Wildcampen auf dem Säntis
Über den Säntisgipfel läuft die Grenze des Jagdbanngebiets Säntis, und darin ist freies Campieren verboten, 150 Franken vor Ort. Ausserhalb der Linie gibt es hier oben nur das Gipfelgebäude und Fels. Für den Sonnenaufgang hat der Alte Säntis Betten, 80 m vom Gipfel.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Wildcampen auf dem Säntis: der Gipfel, nicht die Schwägalp
Wildcampen auf dem Säntis meint das Dach des Alpsteins: den 2'502 m hohen Gipfel, den das Namenverzeichnis des Bundes «Alpiner Gipfel Säntis (AI) - Schwende-Rüte» nennt, LV95 2'744'171 / 1'234'917. Hier oben treffen sich drei Kantone. Der Gipfelpunkt liegt im Innerrhoder Bezirk Schwende-Rüte; Hundwil in Appenzell Ausserrhoden beginnt rund einen Meter südwestlich, Wildhaus-Alt St. Johann im Kanton St. Gallen rund vier Meter südlich.1
Die Schwägalp am Fuss der Bahn ist ein anderer Ort. Sie hat einen eigenen Bericht, und ihre Talstation liegt im selben Jagdbanngebiet wie die Nordseite des Gipfels. Auch «Säntis, das Hotel» steht dort unten, 2 km westnordwestlich, nicht auf dem Gipfel. Markierte Wege kommen von der Schwägalp an der Tierwis vorbei, von der Meglisalp über die Wagenlücke und vom Rotsteinpass über den Lisengrat herauf. 2026 gehst du zu Fuss: Die Bahn steht still.18
Der Gipfel: Bergstation, Sendeturm und dieses Jahr eine Baustelle
Stell die erste Frage vor jedem Gesetz: Wäre eine Nacht hier oben legal, würde sich jemand auf diesen Boden legen? Kaum. Der Säntisgipfel ist überbaut. Im Umkreis von 116 m um den Gipfelpunkt stehen elf registrierte Gebäude: die Bergstation der Schwebebahn, das Gipfelgebäude mit einem Panorama- und einem Terrassenrestaurant zu je 160 Plätzen und einer Halle für rund 250 Personen, die Gebäude der Wetterstation und das Berggasthaus Alter Säntis mit seinen Nebenbauten. Darüber ragt der 123 m hohe Sendeturm der Swisscom Broadcast. Die Wetterwarte nahm am 1. September 1882 ihren Betrieb auf, und MeteoSchweiz misst bis heute auf dem Gipfel.189
Die Hänge rund um den Gipfel sind im Schnitt etwa 45 Grad steil. Eben ist nur, was gebaut ist: die Restaurantterrasse und die Plattform der Bergstation, auf oder knapp ausserhalb der Grenze des Banngebiets, und die Terrasse des Alten Säntis, innerhalb.1
2026 ist der Gipfel zudem eine Baustelle. Die Betreiberin schreibt: «Die Säntis-Schwebebahn ist infolge Erneuerung der Bahn von 1. Mai bis Spätherbst 2026 eingestellt.» Die Bergstation ist für Gäste geschlossen und nur für die Bauarbeiter und wenige Mitarbeitende zugänglich, das Gipfelrestaurant ist für dieselbe Zeit zu, und das Baumaterial lagert in der Panoramahalle und im Wartebereich auf dem Gipfel. Bis die neue Bahn fährt, ist der Gipfel laut Betreiberin nur zu Fuss oder per Helikopter erreichbar.8
Auch ausserhalb der Grenze nimmt in der Nähe nichts ein Zelt. Was im Umkreis von etwa einem Kilometer ausserhalb liegt, ist Fels, das Firnfeld Gross Schnee knapp unter dem Gipfel, Karrenfeld in den Becken darunter, der Lisengratweg dort, wo er 400 m südöstlich über den grasigen Chalbersäntis führt, und die Wiese direkt um das Berggasthaus Tierwis. Der Chalbersäntis sieht nach einem Platz zum Liegen aus, aber sein ganzer ebener Boden liegt höchstens rund zehn Meter neben dem Weg, auf einem ausgesetzten Grat in voller Sicht des Gipfels. Weder er noch der Gross Schnee ist ein Platz für die Nacht.1
Die Regel: das Jagdbanngebiet Säntis und eine Linie über den Gipfel
Der Gipfel liegt am Südrand des eidgenössischen Jagdbanngebiets Nr. 16 «Säntis». Es umfasst 2'594 ha auf der Nordseite des Massivs in beiden Appenzell, und das Objektblatt lässt keine Teilzone offen, nach der man suchen könnte: «Das gesamte Banngebiet ist integral geschützt.»12
Die Grenze läuft über den Gipfel. Von Westen folgt sie dem Grat von der Tierwis zur Bergstation, zieht wenige Meter südsüdwestlich am Gipfelpunkt vorbei und knapp südlich an der Terrasse des Alten Säntis; dann fällt sie in eine Rinne und folgt dem Grat über dem Gross Schnee zur Wagenlücke. Gipfelpunkt, Alter Säntis und Bergstation liegen drin. Der Aussichtspunkt 8 m südsüdöstlich des Gipfelpunkts und das Gipfelrestaurant auf St. Galler Boden liegen knapp draussen. Alles im Norden ist drin: Mesmer, das Öhrli, der Blauschnee und die ganze Schwägalpseite. Der Weg vom Gipfel zur Wagenlücke ist auf dem grössten Teil seiner Länge die Grenze selbst, der Lisengrat bis zum Rotsteinpass liegt ganz draussen.12
Ein paar Meter sind weniger als die Strichbreite der Grenze auf der amtlichen Karte 1:25'000, die sie durch das Gipfelgebäude zieht, und im Gelände markiert sie nichts. Prüf sie, bevor du irgendwo anhältst: Öffne map.geo.admin.ch mit dem Layer «Jagdbanngebiete» und vergleich ihn mit der GPS-Position auf deinem Handy.12
Im eidgenössischen Jagdbanngebiet entscheidet ein Satz der Bundesverordnung über die Nacht:
«Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen.»Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 lit. e.
Der Satz kennt keine Einschränkung auf eine Zone, und einen offiziellen Zeltplatz hat das Banngebiet nicht. Die Ausnahme steht allein dem Kanton zu, und für den Säntis gibt es keine: Keine Alp, kein Grundeigentümer und keine Gemeinde kann dir innerhalb der Linie eine Nacht erlauben.3
Die Busse ist fix: Anhang 2 Ziff. 12005 der Ordnungsbussenverordnung des Bundes, «Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten», 150 Franken. Eine Drohne kostet innerhalb der Linie gleich viel (Ziff. 12006), ein Hund ohne Leine ebenso (Ziff. 12004). Die 20'000 Franken, die du online vielleicht liest, sind die Obergrenze des Jagdgesetzes im ordentlichen Verfahren, nicht die Busse eines Campers, und das Gesetz bestraft auch Fahrlässigkeit: Nicht zu wissen, wo die Grenze verläuft, schützt nicht.4
Ohne Zelt: Warum der Biwaksack kein Weg um das Verbot herum ist
Die Verordnung nennt «Zelten und Campieren», und keine ihrer drei Amtssprachfassungen nennt das Biwak. Wörtlich gelesen lässt sich über eine Nacht im Biwaksack ohne Zelt streiten, und für ein Jagdbanngebiet des Bundes hat noch kein Gericht darüber entschieden. Der Zweck des Banngebiets spricht dagegen: Derselbe Artikel verbietet, Tiere zu stören, zu vertreiben oder aus dem Banngebiet herauszulocken (lit. b), und das Objektblatt nennt den «Schutz der Tiere vor Störung» als eines der Ziele dieses Gebiets. Wer vom Abend bis zum Morgen an seinem Rand liegt, ist nah an dem, was beides verhindern will.32
Am Säntis stellt sich die Frage kaum. Innerhalb der Linie ist der Biwaksack ein Argument, über das noch kein Gericht entschieden hat, gegen eine fixe Busse. Ausserhalb liegen hier oben ein Restaurantgebäude, seine Terrassen, der Aussichtspunkt und Fels, auf Boden, der der Bahngesellschaft und dem Gasthaus gehört und dieses Jahr eine Baustelle ist. Ein Biwaksack ist kein Weg um das Verbot herum, und nichts hier heisst, eine Nacht ohne Zelt auf dem Gipfel sei erlaubt.18
Drei Kantone treffen sich am Gipfel, und keiner ändert die Antwort
Appenzell Innerrhoden, der Gipfelpunkt. Die kantonale Campingverordnung erlaubt das gelegentliche Zelt ausserhalb von Campingplätzen nur mit dem Einverständnis des Grundeigentümers: «Das gelegentliche Aufstellen von einzelnen Wohnwagen und Zelten ausserhalb bewilligter Campingplätze darf die Dauer eines Monats pro Jahr nicht überschreiten und ist an die Zustimmung des betreffenden Grundeigentümers gebunden» (Art. 4). Eine Busse steht nicht dahinter: Die Verordnung hat keine Strafbestimmung, und die kantonale Ordnungsbussenliste kennt keinen Campingposten. Im Banngebiet hebt keine Zustimmung das Verbot des Bundes auf, und der Innerrhoder Boden ausserhalb der Linie ist hier oben Firn und Fels.51
Appenzell Ausserrhoden, einen Meter daneben. Der Hundwiler Boden bei der Bergstation und in der Nordflanke liegt im Jagdbanngebiet des Bundes. Dort entscheidet also das Verbot des Bundes, was immer das kantonale Recht sagt.1
St. Gallen, vier Meter daneben. St. Gallen kennt kein kantonales Campingverbot. Die kantonale Ordnungsbussenliste führt 80 Franken für «Unberechtigtes Campieren auf öffentlichem Grund», aber unter dem Titel «Widerhandlungen gegen Gemeindereglemente»: Der Posten greift nur dort, wo eine Gemeinde das Campieren verbietet. Wildhaus-Alt St. Johann, die Gemeinde auf dieser Seite, tut das nicht: Ihr Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit, in Vollzug seit 1. Februar 2021, hat keine Campierklausel, und ihre Schutzverordnung verbietet das Campieren nur in Naturschutzgebieten und Pufferzonen, und das nächste Naturschutzgebiet liegt 1,3 km vom Gipfel. Die St. Galler Meter am Gipfel sind ohnehin das Restaurantgebäude.67
Im Auge behalten. Im Juli 2025 kündigte Wildhaus-Alt St. Johann in der Presse ein strenges Campingreglement gegen Zelte auf seinen Bergen an. Stand 25. September 2026 ist keines publiziert oder in Kraft.7
Am Gipfel gilt also das Verbot des Bundes, und der Rest ist Gebäude und Fels. Wie diese Ebenen in der ganzen Schweiz zusammenspielen, steht in der Übersicht für die Schweiz.
So geht es: der Sonnenaufgang aus dem Bett auf dem Gipfel
Was die meisten hier oben wollen, ist der Sonnenaufgang, und der legale Weg dazu ist ein Bett auf dem Gipfel. Das Berggasthaus Alter Säntis steht rund 80 m östlich des Gipfelpunkts, im Banngebiet, wo drinnen zu schlafen selbstverständlich erlaubt ist, und es empfiehlt genau das: den Sonnenaufgang von der Terrasse, danach Frühstück.9
Berggasthaus Alter Säntis, +41 71 799 11 60, Reservation telefonisch. Massenlager mit 65 Plätzen in Räumen für 4 bis 10 Personen, 66 Franken pro Person mit Frühstück; Doppelzimmer mit fliessendem Wasser 178 Franken oder mit Dusche/WC 222 Franken, pro Zimmer mit Frühstück, buchbar von Sonntag bis Donnerstag; Kurtaxe extra. Übernachten kannst du nur zusammen mit einem Abendessen im Haus. Dienstags ab 16.00 Uhr geschlossen, also keine Nacht von Dienstag auf Mittwoch. Bei guter Witterung voraussichtlich bis Sonntag, 18. Oktober 2026 offen, und dieses Jahr nur zu Fuss erreichbar.9
Das Licht. Auf dem Gipfel geht die Sonne Mitte Juli etwa zwischen 05.30 und 05.40 Uhr auf, Mitte September etwa zwischen 06.50 und 07.00 Uhr und Mitte Oktober etwa zwischen 07.35 und 07.45 Uhr, Sommerzeit; die Gipfel am östlichen Horizont können den Moment, in dem sie erscheint, verzögern. Mit der Bahn wärst du ohnehin zu spät: Selbst die Spezialtage, die die Betreiberin für die neue Bahn publiziert hat, beginnen frühestens um 07.30 Uhr.18
Oder tiefer schlafen und im Dunkeln aufsteigen. Das Berggasthaus Tierwis, 2'085 m, rund 1,1 km westlich auf der Schwägalpseite, hat 50 Plätze und ist von Juli bis Mitte Oktober täglich offen, 071 364 12 35; laut der Bahngesellschaft bleibt der Wanderweg von der Tierwis zum Säntis während der Bauarbeiten offen, kleinere Umleitungen sind möglich. Das Berggasthaus Rotsteinpass, 2'124 m, liegt 1,8 km ostsüdöstlich in der Luftlinie und 2,3 km über den Lisengrat, Massenlager 53 Franken mit Frühstück, Juni bis Oktober, +41 71 799 11 41. Der Lisengrat ist ausgesetzt, aber gesichert, und das Gasthaus nennt ihn «für geübte und schwindelfreie Berggänger» gut begehbar. Geh ihn bei Tag, bevor du ihn mit der Stirnlampe gehst.108
Am Fuss. «Säntis, das Hotel» mit 68 Zimmern und Suiten bei der Talstation auf der Schwägalp bleibt während des Neubaus offen, genauso die Restaurants dort unten. Von der Schwägalp sind es rund 1'150 Höhenmeter bis zum Gipfel.8
Eine Nacht draussen: hinter dem Rotsteinpass, nie auf der Nordseite
Wenn es eine Nacht draussen sein muss, liegt der nächste legale Boden aus unseren Berichten hinter dem Lisengrat. Das Fleckli, eine Schulter rund 300 m südlich des Altmanngipfels auf etwa 2'145 m, 47.23686 / 9.37079, liegt 2,5 km ostsüdöstlich des Säntis und rund 800 m hinter dem Berggasthaus Rotsteinpass. Es liegt ausserhalb des Banngebiets, in Wildhaus-Alt St. Johann, wo weder das Polizeireglement noch die Schutzverordnung ein Zelt auf diesem Boden verbietet; die Einzelheiten stehen in unserem Bericht zum Altmann. Der Weg vom Rotsteinpass zum Zwinglipass führt direkt daran vorbei: Stell dein Zelt deutlich abseits davon auf, spät, und lass nichts zurück.17
Die Meglisalp, 3,3 km östlich und rund 900 m tiefer, ist die andere Möglichkeit, auf Innerrhoder Boden ausserhalb des Banngebiets. Dort braucht ein Zelt das Einverständnis des Grundeigentümers, und praktisch fragst du im Berggasthaus, +41 71 799 11 28; unser Bericht zur Meglisalp sagt, wo der Boden ein Zelt nimmt. Vom Gipfel bleibt der Weg über den Lisengrat und den Rotsteinpass bis hinunter ausserhalb des Banngebiets.5101
Nicht nach Norden. Stell auf der Nordseite des Säntis nirgends ein Zelt auf und leg dich dort nicht hin, weder bei Mesmer noch am Öhrli, am Blauschnee oder über der Schwägalp: Das alles liegt im Banngebiet, 150 Franken, egal was eine Alp sagt. Der Weg hinunter zur Wagenlücke folgt der Grenze selbst, und von der Wagenlücke nach Mesmer liegt er drin.14
Die Bahn, der Weg und die Regeln im Banngebiet
Die Bahn. Seit 1. Mai 2026 wegen der Erneuerung ausser Betrieb, bis im Spätherbst 2026, und ein Datum für die Neueröffnung hat die Betreiberin noch nicht: «Definitives Datum Neueröffnung folgt!» Hotel, Shop und Restaurants auf der Schwägalp sind offen; das Gipfelrestaurant bleibt zu, bis die neue Bahn fährt. Alter Säntis, Tierwis und Rotsteinpass sind in ihrer Saison offen und zu Fuss erreichbar.8910
Im Banngebiet. Nimm den Hund an die Leine und lass die Drohne zu Hause: Beides kostet innerhalb der Linie 150 Franken. Kein Feuer hier oben, und nimm alles wieder mit, auch Essensreste.4
Wo du legal schlafen kannst
- Berggasthaus Alter Säntis, 80 m vom Gipfel. +41 71 799 11 60; nur mit Abendessen, keine Nacht von Dienstag auf Mittwoch, offen bis etwa 18. Oktober 2026.9
- Berggasthaus Tierwis, 2'085 m. Rund 1,1 km westlich, 071 364 12 35.10
- Berggasthaus Rotsteinpass, 2'124 m. Über den Lisengrat, +41 71 799 11 41.10
- Säntis, das Hotel, Schwägalp. Bei der Talstation, während des Neubaus offen.8
- Fleckli unter dem Altmann, etwa 2'145 m. 47.23686 / 9.37079, ausserhalb des Banngebiets; mit deutlichem Abstand zum Weg zum Zwinglipass.1
- Meglisalp, 1'589 m. Mit dem Einverständnis des Grundeigentümers, über das Berggasthaus, +41 71 799 11 28.10
- Nicht auf dem Gipfel, seinen Terrassen, dem Gross Schnee, dem Chalbersäntis und nirgends auf der Nordseite. Banngebiet oder kein Boden zum Liegen; innerhalb der Linie 150 Franken.14
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Das gilt überall dort, wo du wirklich draussen schlafen darfst, vom Säntis aus also auf dem Fleckli unter dem Altmann oder mit dem Einverständnis des Grundeigentümers auf der Meglisalp. Es ist kein Gesetzestext, es ist Anstand und gesunder Menschenverstand in einem Massiv, in dem das Banngebiet am Gipfel beginnt und die Tiere Vorrang haben.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand September 2026. Er stützt sich auf die öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen, die unten verlinkt sind. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Aussage zur aktuellen Rechtslage.
Das Urteil gilt für den Säntisgipfel, wo Schwende-Rüte, Hundwil und Wildhaus-Alt St. Johann zusammentreffen, und den Boden rundherum auf beiden Seiten der Grenze des eidgenössischen Jagdbanngebiets Säntis. Es stützt sich auf die Grenze des Banngebiets, wie sie das Bundesinventar publiziert und die wenige Meter am Gipfelpunkt vorbeiläuft, enger, als die amtliche Karte sie zeichnen kann; auf die geltende Bundesverordnung und die Ordnungsbussenliste des Bundes; auf das Fehlen jeder kantonalen Ausnahme; und auf den überbauten Gipfel. Ob ein Biwak ohne Zelt nach der Bundesverordnung als Campieren gilt, hat noch kein Gericht entschieden. Wildhaus-Alt St. Johann hat im Juli 2025 ein strengeres Campingreglement angekündigt; Stand 25. September 2026 ist keines in Kraft. Die Bauarbeiten an der Bahn, die Gasthäuser, ihre Preise und Saisons stammen von ihren Betreibern, Stand September 2026, die Zeiten des Sonnenaufgangs sind berechnet, und all das kann sich ändern. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und die Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Grundlage dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.
Häufige Fragen
Kann ich für den Sonnenaufgang auf dem Säntis übernachten?
Ist ein Biwaksack ohne Zelt auf dem Säntis erlaubt?
Wo genau verläuft die Grenze des Jagdbanngebiets am Säntis?
Fährt die Säntisbahn?
Wo kann ich in der Nähe des Säntis zelten?
Quellen
- Amtliche Geodaten des Bundes, Identify-Dienst am 24. und 25. September 2026 am Gipfel abgefragt, LV95 2'744'170.7 / 1'234'917.2 (WGS84 47.249424 / 9.343241; Name im Namenverzeichnis «Alpiner Gipfel Säntis (AI) - Schwende-Rüte»), Geländehöhe 2'501.9 m, Bezirk Schwende-Rüte (AI) nach der Grenze des laufenden Jahres, Hundwil (AR) 1.1 m südwestlich und Wildhaus-Alt St. Johann (SG) 3.7 m südlich, Toleranz 0, mit einer Kontrolle über einen erfundenen Layer, die HTTP 400 lieferte, und der Positivkontrolle bei 2'626'000 / 1'154'500, die im selben Lauf das Jagdbanngebiet Kiental lieferte. Eidgenössische Jagdbanngebiete: Objekt Nr. 16 «Säntis», Typ «Gebiet mit integralen Schutzbestimmungen», 2'594.2 ha; der Gipfelpunkt liegt darin, 3.7 m vom nächsten Grenzpunkt bei einem Azimut von 202 Grad, und der kantonale Banngebiets-Layer auf geoportal.ch liefert dort dasselbe Objekt. Entlang der Grenze: der Aussichtspunkt bei LV95 2'744'174 / 1'234'910, 8.2 m südsüdöstlich, 2.5 m ausserhalb; das Berggasthaus Alter Säntis 20 m drin; die Bergstation 10.5 m drin, auf Hundwiler Boden; das Restaurant Säntisgipfel 13 m ausserhalb, auf Boden von Wildhaus-Alt St. Johann; der Gross Schnee 105 m ausserhalb; Blauschnee, Schneeloch und Girenspitz 256 bis 317 m drin; die Wagenlücke 19 m drin; Lisengrat und Chalbersäntis 250 bis 570 m ausserhalb; das Berggasthaus Rotsteinpass 765 m ausserhalb; das Berggasthaus Tierwis 13 m ausserhalb; Mesmer 550 m drin; die Meglisalp 604 m ausserhalb. Markierte Wege (swissTLM3D): Gipfel bis Rotsteinpass über den Lisengrat 2.29 km, davon 2.28 km ausserhalb und der Rest auf der Linie; Gipfel bis Wagenlücke 1.47 km, davon 1.07 km weniger als 5 m von der Linie; Wagenlücke bis Mesmer 2.24 km, ganz drin oder auf der Linie; Meglisalp bis Rotsteinpass 3.39 km, ganz ausserhalb. Ebenfalls am Punkt: BLN 1612 Säntisgebiet, das Behörden bindet, nicht Besucher. Leer am Punkt: Wildruhezonen (nächste 1'234 m nordnordwestlich, im Banngebiet), Moorlandschaften (Schwägalp, 1'127 m nordnordwestlich), Flachmoore, Hochmoore, Auen, Amphibienlaichgebiete, Trockenwiesen, Ramsar, Smaragd, Waldreservate, Pärke, militärische Gebiete. Eidgenössisches Gebäuderegister: elf Gebäude im Umkreis von 116 m um den Gipfelpunkt, darunter die Bergstation, das Gebäude des Gipfelrestaurants und der Alte Säntis, als Hotelgebäude von 1874 registriert. Stationsliste von MeteoSchweiz: automatische Station SAE auf dem Gipfel. Gelände aus swissALTI3D: mittlere Neigung von etwa 45 Grad im Umkreis von 100 m um den Gipfel, ebener Boden nur auf den gebauten Plattformen. Das Fleckli unter dem Altmann, LV95 2'746'290 / 1'233'572 (2'144.7 m, Wildhaus-Alt St. Johann), am selben Tag abgefragt: kein Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein Moor, keine Trockenwiese und kein militärisches Gebiet, nur BLN, 18 m vom markierten Weg vom Rotsteinpass zum Zwinglipass. Sonnenaufgang am Gipfel nach dem Sonnenstandsalgorithmus der NOAA, Sommerzeit, mit und ohne die Horizontabsenkung von 2'502 m: 15. Juli 05.30 bis 05.40 Uhr, 15. September 06.49 bis 06.58 Uhr, 18. Oktober 07.34 bis 07.43 Uhr. map.geo.admin.ch (Jagdbanngebiete), Geometrie des Banngebiets (GeoJSON). ↩
- Bundesamt für Umwelt, Inventar der eidgenössischen Jagdbanngebiete, Objektblatt «16. Säntis Kt. AI/AR» im Revisionssatz 2023, mit Perimeterkarte 1:25'000 (Revision 2005): «Zum Schutzgebiet gehört die Nordseite des Säntismassivs, welches sich über 1'000 m hoch über das dem Säntis vorgelagerte Voralpengebiet der Petersalp, Kronberg, Wartegg, Potersalp und Schwägalp aufschwingt ...» Zielsetzung: «Erhaltung des Gebiets als vielfältigen Lebensraum für wildlebende Säugetiere und Vögel», «Schutz der Tiere vor Störung». Besondere Massnahmen: «Das gesamte Banngebiet ist integral geschützt.» Die Karte zieht den Südrand dem Grat entlang und durch das Gipfelgebäude; Gross Schnee, Chalbersäntis und Lisengrat liegen ausserhalb. Objektblatt JBG 16 Säntis (PDF). ↩
- Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025. Art. 5 Abs. 1: «In den Banngebieten gelten folgende allgemeine Bestimmungen: ... b. Tiere dürfen nicht gestört, vertrieben oder aus dem Banngebiet herausgelockt werden. ... c. Hunde sind an der Leine zu führen ... e. Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen. ... f bis. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen ist verboten ...» Der französische Amtstext von lit. e lautet «il est interdit de camper librement», der italienische «è vietato piantare tende o campeggiare»; keine der drei Fassungen nennt das Biwak. Art. 2: Banngebiete sind die im Anhang aufgezählten Objekte, darunter Nr. 16 Säntis, Kantone Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, und das Bundesinventar enthält für jedes Banngebiet eine Karte des Perimeters. fedlex.admin.ch (VEJ). ↩
- Ordnungsbussenverordnung (OBV), SR 314.11, Fassung in Kraft seit 1. August 2026, Anhang 2: Ziff. 12004 «Missachtung der Leinenpflicht in eidgenössischen Jagdbanngebieten (Art. 18 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3 JSG, Art. 5 Abs. 1 Bst. c VEJ) ...», 150 Franken; Ziff. 12005 «Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten (Art. 18 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3 JSG, Art. 5 Abs. 1 Bst. e VEJ)», 150 Franken; Ziff. 12006 «Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen in eidgenössischen Jagdbanngebieten (Art. 18 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3 JSG, Art. 5 Abs. 1 Bst. f bis VEJ) ...», 150 Franken. Jagdgesetz (JSG), SR 922.0, Art. 18: Busse bis 20'000 Franken im ordentlichen Verfahren (Abs. 1), auch Fahrlässigkeit ist strafbar (Abs. 3). fedlex.admin.ch (OBV), fedlex.admin.ch (JSG). ↩
- Kanton Appenzell Innerrhoden, amtliche Gesetzessammlung, am 25. September 2026 gelesen. Campingverordnung (GS 935.610) vom 12. Juni 1973, Fassung in Kraft seit 1. Januar 2013, Art. 4 «Camping ausserhalb von Campingplätzen»: «Das gelegentliche Aufstellen von einzelnen Wohnwagen und Zelten ausserhalb bewilligter Campingplätze darf die Dauer eines Monats pro Jahr nicht überschreiten und ist an die Zustimmung des betreffenden Grundeigentümers gebunden. Besondere Erlasse der Bezirksbehörden zur Wahrung öffentlicher Interessen bleiben vorbehalten.» Art. 11 bis 15 am 31. Oktober 2005 aufgehoben; die Verordnung enthält keine Strafbestimmung. Verordnung über die Ordnungsbussen (VOB, GS 311.010), Fassung in Kraft seit 1. Juli 2025: kein Posten zu Campieren, Zelt oder Biwak in ihrer Bussenliste. ai.clex.ch (Campingverordnung), ai.clex.ch (VOB). ↩
- Kanton St. Gallen, amtliche Gesetzessammlung, am 25. September 2026 gelesen. Strafprozessverordnung (sGS 962.11), Anhang «Ordnungsbussen»: unter Titel 21 «Widerhandlungen gegen Gemeindereglemente» Ziff. 21.6 «Unberechtigtes Campieren auf öffentlichem Grund», 80 Franken, ein Tarif, der ein Verbot der Gemeinde voraussetzt; kein Posten für die Jagdbanngebiete des Bundes, dort gelten die 150 Franken des Bundes. Übertretungsstrafgesetz (sGS 921.1) und Naturschutzverordnung (sGS 671.1), geltende Fassungen: kein Campierbegriff. Anhang StPV, Ordnungsbussen, gesetzessammlung.sg.ch. ↩
- Politische Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann. Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit, erlassen im November 2020, in Vollzug seit 1. Februar 2021: keine Bestimmung zu Campieren, Zelten oder Biwak. Schutzverordnung Wildhaus (Reglement, Nachführungen bis 17. August 2015), der Erlass, den der kantonale Kataster für die Südseite des Säntis nennt: Art. 7 (Naturschutzgebiete) und Art. 8 (Pufferzonen) verbieten «die Nutzung zu Erholungs- und Freizeitzwecken, wie Lager, Zelten, Campieren und das Anfachen von Feuer, ausser an bezeichneten Stellen»; Art. 13 (Lebensraum-Schongebiete), die Zone auf der St. Galler Seite des Gipfels, am Chalbersäntis und bei der Tierwis, hat keine Campierklausel. Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB), Auszüge mit Geometrie: Parzelle 1484W (EGRID CH199277833544), die Südseite des Säntis, nächstes Naturschutzgebiet 1'270 m vom Gipfel; Parzelle 1486W (EGRID CH113583927771), das Gipfelrestaurant, Lebensraum-Schongebiet und kein Naturschutzgebiet; Parzelle 1470W (EGRID CH858392773562) beim Fleckli, Geotopschutzgebiet und Lebensraum-Kerngebiet, auf der ganzen Parzelle kein Naturschutzgebiet und keine Pufferzone. Presse, keine Grundlage des Urteils: Blick, 10. Juli 2025 (aktualisiert 15. Juli), und St. Galler Tagblatt, 10. Juli 2025, berichten, die Gemeinde arbeite ein strenges Campingreglement gegen Zelte auf ihren Bergen aus; Stand 25. September 2026 enthalten die publizierten Reglemente der Gemeinde, ihre Mitteilungen des Gemeinderats bis 14. August 2026 und ihr Geschäftsbericht 2025 kein solches Reglement. Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit (PDF), oereblex.sg.ch (Schutzverordnung Wildhaus), blick.ch (Presse). ↩
- Säntis-Schwebebahn AG, Schwägalp, Seiten am 25. September 2026 aufgerufen. Fahrplan: «Die Säntis-Schwebebahn ist infolge Erneuerung der Bahn von 1. Mai bis Spätherbst 2026 eingestellt. Das Hotel und die Restaurationsbetriebe auf der Schwägalp sind geöffnet.» «Bahnbetrieb bis Spätherbst eingestellt. Definitives Datum Neueröffnung folgt!» Für die neue Bahn publizierte Spezialtage: 24. Dezember 2026, 08.30 bis 15.00 Uhr; 26. und 29. März 2027 sowie 6. Mai 2027, 08.00 bis 17.00 Uhr; 17. Mai 2027, 07.30 bis 18.30 Uhr. Projektseite «Säntis 2026»: «Das Material wird in der Panoramahalle und dem Wartebereich auf dem Gipfel gelagert»; die neuen Kabinen fassen 85 Personen. FAQ: «Ab Mai 2026 bis im Spätherbst 2026 ist kein Gästebetrieb möglich. Der Gipfel ist in dieser Zeit nur zu Fuss oder per Helikopter erreichbar.» Während des Unterbruchs ist die Bergstation «für Gäste geschlossen und nur für die Bauarbeiter und wenige Mitarbeiter der Säntis-Schwebebahn zugänglich»; der Wanderweg von der Tierwis zum Säntis «bleibt ... weiterhin zugänglich. Kleinere Umleitungen sind jedoch nicht ausgeschlossen.» Restaurant Säntisgipfel: Panorama-Restaurant mit 160 Sitzplätzen, Terrassen-Restaurant mit 160, Seminarraum mit 100, Panoramahalle für rund 250 Personen. «Säntis, das Hotel»: «Unsere 68 komfortablen und individuellen Zimmer und Suiten». Hintergrund, keine Grundlage des Urteils: der Sender Säntis, ein 123 m hoher Turm der Swisscom Broadcast, gebaut von 1995 bis 1997 (Wikipedia). saentisbahn.ch, Fahrplan, saentisbahn.ch, Säntis 2026, saentisbahn.ch, FAQ, saentisbahn.ch, Restaurant Säntisgipfel, saentisbahn.ch, Hotel, Wikipedia, Sender Säntis. ↩
- Berggasthaus Alter Säntis, 9107 Urnäsch, +41 71 799 11 60, info@altersaentis.ch, Seiten am 25. September 2026 aufgerufen. Übernachten: fünf Doppelzimmer mit Dusche/WC, 222 Franken, und sechs mit fliessendem Wasser, 178 Franken, «Preise pro Zimmer», mit Frühstück, zuzüglich Kurtaxe, «Buchbar von Sonntag bis Donnerstag (keine Übernachtung am Dienstag)»; Massenlager mit 65 Plätzen in Räumen für 4 bis 10 Personen, 66 Franken pro Person mit Frühstück; «Übernachtungen sind nur verbunden mit einem Abendessen bei uns im Alten Säntis buchbar»; Reservation telefonisch; Zimmerbezug ab 16.00 Uhr, Abreise bis 10.00 Uhr. Öffnungszeiten, Sommersaison 2026: «Das Berggasthaus ist bei guter Witterung voraussichtlich bis Sonntag, 18. Oktober geöffnet.» «Aufgrund des Bahn-Neubaus 2026 sind wir nur zu Fuss erreichbar.» «Während der Saison bleibt das Berggasthaus jeweils dienstags ab 16.00 Uhr geschlossen. Übernachtungen von Dienstag auf Mittwoch sind nicht möglich.» Geschichte: «Am 1. September 1882 nahm die Wetterwarte auf dem Säntis ihren Betrieb auf.» Das Haus empfiehlt «Ein Sonnenaufgang, wie Sie ihn auf unserer Terrasse erleben können». altersaentis.ch, Übernachten, altersaentis.ch, Öffnungszeiten, altersaentis.ch, Geschichte. ↩
- Betten unter dem Gipfel, Seiten am 25. September 2026 aufgerufen. Berggasthaus Tierwis, 9107 Urnäsch, 071 364 12 35: 50 Plätze in sechs Räumen, ein Doppelzimmer und Lager; ab etwa Ende Mai an schönen Wochenenden offen, von Juli bis Mitte Oktober jeden Tag. Berggasthaus Rotsteinpass, +41 71 799 11 41: «Das auf 2124 m.ü.M. gelegene Berggasthaus liegt auf einem Pass zwischen dem Säntis und Altmann»; 80 Matratzenlagerplätze, zwei Doppelzimmer und ein Vierbettzimmer; Massenlager mit Frühstück 53 Franken, Halbpension 80 Franken, Doppelzimmer 90 Franken pro Person mit Frühstück, Kurtaxe extra; samstags nur mit Halbpension; offen von Juni bis Oktober; Wegbericht vom 30. Mai 2026: «Für geübte und schwindelfreie Berggänger sind der Lisengrat und die Fliswand mit gutem Schuhwerk gut begehbar.» Berggasthaus Meglisalp, +41 71 799 11 28: Sommersaison 2026 voraussichtlich bis 1. November; «Die Seilbahn auf den Säntis ist auf Grund von Ersatzarbeiten nicht in Betrieb.» tierwis.ch, Schlofrüüm, rotsteinpass.ch, rotsteinpass.ch, Zimmer & Preise, meglisalp.ch, Schlafen. ↩