Wildcampen auf dem Chäserrugg
Der Chäserrugg, 2'262 m, ist die Bergstation der Luftseilbahn von Iltios, mit Gipfelrestaurant, Skilift und dem Beginn der Plateauwege. Dort kein Zelt. Auf der offenen Wiese 390 m südöstlich ist eine Nacht legal, 74 m nördlich der Grenze zu Walenstadt.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Wildcampen auf dem Chäserrugg: Der Gipfel gehört zur Bergstation
Der Chäserrugg ist ein erschlossener Gipfel. Die Luftseilbahn von Iltios endet im Gipfelgebäude mit dem Restaurant. Hier beginnen die Wege zum Hinderrugg und zum Rosenboden, und Skianlagen belegen dieselbe Kuppe. Halte Terrasse, Stationseingang und Wege frei, auch nach der letzten Talfahrt. 1
Der Gipfel liegt auf 2'262 m, deutlich über der Waldgrenze, und sein ebener Boden ist überbaut: Im Umkreis von 30 m beträgt die Neigung im Median 12,8 Grad, und eben sind das Stationsdach und der Vorplatz. Südlich des Gebäudes fällt das Gelände steil ab, und die Grenze zu Walenstadt verläuft 18 m südlich des Gipfels. Bleib von dieser Kante weg und nutze die markierten Wege über das Plateau. 6
Für den Chäserrugg und das Hinderrugg-Plateau gelten verschiedene Antworten. Der Hinderrugg ist der höhere Gipfel im Westen. Das breite Plateau zieht sich ostwärts an der Chäserrugg-Station vorbei zum Rosenboden, und auf seiner offenen Wiese hat ein kleines Zelt für eine Nacht Platz, bei der Bergstation nicht. Der Churfirsten-Report beschreibt das Plateau und seine zwei Plätze.
Die Regel für öffentlichen Grund und das Verbot in Naturschutzgebieten
Das Polizeireglement von Wildhaus-Alt St. Johann enthält keinen eigenen Campingartikel. Das Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit gilt seit dem 1. Februar 2021. Für Nutzungen öffentlichen Grundes, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, enthält es aber diese Regel: 4
"Die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Grundes, einschliesslich des darunter liegenden Erdreichs und des darüber liegenden Luftraumes sowie von öffentlichen Sachen bedarf einer Bewilligung des Gemeinderates."Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit, Art. 17. Wer öffentlichen Grund über den Gemeingebrauch hinaus nutzt, braucht eine Bewilligung des Gemeinderates.
Art. 17 nennt als Beispiele Veranstaltungen, mobile Informations- und Werbeeinrichtungen sowie gewerbliche Angebote. Als öffentliche Sachen im Gemeingebrauch gelten insbesondere Strassen, Plätze, Wege, Anlagen und Gebäude. Art. 33 sieht bei Verstössen eine Busse oder Anzeige vor; in leichten Fällen ist eine schriftliche Verwarnung möglich. Eine feste Campingbusse enthält das Reglement nicht. Auf einem Weg zu gehen ist Gemeingebrauch, ein Zelt für die Nacht darauf geht darüber hinaus. 4
Das Verbot der Schutzverordnung gilt in den eingezeichneten Naturschutzgebieten. Art. 12 Abs. 1 lit. k der Schutzverordnung Alt St. Johann verbietet "Lagern, Zelten, Campieren" und Feuer ausser an bezeichneten Stellen. "Lagern" erfasst auch eine Nacht ohne Zelt. Die Gipfelparzelle und der Wiesenpunkt liegen ausserhalb dieser Naturschutzgebiete. Die Wiese liegt im Landschaftsschutzgebiet der Verordnung; deren Art. 17 untersagt Veränderungen, die das Landschaftsbild beeinträchtigen, und nennt kein Zelt. 23
Auf der Hinderrugg-Seite liegt zusätzlich ein Lebensraum-Kerngebiet nach Art. 8. Tätigkeiten, die den geschützten Lebensraum beeinträchtigen, sind dort untersagt. Bleib für die Nacht klein und leise, mach kein Feuer, lass Pflanzen und Steine, wo sie sind, und störe keine Wildtiere. Die Wiese südöstlich der Station liegt ausserhalb dieses Kerngebiets. 23
Für das angekündigte Campingreglement ist am 9. Oktober 2026 kein Inkrafttreten publiziert. Die aktuelle Reglementssammlung und die Gemeinderatsnachrichten vom 9. Oktober führen es nicht ein. Die Änderungen der Ortsplanungsrevision, die im Oktober öffentlich aufliegen, sind ein Planungsverfahren, und Art. 11 des Entwurfs regelt Campingfahrzeuge, keine Zelte. Frage vor der Wanderung bei Wildhaus-Alt St. Johann nach der aktuellen Regel für deinen genauen Standort. 5
Wo die Nacht möglich ist: auf der Wiese südöstlich der Station
Plateauwiese: 47.15257 N, 9.31637 E, 2'226 m. LV95 2'742'395 / 1'224'103. Sie liegt rund 390 m südöstlich des Gipfelpunkts auf Parzelle 1724A. Bleib in der nördlichen Hälfte der offenen Wiese, abseits des markierten Wegs und der steilen Ränder. Es ist dieselbe Wiese, die der Churfirsten-Report beschreibt. 36
Die kleine Fläche in der Mitte ist etwa 2,3 Grad geneigt; innerhalb von 30 m beträgt die Neigung im Median 4,4 Grad. Das offizielle Luftbild zeigt Gras mit verstreuten Kalksteinen, Schafe auf einem Teil der Wiese und Wege am südlichen und östlichen Rand. Am Wiesenpunkt ist weder ein See noch ein Bach eingezeichnet. Nimm dein Trinkwasser mit, statt auf eine Quelle auf dem Plateau zu zählen. 6
Lass Wegen und Weidetieren Platz. Der nächste Wanderweg liegt rund 34 bis 45 m vom Punkt entfernt, das Stations- und Restaurantgebäude etwa 409 m. Weiden dort Schafe, such dir eine freie Stelle auf derselben Wiese, und ist der Hirt da, frag ihn, bevor du das Zelt aufstellst. Verschiebe keine Zäune und nutze die Skianlagen nicht als Unterstand. 6
Der Kataster zeigt öffentlich-rechtliche Beschränkungen, nicht den heutigen Eigentümer. Das Inventar der Schutzverordnung nennt als Eigentümerin der Parzelle 1724 zur Zeit seiner Erstellung die Alpkorporation Iltios; eine Gebühr oder feste Abmachung für eine Nacht ist nicht publiziert. Den heutigen Eigentümer nennt das Grundbuchamt in Gams. Bittet dich der Eigentümer oder der Hirt weiterzuziehen, zieh weiter. 28
Bleib nördlich der Grenze zu Walenstadt
Die Gemeindegrenze liegt nur 74 m südlich des Wiesenpunkts. Dahinter beginnt Walenstadt. Art. 18 des dortigen Polizeireglements verbietet das Campieren auf öffentlichem Grund ausserhalb offizieller Campingplätze. Nach Art. 18 Abs. 2 kann die Gemeinderatskanzlei auf ein begründetes schriftliches Gesuch eine Bewilligung erteilen; Art. 33 sieht die Busse vor. Die St. Galler Strafprozessverordnung, sGS 962.11, Anhang Ziff. 21.6, setzt für unberechtigtes Campieren auf öffentlichem Grund CHF 80 an, wo die kommunale Vorschrift greift. 67
Walenstadts Artikel spricht von "Campieren" und nennt das Biwak ohne Zelt nicht. Ob er auch den Biwaksack erfasst, ist ungeklärt, also bleib für die Nacht auf der Seite von Wildhaus-Alt St. Johann. Eine schriftliche Bewilligung für öffentlichen Grund ersetzt zudem nicht die Zustimmung eines privaten Eigentümers. 7
Rund 180 m nordöstlich der Wiese beginnt Grabs, unterhalb des Felsbands auf dieser Seite. Seine Schutzverordnung für den Gamserrugg verbietet in den Naturschutzgebieten Zelte, Campieren und Lagern (Art. 5) und in den Lebensraum-Kerngebieten das Campieren ausserhalb bewilligter Plätze (Art. 12); das nächste Naturschutzgebiet liegt rund 710 m von der Wiese entfernt. Direkt jenseits der Grenze liegt Landschaftsschutzgebiet, dessen Artikel kein Zelt nennt (Art. 11), und das Polizeireglement von Grabs hat keinen Campingartikel. 9
Das Bundesinventar der Landschaften schützt auf einer anderen Ebene. Gipfel und Wiese liegen im BLN 1613, Speer, Churfirsten, Alvier. Dieses Inventar bindet vor allem Behörden und legt keine Campingbusse für Wanderer fest. An keinem der beiden Punkte liegt ein eidgenössisches Jagdbanngebiet. Die nächste verbindliche Wildruhezone Stöfeli ist rund 605 m von der Wiese entfernt; bei Schnee ist der Zutritt untersagt. Plane Winterwege ausserhalb ihrer Grenze. 26
Im Stöfeli übernachtest du nur mit bestätigter Reservation
Das Berggasthaus Stöfeli unterhalb des Chäserrugg nimmt Übernachtungsgäste nur nach Absprache auf. Die Sommerzeiten 2026 nennen Übernachtungen für Gruppen auf Anfrage; das Übernachtungspaket ab CHF 99 ist ein Winterangebot. Für eine Nacht im Oktober fragst du für dein Datum an und lässt dir die Reservation bestätigen. 8
Stöfeli: +41 71 998 68 34, stoefeli@toggenburgbergbahnen.ch. Kläre Betten, Mahlzeiten und Zugang direkt mit dem Betreiber. Ist keine Übernachtung möglich, buche eine Unterkunft in Unterwasser oder Alt St. Johann und besuche den Chäserrugg tagsüber. 8
Die Luftseilbahn von Iltios auf den Chäserrugg fährt bis zum 25. Oktober 2026 täglich, letzte Bergfahrt 16:43 Uhr, reine Talfahrt 17:13 Uhr, danach bis zum 1. November täglich bei guter Witterung. Prüfe vor der Anreise die aktuellen Betriebszeiten. 8
Auf dem Plateau schläfst du im ausgesetzten Gebirge. Wind, Blitzschlag, früher Schnee und die Abbrüche am Rand zählen auch auf einer flachen Wiese. Die kantonale Gefahrenkarte lässt dieses Gelände ausserhalb ihres beurteilten Perimeters und beurteilt die Gefahren dort also nicht. Im Schnee sind Gelände und Grenzen der Wildruhezonen schwerer zu erkennen. Wähle ein Bett im Tal, wenn Wetter oder Verhältnisse gegen eine Nacht auf dem Plateau sprechen. 6
Weitere Übernachtungsfragen auf den Churfirsten
Der Churfirsten-Report unterscheidet das Hinderrugg-Plateau von den übrigen Gipfeln. Für die Walenstadter Seite lies den Schibenstoll-Report, für das westliche Ende den Leistchamm-Report. Die Übersicht zum Wildcampen in der Schweiz erklärt, warum die Waldgrenze eine nützliche Orientierung und keine landesweite Erlaubnis ist.
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Diese Regeln gelten auf der freien Plateaufläche, auf der eine Nacht möglich ist. Halte Station, Restaurantterrasse, Wege und Weideeinrichtungen frei und respektiere die Menschen, die auf der Alp arbeiten.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Text ist eine journalistische Einschätzung nach bestem Wissen, geprüft im Oktober 2026 anhand der unten genannten offiziellen und öffentlichen Quellen. Er ist keine Rechtsberatung und kein verbindlicher Entscheid einer Behörde.
Gelände und Luftbilder wurden anhand von Karten beurteilt, nicht vor Ort. Der aktuelle Eigentümer und eine persönliche Zusage für die Wiese sind nicht bestätigt. Gemeinderegeln, Betriebszeiten, Schnee und Hinweise vor Ort können sich ändern. Prüfe vor der Wanderung die aktuellen Quellen und frage bei der zuständigen Behörde oder beim Betreiber nach. Ein echtes ungeplantes Notbiwak ist etwas anderes als eine geplante Nacht. Du bleibst für dein Verhalten und dessen Folgen verantwortlich. Hikebeast, Leon Helg und Saftladen GmbH haften nicht für Entscheidungen auf Grundlage dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu verletzen.
Häufige Fragen
Kann ich auf dem Chäserrugg wildcampen?
Wo liegt die Wiese auf dem Plateau?
Gilt das angekündigte Campingverbot schon?
Gelten die Regeln auch für einen Biwaksack?
Kann ich im Stöfeli ein Bett reservieren?
Quellen
- Toggenburg Bergbahnen, Wanderseite zum Chäserrugg und Rosenboden, gelesen am 9. Oktober 2026: Gipfelgebäude, Restaurant, Luftseilbahn und Plateauweg. Chäserrugg-Wanderung, Rosenboden. ↩
- Schutzverordnung Alt St. Johann, genehmigt am 22. Juni 2000, Änderungen bis 12. Dezember 2019. Art. 8 (Lebensraum-Kerngebiete), Art. 10bis (Zutritt zu Wildruhezonen bei Schnee untersagt), Art. 12 Abs. 1 lit. k ("Lagern, Zelten, Campieren" in Naturschutzgebieten), Art. 17 (Landschaftsschutz), Art. 25 (Strafen), Art. 27 (Inkrafttreten mit Genehmigung). Anhang, gedruckte Seite 39, Geo 909 und 910 nennt für Parzelle 1724 die Alpkorp. Iltios als damalige Eigentümerin. Schutzverordnung, Genehmigung. ↩
- ÖREB-Kataster St. Gallen, aktuelle Auszüge vom 9. Oktober 2026. Gipfelparzelle 1791A, EGRID CH337777578621, LV95 2'742'083 / 1'224'343: Landwirtschaftszone und Lärmempfindlichkeitsstufe III. Wiesenparzelle 1724A, EGRID CH688577577783, LV95 2'742'395 / 1'224'103: Landwirtschaftszone, Lärmempfindlichkeitsstufe III und Landschaftsschutzgebiet; am Punkt kein Naturschutzgebiet und kein Kerngebiet. Die Auszüge belegen keine Eigentümerschaft. Gipfelauszug, Wiesenauszug. ↩
- Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit, Wildhaus-Alt St. Johann, in Kraft seit 1. Februar 2021. Art. 17, gedruckte Seite 5: Bewilligung für Nutzungen öffentlichen Grundes über den Gemeingebrauch hinaus; genannt sind öffentliche Strassen, Plätze, Wege, Anlagen und Gebäude. Art. 33, gedruckte Seite 9: Busse oder Anzeige, in leichten Fällen Verwarnung. Der Erlass enthält keinen eigenen Campingartikel. Polizeireglement. ↩
- Wildhaus-Alt St. Johann, aktuelle Reglemente und Gemeinderatsnachrichten vom 9. Oktober 2026, Seiten 1 bis 6: kein Inkraftsetzungsbeschluss für ein Campingreglement. Die Ortsplanungsauflage im Oktober ist weiterhin ein laufendes Verfahren und kein eigener geltender Campingerlass. Auch das St. Galler Amtsblatt enthält bis zu diesem Datum keine entsprechende Inkraftsetzung. Gemeindereglemente, Gemeinderatsnachrichten, St. Galler Amtsblatt, Änderungsauflage im Oktober. ↩
- swissALTI3D, 2-m-Höhenmodell, und SWISSIMAGE-Luftbild, 9. Oktober 2026. Gipfel LV95 2'742'083 / 1'224'343, Hangneigung im Median innerhalb von 30 m 12,8 Grad, eben sind Stationsdach und Vorplatz, Grenze zu Walenstadt 18 m. Wiese LV95 2'742'395 / 1'224'103, Neigung am Punkt 2,3 Grad, Median 4,4 Grad, Höhe 2'226 m; rund 390 m südöstlich des Gipfelpunkts, 409 m vom Stationsgebäude, Wege 34 bis 45 m entfernt, Walenstadter Grenze 74 m südlich. Bundesinventar: BLN 1613; an keinem der beiden Punkte ein Jagdbanngebiet. Wildruhezone Stöfeli rund 605 m von der Wiese entfernt. Kantonale Gefahrenkarte: beide Punkte ausserhalb des beurteilten Perimeters. swissALTI3D, Offizielle Karte und Luftbild, Kantonale Gefahrenkarte. ↩
- Polizeireglement Walenstadt, in Kraft seit 10. August 2016, aktuelle amtliche Publikation vom 31. Mai 2019. Art. 18, gedruckte Seite 4: Campieren auf öffentlichem Grund ausserhalb offizieller Campingplätze verboten; Bewilligung auf begründetes schriftliches Gesuch an die Gemeinderatskanzlei. Art. 33, gedruckte Seite 7: Busse, auch bei Fahrlässigkeit und Gehilfenschaft. SG Strafprozessverordnung, sGS 962.11, Anhang "Ordnungsbussen", Ziff. 21.6 "Unberechtigtes Campieren auf öffentlichem Grund", CHF 80, Fassung in Kraft seit 1. Mai 2026. Walenstadter Reglement, Kantonale Bussenliste. ↩
- Toggenburg Bergbahnen, aktuelle Betriebszeiten und Stöfeli-Seiten, gelesen am 9. Oktober 2026. Stöfeli im Sommer: "Übernachtungen für Gruppen auf Anfrage"; das separate Übernachtungspaket ist ein Winterangebot. Öffentlicher Kontakt +41 71 998 68 34, stoefeli@toggenburgbergbahnen.ch. Luftseilbahn Iltios zum Chäserrugg täglich bis 25. Oktober 2026, letzte Bergfahrt 16:43 Uhr, reine Talfahrt 17:13 Uhr, danach bis 1. November täglich bei guter Witterung. Die aktuelle Grundbuchseite der Gemeinde nennt das Grundbuchamt in Gams für Eigentümeranfragen. Betriebszeiten, Stöfeli-Kontakt, Winterübernachtung, Grundbuchamt. ↩
- Gemeinde Grabs, Schutzverordnung Berggebiet, Teilgebiet Gamserrugg, vom Gemeinderat erlassen am 15. Oktober 2001, vom Baudepartement genehmigt am 7. Oktober 2002. Art. 5 (Naturschutzgebiet Feuchtstandort): verboten ist "das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten sowie Campieren und Lagern"; Art. 12 (Lebensraum Kerngebiet): unzulässig ist unter anderem "Campieren ausserhalb bewilligter Plätze"; Art. 11 (Landschaftsschutzgebiet): kein Campingbegriff; Art. 23: Busse auch bei Fahrlässigkeit. ÖREB-Auszug der Grabser Parzelle 4501 (EGRID CH167774851356), 9. Oktober 2026: an der Gemeindegrenze, rund 180 m nordöstlich des Wiesenpunkts, Landschaftsschutzgebiet und Spezielle Schutzverordnung; nächstes Naturschutzgebiet rund 710 m, nächstes Lebensraum-Kerngebiet rund 1'180 m. Das Gemeindepolizeireglement von Grabs vom 14. April 2004 hat keinen Campingartikel. Schutzverordnung Gamserrugg, Grabser Auszug, Gemeindepolizeireglement Grabs. ↩