Wildcampen auf dem Chimmispitz
Der Chimmispitz über Pfäfers ist ein bewaldeter Gipfel, über den die Grenze zwischen St. Gallen und Graubünden läuft. Einen Schritt östlich erlaubt Landquart Zelte nur auf Campingplätzen und sperrt seine Seite im Winter als Wildruhezone. Offenen Boden bietet die Weide der Alp Maton, 267 m westlich.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Wildcampen auf dem Chimmispitz: ein Waldkopf auf der Kantonsgrenze
Welcher Berg. Der Chimmispitz, 1'814 m, heisst auf der swisstopo-Karte Chemispitz. Er ist der bewaldete Kopf des Grats zwischen Pfäfers und St. Margrethenberg im Kanton St. Gallen und der früheren Gemeinde Mastrils, heute Teil von Landquart, in Graubünden. Der Gipfelpunkt liegt bei LV95 2'757'247 / 1'202'356, WGS84 46,95366 N, 9,50459 E.7
Die Kantonsgrenze läuft über den Gipfel. Der Gipfelpunkt liegt in Pfäfers, Landquart beginnt 0,8 m östlich und 3,7 m südlich davon. Die Nord- und die Westflanke mit der Alp Maton gehören zu Pfäfers, die Süd- und die Ostflanke zu Landquart. Was gilt, hängt davon ab, auf welcher Seite du stehst.79
Der Gipfel liegt im Wald
Geschlossener Fichtenwald bedeckt den Gipfel. Das Luftbild zeigt den Gipfel mitten in geschlossenem Fichtenwald, und der Pfäferser Zonenplan weist den Punkt als Wald aus. Im Umkreis von 30 m um den Gipfelpunkt liegt das Gefälle im Median bei 30,7 Grad, und 53 Prozent dieses Bodens sind steiler als 30 Grad. Die wenigen ebenen Stellen, 18 bis 43 m nördlich und nordöstlich und 10 bis 15 m tiefer, liegen im selben Wald und auf der Kantonsgrenze.73
Offene Weide beginnt weiter unten. Die Weide der Alp Maton beginnt rund 130 bis 150 m westlich und südwestlich des Gipfels. Ein kleines Gebäude ohne Wohnnutzung steht 64 m nordnordwestlich des Gipfels, und Wikipedia verortet am Nordhang einen Beobachtungsposten der Festung Furggels.79
Der flache Platz rund 220 m nordnordwestlich ist kein Zeltplatz. Es ist der zertrampelte Vorplatz der Hirtenhütte Maton, mit einem Stall daneben, und dort sammelt sich das Vieh. Halt das Zelt davon fern.7
Auf der Pfäferser Seite nennt keine Regel ein Zelt auf dem Gipfel
Pfäfers hat kein Polizeireglement. Seine Gesetzessammlung umfasst 29 Erlasse, und keiner ist eine Polizei- oder Campingregel. Zwei erwähnen Zelte: das Kurtaxenreglement, das Standplätze für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile besteuert, und die Schutzverordnung, die Naturschutzverordnung der Gemeinde.1
Die Schutzverordnung verbietet Zelte in zwei Arten von Zonen, und der Gipfel liegt in keiner. Ihr Art. 8 untersagt in Naturschutzgebieten "Lagern, Zelten, Campieren und das Anfachen von Feuer, ausser an den bezeichneten Stellen", und der Kataster zeigt kein Naturschutzgebiet auf der Parzelle, die den Gipfel und die Weide der Alp Maton umfasst. Ihr Art. 18 fügt "zelten, campieren" nur für das Kerngebiet Calfeisental an, 9 bis 10 km südwestlich.23
Gipfel und Weide liegen in einem Lebensraum-Kerngebiet ohne Campingklausel. Beide liegen in einem "Lebensraum Kerngebiet" der Schutzverordnung. Ihr Art. 17 verbietet Bauten, Intensivierung, Strassen, Transportanlagen, Abbau, touristische und sportliche Veranstaltungen, Moto-Cross, Mountainbiken abseits der Strassen, Modellflugzeuge und Gleitschirmstarts; zu Zelten sagt er nichts. Die kommunalen Wildruhezonen nach Art. 20 reichen nicht auf die Parzelle.23
St. Gallen fügt kein Verbot hinzu. Das kantonale Wald-, Naturschutz-, Polizei- und Übertretungsstrafrecht enthält keine Camping- oder Biwakregel für die Allgemeinheit, und die Ortsgemeinde Pfäfers, die die Alp bewirtschaftet, hat in ihren eigenen Reglementen auch keine.4
Einen Schritt östlich verbietet Landquart Campieren ausserhalb der Campingplätze
Das Landquarter Polizeigesetz gilt in der ganzen Gemeinde. Es gilt "auf dem Gebiet der Gemeinde Landquart" (Art. 1), privater Boden eingeschlossen, und sein Art. 13 Abs. 1 sagt:5
"Das Campieren sowie Aufstellen von Zelten und bewohnten Wohnwagen ist nur auf den vom Gemeindevorstand bezeichneten Campingplätzen zulässig."Polizeigesetz der Gemeinde Landquart, Art. 13 Abs. 1, in Kraft seit 1. Januar 2013.
Ein Zelt ist klar erfasst, ein Biwaksack sehr wahrscheinlich auch. Die Regel nennt das Campieren und das Aufstellen von Zelten. Ob eine Nacht im Biwaksack ohne Zelt als "Campieren" gilt, klärt kein publizierter Text und kein Entscheid; geh davon aus, dass sie erfasst ist. Verstösse werden mit Busse bis CHF 5'000 bestraft (Art. 54): bis CHF 100 durch das Polizeiamt, darüber durch den Gemeindevorstand (Art. 55). Ein Bussentarif ist nicht publiziert. Andere Zeltplätze kann der Gemeindevorstand nur Pfadi- und Ferienlagern zuweisen, mit seiner Bewilligung (Art. 13 Abs. 2).5
Graubünden hat keine eigene Campingregel. Das kantonale Waldgesetz und die Waldverordnung enthalten keine Zelt- oder Campingbestimmung, und der Kataster weist die Landquarter Seite des Gipfels der Forstwirtschaftszone zu, ohne Naturschutzzone. Es gilt das Verbot von Landquart.5
Die Wildruhezone Chimmiwald, Fürhoptwald: im Winter gesperrt
Vom 27. Dezember bis 15. April ist die Landquarter Seite des Gipfels gesperrt. Die Wildruhezone "Chimmiwald, Fürhoptwald" (Nr. 185) ist rechtsverbindlich, umfasst 187,8 ha und verbietet den Zutritt; durchqueren ist nur auf dem eingezeichneten Weg erlaubt. Ihr Rand verläuft 0,7 m vom Gipfelpunkt, und der nächste erlaubte Weg ist 658 m entfernt. In der Schutzzeit ist die Bündner Seite des Gipfels damit tabu.6
Die Busse in der Zone ist nicht ausgewiesen. Die eidgenössische Ordnungsbussenliste setzt für das Betreten einer Wildruhezone abseits der erlaubten Wege CHF 150 fest (OBV Anhang 2 Ziff. 12003). Diese Zone beruht auf einem Gemeindebeschluss von 2004, und ob die Ordnungsbusse für sie gilt, ist nicht publiziert.6
Die Weide der Alp Maton liegt 265 m ausserhalb der Zone. Kein eidgenössisches Jagdbanngebiet liegt im Umkreis von rund 8 km, und kein Bundesinventar, Park oder Militärgebiet deckt Gipfel oder Weide ab.67
Wer die Alp Maton bewirtschaftet und wen du fragst
Die Ortsgemeinde Pfäfers bewirtschaftet die Alp. Ihre eigene Seite beschreibt die Alp Maton als Rinderalp der Ortsgemeinde: 209 ha insgesamt, 72 ha Weide, das Säss Maton auf 1'757 m, im Sommer 1 Kuh und 113 Aufzuchtrinder und -kälber. Der Kataster nennt keinen Eigentümer der Parzelle, also ist die Ortsgemeinde als Bewirtschafterin die Stelle, die du fragst.83
Eine stehende Erlaubnis oder eine Gebühr ist nicht publiziert. Die Ortsgemeinde publiziert nichts zum Campieren. Schreib vor der Tour an info@ortsgemeinde-pfäfers.ch und sag, wo du stehen willst, für eine Nacht, und wann.8
In der Saison fragst du auf der Alp selbst. Das Alp Beizli Maton, die kleine Wirtschaft der Alp, ist von Anfang Juli bis Mitte August offen, und wer es führt, ist am Tag selbst die praktische erste Anlaufstelle. Zu den Gemeinderegeln gibt die Gemeindeverwaltung Pfäfers unter +41 81 300 42 42 Auskunft.91
Wo du schlafen kannst: auf der Weide der Alp Maton, 267 m westlich
Die offene Weide westlich des Gipfels ist der rechtmässige Platz, mit dem Okay der Alp. Der Punkt bei 46,95382 N, 9,50110 E (LV95 2'756'981 / 1'202'367), 1'688 m, liegt 267 m westlich des Gipfels und 125 m tiefer, auf Pfäferser Boden in der Landwirtschaftszone. Das Gefälle beträgt 5,5 Grad am Punkt und 10,9 Grad im Median im Umkreis von 30 m. Keine Regel von Pfäfers oder St. Gallen verbietet dort eine einzelne Nacht, und die Grenze zu Landquart liegt 309 m östlich.732
Stell das Zelt westlich oder nordwestlich des Punkts auf. Eine Viehtränke mit zusammenlaufenden Trittspuren liegt rund 75 m südöstlich, wo der markierte Wanderweg die Weide quert; der Weg selbst führt 51 m entfernt vorbei. Das bewohnte Haus Maton 1734 steht 207 m nordnordöstlich, die Hirtenhütte rund 300 m nordöstlich; zelte nicht auf ihrem Vorplatz. Es ist offene Weide mit einzelnen Fichten, unter der Waldgrenze, und im Sommer weidet dort das Jungvieh.7
Ortsgemeinde Pfäfers, Bewirtschafterin der Alp Maton: info@ortsgemeinde-pfäfers.ch. In der Saison, von Anfang Juli bis Mitte August, frag im Alp Beizli Maton. Gemeindeverwaltung Pfäfers: +41 81 300 42 42, info@pfaefers.ch.81
Mehr zum Pfäferser Boden nebenan: Wildcampen auf dem Vättnerberg und Wildcampen am Läger im Calfeisental. Auf der anderen Seite des Rheintals: Wildcampen auf dem Vilan. Wie du die Schutzgebietsebenen selbst liest: Schutzgebiete erklärt.
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Das gilt überall, wo du wirklich draussen schlafen darfst, beim Chimmispitz also für einen kleinen Platz auf der Weide der Alp Maton, mit dem Okay der Alp. Halt Abstand zur Tränke und zur Hirtenhütte, lass dem Jungvieh Platz und lass nichts zurück.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Oktober 2026. Grundlage sind die unten verlinkten amtlichen und öffentlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft einer Behörde.
Gemeinderegeln, Schutzzonen, Öffnungszeiten und Kontakte ändern sich. Der Eigentümer der Alpparzelle ist nicht öffentlich verzeichnet, und eigene Regeln der Alp kämen zu diesem Text hinzu. Der Boden auf dem Gipfel und auf der Weide ist anhand amtlicher Luftbilder und des Höhenmodells des Bundes beurteilt, nicht vor Ort vermessen. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge die Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak ist etwas anderes als eine geplante Nacht. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und dessen Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen aufgrund dieses Textes und rufen niemanden auf, geltendes Recht zu brechen.
Häufige Fragen
Ist Wildcampen auf dem Chimmispitz erlaubt?
Warum lautet die Einschätzung 'Nicht erlaubt' und nicht 'Illegal'?
Ist ein Biwaksack ohne Zelt auf der Landquarter Seite erlaubt?
Wo kann ich stattdessen schlafen?
Wie hoch ist die Busse?
Quellen
- Gemeinde Pfäfers, kommunale Gesetzessammlung auf der kantonalen Publikationsplattform, gelesen am 3. Oktober 2026: 29 Erlasse, darunter das Parkierungsreglement (in Kraft seit 1. Juli 2026) und die Pilzschutzverordnung (publiziert am 4. Juni 2026), und kein Polizeireglement. Zelte erwähnen nur die Schutzverordnung und das Kurtaxenreglement; das Kurtaxenreglement besteuert "Standplätze für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile" und ist eine Abgabe, keine Regel darüber, wo man schlafen darf. publikationen.sg.ch. Gemeindeverwaltung Pfäfers, Hintergasse 4, 7312 Pfäfers, +41 81 300 42 42, info@pfaefers.ch. ↩
- Schutzverordnung der Gemeinde Pfäfers, Gemeinderat, vom Kanton genehmigt unter der Nummer 2011-3730, geändert 2015. Art. 8 (Naturschutzgebiete) verbietet "die Nutzung zu Erholungs- und Freizeitzwecken, wie Lagern, Zelten, Campieren und das Anfachen von Feuer, ausser an den bezeichneten Stellen". Art. 17 (Lebensraum-Kerngebiete) verbietet Bauten, Intensivierung, Strassen, Transportanlagen, Abbau, touristische und sportliche Veranstaltungen, Moto-Cross, Mountainbiken abseits der Strassen, Modellflugzeuge und Gleitschirmstarts; eine Campingklausel enthält er nicht. Art. 18 (Kerngebiet Calfeisental, LRK 4) verbietet "die Nutzung zu Erholungs- und Ferienzwecken, wie zelten, campieren und das Anfachen von Feuer, ausser an den dazu bezeichneten Stellen". Art. 20: die kommunalen Wildruhezonen Calfeisental und Hochrütiwald-Bannwald-Lasnertobel-Tagweidlichopf-Schlösslichopf-Vasanachopf, vom 16. Dezember bis Ende der Skisaison. Reglement, Schutzbestimmungen. ↩
- Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB), Kanton St. Gallen, Parzelle 225 Pfäfers, EGRID CH319778487758, 4,6 km2, Auszug mit Geometrie gelesen am 3. Oktober 2026. Am Gipfelpunkt: "Hinweis Wald" und "Lebensraum Kerngebiet LR K". Am Platz auf der Alp Maton: Landwirtschaftszone, "Lebensraum Kerngebiet LR K" und Lärmempfindlichkeitsstufe III. Auf der Parzelle liegt kein Naturschutzgebiet und keine kommunale Wildruhezone der Schutzverordnung. Der Kataster nennt keinen Eigentümer. oereb.geo.sg.ch. ↩
- Kanton St. Gallen, kantonale Gesetzessammlung, vollständig gelesen am 28. August 2026: Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung sGS 651.1 und die Verordnung dazu sGS 651.11, Naturschutzverordnung sGS 671.1, Polizeigesetz sGS 451.1 und Übertretungsstrafgesetz sGS 921.1; keiner dieser Erlasse enthält eine Camping-, Zelt- oder Biwakregel für die Allgemeinheit. gesetzessammlung.sg.ch. Ortsgemeinde Pfäfers, publizierte Reglemente (Gemeindeordnung 2011, Reglement über die Bewirtschaftung und Nutzung ihrer Güter, Benutzungsregelung Lindenplatz, Benutzungsreglement Weiher Pracavals), gelesen am 3. Oktober 2026: keine Campingbestimmung und keine Campingerlaubnis. ortsgemeinde-pfäfers.ch. ↩
- Polizeigesetz der Gemeinde Landquart (100.500), angenommen an der Urnenabstimmung vom 25. November 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013, gelesen am 3. Oktober 2026. Art. 1: Es gilt "auf dem Gebiet der Gemeinde Landquart". Art. 13 "Campieren Zeltplätze": "1 Das Campieren sowie Aufstellen von Zelten und bewohnten Wohnwagen ist nur auf den vom Gemeindevorstand bezeichneten Campingplätzen zulässig. 2 Für Zeltlager (Pfadfinder, Ferienlager) mit vorübergehender Belegung können andere Zeltplätze zugewiesen werden. Es ist hiefür die Bewilligung des Gemeindevorstandes einzuholen." Art. 54: Busse bis CHF 5'000. Art. 55: Bussen bis CHF 100 durch das Polizeiamt, darüber durch den Gemeindevorstand. Ein Tarif ist nicht publiziert. landquart.ch (Sammlung). Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, Kanton Graubünden, Parzelle Landquart 3607, EGRID CH270079938932: Forstwirtschaftszone und kommunale Planungszone, keine Naturschutzzone (oereb.geo.gr.ch). Kanton Graubünden, Kantonales Waldgesetz BR 920.100 und Kantonale Waldverordnung BR 920.110: keine Zelt-, Camping- oder Übernachtungsbestimmung. ↩
- Wildruhezonen-Portal des Bundes (map.geo.admin.ch), gelesen am 3. Oktober 2026: Wildruhezone "Chimmiwald, Fürhoptwald", Nr. 185.0, Kanton Graubünden, rechtsverbindlich, Bestimmung "Zutrittsverbot, durchqueren auf eingezeichnetem Weg gestattet", Schutzzeit 27. Dezember bis 15. April, gestützt auf einen Gemeindebeschluss von 2004, 187,8 ha. Ihr Rand liegt 0,7 m vom Gipfelpunkt und 265 m vom Platz auf der Alp Maton; der nächste erlaubte Weg ist 658 m vom Gipfel entfernt. Ordnungsbussenverordnung, OBV (SR 314.11), Anhang 2 Ziff. 12003, CHF 150; ob diese Ordnungsbusse für eine Zone gilt, die auf einem Gemeindebeschluss beruht, ist nicht publiziert. Schweizerisches Zivilgesetzbuch, ZGB (SR 210), Art. 699: Zutritt zu Wald und Weide im ortsüblichen Umfang, kein Recht zu übernachten. ↩
- Geodaten und Gelände des Bundes, gelesen am 3. Oktober 2026. swissBOUNDARIES3D (aktuelles Jahr): Gipfelpunkt in Pfäfers; Landquart beginnt 0,8 m östlich und 3,7 m südlich davon und 309 m östlich des Platzes auf der Alp Maton. swissNAMES3D: "Chemispitz", Gipfel. swissALTI3D (2 m): Gipfel 1'813,5 m; im Umkreis von 30 m ein Gefälle von 30,7 Grad im Median, 53 Prozent des Bodens über 30 Grad; nächstes Fenster von 10 auf 10 m unter 20 Grad 18 m nördlich und 10 m tiefer. Platz auf der Alp Maton LV95 2'756'981 / 1'202'367, WGS84 46,95382 / 9,50110, 1'688 m, 5,5 Grad am Punkt und 10,9 im Median im Umkreis von 30 m. Swissimage, Luftbild: geschlossener Fichtenwald am Gipfel; offene Weide ab rund 130 bis 150 m westlich und südwestlich; der zertrampelte Vorplatz der Hirtenhütte rund 220 m nordnordwestlich; eine Tränke mit zusammenlaufenden Trittspuren rund 75 m südöstlich des Platzes. Gebäude- und Wohnungsregister: ein Gebäude ohne Wohnnutzung 64 m nordnordwestlich des Gipfels; die Hirtenhütte und ihr Stall beim Vorplatz; das Haus Maton 1734, mit Wohnnutzung, 207 m vom Platz. swissTLM3D: markierter Wanderweg 51 m vom Platz. Bundesinventare: kein Jagdbanngebiet im Umkreis von rund 8 km, und am Gipfel und am Platz kein BLN-Objekt, keine Aue, kein Moor, keine Trockenwiese, kein Amphibienlaichgebiet, kein Smaragdgebiet, kein Park und kein Militärgebiet. map.geo.admin.ch. ↩
- Ortsgemeinde Pfäfers, gelesen am 3. Oktober 2026. Alp Maton: "Die Alp Maton wird als Rinderalp betrieben. Bewirtschafterin: Ortsgemeinde Pfäfers. Alpfläche: 209 ha, Weidefläche: 72 ha. Säss: Maton 1757 m ü. M. 1 Kuh, 113 Aufzuchtrinder und -kälber, 64 NST." Ortsverwaltung: Präsidentin Irene Nigg, Chrottenbach 4, 7312 Pfäfers, info@ortsgemeinde-pfäfers.ch. Die Ortsgemeinde publiziert keine Campingregel und keine Campingerlaubnis. ↩
- Kolorit, keine amtlichen Quellen, gelesen am 3. Oktober 2026: alp-beizli.ch, Alp Maton, offen "Anfang Juli bis Mitte August"; Wikipedia, Chimmispitz, die Grenze zwischen Pfäfers und Landquart über den Gipfel und ein Beobachtungsposten der Festung Furggels am Nordhang; graubuenden.ch, Alp Maton und Chimmispitz, Wanderroute. ↩