Stand: 4. September 2026

Wildcampen am Lutersee: verboten, mit einer schwer auffindbaren Tür

Andermatt verbietet das tatsächlich, und die Regel steht nicht dort, wo man sie sucht. Keine Campingverordnung, kein Polizeireglement: Es ist Artikel 95a der Bau- und Zonenordnung, er gilt für die ganze Gemeinde, und er definiert Campieren als die Benützung von Zelten, Wohnwagen und dergleichen. Bei dieser letzten Wendung beginnt der interessante Teil.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, am Abend hin, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen das Campieren geschrieben. Ob eine einzelne Nacht auch darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Die Regel steht in der Bauordnung, und sie gilt gemeindeweit

Zuerst: welcher Lutersee. Die Schweiz hat drei, dazu ein Luterseeli und ein gleichnamiges Gebiet. Einer liegt in Hospental auf 1'974 m, einer in Wolfenschiessen auf 1'703 m, und dieser in Andermatt auf 2'357 m. Der Andermatter ist der mit einer publizierten Wanderung, der Runde vom Gütsch zum Lutersee entlang der Flanke des Schneehüenerstocks, und deshalb der, nach dem gefragt wird. Wer einen der anderen beiden meint, ist in einer anderen Gemeinde, und dann gilt eine andere Antwort.4

Nun die Regel, und es lohnt zu wissen, wo sie sich versteckt. Urner Gemeinden legen das üblicherweise in eine Campingverordnung. Andermatt hat es in die Bau- und Zonenordnung gelegt, in Artikel 95a:

"Auf dem gesamten Gemeindegebiet ist das Campieren nur auf bewilligten Campingplätzen zulässig. Das wilde Campieren ist verboten. Als Campieren wird die Benützung von Zelten, Wohnwagen, Mobilheimen und dergleichen definiert."Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Andermatt vom 28. September 2021, revidiert am 22. Dezember 2025, Art. 95a "Campieren".

Lies, was er einschränkt und was nicht. Er sagt gesamtes Gemeindegebiet, es gibt also keine Höhenlinie und keine Zone, ausserhalb derer man stünde. Er nennt das wilde Campieren beim Namen. Und er definiert die Tätigkeit über Ausrüstung statt über Verhalten.1

Die Bewilligung, die es gibt und die man nicht lesen kann

Am 18. Mai 2022 erliess der Gemeinderat Andermatt ein Merkblatt, "Bewilligungen im Zusammenhang mit dem Campieren", samt Erläuterungen, und kündigte beides eine Woche später auf der Newsseite der Gemeinde an. Diese Seite steht noch. Beide Dokumentlinks darauf haben ein leeres Ziel, die Bedingungen, das Formular und die Gebühr sind also öffentlich nicht abrufbar.1

Das gehört klar gesagt statt beschönigt. Ein Bewilligungsregime existiert, und die Gemeinde hat es schriftlich festgehalten. Was es verlangt, kann dieser Artikel nicht sagen, und man sollte es nicht annehmen. Damit ist der Anruf die ganze Antwort: Gemeindeverwaltung Andermatt, Kirchgasse 10, 6490 Andermatt, 041 888 71 41, gemeinde@andermatt.ch.1

Was der Kanton beiträgt, und wo

Uri büsst Campieren, und die Zahl ist echt: Das Ordnungsbussenreglement setzt "Lagern, Zelten oder Campieren in Schutzzonen" auf 150 Franken an. Lies aber die Klammer dahinter, denn sie ist die ganze Regel: Die Busse hängt an Art. 34 Abs. 1 Bst. a des kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes in Verbindung mit dem jeweiligen Reglement. Sie gilt also innerhalb einer bezeichneten Schutzzone, nicht überall im Kanton.2

Keine solche Zone reicht an diesen See. Die kantonale Schutzreihe umfasst achtzehn Erlasse. Der einzige für Andermatt ist das Reglement über das Naturschutzgebiet Bäz, dessen Perimeter drei benannte Parzellen auf dem Talboden sind, zwischen 5,3 und 6,2 km vom Lutersee. Das Reglement über die Gewässer im Urserntal enthält überhaupt keinen Campierbegriff. Und das Reglement Maderanertal und Fellital, das Zelte sehr wohl verbietet, regelt jene Region: Der Rand des eidgenössischen Jagdbanngebiets Fellital liegt bereits 1'097 m entfernt.32

Das Bundesrecht ist hier leer. Kein Jagdbanngebiet, kein BLN-Objekt, kein Moor, keine Aue, keine Trockenwiese, kein Park, kein Waldreservat am See, Kontrollen bestanden. Die nächste Wildruhezone, Schneehühnerstock-Riental, liegt 189 m entfernt und ist rechtsverbindlich, sperrt den Zutritt aber nur zwischen 1. Dezember und 30. April, was sie zu einer Saisonnotiz macht und nicht zu einem Sommerproblem.3

Der Wortlaut lässt eines offen, und es ist keine Lücke zum Draufsetzen

Artikel 95a definiert Campieren als "die Benützung von Zelten, Wohnwagen, Mobilheimen und dergleichen". Das ist eine Geräteliste. Matte und Schlafsack unter offenem Himmel benützen nichts davon, und nach dem schlichten Wortlaut liegt ein Biwak ohne Zelt ausserhalb der Definition.1

Nimm das für genau das, was es ist. Es ist die Lesart eines Satzes, keine Erlaubnis, die jemand erteilt hat, und "und dergleichen" leistet Arbeit, die kein Urner Gericht je zu vermessen hatte. Dieselbe Form findet sich in den Nachbargemeinden: Göschenen und Gurtnellen regeln das Campieren ebenfalls mit Geräteaufzählungen, und beide Reports sind aus demselben Grund gleich eingestuft wie dieser.

Wer Gewissheit will, nimmt also den Bewilligungsweg, und die Gemeinde ist einen Anruf entfernt. Wer sich auf den Wortlaut stützt, tut es ehrlich: kein Zelt, ausser Sicht des Weges, spät ankommen, im ersten Licht weg, alles mitnehmen. Ein Biwaksack, den niemand sieht, ist die Variante dieses Arguments, die überlebt. Ein Zelt am Ufer ist es nicht, und es ist die Variante, nach der Artikel 95a durchgesetzt wird.

Das Gelände, und wo es tatsächlich liegt

Eine Warnung zu Karten dieses Sees. Das nationale Höhenmodell flacht Wasser auf die Oberflächenebene ab, eine ungefilterte Suche nach ebenem Boden liefert hier also acht "perfekte" Treffer, die alle exakt 0,0 Grad auf 2'357,4 Metern lesen, und das ist der See selbst. Wer aus einem rohen Modell einen Zeltplatz empfiehlt, empfiehlt die Mitte des Wassers.5

Gegen den publizierten Seeumriss maskiert und auf mindestens 25 m Abstand zu jedem Ufer gefiltert, liegt der beste Boden bei 0,9 Grad auf 2'371,7 m, LV95 2'692'640 / 1'168'959, rund 285 m östlich des Seemittelpunkts und 98 m vom Wasser. Er liegt zudem 266 m vom Rand der Wildruhezone, was nur im Winter zählt. Der Median der Box beträgt 23,3 Grad, dieses Becken ist also wirklich sanfter als die meisten, und innerhalb von 210 m gibt es weitere Optionen mit 2,5 und 3,0 Grad.5

Was ringsum steht: der Schneehüenerstock-Flyer und der Lutersee-Flyer, zwei Seilanlagen, auf 605 und 649 m; die Gebäude der Alp Felli ab 455 m; ein markierter Weg 110 m entfernt. Das ist hohes offenes Land mit einer Bahnanlage in Sichtweite, am einfachsten mit der Gondel ab Andermatt erreichbar, und genau deshalb hat die Gemeinde eine Regel und genau deshalb wird ein Zelt hier gesehen.5

Die Saison und die ehrliche Alternative

Auf 2'357 m ist das eine Sommer- und Frühherbstfrage. Vom 1. Dezember bis 30. April ist die Ruhezone 189 m weiter für das Betreten zu Fuss und für Wintersport gesperrt, und der Boden liegt ohnehin unter Schnee.3

Kommt die Bewilligung nicht, ist die Alternative, die zu dieser Wanderung passt, schlicht, sie an einem Tag zu machen: Die Runde ab Gütsch ist um die Gondel herum gebaut, und Andermatt hat Betten und einen Campingplatz im Tal. Das ist eine unromantischere Antwort als ein Zelt auf 2'357 m, und es ist die, die nicht davon abhängt, wie ein Gemeinderat "und dergleichen" liest.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Du bist in einer Gemeinde, die ein gemeindeweites Campierverbot geschrieben und dann einen Bewilligungsweg gebaut hat, den sie nicht publiziert. Beide Hälften sprechen für Vorsicht und fürs Fragen:

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Alles hier ist eine journalistische Einschätzung, Stand September 2026, aus den unten verlinkten Quellen, und keine Rechtsberatung.

Kommt darauf an ist das zutreffende Urteil, und es liegt am strengen Rand dieses Wortes: Artikel 95a ist ein echtes Verbot für die ganze Gemeinde. Dass daraus kein glattes Nein wird, liegt am Bewilligungsregime, das der Gemeinderat am 18. Mai 2022 erliess und dessen Dokumente die Seite der Gemeinde nicht mehr ausliefert.

Die Lesart, dass ein Biwak ohne Zelt ausserhalb einer Definition liegt, die auf Zelten, Wohnwagen und Mobilheimen aufbaut, ist textlich und ungeprüft. Sie ist keine Erlaubnis, und eine kommunale Behörde könnte die Schlusswendung dieser Definition weiter lesen.

Die Schweiz hat drei Seen namens Lutersee. Dieses Urteil beschreibt den in Andermatt auf 2'357 m, an der Gütsch-Runde.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen am Lutersee erlaubt?
Nein, nicht ohne Bewilligung. Artikel 95a der Bau- und Zonenordnung Andermatt hält fest, dass auf dem gesamten Gemeindegebiet das Campieren nur auf bewilligten Campingplätzen zulässig und das wilde Campieren verboten ist. Eine Höhen- oder Zonenschranke steht nicht darin. Daneben existiert ein Bewilligungsregime, vom Gemeinderat am 18. Mai 2022 erlassen, doch die Links der Gemeinde zum betreffenden Merkblatt sind leer, die Bedingungen muss man also direkt bei der Gemeinde holen.
Wie hoch ist die Busse?
Die kantonale Busse von 150 Franken gilt hier nicht. Das Urner Ordnungsbussenreglement setzt Campieren auf 150 Franken an, aber nur in Schutzzonen nach dem Natur- und Heimatschutzgesetz in Verbindung mit dem jeweiligen Reglement, und keine solche Zone reicht an diesen See; die einzige in Andermatt ist das Naturschutzgebiet Bäz, 5,3 bis 6,2 Kilometer entfernt. Es gilt die kommunale Bauordnung, deren Durchsetzung Sache der Gemeinde ist und nicht eines publizierten Tarifs.
Erfasst das Verbot ein Biwak ohne Zelt?
Mit guten Gründen nicht, und nur mit guten Gründen. Artikel 95a definiert Campieren als die Benützung von Zelten, Wohnwagen, Mobilheimen und dergleichen. Matte und Schlafsack benützen nichts davon, nach dem schlichten Wortlaut liegt ein Biwak ohne Zelt also ausserhalb der Definition. Das ist die Lesart eines Satzes und keine Erlaubnis, die Schlusswendung ist dehnbar, und kein Urner Gericht wurde je gefragt. Wer Gewissheit will, fragt die Gemeinde.
Welcher Lutersee ist gemeint?
Der über Andermatt auf 2'357 Metern. Die Schweiz hat drei: diesen, einen bei Hospental auf 1'974 Metern und einen bei Wolfenschiessen auf 1'703 Metern, dazu ein Luterseeli in der Nähe. Der Andermatter liegt an der publizierten Runde vom Gütsch zum Lutersee entlang der Schneehüenerstock-Flanke. Die anderen zwei liegen in anderen Gemeinden, und das kommunale Recht entscheidet diese Frage.
Wo ist der flache Boden, und warum die Kartenwarnung?
Rund 285 Meter östlich, und weil das Modell den See abflacht. Eine ungefilterte Suche im nationalen Höhenmodell liefert acht Kandidaten, die alle 0,0 Grad auf exakt 2'357,4 Metern lesen, und das ist die Wasseroberfläche. Gegen den Seeumriss maskiert und 25 Meter von jedem Ufer weggehalten, liest der beste Boden 0,9 Grad auf 2'371,7 Metern, 98 Meter vom Wasser.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Andermatt vom 28. September 2021, revidiert am 22. Dezember 2025, Artikel 95a "Campieren": "Auf dem gesamten Gemeindegebiet ist das Campieren nur auf bewilligten Campingplätzen zulässig. Das wilde Campieren ist verboten. Als Campieren wird die Benützung von Zelten, Wohnwagen, Mobilheimen und dergleichen definiert." Die Newsseite der Gemeinde vom 25. Mai 2022, "Campieren auf dem Gemeindegebiet Andermatt", hält fest, dass die Bestimmungen zum Campieren in jenem Artikel geregelt sind und dass das Merkblatt "Bewilligungen im Zusammenhang mit dem Campieren" am 18. Mai 2022 vom Gemeinderat Andermatt erlassen wurde. Die Seite verlinkt dieses Merkblatt und dessen Erläuterungen, und wie am 4. September 2026 geprüft tragen beide Anker ein leeres Ziel, keines der beiden Dokumente ist also öffentlich abrufbar. Kontakt auf derselben Seite: Gemeindeverwaltung Andermatt, Kirchgasse 10, 6490 Andermatt, Telefon 041 888 71 41, gemeinde@andermatt.ch. gemeinde-andermatt.ch.
  2. Reglement über die Erhebung von Ordnungsbussen (OBR) des Kantons Uri, RB 3.9223, in Kraft, Abschnitt 2 "Umwelt- und Naturschutz", Ziffer 2.1: "Lagern, Zelten oder Campieren in Schutzzonen (Art. 34 Abs. 1 Bst. a des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz, RB 10.5101 in Verbindung mit dem jeweiligen Reglement)", 150 Franken. Ziffer 2.2 setzt die Missachtung der Hundeleinenpflicht in Schutzzonen auf 100 Franken an. Die Busse hängt somit an einer bezeichneten Schutzzone und deren eigenem Reglement, nicht am Kantonsgebiet. rechtsbuch.ur.ch.
  3. Amtliche Bundesgeodaten, abgefragt am 4. September 2026 auf LV95 2'692'365.2 / 1'168'884.2, Geländehöhe 2'357,4 m, Gemeinde Andermatt am Punkt. Identify liefert leere Ergebnisse für eidgenössische Jagdbanngebiete, das BLN-Inventar, Hoch- und Flachmoore, Moorlandschaften, Auen, Trockenwiesen, Amphibienlaichgebiete, Ramsar- und Smaragd-Gebiete, Pärke von nationaler Bedeutung, Biosphärenreservate, Weltnaturerbe und Waldreservate. Nächste Objekte nach Ringdistanz: Wildruhezone "Schneehühnerstock-Riental (Nr. 23.23.1)" 189 m, geführt als rechtsverbindlich mit Bestimmung R20 "Zutrittsverbot (zu Fuss und Wintersportarten)", Schutzzeit 1. Dezember bis 30. April, Grundlage Regierungsratsbeschluss, beschlossen 2021; eidgenössisches Jagdbanngebiet Fellital 1'097 m; BLN 1603 Maderanertal-Fellital 1'089 m; Flachmoor "Zu den Staflen" 849 m; Waldreservat Fellital-Taghorn 2'953 m. Jede Abfrage lief neben einer absichtlich ungültigen Layer-ID mit HTTP 400, während echte Layer HTTP 200 liefern, mit einer Positivkontrolle im eidgenössischen Jagdbanngebiet Nr. 3 Kiental. map.geo.admin.ch.
  4. Kantonale Schutzreglemente Uri, Reihe RB 10.51xx, am 4. September 2026 über die amtliche Sammlung aufgezählt: achtzehn Erlasse in Kraft, keiner aufgehoben. Der einzige, der Andermatt betrifft, ist RB 10.5117, "Reglement über das Naturschutzgebiet Bäz in Andermatt", dessen Artikel 2 das Schutzgebiet über drei benannte Parzellen bestimmt, 1202.720 der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie 1202.722 und 1202.1112 der Korporation Ursern, mit der Abgrenzung im Plan im Anhang; die Bäz-Örtlichkeiten liegen nach Verzeichniskoordinaten zwischen 5'269 m und 6'210 m vom Lutersee. RB 10.5119, "Reglement über den Schutz der Gewässer im Urserntal", enthält überhaupt keinen Campier-, Zelt-, Biwak- oder Übernachtungsbegriff. RB 10.5111, "Reglement über den Schutz der Region Maderanertal und Fellital", verbietet in seinen Zonen sehr wohl "zu zelten und zu campieren" und "zu zelten oder zu campieren" und regelt jene Region. Bundesverzeichnis der Ortsnamen, gleiches Datum: Drei Schweizer Seen heissen Lutersee, "See Lutersee (UR) - Hospental" auf 1'974,4 m, "See Lutersee (UR) - Andermatt" auf 2'357,4 m und "See Lutersee (NW) - Wolfenschiessen" auf 1'703,1 m, dazu ein Luterseeli und ein Gebietsname in OW und NW. rechtsbuch.ur.ch.
  5. Gelände, abgefragt am 4. September 2026 über den Höhenprofil-Dienst des Bundes auf dem 2-Meter-Geländemodell, mit maskiertem Wasser. Ein ungefiltertes 25-Meter-Raster über eine Box von 800 mal 800 Metern liefert seine acht flachsten Proben alle mit exakt 0,0 Grad auf 2'357,4 m, und das ist die Seeoberfläche und kein Boden, der dokumentierte Fehlermodus von Höhenmodellen über stehendem Wasser. Der Seeumriss stammt aus dem öffentlich publizierten Wasserpolygon, 62 Stützpunkte zwischen 41 und 188 m vom Pin, und Kandidaten auf dem Wasser oder innerhalb von 25 m zu einem Ufer wurden verworfen. Der beste verbleibende Boden liest 0,9 Grad auf 2'371,7 m auf LV95 2'692'640 / 1'168'959, 285 m östlich des Seemittelpunkts und 98 m vom Wasser, sowie 266 m von der Grenze der Wildruhezone; weitere Kandidaten lesen 2,5 Grad auf 2'363,5 m und 3,0 Grad auf 2'328,5 m. Der Median der Box beträgt 23,3 Grad bei Höhen von 2'164,5 bis 2'588,0 m. Umgebung aus dem Ortsnamenverzeichnis und dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister: Schneehüenerstock-Flyer 605 m, Lutersee-Flyer 649 m, Oberalp und Riental 659 m, nächstes registriertes Gebäude 455 m bei Felli, nächster markierter Wanderweg 110 m. geo.admin.ch.