Wildcampen am Baschalvasee: das Verbot ist ein Ring von 14 Metern
Das ist der seltene Fall, in dem sich Recht und Karte auf etwas sehr Kleines einigen. An diesem See gilt ein echtes Campingverbot mit einer echten Strafe, und es deckt einen Uferstreifen ab, den der Kataster stellenweise mit sechs Metern und an der breitesten Stelle mit zweiunddreissig misst. Die Regel, die jede rücksichtsvolle Camperin ohnehin einhält, fünfzig Meter Abstand zum Wasser, ist breiter als das Verbot selbst.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Ein kommunaler Artikel, und er nennt das Lagern
Wildcampen am Baschalvasee entscheidet sich auf Gemeindeebene, und das Angenehme daran ist, dass die Regel präzise statt pauschal ist.
Bund zuerst. Abgefragt am See am 12. August 2026, LV95 2'749'216 / 1'206'695, WGS84 46,994528 N / 9,400543 O, Oberfläche 2'173,5 m: kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, keine BLN-Landschaft, kein Moor-, Auen-, Trockenwiesen- oder Amphibienobjekt, kein Waldreservat, kein Park von nationaler Bedeutung. Eine Gegenprobe auf 2'626'000 / 1'154'500 liefert das eidgenössische Jagdbanngebiet Nr. 3 Kiental, die Ebenen antworten also, und eine Kontrolle auf eine ungültige Ebene liefert HTTP 400 statt eines leeren Ergebnisses. Letzteres zählt mehr, als es klingt: Ohne sie liest sich ein Tippfehler exakt wie eine Entwarnung.1
Kanton. St. Gallen kennt kein allgemein geltendes Campingverbot. Das ist keine Annahme: Für den Gonzen-Bericht dieser Seite wurden elf kantonale Erlasse vollständig gelesen, darunter das Polizeigesetz, die Polizeiverordnung und das Übertretungsstrafgesetz, der natürliche Ort für einen solchen Tatbestand, und keiner davon verbietet Campieren, Zelten oder Biwakieren.4
Gemeinde, und hier ist sie. Vilters-Wangs hat kein Polizeireglement und kein Campingreglement. Was es hat, ist eine Schutzverordnung, und ein Artikel darin erledigt die ganze Arbeit:2
"Zusätzlich zu den Vorschriften der Naturschutzverordnung sind verboten: ... das Zelten, Campieren, Lagern und Feuern, ausser auf den bewilligten Arealen."Gemeinde Vilters-Wangs, Schutzverordnung, Ausgabe 2016 vom 24. Mai 2016, Art. 11 "Schutzgebiet entlang des Rheins sowie für Bergseen und Bäche", geltend für die im Plan zur Schutzverordnung bezeichneten Gebiete.
Lies die Verben. Zelten ist das Aufstellen eines Zeltes. Campieren ist das Campieren. Lagern ist das Sich-Hinlegen, und das ist das Wort, das den üblichen Ausweg schliesst: An vielen Schweizer Spots lässt eine gegen Zelte geschriebene Regel den Biwaksack diskutabel, und hier eben nicht. Alle vier Verben stehen im selben Satz, mit einer einzigen Ausnahme für bewilligte Areale, und an diesem See gibt es kein bewilligtes Areal.2
Die Strafe. Art. 19 derselben Verordnung: Wer gegen ihre Vorschriften verstösst, wird mit Haft oder Busse bestraft, und strafbar sind vorsätzliche wie fahrlässige Übertretungen. Der Vollzug ist nach Art. 18 Sache des Gemeinderates, der für die Schutzgebiete Aufsichtspersonen bezeichnen kann. Ein publizierter Tarif existiert nicht, also erfinde ich dir keine Zahl.2
Das Verbot ist ein Ring, und hier endet er
Art. 11 greift nur "in den im Plan zur Schutzverordnung bezeichneten Gebieten", alles hängt also daran, wo dieses Gebiet gezeichnet ist. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen beantwortet das mit Geometrie statt mit Farbe, und das ist die einzig ehrliche Art, es zu beantworten.
Der Auszug für die Parzelle unter dem See, EGRID CH187759007726, Parzelle 35, 11'280'372 m², führt 284 Beschränkungen. An der genauen Koordinate lautet die Uferbezeichnung Uferschutzgebiet UfS, rechtskräftig, zuständig die Gemeinde Vilters-Wangs, und sie ist als Donut mit zwei Ringen gezeichnet: eine äussere Begrenzung um 10'064 m² und eine innere um 4'648 m², wobei die innere das Wasser selbst ist. Zieht man ab, bleibt ein Uferband von rund 5'400 m².3
Wie breit das Band tatsächlich ist. Von jedem Stützpunkt der Wasserlinie nach aussen bis zum äusseren Rand gemessen: 6 Meter an der schmalsten Stelle, 14 im Median, 32 an der breitesten. Von der Seemitte auf acht Richtungen in Zehn-Meter-Schritten hinausgelaufen, bist du je nach Seite irgendwo zwischen 30 und 80 Metern von der Mitte draussen. Mit anderen Worten: Das ist ein Uferstreifen, kein Becken.3
Und die Regel, die auf dieser Seite in jedem Artikel steht, ist bereits breiter als das. Fünfzig Meter Abstand zu jedem Gewässer verlangen wir ohnehin, aus dem schlichten Grund, dass Menschen und Vieh daraus trinken. Hältst du diesen Abstand am Baschalvasee ein, bist du auf jeder Richtung aus dem Uferschutzgebiet heraus, ganz ohne Karte. Das ist eine seltene und erfreuliche Übereinstimmung zwischen einem rechtlichen Perimeter und gewöhnlichem Anstand, und es ist die praktische Antwort dieses ganzen Artikels.
Worin du stehst, wenn du draussen bist. Die Bezeichnung jenseits des Bandes lautet Lebensraum Kerngebiet, Art. 10 derselben Verordnung. Er verbietet Aktivitäten, welche die Qualität der Lebensräume bedrohter Arten schmälern, und zählt auf, was gemeint ist: grössere touristische und sportliche Anlässe, Variantenskifahren im Wald, Mountainbiken abseits zugelassener Wege, Motorradfahren abseits von Strassen, Bauten, welche die Wanderung von Tieren beeinträchtigen, schädliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung, touristische Anlagen, neue Erschliessungen. Eine Campingbestimmung steht nicht darin. Der Verordnungsgeber wusste offensichtlich, wie man eine schreibt, denn in Art. 11 hat er es getan, und hier hat er es nicht wiederholt.2
Wenn du eine vermessene Stelle statt einer Faustregel willst: Der flachste Boden ausserhalb des Bandes und mehr als fünfzig Meter vom Wasser liegt bei 1,1 Grad auf 2'157 m, LV95 2'749'480 / 1'206'660, WGS84 46,994154 / 9,404001, rund 208 m östlich des Wassers. Eine zweite Möglichkeit misst 1,2 Grad auf 2'127 m im Norden, eine höhere 1,9 Grad auf 2'282 m im Westen.5
Der See nebenan ist eine Bundesstraftat
Der Baschalvasee ist der nördlichste der fünf Pizolseen, und die fünf werden meist an einem Tag gelaufen, weshalb das gesagt werden muss: Sie sind rechtlich nicht ein Ort.
Der Wildsee, 2,73 km südlich, liegt im eidgenössischen Jagdbanngebiet Nr. 15 Graue Hörner. In einem eidgenössischen Banngebiet ist freies Zelten und Campieren nach Bundesjagdrecht strafbar, tarifiert als Ordnungsbusse von 150 Franken, und kein Grundeigentümer kann eine Ausnahme erlauben, nur der Kanton. Vom Baschalvasee aus liegt der nächste Rand dieses Gebiets 2'158 Meter entfernt, hier bist du also klar draussen. Wer aber "die Pizolseen" als eine Antwort liest, liegt am anderen Ende der Wanderung falsch.16
Und auch die Gemeinde ist nicht einheitlich. Vilters-Wangs zeichnet dasselbe Uferschutzgebiet auf den Schwarzsee, 1'049 m südlich dieses Sees, und gar keines auf den Wangsersee, 2,47 km südöstlich, weshalb eine Nacht dort legal ist und eine Nacht an diesem Ufer nicht. Der Plan unterscheidet See für See, und du solltest das auch.37
Bezugspunkte, alle vom See aus gemessen: Pizolhütte 2,12 km südöstlich, Schottensee 2,13 km südlich, Wangsersee 2,47 km südöstlich, Wildsee 2,73 km südlich, Gipfel Pizol 4,07 km südlich. Der übliche Zustieg ist die Pizolbahn ab Wangs und dann die Fünf-Seen-Wanderung.8
Wo du legal schlafen kannst
- Mehr als fünfzig Meter vom Wasser, damit bist du auf jeder Richtung ausserhalb des Uferschutzgebiets und im Lebensraum Kerngebiet, wo keine Campingregel gilt3.
- Die vermessene Stelle: 2'157 m, LV95 2'749'480 / 1'206'660, 1,1 Grad, rund 208 m östlich des Wassers5.
- Nicht auf dem Uferstreifen selbst, rund um den ganzen See, denn das ist der Streifen, den Art. 11 abdeckt, und er erfasst den Biwaksack so gut wie das Zelt2.
- Nicht am Wildsee, 2,73 km südlich, der im eidgenössischen Jagdbanngebiet liegt und eine ganz andere Grössenordnung von Problem ist1.
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
An diesem See ist der erste Punkt der Liste zugleich die rechtliche Antwort, und das kommt nicht oft vor. Der Rest ist das Übliche, und es ist genau das, was einen solchen Ort davor bewahrt, eine strengere Regel zu bekommen als die, die er schon hat.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand August 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.
Das Urteil beruht auf einer kommunalen Verordnung und auf dem Perimeter, den ihr Plan zeichnet, beides kann die Gemeinde ändern, und auf einem Katasterauszug vom 12. August 2026. Die Bandmasse stammen aus dieser Geometrie und sind auf die Daten genau, nicht auf einen Vermessungspflock im Gelände, lass dir also Reserve, statt vierzehn Meter abzuschreiten. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und halte dich an die Signalisation vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Basis dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.
Häufige Fragen
Ist Wildcampen am Baschalvasee erlaubt?
Wie breit ist der geschützte Uferstreifen?
Erfasst das Verbot auch ein Biwak ohne Zelt?
Kann ich an den anderen Pizolseen campieren?
Wer setzt die Regel dort oben durch?
Quellen
- Amtliche Bundesgeodaten, abgefragt am 12. August 2026 am Baschalvasee, WGS84 46,994528 N / 9,400543 O, LV95 2'749'216 / 1'206'695, Oberfläche 2'173,5 m: die Ebenen für Jagdbanngebiete, Wildruhezonen, BLN, Hochmoore, Flachmoore, Moorlandschaften, Auen, Trockenwiesen, Amphibien, Smaragd, Waldreservate, Pärke von nationaler Bedeutung und UNESCO liefern alle ein leeres Ergebnis. Geprüft mit einer Gegenprobe auf LV95 2'626'000 / 1'154'500, die das eidgenössische Jagdbanngebiet Nr. 3 Kiental liefert, und einer Kontrolle auf eine ungültige Ebene, die HTTP 400 liefert statt eines leeren Ergebnisses. An der zurückgegebenen Polygongeometrie gemessen liegt der nächste Rand des eidgenössischen Jagdbanngebiets Nr. 15 Graue Hörner 2'158 m vom See entfernt. map.geo.admin.ch. ↩
- Gemeinde Vilters-Wangs, Schutzverordnung, Ausgabe 2016 vom 24. Mai 2016, publiziert auf der St. Galler Publikationsplattform und vollständig gelesen. Art. 11 "Schutzgebiet entlang des Rheins sowie für Bergseen und Bäche", für die im Plan zur Schutzverordnung bezeichneten Gebiete: "Zusätzlich zu den Vorschriften der Naturschutzverordnung sind verboten: ... das Zelten, Campieren, Lagern und Feuern, ausser auf den bewilligten Arealen." Art. 10 "Lebensräume bedrohter Arten (Kerngebiete)" verbietet Aktivitäten, welche die Qualität der Lebensräume schmälern, und nennt insbesondere grössere touristische und sportliche Anlässe, Variantenskifahren im Wald, Mountainbiken abseits zugelassener Wege, Motorradfahren abseits von Strassen, Bauten, welche die Wanderung von Tieren beeinträchtigen, schädliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung, touristische Anlagen und neue Erschliessungen; eine Campingbestimmung enthält er nicht. Art. 18 macht die Aufsicht zur Sache des Gemeinderates; Art. 19 "Zuwiderhandlungen": "Wer gegen die Vorschriften dieser Schutzverordnung verstösst, wird mit Haft oder Busse bestraft. Strafbar sind vorsätzliche und fahrlässige Übertretungen." publikationen.sg.ch. ↩
- Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, Kanton St. Gallen, Auszug für EGRID CH187759007726, am 12. August 2026 mit Geometrie bezogen: Parzelle 35, Gemeinde Vilters-Wangs, 11'280'372 m², 284 Beschränkungen. Unter dem Thema Schutzverordnung lautet die Bezeichnung am See "Uferschutzgebiet UfS", Typencode 91053, Rechtsstatus rechtskräftig, zuständig die Gemeinde Vilters-Wangs, gezeichnet als zwei Ringe mit einer äusseren Fläche von 10'064 m² und einer inneren von 4'648 m². Die Abstände von jedem Stützpunkt des inneren Rings zur äusseren Begrenzung ergeben ein Band von 6 m im Minimum, 14 m im Median und 32 m im Maximum. Punkt-in-Polygon an der Seekoordinate und an Proben 150 m nördlich, südlich, östlich und westlich liefert ausserhalb des Bandes "Lebensraum Kerngebiet LR K", Typencode 91110. Dieselbe Gemeinde führt ein zweites Uferschutzgebiet am Schwarzsee, Mittelpunkt LV95 2'748'959 / 1'205'536, 1'049 m von diesem See. Das nächste Landschaftsschutzgebiet liegt 707 m, das nächste Naturschutzgebiet 724 m entfernt. oereb.geo.sg.ch. ↩
- Der Kanton St. Gallen kennt kein allgemein geltendes Campingverbot. Der Befund beruht darauf, dass der vollständige konsolidierte Text von elf kantonalen Erlassen aus der kantonalen Sammlung bezogen und nach campieren, Camping, Zelt, Biwak, übernachten und nächtigen durchsucht wurde: Polizeigesetz (sGS 451.1), Polizeiverordnung (451.11), Übertretungsstrafgesetz (921.1), Planungs- und Baugesetz (731.1), Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (731.11), Strassengesetz (732.1), Gesetz über die Jagd (853.1), Jagdverordnung (853.11), Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung (651.1), Verordnung über den Schutz wildwachsender Pflanzen und freilebender Tiere (671.1) und Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung (672.1). Keiner verbietet Campieren, Zelten oder Biwakieren. Diese Suche wurde für den Gonzen-Bericht dieser Seite durchgeführt und wird hier übernommen statt wiederholt. gesetzessammlung.sg.ch. ↩
- Geländeanalyse, 12. August 2026, aus dem Terrainmodell des Bundes auf einem 20-m-Raster über LV95 2'748'900 bis 2'749'600 Ost und 1'206'400 bis 1'207'000 Nord, 1'116 Proben. Zellen innerhalb des Uferschutzgebiet-Rings und innerhalb des Wassers wurden ausgeschlossen, und zur Wasserlinie wurden 50 m Abstand gehalten. Flachster verbleibender Boden: 1,1 Grad auf 2'157,2 m, LV95 2'749'480 / 1'206'660, 208 m vom Wasser; dann 1,2 Grad auf 2'127,2 m, LV95 2'749'300 / 1'206'900; dann 1,9 Grad auf 2'281,9 m, LV95 2'748'960 / 1'206'780. Seeoberfläche 2'173,5 m. geo.admin.ch. ↩
- Eidgenössische Jagdbanngebiete und ihre Campingregel. VEJ (SR 922.31) Art. 5 Abs. 1 Bst. e: "Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen." Der tatsächlich erhobene Betrag ist die Ordnungsbusse von 150 Franken nach Anhang 2 Ziff. 12005 OBV (SR 314.11), "Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten". Das Banngebiet Nr. 15 Graue Hörner deckt den Wildsee auf der Fünf-Seen-Wanderung ab; sein nächster Rand liegt 2'158 m vom Baschalvasee. fedlex.admin.ch. ↩
- Vergleich mit den Nachbarseen derselben Gemeinde, aus demselben Katasterauszug. Der Wangsersee, 2,47 km südöstlich, trägt keine Überlagerung der Schutzverordnung, was die Grundlage des permissiven Urteils im Wangsersee-Bericht dieser Seite ist; der Schwarzsee, 1'049 m südlich, trägt dasselbe Uferschutzgebiet wie der Baschalvasee. Der Kontrast ist es, der die Bezeichnung aussagekräftig macht: Der Plan unterscheidet zwischen Seen, statt alle abzudecken. oereb.geo.sg.ch. ↩
- Bezugspunkte aus dem Ortsverzeichnis von swisstopo, mit vom See aus berechneten Distanzen und Richtungen: Pizolhütte 2,12 km südöstlich, Schottensee 2,13 km südlich, Wangsersee 2,47 km südöstlich, Wildsee 2,73 km südlich, Gipfel Pizol 4,07 km südlich. Der übliche Zustieg ist die Pizolbahn ab Wangs und danach die Fünf-Seen-Wanderung. Prüfe die Öffnungszeiten von Hütte und Bahn, bevor du dich darauf verlässt. sac-cas.ch. ↩