Stand: 9. September 2026

Wildcampen auf der Erigsmatt

Die Erigsmatt ist der flachste Boden im hinteren Bisistal, und 99,5 Prozent davon liegen im eidgenössischen Jagdbanngebiet Nr. 9. Freies Zelten und Campieren ist dort verboten, Biwak eingeschlossen, zum Bussentarif von 150 Franken. Nur der Kanton Schwyz kann eine Ausnahme bewilligen.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, am Abend hin, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen das Campieren geschrieben. Ob eine einzelne Nacht auch darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Was die Erigsmatt ist, und warum man dort schlafen möchte

Die Erigsmatt ist kein Gipfel und kein See. Sie ist ein benanntes Gebiet, eine hohe Alpmulde im hinteren Bisistal oberhalb von Muotathal, und das Bundesverzeichnis führt sie als ein einziges Polygon von 7,59 Quadratkilometern mit dem Beschriftungspunkt auf LV95 2'714'531 / 1'200'809, 2'076 Meter. Zwei Kilometer nördlich steht der Bös Fulen, der höchste Berg des Kantons Schwyz.1

Der Boden ist der Grund, weshalb es diesen Artikel gibt. Ein 25-Meter-Raster über das ganze benannte Gebiet ergibt 72 Hektaren unter fünf Grad, die flachsten Zellen bei 0,3 Grad, und 45 Prozent der Mulde liegen im sanften Band zwischen 2'000 und 2'100 Metern. Das Luftbild zeigt, was das heisst: weisses Quintner-Kalkpflaster, durchzogen von echten grünen Matten, dasselbe Bild wie auf der Silberen, und die Weiden rund um die Alp auf 2'060 bis 2'110 Metern sind Gras.6

Im ganzen Gebiet steht genau ein Gebäude, die Alp Erigsmatt auf 2'082 m: 71 Quadratmeter, zwei Geschosse, gebaut in den frühen Achtzigern, eine kleine Wohnung, 1999 ausgebaut, Holzheizung. Die nächsten Gebäude stehen 2,1 km ostsüdöstlich, jenseits der Kantonsgrenze auf Bergeten im Glarnerland. Markierte Wege queren die Mulde, die Linie Braunwald, Charetalp, Erigsmatt, Glattalp, das hier ist also ein begangener Ort und kein vergessener.81

Eine Korrektur zu dem, was die Karte suggeriert. Das Verzeichnis führt die Erigsmatt unter "(GL, SZ) Muotathal, Glarus Süd", was klingt, als läge das Gebiet in zwei Kantonen. Tut es nicht. Rund 3,2 km des Umrisses verlaufen auf der Grenze zwischen Schwyz und Glarus, und der Boden, der tatsächlich in Glarus Süd liegt, summiert sich auf 78 Quadratmeter Digitalisierungssplitter. Die Erigsmatt ist ein Schwyzer Ort, Gemeinde Muotathal, vollständig.1

Ein Satz aus dem Bundesrecht, und er nennt das Zelt

Die entscheidende Regel ist weder kantonal noch kommunal. Sie ist eidgenössisch, sie ist einen Satz lang, und sie sagt das Wort.2

"Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen."Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 Bst. e, konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025.

Wichtig ist, was der Satz nicht sagt. Er kennt keine Zonenqualifikation, keine Grössenbeschränkung und keine Ausnahme fürs Biwak. Dass dieses Fehlen Absicht ist, lässt sich am Artikel selbst zeigen: Der benachbarte Buchstabe d zum Waffentragen macht ausdrücklich Platz für "Gebiete mit partiellem Schutz". Buchstabe e nicht. Wer die Verordnung geschrieben hat, wusste, wie man diese Ausnahme formuliert, und hat es hier gelassen.2

Auf der Erigsmatt ist das ohnehin gegenstandslos. Das Banngebiet Nr. 9 ist in zwei Teilen verzeichnet, und der Teil, der diese Mulde deckt, ist im Bundesinventar als "Gebiet mit integralen Schutzbestimmungen" geführt, 6'178,5 Hektaren davon. Den partiellen Teil gibt es, 1'482,6 Hektaren, und sein Ostrand liegt mehr als drei Kilometer westlich des benannten Gebiets.14

Eine weitere Bundesebene deckt 93,5 Prozent des Gebiets ab, und sie gehört benannt, damit man sie beiseitelegen kann: BLN 1601 "Silberen", das Inventar der Landschaften von nationaler Bedeutung. Es bindet Behörden bei ihren eigenen Entscheiden und begründet für jemanden, der draussen schläft, keinen Straftatbestand. Es ist die Ebene, die man zuerst findet, und nicht die, die hier entscheidet.5

Und der letzte Satz ist der, den alle falsch lesen. "Die Kantone können Ausnahmen bewilligen" gibt die Ausnahme dem Kanton. Nicht der Alp, nicht der Oberallmeindkorporation, der die Hütte gehört, und nicht dem Älpler, der gerade danebensteht. Ein Ja am Berg macht das Zelt nicht legal, weil derjenige, der es gibt, nichts zu vergeben hat.2

Der Preis ist eine Ordnungsbusse, und sie ist klein genug, dass stattdessen die falsche Zahl herumgereicht wird. Die Ordnungsbussenverordnung tarifiert "Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten" mit 150 Franken und nennt dazu das Jagdgesetz zusammen mit der Banngebietsverordnung. Die 20'000 Franken sind die Obergrenze eines ordentlichen Strafverfahrens nach dem Jagdgesetz, und das ist ein anderer Weg.3

Unterhalb der Bundesebene kommt nichts dazu, und das gehört präzise gesagt statt vage. Der Kanton Schwyz verbietet das Campieren in sechs Pflanzenschutzreservaten und tarifiert es für neun benannte kantonale Reservate; keines der fünfzehn liegt in Muotathal. Die Gemeinde publiziert 38 Erlasse und kennt weder ein Polizeireglement noch ein Ordnungsbussenreglement noch ein Campingreglement, und ihr Baureglement zählt bei jedem Campierbegriff null. Was Muotathal stattdessen getan hat: Es hat das eidgenössische Banngebiet als Überlagerung in den eigenen verbindlichen Zonenplan gezeichnet. Kommunale Karte und Bundesinventar sagen dasselbe.7

Wo das Banngebiet endet, und warum das wenig hilft

In den meisten Banngebiets-Artikeln ist das der nützliche Abschnitt: Das Verbot hört an einer Linie auf, die Linie ist begehbar, und der Artikel sagt, wo sie verläuft. Hier lautet die ehrliche Antwort, dass die Linie entweder eine Wand ist oder sehr weit weg.6

Nach Osten ist der Weg hinaus am kürzesten und trotzdem keiner. Vom Beschriftungspunkt aus liegt der Banngebietsrand 1'228 Meter entfernt in Richtung 111, also ostsüdöstlich, und der Boden an der Übergangsstelle steht mit 33 Grad. Dreht man die Richtung ein wenig, wird es schnell schlimmer: zwischen Ostnordost und Südost liegen die Übergänge bei 43 bis 78 Grad. Das ist die Legerwand, die nach Braunwald abbricht. Dort verlässt man das Banngebiet, indem man herausfällt.6

Nach Westen und Südwesten gibt es überhaupt keinen Rand. In den Richtungen 240, 255 und 270 steht man nach sechs Kilometern immer noch drin. Südsüdost bis Südwest sind es 2,2 bis 4,3 km. Nordwest ist der einzige begehbare Ausgang, 1,3 bis 1,4 km über den Grissetenchranz, und von der Alphütte selbst sind es 935 Meter in Richtung 326.6

Was jenseits dieses Nordwestrands liegt, ist der Teil, den man kennen sollte. Das Höhenmodell zeigt dort tatsächlich flachen Boden, 1,9 Grad auf 2'242 Metern und 0,3 Grad auf 2'202 Metern. Das Luftbild zeigt, was diese Zahlen wirklich sind: blankes, zerrissenes Karrenfeld mit offenen schwarzen Spalten. Kalk, auf dem man nicht liegen kann, und die grüne Weide dahinter steht mit 25 bis 45 Grad. Deshalb steht in diesem Artikel kein Schlafplatz jenseits der Grenze. Der flache Boden, den die Karte draussen verspricht, ist Fels, und das Gras ist der Teil, der verboten ist.6

Ein Stück Boden verdient noch einen Namen, weil ein Hangneigungsscan es einem zuerst hinlegt und es eine Falle ist. Die flachsten Zellen der ganzen Mulde, 0,1 bis 0,3 Grad auf rund 2'015 Metern, sind der Lauchboden im Euloch unterhalb des Schön Büels. Swisstopo führt ihn als Sumpf. Nasser Grund, kein Schlafplatz, und wie alles andere im Banngebiet.6

Was hier wirklich möglich ist

Es gibt eine Tür, und es ist nicht die, an die alle klopfen. Nur der Kanton kann eine Ausnahme bewilligen, die Adresse ist also die kantonale Amtsstelle und nicht die Alp.9

Amt für Wald und Natur, Jagd und Wildtiere
Bahnhofstrasse 9, Postfach 1184, 6431 Schwyz
041 819 18 44 · jagd@sz.ch

Das ist die Stelle, bei der nach der Banngebietsverordnung die Ausnahmekompetenz liegt. Sei realistisch, was du verlangst: Bewilligt werden auf diesem Weg organisierte Anlässe und Lager, und nichts deutet darauf hin, dass ein einzelnes Zelt für eine Nacht der Fall ist, für den es diesen Weg gibt. Rechne mit einem Nein, und rechne damit, dass es länger dauert als ein Wochenende.

Die Alp kann dir nicht helfen, und die Alp ist zugleich der praktische Grund wegzubleiben. Die Hütte gehört der Oberallmeindkorporation Schwyz, die "Erigsmatt, Muotathal" in ihrer eigenen Jahresrechnung bei den Alpgebäuden führt, neben Charetalp, Glattalp und Silbern. Die Älplerfamilie, Yvonne und Alexander Ulrich, bestösst die Mulde seit Jahrzehnten. Die regionale Presse nennt rund 1'100 bis 1'200 Schafe mit Geissen und drei Arbeitshunden für etwa zehn Wochen im Sommer, 2025 deutlich weniger nach einer Moderhinke-Quarantäne. Das sind Zeitungszahlen und kein amtliches Register, also nimm sie als Grössenordnung. Ein Zelt in der Nähe dieser Hütte ist ein Viehproblem, bevor es ein Rechtsproblem ist.8

Wo die Nacht wirklich stattfindet: in der Glattalphütte auf 1'896 m, auf der Glattalp, geführt von der SAC-Sektion Mythen. Sie liegt 6,3 km südwestlich des Beschriftungspunkts, und der Anmarsch ist derselbe: Postauto nach Muotathal, Talbus ins Bisistal bis Sahli, dann die Glattalpbahn. Von der Bergstation sind es zehn Minuten, zu Fuss aus dem Tal rund zwei Stunden und 750 Höhenmeter. Hüttenwartin Franziska Gwerder, +41 41 830 19 39.9

Wenn du die Erigsmatt selbst willst, geh sie bei Tag. Von der Bergstation der Glattalpbahn rechnet die Regionalzeitung mit gut zwei bis zweieinhalb Stunden und knapp acht Kilometern, und die Überschreitung von Braunwald zur Glattalp nimmt sie als T2-Tag von rund 12 km mit. Das ist die Version dieser Mulde, die dir gehört.9

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Sie gelten überall, und an einem Ort, an dem die Antwort Nein lautet, zählen sie aus einem anderen Grund: Das Banngebiet gibt es, weil die Tiere darin ungestörte Nächte brauchen, und das Objektblatt nennt die Störung als das, was draussen bleiben soll.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Alles hier ist eine journalistische Einschätzung, Stand September 2026, aus den unten verlinkten Quellen, und keine Rechtsberatung.

Illegal gilt für das benannte Gebiet als Ganzes. Das Banngebiet deckt in der exakten Verschneidung 99,5 Prozent davon ab, jedes brauchbare Stück Boden eingeschlossen, und das verbleibende halbe Prozent ist Grenzfels. Behandle die ganze Mulde als drin.

Die 150 Franken sind der eidgenössische Ordnungsbussentarif und das, was ein Wildhüter vor Ort ausstellt. Ein Fall kann diesen Weg verlassen und ins ordentliche Verfahren nach dem Jagdgesetz gehen, wo die viel grösseren Zahlen liegen, aber das ist nicht der übliche Ausgang für ein Zelt.

Die Zahlen zur Herde stammen aus der Regionalpresse zwischen 2018 und 2025, nicht aus einem Register, und die Pachtbedingungen der Alp sind nicht öffentlich. Die Amtsadresse ist dem Briefkopf des kantonalen Departements entnommen.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen auf der Erigsmatt erlaubt?
Nein. Das benannte Gebiet liegt fast vollständig im eidgenössischen Jagdbanngebiet Nr. 9 "Silbern-Jägern-Bödmerenwald", und zwar im integral geschützten Teil. Art. 5 Abs. 1 Bst. e der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete, SR 922.31, hält fest, dass freies Zelten und Campieren dort verboten ist. Der Wortlaut kennt keine Zonenqualifikation und keine Ausnahme für eine einzelne Nacht, und er behält Ausnahmen dem Kanton vor.
Was kostet es, wenn dich der Wildhüter findet?
150 Franken. Anhang 2 Ziff. 12005 der Ordnungsbussenverordnung, SR 314.11, tarifiert "Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten" mit 150 Franken und stützt sich dabei auf Art. 18 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3 des Jagdgesetzes zusammen mit Art. 5 Abs. 1 Bst. e der Banngebietsverordnung. Die 20'000 Franken, die vielerorts zitiert werden, sind die gesetzliche Obergrenze für ein ordentliches Strafverfahren nach dem Jagdgesetz und nicht der Tarif, den ein Camper bezahlt.
Kommt man mit einem Biwaksack ohne Zelt darum herum?
Nein. Das Verbot ist gegen "freies Zelten und Campieren" geschrieben, und Campieren ist das weitere der beiden Wörter. Wer im Banngebiet draussen übernachtet, fällt darunter, ob er etwas aufstellt oder nicht. Das unterscheidet sich von den kommunalen Verboten anderswo in der Schweiz, die nur ein aufgestelltes Zelt erfassen.
Kann mir die Alp oder der Grundeigentümer die Erlaubnis geben?
Nein, und genau daran scheitern die meisten. Der letzte Satz von Art. 5 Abs. 1 der Banngebietsverordnung gibt die Ausnahmekompetenz allein den Kantonen. Die Hütte gehört der Oberallmeindkorporation Schwyz und die Alp wird von einer Pächterfamilie bewirtschaftet, aber weder die eine noch die andere kann ein Bundesverbot aufheben. Die Adresse für eine Ausnahme ist das Amt für Wald und Natur, Jagd und Wildtiere in Schwyz, 041 819 18 44.
Wie weit muss ich laufen, um aus dem Banngebiet zu kommen?
Weiter, als es sich lohnt, und in den meisten Richtungen ist der Ausgang unbrauchbar. Vom Beschriftungspunkt aus liegt der nächste Rand 1'228 Meter ostsüdöstlich, wo der Hang 33 Grad steht, und die Übergänge zwischen Ostnordost und Südost liegen bei 43 bis 78 Grad, das ist die Legerwand. Nach Westen und Südwesten ist man nach sechs Kilometern immer noch drin. Der einzige begehbare Ausgang liegt nordwestlich, rund 1,3 km, und der flache Boden dort ist blankes Karrenfeld statt etwas, worauf man schlafen kann.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Amtliche Bundesgeodaten und das nationale Höhenmodell, abgefragt am 9. September 2026 für das swissNAMES3D-Gebiet "Erigsmatt", ein Polygon mit 443 Stützpunkten und 7,5868 km2, LV95-Rahmen 2'712'578,5 bis 2'716'352,7 Ost und 1'198'913,3 bis 1'202'896,3 Nord, Beschriftungspunkt 2'714'531 / 1'200'809 auf 2'076,3 m. Exakte Polygonverschneidung statt Rasterschätzung: 7,5479 km2 im eidgenössischen Jagdbanngebiet Nr. 9 "Silbern-Jägern-Bödmerenwald" = 99,5 Prozent, 0,0389 km2 ausserhalb in acht Randstücken; 7,0939 km2 = 93,5 Prozent im BLN 1601 "Silberen"; 7,5867 km2 in Muotathal SZ gegenüber 78 m2 in Glarus Süd, ausschliesslich Datensätze des laufenden Jahres von swissBOUNDARIES3D, wobei rund 3'245 m des Umrisses auf der Kantonsgrenze selbst verlaufen. Das am Punkt zurückgegebene Banngebiet ist das integrale Polygon, "Gebiet mit integralen Schutzbestimmungen", 6'178,5 ha; das partielle Polygon mit 1'482,6 ha hat seinen Ostrand bei 2'709'289, mehr als 3 km westlich. Wildruhezonen, Nationalpärke, Auen, Flach- und Hochmoore, Moorlandschaften, Amphibienlaichgebiete, Trockenwiesen, Vogelreservate, Ramsar, Smaragd, Waldreservate und Herdenschutzhund-Alpweiden liefern an sechs Prüfpunkten durchwegs ein leeres Resultat. Ein ungültiger Layername gibt an jedem dieser Punkte HTTP 400 zurück statt einer leeren Liste, und die Gegenprobe auf 2'626'000 / 1'154'500 liefert das Jagdbanngebiet Nr. 3 Kiental, die leeren Antworten sind also Antworten. map.geo.admin.ch.
  2. Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 Bst. e, gelesen am 9. September 2026 in der konsolidierten Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025: "Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen." Der benachbarte Bst. d zum Waffentragen hält ausdrücklich fest: "Die Kantone können für Personen, die innerhalb des Banngebiets wohnen und für Gebiete mit partiellem Schutz, Ausnahmen gestatten." Das ist der Beweis, dass die fehlende Zonenqualifikation in Bst. e Absicht ist. fedlex.admin.ch.
  3. Ordnungsbussenverordnung (OBV), SR 314.11, Anhang 2 Ziff. 12005, gelesen am 9. September 2026 in der konsolidierten Fassung in Kraft seit 1. August 2026: "Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten (Art. 18 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3 JSG, Art. 5 Abs. 1 Bst. e VEJ)", tarifiert mit 150 Franken. Ziff. 12004 setzt die Missachtung der Leinenpflicht im eidgenössischen Jagdbanngebiet auf dieselben 150 Franken. Die kursierenden 20'000 Franken sind die Obergrenze von Art. 18 Abs. 1 des Jagdgesetzes, SR 922.0, im ordentlichen Verfahren, und nicht der Tarif, der einen Camper trifft. fedlex.admin.ch.
  4. Bundesamt für Umwelt, Objektblatt zum eidgenössischen Jagdbanngebiet Nr. 9 "Silbern-Jägern-Bödmerenwald", Kanton Schwyz, Revision 2023, vollständig gelesen. Gebietsbeschreibung: "Das Schutzgebiet liegt in der grössten Karstlandschaft der Schweiz zwischen Jegerstöck und Pragelpass. Es umfasst im Nordwestteil den Bödmerenwald, eines der wenigen Urwaldreservate der Schweiz. Der Rest des Gebietes besteht aus weiten, steinigen Karstfeldern und Felshalden, die jedoch eine erstaunliche Vielfalt an Lebensräumen aufweisen." Zu den Zielsetzungen gehört der "Schutz der wildlebenden Tiere vor Störung". Besondere Massnahmen, deutscher Text, genau zwei: "Das Banngebiet umfasst einen integralen (I) und einen partiellen (II) Teil" und ein Verbot des Variantenskifahrens ausserhalb der markierten Routen. Das Blatt enthält keine eigene Campierbestimmung, das Verbot kommt also aus der Verordnung und von nirgends sonst. Objektblatt Nr. 9 (PDF).
  5. Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung, Objekt 1601 "Silberen", am Beschriftungspunkt und über 93,5 Prozent des benannten Gebiets zurückgegeben. Ein BLN-Eintrag bindet Behörden bei ihren eigenen Entscheiden nach dem Natur- und Heimatschutzgesetz; er begründet für sich genommen keinen Straftatbestand für jemanden, der draussen schläft, und steht hier, weil es die Ebene ist, die man zuerst findet. map.geo.admin.ch.
  6. Grenz- und Geländescan, 9. September 2026. Hangneigung aus dem nationalen Höhenmodell im 25-Meter-Raster, 12'134 Proben innerhalb des benannten Polygons: Höhe 1'828 bis 2'600 m, Median 2'109 m, mediane Hangneigung 15,9 Grad, 9,3 Prozent der Fläche unter 5 Grad = 72,0 ha, 16,7 Prozent unter 7 Grad, 28,2 Prozent unter 10 Grad, und 45,2 Prozent der Fläche im Band 2'000 bis 2'100 m bei einem Median von 11,2 Grad. Vom flachen Boden mehr als 300 m von der Alphütte entfernt, 64,1 ha, liegen 99,9 Prozent im Banngebiet. Distanz zum Banngebietsrand vom Beschriftungspunkt aus in 24 Richtungen: am nächsten 1'228 m in Richtung 111 auf 2'069,7 m bei 33 Grad Hangneigung; 1'273 bis 1'464 m zwischen den Richtungen 75 und 135 bei 43 bis 78 Grad, das ist die Legerwand über Braunwald; 1'322 bis 1'702 m nach Nordwesten; in den Richtungen 240, 255 und 270 nach 6 km immer noch drin. Von der Alphütte aus liegt der nächste Rand 935 m in Richtung 326. Jenseits des Nordwestrands gibt das Modell 1,9 Grad auf 2'242 m und 0,3 Grad auf 2'202 m, und das Orthofoto zeigt beides als blankes, zerrissenes Karrenfeld mit offenen Spalten, die umliegende Weide bei 25 bis 45 Grad, weshalb ausserhalb der Grenze kein Schlafplatz publiziert wird. Die flachsten Zellen der Mulde, 0,1 bis 0,3 Grad um 2'015 m, sind der Lauchboden, den swisstopo als Sumpf führt und der in keinem Bundesinventar für Moore liegt. map.geo.admin.ch.
  7. Kantonale und kommunale Ebene, beide still, beide festgehalten, weil es die Prüfungen sind, die Leute machen. Der Kanton Schwyz verbietet das Campieren nur in den sechs Pflanzenschutzreservaten im Anhang zum Landschaftsschutzgesetz, SRSZ 721.110 § 9a Abs. 3, "Das Campieren ist untersagt" (Rossberg, Rigigebiet, Zindlenspitz, Mythengebiet, Hoch-Ybrig, Köpfengebiet), und tarifiert das Campieren nur für die neun kantonalen Reservatsverordnungen im Bussenkatalog SRSZ 233.210, Anhang Ziff. 3.1, mit 150 Franken. Keines der fünfzehn liegt in Muotathal. Das kantonale Gesetz über öffentliche Zeltplätze, SRSZ 543.110 vom 10. Dezember 1959, regelt die Bewilligung von Platzbetreibern und verbietet einer Einzelperson nichts. Die Gemeinde Muotathal publiziert 38 Erlasse und kennt weder ein Polizeireglement noch ein Ordnungsbussenreglement noch ein Campingreglement; ihr Baureglement, beschlossen am 25. November 2012 und genehmigt am 2. Juli 2013, zählt bei Zelt, Campier, Camping und Biwak null gegen laufende Kontrollen, und seine beiden Verbotsklauseln betreffen Düngen, Entwässern, Graben, Geländeveränderungen, Abbau und Bauarbeiten. Der kommunale Zonenplan führt das Bundesbanngebiet als verbindliche Überlagerung "Jagdbanngebiet - Silberen - Jägeren - Bödmerenwald", dazu eine Landschaftsschutzzone, die Bauten und Gelände regelt, nicht das Schlafen. Der kantonale Katasterauszug für die Liegenschaft, beschafft am 10. September 2026, schliesst dieselbe Frage von der anderen Seite: Liegenschaft 386 misst 72,36 km2 und trägt 17 Beschränkungen bei einer Geometrieprüfung von 219 Flächen und keinen ungelesenen Punkt- oder Linienobjekten, und die einzige, die die Erigsmatt am Beschriftungspunkt, an der Alphütte, auf dem flachsten Boden oder am Nordwestrand deckt, ist die Grundnutzung "Übriges Gemeindegebiet, unproduktiv". Die Liegenschaft trägt sehr wohl eine regionale und eine lokale Naturschutzzone, sieben Grundwasserschutzzonen und drei Waldreservate, und keines davon reicht in diese Mulde. Die kantonalen Amtsblattbände 2024 und 2025 enthalten 90 gerichtliche Verbote im Kanton, zwei davon in Muotathal, und beide betreffen das Parkieren. Systematische Gesetzsammlung SZ, muotathal.ch.
  8. Die Alp selbst. Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister, EGID 190199368, Adresse "Erigsmatt", 6436 Bisisthal, Gemeinde Muotathal, Liegenschaft 386: Kategorie "Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung", Grundfläche 71 m2, zwei Geschosse, Bauperiode 1981 bis 1985, eine Wohnung mit 30 m2 und drei Zimmern, ausgebaut 1999, Holzheizung und Holz-Warmwasser, Status bestehend. Es ist eine Alphütte, kein öffentlicher Unterstand und keine bewartete Hütte. Die Oberallmeindkorporation Schwyz führt "Erigsmatt, Muotathal" im Anlagespiegel der Alpgebäude ihres Geschäftsberichts 2024, neben Charetalp, Glattalp, Silbern und Ober Saum; die Korporation sitzt an der Brüöl 2, 6431 Schwyz, 041 818 50 60. Ihre Statuten enthalten keine Campierbestimmung. Die Herdenzahlen stammen aus der Regionalpresse und stehen hier als Hörensagen, nicht als Register: Bote der Urschweiz, 2. August 2024, nennt die Familie Ulrich mit rund 1'100 Schafen, sechs Geissen und drei Hunden auf der höchsten Schwyzer Schafalp; Schweizer Bauer, 21. Juli 2018, nennt rund 1'100 Schafe für zehn Wochen; Bote der Urschweiz, 24. Juli 2025, nennt in jener Saison etwa 200 nach einer Moderhinke-Quarantäne gegenüber normal 1'100 bis 1'200. Gebäude- und Wohnungsregister, oak-schwyz.ch.
  9. Der Ausnahmeweg und das Dach. Amt für Wald und Natur, Jagd und Wildtiere, Bahnhofstrasse 9, Postfach 1184, 6431 Schwyz, 041 819 18 44, jagd@sz.ch, entnommen dem Briefkopf des Departements auf der kantonalen Jagdstatistik für die Saison 2025/2026. Das ist die Behörde, die die Banngebietsverordnung meint, wenn sie Ausnahmen den Kantonen vorbehält; die Nummer 041 819 18 44 ist die Amtsleitung und nicht die Meldelinie für Wildtierbeobachtungen. Die kantonale Informationstafel zu diesem Banngebiet, herausgegeben zusammen mit dem damaligen Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, führt vier Regeln auf, deren vierte "Campieren verboten." lautet, nennt als gesetzliche Grundlage die VEJ vom 30.09.1991, behält die kantonale Bewilligung sportlichen Anlässen und gesellschaftlichen Veranstaltungen vor und weist die Oberallmeindkorporation Schwyz als Grundeigentümerin über weite Teile des Gebiets aus. Glattalphütte SAC, 1'896 m, LV95 2'709'409 / 1'197'197, also 6,27 km in Richtung 235 vom Beschriftungspunkt der Erigsmatt, im Besitz der SAC-Sektion Mythen, Hüttenwartin Franziska Gwerder, +41 41 830 19 39, Saisonstart 6. Juni 2026. Der Zugang ist für beides derselbe: Postauto nach Muotathal, Talbus ins Bisistal bis Sahli, dann die Luftseilbahn auf die Glattalp. Jagdstatistik SZ (PDF), Informationstafel (PDF), glattalphuette.ch.