Wildcampen am Engstlensee: am See verboten, über dem Pass erlaubt
Der Engstlensee ist die Postkarte: ein türkiser See, der Titlis dahinter, ein Sessellift und ein historisches Hotel am Ufer. Er ist auch ein kantonales Naturschutzgebiet, in dem ein Zelt seit 1973 verboten ist. Hier ist die ehrliche Lage, und der eine legale Weg, in der Nähe zu schlafen.
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Ein Naturschutzgebiet, kein freier See
Wildcampen am Engstlensee stösst auf eine Norm, die die meisten Besucher nie sehen. Der See, seine Ufer und die Wiesen ringsum bilden das kantonale Naturschutzgebiet Engstlensee-Jungibaeche-Achtelsass, geschützt vom Kanton Bern und heute geregelt durch einen Beschluss vom 3. Dezember 2012, der ältere Schutzverfügungen bis zurück ins Jahr 1973 ablöste1. Zelte sind hier seit über fünfzig Jahren verboten. Der Beschluss listet auf, was untersagt ist, und zwei Zeilen entscheiden diesen Artikel:
"g) das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und anderen Unterstaenden; h) das Biwakieren im Freien sowie das Lagern mit Ausnahme von Notsituationen"Schutzbeschluss Engstlensee, Ziff. 4: das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und anderen Unterständen (g) sowie das Biwakieren im Freien und das Lagern (h) sind verboten, ausser in Notsituationen. Ganzjährig.
Es gibt kein Höhen-Schlupfloch und kein Einwilligungs-Schlupfloch. Feuer sind nur an den markierten Feuerstellen erlaubt (Ziff. 4 lit. f). Und die Strafe ist nicht theoretisch: ein Verstoss gegen den Beschluss wird nach dem Berner Naturschutzgesetz (NSchG) Art. 57 mit einer Busse von CHF 100 bis CHF 50'000 bestraft, in schweren Fällen bis CHF 100'0002. Pro Natura, die das Gebiet mitbetreut, hat die Realität nüchtern dokumentiert: illegale Zelte und Lagerfeuer am See, und Aufseher, die kontrollieren und büssen4. Das ist einer der Berner Orte, an denen das Nein Zähne hat.
So ist es möglich: das Hotel, oder über den Pass
Die ehrliche Antwort am See ist nein. Aber es gibt zwei legale Wege, hier oben zu übernachten, und die lohnen sich. Der erste liegt direkt am Ufer: das Hotel Engstlenalp, familiengeführt seit 1892, ein echtes Berghotel mit Betten und Massenlager, offen über die Saison9. Es ist der vorgesehene Weg, an diesem See aufzuwachen, und er hält dich im Recht statt auf der Flucht vor dem Aufseher.
Der zweite ist ein Fussmarsch. Steig vom See nach Norden zum Jochpass, und die andere Seite ist ein anderer Kanton. Über dem Pass bist du in Kerns, Kanton Obwalden, auf der Seite von Melchsee-Frutt, und Obwalden ist einer der wenigen Kantone, die ein Ein-Nacht-Zelt oberhalb der Waldgrenze ausdrücklich tolerieren (GDB 971.4 Art. 8)7. Ein diskretes Ein-Nacht-Lager auf der Obwaldner Seite, oberhalb der Waldgrenze und abseits jeder Wildruhezone, steht darum auf einem rechtlichen Boden, den das Berner Ufer desselben Wegs nicht hat. Ein Pass, zwei Regelwerke.
Am See schläfst du im Hotel Engstlenalp (engstlenalp.ch), am Ufer, im Recht. Das ist die saubere Antwort, wenn es dir um den Engstlensee selbst geht.
Willst du ein Zelt, trag es nach Norden über den Jochpass nach Obwalden und stell es auf der anderen Seite auf, oberhalb der Waldgrenze, eine Nacht, kein Feuer, weit weg von jeder markierten Wildruhezone. Berns Schutzgebiet endet am Pass, Obwaldens Toleranz beginnt dort.
Was das Schutzgebiet schützt, und wo seine Ränder liegen
Das Engstlensee-Schutzgebiet ist kein blosses Etikett. In seinem Perimeter, der von rund 1'400 bis über 3'000 Meter reicht, liegen ein Auengebiet und ein Flachmoor von nationaler Bedeutung, neben dem See selbst3. Darum verbietet der Beschluss in Teilen des Gebiets auch das Verlassen der markierten Wege, beschränkt Hunde und behält jede Veränderung dem kantonalen Naturschutzamt vor. Das Campierverbot von Ziff. 4 trifft einen Besucher am direktesten, aber es steht in einer wirklich geschützten Landschaft, die Respekt auch aus sich selbst heraus verdient.
Die Gemeinde darunter ist Innertkirchen (das frühere Gadmen, 2014 fusioniert), und hier ist die Wendung, die die meisten falsch haben: Innertkirchen hat gar keine kommunale Camping-Regel. Sein publiziertes Reglementeverzeichnis führt ein Baureglement und einen Zonenplan, aber kein Camping- oder Polizeiverbot5. Das Verbot am Engstlensee ist also nicht das Werk der Gemeinde. Es ist das kantonale Schutzgebiet, und nur dieses. Tritt aus dem Perimeter hinaus, und die kommunale Stille bleibt, dasselbe Muster wie bei den meisten Berner Orten.
Was die Karten sagen
Ich habe die offiziellen Geodaten am See und an der Alp Punkt für Punkt geprüft6. Kein eidgenössisches Jagdbanngebiet am See: das nächste, das Banngebiet Hutstock, liegt rund vier Kilometer nördlich um seinen Gipfel, auf der Obwaldner Seite. Kein BLN-Inventar am Ufer. Die entscheidende Schicht hier ist gar nicht die Bundesebene, es ist das kantonale Schutzgebiet, das die aggregierten Bundeskarten nicht zeigen, und genau darum unterschätzt ein schneller Kartenblick diesen Ort als "noch ein Alpsee".
Der Grenzcheck klärt auch den Ausweg. Der See, das Hotel und der Jochpass selbst sind alle Innertkirchen, Kanton Bern. Direkt nördlich über dem Pass ist Kerns, Kanton Obwalden, der Grat im Südosten, der Jochstock, ist Wolfenschiessen in Nidwalden. Der legale Obwaldner Boden beginnt also einen kurzen Aufstieg nördlich des Sees, nicht am Wasser. Zur weiteren Logik des Schweizer Campingrechts siehe unsere nationale Übersicht, und für einen Berner See, an dem das Nein ebenfalls eine echte Busse trägt, den Bachalpsee.
Wo du legal schlafen kannst
- Hotel Engstlenalp, am See auf 1'850 m, Betten und Massenlager, offen über die Saison: die Nacht, für die dieser See gemacht ist9.
- Ein Zelt über dem Jochpass in Obwalden, oberhalb der Waldgrenze, abseits jeder Wildruhezone, eine Nacht, kein Feuer: auf der anderen Seite nach Obwaldner Recht legal7.
- Melchsee-Frutt, Unterkunft über dem Pass, wenn du auf der Obwaldner Seite lieber ein Dach hast.
- Camping Aareschlucht in Innertkirchen, der Campingplatz unten an der Gental-Mautstrasse, die vorgesehene Antwort fürs Zelt in dieser Gemeinde.
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Das gilt überall, wo du wirklich draussen schlafen darfst, auch auf der Obwaldner Seite des Jochpasses. Es ist kein Gesetzestext, sondern Anstand und gesunder Menschenverstand, und in einem Schutzgebiet wie diesem auch Selbstschutz.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren, und in diesem Schutzgebiet ist es ausserhalb der markierten Feuerstellen ausnahmslos verboten. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und abseits der markierten Wege nur dort, wo du darfst.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Juli 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten, öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft zur aktuellen Rechtslage.
Schutzgebietsgrenzen, kantonale Regeln, Regeln der Alpbetriebe und Kontrollpraxis können sich ändern. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst, respektiere das Schutzgebiet, und folge den Anweisungen vor Ort. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und die Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Basis dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.
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Häufige Fragen
Ist Wildcampen am Engstlensee erlaubt?
Wie hoch ist die Busse fürs Campieren am Engstlensee?
Bern hat kein Campinggesetz, warum ist es hier verboten?
Kann ich im Hotel schlafen oder nach Obwalden wechseln?
Wo kann ich sonst legal in der Nähe des Engstlensees schlafen?
Quellen
- Schutzbeschluss der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern, Naturschutzgebiet Nr. 086 "Engstlensee-Jungibaeche-Achtelsass", 3. Dezember 2012 (ersetzt die Beschlüsse von 1973 und 1987): Ziff. 4 lit. f (Feuer nur an markierten Stellen), lit. g (keine Zelte/Wohnwagen/Unterstände), lit. h (kein Biwak/Lagern, ausser Notsituationen), Ziff. 11 (Strafe). oerebfiles.apps.be.ch. ↩
- Naturschutzgesetz des Kantons Bern (NSchG, BSG 426.11), Art. 36 (Grundlage der Schutzverfügungen) und Art. 57 (Busse von CHF 100 bis CHF 50'000, bis CHF 100'000 in schweren Fällen). belex.sites.be.ch. ↩
- Kanton Bern, Naturschutzgebiets-Register, Engstlensee-Jungibaeche-Achtelsass (Ausdehnung rund 1'400 bis 3'041 m; enthält ein Auengebiet und ein Flachmoor von nationaler Bedeutung; Links zum Schutzbeschluss und Schutzplan). naturschutzgebiete.sites.be.ch. ↩
- Pro Natura Bern, "Naturschutzgebiet Engstlensee: Unhaltbare Zustaende" (Realität: illegale Zelte und Lagerfeuer am See, Aufseher kontrollieren und büssen, die Stauseestrasse ist eine Mautstrasse). pronatura-be.ch. ↩
- Gemeinde Innertkirchen (fusionierte 2014 mit Gadmen), Reglementeverzeichnis: ein Baureglement und ein Zonenplan, aber kein Camping-, Polizei- oder Übernachtungsverbot. Der Schutzbeschluss ist das einzige Campierverbot am See. innertkirchen.ch. ↩
- Eidgenössischer Geoportal-Identify (map.geo.admin.ch): kein Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone und kein BLN am See und an der Alp (Positivkontrolle am Banngebiet Hutstock rund 4 km nördlich); Gemeindegrenzen legen See, Hotel und Jochpass nach Innertkirchen BE, Kerns OW direkt nördlich. map.geo.admin.ch. ↩
- Kanton Obwalden, Gesetzessammlung GDB 971.4, Art. 8: ein Ein-Nacht-Zelt oberhalb der Waldgrenze wird toleriert (die freizügige Regel auf der Obwaldner Seite über dem Jochpass). gdb.ow.ch. ↩
- Schweizer Alpen-Club SAC, "Campieren und Biwakieren": die Ein-Nacht-Toleranz oberhalb der Waldgrenze gilt nur, wo keine gegenteilige Regel besteht, und ein Naturschutzgebiet wie der Engstlensee ist genau das; Empfehlung, kein Gesetz. sac-cas.ch. ↩
- Hotel Engstlenalp (familiengeführt seit 1892, am See auf 1'850 m, Betten und Massenlager, saisonal): der legale Ort, um am Engstlensee zu übernachten. engstlenalp.ch. ↩
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