Was Wildcampen in der Schweiz wirklich kostet
Fast jede Seite, die diese Frage beantwortet, nennt dieselbe Spanne, 200 bis 2000 Franken, und schiebt sie der Gemeinde zu. Nachdem wir die Erlasse für 48 Spots gelesen haben, können wir sagen: diese Spanne stimmt an beiden Enden nicht.
Über die Zahl entscheidet, welches Gesetz dich erwischt, nicht wo du geschlafen hast. Fünf verschiedene Instrumente können greifen, sie liegen übereinander, und ihre Beträge liegen weit auseinander. Am einen Ende ein ganzer Kanton, in dem Campieren gar keine Strafe nach sich zieht, weil die Artikel 2005 aufgehoben wurden.1 Am anderen ein Rahmen von 50 000 Franken im kantonalen Naturschutzrecht.2 Die Gemeinde ist nur eines der fünf.
Zuerst die Unterscheidung, an der fast jede veröffentlichte Zahl scheitert
Praktisch jede Zahl, die du lesen wirst, auch die meisten weiter unten, ist ein Rahmen und kein Preis. Schweizer Erlasse formulieren "Busse bis zu Fr. 5000", also einen Höchstbetrag, den die Behörde verhängen darf. Das ist die Obergrenze einer Spanne, die bei fast null beginnt, und sie existiert für den schlimmsten Fall, den die Verfassenden sich vorstellen konnten. Eine Person mit Biwaksack ist damit meistens nicht gemeint.
Ein Ansatz ist etwas anderes. Eine Ordnungsbusse ist ein fester Betrag für einen festen Tatbestand, vor Ort erhoben, ohne Gericht. Davon gibt es deutlich weniger, und das sind die Zahlen, die vorhersagen, was dein Portemonnaie verlässt. Campieren in einem eidgenössischen Jagdbanngebiet ist so ein Fall: 150 Franken, fest, Bundesrecht.3 Grindelwald hat im Campingreglement einen Rahmen von 1000 Franken, wendet in der Praxis aber rund 200 an.4 Zermatt landet bei rund 200 Franken pro Zelt.5
Wenn eine Seite also schreibt, Wildcampen koste "bis zu 5000 Franken", zitiert sie einen Rahmen und meint einen Preis. Ehrlicher wäre: wer erwischt und gebüsst wird, zahlt meistens irgendwo zwischen 100 und 200 Franken, und die vierstelligen Zahlen existieren für Fälle mit Schaden, Feuer, Wiederholung oder Gruppe.
Die fünf Instrumente, vom günstigsten zum teuersten
1. Gar nichts. Das kommt häufiger vor, als die Ratgeber vermuten lassen. Appenzell Innerrhoden hat die Strafartikel seiner Campingverordnung 2005 aufgehoben, es gibt dort also keine kantonale Campingbusse, und genau deshalb fallen Fälensee und Seealpsee so aus, wie sie ausfallen.1 Uri hat kein Campingverbot. Glarus hat keine kantonale Campingnorm. In Nidwalden existiert nirgends eine Ordnungsbusse fürs Campieren. Dort lautet die Frage nicht wie viel, sondern ob überhaupt eine Norm existiert, gegen die du verstossen könntest, und oft existiert keine.
2. Das kommunale Camping- oder Polizeireglement. Der übliche Verdächtige, und der mit der grössten Streuung. Vals schreibt eine echte Spanne, 50 bis 500 Franken, im Wiederholungsfall bis 1000.6 Kandersteg führt 200 Franken in seiner Bussenliste. Grindelwald deckelt bei 1000. Lauterbrunnen, Brienz und Schwanden deckeln alle bei 5000.7 Das gilt auf dem ganzen Gemeindegebiet, privaten Boden eingeschlossen, in jeder Höhe.
3. Die eidgenössischen Jagdbanngebiete. Eine Ordnungsbusse von 150 Franken fürs freie Campieren darin.3 Als Ansatz günstig, der Rahmen dahinter ist es nicht: das Bundesjagdgesetz erlaubt bis 20 000 Franken, und weil es Bundesrecht ist, reicht keine kantonale oder kommunale Bewilligung über die Grenze hinein. Etliche unserer Verbots-Verdikte hängen hier und nicht an einer Gemeindevorschrift.
4. Kantonaler Naturschutz. Hier wohnen die grossen Zahlen. Das Berner Naturschutzgesetz reicht bis 50 000 Franken, die höchste Zahl in unserem gesamten Korpus, und sie entscheidet über den Engstlensee.2 Silvaplana kommt über das Baurecht auf bis zu 30 000.8 Niemand büsst Wandernde mit 30 000 Franken. Diese Zahlen zu kennen lohnt sich aus einem anderen Grund: sie sagen dir, dass der Ort aus Gründen geschützt ist, die mit Camping nichts zu tun haben, und dass dort ernsthaft kontrolliert wird.
5. Das richterliche Verbot, das gar keine Busse ist. Am Oeschinensee ist das Biwak von einem gerichtlich gestützten Verbot des Grundeigentümers gedeckt. Rangerinnen und Ranger können dich darunter nicht büssen, was regelmässig als Erlaubnis gelesen wird. Es ist keine: es ist ein anderer Weg, über das Gericht, und die Folge kommt später statt vor Ort.9
Die zwei Dinge, die mehr kosten als das Campieren
Feuer ist durchgehend teurer als das Zelt. Das Glarner Waldgesetz sieht bis zu 20 000 Franken für Feuerdelikte vor, und zwar an Orten, an denen das Campieren selbst überhaupt keine kantonale Strafe nach sich zieht.10 Dieses Missverhältnis zieht sich durch den ganzen Korpus: eine Gemeinde, die beim Biwaksack die Schultern zuckt, tut das bei einer Feuerstelle nicht, und Wald- und Feuerrecht gilt dort, wo Campingrecht nicht gilt.
Abfall ist das zweite. Littering ist in der Schweiz praktisch überall büssbar, unabhängig davon, ob Campieren es ist, und in Appenzell, wo es keine Campingbusse gibt, kostet Littering trotzdem 100 Franken.11 Wer nach dem realistischen Risiko einer Nacht draussen sucht, findet es meist nicht im Schlafen. Es liegt im Feuer und in dem, was liegen bleibt.
Was du in einer normalen Nacht wirklich riskierst
Lässt man die Rahmen beiseite, wird das Bild schmal. Gibt es am Ort keine Norm, passiert nichts, weil es nichts durchzusetzen gibt. Gibt es ein Gemeindereglement und du wirst gefunden, ist das realistische Ergebnis die Aufforderung zu packen, dazu eine Busse im Bereich von 100 bis 200 Franken, falls die Person, die dich findet, eine ausstellt. Bist du in einem eidgenössischen Jagdbanngebiet, sind es 150 Franken, und wer sie ausstellt, hat keinen Spielraum, darauf zu verzichten.
Die vier- und fünfstelligen Zahlen sind echt, sie sind in Kraft, und sie treffen fast nie eine einzelne rücksichtsvolle Person. Relevant werden sie bei Feuer, Schaden, Gruppen, Wiederholung oder in einem Schutzgebiet, in dem es nie ums Campieren ging.
Deshalb ist die nützliche Frage nicht "wie hoch ist die Busse in der Schweiz". Sie lautet "welches Instrument deckt dieses konkrete Stück Boden ab", denn diese eine Antwort klärt beides: ob du überhaupt etwas verletzt und wie hoch die Zahl dann wäre.
Sechs Spots, sechs sehr verschiedene Zahlen
Alle sechs sind bis auf den benannten Artikel recherchiert. Die Spanne hat nichts damit zu tun, wie abgelegen oder wie hoch sie liegen. Sie hängt allein daran, welches Gesetz sie zufällig erreicht.
-
Fälensee, Appenzell InnerrhodenKeine Busse
Der Kanton hat die Strafartikel seiner Campingverordnung 2005 aufgehoben. Es gibt keine kantonale Campingbusse, die verhängt werden könnte. Der Weg hier führt über die Einwilligung des Alppächters und ein paar Franken pro Nacht.1
-
Milchspüelersee, Glarus150 Franken
Liegt im eidgenössischen Freiberg Kärpf, also greift die Ordnungsbusse fürs freie Campieren im Jagdbanngebiet. Ein Ansatz, kein Rahmen: das zahlst du wirklich.3
-
Stellisee, ZermattRund 200 Franken
Das Zermatter Polizeireglement von 2022 verbietet Campieren auf dem ganzen Gemeindegebiet. In der Praxis rund 200 Franken pro Zelt, dazu Reinigungs- und Einsatzkosten, wo sie anfallen.5
-
Guraletschsee, Vals50 bis 500 Franken
Eine der wenigen Gemeinden, die eine echte Spanne statt eines Rahmens schreibt, im Wiederholungsfall bis 1000. Und sie nimmt das zeltlose Biwak ausdrücklich aus.6
-
Lauterbrunnen, BernBis 5000 Franken
Ein Campingreglement in Kraft seit 1. Januar 2025, gültig für die ganze Gemeinde. Ein Rahmen und kein Ansatz, aber ein ernst gemeinter.7
-
Engstlensee, BernBis 50 000 Franken
Gar keine Campingbusse. Das ist das kantonale Naturschutzgesetz, und es ist die höchste Zahl in unserem Korpus von 48 Spots.2
Warum die Spanne 200 bis 2000 immer wieder auftaucht
Weil sie für die Mitte der Verteilung ungefähr stimmt und die Enden zu prüfen aufwendig ist. Prüfen heisst: eine Gemeindepolizeiverordnung von 1974 lesen, einen Anhang einer Bundesverordnung und ein kantonales Naturschutzgesetz, und das pro Spot. Viele dieser Dokumente sind nicht indexiert, einige sind Scans ohne Textebene, und ein paar werden über Skripte veröffentlicht, die allem ausser einem Browser eine leere Seite ausliefern. Wir haben das jetzt für 48 Spots gemacht. Herausgekommen ist eine Spanne von gar nichts bis 50 000 Franken.
Wie hoch ist die Busse fürs Wildcampen in der Schweiz?
Gibt es irgendwo einen festen Betrag?
Welcher Kanton hat die höchste Busse fürs Wildcampen?
Gibt es Orte in der Schweiz ganz ohne Campingbusse?
Stellen Rangerinnen und Ranger die Bussen aus?
Wird ein Feuer gleich behandelt wie ein Zelt?
Quellen
- Appenzell Innerrhoden hat die Strafartikel der Campingverordnung 2005 aufgehoben, weshalb heute keine kantonale Campingbusse existiert. Der legale Weg am Fälensee führt über die Einwilligung des Alppächters, die die Campingverordnung zulässt. Vollständig gelesen für unsere Berichte zum Fälensee und zum Seealpsee. unser Fälensee-Bericht. ↩
- Kanton Bern, Naturschutzgesetz (BSG 426.11), Art. 57. Die Strafbestimmung hinter unserem Verdikt zum Engstlensee und die höchste Zahl in unserem Korpus von 48 Spots. Ein kantonaler Naturschutzrahmen, keine Campingbusse. unser Engstlensee-Bericht. ↩
- Ordnungsbussenverordnung (OBV, SR 314.11), Anhang 2 Ziff. 12005: freies Campieren in einem eidgenössischen Jagdbanngebiet, 150 Franken. Das zugrunde liegende Verbot steht in der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ, SR 922.31) Art. 5 Abs. 1 lit. e, der Rahmen im Jagdgesetz (JSG, SR 922.0) Art. 18 beträgt 20 000 Franken. fedlex.admin.ch. ↩
- Einwohnergemeinde Grindelwald, Camping-Reglement, Art. 9 und Art. 10. Verstösse werden "mit Busse bis zu Fr. 1000.00" bestraft, also ein Rahmen und keine Spanne; rund 200 Franken wendet die Gemeinde in der Praxis an. Per OCR gelesen, weil das veröffentlichte PDF ein Scan ohne Textebene ist. gemeinde-grindelwald.ch. ↩
- Gemeinde Zermatt, Polizeireglement von 2022, Art. 43: Campieren ausserhalb bewilligter Plätze ist auf dem Gemeindegebiet untersagt. In der Praxis rund 200 Franken pro Zelt, dazu Reinigungs- und Einsatzkosten, wo sie anfallen. Gelesen für unsere Berichte zum Stellisee und zum Riffelsee. unser Stellisee-Bericht mit dem Artikeltext. ↩
- Polizeiverordnung der Gemeinde Vals, in Kraft seit 1. Mai 1974, Art. 7 und Art. 18: Campieren ausserhalb bezeichneter Plätze ist auf dem ganzen Gemeindegebiet verboten, auf öffentlichem wie privatem Boden, Busse 50 bis 500 Franken, bis 1000 im Wiederholungsfall. Art. 7 schliesst mit einer ausdrücklichen Ausnahme für das Biwakieren im Rahmen einzelner Bergtouren. unser Guraletschsee-Bericht mit dem Artikeltext. ↩
- Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Camping-Reglement 551.4, Kopfzeile "Camping Reglement ab 01.01.2025". Art. 3 Abs. 1 verbietet das Campieren ausserhalb von Campingplätzen, nimmt das vereinzelte Campieren auf privatem Gelände zu privaten Zwecken aber ausdrücklich aus. Art. 24 Abs. 2: Verstösse gegen Art. 3 werden vom Gemeinderat mit Busse bis Fr. 5000 geahndet. lauterbrunnen.ch. ↩
- Gemeinde Silvaplana: in Graubünden existiert kein kantonales Campingverbot, die Gemeinde erreicht über das kantonale Baugesetz bis zu 30 000 Franken statt über Campingrecht. Vollständig gelesen für unseren Silvaplanersee-Bericht. unser Silvaplanersee-Bericht. ↩
- Oeschinensee: die Zeltfrage entscheidet das Gemeindepolizeireglement Kandersteg mit dem Campingverbot in Art. 7, das Biwak am See ist dagegen von einem richterlichen Verbot gedeckt, das der Grundeigentümer erwirkt und angeschlagen hat. Rangerinnen und Ranger können darunter nicht büssen, was regelmässig als Erlaubnis missverstanden wird. unser Oeschinensee-Bericht. ↩
- Kanton Glarus, Waldgesetz, Art. 37: Feuerdelikte bis 20 000 Franken, an Orten, an denen das Campieren selbst keine kantonale Strafe nach sich zieht, weil Glarus keine Campingnorm hat. Gelesen für unsere Berichte zum Klöntalersee und zum Fessisee. unser Klöntalersee-Bericht. ↩
- Appenzell Innerrhoden: Littering kostet 100 Franken, obwohl im Kanton keine Campingbusse existiert. Gelesen für unseren Meglisalp-Bericht. unser Meglisalp-Bericht. ↩