Stand: 28. September 2026

Wildcampen in Airolo

Airolo ist ein Dorf unterhalb der Waldgrenze, kein Bergbiwak. Ausserhalb bewilligter Campingflächen darfst du hier kein Zelt aufstellen. Das Tessin erlaubt ein Bergbiwak ausdrücklich auch mit Zelt, doch diese Ausnahme macht das Dorf nicht zum Campingplatz.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, am Abend hin, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen das Campieren geschrieben. Ob eine einzelne Nacht auch darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Wildcampen in Airolo: das Dorf und die Bergbiwak-Ausnahme

Die entscheidende Regel kommt vom Kanton. Airolo braucht kein eigenes Campingreglement für das Dorf, damit ein Zelt verboten ist. Die Tessiner Legge sui campeggi vom 26. Januar 2004, RL 943.100, beschränkt das Campieren in Art. 2 Abs. 1 auf bewilligte, dafür bestimmte Flächen. Im nächsten Absatz steht die Ausnahme für Wandernde.1

«Fa eccezione al principio di cui al cpv. 1 l'attendamento a scopo di bivacco in montagna.»Legge sui campeggi, RL 943.100, Art. 2 Abs. 2.

Ausgenommen ist ausdrücklich das Aufstellen eines Zelts zum Zweck eines Bergbiwaks. Das Wort attendamento ist entscheidend: Die Ausnahme beschränkt sich gerade nicht auf einen Schlafsack unter freiem Himmel. Auch eine Notlage verlangt der Gesetzestext nicht. Eine geplante, zurückhaltende Bergübernachtung kann unter die Ausnahme fallen. Wer daraus «Wildcampen ist im ganzen Tessin verboten» oder «Zelte sind nie erlaubt» macht, lässt den zweiten Absatz weg.1

Ein Zelt im Dorf fällt auf die andere Seite dieser Unterscheidung. Art. 3 erfasst den vorübergehenden Aufenthalt und die Übernachtung ausserhalb des eigenen Zuhauses mit mobilen Einrichtungen, insbesondere Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen. Eine einzelne Nacht fällt nicht automatisch aus dieser Definition. Nach Einbruch der Dunkelheit anzukommen und vor dem Frühstück abzubauen macht aus einer Übernachtung im Siedlungsgebiet noch kein Bergbiwak. Auch Airolo auf rund 1'162 Metern bleibt ein Dorf.14

Art. 2 enthält weder eine gesetzliche Grenze «ab 2'000 Metern» noch bestimmte Auf- oder Abbauzeiten. Deshalb nennt dieser Bericht keine solche Grenze als Rechtsvorschrift. Massgeblich sind die tatsächliche Lage und der Zweck: eine kleine Übernachtung auf geeignetem Bergboden statt einer Unterkunft im Dorf, am Strassenrand oder bei touristischen Anlagen. Die Einordnung des Dorfs Airolo ist die rechtliche Einschätzung dieses Artikels anhand von Gesetz und Ortslage, kein zitiertes Gerichtsurteil.

Der Bussenrahmen reicht von 50 bis 10'000 Franken. Art. 27 sieht diesen Rahmen für Verstösse gegen das Gesetz und seine Verordnung vor. Die Busse verhängt der Municipio, also die Gemeindeexekutive. Daraus folgt keine pauschale Campingbusse von 10'000 Franken. Ein veröffentlichter Airolo-Tarif, der den üblichen Betrag für eine Nacht im kleinen Zelt festlegt, ist nicht belegt. Der Höchstbetrag beschreibt den gesetzlichen Rahmen, nicht die Rechnung für jede Übernachtung.1

Ohne Zelt ist der Wortlaut weniger eindeutig. Art. 3 nennt einen Biwaksack oder das Schlafen unter freiem Himmel nicht gesondert. Ein Entscheid zur geplanten zeltlosen Übernachtung im Dorf Airolo liegt dieser Einschätzung nicht zugrunde. Daraus entsteht keine bestätigte Erlaubnis. Das Siedlungsgebiet und die Nutzung des Bodens bleiben dieselben, egal welches Schlafsystem du mitbringst. Ein echtes Notbiwak ist eine andere Situation als die bewusste Wahl des Dorfs als Schlafplatz.

Welches Airolo hier gemeint ist

Das amtliche Ortsnamenverzeichnis setzt den Dorfpunkt Airolo auf 46.528416 / 8.612390, LV95 2'690'053 / 1'153'686, auf rund 1'162 Metern. Damit ist der angefragte Ort bestimmt, kein Zeltplatz. Ein Dorfname umfasst Häuser, Strassen, öffentliche Einrichtungen und bewirtschafteten Boden. Zu den kartierten Einrichtungen in der Nähe gehören die Schule und der Lift Luvina. Wer zum Koordinatenpunkt geht, erreicht keinen eigens ausgewählten Übernachtungsplatz.4

Airolo bezeichnet auch eine Gemeinde mit Berggebiet. Die Antwort für das Dorf lässt sich nicht auf das gesamte Gemeindegebiet übertragen. Umgekehrt macht ein rechtmässiges Bergbiwak irgendwo in der Gemeinde ein Dorfzelt nicht rechtmässig. Bei einem bestimmten See, Pass oder Geländeband zählen die Regeln des tatsächlichen Schlafplatzes: Gemeinde, Schutzgebietsgrenzen und Bedingungen der Grundeigentümer.

Am Dorfpunkt liegt gemäss den Bundesinventaren kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone und kein geschütztes Moor-, Auen- oder Trockenwiesenobjekt. Auch der militärische Sachplan weist dort keinen Perimeter aus. Das hier erklärte Campingverbot folgt somit aus dem kantonalen Campinggesetz, nicht aus einer eidgenössischen Jagdbanngebietsregel. Eine leere Bundeskarte setzt ein kantonsweit geltendes Gesetz nicht ausser Kraft.4

Was eine Anfrage bei der Gemeinde klären kann

Öffentlicher Boden ist nicht automatisch Campingboden. Das Airolo-Gemeindereglement vom 21. März 2012 unterscheidet gewöhnliche und besondere Nutzungen des Verwaltungsvermögens. Art. 88 erlaubt die Nutzung gemäss der Zweckbestimmung, unter Beachtung des Rechts und der Rechte anderer. Art. 89 regelt die Bewilligung oder Konzession für besondere Nutzungen. Wo kein Baubewilligungsverfahren greift, ist ein schriftliches Gesuch vorgesehen.3

Das sind allgemeine Regeln zur Nutzung öffentlichen Bodens. Sie sind kein veröffentlichtes Angebot für eine Zeltübernachtung und bedeuten nicht, dass sich jede öffentliche Grünfläche für eine Nacht buchen lässt. Auch das Wort tende in einer Liste von Einrichtungen ist kein Beleg für eine spezielle Campingregel: Die Beispiele im Umfeld betreffen Bauten, Markisen und gewerbliche Nutzungen.

Zustimmung zum Boden und Campingbewilligung sind zwei verschiedene Fragen. Ein Landwirt oder eine andere Eigentümerin kann entscheiden, ob sie jemanden auf ihrem Boden akzeptiert. Dieses Ja allein hebt die kantonale Pflicht zur bewilligten Campingfläche nicht auf, wenn die Bergbiwak-Ausnahme nicht greift. Ebenso ist eine kommunale Erlaubnis für die Benutzung einer Anlage nicht automatisch eine Bewilligung nach Campinggesetz.

Das Gesetz kennt neben dauerhaften auch gelegentliche Campingplätze. Art. 13 weist ihre Bewilligung der Gemeinde zu; bei gelegentlichen Campingplätzen wird vorher das kantonale Departement für das Territorium angehört. Die Ausführungsverordnung bestätigt die Zuständigkeit der Gemeinden. Das ist ein formeller Weg für eine konkrete Campingnutzung, kein Versprechen, dass sich jedes beliebige Zelt vor Ort rasch bewilligen lässt.12

Für ein konkretes Vorhaben in Airolo: Die Gemeindekanzlei ist unter +41 91 873 81 20 und comune@airolo.ch erreichbar. Nenne den genauen Boden, das Datum, die Personenzahl und ob du ein Zelt aufstellen willst. Frage, ob die Fläche als Campingplatz bewilligt ist oder ob eine konkrete Bewilligung möglich ist. Eine allgemeine Vereinbarung für Zelte im Dorf oder einen Übernachtungspreis gibt dieser Bericht nicht vor.6

Die allgemeine Bussenbestimmung in Art. 123 des Gemeindereglements greift dort, wo anderes Recht die Strafe nicht bereits festlegt. Sie darf nicht als zweite automatische Campingbusse zum kantonalen Rahmen addiert werden. Für das Campingverbot im Dorf ist Art. 27 des kantonalen Gesetzes die hier massgebliche Strafbestimmung.31

Pesciüm und der Unterschied zum Wohnmobilplatz

Airolo-Pesciüm erlaubt keine Zeltübernachtungen. Der kostenpflichtige Wohnmobilstellplatz ist ein anderes Angebot, kein Platz für ein Wanderzelt. Das ist eine Betreiberregel für sein Gebiet, kein Gesetz für alle Berge der Gemeinde.5

Eine Bergalternative: Alpe di Manió im Val Bedretto

Für ein echtes Bergbiwak hilft ein Bericht zum konkreten Bergort. Der Bericht zur Alpe di Manió behandelt eine Alternative in der Nachbargemeinde Bedretto unter derselben Tessiner Ausnahme. Er trennt den brauchbaren Alpboden vom steilen Ortsnamenpunkt und erklärt die Eigentumsfrage. Lies diese Einschätzung, bevor du dort den Übernachtungsort wählst.

Das ist eine eigene Bergtour ab Airolo. Übertrage das Manió-Urteil nicht auf das ganze Val Bedretto und unterstelle den benachbarten Alpen nicht dieselben Vereinbarungen. Gemeinsam ist die kantonale Ausnahme. Boden, Eigentum und örtliche Bedingungen sind verschieden.

Plane Wanderung und Übernachtung zusammen. Kläre Zustieg und Rückweg vor dem Aufbruch, nimm Wasser und Wetterschutz mit und halte eine Rückkehr- oder Unterkunftsmöglichkeit bereit, wenn Wetter oder Boden die Bergnacht nicht zulassen. Ein Rechtsbericht bestätigt weder Schneeverhältnisse noch offene Zufahrtsstrassen, Fahrpläne oder freie Hüttenbetten.

Ein weiterer separat beurteilter Tessiner Bergort ist der Lago di Leit. Für dieses Ziel gilt sein eigener Bericht, nicht die Dorfantwort zu Airolo. Den landesweiten Rahmen und den Unterschied zwischen kantonalem Recht und allgemeiner SAC-Empfehlung erklärt Wildcampen in der Schweiz.

Für eine Übernachtung in Airolo vor oder nach einer Wanderung organisiere eine Unterkunft im Dorf. Eine unbeantwortete Anfrage ist noch keine Zustimmung.

Vor dem Aufbruch den tatsächlichen Schlafplatz prüfen

Prüfe die Regeln dort, wo du schlafen willst. Dorf, Bergbahngelände, Alpweide und geschützter Talkessel können auf derselben Wanderung unterschiedliche Antworten haben. Auf der Karte zählt der Übernachtungsort, nicht nur der Bahnhof am Anfang der Tour.

Die SAC-Hinweise zum Campieren und Biwakieren helfen bei der Wahl weniger empfindlicher Bergstandorte und einer rücksichtsvollen Übernachtung. Sie sind eine Orientierung, keine Ausnahme von einem kantonalen Campinggesetz oder den Bedingungen der Grundeigentümer.7

Befolge Schilder und Anweisungen vor Ort, halte Arbeitsflächen frei und weiche nicht auf empfindliche Vegetation aus, nur weil sie eben aussieht. Prüfe aktuelle Feuerverbote auch vor dem Kochen; die Erlaubnis zum Biwakieren ist keine Feuererlaubnis. Schlechtes Wetter oder ein gesperrter Weg verlangen eine geänderte Planung, kein improvisiertes Dorflager.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Diese Grundregeln gelten für eine rechtmässige Bergalternative. Wer sie befolgt, erhält dadurch noch keine Erlaubnis für einen unbewilligten Zeltplatz im Dorf.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und journalistische Einschätzung mit Stand 28. September 2026 wieder. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlichen und amtlichen Quellen, ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft einer Behörde.

Das Urteil betrifft eine geplante Nacht im kleinen Zelt im Siedlungsgebiet Airolo ausserhalb einer bewilligten Fläche. Es entscheidet nicht über jede zeltlose Nacht, einen echten Notfall oder alle Bergorte im Gemeindegebiet. Die Bergbiwak-Ausnahme, Eigentümerbedingungen, örtlichen Anweisungen und aktuellen Einschränkungen sind für den tatsächlichen Schlafplatz zu prüfen. Kontrolliere die aktuellen Quellen vor jeder Tour. Wer draussen übernachtet, bleibt für sein Verhalten und dessen Folgen verantwortlich. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen aufgrund dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Darf ich für eine Nacht im Dorf Airolo wildcampen?
Nicht mit einem Zelt ausserhalb einer bewilligten Campingfläche. Art. 2 Abs. 1 der Tessiner Legge sui campeggi, RL 943.100, beschränkt das Campieren auf bewilligte Flächen. Art. 3 erfasst vorübergehende Übernachtungen in Zelten. Die Bergbiwak-Ausnahme in Art. 2 Abs. 2 erlaubt nicht allgemein das Zelten in einem von Bergen umgebenen Dorf. Diese Antwort betrifft das Siedlungsgebiet, nicht das ganze Berggebiet der Gemeinde Airolo.
Erlaubt das Tessin ein Bergbiwak mit Zelt?
Ja, die Ausnahme umfasst das Aufstellen eines Zelts ausdrücklich. Art. 2 Abs. 2 der Legge sui campeggi nimmt das attendamento a scopo di bivacco in montagna aus. Weder eine feste Höhengrenze noch eine Notlage sind dort vorgeschrieben. Schutzgebietsregeln, Eigentümerbedingungen und die Eignung des tatsächlichen Bergbodens bleiben wichtig. Der eigene Bericht zur Alpe di Manió behandelt eine solche Alternative in Bedretto.
Welche Busse droht für unbewilligtes Campieren in Airolo?
Art. 27 des Tessiner Campinggesetzes sieht 50 bis 10'000 Franken vor. Die Gemeinde verhängt die Busse. Das ist der gesetzliche Rahmen, keine feste Ordnungsbusse und kein Beleg, dass eine gewöhnliche Nacht im Zelt den Höchstbetrag kostet. Ein veröffentlichter Airolo-Tarif mit einem üblichen Betrag für diesen Fall wurde nicht bestätigt.
Ist eine Nacht im Biwaksack im Dorf erlaubt?
Aus dem Verzicht aufs Zelt folgt keine bestätigte Erlaubnis. Art. 3 nennt mobile Einrichtungen, insbesondere Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile, klärt aber nicht jede zeltlose Übernachtung gesondert. Ein Entscheid zur geplanten Biwaksacknacht im Dorf Airolo wurde nicht gefunden. Der Bericht empfiehlt diese Unklarheit nicht als Schlafmöglichkeit im Dorf.
Kann ich für einen bestimmten Platz im Dorf eine Bewilligung erhalten?
Frage die Gemeinde zum genauen Vorhaben. Art. 88–89 des Airolo-Gemeindereglements regeln die Nutzung des öffentlichen Verwaltungsvermögens. Das kantonale Campinggesetz regelt daneben die Campingflächen. Nenne der Gemeindekanzlei unter +41 91 873 81 20 oder comune@airolo.ch den Ort, das Datum, die Personenzahl und die Ausrüstung. Eine allgemeine Zeltbewilligung im Dorf ist nicht belegt; die Zustimmung eines Eigentümers allein hebt die kantonale Vorgabe nicht auf.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Kanton Tessin, Legge sui campeggi vom 26. Januar 2004, RL 943.100, konsolidierter Stand 1. Januar 2024, aktuelle Sammlung geprüft am 28. September 2026. Art. 2 Abs. 1–2 (bewilligte Flächen und Bergbiwak-Ausnahme), Art. 3 (vorübergehende Übernachtung), Art. 6 und Art. 13 (Campingflächen und kommunale Bewilligung), Art. 27 (kommunal verhängte Busse CHF 50 bis 10'000). Das Aktualisierungsdatum der Sammlung ist vom konsolidierten Stand dieses Gesetzes zu unterscheiden. Aktuelles Gesetz; amtliches PDF. ↩
  2. Kanton Tessin, Regolamento della legge sui campeggi vom 27. April 2004, RL 943.110, Art. 1: Die Gemeinden vollziehen das Campinggesetz. Ausführungsverordnung. ↩
  3. Comune di Airolo, Regolamento del Comune di Airolo, 21. März 2012, Art. 88–89 (gewöhnliche und besondere Nutzung des Verwaltungsvermögens, schriftliches Gesuch), Art. 123 (allgemeiner kommunaler Bussenrahmen). Die allgemeinen Nutzungsregeln begründen selbst weder ein ausdrückliches Campingverbot noch eine allgemeine Zeltbewilligung. Gemeindereglement, PDF. ↩
  4. Bundesgeoportal, swissNAMES3D-Ort Airolo, swissALTI3D-Höhe und aktuelle Gemeinde gemäss swissBOUNDARIES3D. Dorfpunkt 46.528416 / 8.612390, LV95 2'690'053 / 1'153'686, 1'161.6 m. Die Bundes-Schutzgebiets- und Militärlayer enthalten hier kein Objekt. Punktabfragen vom 28. September 2026 mit erfolgreicher HTTP-400-Fehlerkontrolle und positiver Jagdbanngebietskontrolle Kiental. Keine Aussage über sämtliche Bergparzellen. Bundeskarte. ↩
  5. Airolo-Pesciüm, Sommer-FAQ. FAQ der Bergbahnen. ↩
  6. Comune di Airolo, aktuelle amtliche Rechtssammlung und Kontakt der Gemeindekanzlei, geprüft am 28. September 2026. Reglemente und Verordnungen; Gemeindekanzlei. ↩
  7. Schweizer Alpen-Club SAC, Hinweise zum Campieren und Biwakieren. Praktische Empfehlungen, keine kommunale Bewilligung. SAC-Hinweise. ↩