Wildcampen am Wannisbortsee
Eine Nacht am Wannisbortsee ist erlaubt, und niemand muss gefragt werden. Weder Bund noch Kanton noch Gemeinde verbieten es, und auf 2'103 Metern liegt der See deutlich über den letzten Bäumen. Das Grimselbecken acht Kilometer südlich antwortet völlig anders.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Was da oben liegt, und wo der trockene Boden ist
Der Wannisbortsee ist ein kleiner Bergsee auf 2'103,5 Metern an der Westflanke des Grimseltals, oberhalb von Guttannen im Haslital. Er misst rund 150 auf 225 Meter, gut 2,4 Hektaren, und der Bach, der ihn verlässt, ist der Hostetbach. Swisstopo schreibt ihn Wannisbortsee; man liest auch Wannisbordsee, so schreibt ihn die offene Karte.1
Ein Hangneigungsscan direkt an diesem See lügt, deshalb gehört hierher, wie er gemacht wurde. Das nationale Höhenmodell stellt eine Wasserfläche als Ebene dar, also kommen die acht flachsten Zellen in einem Kilometerquadrat alle mit 0,0 Grad zurück, und alle acht liegen im See. Mit maskiertem Wasser ist der wirklich flache Boden die Schulter 160 Meter nordöstlich: eine Terrasse von etwa 50 auf 50 Meter zwischen 2'126 und 2'129 Metern, die beste Zelle auf 2'665'853 / 1'170'525, 1,1 Grad, 65 m vom Ufer weg. Das Luftbild zeigt geschliffene Platten, Kies und Grasinseln statt Rasen, und mitten in der Terrasse sitzt eine feuchte Mulde, also nimm eine Grasinsel und bleib vom nassen Teil weg.6
Wenn du weiter weg vom Wasser sein willst, taugt die Terrasse am Westufer: 2'665'678 / 1'170'300, 2'130,8 m, 5,0 Grad, 52 m Abstand. Höher und trockener ist die Terrasse rund 425 Meter nördlich auf 2'240 m.6
Das ist über der Waldgrenze und abseits des markierten Netzes. Die letzten Wald- und Gebüschsignaturen auf der Karte liegen um die 1'900-Meter-Kurve bei Holzhüs, zweihundert Meter unter dem See, das Becken ist also offenes Alpgelände ohne Gebäude und ohne Strasse. Der nächste Pfad läuft rund 147 Meter vom Wasser entfernt vorbei, und es ist ein lokaler Bergweg, kein Teil des signalisierten nationalen Routennetzes.16
Der Hinweg ist der ehrliche Teil der Sache. Von der Bushaltestelle im Dorf Guttannen auf 1'057 Metern sind es 3 Kilometer Luftlinie und rund 1'050 Höhenmeter, etwa drei Stunden, T2, die Westflanke hinauf dem Hostetbach entlang. Die Alphütten Wiisstanni, Fahrlouwi und Holzhüs sind die Wegmarken. Am See gibt es weder Hütte noch Unterstand. Wer in der Dämmerung ankommen will statt im Dunkeln, nimmt das Alpentaxi bis Furi, das rund 700 Höhenmeter abnimmt.9
Nichts verbietet es, und hier steht jede geprüfte Ebene
Ein Ja ist nur so viel wert wie die Ebenen, auf denen es geprüft wurde, also hier eine nach der anderen. Bund, Kanton, Gemeinde und die Gerichte.
Bund: nichts. Kein Jagdbanngebiet, kein BLN-Objekt, kein Nationalpark, keine Aue, kein Flach- oder Hochmoor, keine Moorlandschaft, kein Amphibienlaichgebiet, keine Trockenwiese, kein Vogelreservat, kein Ramsar- oder Smaragdgebiet und kein Waldreservat am Punkt. Diese leeren Antworten sind Antworten, denn ein ungültiger Layername kommt als Fehler zurück und nicht als leere Liste, und der Kontrollpunkt im Jagdbanngebiet Kiental liefert seinen Treffer.1
Wildruhezonen: keine, und das gehört präzise gesagt. Der Bundeslayer antwortet, statt leer zu sein: Ein Rundumscan bis zwanzig Kilometer liefert vierzehn Berner Einträge, von Grindelwald über den Hasliberg bis zur Bäregg, und am Wannisbort nichts. Nur führt dieser Layer Wildruhezonen, und das Instrument, das im Kanton Bern tatsächlich das Campieren verbietet, ist ein anderes: die kantonalen Wildschutzgebiete der Wildtierschutzverordnung, die der Bundeslayer gar nicht führt. Die Null oben erledigt also die Ruhezonen, und die andere Frage erledigt der nächste Abschnitt aus der Verordnung selbst.13
Kanton: Bern kennt keine allgemeine Campierverordnung, sondern eine Liste benannter Wildschutzgebiete. Nur zwei davon liegen im Wildraum Oberhasli. Grimsel, Nr. 13, trägt drei Massnahmen: Jagd verboten, Hunde an die Leine, keine zivilen Drohnen. Kunzentännlen-Hinterstock, Nr. 26, ist gleich gebaut, mit einer saisonalen Jagdregel. Keines sagt ein Wort über Zelte, und beide Perimeter liegen sechs bis acht Kilometer von diesem See entfernt.3
Gemeinde: In Guttannen gibt es nichts zu brechen. Die Gemeinde publiziert einunddreissig Dokumente, und darunter sind kein Polizeireglement, kein Ordnungsbussenreglement und kein Campingreglement. Die einzige kommunale Regel, die eine Übernachtung überhaupt erwähnt, ist das Kurtaxenreglement, und das ist eine Steuerregel und keine Erlaubnis: Art. 3 macht jede bezahlte Übernachtung kurtaxenpflichtig, Art. 6 holt die Taxe beim Beherbergenden, und ein Biwak hat keinen Beherbergenden.4
Gerichte: ebenfalls nichts. Gerichtliche Verbote werden im Kanton Bern unter einer eigenen Rubrik im Amtsblatt publiziert. Guttannen zusammen mit dieser Rubrik liefert nichts, gegenüber 593 Einträgen in der Rubrik insgesamt und 392 Nennungen von Guttannen über alle Rubriken, die Filter arbeiten also wirklich. Eine ehrliche Grenze: Dieses Register reicht nur bis 2020 zurück.7
Die Überlagerung, die kein Campierverbot ist, und das Verbot, das eines ist
Zwei Dinge liegen in der Nähe dieses Schlafplatzes, die nach Verbot aussehen und auseinandergehalten gehören, denn eines davon ist wirklich eines, und es ist nicht das, in dem du stehst.45
Der Schlafplatz liegt in einer kommunalen Landschaftsschutzzone, und die ist eine Bauregel. Artikel 463 des Guttanner Baureglements, eingefügt im Dezember 2019, beginnt mit der Schönheit und Unversehrtheit der Gebirgslandschaft und verbringt danach jeden operativen Absatz mit dem Bauen: bestehende Bauten dürfen unterhalten und verschoben werden, neue Bauten und Anlagen dürfen nicht errichtet und Geländeformen nicht verändert werden, keine Ersatzaufforstungen, und die Ausnahmen, die er aufzählt, sind Lawinenverbauungen, Schutzhütten im Hochgebirge, nationale Telekomanlagen und die Anlagen des Kraftwerks.4
"Unter Vorbehalt von Absatz 5 dürfen keine neuen Bauten und Anlagen errichtet und keine Veränderungen von Geländeformen wie z.B. Materialabbau und -deponie vorgenommen werden."Baureglement der Einwohnergemeinde Guttannen vom 4. Dezember 2010, Art. 463 Abs. 3.
Ein Zelt, das am Abend steht und am Morgen weg ist, ist weder Baute noch Anlage noch Geländeveränderung. Der Artikel enthält überhaupt kein Campierwort, und die Busse dahinter, bis 5'000 Franken, hängt an Verstössen gegen die baurechtliche Grundordnung. Das ist der Landschaftszonen-Fall und nicht der Naturschutzzonen-Fall: Er regelt, was du baust, und sagt nichts darüber, wo du schläfst.4
Das echte Verbot liegt acht Kilometer südlich, und es ist deutlich. Das kantonale Naturschutzgebiet Grimsel, das grösste im Kanton Bern, wurde 1958 durch Regierungsratsbeschluss geschaffen und 1974 und 1989 geändert, und seine Ziffer 5 Buchstabe f verbietet wörtlich "das Anzünden von Feuern, Kampieren und das Aufschlagen von Zelten". Ein Verstoss ist keine Ordnungsbussensache: Das kantonale Naturschutzgesetz setzt einen Bussenrahmen von 100 bis 50'000 Franken, in schweren Fällen bis 100'000.5
Und es beginnt wirklich dort unten und nicht hier. Sein Perimeter läuft vom Berglistock über das Ewigschneehorn und den Bächlistock zur Räterichsbodensperre, dann der Grimselstrasse entlang zum Pass und um den Oberaar herum, und seine nördlichsten Fixpunkte liegen rund 8 Kilometer südlich des Wannisbortsees. Der Kataster sagt dasselbe von der anderen Seite: Das Gebiet ist als Beschränkung auf der Kraftwerksparzelle im Grimselbecken verzeichnet und als nicht betroffen auf der Parzelle, auf der dieser See liegt.5
Noch eine Verneinung, die man beim Namen haben will, weil sie anderswo genau solche Alpplätze erwischt: Auf dieser Parzelle liegt keine Grundwasserschutzzone S1 oder S2, und auch kein kantonales Naturschutzgebiet, kein Waldreservat und kein geschütztes botanisches Objekt. Der Kataster führt sie alle als für die Parzelle nicht betroffen, und das ist eine stärkere Aussage als ein Fehltreffer an einem Punkt.4
Wie du es richtig machst
Nichts hier knüpft die Nacht an eine Bedingung, was jetzt folgt, ist also Anstand und Selbstschutz statt Recht. Beides zählt auf diesem Hinweg mehr als sonst.
Der Boden, über den du hinaufgehst, gehört der Bäuertgemeinde Guttannen. Sie ist eine Körperschaft mit rund 140 Mitgliedern und besitzt die Alpen Wisstanni, Fahrlouwi und Ärlen, also genau die Linie des Aufstiegs, dazu 866 Hektaren Wald. Sie hat keinerlei Campierhinweis publiziert, und auf ihrer Website steht kein einziges Mal Camping, Zelt, Biwak oder Verbot. Du brauchst ihre Erlaubnis nicht, weil keine Regel die Nacht an eine Bedingung knüpft. Ihr Bescheid zu geben ist auf bewirtschaftetem Alpboden schlicht anständig.
Bäuertgemeinde Guttannen
info@baeuertgemeinde-guttannen.ch
Barbara Willener, Obfrau · +41 79 252 01 10
Walter Zgraggen, Vizepräsident · +41 79 650 04 40
Es gibt keine Gebühr, kein publizierter Tarif und keine feste Abmachung wurde gefunden, such also nicht nach einem Preis. Das ist ein Anstandsanruf und keine nötige Zustimmung.
Die praktische Gefahr auf diesem Weg sind Hunde, nicht Paragraphen. Die Weide der Blattenalp wird mit Herdenschutzhunden bewirtschaftet, und ihr Rand kommt dem See auf rund 376 Meter nahe. Die Schafe der Steinhausalp werden behirtet, seit ein Wolf im Sommer 2022 viele von ihnen riss. Bleib auf der markierten Linie, halte Abstand zur Herde, und stell dein Zelt nicht zwischen einen Schutzhund und seine Schafe.8
Und der ehrliche Vorbehalt, weil es ein Tal weiter schon passiert ist. Oberhalb von Gadmen, eine Stunde über den Grat, stellte eine Bäuertgemeinde im Sommer 2026 eine Tafel auf, die ein generelles Campingverbot auf ihrem gesamten Grund ankündigte, und diese Tafel änderte die Antwort am Gadenlouwisee, ohne dass sich eine einzige Zeile öffentliches Recht geändert hätte. Am Wannisbort gibt es nichts dergleichen, soweit Register und Websites reichen. Aber diesen Weg ist für uns diese Saison niemand gegangen. Wenn du eine Tafel findest, gilt die Tafel, und ich höre lieber davon, als dass du mit ihr diskutierst.58
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Die Regel schenkt dir hier die Nacht, der Rest liegt also bei dir. Eine Abwesenheit von Verboten bleibt genau so lange eine Abwesenheit, wie die Leute, die sie nutzen, nichts zurücklassen, und auf diesem Weg kommt das Vieh dazu.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Alles hier ist eine journalistische Einschätzung, Stand September 2026, aus den unten verlinkten Quellen, und keine Rechtsberatung.
Legal heisst hier eine Ebene für Ebene geprüfte Abwesenheit und nicht eine Erlaubnis, die jemand erteilt hat. Kommunale Dokumente ändern sich, das Guttanner Baureglement stammt von 2010 mit Änderungen bis 2019, und das Amtsblatt-Register für gerichtliche Verbote reicht nur bis 2020 zurück.
Der Grundeigentümer ist die eine Ebene, der keine Gesetzesprüfung zuvorkommen kann. Ein publiziertes, angeschriebenes Nein des Eigentümers würde diese Antwort ändern, auch wenn es keine Busse trägt, und genau das ist im Juni 2026 am Gadenlouwisee ein Tal weiter passiert.
Halte dich an Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Basis dieses Textes und rufen niemanden auf, geltendes Recht zu brechen.
Häufige Fragen
Darf man am Wannisbortsee legal wildcampen?
Wo genau stelle ich das Zelt hin?
Gilt das auch am Grimselsee und am Oberaarsee?
Der Schlafplatz liegt in einer Landschaftsschutzzone. Verbietet die es nicht?
Muss ich dem Grundeigentümer Bescheid geben?
Quellen
- Amtliche Bundesgeodaten und das nationale Höhenmodell, abgefragt am 9. September 2026 am Wannisbortsee, WGS84 46.681587 N / 8.298081 E, LV95 2'665'753 / 1'170'400, 2'103,5 m, Gemeinde Guttannen BE aus Datensätzen des laufenden Jahres von swissBOUNDARIES3D. Die Layer für Jagdbanngebiete, BLN, Nationalpärke, Auen, Flach- und Hochmoore, Moorlandschaften, Amphibienlaichgebiete, Trockenwiesen, Vogelreservate, Ramsar, Smaragd und Waldreservate liefern am Punkt durchwegs ein leeres Resultat. Eine Kontrolle über einen ungültigen Layer gibt HTTP 400 zurück statt einer leeren Liste, und die Gegenprobe auf 2'626'000 / 1'154'500 liefert das Jagdbanngebiet Nr. 3 Kiental. Der Wildruhezonen-Layer liefert am Punkt nichts, und diese Null hat ihre eigene Gegenprobe: Ein Rundumscan über 20 km auf demselben Layer liefert 118 Zonen, davon 14 im Kanton Bern, unter anderem Grindelwald Firstweng-Luegenweid, Brienz Balzisschwand, sechs Hasliberg-Zonen, In Miseren-Seeboden, Hienerstock, Arvenegg, Engstlenwald und Bäregg. Diese Gegenprobe belegt nur, dass der Layer für Bern antwortet; er führt die kantonalen Wildschutzgebiete der WTSchV nicht, und genau die sind in diesem Kanton das Instrument, das Campieren verbietet. Sie werden separat aus dem Anhang der Verordnung aufgelöst, eine Null auf diesem Layer ist in Bern also nie die ganze Antwort. Die nächste Gemeindegrenze liegt 1'241 m östlich, dahinter Innertkirchen. map.geo.admin.ch. ↩
- Kanton Bern, kantonale Erlasse vollständig gelesen aus den konsolidierten PDFs mit Anhängen und mit dateiweisen Kontrollen durchsucht: Naturschutzgesetz NSchG BSG 426.11, Naturschutzverordnung NSchV BSG 426.111, Gesetz über Jagd und Wildtierschutz JWG BSG 922.11 und das Einführungsgesetz zum Ordnungsbussengesetz BSG 324.1. Null Treffer auf Campieren, Zelt, Biwak, Lagern oder Übernachten in allen vieren, bei Kontrollen (Gemeinde, Kanton, Busse, Artikel), die in jeder Datei ungleich null sind, die Nullen sind also echt und keine tote Textebene. Der Kanton Bern kennt keine allgemein anwendbare Campier- oder Biwakverordnung. belex.sites.be.ch. ↩
- Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV), BSG 922.63 vom 26. Februar 2003, in Kraft seit 1. Mai 2003, nicht aufgehoben, gelesen mit Anhang 1 (Stand 01.08.2024) und Anhang 2 (Stand 01.12.2024), 195 Seiten. Der Kanton Bern arbeitet mit kantonalen Wild- und Vogelschutzgebieten, aufgelistet in Anhang 1 und Blatt für Blatt beschrieben in Anhang 2. Genau zwei liegen im Wildraum 18, dem Oberhasli: Grimsel (Nr. 13), Kategorien A/E/F, dessen Blatt lautet "Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (Modellflugzeuge, Drohnen) ist verboten", und Kunzentännlen-Hinterstock (Nr. 26), Kategorien C/E/F. Keines trägt ein Campier- oder Biwakverbot. Die Zeile "Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten" steht im Anhang durchaus, auf 28 anderen Gebieten, und kein einziges davon liegt im Oberhasli. Beide Perimeter wurden von den verbindlichen Anhangskarten abgelesen: Nr. 13 deckt das Becken von Grimselsee, Oberaar und Unteraargletscher mit seinem Nordrand rund 8 km südlich dieses Sees, Nr. 26 liegt östlich der Grimselstrasse zwischen Handegg und Gelmersee, rund 6 km südöstlich. belex.sites.be.ch. ↩
- Einwohnergemeinde Guttannen, die vollständige publizierte Sammlung von 31 Erlassen, heruntergeladen und gelesen, acht davon ohne Textebene und deshalb per OCR erschlossen, mit dateiweisen Kontrollen ungleich null in jeder einzelnen. Es gibt kein Polizeireglement, kein Ordnungsbussenreglement und kein Campingreglement, und null Treffer auf Campieren, Zelt, Biwak oder Übernachten in der ganzen Sammlung; der einzige Camping-Treffer ist "Campingplätze" im Naturgefahrenartikel des Baureglements, als Beispiel einer Nutzung mit Evakuierungsrisiko. Das Baureglement vom 4. Dezember 2010, konsolidiert bis 7. Dezember 2019, ist der operative Erlass. Art. 463 "Landschaftsschutz", eingefügt am 7. Dezember 2019, Abs. 1: "Das Landschaftsschutzgebiet dient der Erhaltung der grandiosen, weitläufigen Gebirgslandschaft in ihrem natürlich-naturnahen Zustand"; Abs. 3: "Unter Vorbehalt von Absatz 5 dürfen keine neuen Bauten und Anlagen errichtet und keine Veränderungen von Geländeformen wie z.B. Materialabbau und -deponie vorgenommen werden"; Abs. 5 lässt Lawinenverbauungen, Schutzhütten im Hochgebirge, national konzipierte Telekomanlagen und Bauten der Kraftwerke Oberhasli AG zu. Strafe Art. 701 Abs. 2, Busse bis Fr. 5'000. Kurtaxenreglement, in Kraft seit 1. Juni 2021, Art. 3 Abs. 1 macht jede Übernachtung eines zahlenden Gastes kurtaxenpflichtig und Art. 6 erhebt sie beim Beherbergenden, zu Fr. 3.00 pro Logiernacht, wobei Art. 4 Bst. h Nächte in SAC-Hütten ausnimmt. Der ÖREB-Auszug für die Parzelle am Punkt, Liegenschaft 875, 27,9 km2, führt 70 Beschränkungen, davon 64 mit Flächengeometrie und die übrigen 6 tatsächlich Linien oder Punkte; die Punkt-in-Polygon-Prüfung am Punkt liefert sieben, nämlich die Planungszone Zweitwohnungen, die Landwirtschaftszone, zweimal die synoptische Gefahrenkarte, das Landschaftsschutzgebiet, den Gewässerschutzbereich "übriger Bereich üB" und einen Gefahrenhinweis. Kantonale Naturschutzgebiete, Grundwasserschutzzonen, Grundwasserschutzareale, Waldreservate, statische Waldgrenzen und geschützte botanische Objekte sind alle als für die ganze Parzelle nicht betroffen verzeichnet, es gibt darauf also weder S1 noch S2. guttannen.ch, Baureglement (PDF). ↩
- Kantonales Naturschutzgebiet Grimsel, NSG-Nr. 5, mit rund 100 km2 das grösste im Kanton Bern. Schutzbeschluss RRB Nr. 4590 vom 1. August 1958, geändert durch RRB Nr. 4153 vom 30. Oktober 1974 und RRB Nr. 2531 vom 31. Mai 1989. Ziffer 5 Bst. f verbietet "das Anzünden von Feuern, Kampieren und das Aufschlagen von Zelten." Sanktion nach Naturschutzgesetz BSG 426.11 Art. 57: Abs. 1 Busse von 100 bis 50'000 Franken, Abs. 2 bis 100'000 in schweren Fällen, Abs. 3 erlaubt dem Gericht, in besonders leichten Fällen von einer Strafe abzusehen. Der Perimeter nach Ziffer 3 läuft Berglistock, Ankenbälli, Ewigschneehorn, Trifthörner, Hubelhorn, Hühnerstock, Bächlistock, Juchlistock, Bächlisbodensperre, Westufer des Räterichsbodensees, Grimselstrasse, Gerstenhörner, Grimselpass, Sidelhörner, Löffelhorn, Oberaarhorn, Finsteraarhorn, Lauteraarhorn und Schreckhorn; seine nördlichsten Fixpunkte liegen um N 1'159'000 bis 1'162'800, also rund 8 km südlich des Wannisbortsees. Von der anderen Seite mit einer Gegenprobe im Kataster bestätigt: Der Auszug für die Kraftwerksparzelle 73 im Grimselbecken führt "Kantonale Naturschutzgebiete: Grimsel (NSG-Nr. 5)" als betroffenes Thema, während der Auszug für die Parzelle 875, auf der dieser See liegt, dasselbe Thema als nicht betroffen führt. Schutzbeschluss (PDF), naturschutzgebiete.sites.be.ch. ↩
- Geländescan mit maskiertem Wasser, 9. September 2026. Hangneigung aus dem nationalen Höhenmodell im 25-Meter-Raster über ein Kilometerquadrat, zeilenweise über den Profildienst bezogen. Ohne Maske lesen die acht flachsten Zellen alle 0,0 Grad auf exakt 2'103,5 m, und alle acht liegen im See, was genau das Anzeichen dafür ist, dass das Modell die Wasserfläche als Ebene darstellt. Der Seeumriss stammt aus dem Wasserpolygon der offenen Karte, Way 1095469829 mit 416 Stützpunkten, und die Fläche wurde am Höhenmodell als 41 zusammenhängende Zellen auf 2'103,5 m zwischen 2'665'678 und 2'665'828 Ost sowie 1'170'275 und 1'170'500 Nord bestätigt, rund 2,4 Hektaren. Maskiert ist der beste Boden die Schulter nordöstlich: 2'665'853 / 1'170'525, 2'126 m, 1,1 Grad, 65 m vom Ufer, Teil einer zusammenhängenden Terrasse von fünf oder sechs Zellen zwischen 2'126 und 2'129 m, alle unter 5 Grad. Alternativen: 2'665'678 / 1'170'300, 2'130,8 m, 5,0 Grad, 52 m Abstand auf der Westterrasse und eine höhere Terrasse auf 2'240 m rund 425 m nördlich. Die letzten Wald- und Gebüschsignaturen der Landeskarte liegen um die 1'900-Meter-Kurve bei Holzhüs, 1'929 m, das Becken liegt also über der Waldgrenze. map.geo.admin.ch. ↩
- Amtsblatt des Kantons Bern, gerichtliche Verbote unter der Rubrik GB-BE, abgefragt am 9. September 2026. Das Stichwort Guttannen zusammen mit der Rubrik GB-BE liefert 0. Die Kontrollen, die diese Null brauchbar machen: Die Rubrik allein liefert 593 Einträge, das Stichwort allein 392 über alle Rubriken, und eine ungefilterte Abfrage 2'838'087 Publikationen, die Filter arbeiten also und werden nicht ignoriert. Benannte Grenze: Das digitale Register reicht nur bis 2020 zurück, ein früher eingetragenes gerichtliches Verbot würde hier also nicht auftauchen. amtsblatt.be.ch. ↩
- Eigentum, Vieh und das Grundeigentümerrisiko. Die Bäuertgemeinde Guttannen, eine Körperschaft mit rund 140 Mitgliedern, die über ihre Bäuertversammlung entscheidet, hält auf ihrer eigenen Website fest, dass ihr die Alpen Wisstanni, Fahrlouwi und Ärlen gehören und mit Rindern beziehungsweise Schafen bestossen werden; das sind die Alpen auf diesem Aufstieg. Ihr gehören ausserdem Alp Handegg, Alp Ägerstein, die Steinhausalp und 866 Hektaren Wald. Kontakte: info@baeuertgemeinde-guttannen.ch, Obfrau Barbara Willener +41 79 252 01 10, Vizepräsident Walter Zgraggen +41 79 650 04 40, Alpkäserei Handegg +41 77 522 60 61. Eine Begriffsprüfung über alle Seiten der Bäuert liefert null Treffer auf campier, camping, Zelt, Biwak oder Verbot, gegen eine Kontrolle von zwei Treffern auf Bäuertversammlung, sie liest also echten Text. Keine Gebühr, kein Tarif und keine feste Abmachung wurden gefunden, und hier wird auch keine erfunden. Herdenschutzhunde: Der eidgenössische Layer der Herdenschutzhund-Alpweiden ist am See selbst leer, aber die Weide der Blattenalp mit Hundepräsenz kommt ihm auf rund 376 m nahe. Die Schafe der Steinhausalp werden von der Sömmerungsgemeinschaft Blatten-Steinhues behirtet, seit ein Wolf im Sommer 2022 viele von ihnen riss, wie der Berner Oberländer im Juni und September 2023 berichtete. baeuertgemeinde-guttannen.ch, guttannen.ch. ↩
- Zugang. Bushaltestelle "Guttannen, Dorf", LV95 2'665'148 / 1'167'410 auf 1'057,4 m. Der See liegt 3,0 km nördlich in der Luftlinie, es sind rund 1'050 Höhenmeter, etwa drei Stunden, Bewertung T2, die Westflanke hinauf dem Hostetbach entlang, durch Waldkehren und hinaus auf offene Alp an Wiisstanni (Hütte auf 1'492 m), Fahrlouwi (Hütten auf 1'684 m und 1'776 m) und Holzhüs (1'929 m) vorbei. Am See oder in seiner Nähe gibt es weder Hütte noch Unterstand; der nächste bewirtete Ort ist das Alpbeizli auf der Alp Handegg auf der anderen Talseite, +41 77 522 60 61. Ein Weg führt rund 147 m am Wasser vorbei und ist im nationalen Topografiemodell als Wanderweg klassiert, doch das signalisierte nationale Routennetz liefert am Punkt nichts, es ist also ein lokaler Bergweg. Die Schweizer Wanderwege berichten, dass das lokale Alpentaxi bis Furi rund 700 Höhenmeter abnimmt, betrieben vom Grimseltaxi, was aus dem Dreistundenaufstieg einen kurzen Abendspaziergang macht. Auf der Kraftwerksseite liegt der Hostetbach in einer Wassernutzungskonzession, Blatt BE-131, Zentrale Innertkirchen I, laufend bis 2042, doch die Fassung sitzt 1,85 km talabwärts und 800 m tiefer als der See, und kein Perimeter reicht an den Punkt. schweizer-wanderwege.ch, BAFU-Restwasserblatt BE-131 (PDF). ↩