Wildcampen am Tomasee
Der Tomasee, der Quellsee des Rheins, liegt in Tujetsch, das Campieren überall ausser auf seinem Campingplatz verbietet. Nur die Bewilligung der Gemeinde macht eine Nacht rechtmässig, und ob sie einem Wanderer eine erteilt, ist offen. Die Maighelshütte, 1,6 km entfernt, ist bis 18. Oktober bewartet.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Wildcampen am Tomasee: die Quelle des Rheins, in einer Gemeinde, die das Campieren verbietet
Der Tomasee, auf Romanisch Lai da Tuma, ist ein Karsee auf 2'345 m in der Gemeinde Tujetsch, Graubünden. Das Bundesinventar der Landschaften zählt ihn als Quelle des Rheins: Der junge Vorderrhein verlässt den See am Ostende und stürzt durch eine enge Klamm in den Talboden von Plidutscha. Blockschutt vom Piz Badus und vom Rossbodenstock rahmt den Kessel ein, am Westende mäandrieren die Quellbäche über eine vermoorte Ebene, und die Weiden ringsum sind die Rinderalp Alp Tuma. Der Oberalppass an der Grenze zum Kanton Uri liegt 2,9 km entfernt.5
Wanderer kommen wegen der Quelle, auf einem markierten Weg am Nordufer bis zum Auslauf am Ostende. Ein neuer Weg vom Oberalppass zur Rheinquelle und zur Maighelshütte ist offen; der alte direkte Weg ist nach einem Felssturz gesperrt.7
Auf der anderen Seite des Passes verbietet Andermatt das Campieren ebenfalls auf dem ganzen Gemeindegebiet, wie der Lutersee-Report zeigt. Graubünden überlässt die Frage seinen Gemeinden, wie die Graubünden-Übersicht zeigt, und Tujetsch hat sie beantwortet.
Tujetsch verbietet das Campieren auf dem ganzen Gemeindegebiet
Die Regel steht im Campinggesetz der Gemeinde. Tujetsch hat sein Lescha davart il parcar e campar sin intschess communal, das Gesetz über das Parkieren und Campieren auf Gemeindegebiet, an der Gemeindeversammlung vom 18. August 2023 beschlossen. Es gilt seit 1. Dezember 2023 und liegt nur auf Romanisch vor. Art. 13 ist die Campierregel:1
"Igl ei scumandau da campar sin igl entir intschess communal ordeifer las plazzas da campar che disponan d'ina lubientscha da menaschi."Lescha davart il parcar e campar sin intschess communal da Tujetsch (LPCT), Art. 13 Abs. 1. Auf Deutsch: Es ist verboten, auf dem gesamten Gemeindegebiet ausserhalb von Campingplätzen mit Betriebsbewilligung zu campieren.
Es gilt für das ganze Gebiet, ohne Höhengrenze und ohne ausgenommene Zone. Der Titel des Gesetzes und Art. 13 sprechen von "intschess communal", Gemeindegebiet, und die Botschaft der Gemeinde an die Versammlung nennt den Artikel "in scamond general da campar sigl entir intschess communal", ein generelles Verbot des Campierens auf dem gesamten Gebiet.13 Der Boden rund um den See wird als Alp Tuma beweidet, und das Weidereglement der Gemeinde hält fest, dass ihre Alpen und Weiden Gemeindeeigentum sind.4 Der Campingplatz von Tujetsch ist der Camping Viva in Rueras.3
Was es kostet. Die Bussenliste der Gemeinde nennt das Campieren ausserhalb des Campingplatzes mit CHF 100 und belastet es dem Halter des Fahrzeugs; das Gesetz lässt den Gemeindevorstand Bussen bis CHF 500 festlegen (Art. 16). Die Botschaft an die Versammlung sagt, woran die Gemeinde dachte: Wohnwagen und Camper, die auf Strassen und Parkplätzen in Wald und Flur stehen, mit CHF 100 für eine Nacht.23
Zelt oder Biwaksack. Art. 2 definiert einen Campingplatz als Fläche für Zelte oder Wohnwagen, und die Botschaft spricht von Wohnwagen und Campern, ein Zelt ist also erfasst. Ein Biwaksack ohne Zelt wird nicht genannt. Das Verb des Verbots, campar, ist das allgemeine, und die Gemeinde nennt den Artikel ein generelles Verbot. Der Text lässt den Biwaksack offen, das ist eine Lücke und keine Erlaubnis. Wenn dir die Antwort wichtig ist, frag die Gemeinde vorher.13
Andere Gemeindeerlasse ändern für ein Zelt am See nichts. Das Baugesetz von 2008 zont den Campingplatz und lässt den Gemeindevorstand Zeltlager für begrenzte Zeit auch ausserhalb davon zu (Art. 39). Das Waldreglement verbietet das Campieren im Wald (Art. 27), und auf 2'345 m gibt es keinen Wald. Ein revidiertes Baugesetz kommt am 7. Oktober 2026 vor die Gemeindeversammlung und am 29. November 2026 an die Urne; sein Entwurf von Art. 90 wiederholt das Verbot ausserhalb bewilligter Campingplätze und hält zwei Wochen als Grenze für ein befristetes Zeltlager fest, die Einzelheiten überlässt er dem Campinggesetz.48
Der Bewilligungsweg: zwei Wochen vorher, CHF 100 und eine Antwort, die niemand veröffentlicht hat
Die Ausnahme steht im selben Artikel. Art. 13 Abs. 2 lässt den Gemeindevorstand das Campieren ausserhalb des Campingplatzes für höchstens 14 Tage bewilligen, für Jugendorganisationen, Veranstalter und "auters cass giustificai", andere begründete Fälle. Abs. 3 verbietet Bewilligungen, die öffentlichen oder privaten Interessen zuwiderlaufen, und stellt den Aufenthalt auf eigene Verantwortung. Die Gebühr beträgt CHF 100; die Verordnung der Gemeinde legt sie im Rahmen von CHF 100 bis 200 fest, den Abs. 4 vorgibt.12
So fragst du an. Die Gemeinde veröffentlicht ein Gesuchsformular mit dem Titel "Campieren ausserhalb des Campingareals auf Gemeindegebiet von Tujetsch". Es muss mindestens zwei Wochen vor dem Aufenthalt beim Gemeindevorstand eingehen. Verlangt werden die Gesuchsteller ("Lager, Schule"), die Personenzahl, Datum und Ort sowie ein Plan mit dem genauen Standort. Die Bedingungen darauf: das Areal vor der Abreise räumen und säubern, und nur die offiziellen Feuerstellen benutzen.3
Gemeindeverwaltung Tujetsch, Via Alpsu 62, 7188 Sedrun, 081 920 47 80, info@tujetsch.ch. Der Gemeindevorstand entscheidet jedes Gesuch einzeln, eine allgemeine Erlaubnis gibt es nicht.3
Was nicht veröffentlicht ist. Das Formular ist auf Lager und Schulen zugeschnitten, und das Gesetz nennt Jugendorganisationen und Anlässe. Die Nacht eines einzelnen Wanderers steht nicht unter den Beispielen, und die Gemeinde hat nicht veröffentlicht, wie sie ein solches Gesuch entscheidet. Die Bewilligung ist also der rechtmässige Weg, aber einer, um den du bittest und dessen Antwort du abwartest, nicht einer, auf den du dich verlassen kannst.13
Was der Schutz der Rheinquelle bewirkt und was nicht
Der See liegt in einer geschützten Landschaft, und dieser Schutz verbietet keine Nacht. Es ist das Bundesinventarobjekt BLN 1901 "Lai da Tuma", 1'108 ha, dessen Ziele unter anderem verlangen, das Quellgebiet des Vorderrheins in seiner Ursprünglichkeit zu erhalten und die Ruhe, die Unberührtheit und die weitgehende Unerschlossenheit in weiten Teilen des Gebiets. Ein Eintrag im Bundesinventar der Landschaften bindet Bundesbehörden, wenn sie Bundesaufgaben erfüllen (NHG Art. 6). Er enthält keine Regel und keine Busse für eine Person mit Zelt.5
Kein Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone und kein Moor des Bundes liegt am See. Die Moorlandschaft von nationaler Bedeutung Maighels beginnt am Ostende des Sees; das Bundesrecht erlaubt dort Nutzungen, die ihre typischen Eigenheiten nicht beeinträchtigen (NHG Art. 23d), und kennt keine Campierregel. Die nächste Wildruhezone des Bundes, Egerten-Rossboden im Kanton Uri, liegt 1,2 km entfernt und gilt nur vom 1. Dezember bis 30. April.5
Der Zonenplan der Gemeinde legt den See in eine Landschaftsschutzzone. Das Baugesetz von 2008, das der Kataster für diese Parzelle aufführt, sagt über das Campieren nichts ausser der Campingzone. Die nächste Naturschutzzone, 0,2 ha gross, liegt 744 m vom See entfernt.4
Graubünden hat keine Campierregel für die Öffentlichkeit. Der Campierartikel der Verordnung über den Jagdbetrieb (JBV Art. 13) bindet nur Jäger. Der See liegt im kantonalen Federwildasyl Cavradi, das die Jagd auf die betroffenen Vögel verbietet und kein Zutrittsverbot kennt (VWSG Art. 9 und 10). Wie du diese Ebenen selbst liest: Schutzgebiete erklärt.6
Der Boden am See und der trockenste Fleck in der Nähe
Direkt am Wasser gibt es keinen ebenen, trockenen Boden. Der amtliche Punkt für den See liegt auf offenem Wasser, 60 m vom nächsten Ufer. Am Westende füllt das Moor der Quellbäche den Boden, im Süden liegt Blockschutt, am Nordufer verlaufen der markierte Weg und eine steinige Uferbank, und das Ostende ist geschliffener Fels mit Fusswegen rund um den Auslauf.5
Die flachste trockene Wiese in Reichweite ist ein Fleck zwischen Felsblöcken bei 46,63304 N, 8,66864 E (LV95 2'694'186 / 1'165'381), 2'349 m, rund 6 Grad, 137 m westlich des Sees. Er liegt 30 m vom markierten Weg und 31 m von einem Bach entfernt, auf der Rinderalp und in der Landschaftsschutzzone. Wer zur Quelle wandert, kommt nahe daran vorbei. Wenn die Gemeinde eine Nacht bewilligt, ist das der Platz, den du im Gesuch nennst; schau dir den Boden bei der Ankunft an und zieh um, wenn er nass ist.45
Wo du stattdessen schläfst: Maighelshütte oder Campingplatz in Rueras
Maighelshütte SAC, 2'310 m, 1,6 km vom See: 83 Betten, bewartet bis Sonntag, 18. Oktober 2026 (am Montag, 12. Oktober, nicht bewartet), Halbpension CHF 84 für SAC-Mitglieder und CHF 98 für andere, 081 949 15 51, info@maighelshuette.ch. Vom Oberalppass sind es 1½ bis 2 Stunden. Nach dem 18. Oktober nimmt der Winterraum bis zu 14 angemeldete Gäste auf, CHF 37 für SAC-Mitglieder und CHF 51 für andere; Essen und einen Hüttenschlafsack bringst du selbst mit.7
Camping Viva, Via Prau Cumin 10, Rueras, ist bis 18. Oktober 2026 offen. Ein Zelt für bis zu zwei Personen kostet CHF 11 und jeder Erwachsene CHF 14, inklusive Taxen; 079 126 80 61, hallo@campingviva.ch. Es ist der Campingplatz der Gemeinde, und ein Zelt braucht dort keine Bewilligung.7
Die Badushütte SAC auf 2'503 m, 540 m vom See entfernt, ist für die Saison 2026 geschlossen und öffnet Anfang Juli 2027 wieder; einen öffentlichen Winterraum hat sie nicht.7
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Das gilt überall, wo du wirklich draussen schlafen darfst, am Tomasee also nur mit der Bewilligung der Gemeinde in der Hand. Das Becken ist eine Rinderalp und das Quellgebiet des Rheins: Halte das Lager klein und lass nichts zurück.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand September 2026. Grundlage sind die unten verlinkten amtlichen und öffentlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft einer Behörde.
Gemeinderegeln, Öffnungszeiten, Preise und das Wetter ändern sich. Das Campinggesetz von Tujetsch war am 30. September 2026 in Kraft; über ein revidiertes Baugesetz stimmt die Gemeinde am 29. November 2026 an der Urne ab. Das Gesetz liegt nur auf Romanisch vor, und der romanische Text ist massgebend. Der Eigentümer des Bodens stammt aus dem Reglement der Gemeinde, nicht aus dem Grundbuch, das nicht öffentlich ist. Der Boden am See ist anhand amtlicher Luftbilder und des Höhenmodells des Bundes beurteilt, nicht vor Ort vermessen. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge die Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak ist etwas anderes als eine geplante Nacht. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und dessen Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen aufgrund dieses Textes und rufen niemanden auf, geltendes Recht zu brechen.
Häufige Fragen
Ist Wildcampen am Tomasee erlaubt?
Wie bekomme ich eine Bewilligung für den Tomasee?
Wie hoch ist die Busse?
Erfasst das Verbot einen Biwaksack ohne Zelt?
Wo kann ich in der Nähe des Tomasees schlafen?
Quellen
- Gemeinde Tujetsch, Lescha davart il parcar e campar sin intschess communal da Tujetsch (LPCT), von der Gemeindeversammlung am 18. August 2023 beschlossen, seit 1. Dezember 2023 in Kraft, gelesen am 30. September 2026; nur auf Romanisch veröffentlicht. Art. 1: Das Gesetz regelt das Parkieren auf öffentlichen Flächen und auf dem übrigen Boden der Gemeinde "sco era il campar sin quei intschess". Art. 2 Abs. 2: "Tier plazzas da campar setracta ei d'areals destinai per far tenda ni plazzar rulottas, pils quals ina lubientscha da menaschi ei vegnida concedida." Art. 13 Abs. 1 (im Text zitiert); Abs. 2: "La suprastonza communala sa conceder lubientschas excepziunalas per campar duront in temps restrenschiu da maximalmein 14 dis ordeifer las plazzas da campar per: a) organisaziuns da giuvenils b) organisaturs d'occurrenzas c) auters cass giustificai"; Abs. 3: "Las lubientschas excepziunalas astgan buca cunterfar ad interess publics ni privats. Il campar succeda sin atgna responsabladad."; Abs. 4: Gebühr zwischen CHF 100 und 200. Art. 16 Abs. 1: "La suprastonza communala sa fixar multas tochen a frs. 500.00." Gesetzestext; Gesetzessammlung der Gemeinde. ↩
- Suprastonza communala Tujetsch, Ordinaziun tier la lescha davart il parcar e campar sin intschess communal, vom 25. März 2024, seit 1. Dezember 2023 in Kraft, gelesen am 30. September 2026. Art. 4: "La suprastonza communala ha fixau la taxa per ina lubientscha da campar excepziunala sin frs. 100.-". Art. 5 Abs. 1 Nr. 870.034: "Campar ordeifer las plazzas da campar che disponan d'ina lubientscha da menaschi (senza lubientscha dalla suprastonza) frs. 100.00. La multa vegn adossada al possessur dil vehichel." Verordnung. Ordinaziun davart las multas vom 18. Dezember 2023, Eintrag "870.034 Campar ordeifer las plazzas da campar 100.00". Bussenverordnung. ↩
- Gemeinde Tujetsch, gelesen am 30. September 2026. Gesuchsformular "Anfrage - Campieren ausserhalb des Campingareals auf Gemeindegebiet von Tujetsch": "Die Anfrage muss mindestens zwei Wochen vorher bei der Gemeinde Tujetsch, zuhanden des Gemeindevorstandes, eingereicht werden."; "Plan mit genauem Standort des Aufenthaltes"; "Das Campingareal muss vor der Abfahrt geräumt und gesäubert werden"; "Nur die offiziellen Feuerstellen dürfen genutzt werden." Botschaft der Suprastonza an die Versammlung vom 18. August 2023 zu Art. 13: "Quei artechel regla in scamond general da campar sigl entir intschess communal. Quella determinaziun ei fetg impurtonta e dat alla vischnaunca la pusseivladad da dar ina multa a tut quels che plazzeschan lur rulottas ni campers sin vias e parcadis d'uaul e da funs. La multa per parcar il camper sur notg munta a frs. 100.00." Botschaft Nr. 29 vom 21. Juni 2023 (Parkierkonzept): "Die Gemeinde Tujetsch verfügt über einen Campingplatz." Kontakt: Vischnaunca Tujetsch, Via Alpsu 62, 7188 Sedrun, +41 81 920 47 80, info@tujetsch.ch. ↩
- Gemeinde Tujetsch, gelesen am 30. September 2026. Lescha da baghegiar vom 4. Mai 2008, das Gesetz, das der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen für die Parzelle 3033 aufführt (EGRID CH252023702696), Text: Art. 39 "Zona da campar", Abs. 4: "La suprastonza communala sa lubir camps da tendas duront in temps limitau ordeifer la zona da campar." Der Zonenplan legt den See in die Landschaftsschutzzone ("Zona per protecziun dalla cuntrada"); die nächste Naturschutzzone ("Zona per la protecziun dalla natira") liegt 744 m entfernt. Regulativ da pasculaziun cumina, von der Gemeindeversammlung am 22. April 2026 beschlossen, Art. 2: "Alps e pastiras ein proprietad dalla Vischnaunca Tujetsch." Regulativ forestal, Art. 27: "Igl ei scumandau da campar egl uaul." Gesetzessammlung. ↩
- Bundesamt für Umwelt, BLN 1901 "Lai da Tuma", Objektblatt von 2017, gelesen am 30. September 2026: 1'108 ha, Gemeinde Tujetsch; 1.1 "Unberührtes Quellgebiet des Vorderrheins beim Lai da Tuma/Tomasee"; Ziel 3.1 "Das Quellgebiet des Vorderrheins um den Lai da Tuma/Tomasee in seiner Ursprünglichkeit erhalten."; Ziel 3.8 "Die Ruhe, Unberührtheit und weitgehende Unerschlossenheit in weiten Teilen des Gebiets erhalten."; "Die Weiden in der Talebene von Plidutscha und an den Abhängen des Pazolastocks, beziehungsweise auf der Alp Tuma, werden als Rinderalpen genutzt." NHG (SR 451) Art. 6 Abs. 1 und 2, Inventareinträge und Abweichungen bei der Erfüllung von Bundesaufgaben; Art. 23d Abs. 1: "Die Gestaltung und die Nutzung der Moorlandschaften sind zulässig, soweit sie der Erhaltung der für die Moorlandschaften typischen Eigenheiten nicht widersprechen." Geodaten des Bundes (swisstopo), gelesen am 30. September 2026: amtlicher Punkt des Sees LV95 2'694'471 / 1'165'325, 2'343 m auf swissALTI3D, auf offenem Wasser; der See und der beschriebene Boden liegen in der Gemeinde Tujetsch. Bundesinventare am Punkt: nur BLN 1901; kein Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein Park, Moor, keine Aue, kein Amphibienlaichgebiet, keine Trockenwiese, kein Ramsar- oder Smaragd-Gebiet, kein Waldreservat, kein Militärareal. Die Moorlandschaft Nr. 315 Maighels beginnt 144 m vom Punkt. Nächste Wildruhezone des Bundes: Egerten-Rossboden (Nr. 6.6.1, Uri), 1,2 km, Zutrittsverbot 1. Dezember bis 30. April. Der Platz LV95 2'694'186 / 1'165'381 liegt im BLN 1901 und ausserhalb jedes anderen Bundesinventars. ↩
- Kanton Graubünden, Bündner Rechtsbuch, gelesen am 30. September 2026. Verordnung über den Jagdbetrieb (Jagdbetriebsvorschriften, JBV, BR 740.025) Art. 13 "Campieren und Biwakieren", Abs. 1: "Für die Ausübung der Jagd sind das Aufschlagen von Zelten und Blachen zur Übernachtung sowie die Übernachtung in Motorfahrzeugen, Wohnwagen, Anhängern und dergleichen nur auf gekennzeichneten Campingplätzen erlaubt." Verordnung über die Wildschutzgebiete (VWSG, BR 740.200) Art. 9 Abs. 3: "In Reh-, Murmeltier-, Hasen-, Federwild- und Wasserflugwildasylen ist die Ausübung der Jagd auf die betreffenden Wild- und Vogelarten verboten."; Art. 10 Abs. 3: "Für die übrigen besonderen Wildschutzgebiete besteht kein Zutritts- und Durchquerungsverbot." Kantonale Wildschutzgebiete (Web Feature Service des Kantons): Der See liegt im Federwildasyl Nr. 130 "Cavradi". ↩
- Betreiber, gelesen am 30. September 2026. Maighelshütte SAC: "Sommersaison 2026: Die Maighelshütte ist noch bis Sonntag, 18. Oktober 2026 bewartet. Am Montag 12. Oktober 2026 ist die hütte nicht bewartet."; Wintersaison ab 5./6. Dezember 2026; 83 Betten in 6 Zimmern; Halbpension mit Tee und Kurtaxe CHF 84 für Mitglieder des SAC und anderer Alpenvereine und CHF 98 für Nichtmitglieder; Winterraum mit bis zu 14 Plätzen, nur für angemeldete Gäste, CHF 37 und CHF 51, Essen und Hüttenschlafsack selbst mitbringen; Zustieg ab Oberalppass 1½ bis 2 Stunden; "Der neue Wanderweg vom Oberalppass zur Rheinquelle oder zur Maighelshütte ist offen."; +41 81 949 15 51, info@maighelshuette.ch. Camping Viva: Sommersaison 13. Mai bis 18. Oktober 2026, danach Zwischensaison bis 18. Dezember 2026; Preise: Zelt bis 2 Personen und 5 m2 CHF 11, Zelt bis 25 m2 CHF 15, Erwachsene CHF 14, Jugendliche ab 12 CHF 10, alle Taxen inbegriffen; Via Prau Cumin 10, 7189 Rueras, +41 79 126 80 61, hallo@campingviva.ch. Badushütte SAC Manegg, Mitteilung vom 25. September 2026: Die Hütte ist geschlossen, Wiedereröffnung Anfang Juli 2027, kein öffentlicher Winterraum; Mitteilung vom 10. Juli 2026: Der direkte Weg vom Oberalppass Richtung Maighelstal ist nach einem Felssturz bis auf Weiteres gesperrt. ↩
- Gemeinde Tujetsch, Entwurf des Baugesetzes (Totalrevision), Fassung für die Gemeindeversammlung vom 7. Oktober 2026, gelesen am 30. September 2026: Art. 90 Abs. 2 "Das Campieren in Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen etc. sowie das ständige Stationieren unbewohnter Wohnwagen, Wohnmobile und Zelte ist ausserhalb bewilligter Campingplätze untersagt."; Abs. 3 "Zeitlich befristete Zeltlager ausserhalb bewilligter Campingplätze können vom Gemeindevorstand für die Dauer von maximal 2 Wochen bewilligt werden." Entwurfsunterlagen. Botschaft der Suprastonza an die Versammlung vom 7. Oktober 2026: Versammlung am 7. Oktober 2026 um 19.00 Uhr, Urnenabstimmung am 29. November 2026. ↩