Wildcampen auf den Churfirsten
Die Churfirsten sind sieben Gipfel über dem Walensee, und nur der Hinderrugg, 2'306 m, hat Boden zum Liegen: ein Karstplateau bis zur Bahn auf dem Chäserrugg. Dort verbietet keine geltende Regel eine Nacht. Ein Campingverbot ist angekündigt, aber nicht in Kraft.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Wildcampen auf den Churfirsten: sieben Gipfel, ein Plateau
Wildcampen auf den Churfirsten beginnt mit der Form der Kette: sieben Gipfel in einer Reihe zwischen Walensee und Toggenburg. Von West nach Ost sind das Selun, 2'205 m; Frümsel, 2'265 m; Brisi, 2'278 m; Zuestoll, 2'235 m; Schibenstoll, 2'235 m; Hinderrugg, oft Hinterrugg geschrieben, 2'306 m, der höchste; und Chäserrugg, 2'262 m, wo die Bahn von Iltios an einer Bergstation mit Restaurant ankommt. Der Grat ist eine Gemeindegrenze. Südlich fallen die Felsen nach Walenstadt und zum Walensee ab, nördlich die Alpen nach Wildhaus-Alt St. Johann. Die Gipfel von Brisi und Schibenstoll liegen in Walenstadt, die Grenze läuft durch den Gipfel des Selun, und die übrigen vier liegen in Wildhaus-Alt St. Johann.78
Fünf der sieben sind Grate ohne ebenen Boden. Rund um die Gipfel von Selun, Frümsel, Brisi, Zuestoll und Schibenstoll liegt die mittlere Neigung zwischen 37,3 und 64,5 Grad, und der nächste Boden unter 10 Grad liegt 355 bis 515 m entfernt und 284 bis 661 m tiefer. Der Gipfel des Chäserrugg ist eben, aber Bergstation, Gipfelrestaurant und ein Skilift stehen darauf.8
Der Hinderrugg ist die Ausnahme. Sein Gipfel ist eben, und von ihm zieht sich ein breites Karstplateau nach Osten, an der Bergstation des Chäserrugg vorbei, auf 2'226 bis 2'306 m und weit über der Baumgrenze. Auf diesem Plateau werden die Nächte auf den Churfirsten tatsächlich verbracht: Im Juli 2025 nannte der Blick den Chäserrugg den Hotspot der Gemeinde für Zelte, und der Wildhüter sagte, es gebe kaum mehr eine Nacht ohne Zelt auf einem Berg.68
Keine geltende Regel verbietet eine Nacht auf dem Hinderrugg-Plateau
Die Schutzverordnung verbietet das Campieren in Naturschutzgebieten, und auf dem Plateau liegt keines. Die Toggenburger Seite der Kette, das Plateau eingeschlossen, gehört zur früheren Gemeinde Alt St. Johann, heute Teil von Wildhaus-Alt St. Johann, und der Kataster hängt deren Schutzverordnung an die Plateauparzellen. Sie enthält eine einzige Campingklausel, im Artikel über die Naturschutzgebiete:12
"In den Schutzgebieten sind alle Tätigkeiten und Massnahmen, die eine Gefährdung dieser Gebiete mit sich bringen, verboten. Dazu gehören insbesondere: ... k) die Nutzung zu Erholungs- und Freizeitzwecken, wie Lagern, Zelten, Campieren und das Anfachen von Feuer, ausser an den bezeichneten Stellen;"Schutzverordnung Alt St. Johann, Art. 12 Abs. 1 lit. k.
Im Schutzgebiet trifft das auch den Biwaksack, denn zum Lagern braucht es kein Zelt. Es gilt aber nur in den Naturschutzgebieten der Verordnung, und der Kataster zeigt auf dem Plateau keines: Auf der Parzelle von Gipfel und Nordplatz liegt das nächste 2'423 m vom Gipfel entfernt, und die Parzellen des Südostplatzes und der Bergstation tragen keines. Weiter unten nennt derselbe Artikel den Gräppelensee und den südlichen Schwendisee: In den Schutzgebieten dort ist eine Nacht verboten.12
Die Zonen, die das Plateau tatsächlich decken, nennen kein Zelt. Gipfel und Nordplatz liegen in einem Lebensraum Kerngebiet (Art. 8) und einem Landschaftsschutzgebiet (Art. 17), der Südostplatz nur im Landschaftsschutzgebiet. Kerngebiete "sind in ihrer Unberührtheit zu erhalten", und Art. 8 verbietet Tätigkeiten, die sie beseitigen oder beeinträchtigen; seine Liste nennt Bauten, die Intensivierung der Nutzung, Strassen, permanente Transportanlagen, Abbaustellen und in lit. e touristische oder sportliche Anlässe, welche die Lebensräume beeinträchtigen. Art. 17 nennt Landschaftsschutzgebiete "Lebensraum und Erholungsraum zugleich" und verbietet Massnahmen, die das Landschaftsbild beeinträchtigen. Keiner der beiden Artikel nennt ein Zelt. Die Generalklausel in Art. 8 ist der Grund, warum die Grundregeln unten hier zählen: ein kleines Zelt, kein Feuer, keine Gruppe, nichts zurücklassen.12
Das Polizeireglement der Gemeinde hat keinen Campingartikel, gilt aber für die Wege. Das Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit, seit dem 1. Februar 2021 in Kraft, verlangt eine Bewilligung des Gemeinderates für jede Nutzung öffentlichen Grundes oder öffentlicher Sachen über den Gemeingebrauch hinaus und nennt öffentliche Strassen, Plätze, Wege und Anlagen als solche Sachen (Art. 17); Art. 33 büsst Verstösse. Ein Zelt auf einem markierten Weg oder bei der Bergstation braucht diese Bewilligung. Die Plätze unten liegen abseits der Wege.3
Korrigiert am 9. Oktober 2026. Eine frühere Fassung sagte, die Busse dieses Reglements (Art. 33) habe auf dem Plateau nichts, woran sie anknüpfen könne; auf den Wegen und bei der Station kann sie es, über Art. 17. Eine frühere Fassung bot zudem ein Bett im Berggasthaus Stöfeli ab 99 Franken an; das ist sein Winterpaket, im Sommer übernachten dort nur Gruppen auf Anfrage. Die Einschätzung für das Plateau bleibt unverändert.39
Die St. Galler Campingbusse braucht ein Gemeindeverbot, und von den beiden Gemeinden am Grat hat nur Walenstadt eines. Der Kanton kennt kein eigenes Campingverbot. Seine Ordnungsbussenliste tarifiert "Unberechtigtes Campieren auf öffentlichem Grund" mit 80 Franken (sGS 962.11, Anhang Ziff. 21.6), unter dem Titel der Widerhandlungen gegen Gemeindereglemente. Sie greift dort, wo eine Gemeinde das Campieren auf öffentlichem Grund verbietet. Walenstadt tut das in Art. 18 seines Polizeireglements, mit der schriftlichen Bewilligung der Gemeinderatskanzlei als Ausweg. Wildhaus-Alt St. Johann tut es nicht.45
Bundesebene: ein Landschaftsinventar, kein Jagdbanngebiet. Die ganze Kette liegt im Objekt BLN 1613 "Speer, Churfirsten, Alvier" des Bundesinventars der Landschaften, das Behörden bei ihrer Planung bindet und Wandernden keine Regel setzt. Kein eidgenössisches Jagdbanngebiet berührt die Kette. Die nächste Wildruhezone, Stöfeli, beginnt rund 600 m von beiden Plätzen und 743 m vom Gipfel des Hinderrugg, und ihre Regel greift nur bei Schnee: Dann ist das Betreten verboten (Art. 10bis der Schutzverordnung). Der Schiessplatz Obertoggenburg Süd der Armee liegt auf der Nordseite unter Selun und Frümsel, 3,5 km vom Plateau.71
Ein Campingreglement ist angekündigt, aber nicht in Kraft
Die Gemeinde hat gesagt, dass sie ein Verbot will. Am 10. Juli 2025 berichtete der Blick, dass Wildhaus-Alt St. Johann gegen Wildcamper vorgeht, mit dem Chäserrugg als Hotspot: "Derzeit wird ein strenges Campingreglement ausgearbeitet", und "Wann dieses in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt". Das St. Galler Tagblatt berichtete am selben Tag über denselben Plan.6
Am 9. Oktober 2026 ist es nicht in Kraft. Die aktuelle Reglementssammlung, die Gemeinderatsnachrichten vom 9. Oktober und das St. Galler Amtsblatt enthalten keine Inkraftsetzung des angekündigten Campingverbots. Die jüngste Ortsplanungsrevision mit Baureglement liegt vom 1. bis 30. Oktober 2026 zur Änderungsauflage auf. Art. 11 des Entwurfs regelt Campingfahrzeuge mit Ausnahmen, kein Zelt und keinen Biwaksack von Wandernden. Die Daten für Genehmigung und Vollzugsbeginn sind im Entwurf noch offen. Für die Revision der Schutzverordnung lief die Mitwirkung vom 13. April bis 13. Mai 2026; der aktuelle Kataster verweist weiterhin auf den bisherigen genehmigten Erlass. Frag vor deiner Nacht bei Wildhaus-Alt St. Johann nach der aktuellen Regel, über das Kontaktformular oder bei der Verwaltung an der Hauptstrasse 40 in Alt St. Johann.6
Wo du schläfst: zwei Plätze auf dem Plateau
Südöstlich der Bergstation Chäserrugg: die Wiese. Der bessere Boden liegt bei 47,15257 N, 9,31637 E (LV95 2'742'395 / 1'224'103), 2'226 m: eine offene Wiese von rund 150 m mit verstreuten Kalksteinen, einer mittleren Neigung von 4,4 Grad im Umkreis von 30 m und Schafen im Sommer. Ein markierter Weg führt an ihrem Südrand entlang und an ihrer Ostseite hinunter, 34 bis 45 m vom Platz, und jenseits des Nordostrands liegt ein Felsband. Das Gebäude von Bergstation und Restaurant steht 409 m nordwestlich, und seine Terrasse blickt über die Wiese. Die Gemeindegrenze zu Walenstadt verläuft 74 m südlich des Platzes: Stell das Zelt in die Nordhälfte der Wiese, dann bleibst du in Wildhaus-Alt St. Johann.87
Nördlich des Hinderrugg-Gipfels: der steinige Rücken. Bei 47,15620 N, 9,30518 E (LV95 2'741'537 / 1'224'487), 2'258 m, 284 m nördlich des Gipfels und 48 m tiefer, fällt das Plateau sanft nach Norden ab, 5,2 Grad am Platz. Der Boden ist steiniges Karstgras: Such dir eine freie Stelle und bleib weg vom Schneezaun, der 40 bis 100 m südöstlich durchs Gelände läuft. Das nächste Gebäude ist das Schäferhüttli, eine kleine Hirtenhütte, 317 m entfernt, der nächste Weg 42 m, die Grenze zu Walenstadt 230 m: der grösste Abstand auf dem Plateau.87
Nicht auf dem Gipfel selbst. Die flache Kuppe des Hinderrugg ist die markierte Route, 14 m von der Grenze zu Walenstadt und 28 m vom Abbruch zum Walensee.8
Hinauf, und wann. Die Bahn von Iltios kommt auf dem Chäserrugg an, rund 550 m östlich des Hinderrugg-Gipfels; zu Fuss führen markierte Wege von Iltios und durchs Gluristal hinauf. Stell das Zelt spät auf, brich beim ersten Licht ab, nimm alles wieder mit und halte Abstand zu den Schafen und zu jeder Tränke. Komm in den schneefreien Monaten: Bei Schnee ist die Wildruhezone Stöfeli, rund 600 m von beiden Plätzen, gesperrt.91
Wessen Boden. Das Plateau ist Alpweide, im Sommer mit Schafen. Keine Regel macht eine Nacht dort von der Zustimmung des Eigentümers abhängig, und eine Gebühr oder feste Abmachung ist nicht publiziert. Wenn dich der Hirt oder der Eigentümer bittet weiterzuziehen, zieh weiter.8
Ein Bett statt Zelt: das Berggasthaus Stöfeli unterhalb des Chäserrugg, nur nach Absprache. Im Sommer 2026 bietet es Übernachtungen nur für Gruppen auf Anfrage an; das Paket ab 99 Franken für Erwachsene und 50 Franken für Kinder, mit Abendessen und Frühstück, ist ein Winterangebot. Frag für dein Datum unter +41 71 998 68 34 oder stoefeli@toggenburgbergbahnen.ch an. Ohne bestätigtes Bett schläfst du im Tal und machst das Plateau zum Tagesausflug.9
Ort für Ort: die anderen Gipfel, die Walenseeseite und die Alpen
- Hinderrugg-Plateau, 2'226 bis 2'306 m: legal für eine Nacht. Die beiden Plätze oben, beide in Wildhaus-Alt St. Johann und ausserhalb jedes Naturschutzgebiets, Stand 9. Oktober 2026.1
- Gipfel des Chäserrugg, 2'262 m: nein. Dort stehen Bergstation, Gipfelrestaurant und ein Skilift.8
- Selun, Frümsel, Brisi und Zuestoll: kein Platz. Grate mit einer mittleren Neigung von 37,3, 53,5, 42,7 und 64,5 Grad rund um den Gipfel. Die Gemeindegrenze läuft durch den Gipfel des Selun, und der Brisi-Gipfel liegt in Walenstadt.8
- Schibenstoll, 2'235 m: ein eigener Report. Der Gipfel liegt in Walenstadt, wo der Bewilligungsweg des Polizeireglements entscheidet: Wildcampen am Schibenstoll. Der Leistchamm, ein eigener Gipfel am Westende über Amden, hat ebenfalls einen: Wildcampen am Leistchamm.5
- Die Walenseeseite: höchstens mit Bewilligung. Unter den Felsen haben die Walenstadter Alpen bei Tschingla, Lüsis und Walenstadtberg ebenen Boden erst auf 1'300 bis 1'650 m, zwischen Alpgebäuden und Wald. Campieren auf öffentlichem Grund braucht dort die schriftliche Bewilligung der Gemeinderatskanzlei (Art. 18), ohne sie kostet es 80 Franken. Vom 15. Dezember bis zum Ende der Skisaison sperrt die Wildruhezone Churfirsten-Südflanke die Südflanke.547
- Die Alpen der Nordseite und das Tal: nein. Selamatt, Iltios, die Alp Selun, das Brisital und Schwendi liegen auf 1'100 bis 1'850 m, an oder unter der Baumgrenze, zwischen Alpgebäuden, Gasthäusern und Skiliften. In den Naturschutzgebieten der Schutzverordnung, etwa am Gräppelensee und am südlichen Schwendisee, ist das Campieren verboten (Art. 12 Abs. 1 lit. k). Unter Selun und Frümsel achte auf die Schiessanzeigen des Schiessplatzes der Armee.17
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Das gilt überall, wo du wirklich draussen schlafen darfst, auf den Churfirsten also auf dem Hinderrugg-Plateau und nirgends sonst am Grat. Der Kerngebietsartikel verbietet alles, was das Gebiet beeinträchtigt: also ein kleines Zelt abseits des Weges, und du verlässt das Plateau so, wie du es angetroffen hast.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Oktober 2026, gestützt auf die unten verlinkten amtlichen und öffentlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft einer Behörde.
Gemeinderegeln ändern sich, und diese Gemeinde hat eine angekündigt: Im Juli 2025 wurde ein Campingreglement ausgearbeitet, und ob und wann es in Kraft tritt, ist offen. Die Eigentümer der Plateauparzellen sind nicht bestätigt, das Polizeireglement von Walenstadt ist im Wortlaut zitiert, der am 9. Oktober 2026 gelesen wurde, und die Plätze sind anhand amtlicher Luftbilder und des Höhenmodells des Bundes beurteilt, nicht vor Ort vermessen. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge die Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak ist etwas anderes als eine geplante Nacht. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und dessen Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen aufgrund dieses Textes und rufen niemanden auf, geltendes Recht zu brechen.
Häufige Fragen
Ist Wildcampen auf den Churfirsten erlaubt?
Ist das angekündigte Campingverbot schon in Kraft?
Wie hoch ist die Busse?
Warum nicht auf den anderen Gipfeln oder auf dem Chäserrugg?
Wo schlafe ich dort oben mit einem Dach über dem Kopf?
Quellen
- Schutzverordnung Alt St. Johann, konsolidierte Fassung (oereblex-Anhang 17257), vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am 22. Juni 2000 und geändert am 23. Januar 2003, 27. Oktober 2010, 10. Juli 2012, 17. August 2015, 16. Januar 2017, 6. Mai 2019 und 12. Dezember 2019. Art. 8 Abs. 1 (Lebensraum Kerngebiet): "Sie sind in ihrer Unberührtheit zu erhalten. Tätigkeiten, die den Schutzgegenstand beseitigen oder beeinträchtigen, sind nicht zulässig. Untersagt sind insbesondere:", gefolgt von lit. a bis f, darunter lit. e "touristische, sportliche oder andere Anlässe, die eine Beeinträchtigung der Lebensräume zur Folge haben"; kein Campingbegriff. Art. 10bis Abs. 1: "In allen Wildruhezonen ist das Betreten oder Befahren bei Schneelage untersagt." Art. 12 Abs. 1 (Naturschutzgebiete), lit. k im Text zitiert; lit. m nennt den Gräppelensee und den südlichen Schwendisee. Art. 17 Abs. 1: "Sie sind Lebensraum und Erholungsraum zugleich."; Abs. 2 verbietet Massnahmen, die Erscheinungsform, Geländegestaltung und Eigenart der Landschaft beeinträchtigen; kein Campingbegriff. Art. 25 Abs. 1: "Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung werden gemäss den Strafbestimmungen des Baugesetzes und der Naturschutzverordnung geahndet. Strafbar sind vorsätzliche und fahrlässige Übertretungen." Das Baugesetz ist inzwischen durch das Planungs- und Baugesetz (PBG, sGS 731.1) ersetzt, dessen Art. 162 Verstösse gegen Schutzverordnungen mit Busse bis 30'000 Franken bestraft, wie im Altmann-Report dieser Reihe zitiert. Art. 27 Abs. 1: in Kraft mit der Genehmigung des Baudepartements. oereblex.sg.ch (Schutzverordnung), Genehmigung von 2000 (PDF). ↩
- Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB), Kanton St. Gallen, Auszüge mit Geometrie vom 9. Oktober 2026, jede Flächenbeschränkung punktgenau geprüft. Parzelle Wildhaus-Alt St. Johann 1757A (EGRID CH907757867765, 7'685'991 m², mit dem Hinderrugg-Gipfel, dem Nordplatz und dem Zuestoll): am Gipfel, LV95 2'741'548 / 1'224'203, und am Nordplatz "Landschaftsschutzgebiet LS", "Lebensraum Kerngebiet LR K", Landwirtschaftszone und Empfindlichkeitsstufe III; das nächste Naturschutzgebiet auf der Parzelle liegt 2'423 m vom Gipfel. Parzelle 1724A (EGRID CH688577577783, 4'551'272 m²), am Südostplatz, LV95 2'742'395 / 1'224'103: "Landschaftsschutzgebiet LS", Landwirtschaftszone und Stufe III; Kerngebiet 421 m, Skiabfahrtsgelände 180 m; kein Naturschutzgebiet auf der Parzelle. Parzelle 1791A (EGRID CH337777578621, 6'738 m²), die Bergstation Chäserrugg: nur Landwirtschaftszone und Stufe III. Die Bestimmungen, die der Kataster an diese Zonen hängt, sind die Schutzverordnung Alt St. Johann (oereblex 17257) und ihre Genehmigung (oereblex 15002). Der Kataster verzeichnet Beschränkungen, nicht das Eigentum. oereb.geo.sg.ch (1757A), oereb.geo.sg.ch (1724A). ↩
- Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann, "Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit", erlassen vom Gemeinderat am 27. November 2020, dem fakultativen Referendum unterstellt vom 17. Dezember 2020 bis 25. Januar 2021, in Vollzug seit 1. Februar 2021: Abschnitte zu Lärm, Abfall, Benützung von Strassen und öffentlichen Plätzen sowie Videoüberwachung im öffentlichen Raum; Art. 33 bestraft Verstösse mit Busse; keine Bestimmung zu Campieren, Zelten, Biwakieren oder Übernachten. Die Gemeinde publiziert es als gescanntes PDF an ihrem Online-Schalter. Reglement (PDF), wildhaus-altstjohann.ch. Art. 17 (gedruckte Seite 5): Die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung öffentlichen Grundes und öffentlicher Sachen braucht eine Bewilligung des Gemeinderates; als öffentliche Sachen im Gemeingebrauch nennt er Strassen, Plätze, Wege, Anlagen und öffentliche Gebäude. Korrigiert am 9. Oktober 2026: Eine frühere Fassung sagte, Art. 33 habe auf dem Plateau nichts, woran er anknüpfen könne. ↩
- Kanton St. Gallen, Strafprozessverordnung (sGS 962.11), Anhang "Ordnungsbussen", Fassung in Vollzug seit 1. Mai 2026 (erlassen am 31. März 2026): Titel 21 "Widerhandlungen gegen Gemeindereglemente", Ziff. 21.6 "Unberechtigtes Campieren auf öffentlichem Grund", 80 Franken, geändert durch den IV. Nachtrag vom 10. Dezember 2019 (nGS 2019-101). Ein Tarif für Widerhandlungen gegen Gemeindereglemente: Er setzt ein kommunales Verbot des Campierens auf öffentlichem Grund voraus. gesetzessammlung.sg.ch (Anhang). ↩
- Polizeireglement der Gemeinde Walenstadt, Art. 18 "Campieren": Abs. 1 "Das Campieren auf öffentlichem Grund ausserhalb von offiziellen Campingplätzen ist verboten."; Abs. 2 "Die Gemeinderatskanzlei kann auf begründetes und schriftliches Gesuch hin Bewilligungen erteilen."; Art. 33 bestraft Verstösse mit Busse, Fahrlässigkeit und Gehilfenschaft eingeschlossen. Am 9. Oktober 2026 in der aktuellen Publikation vom 31. Mai 2019 nachgelesen; derselbe Artikel ist im Report dieser Reihe zitiert, Wildcampen am Schibenstoll; der kantonale Tarif für Campieren auf öffentlichem Grund ist Ziff. 21.6, 80 Franken. publikationen.sg.ch. ↩
- Wildhaus-Alt St. Johann, Gemeinderatsnachrichten vom 9. Oktober 2026, Seiten 1 bis 6: Ein neues Friedhofreglement und ein Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft, das Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit soll beim Feuerwerk angepasst werden; kein Campingreglement. Änderungsauflage der Ortsplanungsrevision vom 1. bis 30. Oktober 2026 (Amtsblatt vom 1. Oktober 2026): Entwurf des Baureglements vom 31. August 2026, Art. 11 zu Campingfahrzeugen mit Ausnahmen, Art. 29 zu Genehmigung und Vollzugsbeginn, die Daten auf Seite 12 offen. Revision der Schutzverordnung: Mitwirkung vom 13. April bis 13. Mai 2026 (Amtsblatt vom 10. April 2026); der Kataster verweist weiterhin auf den genehmigten Erlass (oereblex 17257). Das St. Galler Amtsblatt enthält bis zum 9. Oktober 2026 kein Campingreglement der Gemeinde. Gemeinderatsnachrichten 09.10.2026, 01.10.2026, Baureglement 31.08.2026, 10.04.2026. Blick, 10.07.2025 (Ankündigung in der Presse, kein Erlass). ↩
- Amtliche Geodaten des Bundes, abgefragt am 1. und 2. Oktober 2026 mit Toleranz 0 an den sieben Gipfeln, an beiden Plätzen und über die ganze Kette vom Leistchamm bis über den Chäserrugg hinaus (LV95 2'733'500 bis 2'744'500 / 1'221'000 bis 1'227'500). Gipfel (LV95, Höhe, Gemeinde am Punkt): Selun 2'737'780 / 1'223'996, 2'204,7 m, Wildhaus-Alt St. Johann, die Grenze zu Walenstadt läuft durch den Gipfel; Frümsel 2'738'571 / 1'223'980, 2'265,4 m, Wildhaus-Alt St. Johann; Brisi 2'739'424 / 1'224'093, 2'277,8 m, Walenstadt; Zuestoll 2'740'047 / 1'224'216, 2'235,1 m, Wildhaus-Alt St. Johann; Schibenstoll 2'740'810 / 1'224'265, 2'235,1 m, Walenstadt; Hinderrugg 2'741'548 / 1'224'203, 2'306,5 m, Wildhaus-Alt St. Johann; Chäserrugg 2'742'083 / 1'224'343, 2'261,0 m, Wildhaus-Alt St. Johann. Alle Gipfel und beide Plätze liegen im BLN 1613 "Speer, Churfirsten, Alvier"; das Inventar bindet Behörden von Bund und Kantonen und setzt Wandernden keine Regel. Kein eidgenössisches Jagdbanngebiet irgendwo in der Kette; kein Park, kein Auengebiet, kein Flach- oder Hochmoor, keine Moorlandschaft, kein Amphibienlaichgebiet und keine Trockenwiese an einem Gipfel oder Platz. Wildruhezonen (Bundesportal, kantonale Daten, rechtsverbindlich): Stöfeli Nr. 112, Zutrittsverbot bei Schneelage und Leinenpflicht, beschlossen 2017, 347 m vom Gipfel des Chäserrugg, 743 m vom Gipfel des Hinderrugg, 605 m vom Südost- und 598 m vom Nordplatz; Churfirsten-Südflanke Nr. 16, vom 15. Dezember bis Ende der Skisaison, 1'266 m vom Selun. Sachplan Militär: "Schiessplatz Obertoggenburg Süd", Standort festgesetzt und in Kraft seit 8. Dezember 2017, ein Standortpunkt bei LV95 2'738'072 / 1'224'819 auf der Nordseite unter Selun und Frümsel, 873 m vom Selun, 977 m vom Frümsel und 3,5 km vom Hinderrugg, kein publizierter Perimeter; der Waffenplatz Walenstadt liegt auf Seehöhe. Abstand zur Grenze von Walenstadt (swissBOUNDARIES3D, aktuelles Jahr): Gipfel des Hinderrugg 14 m, Gipfel des Chäserrugg 18 m, Südostplatz 74 m, Nordplatz 230 m. map.geo.admin.ch. ↩
- Gelände und Luftbild, 1. und 2. Oktober 2026, swissALTI3D-Kacheln 2 m (2026). Mittlere Neigung im Umkreis von 30 m um jeden Gipfel: Selun 37,3 Grad, Frümsel 53,5, Brisi 42,7, Zuestoll 64,5, Schibenstoll 40,6, Hinderrugg 5,2, Chäserrugg 12,8. Nächster Boden unter 10 Grad (ein Fenster von 10 mal 10 m): Selun 451 m entfernt und 284 m tiefer, Frümsel 409 m und 341 m tiefer, Brisi 492 m und 655 m tiefer, Zuestoll 355 m und 387 m tiefer, Schibenstoll 515 m und 661 m tiefer; am Hinderrugg und am Chäserrugg der Gipfel selbst. Südostplatz, LV95 2'742'395 / 1'224'103, WGS84 47,15257 / 9,31637, 2'226 m: 2,3 Grad am Platz, Median 4,4 im Umkreis von 30 m, eine ebene Fläche von 4'280 m² mit durchschnittlich 4,4 Grad; Profile eben von 70 m südlich bis 80 m nördlich und von 60 m westlich bis 60 m östlich; nächster Weg (swissTLM3D) 34 bis 45 m; nächstes Gebäude (GWR) 364 m, das Gebäude von Bergstation und Restaurant 409 m; Gelände steiler als 40 Grad 44 m. Luftbild SWISSIMAGE: eine offene Wiese von rund 150 m mit verstreuten Kalksteinen, Schafe im Nordwestviertel, ein markierter Weg am Südrand entlang und an der Ostseite hinunter, ein Felsband jenseits des Nordostrands; keine Tränke, kein Tümpel, keine Rinne. Nordplatz, LV95 2'741'537 / 1'224'487, WGS84 47,15620 / 9,30518, 2'258 m: 5,2 Grad am Platz, Median 12,1 im Umkreis von 30 m; Nord-Süd-Profil von 2'268 m 50 m südlich bis 2'246 m 50 m nördlich, in Ost-West-Richtung eben von 60 m westlich bis 100 m östlich; nächster Weg 42 m; nächstes Gebäude das Schäferhüttli, 317 m; Gelände steiler als 40 Grad 108 m; Luftbild: steiniges Karstgras, ein Schneezaun 40 bis 100 m südöstlich, kein Wasser. Die flache Kuppe des Hinderrugg, LV95 2'741'531 / 1'224'199, liegt auf der markierten Route, 14 m von der Grenze zu Walenstadt und 28 m von Gelände steiler als 40 Grad. swissALTI3D (STAC), map.geo.admin.ch (SWISSIMAGE). Neu gemessen am 9. Oktober 2026 am gerundeten Chäserrugg-Punkt: Median 12,8 Grad. ↩
- Toggenburg Bergbahnen, chaeserrugg.ch, gelesen am 9. Oktober 2026: Die Sommerzeiten 2026 führen beim Berggasthaus Stöfeli "Übernachtungen für Gruppen auf Anfrage"; das Übernachtungspaket im Stöfeli, ab 99 Franken für Erwachsene und 50 Franken für Kinder mit Abendessen und Frühstück, ist das Winterangebot. Korrigiert am 9. Oktober 2026: Eine frühere Fassung nannte dieses Paket ohne seine Saison. Kontakt +41 71 998 68 34, stoefeli@toggenburgbergbahnen.ch. Toggenburg Tourismus führt die Campingplätze im Tal auf. Betriebszeiten, Stöfeli, Winterübernachtung, Toggenburg Tourismus. ↩