Wildcampen auf dem Pizol
Hier geht es um den Pizolgipfel auf 2'844 m, nicht um die fünf Seen darunter. Der Gipfel liegt im eidgenössischen Jagdbanngebiet Graue Hörner, wo freies Campieren verboten ist und vor Ort 150 Franken kostet. Der Schottensee, 3,3 km weiter unten am Weg, liegt ausserhalb.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Wildcampen auf dem Pizol: der Gipfel, nicht die fünf Seen
Wildcampen auf dem Pizol, das sind zwei Fragen unter einem Namen. Der Pizol ist der 2'844 m hohe Gipfel über Wangs und Bad Ragaz, der dem Bahngebiet seinen Namen gibt, und «Pizol» nennen die meisten auch dieses Bahngebiet mit seiner Fünfseenwanderung. Dieser Bericht antwortet für den Gipfel: für den Punkt, den das Namenverzeichnis des Bundes «Alpiner Gipfel Pizol (SG) - Mels» nennt, LV95 2'748'262 / 1'202'738.1
Der Gipfel liegt in Mels; Pfäfers beginnt 42 m südsüdöstlich. Ab der Pizolhütte, oben an den Bahnen von Wangs, folgt der Gipfelweg der Fünfseenwanderung zur Wildseeluggen, führt am Wildsee vorbei und über das alte Gletscherbett auf den Pizolsattel. Von Süden steigt die «Alpinroute» der Pizolbahnen von Gigerwald im Calfeisental durch das Tersol auf denselben Sattel.110
Wer wegen der Seen hier ist, bekommt die kurze Fassung: Am Schottensee und am Wangsersee ist eine Nacht legal. Am Baschalvasee und am Schwarzsee ist ein schmales geschütztes Uferband tabu, der Boden dahinter nicht. Der Wildsee liegt im selben Jagdbanngebiet wie der Gipfel, und dort gilt dieselbe Antwort wie hier oben.18
Der Gipfel: steiler Fels, ein Krater aus Schutt und kein Platz zum Liegen
Stell die erste Frage vor jedem Gesetz: Wäre eine Nacht hier oben legal, würde sich jemand auf diesen Boden legen? Kaum. Im Umkreis von 60 m um den Gipfel ist nichts flacher als 10 Grad, und die Hälfte des Geländes ist steiler als 54. Der Gipfelaufbau ist brüchiger Fels, das SAC-Tourenportal warnt abseits der üblichen Routen vor Steinschlag, und es gibt weder Wasser noch Schutz. Gleich ausserhalb der Grenze des Banngebiets, 122 m südsüdöstlich, fällt die steile Südflanke gegen das Tersol ab.110
Der einzige flache Boden im Umkreis von 400 m ist das Bett des ehemaligen Pizolgletschers, 300 m nordöstlich auf rund 2'600 m, ein Krater aus Schutt und Schnee, den die Pizolbahnen den «steinigen Krater des ehemaligen Pizolgletschers» nennen; er liegt wie der Gipfel im Banngebiet. Die zwei flacheren Stellen knapp ausserhalb der Grenze, 290 m ostsüdöstlich und 537 m südöstlich, sind loser Schutt unter einem Gipfel, von dem Steine fallen, weglos.110
Dazu stellt der Weg seine eigene Bedingung. Die Pizolbahnen bezeichnen ihre Route von Süden als «hochalpine Wanderroute (T2 & T4)», das SAC-Tourenportal gibt T4+. Ein Aufbruch im Dunkeln für den Sonnenaufgang ist nur etwas für Leute, die dieses Gelände schon kennen.10
Die Regel: ein Jagdbanngebiet des Bundes, in dem freies Campieren verboten ist
Der Gipfel liegt im eidgenössischen Jagdbanngebiet Nr. 15 «Graue Hörner», in dem Teil, den das Bundesinventar als «Gebiet mit integralen Schutzbestimmungen» führt: 4'055 ha unter integralem Schutz zwischen Weisstannental und Taminatal, wo laut Objektblatt «Alpweiden, Geröllhalden und Felspartien» das Gebiet dominieren. Der Gipfel liegt 122 m innerhalb der nächsten Grenze, die durch die Südflanke in Pfäfers läuft.12
Die Linie verläuft nah am Weg. Sie zieht knapp südlich am Pizolsattel vorbei, umrundet den Gipfelaufbau im Süden und Osten und folgt dem Grat zur Wildseeluggen, die 4,7 m ausserhalb liegt; von dort schwenkt sie um das Becken des Wildsees und zieht 72 m an der Mitte des Schottensees vorbei, dessen ganzes Ufer draussen bleibt. Drin liegen der Gipfel, der Sattel, das Gletscherbett, der Wildsee, die Lavtinaseite und die letzten 2,3 km des Gipfelwegs.1
Im eidgenössischen Jagdbanngebiet entscheidet ein Satz der Bundesverordnung über die Nacht:
«Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen.»Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 lit. e.
Der Satz kennt keine Einschränkung auf eine Zone, gilt also im integralen Teil, in dem der Gipfel liegt, und einen offiziellen Zeltplatz hat das Banngebiet nicht. Die Ausnahme steht allein dem Kanton zu: Keine Alp, kein Grundeigentümer und keine Gemeinde kann dir hier eine Nacht erlauben, und St. Gallen hat keinen Erlass, der diese Befugnis nutzt; sein Jagdgesetz und seine beiden Jagdverordnungen enthalten keine Campierregel.35
Die Busse ist fix: Anhang 2 Ziff. 12005 der Ordnungsbussenverordnung des Bundes, «Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten», 150 Franken, gleich viel für einen Hund ohne Leine (Ziff. 12004) oder eine Drohne (Ziff. 12006). Die 20'000 Franken, die du online vielleicht liest, sind die Obergrenze des Jagdgesetzes im ordentlichen Verfahren, nicht die Busse eines Campers, und das Gesetz bestraft auch Fahrlässigkeit: Nicht zu wissen, wo die Grenze verläuft, schützt nicht.4
Wer kontrolliert. Die kantonale Wildhut setzt das Banngebiet durch, und das kantonale Jagdgesetz gibt ihr in Art. 62 Abs. 2 lit. c die «Bussenerhebung auf der Stelle». Der Pizol gehört zum Wildhutkreis 3, St.Galler Oberland.6
Ohne Zelt: Warum der Biwaksack kein Weg um das Verbot herum ist
Die Verordnung nennt «Zelten und Campieren». Wörtlich gelesen lässt sich über eine Nacht im Biwaksack ohne Zelt streiten, und für ein Jagdbanngebiet des Bundes hat noch kein Gericht darüber entschieden. Der Zweck des Banngebiets spricht dagegen: Derselbe Artikel verbietet, Tiere zu stören, zu vertreiben oder aus dem Banngebiet herauszulocken (lit. b), und wer vom Abend bis zum Morgen auf einem Grat liegt, auf dem Steinböcke und Gämsen unterwegs sind, ist nah an dem, was dieser Buchstabe verhindern will.32
Wer das Verbot durchsetzt, liest das Biwak mit. Der Hinweis, den die Pizolbahnen mit der Gemeinde Mels und der Wildhut publizieren, am 3. Juli 2026 neu herausgegeben und von der Seite der Fünfseenwanderung verlinkt, sagt:
«Von der Wildseeluggen bis nach dem Schottensee befindet sich ein Jagdbanngebiet. Dort ist Campieren und Biwakieren strikt verboten! Es werden Kontrollen durchgeführt und Zuwiderhandlungen werden gebüsst.»Pizolbahnen, Gemeinde Mels und Wildhut, Hinweis «Camping (inkl. Wildcamping, Biwakieren)», PDF vom 3. Juli 2026.
Der Weg, den er beschreibt, verläuft bis zum Schottensee im Banngebiet; das Ufer des Sees selbst liegt knapp ausserhalb der Linie. Ein Hinweis kann die Verordnung nicht erweitern, aber er zeigt, wie die Leute mit dem Bussenblock sie lesen, und die Tafeln, die 2022 an der Wildseeluggen, beim Wildsee und am Schottensee aufgestellt wurden, sagen dasselbe. Ein Biwaksack ist also kein sicherer Weg um das Verbot herum, und nichts hier heisst, eine Nacht ohne Zelt im Banngebiet sei erlaubt.9
Kanton und Gemeinden fügen nichts hinzu: Am Gipfel gilt das Verbot des Bundes
Kanton. St. Gallen kennt keinen eigenen Campingtatbestand: Das Übertretungsstrafgesetz hat keinen Campierbegriff, und das Polizeigesetz erwähnt Übernachtungen nur bei der Gästekontrolle in Hotels. Die kantonale Ordnungsbussenliste führt 80 Franken für «Unberechtigtes Campieren auf öffentlichem Grund», aber unter dem Titel «Widerhandlungen gegen Gemeindereglemente»: Der Posten greift nur dort, wo ein Gemeindereglement das Campieren verbietet. Für die Jagdbanngebiete des Bundes hat sie keinen Posten; dort gelten die 150 Franken des Bundes.5
Mels, die Gipfelgemeinde. Das Gemeindepolizeireglement von Mels schweigt zum Campieren, und die Schutzverordnung verbietet es nur in den Naturschutzgebieten, «wie Lager, Zelten, Campieren» (Art. 7), und im Lebensraum Chapfensee beim Dorf (Art. 16bis). Am Gipfel zeigt der Kataster nur ein Kerngebiet, das das Verzeichnis der Verordnung als das Jagdbanngebiet beschreibt (Art. 15), und ein Geotopschutzgebiet (Art. 13). Keiner der beiden Artikel nennt ein Zelt: Wo die Verfasser eine Campierklausel wollten, haben sie eine geschrieben.7
Pfäfers, 42 m südlich. Pfäfers hat weder ein Polizei- noch ein Campingreglement. Seine Schutzverordnung verbietet das Campieren in den Naturschutzgebieten (Art. 8), von denen keines in der Südflanke des Gipfels liegt, und im Kerngebiet Calfeisental (Art. 18), 1,9 km entfernt. Das Kerngebiet über der Südseite des Pizols und dem Tersol fällt unter den allgemeinen Artikel, Art. 17, und der hat keine Campierklausel.8
Am Gipfel gilt also allein das Verbot des Bundes, und es reicht. Wie diese Ebenen in der ganzen Schweiz zusammenspielen, steht in der Übersicht für die Schweiz.
So geht es: ausserhalb des Banngebiets schlafen und fürs Licht aufsteigen
Die legale Nacht liegt unterhalb der Grenze, und auf der Seenseite liegt sie nah. Der Schottensee, 2'332 m, liegt 3,3 km und rund 510 Höhenmeter tiefer am Weg; sein ganzes Ufer liegt ausserhalb der Linie, Mels verbietet dort nichts, und unser Bericht zum Schottensee nennt einen Platz auf seiner Nordwestseite bei 46.97856 / 9.39145, rund 300 m von der Linie. Halt den See zwischen dir und dem Wildsee.17
Der Wangsersee, 2'205 m, 0,5 km von der Pizolhütte, liegt 2 km ausserhalb des Banngebiets, und auch dort ist eine Nacht legal. Auf seiner südlichen Hälfte, in Bad Ragaz, nimmt das Campingreglement das gelegentliche einzelne Zelt vom Verbot aus und verlangt nur eine kurze Mitteilung an den Gemeinderat, 058 229 54 20; die nördliche Hälfte in Vilters-Wangs hat gar keine Campierregel. Die Einzelheiten stehen in unserem Bericht zum Wangsersee.18
Auf der Südseite ist das Tersol offener Alpboden, grösstenteils ausserhalb des Banngebiets. Eine Grasterrasse auf 2'407 m, 46.94479 / 9.39641 (LV95 2'749'040 / 1'201'160), rund 0,5 km östlich der Route von Gigerwald, ist fast eben und liegt 1,4 km ausserhalb der Grenze, in Pfäfers und nicht im Kerngebiet Calfeisental. Sie ist beweidet: Halte Abstand zum Vieh. Die Route tritt erst rund 400 m unter dem Sattel ins Banngebiet ein.18
Zwei Seen brauchen Abstand. Der Schwarzsee und der Baschalvasee in Vilters-Wangs liegen ausserhalb des Banngebiets, aber um beide zieht sich ein geschütztes Uferband, in dem die Gemeinde «das Zelten, Campieren, Lagern und Feuern, ausser auf den bewilligten Arealen» verbietet (Art. 11 Abs. 2), den Biwaksack eingeschlossen. Das Band ist am Schwarzsee 20 bis 49 m breit und am Baschalvasee 6 bis 32 m (siehe unseren Bericht zum Baschalvasee), bleib also mehr als rund 50 m vom Wasser weg, egal was online über Zelten am Ufer steht.8
Der Wildsee ist ein Nein. Er liegt 221 m innerhalb des Banngebiets, und die Busse ist dieselbe wie auf dem Gipfel.1
Niemand kann Ja sagen, und eine Nummer für Fragen. Im Banngebiet gibt es keinen Weg über eine Zustimmung: Nur der Kanton könnte eine Ausnahme bewilligen, und es gibt keine. Der Wildhüter für den Pizol ist Rolf Wildhaber, Wildhutkreis 3 St.Galler Oberland, +41 58 229 00 56, die Nummer, die der Kanton publiziert.6
Fürs Licht auf dem Gipfel ist der Schottensee der gangbare Plan: spät aufstellen, im Dunkeln los und die 510 Höhenmeter hinauf, aber nur, wenn du dieses T4-Gelände schon bei Tag gegangen bist. Sonst nimm das Abendlicht am Schottensee selbst, oder die erste Bahn und einen Aufstieg bei Tag.10
Betten, Bahnen und die Regeln am Weg
Oben an den Bahnen gibt es im Sommer kein Bett. Die Pizolhütte, 2'222 m, ist das Bergrestaurant der Pizolbahnen, keine SAC-Hütte, und hat keine Zimmer; die Alte Alp Gaffia schreibt «Keine Übernachtungen möglich», und das Berghotel Gaffia hat nur im Winter offen. Das nächste Sommerbett ist das Alpenhotel Furt, rund 1'550 m, an der Bergstation Furt der Gondelbahn ab Wangs: «Täglich bei Bahnbetrieb geöffnet», Zimmer mit Halbpension und ein kleines Massenlager, 081 723 21 66. Auf der Südseite betreibt die Ortsgemeinde Vättis im Tal zwei Zeltplätze, Hüttenwiese und Luterenzug.10
Die Bahnen. Die Gondelbahn Wangs-Furt und die Sesselbahnen Furt-Gaffia und Gaffia-Pizolhütte fahren vom 19. Juni bis 18. Oktober 2026 täglich, die oberste von 08.45 bis 16.00 Uhr; Infoline 081 300 48 20. Danach gehst du ab Wangs oder Bad Ragaz zu Fuss, und Schnee kann den Gipfelweg früher schliessen: Die Pizolbahnen geben Juni bis Oktober an, je nach Schneelage.10
Am Weg. Der Hinweis der Pizolbahnen bittet um «keine Lagerfeuer» und um keine Steinmännchen oder Mäuerchen: «baue keine Steinmännchen und errichte keine Steinmauern». Nimm alles wieder mit. Auf der Alp Gaffara sind während rund zwei Wochen pro Saison Herdenschutzhunde nahe der Fünfseenwanderung im Einsatz: Bleib auf dem markierten Weg und nimm deinen Hund an die Leine, was im Banngebiet ohnehin Pflicht ist. Keine Drohne im Banngebiet, 150 Franken.94
Wo du legal schlafen kannst
- Schottensee, 2'332 m. 3,3 km am Weg, ausserhalb des Banngebiets; Nordwestseite, 46.97856 / 9.39145.1
- Wangsersee, 2'205 m. Bei der Pizolhütte; auf der Bad Ragazer Hälfte eine kurze Mitteilung an den Gemeinderat, 058 229 54 20.8
- Tersol, 2'407 m. Südseite, Pfäfers, 46.94479 / 9.39641, 1,4 km ausserhalb des Banngebiets; beweidet.18
- Schwarzsee und Baschalvasee. Nur mehr als rund 50 m vom Wasser.8
- Alpenhotel Furt, rund 1'550 m. Das nächste Sommerbett, 081 723 21 66.10
- Nicht auf dem Gipfel, dem Pizolsattel, im Gletscherbett, am Wildsee und auf der Lavtinaseite. Jagdbanngebiet des Bundes, 150 Franken, Zelt wie Biwaksack nach der Lesart derer, die kontrollieren.14
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Das gilt überall dort, wo du wirklich draussen schlafen darfst, rund um den Pizol also an den Seen und auf dem Alpboden ausserhalb des Jagdbanngebiets. Es ist kein Gesetzestext, es ist Anstand und gesunder Menschenverstand an einem vielbegangenen Weg am Rand eines Banngebiets, in dem die Tiere Vorrang haben.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand September 2026. Er stützt sich auf die öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen, die unten verlinkt sind. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Aussage zur aktuellen Rechtslage.
Das Urteil gilt für den Pizolgipfel in Mels und den Boden rundherum im eidgenössischen Jagdbanngebiet Graue Hörner. Es stützt sich auf die Grenze des Banngebiets, wie sie das Bundesinventar publiziert, auf die geltende Bundesverordnung und die Ordnungsbussenliste des Bundes, auf das Fehlen jeder kantonalen Ausnahme und auf das Gelände am Gipfel. Ob ein Biwak ohne Zelt nach der Bundesverordnung als Campieren gilt, hat noch kein Gericht entschieden; wer das Verbot durchsetzt, zählt es dazu. Der Hinweis der Pizolbahnen, die Betten, die Fahrzeiten und die Saison stammen von ihren Herausgebern, Stand September 2026, und können sich von Saison zu Saison ändern. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und die Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Grundlage dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.
Häufige Fragen
Ist Wildcampen auf dem Pizol erlaubt?
Welcher Pizol ist gemeint: der Gipfel oder die fünf Seen?
Darf ich auf dem Pizol ohne Zelt biwakieren?
Wo schlafe ich, um den Sonnenaufgang auf dem Pizol zu sehen?
Wie hoch ist die Busse auf dem Pizol, und wer kontrolliert?
Quellen
- Amtliche Geodaten des Bundes, Identify-Dienst am 24. September 2026 am Gipfel abgefragt, LV95 2'748'262.4 / 1'202'738.1 (WGS84 46.959160 / 9.386718; Name im Namenverzeichnis «Alpiner Gipfel Pizol (SG) - Mels»), Geländehöhe 2'843.7 m, Gemeinde Mels nach der Grenze des laufenden Jahres (Pfäfers beginnt 42 m südsüdöstlich, Bad Ragaz 1'351 m nordöstlich, Vilters-Wangs 1'605 m nordnordöstlich), Toleranz 0, mit einer Kontrolle über einen erfundenen Layer, die HTTP 400 lieferte, und der Positivkontrolle bei 2'626'000 / 1'154'500, die im selben Lauf das Jagdbanngebiet Kiental lieferte. Eidgenössische Jagdbanngebiete: Objekt Nr. 15 «Graue Hörner», Typ «Gebiet mit integralen Schutzbestimmungen», 4'055.3 ha; der Punkt liegt darin, 121.9 m von der nächsten Grenze des ganzen Banngebiets bei einem Azimut von 167 Grad, auf Pfäferser Boden. Entlang der Grenze: der Pizolsattel drin; die Wildseeluggen 4.7 m ausserhalb; der Wildsee 221 m drin; die Mitte des Schottensees 72 m ausserhalb, sein ganzes Ufer ausserhalb; die Terrasse im Tersol bei LV95 2'749'040 / 1'201'160 (2'407 m) 1'406 m ausserhalb; der Wangsersee 2'083 m ausserhalb; der Schwarzsee 1'004 m ausserhalb. Markierte Wege (swissTLM3D), kürzester Weg ab dem Gipfel: Wildseeluggen 2.30 km, davon 2.17 km im Banngebiet; Schottensee 3.28 km; Pizolhütte 4.71 km; Wangsersee 5.18 km; Tersol 3.15 km, davon 0.44 km im Banngebiet. Ebenfalls am Punkt: das UNESCO-Welterbe Tektonikarena Sardona, ein Label ohne Campierregel. Leer am Punkt: Wildruhezonen (nächste Calfeisental, 1'869 m, nur im Winter), Pärke, BLN, Auen, Moore, Amphibienlaichgebiete, Trockenwiesen, Ramsar, Smaragd, Waldreservate, militärische Gebiete. Gelände aus swissALTI3D über den Profildienst des Bundes: im Umkreis von 60 m um den Gipfel eine mittlere Neigung (Median) von 54.2 Grad und nichts unter 10 Grad; der flachste Boden im Umkreis von 400 m, 2 bis 5 Grad auf rund 2'600 m, 300 m nordöstlich, ist das Bett des ehemaligen Pizolgletschers (Gletscherinventar A50d-01, 0.07 km²), im Banngebiet; die Terrasse im Tersol misst 0.3 bis 1.3 Grad; kein Gebäude im Umkreis von 300 m um den Gipfel. map.geo.admin.ch (Jagdbanngebiete), Geometrie des Banngebiets (GeoJSON). ↩
- Bundesamt für Umwelt, Inventar der eidgenössischen Jagdbanngebiete, Objektblatt «15. Graue Hörner Kt. SG»: «Das Schutzgebiet liegt zwischen dem Weisstannental und dem Taminatal im hintersten Teil beider Täler und umfasst grossflächig alpine und subalpine Gebiete. Die Waldflächen sind relativ klein. Alpweiden, Geröllhalden und Felspartien dominieren das Gebiet.» Zielsetzung: «Erhaltung des Gebiets als vielfältigen Lebensraum für wildlebende Säugetiere und Vögel», mit angepasster Regulierung der Bestände von Gämse, Rothirsch und Steinbock. Besondere Massnahmen: «Das Banngebiet umfasst einen integralen (I) und einen partiellen (II) Teil.» Das Blatt im aktuellen Satz ist jenes von 2004; die Perimeterkarte legt den Pizolgipfel in den integralen Teil. Objektblatt JBG 15 Graue Hörner (PDF). ↩
- Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025. Art. 5 Abs. 1: «In den Banngebieten gelten folgende allgemeine Bestimmungen: ... b. Tiere dürfen nicht gestört, vertrieben oder aus dem Banngebiet herausgelockt werden. ... c. Hunde sind an der Leine zu führen ... e. Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen. ... f bis. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen ist verboten ...» Art. 2: Das Bundesinventar mit Perimeter, Beschreibung, Zielen und Massnahmen jedes Banngebiets ist Teil der Verordnung und wird vom Bundesamt für Umwelt elektronisch veröffentlicht; die Liste der Banngebiete nennt Nr. 15 Graue Hörner, Kanton St. Gallen. Die Änderung vom 2. Juni 2023 (AS 2023 286) liess dieses Banngebiet unverändert. fedlex.admin.ch (VEJ). ↩
- Ordnungsbussenverordnung (OBV), SR 314.11, Fassung in Kraft seit 1. August 2026, Anhang 2: Ziff. 12004 «Missachtung der Leinenpflicht in eidgenössischen Jagdbanngebieten (Art. 18 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3 JSG, Art. 5 Abs. 1 Bst. c VEJ) ...», 150 Franken; Ziff. 12005 «Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten (Art. 18 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3 JSG, Art. 5 Abs. 1 Bst. e VEJ)», 150 Franken; Ziff. 12006 «Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen in eidgenössischen Jagdbanngebieten (Art. 18 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3 JSG, Art. 5 Abs. 1 Bst. f bis VEJ) ...», 150 Franken. Jagdgesetz (JSG), SR 922.0, Art. 18: Busse bis 20'000 Franken im ordentlichen Verfahren (Abs. 1), auch Fahrlässigkeit ist strafbar (Abs. 3). fedlex.admin.ch (OBV), fedlex.admin.ch (JSG). ↩
- Kanton St. Gallen, Erlasse am 24. September 2026 in der amtlichen Gesetzessammlung gelesen. Strafprozessverordnung (sGS 962.11), Anhang «Ordnungsbussen», Fassung in Kraft seit 1. Mai 2026: Ziff. 21.6 «Unberechtigtes Campieren auf öffentlichem Grund», 80 Franken, unter Titel 21 «Widerhandlungen gegen Gemeindereglemente»; Ziff. 20.1 Littering, 50 Franken für einen einzelnen und 200 Franken für mehrere Kleinabfälle; kein Posten für die Jagdbanngebiete des Bundes. Übertretungsstrafgesetz (sGS 921.1): kein Campierbegriff. Polizeigesetz (sGS 451.1): Übernachtungen nur in Art. 52bis, Gästekontrolle in Hotels. Jagdgesetz (sGS 853.1), Jagdverordnung (sGS 853.11) und Verordnung über die Jagdvorschriften (sGS 853.111), geltende Fassungen: keine Bestimmung zu Campieren, Zelten oder Biwak, also keine kantonale Ausnahme nach Art. 5 Abs. 1 lit. e VEJ. Anhang StPV, Ordnungsbussen, gesetzessammlung.sg.ch. ↩
- Kanton St. Gallen, Amt für Natur, Jagd und Fischerei, «Zuständigkeiten Wildhut» (Liste vom 16. April 2026): «3 St.Galler Oberland, Rolf Wildhaber, +41 58 229 00 56». Jagdgesetz (sGS 853.1), Fassung in Kraft seit 1. April 2024, Art. 62 Abs. 2: Den Organen der kantonalen Wildhut kommen neben weiteren polizeilichen Befugnissen zu: «c) Bussenerhebung auf der Stelle». sg.ch, Zuständigkeiten Wildhut (PDF), gesetzessammlung.sg.ch (sGS 853.1). ↩
- Politische Gemeinde Mels. Schutzverordnung, konsolidiert als ÖREB-Dokument 2025-3831: Art. 7 (Naturschutzgebiete) verbietet «die Nutzung zu Erholungs- und Freizeitzwecken, wie Lager, Zelten, Campieren und das Anfachen von Feuer, ausser an bezeichneten Stellen»; Art. 16bis verbietet das Campieren im Lebensraum Chapfensee; Art. 15 (Lebensräume, Kerngebiete) nennt Bauten und Anlagen, Intensivierung, Strassen, Transportanlagen, Abbau, touristische Veranstaltungen oder sportliche Anlässe, Motocross und Mountainbiken ausserhalb markierter Strassen, ohne Campierbegriff; Art. 13 (Geotopschutzgebiete) erfasst Massnahmen, die Geotope beeinträchtigen, Geländeeingriffe und Eingriffe in den Wasserhaushalt, ohne Campierbegriff; das Verzeichnis beschreibt den «Lebensraum Kerngebiet Graue Hörner» als Jagdbanngebiet Graue Hörner und führt die Geotope «Glaziallandschaft Pizol» und «Hauptüberschiebung im Pizolgebiet»; Art. 24: Haft oder Busse. Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB), Parzelle Mels 340 (EGRID CH446639777016), Auszug mit Geometrie vom 24. September 2026: am Gipfel «Lebensraum Kerngebiet LR K» und «Geotopschutzgebiet GeoS», auf der ganzen Parzelle kein Naturschutzgebiet und keine Wildruhezone; die Nachbarparzelle Mels 342 (EGRID CH467739667075) trägt am Gipfel dieselben zwei Zonen. Gemeindepolizeireglement vom 2. Oktober 2001 (II. Nachtrag vom 28. Oktober 2023), in der Gemeindesammlung: keine Bestimmung zu Campieren, Zelten oder Biwak. oereblex.sg.ch (Schutzverordnung Mels), ÖREB-Auszug, Parzelle 340 (PDF), publikationen.sg.ch. ↩
- Nachbargemeinden, Sammlungen am 24. September 2026 gelesen. Gemeinde Pfäfers: kein Polizeireglement und kein Campingreglement in der Sammlung. Schutzverordnung Art. 8 (Naturschutzgebiete): «die Nutzung zu Erholungs- und Freizeitzwecken, wie Lagern, Zelten, Campieren und das Anfachen von Feuer, ausser an den bezeichneten Stellen»; Art. 17 (Kerngebiete): Bauten, Strassen, Transportanlagen, Abbau, Anlässe, Motocross, Mountainbiken, Modellflug und Startplätze für Gleitschirme, keine Campierklausel; Art. 18 (Lebensraum Kerngebiet Calfeisental, LRK 4): «die Nutzung zu Erholungs- und Ferienzwecken, wie zelten, campieren und das Anfachen von Feuer, ausser an den dazu bezeichneten Stellen», eine eigene Zone 1'869 m vom Gipfel und 1'521 m von der Terrasse im Tersol. ÖREB-Parzelle Pfäfers 211 (EGRID CH294877789784) an der Terrasse im Tersol: Landwirtschaftszone und Lebensraum Kerngebiet, kein Naturschutzgebiet. Gemeinde Vilters-Wangs: kein Polizeireglement und kein Campingreglement. Schutzverordnung Art. 11 Abs. 2, in den Schutzgebieten für Bergseen: «das Zelten, Campieren, Lagern und Feuern, ausser auf den bewilligten Arealen»; Art. 19: Haft oder Busse. ÖREB-Parzelle Vilters-Wangs 35 (EGRID CH187759007726): Das Uferschutzgebiet um den Schwarzsee ist ein Uferband von 19.8 bis 49.4 m Breite. Gemeinde Bad Ragaz, Campingreglement von 1979, Art. 5 Abs. 2: Das kurzfristige gelegentliche Aufstellen einzelner Zelte ist vom Verbot ausgenommen; Abs. 3: «Dieses kurzfristige Aufstellen bedarf keiner Bewilligung des Gemeinderates. Der Gemeinderat ist jedoch hierüber zu orientieren.» Gemeinde Bad Ragaz, 058 229 54 20. oereblex.sg.ch (Schutzverordnung Pfäfers), oereblex.sg.ch (Schutzverordnung Vilters-Wangs), badragaz.ch, Reglemente. ↩
- Pizolbahnen AG mit der Gemeinde Mels und der Wildhut, Hinweis «Camping (inkl. Wildcamping, Biwakieren)», PDF vom 3. Juli 2026, verlinkt bei der Fünfseenwanderung: «Nicht erlaubt ist das Campieren im Eidg. Jagdbanngebiet, in Naturschutzgebieten und in weiteren Gebieten, die nach kommunaler Schutzverordnung geschützt sind.» «Von der Wildseeluggen bis nach dem Schottensee befindet sich ein Jagdbanngebiet. Dort ist Campieren und Biwakieren strikt verboten! Es werden Kontrollen durchgeführt und Zuwiderhandlungen werden gebüsst.» «Mach keine Lagerfeuer, baue keine Steinmännchen und errichte keine Steinmauern.» «Auf der Alp Gaffara sind Herdenschutzhunde im Einsatz, die während rund zwei Wochen in der Nähe der 5-Seen Wanderung im Einsatz sind. Bleibe daher bitte unbedingt auf dem markierten Wanderweg und leine deinen Hund an.» Die FAQ der Pizolbahnen wiederholen den Satz zum Banngebiet und nennen Einschränkungen für Drohnen «aufgrund von Jagdbanngebieten». Presse, keine Grundlage des Urteils: Werdenberger & Obertoggenburger, 29. Juli 2022, über die Tafeln der Gemeinde Mels, der Ortsgemeinde Weisstannen, der Wildhut und der Pizolbahnen an der Wildseeluggen, beim Wildsee, am Schottensee und an der Geotopgrenze dahinter, und die Aussage der Wildhut, dass das Campingverbot kontrolliert und fehlbares Verhalten gebüsst wird. pizol.com, Hinweis (PDF), pizol.com, FAQ, wundo.ch (Presse). ↩
- Betten, Bahnen und Routen, Seiten am 24. September 2026 aufgerufen. Pizolbahnen, Betriebszeiten Sommer 2026: Gondelbahn Wangs, täglich 19. Juni bis 18. Oktober 2026, 08.15 bis 17.30 Uhr; Sesselbahn Furt-Gaffia, täglich 19. Juni bis 18. Oktober, 08.30 bis 16.30 Uhr; Sesselbahn Gaffia-Pizolhütte, täglich 19. Juni bis 18. Oktober, 08.45 bis 16.00 Uhr. Pizolhütte: «Die gemütliche Pizolhütte liegt auf 2'222 m ü. M.», geführt als «Bergrestaurant Pizolhütte», ohne Zimmer; die SAC-Sektion Piz Sol nennt als ihre Hütten die Spitzmeilenhütte, die Enderlinhütte und den Unterstand Schräawisli. Seite Unterkünfte: Berghotel Gaffia «Nur im Winter geöffnet». Alpenhotel Furt: «Täglich bei Bahnbetrieb geöffnet», «Die Zimmerpreise sind inklusiv Halbpension», Einzel-, Doppel- und Familienzimmer sowie kleine Massenlager, 80 bis 90 m von der Bergstation Furt, Thomas Wälchli, 081 723 21 66. Alte Alp Gaffia: «Keine Übernachtungen möglich». Vättis: die Zeltplätze Hüttenwiese und Luterenzug der Ortsgemeinde Vättis. Route der Pizolbahnen «Alpinroute Calfeisental-Pizolgipfel»: Gigerwald, Tersolschlucht, Alp Tersol, Pizolsattel, Wildsee, Wildseeluggen, Pizolhütte, 11.7 km, «hochalpine Wanderroute (T2 & T4)», «Juni bis Oktober (je nach Schneelage)», Infoline 081 300 48 20; Route «Gipfelduett Kombination Pizol + Hochwart»: «den steinigen Krater des ehemaligen Pizolgletschers». SAC-Tourenportal, Pizol: «Von Gigerwald durchs Tersol, Abstieg zur Pizolhütte», T4+, mit einer Warnung vor schlechtem Fels abseits der üblichen Routen. SAC, «Gedenkfeier für den Pizolgletscher», September 2019. pizol.com, Betriebszeiten, pizol.com, Pizolhütte, pizol.com, Unterkünfte, pizol.com, Alpenhotel Furt, altealpgaffia.ch, vaettis.ch, Campieren, pizol.com, Alpinroute, SAC-Tourenportal, Pizol, SAC Piz Sol, SAC, Pizolgletscher. ↩