergstation und SAC-Hütte liegen darin. Am Süd- und Südwestufer verbietet keine Regel eine Nacht.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Wildcampen am Glattalpsee: ein See auf 1'852 m auf der Glattalp
Wildcampen am Glattalpsee heisst: eine Nacht am See der Glattalp, zuhinterst im Bisistal über Muotathal, im Kanton Schwyz. Das Namenverzeichnis des Bundes kennt einen einzigen See dieses Namens, «Glattalpsee (SZ) - Muotathal», auf WGS84 46.919303 / 8.904063 (LV95 2'711'617 / 1'197'509). Der See, seine Ufer und das ganze Becken darum liegen in der Gemeinde Muotathal; die nächste andere Gemeinde, Spiringen im Kanton Uri, beginnt knapp 900 m südlich vom Ufer, hinter dem Grat.3
Der See ist rund 1,3 km lang und einen halben Kilometer breit und füllt ein Karstbecken auf 1'852 m. Er ist ein natürlicher See, aber seit 1970 nutzt ihn das Energieunternehmen ebs als Speicher für sein Kraftwerk in Sahli, deshalb schwankt der Wasserstand. Am Südwestende liegt eine Kette kleiner Tümpel. Rund zwei Kilometer westlich der Seemitte stehen die Bergstation der Bahn ab Sahli, das Berggasthaus Glattalp, die SAC-Glattalphütte und eine Kapelle. Am See selbst stehen nur ein paar kleine Alpgebäude, am Süd- und am Südwestufer.36
Würde hier jemand schlafen, wenn es erlaubt wäre? Ja, auf den Wiesen am Süd- und Südwestufer. Sie liegen mit 0,5 bis 5 Grad fast flach. Das Becken liegt über der Waldgrenze: Der nächste Wald auf der Landeskarte wächst 1,8 km südlich, hinter dem Grat in Uri, auf rund 1'560 m, und die Korporation, der die Glattalp gehört, gibt für ihre höchsten geschlossenen Wälder rund 1'700 m an. Im Sommer ist die Glattalp eine Rinderalp.36
Die Regel: Jagdbanngebiet Nr. 9 und eine Linie hinter dem Nordufer
Die Regel, die hier über die Nacht entscheidet, ist eidgenössisch. Das eidgenössische Jagdbanngebiet Nr. 9 Silbern-Jägern-Bödmerenwald umfasst das Karstgebiet nördlich und westlich vom See. Sein Objektblatt verortet es «in der grössten Karstlandschaft der Schweiz zwischen Jegerstöck und Pragelpass» und nennt unter seinen Zielen den «Schutz der wildlebenden Tiere vor Störung». Das Banngebiet hat einen integralen und einen partiellen Teil; die Glattalp liegt im integralen.23
Wo die Linie verläuft. Bergstation, SAC-Glattalphütte, Berggasthaus Glattalp und Kapelle liegen alle im Banngebiet. Ab der Bergstation bleibt der Weg nach Osten zum See auf den ersten 600 bis 900 m drin, am Berggasthaus vorbei. Dann biegt die Linie nach Nordosten ab und folgt dem Nordufer, 13 bis 55 m hinter dem Wasser, am nächsten an der Nordostspitze, und hinter dem See zieht sie weiter nach Nordosten Richtung Erigsmatt. Drin liegen das weite Becken nördlich und westlich vom See, wo die Hütte steht, und fast der ganze Weg am Nordufer. Draussen liegen der See selbst, das Süd- und das Südwestufer mit dem Weg daran und das Ostende, der Seeboden.3
Entscheidend ist, auf welcher Seite du schläfst. Der See und sein Süd- und Südwestufer liegen ausserhalb des Banngebiets, und dort verbietet keine Regel eine Nacht. Das Nordufer ist nur ein Streifen von 13 bis 55 m zwischen Wasser und Linie, zu schmal, um sicher zu sein, auf welcher Seite du liegst, und eine Markierung im Gelände ist nicht bekannt. Die Erigsmatt, 4,4 km nordöstlich am Weg nach Braunwald, liegt fast ganz im selben Banngebiet, ebenso die Silberen.3
Prüf sie, bevor du anhältst: Öffne map.geo.admin.ch mit dem Layer «Jagdbanngebiete» und vergleich ihn mit der GPS-Position auf deinem Handy.3
Innerhalb der Linie ist das Bundesrecht kurz:
«Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen.»Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 lit. e.
Die Busse ist fix: 150 Franken vor Ort, nach Anhang 2 Ziff. 12005 der Ordnungsbussenverordnung des Bundes (OBV, SR 314.11). Eine Ausnahme kann nur der Kanton bewilligen, nicht die Gemeinde und nicht die Grundeigentümerin, und für Wanderer ist keine publiziert; zuständig ist das Amt für Wald und Natur, Jagd und Wildtiere in Schwyz, +41 41 819 18 44. Innerhalb der Linie gehören Hunde an die Leine, und Drohnen sind verboten, je 150 Franken (Ziff. 12004 und 12006). Die Infotafel des Kantons zum Banngebiet sagt es in zwei Wörtern: «Campieren verboten.»127
Der Biwaksack ist kein Ausweg. Die Verordnung nennt Zelten und Campieren, nicht das Biwak, und kein Gericht hat über eine Nacht im Biwaksack in einem Jagdbanngebiet des Bundes entschieden. Gegen eine fixe Busse ist das ein Argument, kein Plan. Behandle alles innerhalb der Linie als geschlossen für die Nacht, mit oder ohne Zelt. Ein Bett ist etwas anderes: Wer in der SAC-Hütte oder im Berggasthaus schläft, campiert nicht, Banngebiet hin oder her.1
Ausserhalb der Linie: was Schwyz, Muotathal und die Grundeigentümerin sagen
Der Kanton. Schwyz kennt kein generelles Campingverbot. Sein Landschafts- und Naturschutzgesetz verbietet das Campieren in den Pflanzenschutzreservaten seines Anhangs, «Das Campieren ist untersagt» (LSG, § 9a Abs. 3), und davon gibt es sechs: Rossberg, Rigigebiet, Zindlenspitz, Mythengebiet, Hoch-Ybrig und Köpfengebiet. Sein Ordnungsbussengesetz büsst einen Verstoss gegen ein Campierverbot mit 150 Franken nur nach den Schutzverordnungen von neun kantonalen Naturschutzgebieten, darunter Frauenwinkel, Ibergeregg und Hopfräben (KOBG, Anhang Ziff. 3.1). Keines dieser fünfzehn Gebiete liegt in Muotathal.4
Die Gemeinde. Muotathal hat kein Polizeireglement, kein Ordnungsbussenreglement und kein Campingreglement. Ihr Baureglement, an der Urnenabstimmung vom 25. November 2012 angenommen und vom Regierungsrat am 2. Juli 2013 genehmigt, enthält keine Campingbestimmung. Am Südwestende des Sees zeigt der Zonenplan Landwirtschaftszone, ohne überlagernde Schutzzone. Keines der gerichtlichen Verbote, die das Amtsblatt seit 2024 für Muotathal publiziert hat, betrifft das Campieren.53
Die Inventare des Bundes. Keine Wildruhezone, keine Landschaft von nationaler Bedeutung und kein Militärgebiet deckt den See oder sein Südwestufer. Das Flachmoor von nationaler Bedeutung «Glattalp» (Nr. 2709) liegt im Jagdbanngebiet, nicht beim Platz. Wie die Ebenen in der ganzen Schweiz zusammenspielen, steht in der Übersicht für die Schweiz.3
Die Grundeigentümerin. Der See, seine Ufer und der Platz liegen auf der Parzelle 386 von Muotathal, einer einzigen Parzelle von 72 Quadratkilometern, die der Oberallmeindkorporation Schwyz (OAK) gehört; die Tafel des Kantons nennt die OAK auch als Grundeigentümerin über weite Teile des Banngebiets. In ihrer Broschüre steht: «Die Glattalp gehört der Oberallmeindkorporation und zählt zu den Rinderalpen.» Die OAK publiziert keinerlei Campingregel, weder ein stehendes Ja noch ein Nein, und für eine Nacht ausserhalb des Banngebiets verlangt keine Regel ihre Zustimmung. Wer trotzdem fragen will: Oberallmeindkorporation Schwyz, Brüöl 2, 6431 Schwyz, +41 41 818 50 60.623
So geht es: eine Nacht am Südwestende des Sees
Der Boden, den du suchst, ist eine Wiese über den kleinen Tümpeln am Südwestende des Sees. Um WGS84 46.916336 / 8.893126 (LV95 2'710'790 / 1'197'164), auf 1'858 m, liegt sie fast flach, mit rund 1,4 Grad, 152 m ausserhalb des Jagdbanngebiets und rund 155 m vom See. Der markierte Weg am Südufer führt 98 m entfernt vorbei, und das nächste Gebäude, ein Alpwohnhaus, steht 287 m entfernt. Von der Bergstation sind es auf dem Weg rund 1,7 km, fast eben, das erste Stück davon durchs Banngebiet.3
Bleib auf der trockenen Wiese. Sie liegt 1,6 m über den Tümpeln und ist trocken, der Beckenboden auf Höhe der Tümpel ist es nicht. Nach der Schneeschmelze können die Tümpel steigen, bleib also auf dem höheren Gras und weg vom nassen Rand. Die Dolinen auf der Südseite sind Kältelöcher mit nassen Stellen: auch dort nicht.3
Zwei Plätze, die erlaubt sind, aber nicht zu empfehlen. Die Wiese am Nordwestufer liegt ebenfalls ausserhalb des Banngebiets, aber nur rund 60 m von der Linie, und im Gelände zeigt nichts, wo sie verläuft: zu nah, um sicher zu sein. Die Grasterrasse am Ostende, beim Seeboden, liegt ausserhalb des Banngebiets, aber in einem kommunalen Pflanzenschutzgebiet, dem «Pflanzenschutzgebiet Gross Chilchberg-Höch Turm», das Muotathals Baureglement aufführt und sein Zonenplan über das Ostende des Sees legt. Der Artikel für solche Zonen verbietet Nutzungen, die dem Schutzzweck widersprechen, darunter das Ausgraben von Pflanzen und neue Bauten, und nennt keine Campingregel. Mit Boden ohne Einschränkung am anderen Ende des Sees gibt es keinen Grund, das auszutesten.35
Wo du nicht liegst. Nicht am Nordufer und nirgends im weiten Becken nördlich und westlich vom See. Nicht bei der SAC-Hütte, beim Berggasthaus, bei der Kapelle oder bei der Bahn. All das liegt im Banngebiet: 150 Franken, mit oder ohne Zelt.13
Bevor du dich hinlegst. Öffne map.geo.admin.ch mit dem Layer «Jagdbanngebiete» und prüf, dass deine GPS-Position südlich vom See und deutlich ausserhalb der Linie liegt; die Wiese am Südwestende liegt 152 m weg. Die Grundeigentümerin, die Oberallmeindkorporation Schwyz, publiziert keine Regel, und für eine Nacht ausserhalb des Banngebiets verlangt keine Regel ihre Zustimmung. Das Wort des Alppersonals gilt: Wenn dich jemand vor Ort bittet weiterzuziehen, zieh weiter.36
Anreise, Saison und Jagd
Die Bahn. Die Glattalpbahn fährt von Sahli im Bisistal hinauf auf die Glattalp. Vom 28. September bis 11. Oktober 2026 fährt sie täglich von 8.05 bis 17.05 Uhr, alle 30 Minuten, zwischen 12.05 und 13.05 Uhr aber nicht. Vom 12. bis 16. Oktober ist sie geschlossen. Danach fährt sie nur noch am 17. und 18. sowie am 24. und 25. Oktober, von 8.05 bis 17.05 Uhr, und der 25. Oktober ist der letzte Tag der Saison. Die letzte Talfahrt ist um 17.05 Uhr, und bei schlechtem Wetter fährt sie reduziert. Einfach 12 Franken, retour 24; Halbtax und GA gelten nicht.8
Der Bus. Der Bus 506 ab Muotathal fährt bis 11. Oktober 2026 bis Sahli. Ab 12. Oktober enden die Busse unter der Woche in Schwarzenbach, rund 3 km weiter unten, und am Wochenende ist kein Bus aufgeführt: An den letzten beiden Wochenenden der Bahn fährt also kein Bus nach Sahli. Zu Fuss sind es von Sahli auf die Glattalp rund zwei bis zweieinhalb Stunden und 750 Höhenmeter.8
Der Weg zum See. Ab der Bergstation führt der Weg nach Osten auf den ersten 600 bis 900 m durchs Banngebiet, am Berggasthaus vorbei: Hund an die Leine, keine Drohne. Nimm danach den Weg am Südufer, der liegt ganz ausserhalb des Banngebiets; der Weg am Nordufer liegt fast ganz drin.31
Die Jagd dauert bis in den November. In Schwyz sind Fuchs und Dachs bis 28. November jagdbar und Rotwild im November nochmals an mehreren Tagen, und ausserhalb des Banngebiets ist das Südufer offenes Jagdgebiet: Die Murmeltierjagd im September nannte den Hang Seeplanggen direkt darüber. Sei sichtbar und sei bei Tageslicht unterwegs, nicht in der Morgendämmerung.7
Kälte, Vieh und Feuer. Ende September musst du auf dieser Höhe nachts mit Frost rechnen. Im Sommer weiden auf der Glattalp Rinder: Halte Abstand zur Herde. Am 27. September 2026 war die Waldbrandgefahr in Schwyz mässig, ein Feuerverbot galt nicht; auf 1'850 m gibt es ohnehin kein Holz, nimm also einen Kocher mit. Dieser Bericht gilt für die schneefreie Zeit.36
Wo du legal schlafen kannst
- Eine Nacht am Südwestende des Sees. WGS84 46.916336 / 8.893126, 1'858 m, über den kleinen Tümpeln, 152 m ausserhalb des Banngebiets, rund 1,7 km von der Bergstation. Kein Feuer.3
- Glattalphütte SAC, 1'895 m. Die Hütte steht im Banngebiet, was für ein Bett keine Rolle spielt. Halbpension 75 Franken für SAC-Mitglieder und 92 Franken für alle anderen, nur Bargeld; Hüttenschlafsack obligatorisch, keine Hunde über Nacht. Bewartet etwa von Anfang Juni bis Ende Oktober: Ruf vor einer Oktobernacht an, +41 41 830 19 39.9
- Berggasthaus Glattalp. Rund zehn Minuten von der Bergstation: Matratzenlager 60 Franken mit Frühstück oder 80 Franken mit Halbpension, Doppelzimmer 100 Franken pro Person mit Halbpension. Das Saisonende 2026 ist nicht publiziert: +41 41 830 12 04.9
- Gasthaus Schönenboden, Bisistal. Im Tal, 3,4 km von Sahli: Matratzenlager ab 58 Franken, Zimmer ab 90 Franken mit Frühstück; Montag und Dienstag geschlossen; +41 41 830 12 22.9
- Camping Husky-Lodge, Muotathal. Das ganze Jahr offen, rund 1 km hinter dem Dorf Richtung Bisistal: 18 Franken fürs Zelt plus 14 Franken pro erwachsene Person und 3 Franken Kurtaxe pro Nacht; +41 41 831 81 50.9
- Nicht im Jagdbanngebiet. Nicht am Nordufer, nicht im Becken bei der Hütte, nicht bei der Bahn: 150 Franken, mit oder ohne Zelt.13
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Das gilt überall dort, wo du wirklich draussen schlafen darfst, am Glattalpsee also eine Nacht auf der Süd- oder Südwestseite des Sees, ausserhalb des Banngebiets, oder ein Bett in der Hütte. Es ist kein Gesetzestext, es ist Anstand und gesunder Menschenverstand auf einer Rinderalp im Herbst, in offenem Jagdgebiet neben einem Banngebiet, das die Wildtiere vor Störung schützen soll.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand September 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die geltende Rechtslage.
Das Urteil stützt sich auf eine Grenze, die 13 bis 55 Meter hinter dem Nordufer verläuft. Die Grenze und alle Distanzen hier stammen aus der publizierten Geometrie des Bundesinventars, die so genau ist wie die Daten und nicht wie eine Markierung im Gelände; am See ist keine Markierung bekannt, und ob die Infotafel des Kantons auf der Glattalp steht, ist nicht bekannt. Das Pflanzenschutzgebiet am Ostende steht im Baureglement von Muotathal und in seinem Zonenplan, erscheint aber nicht im Auszug aus dem ÖREB-Kataster; eine Campingregel nennt es so oder so nicht. Der See dient als Speicher, sein Wasserstand schwankt, und wie hoch die Tümpel am Südwestende bei Hochwasser steigen, ist nirgends publiziert. Fahrpläne, Preise, Saisons und Jagddaten stammen von ihren Herausgebern, Stand September 2026, und können sich ändern; das Saisonende 2026 der Hütte und des Berggasthauses ist nicht publiziert, und vor Ort wurde nichts geprüft. Bei der Gemeinde, beim Kanton und bei der Grundeigentümerin wurde niemand gefragt. Dieser Bericht gilt für die schneefreie Zeit. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und die Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Grundlage dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.
Häufige Fragen
Darf ich am Glattalpsee campieren?
Wo genau liegt das Jagdbanngebiet?
Darf ich bei der Glattalphütte oder bei der Bahn campieren?
Muss ich die Grundeigentümerin fragen?
Wo kann ich sonst schlafen?
Quellen
- Verordnungen des Bundes. Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025, Art. 5 Abs. 1: lit. c, «Hunde sind an der Leine zu führen»; lit. e, «Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen.»; lit. f bis, «Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen ist verboten», vorbehalten Polizei- und Rettungseinsätze und Bewilligungen des Kantons. Der französische Amtstext von lit. e lautet «Il est interdit de camper librement», der italienische «È vietato piantare tende o campeggiare»; keine der drei Fassungen nennt das Biwak. Ordnungsbussenverordnung (OBV), SR 314.11, Fassung in Kraft seit 1. August 2026, Anhang 2: Ziff. 12004, Missachtung der Leinenpflicht in eidgenössischen Jagdbanngebieten, 150 Franken; Ziff. 12005, «Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten», 150 Franken; Ziff. 12006, Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen in eidgenössischen Jagdbanngebieten, 150 Franken. fedlex.admin.ch (VEJ), OBV. ↩
- Bundesamt für Umwelt (BAFU), Inventar der eidgenössischen Jagdbanngebiete, Objektblatt «9. Silbern-Jägern-Bödmerenwald Kt. SZ» im Revisionssatz 2023: «Das Schutzgebiet liegt in der grössten Karstlandschaft der Schweiz zwischen Jegerstöck und Pragelpass. Es umfasst im Nordwestteil den Bödmerenwald, eines der wenigen Urwaldreservate der Schweiz.» Zielsetzung unter anderem: «Schutz der wildlebenden Tiere vor Störung.» Besondere Massnahmen: «Das Banngebiet umfasst einen integralen (I) und einen partiellen (II) Teil.» Kanton Schwyz, Infotafel «Eidgenössisches Jagdbanngebiet Silberen-Jägern-Bödmerenwald (Kt. SZ)», herausgegeben mit dem damaligen Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL: «Die Jagd ist verboten.», «Campieren verboten.», gesetzliche Grundlage die VEJ vom 30. September 1991; «Grundeigentümerin über weite Teile dieses Eidgenössischen Jagdbanngebietes ist die Oberallmeindkorporation Schwyz (OAK).» Objektblatt Nr. 9 (PDF), Infotafel (PDF). ↩
- Amtliche Geodaten, abgefragt am 27. September 2026. Identify-Dienst des Bundes am See, Name im Namenverzeichnis «Glattalpsee (SZ) - Muotathal», LV95 2'711'616.8 / 1'197'509.3 (WGS84 46.919303 / 8.904063), Wasserspiegel 1'851,97 m im Höhenmodell 2026, und am Platz, LV95 2'710'790 / 1'197'164 (WGS84 46.916336 / 8.893126), 1'857,6 m; Toleranz 0, mit einer Kontrolle über einen erfundenen Layer, die HTTP 400 lieferte, und dem Jagdbanngebiet Kiental als Positivkontrolle im selben Lauf. Gemeinde nach der Grenze des laufenden Jahres: Muotathal SZ für See, Ufer und Platz; Spiringen UR beginnt 884 m südsüdöstlich vom Ufer, hinter dem Grat. Eidgenössisches Jagdbanngebiet Nr. 9 Silbern-Jägern-Bödmerenwald, Gebiet mit integralen Schutzbestimmungen (6'178,5 ha): am Seepunkt nicht geliefert, die Grenze 228 m nördlich davon, und am Platz nicht geliefert, die Grenze 152 m entfernt; jeder Punkt der Uferlinie ausserhalb, die Grenze 13,1 m von der Nordostspitze und 24 bis 55 m vom übrigen Nordufer; geliefert bei der SAC-Glattalphütte, der Bergstation der Bahn, dem Berggasthaus Glattalp und der Kapelle. Markierte Wege: der Weg am Südufer ganz ausserhalb des Banngebiets, der Weg am Nordufer zu 95 Prozent drin; ab der Bergstation der Weg zum See auf den ersten 0,6 bis 0,9 km drin. Wildruhezonen: keine im Becken. Leer am See und am Platz: Pärke, BLN (das Objekt 1601 beginnt 903 m nördlich vom See), Flachmoore (das Flachmoor von nationaler Bedeutung «Glattalp», Nr. 2709, liegt im Jagdbanngebiet, 209 m vom Ufer), Hochmoore, Auen, Amphibienlaichgebiete, Trockenwiesen, Moorlandschaften, Ramsar, Smaragd, Waldreservate, Militärgebiete, Alpweiden mit Herdenschutzhunden. Kataster: See, Ufer und Platz auf der Parzelle 386 von Muotathal (EGRID CH807840472209, 72,36 km2); am Platz Landwirtschaftszone ohne Überlagerung. Die Planungsebene des Kantons zum Zonenplan von Muotathal führt eine überlagernde Naturschutzzone von regionaler Bedeutung über dem Ostende des Sees bis zum Grat des Ortstocks, die der ÖREB-Auszug nicht zeigt. Gelände: der Platz 0,5 Grad am Punkt und 1,4 Grad über 6 m, 155 m vom Seeufer, 70 m von den Tümpeln im Südwesten und 1,6 m über ihrem Spiegel, 98 m vom markierten Weg, 287 m vom nächsten Gebäude (Glattalp 7, ein Alpwohnhaus), 1,38 km östlich der SAC-Hütte und 1,67 km auf dem Weg von der Bergstation; die Dolinen auf der Südseite sind Kältelöcher mit nassen Stellen. Bodenbedeckung: der nächste kartierte Wald 1,8 km südlich, hinter dem Grat in Uri, auf rund 1'560 m. Waldbrandgefahr des Bundes für Schwyz am 27. September 2026: mässig, kein Verbot. map.geo.admin.ch, Geometrie des Banngebiets, Katasterauszug Parzelle 386. ↩
- Recht des Kantons Schwyz, abgerufen am 27. September 2026. Gesetz über den Landschafts- und Naturschutz (LSG), SRSZ 721.110, § 9a Abs. 3: In den im Anhang aufgeführten Pflanzenschutzreservaten dürfen keine Pflanzen und Pilze gepflückt, ausgegraben oder ausgerissen werden, und «Das Campieren ist untersagt»; der Anhang nennt sechs: Rossberg, Rigigebiet, Zindlenspitz, Mythengebiet, Hoch-Ybrig und Köpfengebiet. Kantonales Ordnungsbussengesetz (KOBG), SRSZ 233.210, Anhang: Ziff. 2.3, Verstoss gegen das Artenschutzgebot nach § 9a Abs. 2 und 3 LSG, 100 Franken; Ziff. 3.1, «Verstoss gegen das Lagerungs- oder Campierverbot», 150 Franken, nach den Schutzverordnungen von neun kantonalen Naturschutzgebieten: Frauenwinkel, Aahorn, Nuoler Ried, Bätzimatt, Sägel und Schutt mit dem Lauerzersee, Moorlandschaft Rothenthurm, Schwantenau, Roblosen, Breitried, Schützenried, Oberer Sihlsee und Allmig, Ibergeregg sowie Hopfräben. Keines davon liegt in Muotathal. Polizeigesetz (PolG), SRSZ 520.110, und Polizeiverordnung (PolV), SRSZ 520.111: keine Campingbestimmung. LSG (PDF), KOBG (PDF). ↩
- Gemeinde Muotathal. Unter den Reglementen, welche die Gemeinde publiziert, ist kein Polizeireglement, kein Ordnungsbussenreglement und kein Campingreglement. Baureglement, an der Urnenabstimmung vom 25. November 2012 angenommen, vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 612/2013 vom 2. Juli 2013 genehmigt: keine Campingbestimmung. Art. 74, Naturschutzzone, Abs. 3: «Nutzungen, die dem Schutzzweck widersprechen, sind untersagt. Verboten sind insbesondere Düngungen und Abgrabungen, Drainagen, Ausgraben von Pflanzen, das Fangen und Töten von Tieren sowie das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen.» Art. 106: Widerhandlungen werden mit Haft oder Busse bis 50'000 Franken bestraft, nach dem kantonalen Planungs- und Baugesetz. Anhang, Liste C1, geschützte Objekte aus dem kantonalen Richtplan, die mit dieser Revision in Rechtskraft treten: «Pflanzenschutzgebiet Gross Chilchberg-Höch Turm», regional, als überlagerte Naturschutzzone und Landschaftsschutzzone. Amtsblatt des Kantons Schwyz: 2026 kein gerichtliches Verbot für Muotathal publiziert; die beiden, die 2024 und 2025 für Muotathal publiziert wurden, betreffen das Parkieren. Baureglement (PDF), muotathal.ch, Reglemente, amtsblatt.sz.ch. ↩
- Grundeigentümerin und See. Oberallmeindkorporation Schwyz (OAK), Brüöl 2, 6431 Schwyz, +41 41 818 50 60. Broschüre: «Die Glattalp gehört der Oberallmeindkorporation und zählt zu den Rinderalpen», und bei den späten Alpen: «zu den späten die Glattalp». Geschäftsbericht 2024: Für die neue SAC-Hütte wurde «eine zusätzliche Fläche von 99 m² des OAK-Grundstücks Nr. 386 Muotathal» beansprucht. Wald: «Die höchsten geschlossenen Waldungen sind auf rund 1'700 m». Statuten, Geschäftsberichte, Broschüre und Webseiten der Korporation publizieren keine Campingregel. ebs Energie AG, Fragen und Antworten zur Konzession: «Für private Gewässer wie zum Beispiel den Glattalpsee und den Hüribach sind die Oberallmeindkorporation Schwyz, die Genossame Muotathal, sowie weitere private Grundeigentümer zuständig.»; ebs nutzt den See seit 1970 als Speicher für das Kraftwerk Sahli-Glattalp. OAK-Broschüre (PDF), Geschäftsbericht 2024 (PDF), oak-schwyz.ch, Wald, ebs, Konzession, ebs, Kraftwerk Sahli-Glattalp. ↩
- Jagd im Kanton Schwyz. Umweltdepartement, Jährliche Jagdbetriebsvorschriften 2026/2027: Jagdjahr vom 1. September 2026 bis 27. Februar 2027; Rotwild vom 1. bis 19. September und nochmals am 7., vom 12. bis 14. und vom 19. bis 21. November 2026; Fuchs, Dachs und weiteres Haarraubwild vom 1. September bis 28. November 2026, Drückjagd mit Hund ab 1. Oktober; Regulation Steinwild bis 31. Oktober 2026; Schneehase mit laut jagenden Hunden vom 22. bis 31. Oktober und vom 5. bis 7. November 2026; Regulation Murmeltier vom 1. bis 19. September 2026 in aufgeführten Gebieten, darunter «Glattalp (Seeplanggen-Tieralpeli)». Jagdverwaltung des Kantons: Amt für Wald und Natur, Jagd und Wildtiere, Bahnhofstrasse 9, 6431 Schwyz, +41 41 819 18 44, jagd@sz.ch. Jagdbetriebsvorschriften 2026/2027 (PDF), Jagdstatistik 2025/2026 (PDF, Briefkopf des Amts). ↩
- Anreise, abgerufen am 27. September 2026. Luftseilbahn Sahli-Glattalp, Betreiberin ebs Energie AG, +41 41 819 49 94, glattalp@ebs.swiss, Fahrplan 2026: Saison vom 3. Juni bis 25. Oktober 2026; vom 28. September bis 11. Oktober täglich 08:05 bis 17:05 Uhr, jede halbe Stunde, von 12:05 bis 13:05 Uhr keine Fahrten; vom 12. bis 16. Oktober geschlossen; danach nur am 17. und 18. sowie am 24. und 25. Oktober, 08:05 bis 17:05 Uhr; Fahrten nur bei Bedarf, acht Personen pro Kabine, Zwischenfahrten ab vier Erwachsenen, bei schlechtem Wetter reduzierter Betrieb. Fahrpreise: Erwachsene einfach 12 Franken, Berg- und Talfahrt 24 Franken, Kinder 6 und 12 Franken, Hunde 3 Franken; Halbtax und GA nicht gültig. Auto AG Schwyz, Bus 506 Muotathal-Bisisthal, Fahrplan 2026: Sahli bedient bis 11. Oktober 2026; ab 12. Oktober enden die Busse unter der Woche in Schwarzenbach, und am Wochenende ist kein Kurs aufgeführt. SAC-Tourenportal: von Sahli, 1'149 m, zur Glattalphütte 2 Stunden, 750 Höhenmeter, T2; die Hütte selbst gibt 2,5 Stunden an. Fahrplan Glattalpbahn (PDF), Preise, Bus 506 (PDF), SAC-Tourenportal. ↩
- Betten, abgerufen am 27. September 2026. Glattalphütte SAC, Sektion Mythen, 1'895 m laut eigener Webseite: bewartet «ca. von anfangs Juni bis ende Oktober», Saisonstart 2026 am 6. Juni, das SAC-Tourenportal zeigt den Oktober als teilweise geöffnet; 51 Plätze; Halbpension 75 Franken für SAC-Mitglieder, 92 Franken für alle anderen, Kurtaxe 3 Franken; nur Bargeld; Reservationen verbindlich; Hüttenschlafsack obligatorisch, Miete 6 Franken; keine Hunde über Nacht; Hüttenwartin Franziska Gwerder, +41 41 830 19 39, Natel +41 79 391 49 49. Die Webseite der Hütte nennt den Winterraum geschlossen, das SAC-Tourenportal offen: anrufen. Berggasthaus Glattalp, Gastgeber Michael Hasenfratz, «ca. 10 Minuten» von der Bergstation: Matratzenlager 60 Franken mit Frühstück, 80 Franken mit Halbpension, Kinder bis 12 Jahre 40 und 60 Franken; Doppelzimmer 100 Franken pro Person mit Halbpension; Saisoneröffnung am 6. Juni 2026, Saisonende nicht publiziert; +41 41 830 12 04, gruezi@berggasthaus-glattalp.com. Gasthaus Schönenboden, Bisisthal, 3,4 km von Sahli, Guido Ulrich: Zimmer ab 90 Franken mit Frühstück, 120 Franken mit Halbpension; Matratzenlager ab 58 Franken, 88 Franken mit Halbpension; Montag und Dienstag geschlossen; +41 41 830 12 22, schoenenboden@bluewin.ch. Camping Husky-Lodge, erlebniswelt muotathal GmbH, Balm 40, 6436 Muotathal: «Der Campingplatz ist das ganze Jahr geöffnet.»; Zelt 18 Franken pro Nacht, Erwachsene 14 Franken, Kurtaxe 3 Franken; +41 41 831 81 50, info@erlebniswelt.ch. glattalphuette.ch, Preise, berggasthaus-glattalp.com, gasthaus-schoenenboden.ch, Camping Husky-Lodge, Preise. ↩