Stand: 27. Juli 2026

Wildcampen am Hagelseewli: beide Seen dieses Namens liegen im Jagdbanngebiet

Im Berner Oberland gibt es zwei Hagelseewli, wenige Kilometer auseinander, und wer nach dem türkisen fragt, meint meist einfach den, den er auf einem Foto gesehen hat. Für die Antwort spielt das keine Rolle: dasselbe eidgenössische Banngebiet deckt beide ab, und an einem davon verbietet die Gemeinde das Biwakieren ausdrücklich.

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Was Wildcampen hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, am Abend hoch, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen das Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht auch darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Das Jagdbanngebiet ist die entscheidende Norm

Wildcampen am Hagelseewli entscheidet sich eine Ebene über der Gemeinde. Beide Seen liegen in einem eidgenössischen Jagdbanngebiet, und die Bundesverordnung dazu enthält ein Campierverbot, das unabhängig davon gilt, wem der Boden gehört und was die Gemeinde regelt oder nicht regelt.

"Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen."Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 lit. e. Anhang 1 führt Objekt Nr. 4 "Schwarzhorn, Kanton BE".

Das Gebiet ist gross. Objekt Nr. 4 umfasst 7'102 Hektaren über dem Faulhorn- und Schwarzhorn-Massiv, und die Bundesgeodaten legen beide Hagelseewli klar hinein: den Brienzer See auf LV95 2'645'682 / 1'169'262, 2'339 m, und den Meiringer See auf 2'649'772 / 1'171'104, 2'416 m. Dieselbe Abfrage am Bachalpsee liefert dasselbe Banngebiet, weshalb unser Bachalpsee-Artikel bundesrechtlich gleich schliesst.4

Zwei Punkte gehören präzis gesagt, weil beide falsch weitergegeben werden. Erstens die Sanktion: Verstösse laufen über Art. 18 des eidgenössischen Jagdgesetzes, der für diese Übertretungen Bussen bis CHF 20'000 vorsieht.1 Zweitens der Gebietstyp: Schwarzhorn ist als Gebiet mit partiellen Schutzbestimmungen eingetragen, und viele nehmen an, das entschärfe die Campierregel. Tut es nicht. Die Teilschutz-Ausnahme im selben Artikel ist für Waffen geschrieben, lit. d, nicht für das Campieren. Das Verbot in lit. e lautet in jedem Banngebiet gleich.

Erfasst es ein Biwak ohne Zelt? Der Wortlaut verbietet "das freie Zelten und Campieren". Ein Schlafsack unter freiem Himmel ohne alles ist kein Zelten, und ob er als Campieren gilt, ist für diese Verordnung nie entschieden worden. Die Lücke ist echt, aber dünnes Eis: du müsstest sie einem Wildhüter in einem Gebiet erklären, das für die Ruhe des Wildes geschaffen wurde, und am Brienzer See schliesst das Gemeindereglement sie ohnehin.

Welches Hagelseewli du meinst, ändert die zweite Ebene, nicht die Antwort

Die Verwechslung ist echt, also gehört sie benannt. Der See, den die meisten gesehen haben, liegt in der Gemeinde Brienz auf 2'339 m, einen kurzen Weg nordöstlich des Bachalpsees auf der Runde Grindelwald First zum Faulhorn. Der zweite, in der Gemeinde Meiringen auf 2'416 m, liegt rund 4 Kilometer weiter östlich. Beide heissen Hagelseewli, beide liegen im Kanton Bern, beide im Banngebiet.

Unterschiedlich ist die Gemeindeebene. Brienz hat sein Campingreglement von 1967 im Dezember 2014 durch ein Polizeireglement ersetzt, und dieser Text ist für kommunales Recht ungewöhnlich deutlich:

"Campieren: jede Form des Übernachtens ausserhalb dafür vorgesehener Bauten. Dazu zählen das Übernachten in Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen, Autos sowie das Biwakieren."Gemeindepolizeireglement Brienz vom 11. Dezember 2014, Art. 4 lit. c. Die Definition nennt das Biwakieren als Campieren. Art. 5 Abs. 1 verbietet Campieren im öffentlichen Raum, und Art. 4 lit. a definiert den öffentlichen Raum als Wald und Weide nach Art. 699 ZGB einschliessend.

Das ist der seltene Fall, in dem die Wortlautlücke nicht existiert: Brienz hat entschieden, dass ein Biwak Campieren ist, und die Definition des öffentlichen Raums reicht bis auf die Alpweide, in der der See liegt. Art. 19 Abs. 1 erlaubt der Gemeinde, einen Verstoss gegen Art. 5 mit bis zu CHF 5'000 zu büssen.2 Beachte: die Dienstleistungsseite der Gemeinde formuliert das Verbot weiter als das Reglement, nämlich für das ganze Gemeindegebiet; das Reglement selbst beschränkt sich auf den öffentlichen Raum, was auf 2'339 m praktisch keinen Unterschied macht.

Meiringen ist dünner, aber nicht leer, und genau hier lag unser erster Durchgang falsch. Das Ortspolizeireglement, in Kraft seit 1. Januar 2009, erwähnt Camping tatsächlich genau einmal, in Art. 25, und nur für den gewerbsmässigen Fall. Die Gemeinde hat aber ein zweites Instrument: das Parkplatzreglement Reichenbachtal vom 26. November 2012, in Kraft seit 1. Mai 2013, dessen Art. 5 lautet: "Im Reichenbachtal gilt ein allgemeines Campingverbot." Busse bis CHF 2'000 nach Art. 15 Abs. 1.3

Zwei ehrliche Einschränkungen dazu. Art. 2 definiert Campieren als Verweilen und Übernachten "in Zelten, Wohnwagen, Motorhomes, Mobilheimen oder ähnlichen Unterkünften", alles Unterstand oder Fahrzeug, also erfasst es ein zeltloses Biwak nicht. Und "Im Reichenbachtal" ist im Text nirgends definiert, ob es also einen See auf 2'416 m an der Talflanke erreicht, ist offen. So oder so deckt das Banngebiet den See bereits ab.

Wo die Banngebietsgrenze tatsächlich verläuft

Die nützliche Frage an so einem Ort ist immer, ob der Perimeter nahe genug liegt, um hinauszulaufen. Hier liegt er nahe, und es nützt trotzdem nichts. Nach Himmelsrichtung gemessen liegt die Banngebietskante 559 Meter südsüdwestlich des Brienzer Sees, auf Peilung 199 Grad, und 2'549 Meter südlich des Meiringer Sees. Jede andere Richtung führt tiefer hinein.4

Der Haken ist, wohin du läufst. Die Gemeindegrenze nach Grindelwald kommt zuerst, nach 197 Metern vom Brienzer See und 291 Metern vom Meiringer, du verlässt das Banngebiet also erst, wenn du längst in einer Gemeinde stehst, die Zelte ausserhalb bewilligter Campingplätze verbietet, Camping-Reglement Art. 9, Busse bis CHF 1'000 nach Art. 53 Abs. 3.7 Und nach denselben 197 Metern erreichst du die Kante der Moorlandschaft Bachsee, dahinter auf 600 Metern ein Flachmoor von nationaler Bedeutung. Es gibt keine Variante dieses Wegs, die irgendwo endet, wo du ein Zelt aufstellen darfst.

Der Vollständigkeit halber die Abfragen, die an beiden Seen leer zurückkamen: keine Wildruhezone, kein Moor- oder Auenobjekt am Punkt selbst, keine Amphibienlaichgebiete, kein Park von nationaler Bedeutung. Der Brienzer See liegt im BLN-Objekt Giessbach, das Behörden bei der Erfüllung von Bundesaufgaben bindet und für eine einzelne Wanderin kein Bussentatbestand ist.4 Und noch etwas: Bern hat keine eigene Campingverordnung, aber die Wildtierschutzverordnung verbietet "freies/wildes Campieren und Biwakieren" in 28 bezeichneten Gebieten. Keines davon deckt einen der beiden Seen, und der Eintrag Schwarzhorn wurde 2018 gestrichen. Wichtig ist es trotzdem: es zeigt, dass Bern das Wort Biwakieren schreibt, wenn es Biwakieren meint.10

Einen Weg über die Einwilligung gibt es hier nicht. Ein Grundeigentümer kann nicht erlauben, was Bundesrecht verbietet, und die Ausnahme in der Verordnung ist ein kantonaler Entscheid, kein privater. Theoretisch könnte der Kanton Bern nach Art. 5 Abs. 1 lit. e Ausnahmen bewilligen und Brienz nach Art. 5 Abs. 2 seines Polizeireglements eine auf Gesuch erteilen, aber für eine einzelne Nacht draussen ist beides kein realistischer Weg. Beide zielen auf organisierte, beantragte Nutzungen.

  • Berghotel Faulhorn, 2'681 m, der Klassiker auf dieser Runde, gut eine Stunde vom Brienzer See, Sommersaison, Reservation erwartet5.
  • Berggasthaus First an der Bergstation und die Bergwirtschaften auf der Grindelwaldner Seite, wenn das Faulhorn voll ist.
  • Campingplätze in Brienz, alle drei in derselben Gemeinde und alle legal: Camping Aaregg, Camping Seebucht, Camping Seegärtli2.
  • Campingplätze Meiringen und Hasliberg für den östlichen See, unten im Haslital.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall dort, wo du tatsächlich draussen schlafen darfst, und das ist an beiden Hagelseewli nirgends. Nimm es mit an die Orte, wo du es darfst: es ist kein Gesetzestext, sondern Anstand und gesunder Menschenverstand, und der Grund, warum es die wenigen verbliebenen Toleranzen überhaupt noch gibt.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Juli 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Aussage über die aktuelle Rechtslage.

Schutzgebietsperimeter, Gemeindereglemente und Vollzugspraxis ändern sich. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und halte dich vor Ort an die Anweisungen. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Basis dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

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Häufige Fragen

Ist Wildcampen am Hagelseewli erlaubt?
Nein. Beide Seen dieses Namens liegen im eidgenössischen Jagdbanngebiet Nr. 4 Schwarzhorn, wo Art. 5 Abs. 1 lit. e der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ, SR 922.31) das freie Zelten und Campieren verbietet. Verstösse werden nach Art. 18 des Jagdgesetzes mit Bussen bis CHF 20'000 geahndet. Am Brienzer See verbietet es das Gemeindepolizeireglement ein zweites Mal.
Es gibt zwei Hagelseewli. Unterscheidet sich die Antwort?
Bei den beiden, um die es geht, nicht. Der See auf 2'339 m in der Gemeinde Brienz, beim Bachalpsee, und der See auf 2'416 m in der Gemeinde Meiringen liegen beide im selben Banngebiet. Unterschiedlich ist die zweite Ebene: Brienz hat zusätzlich ein Gemeindeverbot, dessen Definition das Biwakieren ausdrücklich einschliesst, während Meiringens Campingverbot im Parkplatzreglement Reichenbachtal steht und um Zelte und Fahrzeuge herum formuliert ist. Es gibt einen dritten See dieses Namens in Schattenhalb, auf LV95 2'653'069 / 1'172'181, den dieser Artikel nicht behandelt.
Wie hoch ist die Busse?
Bis CHF 20'000 nach Bundesrecht. Art. 18 des eidgenössischen Jagdgesetzes (JSG, SR 922.0) erfasst Übertretungen der Banngebietsverordnung. Am Brienzer See kommt nach Art. 19 Abs. 1 des Gemeindepolizeireglements eine Busse bis CHF 5'000 für den Verstoss gegen das Campierverbot dazu.
Gilt das Verbot auch für ein Biwak ohne Zelt?
Am Brienzer See ja, ausdrücklich. Art. 4 lit. c des Brienzer Polizeireglements definiert Campieren als jede Form des Übernachtens ausserhalb dafür vorgesehener Bauten und nennt das Biwakieren. Die Bundesverordnung ist die ungeklärte: sie verbietet das freie Zelten und Campieren, und ob eine zeltlose Nacht als Campieren gilt, ist nie entschieden worden. Plane in einem Wildschutzgebiet nicht mit dieser Lücke.
Kann ich einfach aus dem Banngebiet hinauslaufen und dort schlafen?
Nicht sinnvoll. Die Banngebietskante liegt 559 Meter südsüdwestlich des Brienzer Sees, aber nach 197 Metern stehst du schon in Grindelwald, das Zelte ausserhalb bewilligter Campingplätze nach Art. 9 seines Camping-Reglements verbietet, Busse bis CHF 1'000. Nach denselben 197 Metern betrittst du die Moorlandschaft Bachsee, dahinter auf 600 Metern ein Flachmoor. Jede andere Richtung führt tiefer ins Banngebiet. Schlaf stattdessen im Berghotel Faulhorn oder auf einem Campingplatz im Tal.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG), SR 922.0, Art. 18 (Übertretungen, Bussen bis CHF 20'000). fedlex.admin.ch.
  2. Gemeindepolizeireglement der Einwohnergemeinde Brienz, beschlossen am 11. Dezember 2014: Art. 4 lit. a (öffentlicher Raum umfasst Wald und Weide nach ZGB Art. 699), Art. 4 lit. c (Campieren definiert einschliesslich Biwakieren), Art. 5 (Campieren im öffentlichen Raum verboten, Ausnahme auf Gesuch), Art. 19 Abs. 1 (Busse bis CHF 5'000), Art. 20 Abs. 2 (Aufhebung des Campingreglements von 1967). brienz.ch, Dienstleistungsseite zum Campieren und den drei bewilligten Campingplätzen unter brienz.ch.
  3. Einwohnergemeinde Meiringen, zwei Erlasse. Ortspolizeireglement, in Kraft seit 1. Januar 2009, Art. 25: Baubewilligung für das gewerbsmässige Zurverfügungstellen von privatem Boden für Campingzwecke, dazu Standplätze für Fahrende; ein Wildcamping-Verbot enthält es nicht. Parkplatzreglement Reichenbachtal vom 26. November 2012, in Kraft seit 1. Mai 2013, Art. 5: "Im Reichenbachtal gilt ein allgemeines Campingverbot", mit Art. 2 (Campieren = Übernachten in Zelten, Wohnwagen, Motorhomes, Mobilheimen oder ähnlichen Unterkünften) und Art. 15 Abs. 1 (Busse bis CHF 2'000). Der Ausdruck "Im Reichenbachtal" ist im Text nicht definiert. meiringen.ch.
  4. Amtliche Bundesgeodaten, abgefragt am 27. Juli 2026: identify auf ch.bafu.bundesinventare-jagdbanngebiete an LV95 2'645'682 / 1'169'262 (Brienzer See, 2'339 m) und 2'649'772 / 1'171'104 (Meiringer See, 2'416 m) liefert Objekt Nr. 4 "Schwarzhorn", 7'102 ha, Typ "Gebiet mit partiellen Schutzbestimmungen". Wildruhezonen, Moor-, Auen- und Amphibieninventare kommen an beiden Punkten leer zurück; am Brienzer See zusätzlich BLN-Objekt "Giessbach". Grenzen nach Himmelsrichtung gemessen: Banngebietskante 559 m auf Peilung 199 Grad ab Brienzer See und 2'549 m südlich ab Meiringer See; Gemeindegrenze nach Grindelwald bei 197 m bzw. 291 m; Kante der Moorlandschaft Bachsee (Objekt 390) bei 197 m. map.geo.admin.ch.
  5. Berghotel Faulhorn, 2'681 m, auf der Runde First bis Schynige Platte, Sommersaison mit Massenlager und Zimmern. berghotel-faulhorn.ch.
  6. Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 lit. d und lit. e sowie Anhang 1 Nr. 4 "Schwarzhorn, Kanton BE". Die Teilschutz-Ausnahme in lit. d betrifft Waffen; das Campierverbot in lit. e kennt keine solche Ausnahme. fedlex.admin.ch.
  7. Camping-Reglement Grindelwald, Art. 9 (Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Ähnlichem zum Campieren ausserhalb bewilligter Campingplätze) mit der Bussenobergrenze in Art. 53 Abs. 3, bis CHF 1'000. Das korrigiert die Spanne "CHF 200 bis CHF 1'000", die wir früher für den Nachbarsee publiziert haben, Wildcampen am Bachalpsee: die Spanne stammt aus dem Polizeireglement, das Campierverbot und seine Obergrenze stehen im Camping-Reglement.
  8. Schweizer Alpen-Club SAC, "Campieren und Biwakieren": die Toleranz für eine einzelne Nacht oberhalb der Waldgrenze gilt nur, wo keine entgegenstehende Regel besteht, und ausdrücklich nicht in eidgenössischen Jagdbanngebieten. Empfehlung, nicht Gesetz. sac-cas.ch.
  9. Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG), SR 451, Art. 5 und 6: ein Inventareintrag wie das BLN bindet die Behörden bei der Erfüllung von Bundesaufgaben, er schafft für eine Einzelperson keinen Bussentatbestand. fedlex.admin.ch.
  10. Kanton Bern, Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV), BSG 922.63, Anhang 2 Kategorie F: "Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten" in 28 bezeichneten Schutzgebieten. Keines der beiden Hagelseewli liegt in einem davon, und der Eintrag Schwarzhorn wurde am 1. April 2018 gestrichen. Bern hat keine eigene Camping- oder Biwakverordnung. Festgehalten, weil es zeigt: wo das Berner Recht ein Biwak meint, schreibt es Biwakieren. Das ist das Gegenargument dazu, ein Biwak in ein blosses "Campieren" hineinzulesen. belex.sites.be.ch.

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