Stand: 3. Oktober 2026

Wildcampen in Grindelwald

Grindelwald verbietet Zelte ausserhalb seiner bewilligten Campingplätze in der ganzen Gemeinde, vom Dorf auf 1'013 m bis zu den Gletschern, ohne Ausnahme über der Waldgrenze. Auf der First und an der Grossen Scheidegg ist ein grosser Teil des Hochlands zudem eidgenössisches Jagdbanngebiet.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was «Wildcampen» hier meint: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen das Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht auch darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Wildcampen in Grindelwald: eine Gemeinde, vom Talboden bis zum Gletscher

Wildcampen in Grindelwald ist eine Frage über eine ganze Gemeinde. Grindelwald umfasst rund 171 Quadratkilometer Berner Oberland: das Dorf auf 1'013 m unter Eiger und Wetterhorn, im Norden das Hochland von First und Faulhorn, im Osten die Grosse Scheidegg, im Westen den Männlichengrat und im Süden die Gletscher.5

Eine Gemeinde hat keinen einzelnen Zeltplatz, also lautet die Frage, wo eine Nacht tatsächlich stattfände. Nicht im Dorf, nicht im Talboden bei Grund und Itramen und nicht im Waldgürtel: Das sind Häuser, Landwirtschaftsland und Wald unterhalb der Waldgrenze. Oben findet sie auf dem Hochland rund um den Bachalpsee statt, auf den Weiden der Grossen Scheidegg, auf dem Männlichengrat und bei den Hütten unter Wetterhorn und Schreckhorn. Kein kantonales Naturschutzgebiet und kein kantonales Wildschutzgebiet deckt diese Orte. Eine einzige Gemeinderegel gilt für alle.57

Die Regel: Art. 9 des Grindelwalder Camping-Reglements

Grindelwald regelt das Campieren in einem eigenen Erlass, dem Camping-Reglement vom 30. Mai 1980, zuletzt geändert am 2. Dezember 2016 und in dieser Fassung in Kraft seit 1. Januar 2017. Das Polizeireglement von 2024 wiederholt die Regel nicht; sein Art. 14 sagt, dass sich das Campieren nach dem Campingreglement der Gemeinde richtet.1

"Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. zum Campieren ausserhalb behördlich bewilligter Campingplätze ist grundsätzlich nicht gestattet."Camping-Reglement der Einwohnergemeinde Grindelwald, Art. 9 "Grundsatz".

Keine Höhe, keine Zone, keine Saison. Art. 9 nennt kein Gebiet und erfasst damit die ganze Gemeinde, die Alpterrassen auf 2'500 m genauso wie die Wiesen im Dorf. Art. 2 definiert Campieren als vorübergehendes Verweilen und Übernachten in Zelten, Wohnwagen, Mobilheimen, Wohnautos, Autos, Wohnbussen oder ähnlichen beweglichen Unterkünften; eine Nacht im Auto am Ausgangspunkt einer Wanderung fällt also auch darunter.1

Die Busse beträgt bis zu 1'000 Franken und wird von der Ortspolizeibehörde für vorsätzliche oder fahrlässige Verstösse verhängt, sofern keine eidgenössischen oder kantonalen Strafvorschriften anwendbar sind (Art. 53 Abs. 3). Das Merkblatt "Campieren Verboten" der Gemeinde nennt 200 bis 1'000 Franken, und Grindelwald Tourismus schreibt, dass Campieren überall in Grindelwald verboten ist, auch über der Waldgrenze, auf Parkplätzen und am Bachalpsee.12

Die einzige Ausnahme ist für Lager geschrieben. Nach Art. 10 kann die Ortspolizeibehörde auf Gesuch und mit Zustimmung des Grundeigentümers eine befristete Ausnahmebewilligung für ein Zeltlager ausserhalb der Campingplätze erteilen, mit Auflagen zu Hygiene und Ordnung, und nach Möglichkeit sind die öffentlichen Campingplätze zu berücksichtigen. Es ist eine Ermessensbewilligung für ein "Zeltlager" und braucht zwei Ja; eine solche Bewilligung für die Nacht einer einzelnen Wanderin ist nirgends veröffentlicht. Zuständig ist die Gemeindeverwaltung, Bereich Sicherheit, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Im eidgenössischen Jagdbanngebiet hilft sie gar nicht.1

Auf der First und an der Grossen Scheidegg: ein Bundesbanngebiet obendrauf

Ein grosser Teil des Hochlands zwischen First, Faulhorn und Grosser Scheidegg ist das eidgenössische Jagdbanngebiet Schwarzhorn. Dort verbietet die Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete freies Zelten und Campieren ausdrücklich (Art. 5 Abs. 1 lit. e VEJ), und Ausnahmen bewilligt nur der Kanton. Die Zustimmung eines Grundeigentümers oder eine Bewilligung der Gemeinde ist dort nichts wert.3

Die Busse dort ist eine feste Ordnungsbusse von 150 Franken. Der eidgenössische Ordnungsbussenkatalog tarifiert freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten mit genau diesem Betrag, unter Anhang 2 Ziff. 12005. Die Busse der Gemeinde tritt zurück, wo die des Bundes greift.41

Wo die Grenze verläuft, ist weniger wichtig, als es scheint. Das Ufer des Bachalpsees liegt knapp ausserhalb des Banngebiets, die Hänge darüber innerhalb; der Pass der Grossen Scheidegg liegt 14 m innerhalb. Wer aus dem Banngebiet hinaustritt, steht wieder unter Art. 9, der die ganze Gemeinde erfasst. Wie die Ebenen in der Region zusammenspielen, steht in der Übersicht Berner Oberland und in der Übersicht Schweiz.51

Ohne Zelt: eine Lesart, kein Schlupfloch

Art. 9 verbietet das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und dergleichen; Art. 2 definiert Campieren als Übernachten in Zelten, Fahrzeugen "oder ähnlichen beweglichen Unterkünften". Ein Biwaksack am Boden, ohne dass etwas aufgestellt ist, liegt nach dem Wortlaut wohl ausserhalb. Ob ein Sack als ähnliche bewegliche Unterkunft gilt, ist offen, und kein Gericht hat das für Grindelwald entschieden. Gemeinde und Grindelwald Tourismus beantworten die Frage in eigenen Worten: Campieren ist überall verboten, auch über der Waldgrenze.12

Es ist also eine Lesart, keine Erlaubnis, und im Banngebiet nie ein Weg. Im Jagdbanngebiet Schwarzhorn spricht das Bundesverbot von freiem Zelten und Campieren, die Ausnahmen gehören dem Kanton, und ein Jagdbanngebiet ist der falsche Ort, um ein Wortlautargument zu testen; der Bericht zum Hornseewli sagt dasselbe. Ein echtes, ungeplantes Notbiwak ist eine Rettungssituation, kein Campieren. Eine Nacht, die für den Sonnenaufgang am Eiger geplant ist, ist kein Notfall.3

Ort für Ort: wo eine Nacht stattfände, und was dort gilt

  • Hochland von First und Faulhorn, rund um den Bachalpsee: nein. Der Gassenboden, bei 46.67154 N, 8.00011 E auf 2'493 m, liegt 117 m ausserhalb des Banngebiets Schwarzhorn. Die beste ebene Terrasse in der Nähe, rund eine halbe Hektare auf 2'611 m und 265 m nordöstlich, liegt 45 m innerhalb. Auf beiden gilt Art. 9, auf der Terrasse zusätzlich die 150 Franken des Bundes. Der See hat einen eigenen Bericht, Wildcampen am Bachalpsee; das Hagelseewli, jenseits der Gemeindegrenze auf Brienzer Boden, liegt im selben Banngebiet.563
  • Grosse Scheidegg, 1'962 m: nein, doppelt. Der Pass bei 46.65597 N, 8.10186 E hat eine Strasse, eine Bushaltestelle und das Berghotel, und er liegt im Banngebiet Schwarzhorn und in der Moorlandschaft von nationaler Bedeutung Nr. 391 Grosse Scheidegg. Die grosse ebene Weide rund 400 m nordwestlich, etwa 5'500 m² auf 1'979 m, liegt 1 m ausserhalb der Banngebietsgrenze und in der Moorlandschaft. Art. 9 gilt auf beiden. Auf dem Grat darüber liegt das Hornseewli tief im Banngebiet.561
  • Männlichen, 2'342 m: nein. Der Gipfel bei 46.61816 N, 7.93805 E fällt mit rund 36 Grad ab; der erste brauchbare Boden liegt 107 m südlich und 44 m tiefer, die grösseren Terrassen liegen Richtung Bergstation der Gondelbahn mit ihrem Hotel. Hier gibt es kein Bundesbanngebiet, also entscheidet Art. 9. Ein Hinweis, keine Antwort: 37 m vom Gipfel beginnt Lauterbrunner Boden, und das Camping-Reglement von Lauterbrunnen nimmt das vereinzelte Campieren auf privatem Gelände zu privaten Zwecken aus. Das ist die Regel von Lauterbrunnen, und sie braucht das persönliche Ja des privaten Eigentümers für genau diesen Boden; ohne dieses Ja bleibt es beim Nein. Die Einzelheiten stehen in unserem Bericht zu Lauterbrunnen.658
  • Glecksteinhütte SAC, 2'317 m: kein Zelt. Am Fuss des Wetterhorns, bei 46.62512 N, 8.09654 E, 2.9 km vom Banngebiet entfernt, im BLN-Objekt Nr. 1507 und im UNESCO-Welterbe Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch, die beide keine eigene Campingbusse kennen. Die Hütte steht auf dem einzigen ebenen Absatz; rundherum fällt der Boden mit rund 23 Grad. Art. 9 kennt keine Höhenausnahme, und die Hütte veröffentlicht keine Zeltduldung: Nimm ein Bett. Schreckhornhütte und Berglihütte stehen unter derselben Regel.561
  • Dorf, Talboden und Wald: nein. Grindelwald auf 1'013 m, Grund und Itramen sind Häuser, Landwirtschaftsland und Wald unterhalb der Waldgrenze, und ein Parkplatz fällt nach Art. 2 genauso darunter wie eine Wiese. Hier gilt kein Bundesbanngebiet; Art. 9 entscheidet, in der Praxis der Gemeinde mit 200 bis 1'000 Franken.12
  • Auf einem der drei Campingplätze. Camping Eigernordwand, Bodenstrasse 4, +41 33 853 12 42; Camping Holdrio, Itramenstrasse, +41 79 614 02 88; Camping zum Gletscherdorf, Locherbodenstrasse 29, +41 33 853 14 29. Das sind die drei, die die Gemeinde auf ihrem Merkblatt aufführt.2
  • In einem Bett im Hochland. Auf dem Hochland das Berghotel Faulhorn und das Berggasthaus First, am Pass das Berghotel Grosse Scheidegg. Reserviere vorher.5
  • In einer Hütte. Die Glecksteinhütte SAC unter dem Wetterhorn, weiter oben die Schreckhornhütte SAC und die Berglihütte SAC, dazu die Bäregg über der Gletscherschlucht. Reserviere vorher bei der Hütte.5
  • Nicht auf dem Hochland, am Pass oder auf dem Grat. Art. 9 gilt überall in der Gemeinde, mit Bussen bis 1'000 Franken, und im Banngebiet Schwarzhorn zusätzlich die 150 Franken des Bundes.14

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall dort, wo du wirklich draussen schlafen darfst, und in Grindelwald heisst das: auf einem Campingplatz, nicht in den Bergen. Nimm es auch zu den Hütten mit: Es ist kein Gesetzestext, es ist Anstand und gesunder Menschenverstand.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Oktober 2026. Er stützt sich auf die öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen, die unten verlinkt sind. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Aussage zur aktuellen Rechtslage.

Das Urteil stützt sich auf das Camping-Reglement und das Polizeireglement von Grindelwald, wie die Gemeinde sie veröffentlicht, beide als gescannte Dokumente, auf die Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete und den Ordnungsbussenkatalog, auf Geodaten von Bund und Kanton und auf das Gelände. Kein Gericht hat entschieden, ob ein Biwak ohne Zelt als Campieren im Sinn von Art. 2 und 9 gilt, und keine Bewilligung nach Art. 10 für eine einzelne Wanderin ist veröffentlicht. Schreckhornhütte, Berglihütte und Bäregg wurden nicht Punkt für Punkt geprüft, und wem der Boden auf der Lauterbrunner Seite des Männlichengrats gehört, ist nicht geklärt. Campingplätze, Hütten, Preise und Saisons ändern sich. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und die Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Grundlage dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen in Grindelwald erlaubt?
Nein, nirgends in der Gemeinde. Art. 9 des Grindelwalder Camping-Reglements verbietet das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und dergleichen zum Campieren ausserhalb bewilligter Campingplätze, ohne Ausnahme für Höhe oder Gebiet, und Art. 2 erfasst auch Autos und Wohnbusse. Die Busse beträgt bis zu 1'000 Franken nach Art. 53 Abs. 3; das Merkblatt der Gemeinde nennt 200 bis 1'000 Franken. Auf dem Hochland von First und Grosser Scheidegg kommt im eidgenössischen Jagdbanngebiet Schwarzhorn eine Ordnungsbusse von 150 Franken dazu.
Ist eine Nacht über der Waldgrenze erlaubt, auf der First oder dem Faulhorn?
Nein. Art. 9 des Grindelwalder Camping-Reglements kennt keine Höhenausnahme, und Grindelwald Tourismus schreibt, dass Campieren überall in Grindelwald verboten ist, auch über der Waldgrenze und am Bachalpsee. Der verbreitete Rat, eine einzelne Nacht über der Waldgrenze sei meist kein Problem, gilt hier nicht. Ein grosser Teil des Hochlands zwischen First und Faulhorn ist zudem das eidgenössische Jagdbanngebiet Schwarzhorn, wo freies Zelten nach Art. 5 Abs. 1 lit. e VEJ und OBV Anhang 2 Ziff. 12005 eine Ordnungsbusse von 150 Franken kostet.
Ist ein Biwaksack ohne Zelt in Grindelwald erlaubt?
Nicht sicher, und im Jagdbanngebiet nie. Art. 2 des Camping-Reglements definiert Campieren als Übernachten in Zelten, Fahrzeugen oder ähnlichen beweglichen Unterkünften, und Art. 9 verbietet das Aufstellen von Zelten; ein Sack am Boden, ohne dass etwas aufgestellt ist, liegt nach dem Wortlaut wohl ausserhalb, aber kein Gericht hat das entschieden, und die Gemeinde sagt, Campieren sei überall verboten. Im Banngebiet Schwarzhorn gilt das Bundesverbot für freies Zelten und Campieren, mit Ausnahmen nur durch den Kanton. Eine geplante Nacht ist kein Notbiwak.
Kann ich in Grindelwald eine Bewilligung zum Campieren bekommen?
Nur für ein Lager, und nur ausserhalb des Jagdbanngebiets. Art. 10 des Camping-Reglements erlaubt der Ortspolizeibehörde, auf Gesuch, mit Zustimmung des Grundeigentümers und mit Auflagen eine befristete Ausnahmebewilligung für ein Zeltlager ausserhalb der Campingplätze zu erteilen. Sie liegt im Ermessen der Behörde und ist für ein "Zeltlager" geschrieben; eine solche Bewilligung für die Nacht einer einzelnen Wanderin ist nirgends veröffentlicht. Im eidgenössischen Banngebiet Schwarzhorn bewilligt Ausnahmen nur der Kanton.
Wo kann ich in Grindelwald stattdessen schlafen?
Auf einem der drei Campingplätze oder in einer Hütte oder einem Berggasthaus. Camping Eigernordwand (+41 33 853 12 42), Camping Holdrio (+41 79 614 02 88) und Camping zum Gletscherdorf (+41 33 853 14 29) liegen im Tal. Weiter oben haben das Berghotel Faulhorn, das Berggasthaus First, das Berghotel Grosse Scheidegg, die Glecksteinhütte SAC, die Schreckhornhütte SAC und die Berglihütte SAC Betten; reserviere vorher.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Camping-Reglement der Einwohnergemeinde Grindelwald, beschlossen am 30. Mai 1980 und von der kantonalen Polizeidirektion am 30. Juli 1980 genehmigt; Art. 4 und 46 geändert am 7. Juni 2002, Art. 17 Abs. 2 aufgehoben am 2. Dezember 2016, in dieser Fassung in Kraft seit 1. Januar 2017; von der Gemeinde als geltender Erlass aufgeführt, gelesen am 3. Oktober 2026. Art. 2: Campieren ist "das vorübergehende Verweilen und Uebernachten von Personen in Zelten, Wohnwagen, Mobilheimen, Wohnautos, Autos, Wohnbusse oder ähnlichen beweglichen Unterkünften". Art. 9 "Grundsatz": "Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. zum Campieren ausserhalb behördlich bewilligter Campingplätze ist grundsätzlich nicht gestattet." Art. 10 "Ausnahmen", Abs. 1: "Die Ortspolizeibehörde kann auf Gesuch hin mit Zustimmung durch den Grundeigentümer Ausnahmebewilligungen für Zeltlager ausserhalb bewilligter Campingplätze erteilen. Nach Möglichkeit sind die öffentlichen Campingplätze zu berücksichtigen."; Abs. 2: Auflagen zu Hygiene und Ordnung, und die Bewilligung ist zu befristen. Art. 53 Abs. 3: Vorsätzliche oder fahrlässige Verstösse büsst die Ortspolizeibehörde "mit Busse bis zu Fr. 1'000.00", sofern keine eidgenössischen oder kantonalen Strafvorschriften anwendbar sind. Polizeireglement, in Kraft seit 1. Januar 2024, Art. 14 "Camping": "Das Campieren und der Campingbetrieb richten sich nach dem Campingreglement der Gemeinde Grindelwald." Sein Art. 31 büsst Verstösse gegen das Polizeireglement selbst mit bis zu 5'000 Franken; Art. 14 verweist nur weiter, die Campingbusse ist also die des Camping-Reglements. Beide Erlasse sind als gescannte Dokumente veröffentlicht. Camping-Reglement (PDF), Polizeireglement (PDF), gemeinde-grindelwald.ch (Reglemente). ↩
  2. Gemeinde Grindelwald, Merkblatt "Campieren Verboten" (2022, online am 3. Oktober 2026): Bussen von 200 bis 1'000 Franken, dazu die Campingplätze Camping Eigernordwand, Bodenstrasse 4, +41 33 853 12 42, eigernordwand.ch; Camping Holdrio, Itramenstrasse, +41 79 614 02 88, camping-grindelwald.ch; Camping zum Gletscherdorf, Locherbodenstrasse 29, +41 33 853 14 29, gletscherdorf.ch. Das Merkblatt nennt noch die Artikelnummer des Polizeireglements vor 2024; die Regel steht heute in Art. 14 des Reglements von 2024, das auf das Camping-Reglement verweist. Grindelwald Tourismus, Verhaltenskodex, gelesen am 3. Oktober 2026: Campieren sei "prohibited everywhere in Grindelwald, including above the tree line, on car parks and at Lake Bachalpsee", und die Destination hat drei offizielle Campingplätze. Merkblatt (PDF), grindelwald.swiss (Verhaltenskodex). ↩
  3. Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 lit. e: Freies Zelten und Campieren sind in eidgenössischen Jagdbanngebieten verboten; vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze, und die Kantone können Ausnahmen bewilligen. Das gilt im eidgenössischen Jagdbanngebiet Schwarzhorn, auf dem Hochland zwischen First, Faulhorn und Grosser Scheidegg. fedlex.admin.ch. ↩
  4. Ordnungsbussenverordnung (OBV), SR 314.11, Anhang 2, Ziff. 12005: "Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten", Ordnungsbusse 150 Franken. fedlex.admin.ch. ↩
  5. Amtliche Geodaten des Bundes, gelesen am 3. Oktober 2026, mit der Gemeinde nach der aktuellen Grenzdatei (Grindelwald, 171.4 km²). Dorf, LV95 2'645'255 / 1'163'888, 1'013 m: kein eidgenössisches Schutzgebiet. Gassenboden, LV95 2'642'965 / 1'169'078, WGS84 46.67154 / 8.00011, 2'493 m: ausserhalb des eidgenössischen Jagdbanngebiets Schwarzhorn, 117 m von seinem Rand. Ebene Terrasse nordöstlich davon, LV95 2'643'135 / 1'169'281, WGS84 46.67336 / 8.00235, 2'611 m: im Banngebiet, 45 m von seinem Rand. Pass der Grossen Scheidegg, LV95 2'650'765 / 1'167'407, WGS84 46.65597 / 8.10186, 1'962 m: im Banngebiet, 14 m von seinem Rand, in der Moorlandschaft von nationaler Bedeutung Nr. 391 Grosse Scheidegg und in einem Amphibienlaichgebiet; Passstrasse mit dem Berghotel und einer Bushaltestelle. Weide nordwestlich des Passes, LV95 2'650'509 / 1'167'699, WGS84 46.65861 / 8.09854, 1'979 m: 1 m ausserhalb der Banngebietsgrenze, in der Moorlandschaft Nr. 391. Gipfel des Männlichen, LV95 2'638'254 / 1'163'112, WGS84 46.61816 / 7.93805, 2'342 m, und die Terrasse Richtung Bergstation der Gondelbahn, LV95 2'638'505 / 1'162'643, WGS84 46.61393 / 7.94129, 2'241 m: kein eidgenössisches Schutzgebiet; die Grenze zu Lauterbrunnen liegt 37 m und 72 m entfernt. Glecksteinhütte SAC, LV95 2'650'387 / 1'163'975, WGS84 46.62512 / 8.09654, 2'317 m: 2.9 km vom Banngebiet; im BLN-Objekt Nr. 1507 "Berner Hochalpen und Aletsch-Bietschhorn-Gebiet (nördlicher Teil)" und im Perimeter des UNESCO-Welterbes Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch. Schreckhornhütte SAC, LV95 2'650'592 / 1'159'168; Berglihütte SAC, LV95 2'644'614 / 1'157'445. An keinem dieser Orte eine Wildruhezone, eine Aue, ein Moor, eine Trockenwiese, ein Park oder ein Waldreservat. map.geo.admin.ch. ↩
  6. Gelände, swisstopo swissALTI3D (2 m), gelesen am 3. Oktober 2026. Terrasse nordöstlich des Gassenbodens: 4'808 m² mit 8 Grad oder weniger. Weide nordwestlich der Grossen Scheidegg: 5'548 m² mit 5 Grad oder weniger. Männlichen: Median der Neigung 35,6 Grad im Umkreis von 30 m um den Gipfel; der erste brauchbare Boden liegt 107 m südlich und 44 m tiefer, bei LV95 2'638'239 / 1'163'001, 64 m²; die Terrasse Richtung Bergstation der Gondelbahn umfasst 1'632 m² bei einer mittleren Neigung von 5,6 Grad. Glecksteinhütte: 68 m² mit 8 Grad oder weniger bei der Hütte, Median der Neigung 22,6 Grad im Umkreis von 30 m, und kein Boden mit 5 Grad oder weniger im Umkreis von 600 m. swissALTI3D. ↩
  7. Landschaftsreglement der Gemeinde Grindelwald, 2001, gelesen am 3. Oktober 2026: Es scheidet zwei Campingzonen aus und verweist für das Campieren auf das Campingreglement; Art. 22 führt kommunale Wildruhegebiete auf (Itramenwald, Firstweng-Luegenweid, Spilmatten-Reetihorn, Burg-Bira, Oberer und Unterer Grindelwaldgletscher, Itramenberg, JBG Schwarzhorn), mit der Planungsregel, dass neue Nutzungen und Aktivitäten den Schutzzielen nicht widersprechen dürfen, und ohne Verhaltensregel oder Busse. Geodaten des Kantons Bern, gelesen am 3. Oktober 2026: das kantonale Wildschutzgebiet Nr. 14 "Grindelwald", Kategorie B, ein Jagdverbot auf Wasservögel rund um den Talboden, 421 m vom Dorf; keiner der Orte in diesem Artikel liegt in einem kantonalen Wildschutzgebiet oder einem bernischen Naturschutzgebiet; die nächsten Naturschutzgebiete sind First, 2.6 km vom Gebiet des Bachalpsees, und Feldmoos, 2.4 km vom Männlichen. Landschaftsreglement (PDF), geofiles.be.ch (Wildschutzgebiete), geofiles.be.ch (Naturschutzgebiete). ↩
  8. Camping-Reglement der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, in Kraft seit 1. Januar 2025, gelesen am 3. Oktober 2026. Art. 3 Abs. 1: "Das Campieren ausserhalb von Campingplätzen ist grundsätzlich nicht gestattet. Davon ausgenommen ist das vereinzelte Campieren auf privatem Gelände, zu privaten Zwecken." Art. 24 Abs. 2: Widerhandlungen gegen Art. 3 werden mit Busse bis zu 5'000 Franken bestraft. lauterbrunnen.ch (PDF). ↩