Stand: 12. August 2026

Wildcampen am Leistchamm: die Vorschrift erlaubt es, der Berg nicht

Amden hat eine Schutzverordnung geschrieben, die in zwei ihrer Zonen Zelte verbietet und sie dabei genau benennt, und hat dann die Zone, die den Gipfel des Leistchamm abdeckt, ohne ein Wort zum Campieren verfasst. Diese Auslassung ist belegbar und nicht bloss Glück, und ich zeige dir den Beleg. Danach zeige ich dir die Hangneigung am Gipfel, die das ganze rechtliche Argument im wörtlichsten Sinn zur Theorie macht.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, am Abend aufgestellt, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen das Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht auch darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Derselbe Erlass verbietet Zelte zweimal, und hier nicht

Wildcampen am Leistchamm hängt daran, in welcher Zone du stehst, und die Schutzverordnung Amden ist über diesen Unterschied ungewöhnlich klar.

Was der Kataster am Punkt liefert. Der St. Galler Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen führt auf dieser Parzelle 1'568 Beschränkungen, davon 1'544 mit Flächengeometrie. Point-in-Polygon am Gipfel liefert vier: ein Lebensraum Kerngebiet LR K, das kantonale Waldreservat Amden, die Grundbezeichnung "übriges Gemeindegebiet" und die Empfindlichkeitsstufe III. Der Kataster nennt zugleich, welcher Gemeindeerlass für das Kerngebiet in Kraft ist, und daher wusste ich, was zu lesen war.2

Der Zonenartikel, vollständig. Art. 6 Abs. 2 der Schutzverordnung Amden beginnt mit einer Generalklausel und zählt dann auf, was gemeint ist: Veranstaltungen und Aktivitäten während der Brut- und Setzzeit, Bauten und Anlagen, Dünger und Chemikalien, landwirtschaftliche Intensivierung, Anlagen zur Förderung des Erholungsraums, das Stören und Töten freilebender Tiere sowie Abbaustellen und Deponien. Sieben Buchstaben, a bis g. Das Campieren ist keiner davon.3

"h) das Anfachen von Feuer, das Lagern, Zelten, Campieren sowie das Überlassen von Standplätzen dafür;"Schutzverordnung Amden, Art. 10 Abs. 2 Bst. h, über Biotope.

Dieser Satz steht in derselben Verordnung. Und dieser auch, aus Art. 13 über die Übergangsbereiche: "das Zelten, Campieren sowie das Überlassen von Standplätzen dafür." Der Verordnungsgeber kannte die Formel, hat sie zweimal ausgeschrieben und an Biotope und Pufferstreifen gehängt. Im Artikel über das Kerngebiet, in dem der Gipfel des Leistchamm liegt, kommt sie nicht vor. Eine Auslassung, der ein Dokument auf den eigenen Seiten zweimal widerspricht, ist kein Versehen.4

Wie weit diese Zonen tatsächlich weg sind. Hier schlägt eine Distanzrangfolge die blosse Ja-Nein-Abfrage. Gegen jede Beschränkung auf der Parzelle gemessen, liegt die nächste Pufferzone 1'386 Meter vom Gipfel und das nächste Naturschutzgebiet 3'201 Meter. Keines der beiden Campingverbote dieser Verordnung kommt in die Nähe der Spitze.2

Was die Zone sehr wohl verbietet. Art. 6 Abs. 2 ist eine Generalklausel: Untersagt sind Handlungen, die das Kerngebiet beeinträchtigen, und die sieben Buchstaben sind Beispiele und keine abschliessende Liste. Buchstabe a gehört in den Kalender: sämtliche Veranstaltungen und Aktivitäten sportlicher oder gesellschaftlicher Art zwischen dem 15. März und dem 1. Juli, der Brut- und Setzzeit. Absatz 3 zieht die Bestimmungen des Landschaftsschutzes herein, Absatz 4 verlangt Hunde an der Leine, und Art. 27 stellt Verstösse unter Haft oder Busse, fahrlässig wie vorsätzlich. Die ehrliche Lesart ist also nicht "alles geht". Sie lautet, dass ein Zelt hier niemand verboten hat, während vieles andere verboten ist und über allem eine Generalklausel steht.35

Die beiden anderen Treffer fügen kein Verbot hinzu. Das Waldreservat Amden ist ein kantonales Waldreservat, und das Instrument dahinter ist ein Entschädigungsvertrag zwischen Waldeigentümer und Kanton: Vertragsbestandteile, Reservatsziele, waldbauliche Massnahmen, Entschädigung, Eintrag im Grundbuch. Von Zelten, Campieren, Feuer oder Betreten ist darin überhaupt nicht die Rede. Darüber liegt das Bundesinventar der Landschaften, BLN 1613 "Speer, Churfirsten, Alvier", über dem Gipfel; das BLN bindet Behörden bei ihrem Handeln und ist kein an einen Wanderer mit Biwaksack gerichtetes Verbot.51

Dann kommst du oben an, und es gibt nichts zum Hinlegen

Ich habe eine Weile am Wortlaut oben gearbeitet, und die Geländemessung hat das alles in einer Zeile weggewischt.

Der Gipfel misst 39,7 Grad. Im Terrainmodell des Bundes auf einem 20-Meter-Raster über eine 400-Meter-Box beprobt, 441 Punkte, alle zurückgeliefert. Hangneigung am Punkt: 39,7 Grad. Flachster Boden irgendwo in der Box: 15,1 Grad, zwanzig Meter entfernt auf 2'098,1 m. Steilster Wert: 80,6 Grad. Punkte unter 7 Grad, also dort, wo ein Zelt zu rutschen aufhört: null von 361.6

Zu maskieren war hier kein Wasser, was erwähnenswert ist, weil das an Seespots die übliche Falle ist und auf einem trockenen Kalkgrat nicht zutrifft. Die häufigste Höhe im ganzen Raster kommt dreimal vor, es wird also nichts zu einer falschen Ebene geglättet, und die Zahlen sind das, was der Berg wirklich tut.6

Die praktische Antwort ist also kurz. Der Leistchamm ist das westliche Ende der Churfirsten und benimmt sich auch so: ein steiler Gras- und Kalkgrat, der hart zum Walensee abfällt. Du kannst auf dem Gipfel nicht schlafen, weil es keinen Boden zum Schlafen gibt, und nicht, weil es jemand verboten hätte. Das ist ein anderer Satz als der, den die meisten erwarten, und er ist der richtige.

Wenn du trotzdem eine Nacht in dieser Gegend willst, folgt aus den Abschnitten oben zweierlei. Geh dorthin, wo Boden ist, und das heisst den Gipfelblock ganz zu verlassen, und prüfe dann, wohin du geraten bist: Die beiden Zonen genau dieser Verordnung, die Zelte sehr wohl verbieten, beginnen 1'386 und 3'201 Meter weiter, und sie sind genau der flache, feuchte, interessante Boden, der in der Dämmerung einladend aussieht. Und behalte den Kalender im Kopf. Zwischen dem 15. März und dem 1. Juli ist das Kerngebiet für sportliche Betätigung geschlossen, und das ist der Teil dieser Verordnung, der dich am ehesten wirklich betrifft.32

Wofür der Berg gut ist, ist das Gehen. Nichts im Kerngebietsartikel betrifft deine Schuhe auf einem Weg, der Grat von Amden über den Leistchamm ist einer der besseren Tage über dem Walensee, und der Blick auf den See ist der Grund, warum die ganze Gegend überhaupt im Bundesinventar der Landschaften steht.1

Der Ort

Gipfel: WGS84 47,146020 N / 9,213233 O, LV95 2'734'591 / 1'223'193, 2'101,3 m im Terrainmodell des Bundes, Gemeinde Amden, Kanton St. Gallen, am Westende der Churfirstenkette über dem Nordufer des Walensees.6

Die Bundesabfrage am Punkt liefert einen Treffer und eine lange Reihe Leerstellen: BLN-Objekt 1613, "Speer, Churfirsten, Alvier". Jagdbanngebiete, Wildruhezonen, Auen, Hochmoore, Flachmoore, Moorlandschaften, Amphibienlaichgebiete, Trockenwiesen, Wasservogelreservate und Pärke von nationaler Bedeutung kommen alle leer zurück. Diese Leerstellen wurden mit einer Gegenprobe geprüft, die das Jagdbanngebiet Nr. 3 Kiental liefert, und mit einer Kontrolle auf eine ungültige Ebene, die mit HTTP 400 abbricht, statt nichts zurückzugeben; ein leeres Ergebnis bedeutet also Abwesenheit.1

Rund um den Gipfel wird der Kataster rasch dicht, was zu wissen lohnt, wenn du absteigen und schlafen willst: Das nächste Naturwaldreservat ohne aktive Eingriffe liegt 101 Meter entfernt, ein potenzieller Gewässerraum 128 Meter, Wald 375 Meter, eine Moorlandschaft 573 Meter und ein Geotopschutzgebiet 597 Meter. Der Leistchamm steht am Rand eines dichten Schutzmosaiks und nicht im offenen Gelände.2

Eines werde ich nicht entscheiden: wie die Gemeinde ihre eigene Generalklausel lesen würde, wenn hier oben tatsächlich jemand ein Zelt aufstellte. Art. 6 Abs. 2 untersagt Handlungen, die das Kerngebiet beeinträchtigen, und lässt die Liste offen, und ich erfinde keinen Entscheid, den niemand gefällt hat. Was ich sagen kann: Das genaue Wort für das, was du tun würdest, kommt in dieser Verordnung zweimal vor und nie im Artikel, der für diesen Boden gilt.

  • Nicht auf dem Gipfel, aus dem einfachsten Grund überhaupt: 39,7 Grad am Punkt und nichts unter 7 Grad im Umkreis von 400 Metern6.
  • Nicht zwischen dem 15. März und dem 1. Juli irgendwo im Kerngebiet, wo während der Brut- und Setzzeit jede sportliche Betätigung untersagt ist3.
  • Nicht in den Pufferzonen und Biotopen, 1'386 m und 3'201 m weiter, wo diese Verordnung Zelten und Campieren ausdrücklich nennt4.
  • Ausserhalb des Schutzmosaiks und oberhalb der Waldgrenze, wo die SAC-Empfehlung für eine Nacht greift und der Boden nicht verzeichnet ist7.
  • Mit dem Wort des Grundeigentümers, wo immer du landest, was auf diesen Alpen die Antwort ist, die es wirklich entscheidet.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Der Leistchamm schweigt zum Campieren, weil es niemand aufschreiben musste. Das hält nur, solange das Verhalten hält, und auf einem Grat, der dreieinhalb Monate im Jahr für sportliche Betätigung geschlossen ist, hält es enger als sonst.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand August 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.

Die rechtliche Hälfte dieser Einschätzung stützt sich auf das Fehlen eines Wortes in einem Artikel einer Gemeindeverordnung, gelesen gegen sein Vorkommen in zwei anderen. Das ist eine starke Lesart, aber es ist eine Lesart, und Art. 6 Abs. 2 enthält eine Generalklausel, deren Reichweite eine Gemeinde oder ein Gericht weiter auslegen könnte als ich. Die Geländehälfte stützt sich auf das Bundesmodell auf einem 20-Meter-Raster, das die Form eines Berges beschreibt und nicht den einzelnen flachen Stein, den du darauf finden magst. Distanzen sind gegen veröffentlichte Polygone gemessen, nicht gegen Markierungen im Gelände. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und halte dich an die Signalisation vor Ort. Ein echtes Notbiwak aus einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Camp. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Grundlage dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen am Leistchamm erlaubt?
Die Zone verbietet es nicht, und es gibt trotzdem keinen Platz dafür. Der Gipfel liegt in einem Lebensraum Kerngebiet nach der Schutzverordnung Amden, und deren Art. 6 Abs. 2 zählt sieben verbotene Tätigkeiten auf, ohne das Campieren zu nennen, obwohl derselbe Erlass Zelten und Campieren in seinem Biotop- und seinem Pufferzonenartikel ausdrücklich verbietet. Der Gipfel misst aber 39,7 Grad, und kein einziger Punkt in einer 400-Meter-Box kommt unter 7 Grad, die Frage entscheidet also der Berg und nicht der Text.
Woher weisst du, dass das fehlende Campingverbot Absicht war?
Weil derselbe Erlass den Satz zweimal enthält. Art. 10 Abs. 2 Bst. h verbietet in Biotopen "das Anfachen von Feuer, das Lagern, Zelten, Campieren sowie das Überlassen von Standplätzen dafür", und Art. 13 Abs. 1 Bst. g verbietet in Übergangsbereichen "das Zelten, Campieren sowie das Überlassen von Standplätzen dafür". Wer eine Formel zweimal schreibt und an zwei Zonentypen hängt und dann einen dritten Zonentyp ohne sie verfasst, hat entschieden und nicht vergessen.
Gibt es eine Zeit, in der das Gebiet geschlossen ist?
Ja, vom 15. März bis zum 1. Juli. Art. 6 Abs. 2 Bst. a der Schutzverordnung Amden untersagt im Kerngebiet sämtliche Veranstaltungen und Aktivitäten sportlicher oder gesellschaftlicher Art während der Brut- und Setzzeit zwischen diesen Daten. Das ist die Bestimmung, die einen gewöhnlichen Besucher am ehesten trifft, und Art. 27 stellt Verstösse unter Haft oder Busse, fahrlässig wie vorsätzlich.
Verbietet das Waldreservat oder das BLN das Campieren?
Keines von beiden. Das Waldreservat Amden beruht auf einem Entschädigungsvertrag zwischen Waldeigentümer und Kanton über Reservatsziele, waldbauliche Massnahmen und Entschädigung, und er enthält keinen Hinweis auf Zelte, Campieren, Feuer oder Betreten. BLN-Objekt 1613, Speer, Churfirsten, Alvier, ist ein Eintrag im Bundesinventar der Landschaften: Es bindet Behörden bei ihren Entscheiden und ist kein an einen einzelnen Wanderer gerichtetes Verbot.
Wie steil ist der Gipfel wirklich?
39,7 Grad am Punkt, und es wird schlimmer. Auf einem 20-Meter-Raster über eine 400-Meter-Box beprobt, 441 Punkte, misst der flachste Boden überhaupt 15,1 Grad zwanzig Meter unter der Spitze, der steilste 80,6 Grad, und null von 361 ausgewerteten Punkten kommen unter 7 Grad. In der Nähe liegt kein Wasser, das das Modell verzerren könnte, diese Werte sind also die echte Form des Berges. Der Leistchamm ist das Westende der Churfirsten und fällt so ab, wie diese Kette eben abfällt.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Amtliche Bundesgeodaten, abgefragt am 12. August 2026 auf dem Gipfel des Leistchamm, WGS84 47,146020 N / 9,213233 O, LV95 2'734'591 / 1'223'193, 2'101,3 m. Das Bundesinventar der Landschaften liefert das Objekt BLN 1613 "Speer, Churfirsten, Alvier". Die Ebenen Jagdbanngebiete, Wildruhezonen, Auen, Hochmoore, Flachmoore, Moorlandschaften, Amphibienlaichgebiete, Trockenwiesen, Wasservogelreservate und Pärke von nationaler Bedeutung liefern je ein leeres Ergebnis. Geprüft mit einer Gegenprobe auf LV95 2'626'000 / 1'154'500, die das eidgenössische Jagdbanngebiet Nr. 3 Kiental liefert, und einer Kontrolle auf eine ungültige Ebene, die HTTP 400 statt eines leeren Ergebnisses liefert. Das BLN bindet Bundes- und Kantonsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben; es ist kein an Einzelne gerichtetes Verbot. map.geo.admin.ch.
  2. Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, Kanton St. Gallen, Auszug mit Geometrie abgerufen am 12. August 2026 für die Parzelle unter dem Gipfel: 1'568 Beschränkungen, davon 1'544 mit Flächengeometrie, 22 Linien und 2 Punkte; der Geometriebestand wurde also geprüft, bevor daraus etwas geschlossen wurde. Point-in-Polygon am Gipfel liefert Lebensraum Kerngebiet LR K, Waldreservat Amden (kantonal), die Grundbezeichnung "übriges Gemeindegebiet" und die Empfindlichkeitsstufe III. Anschliessend wurde jede Beschränkung nach Distanz geordnet und nicht nur am Punkt geprüft: Das nächste Naturwaldreservat liegt 101 m entfernt, ein potenzieller Gewässerraum 128 m, Wald 375 m, eine Moorlandschaft 573 m, ein Geotopschutzgebiet 597 m, und die beiden Kategorien dieser Verordnung mit Campingverbot liegen 1'386 m (Übergangsbereich, Pufferzone) und 3'201 m (Naturschutzgebiet trocken) entfernt. oereb.geo.sg.ch.
  3. Gemeinde Amden, Schutzverordnung, der Erlass, den der Kataster für das Kerngebiet an diesem Punkt als in Kraft bezeichnet, vollständig gelesen am 12. August 2026. Art. 6 regelt das Lebensraum Kerngebiet. Abs. 2: "Handlungen, die das Lebensraum Kerngebiet beeinträchtigen, sind untersagt. Dazu gehören insbesondere:", gefolgt von Bst. a bis g: Veranstaltungen und Aktivitäten sportlicher oder gesellschaftlicher Art während der Brut- und Setzzeit zwischen dem 15. März und dem 1. Juli; die Erstellung von Bauten und Anlagen; Dünger, chemische Hilfsstoffe und Giftstoffe; landwirtschaftliche Intensivierung einschliesslich grossflächiger Schafbeweidung; Bau und Ausbau von Anlagen zur Förderung des Gebietes als Erholungsraum; das Stören, Fangen und Töten freilebender Tiere sowie das Pflücken geschützter Pflanzen; und Abbaustellen oder Deponien. Das Campieren kommt in keinem davon vor. Abs. 3 erklärt die Bestimmungen des Landschaftsschutzes nach Art. 15 für anwendbar, Abs. 4 verlangt Hunde an der Leine. oereblex.sg.ch.
  4. Gemeinde Amden, Schutzverordnung, die beiden Artikel desselben Erlasses, die das Campieren sehr wohl verbieten. Art. 10 Abs. 2 Bst. h, über Biotope: "das Anfachen von Feuer, das Lagern, Zelten, Campieren sowie das Überlassen von Standplätzen dafür". Art. 13 Abs. 1 Bst. g, über Übergangsbereiche beziehungsweise Pufferflächen: "das Zelten, Campieren sowie das Überlassen von Standplätzen dafür". Das Vorkommen der Formel in diesen beiden Artikeln und ihr Fehlen in Art. 6 ist die Grundlage, auf der diese Seite das Schweigen im Kerngebietsartikel als gewollt behandelt. oereblex.sg.ch.
  5. Gemeinde Amden, Schutzverordnung Art. 27 (Strafbestimmungen): "Mit Haft oder mit Busse wird bestraft, wer gegen die Vorschriften der Schutzverordnung verstösst. Strafbar sind die vorsätzliche und die fahrlässige Übertretung." Gelesen zusammen mit dem kantonalen Vertrag zum Waldreservat Amden, der zweiten am Gipfel zurückgegebenen Beschränkung, einer neunseitigen Vereinbarung zwischen Waldeigentümer und Kanton über Vertragsbestandteile, Reservatsziele, waldbauliche und übrige Massnahmen, Kontrolle, Entschädigung und Eintrag im Grundbuch Amden. Vollständig gescannt: null Fundstellen für Zelt, Campier, Camping, Biwak, Betreten, Feuer oder Erholung, gegen Kontrollbegriffe mit 56 Treffern für "Reservat", 36 für "Vertrag" und 23 für "Eigentüm"; die Abwesenheit ist also ein Befund. Das Waldreservat fügt somit keine Camping- oder Betretungsbeschränkung hinzu. oereblex.sg.ch.
  6. Geländeanalyse, 12. August 2026, aus dem Terrainmodell des Bundes auf einem 20-m-Raster über eine 400-m-Box um den Gipfel, 441 Punkte, alle zurückgeliefert. Hangneigung am Punkt 39,7 Grad. Flachster Boden in der ganzen Box 15,1 Grad auf 2'098,1 m, LV95 2'734'572 / 1'223'193, 20 m vom Gipfel; danach 24,3 Grad auf 2'094,1 m. Steilster Wert 80,6 Grad. Von 361 Punkten mit vollständiger Nachbarschaft kommt keiner unter 7 Grad. In der Box liegt kein stehendes Gewässer, und die häufigste Höhe kommt dreimal vor, es liegt also keine falsche Ebene vor und es war keine Wassermaske nötig. geo.admin.ch.
  7. Schweizer Alpen-Club, Informationen zu Biwakieren und Wildcampen. Die Haltung des SAC ist, dass ein einzelnes, rücksichtsvolles Biwak für eine Nacht oberhalb der Waldgrenze und ausserhalb von Schutzgebieten in der Schweiz allgemein toleriert wird. Der Gipfel des Leistchamm liegt oberhalb der Waldgrenze, die Höhe ist hier also nicht das Hindernis; die Hindernisse sind das Fehlen jeglichen Bodens unter 7 Grad und das Schutzmosaik, das rund 100 m unter der Spitze beginnt. Empfehlung, nicht Recht. sac-cas.ch.