Wildcamping bei der Saxer Lücke. Alle lügen.
Frag eine KI, ob du an der Saxer Lücke zelten darfst, und sie zitiert dir die offiziellen Statements aus Appenzell: verboten, Busse droht. Aber das ist falsch. Ich habe mit einem Alpstein-Ranger gesprochen. Hier ist, was wirklich gilt.
Was die KI dir erzählt und wieso sie falsch ist
Tipp die Frage in irgendeinen Chatbot: "Darf man an der Saxer Lücke wildcampen?" Du bekommst eine selbstsichere Antwort. Verboten. Eidgenössisches Jagdbanngebiet. Bussen bis zu mehreren hundert Franken22. Das ganze Alpsteinmassiv1 sei geschützt, oberhalb der Waldgrenze gelte keine Ausnahme, fertig.
Das klingt nach Recht und Ordnung. Es ist nur falsch. Die KI macht zwei Fehler, und beide sind typisch dafür, wie diese Systeme arbeiten: Sie ziehen sich die offizielle Behördensprache zusammen und geben sie als Fakt aus, ohne zu prüfen, ob die Geografie und die Gesetzeshierarchie überhaupt stimmen.
Fehler eins. Sie wirft "der Kanton wünscht das nicht" und "es gibt ein Gesetz, das es verbietet" in denselben Topf. Das ist nicht dasselbe. Eine Behörde kann etwas unerwünscht finden, davon abraten und trotzdem keine Handhabe haben, dich dafür zu büssen. Genau das ist im Moment in Appenzell Innerrhoden der Fall.
Fehler zwei. Sie schmiert das eidgenössische Jagdbanngebiet "Säntis" über das ganze Massiv, als läge jeder Quadratmeter Alpstein darin. Tut er nicht. Der östliche Grat mit den Kreuzbergen, der Staubernkanzel und der Saxer Lücke liegt nach der amtlichen Grenzbeschreibung des Banngebiets ausserhalb des Perimeters.
Aber die KI denkt sich das nicht aus. Sie plappert nach, was an der offiziellen Stelle steht. Und Appenzellerland Tourismus schreibt auf seiner Infoseite zum Alpstein wörtlich:
"Wildes Zelten ist nicht erlaubt; übernachten Sie in einem Berggasthaus oder auf der Alp und halten Sie sich in jedem Fall an die Weisungen des Alppersonals."11
Lies den Satz nochmal. "Nicht erlaubt." Das klingt nach Verbot, nach Busse, nach Konsequenz. Genau so soll es klingen. Nur steht da bewusst nicht "verboten" und nicht "strafbar", weil es das auf der Innerrhoder Seite aktuell gar nicht ist. Man lässt dich im Glauben, es drohe eine Strafe, die es nicht gibt. Das ist keine neutrale Auskunft über die Rechtslage. Das ist gezielte Abschreckung, die sich als Rechtslage tarnt, und sie erzeugt bewusst einen falschen Eindruck.
Und jetzt der Teil, der fair sein muss: Die Gemeinde und die Älpler haben einen verdammt guten Grund für diese harte Ansage. Das Problem ist nicht das Zelten an sich. Das Problem sind die Leute, die nicht wissen, wie man sich draussen benimmt. Die ein Feuer auf der Alpweide machen, den Müll liegen lassen, zu fünft mit der Musikbox anrücken und am Fählensee tagelang ein halbes Festival aufbauen. Für genau diese Leute ist ein klares "nicht erlaubt" der einfachste und wirksamste Hebel, den eine Tourismusorganisation hat. Ein Nein hält mehr Leute fern als jede ehrliche Erklärung über Kantonsgrenzen und Bussenkompetenzen. Nachvollziehbar. Rechtlich korrekt ist der Satz trotzdem nicht, und du hast ein Recht darauf, das zu wissen.
Das Gespräch mit dem Ranger
Vor ein paar Tagen war ich oben im Alpstein, und ich bin einem der neuen Ranger begegnet. Freundlich, klar, kein Spielverderber. Ich habe ihn genau das gefragt, was die KI angeblich so sicher weiss: Ist Wildcampen hier verboten, und könnt ihr mich büssen?
Seine Antwort, sinngemäss: Es gibt zurzeit kein Gesetz, das das Wildcampen im Alpstein verbietet. Der Kanton ist Wildcampern nicht wohlgesinnt, weil zu viel Dreck zurückbleibt, und er arbeitet an einem Gesetz. Aber aktuell ist es nicht illegal. Und die Ranger dürfen keine Bussen verteilen, solange dieses Gesetz nicht fertig ist.
Das deckt sich exakt mit der Kommunikation des Kantons und mit der Konstruktion des Ranger-Projekts. Die Ranger sind keine Hilfspolizisten. Sie haben keine hoheitlichen Befugnisse, dürfen weder Personalien aufnehmen noch Platzverweise aussprechen noch Bussen eintreiben12. Ihr Prinzip heisst "Reden statt büssen". Seit der Saison 2026 sind sie unterwegs, ein dreijähriges Pilotprojekt des Bergwirtevereins Alpstein zusammen mit dem Kanton: rund 15 Freiwillige, an Wochenenden und Feiertagen zu zweit bis zu viert auf Patrouille, mit kantonaler Unterstützung von bis zu 35'000 Franken, geplant bis 202813. Sie sprechen Gäste an, weisen auf Müll, das Drohnenverbot und die Leinenpflicht hin, und wenn jemand wirklich nicht hören will, können sie die Polizei rufen. Mehr nicht. Anders die Kantonspolizei: Sie führt im Alpstein eigene, eigenständige Kontrollen durch und kann dort, wo ein konkretes Verbot gilt, sehr wohl handeln21.
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Drei Ebenen, drei verschiedene Antworten
Der Grund, warum hier alle aneinander vorbeireden, ist die Schweizer Rechtsordnung. Über jedem Quadratmeter Alpstein liegen drei Ebenen übereinander: Bundesrecht, kantonales Recht und kommunales Recht. An der Saxer Lücke geben alle drei eine andere Antwort. Wer nur eine Ebene kennt, liegt zwangsläufig daneben.
Bundesrecht: das Jagdbanngebiet "Säntis"
In allen eidgenössischen Jagdbanngebieten ist freies Zelten und Campieren laut der eidgenössischen Jagdbanngebietsverordnung (VEJ) zum Schutz der Wildtiere verboten34. Das ist ernst, und das bricht jede lokale Duldung. Wer also fragt, ob ein Banngebiet relevant ist, fragt richtig.
Das Banngebiet "Säntis" (Objekt Nr. 16) umfasst rund 3'150 Hektaren im südlichen Teil des Alpsteins. Seine Grenze verläuft nach den geltenden Vorschriften vom Marchstein auf Nusshalden entlang der Kantonsgrenze über die Chammhalde zur Säntisspitze und von dort über die Tierwies zum Grenzchopf5. Das ist der zentrale, südliche Klotz rund um den Säntis. Der gesamte östliche Gratverlauf, also die Kreuzberge, die Staubernkanzel und die Saxer Lücke selbst, liegt nach dieser Beschreibung ausserhalb dieses Perimeters.
Folglich greift das strikte bundesrechtliche Campingverbot des Jagdbanngebiets an der Saxer Lücke nicht. Genau diese geografische Feinheit übersieht die KI, wenn sie das ganze Massiv pauschal für gesperrt erklärt.
Verlass dich aber nicht auf meinen Satz. Schau es dir selbst an. Auf map.geo.admin.ch kannst du den Layer "Eidgenössische Jagdbanngebiete" einblenden und den Perimeter exakt anschauen19. Blende im selben Atemzug den Layer "Wildruhezonen" ein. Wildruhezonen sind saisonal verbindlich, und wo eine gilt, ist Schluss, unabhängig von jeder Camping-Grauzone.
Kanton Appenzell Innerrhoden, Westseite: die Grauzone
Auf der Innerrhoder Seite der Lücke gibt es derzeit kein rechtskräftiges Gesetz, das das Wildcampen oder das freie Biwakieren im freien Gelände flächendeckend verbietet und mit einem anwendbaren Bussensystem belegt. Mangels einer öffentlich-rechtlichen Strafnorm im freien Gelände können die kantonalen Behörden für das blosse Zelten zurzeit keine Ordnungsbussen verhängen. Das ist die Grauzone, von der alle reden, und sie ist real6.
Passiert ist aber etwas. Am 18. Juni 2025 hat die Standeskommission, die Innerrhoder Kantonsregierung, im Rahmen der Tourismuspolitik die sogenannte Massnahme B4 beschlossen67. Das war nicht das Verbot selbst, sondern der Startschuss dafür. Das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement wurde beauftragt, eine restriktive Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Geplant sind unter anderem: ein Campingverbot auf öffentlichen und privaten Parkflächen, das freie Biwakieren nur noch mit ausdrücklicher Bewilligung der Grundeigentümerschaft, allenfalls ein Reservationssystem89. Parallel hat der Kanton, auch als Reaktion auf verstopfte Strassen an Ausflugstagen, die Parkgebühren für Camper kräftig angezogen, bis zu 50 Franken pro Nacht, um die logistische Basis im Tal teuer zu machen1017.
Über das eigentliche Gesetz wird die Innerrhoder Stimmbevölkerung voraussichtlich erst an der Landsgemeinde 2028 abstimmen9. Bis dahin bleibt die Grauzone auf der Innerrhoder Seite formell bestehen. Das ist der Kern dessen, was mir der Ranger gesagt hat, und es stimmt.
Trotzdem, und das ist wichtig: Die offizielle Linie des Kantons bleibt ein Nein. Der Alpstein sei "weder ein Zelt- noch ein Campingplatz", heisst es bei Appenzellerland Tourismus11, und das "nicht erlaubt", das ich oben auseinandergenommen habe, gehört zur selben Seite. "Nicht erlaubt" und "nicht büssbar" sind eben zwei verschiedene Dinge, und genau in dieser Lücke sitzt die ganze Debatte. In der Praxis heisst das: Wo die zuständigen Sennen einverstanden sind, wird eine ruhige einzelne Nacht im einfachen Zelt geduldet. Ohne dieses Einverständnis ist das Aufstellen eines Zeltes auf fremdem Alpland im Prinzip eine zivilrechtliche Besitzstörung.
Gemeinde Sennwald, St. Galler Ostseite: hier ist es schlicht verboten
Und jetzt die Hälfte der Wahrheit, die dir die Legal-ist-alles-Blogs verschweigen. Die Saxer Lücke fällt nach Osten zum Rheintal hin ab, und damit in den Kanton St. Gallen, konkret in die Gemeinde Sennwald. St. Gallen delegiert die Regelung des Campierens an die Gemeinden, also zählt das Reglement von Sennwald14.
Sennwald hat eine Schutzverordnung für Natur- und Kulturgüter. In den ausgeschiedenen Schutzgebieten sind das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen, das Campieren und Lagern sowie das unbewilligte Entfachen von Feuern ausdrücklich verboten. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstösse werden mit Busse oder Haft bestraft, und der Gemeinderat darf Aufseher einsetzen, die Verstösse zur Anzeige bringen14. Hier gibt es keine Grauzone. Hier ist es verboten und direkt sanktionierbar.
Das ist der Punkt, an dem die "alles legal"-Erzählung zusammenbricht. Es gibt an der Saxer Lücke keine einheitliche Antwort, weil quer durch die Lücke eine Kantonsgrenze läuft, und die beiden Seiten dieser Grenze behandeln dich komplett unterschiedlich.
Die Grenzfalle, in die fast jeder tappt
Jetzt kommt die Geografie ins Spiel, und sie ist gemein. Der Grat an der Saxer Lücke ist topografisch extrem steil. Es gibt nur eine Handvoll flacher Graskuppen, auf denen ein Zelt überhaupt steht. Und die liegen aus morphologischen Gründen fast alle direkt auf der Krete oder leicht östlich davon2.
Östlich der Krete heisst: St. Gallen. Heisst: Gemeinde Sennwald. Heisst: das ausdrückliche, büssbare Verbot von oben.
Das ist die Falle. Wer im guten Glauben, sich in der liberalen Innerrhoder Grauzone zu befinden, auf der Passhöhe sein Zelt aufschlägt, steht aufgrund der Geländeform fast unweigerlich schon einen Schritt zu weit, nämlich auf St. Galler Boden. Damit liegt das Lager im Geltungsbereich der Sennwalder Schutzverordnung, und aus der harmlosen Grauzone ist eine strafbare Handlung geworden, ohne dass sich der Standort gefühlt verändert hätte.
Genau diese Feinheit findest du in keinem der "so campst du an der Saxer Lücke"-Artikel, die dir der Algorithmus vorschlägt. Sie reden von der Aussicht und vom Sonnenuntergang und verschweigen, dass der schönste flache Fleck oft schon im Verbotsgebiet liegt.
Warum der Kanton trotzdem genervt ist, und warum die Grauzone stirbt
Man könnte das alles als Spitzfindigkeit abtun. Ist es nicht. Der Grund, warum überhaupt ein Gesetz kommt, steht nicht in einem Paragraphen, sondern am Fählensee, dem See direkt unterhalb der Lücke, auf der Aufstiegsroute.
Im Sommer 2025 standen dort zeitweise über 22 Zelte und rund 50 Personen gleichzeitig, die über mehrere Tage ein permanentes Zeltlager errichteten und die Infrastruktur der Fählenalp blockierten15. Dazu Müll, Fäkalien ohne Sanitäranlagen, Lärm, eine gestörte Weideruhe. Das ist kein Biwak mehr, das ist ein wildes Festivalgelände in einer fragilen Alplandschaft. Die Älpler haben die Nase gestrichen voll, und die Reklamationen über Abfall, Lärm und Falschparker sind genau das, was die Regierung zur Massnahme B4 bewogen hat16.
Das Verbot, das 2028 kommt, ist die Quittung für das Verhalten von 2025.
Das ist die eigentliche Pointe dieser Geschichte. Die Grauzone existiert nicht, weil irgendjemand findet, Wildcamping sei eine tolle Sache. Sie existiert, weil die Gesetzgebung der Realität hinterherhinkt. Und sie schliesst sich, schneller als nötig, weil sich zu viele wie Idioten benommen haben. Jeder zurückgelassene Müllsack, jedes Dauerlager, jedes Lagerfeuer auf der Alp ist ein Argument mehr für ein hartes Verbot. Wer die Lücke noch nutzen will, solange sie offen ist, hat genau ein Werkzeug, um sie offen zu halten: tadelloses Verhalten.
Allgemeine Regeln beim Wildcampen
Das gilt überall, nicht nur an der Saxer Lücke, und es ist kein Gesetzestext, sondern Anstand und gesunder Menschenverstand. Wer sich daran hält, ist fast überall willkommen, egal was im Reglement steht.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Trockenheit, Waldbrandgefahr und Wildtierruhe machen es unverantwortlich, und an vielen Orten ist es ohnehin verboten. Ein Gaskocher reicht für alles, was du brauchst.
- Zelt spät aufbauen, früh abbauen. Erst nach Sonnenuntergang aufstellen, vor Sonnenaufgang wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Standort. Wer um drei Uhr nachmittags das Zelt aufstellt und einen Campingstuhl rausholt, macht genau das, was niemand sehen will.
- Keinen Müll liegenlassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter. Restlos. Auch organische Reste, auch Klopapier. Pack es ein und nimm es mit, das ist nicht eine Bitte, sondern das Minimum.
- Abstand zum Wasser. Fürs grosse Geschäft mindestens 50 Meter weg von jedem Bach und See, damit du das Trinkwasser von Mensch und Vieh nicht verdreckst. Das ist auch der Richtwert des Schweizer Alpen-Clubs für ein rücksichtsvolles Biwak18.
- Klein und leise bleiben. Eine kleine Gruppe, keine Musikanlage, keine Drohne. An den Foto-Hotspots im Alpstein gilt ohnehin ein Drohnenverbot20. Hunde an die Leine.
- Fragen, wo es jemanden gibt, den man fragen kann. Wenn eine Alp in der Nähe ist, frag die Sennen. Ein kurzes Wort kostet nichts und ist meistens auch menschlich die richtige Geste.
Die eine Regel, die alle anderen zusammenfasst: Einen Ort besser zu verlassen, als man ihn angetroffen hat, ist generell eine wertvolle Einstellung. Wer so unterwegs ist, hinterlässt keine Spur und keinen Ärger, und genau solche Leute sind der Grund, warum es überhaupt noch Grauzonen gibt, in denen etwas geduldet wird.
Was heisst das jetzt konkret für dich?
Ehrlich, ohne Schönfärberei in beide Richtungen:
- An der Saxer Lücke selbst greift kein bundesrechtliches Jagdbann-Campingverbot, weil die Lücke nach der Perimeterbeschreibung ausserhalb des Banngebiets Säntis liegt. Prüf den Perimeter und die Wildruhezonen trotzdem selbst auf der Karte.
- Auf der Innerrhoder Seite gibt es zurzeit kein kantonales Gesetz, das das blosse Zelten büssbar macht. Die Ranger dürfen nicht büssen. Das ist die Grauzone, und sie ist echt, Stand 18. Juni 2026.
- Auf der St. Galler Seite (Sennwald) ist Campieren ausdrücklich verboten und mit Busse oder Haft sanktionierbar. Und die flachen Plätze liegen oft genau dort.
- Offiziell ist Wildcampen im Alpstein nicht erlaubt, sondern bestenfalls geduldet, eine ruhige Nacht, wo die Sennen einverstanden sind.
- Das Zeitfenster schliesst sich. Das Gesetz kommt voraussichtlich an der Landsgemeinde 2028.
Wer das abwägt und trotzdem oben übernachtet, macht es so: eine einzige Nacht, kleine Gruppe, sauber, leise, spät aufgebaut, früh abgebaut, kein Feuer, kein Müll, die Sennen gefragt, die Wildruhezonen respektiert.
Und am Fählensee gibt es sogar eine Adresse, wo das Ja schon feststeht: Auf der Wiese beim Bauern Zürcher darfst du gegen einen kleinen Unkostenbeitrag von rund 15 Franken legal dein Zelt aufstellen. Genau so, wie es gedacht ist, mit dem Einverständnis des Grundeigentümers. Frag vor Ort kurz nach, dann hast du dein Zelt am See und kein schlechtes Gewissen. Wer lieber ein sicheres Bett will, hat hier ebenfalls kurze Wege.
Berggasthaus Bollenwees
Unten am Fälensee, dem See direkt unterhalb der Lücke. Von der Saxer Lücke ein kurzer Abstieg bis vor die Tür. Sonnenuntergang oben, Schlafen am See, am Morgen wieder hoch. Frühzeitig reservieren.
Berggasthaus Staubern
Das Gasthaus oben an der Bergstation der Seilbahn, wo der Gratweg startet. Hat Betten und Lager. Schlafen dort, und Sonnenuntergang und Rückweg sind dasselbe.
Fählenalp
Traditioneller Alpbetrieb direkt am Fälensee, Matratzenlager mit Abendessen und Frühstück, frische Alpprodukte. Wer auf der Alp schläft, statt daneben zu zelten, löst das ganze Thema elegant.
Welcher Status gerade wo gilt, und wo das nächste Bett oder der nächste legale Platz ist, halte ich pro Spot aktuell. Genau das steckt im Swiss Gems Guide für alle 141 Spots.
Haftungsausschluss
Dieser Artikel gibt meine persönliche Einschätzung und Recherche wieder, Stand 18. Juni 2026. Er beruht auf einem persönlichen Gespräch mit einem Alpstein-Ranger im Juni 2026 sowie auf den unten verlinkten, öffentlich zugänglichen Quellen. Er ist nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, ersetzt aber keine Rechtsberatung und stellt keine verbindliche Auskunft über die geltende Rechtslage dar.
Die rechtliche Situation im Alpstein ändert sich gerade aktiv. Der Kanton Appenzell Innerrhoden arbeitet an einer Gesetzesvorlage, über die voraussichtlich an der Landsgemeinde 2028 abgestimmt wird. Einzelne Gemeinden, Schutzgebiete und saisonale Wildruhezonen haben eigene, teils strengere und sich ändernde Regeln. Was hier beschrieben ist, kann zum Zeitpunkt, an dem du es liest, bereits überholt sein.
Prüfe vor jeder Tour die offiziellen und aktuellen Quellen selbst: die Mitteilungen des Kantons, die Reglemente der betroffenen Gemeinden und die Schutzgebiets- und Wildruhezonen-Layer auf map.geo.admin.ch. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen, einschliesslich allfälliger Bussen, selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieses Textes getroffen werden, und fordern niemanden auf, gegen geltendes Recht zu verstossen oder Schutzgebiete zu betreten, in denen Campieren untersagt ist.
Häufige Fragen
Ist Wildcampen an der Saxer Lücke erlaubt oder verboten?
Können mich die Alpstein-Ranger büssen?
Liegt die Saxer Lücke im Jagdbanngebiet Säntis?
Warum sagen KI und viele Blogs trotzdem, es sei verboten?
Ab wann ändert sich die Rechtslage?
Wo kann ich rund um die Saxer Lücke legal übernachten?
Quellen
- Alpstein, Untergruppe der Appenzeller Alpen über die Kantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen. Wikipedia. ↩
- Saxerlücke, Passübergang zwischen den Hüser und dem Chrüzberg auf der Grenze von Appenzell Innerrhoden und St. Gallen, an der Sax-Schwende-Störung; die wenigen flachen Stellen liegen auf oder östlich der Krete. Wikipedia. ↩
- Bundesamt für Umwelt BAFU, Eidgenössische Jagdbanngebiete: freies Zelten und Campieren in den Banngebieten zum Schutz der Wildtiere untersagt. bafu.admin.ch/jagdbanngebiete. ↩
- Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Fedlex. fedlex.admin.ch. ↩
- Jagdbanngebiet "Säntis" (Objekt Nr. 16), rund 3'150 Hektaren im südlichen Alpstein; Perimeter vom Marchstein auf Nusshalden über die Chammhalde zur Säntisspitze und über die Tierwies zum Grenzchopf, wodurch der östliche Grat inkl. Saxer Lücke ausserhalb liegt. Vgl. Jagdvorschriften und Artenschutzübersicht. artenschutz.ch. ↩
- Kanton Appenzell I.Rh., Standeskommission, "Kanton Appenzell I.Rh. stellt Weichen im Campingtourismus" (Beschluss vom 18. Juni 2025): Auftrag zur Ausarbeitung der gesetzlichen Grundlage, bis dahin keine kantonale Strafnorm fürs freie Zelten. ai.ch. ↩
- Kanton Appenzell I.Rh., Tourismuspolitik, Massnahme B4 (Umsetzung). ai.ch/massnahme-b4. ↩
- "Appenzell Innerrhoden schränkt den Camping-Tourismus ein": geplant sind ein Campingverbot auf öffentlichen und privaten Parkflächen sowie Biwakieren nur mit Bewilligung der Grundeigentümerschaft. SWI swissinfo.ch, Juni 2025. swissinfo.ch. ↩
- "Innerrhoder Regierung will Biwakieren im Alpstein verbieten": Vorlage in Ausarbeitung, Abstimmung voraussichtlich an der Landsgemeinde 2028. SRF Regionaljournal Ostschweiz, 19. Juni 2025. srf.ch. ↩
- "Appenzell reagiert auf verstopfte Strassen an Ausflugstagen": Reservations- und Parkleitsystem sowie höhere Gebühren als Reaktion auf den Ausflugsverkehr. htr.ch. htr.ch. ↩
- Appenzellerland Tourismus AI, "Zelten und Camping": offizielle Linie "Der Alpstein ist weder ein Zelt- noch ein Campingplatz. Wildes Zelten ist nicht erlaubt", mit Verweis auf Berggasthäuser, Übernachten auf der Alp und offizielle Campingplätze. appenzell.ch. ↩
- "Warum jetzt Ranger im Alpstein unterwegs sind": die Ranger besitzen keine hoheitlichen Befugnisse, dürfen weder Personalien aufnehmen noch Bussen verhängen, Prinzip "Reden statt büssen". SRF News. srf.ch. ↩
- Ranger-Pilotprojekt des Bergwirtevereins Alpstein, Saison 2026: rund 15 Freiwillige, an Wochenenden und Feiertagen zu zweit bis viert, keine Polizeibefugnis, Laufzeit bis 2028, kantonale Unterstützung von bis zu CHF 35'000. srf.ch. ↩
- Gemeinde Sennwald (Kanton St. Gallen), Schutzverordnung für Natur- und Kulturgüter: in den Schutzgebieten sind Zelten, Campieren, Lagern, das Abstellen von Wohnwagen und unbewilligtes Feuer verboten, Verstösse werden mit Busse oder Haft bestraft, der Gemeinderat kann Aufseher einsetzen. sennwald.ch (Schutzverordnung), Ortsplanungsrevision. ↩
- "Alpstein AI: Dauer-Camper nerven Einheimische, trotz Verbot": am Fählensee im Sommer 2025 zeitweise über 22 Zelte und rund 50 Personen, mehrtägiges Zeltlager, blockierte Alpinfrastruktur. Nau.ch. nau.ch. ↩
- "Zoff um Insta-Hotspot: Appenzell Innerrhoden zieht die Schraube beim Camping-Tourismus an". Blick, Juni 2025. blick.ch. ↩
- Kanton Appenzell I.Rh., "Appenzell I.Rh. regelt Parkierung neu": progressive Tarife für Campingfahrzeuge im öffentlichen Raum, bis zu CHF 50 pro Nacht, plus digitales Park- und Reservationssystem. ai.ch. ↩
- Schweizer Alpen-Club SAC, Merkblatt "Campieren und Biwakieren in den Schweizer Bergen": eine einzelne Nacht oberhalb der Waldgrenze grundsätzlich tolerierbar, rücksichtsvoll, mindestens 50 Meter Abstand zu Gewässern, mit Vorrang der Schutzgebiets-, Kantons- und Grundeigentümerregeln. sac-cas.ch. ↩
- Bundesgeoportal map.geo.admin.ch mit den Layern "Eidgenössische Jagdbanngebiete", "Wildruhezonen" und "BLN-Objekte" zur Prüfung von Perimeter und saisonalen Schutzzeiten. map.geo.admin.ch. ↩
- Appenzell Innerrhoden, Drohnenverbot bei den Foto-Hotspots Äscher und Seealpsee. SRF News. srf.ch. ↩
- Kanton Appenzell I.Rh., Kantonspolizei, "Alpstein, polizeiliche Kontrollen": eigenständige Kontrollen der Kantonspolizei im Alpsteingebiet. ai.ch. ↩
- TCS, "Wildcampen in der Schweiz, erlaubt oder verboten?" und Beobachter, "Hier ist Wildcamping erlaubt, die grosse Übersicht": Bussenrahmen und kantonale Unterschiede beim Wildcampen in der Schweiz. tcs.ch, beobachter.ch. ↩