Wildcampen auf dem Hasliberg
Der Hasliberg ist die Feriengemeinde auf der Terrasse über Meiringen, und ihre Alpen reichen bis an die Grenze zu Obwalden. Eine Nacht dort oben, über dem Wald, ist erlaubt, und du musst niemanden fragen. Ausgenommen sind vier kleine Moorschutzgebiete, ein Gemeindeschutzgebiet bei Bidmi und der Boden um Dörfer und Bahnen.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Wildcampen auf dem Hasliberg: eine Terrasse mit Dörfern, Alpen bis an Obwalden
Wildcampen auf dem Hasliberg ist eine Frage nach der Gemeinde Hasliberg BE, auf der Terrasse über Meiringen im Haslital, mit ihren vier Dörfern Hohfluh, Wasserwendi, Goldern und Reuti. Über ihnen gehen der bewirtschaftete Hang und der Wald in die Alpen von Mägisalp, Käserstatt und Balisalp über, und die Gemeinde endet auf dem Grat von der Hohsträss über das Glogghüs, 2'534 m, zum Balmeregghorn. Dieser Grat ist die Grenze zu Obwalden: Melchsee, Blausee und Tannensee auf der anderen Seite liegen in Kerns OW.1
Eine Nacht findet hier realistischerweise auf der offenen Alp über dem Wald statt, zwischen der Mägisalp, der Hohsträss und dem Balmeregghorn, unter dem Grat und weg von den Bahnstationen. Die Dörfer, der Waldgürtel, die Bahn- und Restaurantstationen und der Grat selbst sind keine Orte für ein Zelt, was immer das Recht sagt. Drei Plätze auf der Alp eignen sich, unten mit ihren Koordinaten.1
Auf diesem Boden lautet die Antwort Ja. Keine Regel von Bund, Kanton oder Gemeinde verbietet dort eine Nacht, und fragen musst du niemanden. Die Verbote, die auf Hasliberger Boden binden, betreffen vier kleine Moorschutzgebiete und ein Gemeindeschutzgebiet bei Bidmi, alle unten im Gürtel zwischen etwa 1'400 und 1'800 m. Die Gemeindegrenze findest du auf map.geo.admin.ch.56
Nichts verbietet eine Nacht auf der offenen Alp, Ebene für Ebene
Bund: kein Jagdbanngebiet, kein Landschaftsinventar, kein Park. Kein Jagdbanngebiet des Bundes, kein BLN-Objekt, keine Moorlandschaft, kein Park und kein Militärgelände liegt auf Hasliberger Boden. Die Hochmoore, Flachmoore, Amphibienlaichgebiete und Trockenwiesen des Bundes, die hier liegen, binden die Behörden, und das Baureglement verweist sie auf ihre eigene Gesetzgebung; keines hat eine Campingregel für Besucher. Stell das Zelt trotzdem nicht darauf, denn ein Zelt auf einem Moor ist genau, was ihr Schutz verhindern soll.14
Die sechs Wildruhezonen sind kommunal, liegen im Wald und zielen auf den Winter. Gibel, Gruebiwald, Mägisalpwald-Käserstatt, Hohflue, Gummenwald und Chingstuel stützen sich auf Art. 54 des Hasliberger Baureglements. Ihre Schutzzeit sind die Betriebszeiten der Bahnen, mit einem Zutrittsverbot für Bahnbenützer, und Art. 54 verpflichtet die Bahnbetreiber, die Wintergäste von ihnen fernzuhalten. Sie liegen im Waldgürtel unter jedem Platz in diesem Artikel: Wenn du durch den Wald gehst, bleib auf dem Weg.14
Kanton: Bern hat keine allgemeine Campingregel. Der Kanton verbietet eine Nacht draussen Gebiet für Gebiet, über seine Naturschutzgebiete und über die Wildschutzgebiete seiner Wildtierschutzverordnung, WTSchV. Keines dieser Wildschutzgebiete liegt auf Hasliberger Boden; das nächste, Junzlen, liegt 739 m ausserhalb der Gemeinde. Das Waldgesetz regelt den Zutritt zum Wald und sagt nichts über Zelte.2
Gemeinde: Auf dem Hasliberg gibt es keine Regel, gegen die du verstossen könntest. Ihre publizierte Sammlung enthält kein Polizeireglement, kein Campingreglement und kein Ordnungsbussenreglement. Das Baureglement scheidet einen Campingplatz in Goldern aus, und die Kurtaxe fällt auf jede Übernachtung eines zahlenden Gastes; ein Biwak hat keinen Gastgeber. Die Überbauungsordnung "Schneesportgebiet Hasliberg" regelt Pisten, Beschneiung und Rastplätze und hat keine Campingregel.34
Gerichte und Grundeigentümer: nichts publiziert. Das kantonale Amtsblatt, durchsuchbar für rund die letzten sechs Monate, führt kein gerichtliches Verbot, das Hasliberg nennt. Der wöchentliche Anzeiger Oberhasli ist das amtliche Publikationsorgan der Gemeinde, und seine Ausgaben von 2026 sind nicht online; ein Verbot einer Alpkorporation, das nur dort publiziert wurde, lässt sich also nicht ausschliessen. Das Zivilrecht öffnet die Weide allen zum Betreten, was kein Recht zum Übernachten ist: Die Tafel des Eigentümers im Gelände zählt trotzdem. Wie die Ebenen im Kanton zusammenspielen: die Übersicht Kanton Bern und die Übersicht Schweiz.7
Die Ausnahme: vier Moorschutzgebiete und das Schutzgebiet Bidmi
Vier kantonale Naturschutzgebiete auf Hasliberger Boden verbieten die Nacht ausdrücklich. Der Berner Regierungsrat hat sie am 18. Dezember 2002 geschaffen, und drei davon, das Höhenschwandmoor, Hinder der Egg und das Däntschwäldli, tragen dieselbe Liste von Verboten:5
"das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und anderen Unterständen sowie das Lagern" · "das Biwakieren im Freien"Schutzbeschlüsse RRB 4401, 4402 und 4404 vom 18. Dezember 2002, Ziff. 4 lit. e und f.
Der Wortlaut erfasst den Biwaksack genauso wie das Zelt. Lit. e nennt Zelte und andere Unterstände, lit. f das Biwakieren im Freien, ohne Zelt kommst du also nicht darum herum. Lit. d verbietet Feuer, und im Kern jedes Gebiets, der Zone A, ist schon das Betreten verboten. Die Beschlüsse bestrafen Widerhandlungen mit "Busse oder Haft"; das kantonale Naturschutzgesetz, NSchG Art. 57 Abs. 1, setzt den Rahmen bei 100 bis 50'000 Franken, einen Rahmen für ein Gericht und keine feste Ordnungsbusse.5
Das vierte, Triglisegg, ist für Wandernde ganz gesperrt. Sein Beschluss verbietet das Betreten des ganzen Gebiets. Bei Bidmi schützt die Gemeinde ihr eigenes Flachmoor: Die Überbauungsordnung verbietet Zelte, Wohnwagen und andere Unterstände, Feuer und jedes Betreten vom Ende der Skisaison bis am 1. September.6
Wo sie liegen. Alle fünf sind klein und liegen im Gürtel von Alp und Wald, deutlich unter den drei Plätzen in diesem Artikel: das Däntschwäldli auf 1'520 m, nördlich der Alpstrasse von Hohfluh nach Balisalp; das Höhenschwandmoor zwischen 1'560 und 1'630 m, westlich der Strasse von Wasserwendi nach Balisalp; Triglisegg zwischen 1'620 und 1'680 m, südlich der Balisalp; Hinder der Egg zwischen 1'740 und 1'770 m, südlich des Skilifts und derselben Strasse; und Bidmi bei der gleichnamigen Bahnstation, um 1'420 m. Jeder der drei Plätze liegt mehr als einen Kilometer vom nächsten entfernt.561
Drei Plätze für die Nacht, mit Koordinaten
A. Balmeregghorn, der Kessel unter der Nordwestseite des Gipfels, 2'143 m. WGS84 46.75289 / 8.27956 (LV95 2'664'251 / 1'178'311), 302 m westlich des Gipfels und 112 m tiefer. Gras zwischen verstreuten Blöcken, etwa 8 Grad geneigt, mit genug flachem Boden für einen Biwaksack oder ein kleines Zelt; 80 m südlich steigt das Gelände zu einem Felsband an, an dessen Fuss der Horizontweg verläuft, und im Nordwesten liegt ein Blockfeld. Der Wanderweg führt 88 m entfernt vorbei, die Bergstation des Skilifts aufs Balmeregghorn steht 274 m entfernt auf der Obwaldner Seite, und die Kantonsgrenze verläuft 153 m nördlich. Es ist der höchste und exponierteste der drei Plätze. Kein Wasser: Der nächste Bach ist 293 m entfernt, nimm es mit. Platz A auf der Karte.14
B. Hohsträss, der offene Hang unter der Bergstation der Sesselbahn Hochsträss, 2'041 m. WGS84 46.75918 / 8.23224 (LV95 2'660'629 / 1'178'973), eine gleichmässige, beweidete Grasterrasse, flach genug für ein Zelt. Im Winter ist das die Skipiste Käserstatt-Hochsträss, und ein Hydrant der Beschneiung steht in Sichtweite: ein Platz nur für eine Sommernacht. Die Sesselbahn ist 160 m entfernt, der Weg 77 m, die nächsten Gebäude 457 m, ein Bach 107 m, und die Obwaldner Grenze über Lungern 250 m. Platz B auf der Karte.14
C. Mägisalp, die obere Grasebene unter Hääggen, 1'912 m. WGS84 46.75136 / 8.25514 (LV95 2'662'387 / 1'178'121), der flachste und geschützteste der drei: eine ebene Grasfläche mit etwa 3 Grad Neigung, ein trockenes, steingefasstes Bachbett 46 m südlich. Sei dir im Klaren, was das ist. Die Ebene liegt am oberen Waldrand, mit einzelnen Fichten und Gebüsch an ihren Rändern, auch wenn die Landeskarte dort keinen Wald zeigt, und sie ist beweidete Alp: Ist die Herde darauf, nimm A oder B. Die Alpgebäude von Hindertschuggi und Hääggen sind 330 bis 365 m entfernt, der Lift Mägisalp-Hääggen 491 m, der Wanderweg 209 m. Platz C auf der Karte.14
Alle drei liegen auf offenem, unbewaldetem Landwirtschaftsland, ausserhalb jedes Schutzgebiets und neben den Moorobjekten des Bundes. Jeder liegt auch auf dem Boden einer Alp: Sagt eine Tafel auf der Alp etwas anderes, gilt die Tafel.47
Wo nicht: Dörfer, Wald, Bahnstationen und der Grat
- Hohfluh, Wasserwendi, Goldern und Reuti und der Hang hinunter nach Meiringen und zum Brünig: nein. Bewirtschafteter und bewaldeter Boden unter dem Wald, in Sichtweite von Häusern. Für ein Zelt dort unten gibt es die Campingzone in Goldern.4
- Der Waldgürtel: nein. Gibel, Gruebiwald, Mägisalpwald-Käserstatt, Hohflue, Gummenwald und Chingstuel liegen unter der Waldgrenze und sind während der Betriebszeiten der Bahnen kommunale Wildruhezonen.1
- Die Bahn- und Restaurantstationen: nein. Die Mägisalp mit ihrem Alpweiler und dem Berghaus, Käserstatt, Bidmi, Planplatten mit dem Alpen Tower, Hääggen, die Bergstation Hochsträss, Twing und Reuti sind Gebäude, Anlagen und Wege.1
- Die Moorschutzgebiete: nein. Höhenschwandmoor, Hinder der Egg und Däntschwäldli verbieten Zelte und Biwaks, Triglisegg das Betreten, Bidmi Zelte.56
- Die Ebene bei Oberarni: nicht empfohlen. Beweidet und flach, aber nass, und innerhalb eines Perimeters für Flachmoore von regionaler Bedeutung.4
- Der Grat, von Planplatten zum Balmeregghorn und zum Glogghüs: nein. Fels, Karstlöcher und Weg, nichts Flaches zum Liegen.1
- Der Engstlensee: nein. Der See östlich der Gemeinde liegt in Innertkirchen, in einem kantonalen Naturschutzgebiet, und der Tourismus im Tal schreibt klar, dass Campieren und Biwakieren dort nicht erlaubt sind: Wildcampen am Engstlensee.9
So machst du es richtig
Eine ruhige Nacht, dann weg. Komm gegen Abend hinauf, stell das Zelt auf der offenen Alp an einem der drei Plätze oder auf ähnlichem Boden auf, weg von den Schutzgebieten, den Bahnstationen und den Wegen, und bau früh ab. Kein Feuer: Die Schutzgebiete verbieten es, und auf der Alp reicht ein Kocher.5
Das Wort des Eigentümers im Gelände gilt. Kein Berner Gesetz macht eine Nacht auf der Alpweide von der Zustimmung des Eigentümers abhängig, fragen musst du also niemanden. Nach dem Historischen Lexikon der Schweiz sind die Alpen hier oben Gemeinbesitz, und die Eigentümer der drei Plätze nennt der öffentliche Kataster nicht. Eine Tafel auf der Alp, die das Campieren verbietet, ist der Entscheid des Eigentümers, und sie gilt.7
Und der ehrliche Vorbehalt, denn ein Tal weiter ist es schon passiert. Über Gadmen hat die Bäuertgemeinde Gadmen am 19. Juni 2026 im Anzeiger Oberhasli ein Campingverbot für ihr ganzes Land publiziert und am Weg eine Tafel aufgestellt, und das hat die Antwort am Gadenlouwisee geändert, ohne dass sich ein Gesetz geändert hätte. Dasselbe Blatt ist das amtliche Publikationsorgan von Hasliberg, und seine Ausgaben sind nicht online. Findest du eine solche Tafel, gilt die Tafel. Derselbe Vorbehalt steht ein Tal weiter südlich, am Wannisbortsee.7
Achte auf das Vieh. Alle drei Plätze sind Sommerweide. Halt Abstand zur Herde, schliess jedes Gatter hinter dir, und nimm den Hund an die Leine.
Über den Grat: die signalisierte Zone bei Balmeregg
Willst du einen Platz, den jemand fürs Zelt bezeichnet hat, geh über den Grat nach Obwalden. Bei der Talstation des Balmeregg-Lifts auf der Melchsee-Frutt, in Kerns, um LV95 2'664'060 / 1'180'140, WGS84 46.76936 / 8.27731, 1'900 m, hat die Seite der Grundeigentümerin eine Zone signalisiert, in der eine Nacht erlaubt ist, mit einer öffentlichen Toilette bei der Station und Nachtruhe ab 22.00. Sie liegt rund 1,8 km nördlich von Platz A, die Linie des Skilifts aufs Balmeregghorn hinunter.8
Drüben gilt ein anderes Recht. Das Obwaldner Campinggesetz, GDB 971.4 Art. 8, erlaubt eine Nacht im Zelt ohne Bewilligung, wenn keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden, und anderswo auf der Frutt verlangt der Flyer das Einverständnis der Grundeigentümerin, über die Alpenverwaltung, 041 666 31 00. Am 26. März 2026 hat der Kantonsrat ein Postulat überwiesen, das die Regel der einmaligen Übernachtung überprüfen lassen will; bis am 2. Oktober 2026 war kein Gesetzesentwurf publiziert. Die ganze Obwaldner Seite: Wildcampen in Kerns.8
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Das gilt überall, wo du wirklich draussen schlafen darfst, und auf dem Hasliberg heisst das: eine Nacht auf der offenen Alp über dem Wald. Das Recht gibt dir die Nacht, der Rest liegt bei dir: Das ist beweidete Alp unter einem Grat, über den den ganzen Sommer Leute wandern, und sie bleibt nur offen, solange niemand Spuren hinterlässt.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Oktober 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.
Erlaubt heisst hier: Auf Ebene von Bund, Kanton und Gemeinde ist kein Verbot vorhanden, nicht: Jemand hat eine Erlaubnis erteilt. Zwei Dinge könnten das ändern. Ein Verbot einer Alpkorporation oder Bäuert, das nur im Anzeiger Oberhasli, dem amtlichen Publikationsorgan von Hasliberg, publiziert wurde, lässt sich nicht ausschliessen, weil dessen Ausgaben nicht online sind, und das kantonale Amtsblatt zeigt gerichtliche Verbote nur für rund die letzten sechs Monate. Und die Eigentümer der drei Plätze nennt der öffentliche Kataster nicht; auf den Alpen, bei der Gemeinde und beim Kanton wurde niemand angefragt. Alle Distanzen und Koordinaten stammen aus amtlichen Geodaten, so genau wie diese Daten und nicht wie eine Markierung im Gelände. Die Urteile gelten für die schneefreie Zeit. Prüf vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und dessen Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Textes getroffen werden, und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.
Häufige Fragen
Ist Wildcampen auf dem Hasliberg erlaubt?
Wo genau kann ich das Zelt aufstellen?
Darf ich beim Höhenschwandmoor oder den anderen Mooren campieren?
Brauche ich die Erlaubnis des Grundeigentümers?
Gibt es in der Nähe einen signalisierten Platz fürs Zelt?
Quellen
- Amtliche Geodaten des Bundes und das Höhenmodell der Landesvermessung, abgefragt am 19. Oktober 2026. Gemeinde Hasliberg BE nach der Gemeindegrenze des laufenden Jahres, 41,74 km², Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli; ihr Nordrand ist die Grenze Bern-Obwalden auf dem Grat von der Hohsträss über das Glogghüs, 2'534 m, und das Balmeregghoren zur Ärzegg; Melchsee, Blausee und Tannensee liegen in Kerns OW. Auf Hasliberger Boden: kein Jagdbanngebiet des Bundes, kein BLN-Objekt, keine Moorlandschaft, kein Park, kein Militärgelände; Hochmoore des Bundes Grüöbiwald 350, Höhenschwandmoor 511, Moore hinder der Egg 512 und Seelein bei der Mägisalp/Seemad 513; Flachmoore Bidmi 266, Sytenvorsess 267, Höhenschwandmoor 268, Moore hinder der Egg 269 und Seemad 280; Amphibienlaichgebiet BE815 Juchli Käserstatt; Trockenwiesen wie Oberarni 5077. Wildruhezonen im Bundeslayer: Gibel 18.00, Gruebiwald 19.00, Mägisalpwald-Käserstatt 20.00, Hohflue 21.00, Gummenwald 22.00 und Chingstuel 71.00, Grundlage "Kommunaler Schutzbeschluss, Baureglement der Gemeinde", 2010, Schutzzeit "Betriebszeiten der Bahn", Zusatz "Zutrittsverbot für Bahnbenützer." Platz A, LV95 2'664'251 / 1'178'311, WGS84 46.75289 / 8.27956, 2'143 m: 302 m westlich des Gipfels, 2'255 m; Neigung etwa 8 Grad, 876 m² unter 10 Grad; Grenze zu Kerns 153 m; Bergstation des Skilifts Distelboden-Balmeregghorn 274 m; Wanderweg 88 m; nächster Bach 293 m. Platz B, LV95 2'660'629 / 1'178'973, WGS84 46.75918 / 8.23224, 2'041 m: 504 m² unter 8 Grad; Grenze zu Lungern 250 m; Sesselbahn Käserstatt-Hochsträss 160 m; Gebäude 457 m; Weg 77 m; Bach 107 m. Platz C, LV95 2'662'387 / 1'178'121, WGS84 46.75136 / 8.25514, 1'912 m: Neigung etwa 3 Grad, 4'292 m² unter 5 Grad; trockenes Bachbett 46 m; Alpgebäude Hindertschuggi und Hääggen 330 bis 365 m; Lift Mägisalp-Hääggen 491 m; Weg 209 m. Der Waldlayer der Landesvermessung zeigt bei A, B und C keinen Wald. map.geo.admin.ch, Gemeinde, A, B, C. ↩
- Kanton Bern, kantonale Erlasse: keine Camping- oder Biwaknorm von allgemeiner Geltung im Naturschutzgesetz NSchG BSG 426.11, im kantonalen Waldgesetz KWaG BSG 921.11, dessen Art. 21 den Zutritt zum Wald regelt und nichts über Zelte sagt, und in der Wildtierschutzverordnung WTSchV BSG 922.63. Die WTSchV führt die kantonalen Wild- und Vogelschutzgebiete auf; keines liegt auf Hasliberger Boden, und das nächste, Junzlen, liegt 739 m ausserhalb der Gemeinde. NSchG, belex, KWaG, belex, WTSchV, belex. ↩
- Einwohnergemeinde Hasliberg, publizierte Sammlung der Reglemente, gelesen am 19. Oktober 2026: kein Polizeireglement, kein Ortspolizeireglement, kein Camping-Reglement und kein Ordnungsbussenreglement. Kurtaxenreglement Art. 3 Abs. 1: "Jede Übernachtung eines zahlenden Gastes in der Einwohnergemeinde Hasliberg unterliegt der Kurtaxenpflicht." Art. 5 legt die Taxe je Übernachtung fest, unter anderem "Auf Zeltplätzen" 1.40 bis 4.00 Franken. Kein Reglement schränkt eine Nacht draussen ein. hasliberg.ch, Reglemente. ↩
- Baureglement der Einwohnergemeinde Hasliberg, die über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen ausgelieferte Fassung, und das Baureglement 2022, beschlossen am 22. Juni 2022. Art. 54 "Wildschutzgebiete", Abs. 1: "Wildschutzgebiete dienen der Erhaltung von störungsarmen Wildeinständen." Abs. 2: keine touristischen Transportanlagen und Skipisten, die erhebliche Störungen von Wildtieren zur Folge haben können. Abs. 3: "Die Betreiber von touristischen Transportanlagen haben in Absprache mit dem Wildhüter mit geeigneten Mitteln (z.B. Information bei den Stationen, Signaltafeln an wichtigen Stellen im Gelände und örtliche Absperrseile) und auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass die Wildschutzgebiete im Winter durch Benützer der Bahnen nicht befahren werden." Keine Regel zu Zutritt oder Campieren im Sommer. Art. 50 Abs. 2: Für Hoch- und Übergangsmoore, Feuchtgebiete, Trockenwiesen und Amphibienlaichgebiete "gelten die Vorschriften der entsprechenden Gesetzgebung". Campingzone: "Campingzonen bezwecken die Erstellung und den Betrieb von allgemein zugänglichen Campingplätzen." Sie betrifft den Campingplatz Goldern. Überbauungsordnung "Schneesportgebiet Hasliberg": Pisten, Beschneiung und Rastplätze, keine Regel zu Campieren, Zelten oder Biwakieren. Katasterauszüge, gelesen am 19. Oktober 2026: Platz A auf Parzelle 58, 385,7 ha, Landwirtschaftszone; Platz B auf Parzelle 56, 676 ha, Landwirtschaftszone und Schneesportgebiet; Platz C auf Parzelle 57, 743 ha, Landwirtschaftszone und Schneesportgebiet; die Ebene bei Oberarni im Perimeter für Flachmoore von regionaler Bedeutung. Baureglement (PDF), UeO Schneesportgebiet (PDF), Parzelle 58, Parzelle 56, Parzelle 57. ↩
- Kanton Bern, Beschlüsse des Regierungsrats vom 18. Dezember 2002: RRB 4401, Naturschutzgebiet Höhenschwandmoor, Nr. 211, das Hochmoor zwischen 1'560 und 1'630 m westlich der Alpstrasse von Wasserwendi nach Balisalp; RRB 4402, Hinder der Egg, Nr. 212, zwischen 1'740 und 1'770 m südlich des Skilifts und derselben Alpstrasse; RRB 4404, Däntschwäldli, Nr. 214, auf 1'520 m nördlich der Alpstrasse von Hohfluh nach Balisalp. Ziff. 4 untersagt im ganzen Schutzgebiet sämtliche Veränderungen und Störungen, die dem Schutzziel zuwiderlaufen, insbesondere lit. d "das Anzünden von Feuern", lit. e "das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und anderen Unterständen sowie das Lagern" und lit. f "das Biwakieren im Freien"; Ziff. 5 verbietet zusätzlich das Betreten der Zone A. Strafbestimmung: "Widerhandlungen gegen diesen Beschluss werden mit Busse oder Haft bestraft." Naturschutzgesetz NSchG BSG 426.11 Art. 57: Abs. 1 Busse von 100 bis 50'000 Franken, Abs. 2 in schweren Fällen bis 100'000 Franken, Abs. 3 erlaubt in besonders leichten Fällen, von einer Strafe abzusehen; ein gesetzlicher Rahmen, keine feste Ordnungsbusse. RRB 4401 (PDF), RRB 4402 (PDF), RRB 4404 (PDF), NSchG, belex. ↩
- RRB 4403 vom 18. Dezember 2002, Naturschutzgebiet Triglisegg, Nr. 213, das Hochmoor zwischen 1'620 und 1'680 m südlich der Balisalp: Ziff. 4 lit. a untersagt "das Betreten" des ganzen Gebiets, mit derselben Strafbestimmung. Einwohnergemeinde Hasliberg, Überbauungsordnung "Gemeinde-Naturschutzgebiet Bidmi", ein Schutzgebiet der Gemeinde für das Flachmoor Bidmi im Sinne von Art. 41 NSchG: Art. 3 lit. c "das Betreten in der Zeit nach Abschluss der Skisaison bis am 1. September", lit. f "das Anzünden von Feuern", lit. g "das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und anderen Unterständen sowie mobilen Bienenhäusern". RRB 4403 (PDF), UeO Bidmi (PDF). ↩
- Amtsblätter, Eigentum und Zutritt. Amtsblatt des Kantons Bern, gerichtliche Verbote unter der Rubrik GB-BE, abgefragt am 19. Oktober 2026: keines, das Hasliberg oder Meiringen nennt, im durchsuchbaren Zeitraum von rund den letzten sechs Monaten. Anzeiger Oberhasli, das wöchentliche amtliche Publikationsorgan von Guttannen, Hasliberg, Innertkirchen, Meiringen und Schattenhalb: Sein öffentliches Online-Archiv enthält nur die Ausgaben 1 und 2 von 2025; die Bäuertgemeinde Gadmen hat dort am 19. Juni 2026 ihr Campingverbot für ihr ganzes Land publiziert. Eigentümer: Die Katasterauszüge der Parzellen 56, 57 und 58 nennen keine; der Artikel zu Hasliberg im Historischen Lexikon der Schweiz beschreibt die Vorsassen und Alpen über etwa 1'600 m als Gemeinbesitz. Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), SR 210, Art. 699: Wald und Weide sind im ortsüblichen Umfang jedermann zugänglich, ein Betretungsrecht und kein Recht zu übernachten. amtsblatt.be.ch, anzeigeroberhasli.ch, hls-dhs-dss.ch, ZGB, fedlex.admin.ch. ↩
- Obwalden. Gesetz über das Campieren, GDB 971.4, Art. 8 Abs. 1: "Zum einmaligen Übernachten darf ein Zelt, ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil ohne Bewilligung ausserhalb bewilligter Campingplätze aufgestellt werden, wenn keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden." Zelt-Flyer "Zelten auf Melchsee-Frutt / Übernachten im Zelt", frutt.ch, Juli 2026: "Gesetzlich ist eine Übernachtung bei der signalisierten Zone bei der Talstation Balmeregg für eine Nacht erlaubt. Ausserhalb der signalisierten Zone braucht es das Einverständnis des jeweiligen Landbesitzers." Öffentliche Toilette bei der Talstation Balmeregg, Nachtruhe ab 22.00. Zone um LV95 2'664'060 / 1'180'140, WGS84 46.76936 / 8.27731, 1'900 m. Alpenverwaltung der Alpgenossenschaft Kerns ausserhalb der steinernen Brücke, 041 666 31 00. Postulat 53.25.05, vom Kantonsrat am 26. März 2026 überwiesen, verlangt eine Überprüfung der Regel der einmaligen Übernachtung; bis am 2. Oktober 2026 war kein Gesetzesentwurf publiziert. GDB 971.4, gdb.ow.ch, Zelt-Flyer 2026 (PDF), Postulat, ow.ch. ↩
- Haslital Tourismus, Gästeservice FAQ, gelesen am 19. Oktober 2026: "Darfst du beim Engstlensee campieren oder biwakieren? Nein. Der Engstlensee liegt in einem Naturschutzgebiet. Campieren und Biwakieren sind nicht erlaubt." Zu Wohnmobilen: "Übernachten darfst du auf Campingplätzen und offiziellen Stellplätzen." Nichts zu Planplatten, Mägisalp, Käserstatt oder dem Grat. haslital.swiss, FAQ. ↩