Stand: 26. September 2026

Wildcampen am Ruosalper Chulm

Eine Nacht in der Mulde unter dem Ruosalper Chulm, auf 2'108 m in Unterschächen UR, ist legal: Die Eigentümerin, die Korporation Uri, erlaubt das Campieren ohne Anmeldung, und weder Kanton noch Gemeinde verbieten es. Der ebene Boden liegt westlich eines Sees, den die Gemeinde schützt.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was «Wildcampen» hier meint: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen das Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht auch darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Wildcampen am Ruosalper Chulm: die Mulde unter dem Pass

Wildcampen am Ruosalper Chulm ist eine Frage nach dem Boden knapp unter dem Pass, auf der Seite von Unterschächen. Der Ruosalper Chulm ist eine Scharte auf 2'177 m im Grat zwischen Schächental und Bisistal, über der Klausenstrasse im Kanton Uri. Rund 250 m südwestlich davon und 70 m tiefer liegt eine beweidete Mulde mit einem kleinen See von etwa 0,8 ha, dessen Wasserspiegel auf rund 2'100 m liegt. Dieser Bericht beurteilt diese Mulde. Ihr Bezugspunkt ist 46.881738 / 8.813438 (LV95 2'704'788 / 1'193'208) auf 2'108 m, auf der Terrasse westlich vom See.1

Ein Ort, mehrere Namen. Die Landeskarte nennt den Pass Ruosalper Chulm, und so heisst er auch hier; die Mulde selbst heisst Unter Chulm. Die Gemeinde Unterschächen nennt den See auf ihrer Wanderseite Chulmseeli und in ihrer Bau- und Zonenordnung «Bergsee Unter Chulm». Manche Wanderseiten schreiben Ruosalpersee, und das führt in die Irre: Die Ruosalp ist die Alp auf der anderen Seite des Passes, rund 1,5 km nordöstlich und 600 m tiefer.158

Alles Unterschächen, alles Uri. Mulde, See, Pass und die ganze Seite der Ruosalp liegen in der Gemeinde Unterschächen. Der Pass ist keine Kantonsgrenze: Schwyz beginnt rund 2,7 km nordöstlich, unten im Bisistal, und keine Schwyzer Regel reicht bis hierher.12

Würde hier jemand schlafen? Ja. Die Mulde ist offene Alpweide, rund 425 m über der Waldgrenze, ein Stück neben einem markierten Bergwanderweg über den Pass. Im Umkreis von 640 m steht kein Wohngebäude, und die Alphütten weiter unten, Chäseren und Heidmannegg, sieht man hinter dem Rand der Mulde nicht. Der Pass selbst ist eine schmale, steile Scharte: zum Überqueren, nicht zum Zelten.1

Die Regeln: kein Verbot, weder beim Bund noch beim Kanton noch bei der Gemeinde

Der Kanton. Uri hat keine kantonale Regel zum Wildcampen, und die Regierung hat das am 4. November 2025 selbst festgehalten, in ihrer Antwort auf eine Motion, die ein generelles Verbot verlangte. Sie nannte die fünf Gemeinden mit eigenen Regeln und fasste alle anderen in einem Satz zusammen:4

«Im Kanton Uri besteht auf kantonaler Ebene, wie in vielen anderen Schweizer Kantonen, keine gesetzliche Regelung für Wildcamping. ... Die übrigen Urner Gemeinden haben keine kommunale Regelung über Wildcamping erlassen.»Regierungsrat Uri, Antwort auf die Motion Inderkum, 4. November 2025, Ziffer 2.1.

Die fünf sind Göschenen und Gurtnellen mit je einer Campingverordnung sowie Andermatt, Hospental und Realp mit einem Verbot in ihrer Bau- und Zonenordnung. Unterschächen gehört zu den übrigen.4

Die Gemeinde. Die Bau- und Zonenordnung von Unterschächen, von der Gemeindeversammlung am 9. November 2017 beschlossen und vom Regierungsrat am 13. März 2018 genehmigt, enthält keine Regel zum Campieren oder Biwakieren; Camping kommt darin nur dort vor, wo sie Campinganlagen in der Zone für Sport- und Freizeitanlagen zulässt. Die Mulde liegt in der Landwirtschaftszone. Dieselbe Ordnung schützt den See als lokales Naturobjekt, und das zählt weiter unten, bei der Wahl des Platzes.5

Die Busse, die hier nirgends ansetzt. Die Urner Ordnungsbussenliste setzt für «Lagern, Zelten oder Campieren in Schutzzonen» 150 Franken fest, aber nur «in Verbindung mit dem jeweiligen Reglement»: in einer Schutzzone, deren eigenes Reglement es verbietet. In Unterschächen gibt es ein solches Reglement, jenes zum Schutz der Aue Rüti am Vorderschächen. Es verbietet «zu lagern, zu zelten oder zu campieren» in seiner einzigen Naturschutzzone, und die liegt im Talboden, 1,86 km südlich der Mulde.61

Der Bund. Kein Schutzgebiet des Bundes deckt die Mulde ab: kein Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein BLN-Objekt, kein Moor und keine Aue. Das nächste eidgenössische Jagdbanngebiet, Nr. 9 Silbern-Jägern-Bödmerenwald, beginnt 4,2 km nordöstlich und liegt ganz im Kanton Schwyz. Die nächste Wildruhezone, Wannelen, ist 2,7 km entfernt und nur vom 1. Dezember bis 30. April gesperrt.1

Zelt oder Biwaksack, hier macht es keinen Unterschied. Ob eine Nacht ohne Zelt als Campieren gilt, zählt nur dort, wo eine Regel das Campieren verbietet, und bis hierher reicht keine. Die Seite der Korporation heisst «Wildcampieren/Biwakieren» und meint beides. In der Aue Rüti wäre es umgekehrt: «lagern» erfasst auch die Nacht ohne Zelt.36

Was sich ändern kann. Am 18. März 2026 lehnte der Landrat ein generelles Verbot ab und verlangte von der Regierung eine kantonale Grundlage, die Wildcampieren im Grundsatz weiter zulässt und den Gemeinden erlaubt, Verbotsperimeter festzulegen. Bis zum 26. September 2026 ist kein Entwurf publiziert, in Kraft ist also nichts davon. Wie die Regeln in Uri zusammenspielen, steht im Uri-Bericht, das Gesamtbild in der Übersicht für die Schweiz.4

So geht es: Die Grundeigentümerin hat schon Ja gesagt

Der Boden gehört der Korporation Uri. Das Grundbuch führt die Mulde und den See auf ihrer Parzelle 1027, den Pass und die Seite der Ruosalp auf ihrer Parzelle 1026. Auf ihrer eigenen Seite schreibt die Korporation, wie sie es hält:23

«Im Kanton Uri besteht kein generelles Verbot für Wildcamping. Auf Gebiet der Korporation Uri ist das Campieren somit grundsätzlich erlaubt und muss nicht angemeldet werden.»Korporation Uri, Seite «Wildcampieren/Biwakieren», erneut gelesen am 26. September 2026.

Das ist eine stehende Erlaubnis, allen im Voraus erteilt. Für eine Nacht mit einer kleinen Gruppe gibt es nichts zu beantragen und niemanden anzurufen. Die Seite knüpft Bedingungen daran, und an diesem Ort laufen sie auf vier hinaus:3

  • Schutzzonen und Weide. Wo eine Natur- oder Landschaftsschutzzone gilt, gehen ihre Regeln vor, und das Weideland ist zu schonen. Die Mulde liegt in keiner Schutzzone; der See ist als Objekt geschützt, dazu unten mehr.
  • Nahe bei einem Betrieb: mit der Alp reden. Liegt dein Platz in der Nähe eines Landwirtschaftsbetriebs, sollst du mit dem Älpler oder der Älplerin Kontakt aufnehmen. Die nächsten Hütten sind hier mehr als 640 m entfernt und nicht zu sehen, das greift also nicht; weidet Vieh am See, lass ihm Platz.
  • Mehr als drei Nächte oder mehr als zehn Personen: vorher der Korporation Bescheid geben.
  • Abfall kommt in gebührenpflichtige Säcke und zur nächsten Sammelstelle, und der Platz bleibt aufgeräumt.

Korporation Uri, Gotthardstrasse 3, 6460 Altdorf, +41 41 874 70 90, mail@korporation.ch. Nur nötig bei mehr als drei Nächten oder mehr als zehn Personen. Eine Nacht mit einer kleinen Gruppe: nichts zu organisieren.3

Etwas im Auge behalten, jenseits des Klausenpasses. Das Urner Wochenblatt berichtete am 19. August 2026, die Korporation wolle das Wildcampieren auf dem Urnerboden bis zum Klausenpass verbieten, sobald es dort einen Campingplatz gibt. Das ist die Spiringer Seite, östlich des Klausenpasses und mehr als 3,5 km von der Mulde entfernt, und in Kraft ist davon nichts: Die oben zitierte Seite ist unverändert. Die Berichte zum Griessseeli und zum Fisetenpass behandeln jene Talseite.3

Wo du zeltest: auf dem ebenen Gras, weit weg vom geschützten See

Der See ist geschützt, als Objekt. Die Bau- und Zonenordnung von Unterschächen führt ihn unter den schutzwürdigen lokalen Einzelobjekten als «NO.1219.31 Bergsee Unter Chulm», und ihr Art. 23 sagt, solche Objekte «gelten als schutzwürdig. Sie sollen erhalten bleiben». Der Artikel regelt Bauten und Anlagen in ihrer Umgebung und enthält keine Regel zum Betreten, Campieren oder Biwakieren. Nimm ihn als das, was er ist: ein Grund, mit Zelt, Abwasch und Geschäft weit weg vom Wasser zu bleiben.5

Der Platz. Der beste Boden ist das ebene Gras rund 20 m westlich vom Bezugspunkt: WGS84 46.881845 / 8.813203 (LV95 2'704'770 / 1'193'220), auf 2'107 m, mit rund einem halben Grad Neigung und 62 m vom Ufer entfernt. Es ist beweideter Rasen mit Viehtritten und ein paar Steinen, eine der wenigen ebenen Stellen in steilem Gelände. Der Weg über den Pass führt auf der anderen Seite des Sees vorbei.1

Bleib auf der südlichen Hälfte der Terrasse. Von Norden ziehen graue Geröllkegel vom Grat herunter und enden 35 bis 45 m vor der Terrasse, darunter liegen lose Blöcke im Gras. Der Platz oben liegt 45 m vom Fuss des Gerölls entfernt; je weiter südlich du bleibst, desto mehr Abstand hast du.1

Zustieg, Feuer, Jagd und Saison

Der Zustieg. Das Klausen-Postauto, Linie 408, hält bei «Unterschächen, Untere Balm» auf 1'773 m. Von dort führt ein markierter Bergwanderweg, weiss-rot-weiss, in rund 1,9 km und 360 Höhenmetern zum See und in etwa 1 h 15 auf den Pass. Die Terrasse liegt rund 200 m neben dem Weg, auf der Westseite des Sees. Das letzte Postauto der Saison fährt am 18. Oktober 2026.81

Kein Feuer. Seit dem 25. August 2026 verbietet die Urner Sicherheitsdirektion, im ganzen Kanton an unbefestigten Feuerstellen Feuer zu entfachen, und im Wald und bis 50 m davon an jeder Feuerstelle, «bis auf Weiteres». Seit dem 25. September 2026 steht die Waldbrandgefahr in Uri auf «Grosse Gefahr». Koche auf dem Gaskocher, und stell ihn auf Fels.7

Die Jagd. In Uri wird der Rothirsch nochmals vom 28. bis 30. September 2026 gejagt, das Niederwild vom 12. Oktober bis 30. November 2026. Jäger sind im ersten Licht unterwegs: In diesen Wochen trägst du etwas Auffälliges und machst dich bemerkbar.7

Das Vieh. Die Mulde liegt auf der Alp Heidmannegg, einer Grossviehweide. Halte Abstand zu den Tieren, schliess jedes Gatter, das du öffnest, und nimm alles wieder mit hinunter. Auch wenn das Vieh für dieses Jahr abgezogen ist, bleibt das Gras Weide.13

  • Das ebene Gras westlich vom See, 2'107 m. Eine Nacht, kleine Gruppe, keine Anmeldung: 46.881845 / 8.813203, 62 m vom Ufer, auf der südlichen Hälfte der Terrasse.13
  • Hotel Klausenpass, 2,15 km entfernt. Zimmer, dazu in der Dependance zwei Massenlager mit zusammen 30 Plätzen; offen bis 18. Oktober 2026; +41 41 879 11 64.9
  • Stell- und Campingplatz Unterschächen, im Dorf. Kleinzelte nur auf dem dafür vorgesehenen Platz, bezahlt bei der Ankunft, höchstens sieben Nächte; +41 77 462 86 68.9
  • Alpbeizli Heidmannegg, auf der Alp. Essen und Trinken etwa von Juni bis Oktober, aber keine Betten.9
  • Nicht in der Scharte des Passes und nicht am Ufer. Der Sattel ist schmal und steil, und der See ist ein geschütztes Objekt.15

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall dort, wo du wirklich draussen schlafen darfst, am Ruosalper Chulm also auf dem ebenen Gras westlich vom See. Es ist kein Gesetzestext, es ist Anstand und gesunder Menschenverstand auf einer Grossviehalp, deren Eigentümerin im Voraus Ja gesagt hat, neben einem See, den die Gemeinde schützt.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand September 2026. Er stützt sich auf die öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen, die unten verlinkt sind. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Aussage zur aktuellen Rechtslage.

Das Urteil stützt sich auf das Grundbuch, das die Korporation Uri als Eigentümerin der Mulde, des Sees und des Passes ausweist; auf die publizierte Erlaubnis der Korporation und ihre Bedingungen; auf die Feststellung des Regierungsrats vom 4. November 2025, dass Uri keine kantonale Regel zum Wildcampen kennt und fünf namentlich genannte Gemeinden eigene haben, Unterschächen nicht darunter; auf die 2018 genehmigte Bau- und Zonenordnung von Unterschächen; auf die Urner Ordnungsbussenliste und das Reglement zur Aue Rüti; und auf die Schutzgebietsebenen von Bund und Kanton am Punkt. Unterschächen publiziert keine Sammlung seiner Reglemente online, für die Gemeindeebene ist deshalb die Feststellung des Kantons der Beleg. Eine Erlaubnis ändert schneller als ein Gesetz: Die Korporation kann ihre Bedingungen ändern, und die kantonale Grundlage, die der Landrat im März 2026 verlangt hat, würde den Gemeinden erlauben, Verbotsperimeter festzulegen. Distanzen und Platz stammen aus der publizierten Geometrie und dem Höhenmodell, nicht aus einem Besuch vor Ort. Daten, Preise und Saisons stammen von ihren Herausgebern, Stand September 2026, und können sich ändern. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und die Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Grundlage dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Darf ich am Ruosalper Chulm campieren?
Ja, für eine Nacht in der beweideten Mulde knapp unter dem Pass, auf der Seite von Unterschächen, beim kleinen See. Der Boden gehört der Korporation Uri (Parzellen 1027 und 1026 in Unterschächen), und sie publiziert, dass Campieren auf ihrem Gebiet grundsätzlich erlaubt ist und nicht angemeldet werden muss. Verboten ist es auch nirgends: Der Urner Regierungsrat hielt am 4. November 2025 fest, dass der Kanton keine gesetzliche Regelung für Wildcamping hat und nur Göschenen, Gurtnellen, Andermatt, Hospental und Realp eine kommunale; die Bau- und Zonenordnung von Unterschächen enthält keine Campingregel; die Urner Ordnungsbusse von 150 Franken (Ordnungsbussenreglement, RB 3.9223, Ziffer 2.1) gilt nur in Schutzzonen, deren Reglement das Campieren verbietet, und die nächste, die Aue Rüti, liegt 1,86 Kilometer entfernt; und kein Schutzgebiet des Bundes deckt den Ort ab. Stell dein Zelt auf das ebene Gras westlich vom See, bei 46.881845 / 8.813203.
Muss ich die Grundeigentümerin fragen?
Nicht für eine Nacht mit einer kleinen Gruppe. Die Korporation Uri, der Mulde, See und Pass gehören, schreibt über das Campieren auf ihrem Gebiet: Es «muss nicht angemeldet werden». Bescheid will sie nur, wenn du länger als drei Nächte bleibst oder mit mehr als zehn Personen kommst: Korporation Uri, Gotthardstrasse 3, 6460 Altdorf, +41 41 874 70 90. Ihre übrigen Bedingungen: die Regeln einer Natur- oder Landschaftsschutzzone einhalten, das Weideland schonen, mit dem Älpler Kontakt aufnehmen, wenn du nahe bei einem Betrieb zeltest, den Abfall in gebührenpflichtigen Säcken hinuntertragen und den Platz aufgeräumt verlassen. Die Alphütten liegen mehr als 640 Meter vom Platz entfernt und sind nicht zu sehen.
Ist der See geschützt?
Ja, als lokales Naturobjekt, und das ist kein Campingverbot. Die Bau- und Zonenordnung von Unterschächen führt ihn in Anhang 6 als «NO.1219.31 Bergsee Unter Chulm», und ihr Art. 23 sagt, solche Objekte gelten als schutzwürdig und sollen erhalten bleiben; der Artikel regelt Bauten und Anlagen in ihrer Umgebung und enthält keine Regel zum Betreten, Campieren oder Biwakieren. Weder ein Bundesinventar noch eine kantonale Schutzzone deckt die Mulde ab. Bleib mit Zelt, Abwasch und Geschäft weit weg vom Ufer: Das ebene Gras westlich vom See liegt 62 Meter vom Wasser entfernt.
Darf ich ein Feuer machen?
Nein. Seit dem 25. August 2026 verbietet die Sicherheitsdirektion des Kantons Uri im ganzen Kanton, an unbefestigten Feuerstellen Feuer zu entfachen, und im Wald und bis 50 Meter davon an jeder Feuerstelle, bis auf Weiteres; Zuwiderhandlungen können gebüsst werden. Seit dem 25. September 2026 steht die Waldbrandgefahr in Uri auf «Grosse Gefahr». Koche auf dem Gaskocher, auf Fels, und schau vor der Tour nach, was der Kanton aktuell meldet.
Wo finde ich in der Nähe ein Bett?
Im Hotel Klausenpass, Klausenstrasse 91 in Unterschächen, 2,15 Kilometer von der Mulde: Zimmer, dazu in der Dependance zwei Massenlager mit zusammen 30 Plätzen, offen bis 18. Oktober 2026, +41 41 879 11 64. Das Alpbeizli Heidmannegg auf der Alp bietet etwa von Juni bis Oktober Essen und Trinken, aber keine Betten. Fürs Zelt auf einem bezeichneten Platz: der Stell- und Campingplatz im Dorf Unterschächen, wo Kleinzelte nur auf dem dafür vorgesehenen Platz stehen dürfen, bezahlt bei der Ankunft, höchstens sieben Nächte, +41 77 462 86 68.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Amtliche Geodaten, abgefragt am 26. September 2026. Identify-Dienst des Bundes an diesem Punkt, LV95 2'704'788 / 1'193'208 (WGS84 46.881738 / 8.813438), swissALTI3D 2'108,5 m, Toleranz 0, mit einer Kontrolle über einen erfundenen Layer, die HTTP 400 lieferte, und dem Jagdbanngebiet Kiental als Positivkontrolle. Gemeinde Unterschächen UR nach der Grenze des laufenden Jahres, nach allen Seiten auf mindestens 2,5 km; die nächste andere Gemeinde, Muotathal SZ, beginnt 2,7 km nordöstlich, im Bisistal. swissNAMES3D: Pass «Ruosalper Chulm», 2'177 m, LV95 2'704'978 / 1'193'373, 251 m nordöstlich des Punkts; Lokalname «Unter Chulm» 41 m südwestlich davon. Der See: rund 0,8 ha, Wasserspiegel auf rund 2'100 m, das Ufer 48 m östlich des Punkts. Leer am Punkt: eidgenössische Jagdbanngebiete, Wildruhezonen, Pärke, BLN, Auen, Flachmoore, Hochmoore, Moorlandschaften, Amphibienlaichgebiete, Trockenwiesen, Ramsar, Smaragd, Waldreservate, Wildtierkorridore, militärische Gebiete. Am nächsten: eidgenössisches Jagdbanngebiet Nr. 9 «Silbern-Jägern-Bödmerenwald», 4,2 km nordöstlich, ganz im Kanton Schwyz; Wildruhezone «Wannelen», 2,7 km südsüdwestlich, «Zutrittsverbot (zu Fuss und Wintersportarten)» vom 1. Dezember bis 30. April; Auengebiet von nationaler Bedeutung Nr. 420 «Rüti», 1,86 km südlich; kantonales Jagdbanngebiet «Oberalp-Brunnital-Schächental», 1,7 km südöstlich. Gelände (swissALTI3D): das ebene Gras bei LV95 2'704'770 / 1'193'220 (WGS84 46.881845 / 8.813203), 2'107 m, rund ein halbes Grad, 62 m vom Ufer und 45 m vom Fuss des Geröllhangs, dessen Kegel 35 bis 45 m nördlich der Terrasse enden; der Sattel des Passes schmal und steil, von der Mulde aus nicht zu sehen. Nächster Wald 1,1 km südlich, auf rund 1'684 m, ganz hangabwärts. Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister: kein Wohngebäude im Umkreis von 640 m; nächste Alphütte Chäseren, 647 m südsüdwestlich und 270 m tiefer, von der Mulde aus nicht zu sehen. Kanton Uri, Alpkataster: Alp «Heidmannegg», Grossviehweide. Offizielles Wanderwegnetz Uri: Bergwanderweg auf der Ostseite des Sees, über den Pass, rund 200 m vom Punkt. map.geo.admin.ch, Identify am Punkt. ↩
  2. Grundbuch des Kantons Uri (Grundbuchauskunft), gelesen am 26. September 2026. Unterschächen, Liegenschaft Nr. 1027, 2'196'323 m², Flurnamen unter anderem Chäseren, Heidmannegg, Ruosalper Chulm und Windgällen, Bodenbedeckung unter anderem «See/Ausgleichsbecken (8'288 m²)», also der See: «Eigentümer Korporation Uri, UID CHE-116.071.058, Gotthardstrasse 3, 6460 Altdorf UR». Unterschächen, Liegenschaft Nr. 1026, 17'842'385 m², Flurnamen unter anderem Ruosalp, Ruosalper Chulm, Alplen und Ober Balm: dieselbe Eigentümerin. Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen: Parzelle 1027, EGRID CH814609077769; Parzelle 1026, EGRID CH730777460942. geo.ur.ch (Parzelle 1027), geo.ur.ch (Parzelle 1026). ↩
  3. Korporation Uri, Seite «Wildcampieren/Biwakieren», erneut gelesen am 26. September 2026: «Im Kanton Uri besteht kein generelles Verbot für Wildcamping. Auf Gebiet der Korporation Uri ist das Campieren somit grundsätzlich erlaubt und muss nicht angemeldet werden. Jedoch raten wir dazu, sich vorgängig über alles Notwendige und eventuelle Verbote zu informieren.» Bedingungen: «In Natur- und Landschaftsschutzzonen sind die entsprechenden Regelungen einzuhalten. Das Weideland ist zu schonen»; «Auf privaten Strassen ist die passende Bewilligung einzuholen»; «Ist der gewählte Platz in der Nähe eines landwirtschaftlichen Betriebes, ist mit dem Älpler/der Älplerin Kontakt aufzunehmen»; «Ist der Aufenthalt länger als 3 Nächte oder mit mehr als 10 Personen, sind wir vorgängig zu informieren»; «Der anfallende Kehricht ist in gebührenpflichtige Säcke zu verpacken und zur nächsten Kehricht-Sammelstelle zu bringen»; «Der Platz ist bei Lagerabbruch aufzuräumen und in geordnetem Zustand zu hinterlassen»; die Korporation übernimmt keine Haftung für Schäden durch Naturgewalten oder weidendes Vieh. Genannte Ausnahmen: die Gemeinde Göschenen und das Gebiet rund um den Seewlisee in Silenen. Der Kartensatz der Korporation mit den Zeltverboten auf ihrem Boden deckt andere Gebiete ab, nicht den Ruosalper Chulm. Korporation Uri, Gotthardstrasse 3, 6460 Altdorf, +41 41 874 70 90, mail@korporation.ch. Getrennt davon berichtete das Urner Wochenblatt am 19. August 2026, die Korporation wolle das Wildcampieren auf dem Urnerboden bis zum Klausenpass grundsätzlich verbieten, sobald es dort eine Campingzone mit sanitären Anlagen gibt; in Kraft ist davon nichts, und die oben zitierte Seite ist unverändert. korporation.ch, Karten der Zeltverbote (PDF), urnerwochenblatt.ch. ↩
  4. Regierungsrat des Kantons Uri, Antwort auf die Motion von Josef Inderkum, Gurtnellen (LA.2023-0879), die ein generelles Verbot des Wildcampierens verlangte, Beschluss Nr. 2025-653 vom 4. November 2025, Ziffer 2.1: «Im Kanton Uri besteht auf kantonaler Ebene, wie in vielen anderen Schweizer Kantonen, keine gesetzliche Regelung für Wildcamping.» Göschenen und Gurtnellen haben kommunale Campingverordnungen, die das «Campieren ausserhalb von Campingplätzen» verbieten; «Weitere Gemeinden, namentlich Andermatt, Hospental und Realp, haben ein Wildcampingverbot innerhalb ihrer Bau- und Zonenordnung (BZO) festgehalten. Die übrigen Urner Gemeinden haben keine kommunale Regelung über Wildcamping erlassen.» Empfehlung: eine kantonale Rechtsgrundlage, «die Wildcampieren im Kanton Uri im Grundsatz weiterhin zulässt», und den Gemeinden eine Grundlage, bei Bedarf «Verbotsperimeter» festzulegen. Landrat, Session vom 18. März 2026, Schlussabstimmung: 52 zu 11 für «teilweise erheblich», die Fassung der Regierung. Die Liste der Vernehmlassungen des Kantons, gelesen am 26. September 2026, enthält keinen Entwurf zum Campieren. ur.ch (Antwort vom 4. November 2025, PDF), ur.ch (LA.2023-0879), ur.ch (Abstimmung vom 18. März 2026, PDF), ur.ch (Vernehmlassungen). ↩
  5. Gemeinde Unterschächen, Bau- und Zonenordnung (BZO) vom 9. November 2017, vom Regierungsrat am 13. März 2018 genehmigt (RRB Nr. 2018-146, ausgenommen Art. 16 Abs. 2 und Art. 65), gelesen am 26. September 2026. Art. 13 Abs. 2 lässt in der Zone für Sport- und Freizeitanlagen «Sport-, Spiel- und Campinganlagen» zu; ausserhalb davon enthält die Ordnung keine Regel zum Campieren oder Biwakieren. Art. 17: Landwirtschaftszone. Art. 23 Abs. 1: «Die im Nutzungsplan bezeichneten Natur- und Kulturobjekte gelten als schutzwürdig. Sie sollen erhalten bleiben, soweit nicht andere öffentliche Interessen überwiegen.»; Abs. 2 regelt «Bauten und Anlagen in der Umgebung von geschützten lokalen Einzelobjekten». Anhang 6, schutzwürdige lokale Einzelobjekte, Naturobjekte: «NO.1219.31 Bergsee Unter Chulm», Inventar Nr. D13, lokal. Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB), Parzelle 1027, am Punkt: Landwirtschaftszone, Gewässerschutzbereich Au, Lärmempfindlichkeitsstufe III; der See als lokales Naturobjekt eingetragen. BZO Unterschächen (PDF), RRB 2018-146 (PDF), ÖREB-Auszug, Parzelle 1027. ↩
  6. Kanton Uri, Rechtsbuch, gelesen am 26. September 2026. Reglement über die Erhebung von Ordnungsbussen (Ordnungsbussenreglement, OBR), RB 3.9223, vom 9. Juni 2009, Fassung in Kraft seit 1. April 2025, Abschnitt 2 «Umwelt- und Naturschutz», Ziff. 2.1: «Lagern, Zelten oder Campieren in Schutzzonen (Art. 34 Abs. 1 Bst. a des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz, RB 10.5101 in Verbindung mit dem jeweiligen Reglement) 150 Franken». Reglement über den Schutz der Aue Rüti am Vorderschächen in der Gemeinde Unterschächen, RB 10.5127, vom 18. April 2023, in Kraft seit 1. Mai 2023: Art. 3 Abs. 1, «Das Schutzgebiet umfasst lediglich eine Naturschutzzone»; Art. 4 Abs. 2, «Insbesondere sind untersagt: ... l) zu lagern, zu zelten oder zu campieren». Die Zone liegt im Talboden des Schächentals, 1,86 km südlich des Punkts. rechtsbuch.ur.ch (RB 3.9223), rechtsbuch.ur.ch (RB 10.5127). ↩
  7. Kanton Uri, Sicherheitsdirektion, Mitteilung vom 25. August 2026, mit der sie das absolute Feuerverbot vom 16. Juli 2026 aufhob und durch ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ersetzte; erneut gelesen am 26. September 2026. Verboten ist, «im Wald und an Waldrändern (50 Meter Abstand) ... Feuer zu entfachen (gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills)» und «im übrigen Kantonsgebiet an unbefestigten Feuerstellen Feuer zu entfachen»; «Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot kann mit Busse bestraft werden. Dieses Verbot bleibt bis auf Weiteres bestehen.» Waldbrandgefahrenkarte des Bundes, Kanton Uri: «Grosse Gefahr», gültig seit 25. September 2026. Kanton Uri, Jagd 2026: «2. Block: 28. September bis 30. September 2026 (Rothirschjagd)»; «Niederwildjagd: 12. Oktober bis 30. November 2026». ur.ch (Feuerverbot, 25. August 2026), waldbrandgefahr.ch, ur.ch (Jagd 2026). ↩
  8. Zustieg, gelesen am 26. September 2026. Fahrplandaten der SBB für die Haltestelle «Unterschächen, Untere Balm» (1'773 m), Postauto-Linie 408 über den Klausen: Betrieb bis 18. Oktober 2026, ab 19. Oktober keiner mehr. Offizielles Wanderwegnetz des Kantons Uri: Bergwanderweg (weiss-rot-weiss) von der Haltestelle an der Ostseite des Sees vorbei zum Ruosalper Chulm, rund 1,9 km und 360 Höhenmeter bis zum See und 2,1 km und 420 Höhenmeter bis zum Pass, zu Fuss etwa 1 h 15. Gemeinde Unterschächen, Wanderseite, «Rundwanderweg Balmergrätli»: «Vom Hotel Klausenpasshöhe aus übers Balmergrätli, die Ruossacherchulm, das Chulmseeli, die Chäserplangg zum Sätteli und zurück via oberer Balm an die Klausenstrasse.» Fahrplan (Untere Balm), unterschaechen.ch (Wandern). ↩
  9. Betten und Camping, gelesen am 26. September 2026. Hotel Klausenpass, Klausenpass Betriebe AG, Klausenstrasse 91, 6465 Unterschächen, +41 41 879 11 64, info@hotel-klausenpass.ch: «Unsere Saison läuft noch bis 18. Oktober 2026»; 2,15 km ostsüdöstlich der Mulde. Gemeinde Unterschächen, Tourismusseiten: «Die Dependance bietet zwei grosse Massenlager mit insgesamt 30 Schlafplätzen» (Dependance Hotel Klausenpass); das Alpbeizli Heidmannegg «bietet bis zu 40 Sitzplätze im Freien neben der Hütte», offen etwa von Juni bis Oktober, und steht in keiner Liste der Unterkünfte; der Stell- und Campingplatz Unterschächen liegt im Dorf beim Langlaufzentrum, Tourismus Unterschächen Klausenpass, Werkstrasse 5, +41 77 462 86 68. Seine AGB, gültig ab 1. April 2026: «Das Aufstellen von Kleinzelten (max. je 5 Personen pro Zelt) ist nur auf dem dafür vorgesehenen Platz erlaubt»; «Die Zahlung ist bei Anreise fällig»; «Der Maximalaufenthalt beträgt 7 Nächte.» hotel-klausenpass.ch, Gruppenunterkünfte, Alpbeizli, Stell- und Campingplatz, AGB (PDF). ↩