Stand: 25. September 2026

Wildcampen auf dem Wissigstock

Der 2'887 m hohe Wissigstock endet in einer Felsspitze, 3 m ausserhalb des Jagdbanngebiets Hahnen. Sein einziger flacher Boden, die Schulter westlich davon, liegt drin, und dort ist Campieren verboten, 150 Franken. Legal schläfst du 2 km nordwestlich, unter dem Rotgrätli.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was «Wildcampen» hier meint: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen das Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht auch darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Wildcampen auf dem Wissigstock: ein Felsgipfel, an dem sich drei Gemeinden treffen

Wildcampen auf dem Wissigstock meint den 2'887 m hohen Gipfel auf dem Grat zwischen Isenthal im Kanton Uri und Engelberg im Kanton Obwalden, den Punkt, den das Namenverzeichnis des Bundes «Hauptgipfel Wissigstock (UR) - Isenthal» nennt, LV95 2'681'491 / 1'188'816, WGS84 46.84549 / 8.50704. Hier oben treffen sich drei Gemeinden. Der Gipfelpunkt liegt in Isenthal; Attinghausen, die Urner Seite gegen die Surenen, beginnt rund 3 m südlich, Engelberg rund 12 m westsüdwestlich.1

Der Gipfelpunkt liegt auf einem einzigen, sehr grossen Grundstück: Isenthal Nr. 70 umfasst 37 km² Fels, Weide, Wald und Gletscher, und seine Flurnamen reichen vom Uri Rotstock bis zum Schlossfirn und zum Wissigstock selbst. Eigentümerin ist die Korporation Uri, der auch die Attinghauser Seite gehört, Grundstück Nr. 734.7

Es ist eine Alpinwanderung, kein Spaziergang. Der Schweizer Alpen-Club bewertet die Normalroute, den Nordgrat von der Rugghubelhütte SAC über Engelberg, mit T4 auf seiner Wanderskala: 650 Höhenmeter, 2 bis 2½ Stunden hinauf, 1½ bis 2 Stunden hinunter. Von der Hütte führt ein weiss-rot-weisser Bergweg zum Wegweiser unter dem Rotgrätli, ein weiss-blau-weisser Alpinwanderweg steigt zur Engelberger Lücke auf 2'686 m, und von dort geht es dem Grat entlang nach Südosten zum Gipfel. Einen Gletscher quert diese Route nicht. Von Isenthal steigt ein markierter Weg von St. Jakob über Alt Rüti, die Oberalp und die Engelberger Egg zum Rotgrätli und trifft dort auf sie.101

Der Gipfel: eine Felsspitze, eine kleine Schulter und ein Gletscher

Stell die erste Frage vor jedem Gesetz: Wäre eine Nacht hier oben legal, wo würde sich jemand hinlegen? Nicht auf den Gipfelpunkt. Der Wissigstock endet in einer scharfen Felsspitze: Im Umkreis von 10 m ist der Hang im Schnitt etwa 46 Grad steil und nirgends flacher als etwa 17 Grad. Im Süden fallen die Gritschenbänder in Felsstufen gegen die Surenen ab. Nordnordöstlich beginnt rund 130 m entfernt und rund 230 m tiefer das Eis des Schlossfirns.1

Der einzige flache Boden oben ist eine kleine Schulter 10 bis 60 m westsüdwestlich des Gipfelpunkts, auf 2'877 bis 2'886 m, wo der Hang auf 3 bis 9 Grad abflacht. Die Routenbeschreibung der Hütte nennt sie «Gipfelplateau». Alles andere im Umkreis von 50 m ist steiler als 10 Grad.110

Daneben nimmt nichts ein Zelt. Im Umkreis von 500 m ist der Urner Boden ausserhalb der beiden Jagdbanngebiete laut der Bodenbedeckung der amtlichen Vermessung knapp zur Hälfte Gletscher, rund zu einem Drittel Fels und im Rest Geröll und nackter Boden, ohne jede Vegetation. Seine grösste ebene Fläche ist der Schlossfirn, den die Luftbilder von 2025 als graues, blankes Eis mit Spalten zeigen. Der Griessengletscher im Südwesten liegt auf der Engelberger Seite, im Banngebiet.1

Klar gesagt: Der Gipfelpunkt liegt 3,4 m ausserhalb des Banngebiets, weniger als die Ungenauigkeit eines Handy-GPS, und wo man hier oben liegen könnte, ist Banngebiet.1

Die Regel: das Jagdbanngebiet Hahnen, dessen Grenze am Gipfel verläuft

West- und südwestlich des Gipfels beginnt das eidgenössische Jagdbanngebiet Nr. 10 «Hahnen», 2'086 ha Wald, Fels und hochalpines Gelände nordöstlich von Engelberg, im Bundesinventar dem Kanton Obwalden zugeordnet. Sein Objektblatt nennt den Wissigstock als eine seiner Grenzen, «das weite alpine Hochland zwischen Hahnen, Ruchstock und Wissigstock mit dem Griessenfirn», und lässt keine Teilzone offen, nach der man suchen könnte: «Das gesamte Banngebiet ist integral geschützt.»23

Die Grenze verläuft am Gipfel. Sie zieht 3,4 m südsüdwestlich am Gipfelpunkt vorbei und wenige Meter westlich davon und folgt von dort dem Grat nach Nordwesten über die Engelberger Lücke Richtung Rotgrätli. Der Gipfelpunkt selbst liegt knapp draussen, auf Urner Boden. Die flache Schulter westsüdwestlich davon liegt drin, auf der Engelberger Seite, und ebenso die ganze Engelberger Flanke: der Griessengletscher, fast die ganze Normalroute von der Lücke zum Gipfel und die Rugghubelhütte, die fast einen Kilometer im Banngebiet steht. Nördlich und östlich des Gipfels, auf der Urner Seite, reicht Hahnen nicht hin. Das nächste Banngebiet des Bundes, Nr. 6 Urirotstock, beginnt 621 m ostnordöstlich, jenseits des Schlossfirns.12

Prüf die Grenze, bevor du irgendwo anhältst. Ein paar Meter sind weniger als die Ungenauigkeit deines Handy-GPS; wer auf dem Gipfelpunkt steht, weiss darum nichts über den Boden daneben. Öffne map.geo.admin.ch mit dem Layer «Jagdbanngebiete» und vergleich ihn mit der GPS-Position auf deinem Handy.1

Im eidgenössischen Jagdbanngebiet entscheidet ein Satz der Bundesverordnung über die Nacht:

«Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen.»Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 lit. e.

Der Satz kennt keine Einschränkung auf eine Zone, und einen offiziellen Zeltplatz hat das Banngebiet nicht. Die Ausnahme steht allein dem Kanton zu, und für den Wissigstock gibt es keine: Kein Grundeigentümer, keine Alp und keine Gemeinde kann dir innerhalb der Linie eine Nacht erlauben.3

Die Busse ist fix: Anhang 2 Ziff. 12005 der Ordnungsbussenverordnung des Bundes, «Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten», 150 Franken. Eine Drohne kostet innerhalb der Linie gleich viel (Ziff. 12006), ein Hund ohne Leine ebenso (Ziff. 12004). Die 20'000 Franken, die du online vielleicht liest, sind die Obergrenze des Jagdgesetzes im ordentlichen Verfahren, nicht die Busse eines Campers, und das Gesetz bestraft auch Fahrlässigkeit: Nicht zu wissen, wo die Grenze verläuft, schützt nicht.4

Ohne Zelt: Warum der Biwaksack kein Weg um das Verbot herum ist

Die Bundesverordnung nennt «Zelten und Campieren»; die französische Fassung sagt «camper librement», die italienische «piantare tende o campeggiare». Keine der drei Amtssprachfassungen nennt das Biwak, und ob eine Nacht im Biwaksack in einem Jagdbanngebiet des Bundes darunterfällt, hat noch kein Gericht entschieden.3

Obwalden, der Kanton, dem das Banngebiet zugeordnet ist, hat für seine Gebiete selbst geantwortet. In einer Mitteilung vom 1. Juni 2025 schrieb sein Amt für Wald und Landschaft: «In Schutzgebieten jedoch gilt ein absolutes Campierverbot. Hier sind das Campieren, Biwakieren sowie das Abstellen von Wohnmobilen ausdrücklich untersagt.» Die Mitteilung zählt die Jagdbanngebiete zu diesen Gebieten und hält fest, wer dagegen verstosse, müsse mit einer Busse rechnen.5

Auf dem Wissigstock gelten Zelt und Biwaksack also gleich. Die Frage stellt sich ohnehin kaum: Ausserhalb der Linie ist der Gipfelpunkt eine Felsspitze, zu steil zum Liegen, und der Boden ohne Banngebiet rundherum ist Eis und Fels. Ein Biwaksack ist kein Weg um das Verbot herum.1

Uri, Isenthal und die Eigentümerin: kein Verbot für eine Nacht, aber kein Boden am Gipfel

Kanton Uri. Uri kennt kein generelles Campingverbot: Weder das Polizeigesetz noch das Polizeireglement erwähnen das Campieren. Die einzige Campingbusse ist Ziffer 2.1 der kantonalen Bussenliste, «Lagern, Zelten oder Campieren in Schutzzonen», 150 Franken (Ordnungsbussenreglement, RB 3.9223), und sie gilt nur in einer Zone, deren Schutzreglement das Campieren verbietet. Keine solche Zone reicht an den Gipfel. Das einzige kantonale Schutzgebiet, das ihn berührt, das Reservat für alpine Flora Waldnacht-Surenen von 1968, beginnt 3,4 m südlich des Gipfels und verbietet nur «Ausreissen, Ausgraben, Abschneiden oder Pflücken von wildwachsenden Pflanzen», mit Bussen von 20 bis 200 Franken. Die Schutzzonen bei Gitschenen, die das Campieren sehr wohl verbieten, liegen 5,7 km nördlich, und kein Zustieg zum Wissigstock berührt sie. Der Gipfel liegt zudem in einer Landschaft des kantonalen Inventars, deren Blatt ein Schutzreglement vorschlägt; das Inventar hat nur hinweisenden Charakter, und ein solches Reglement ist nicht erlassen.61

Die Gemeinde Isenthal hat in ihrer publizierten Rechtssammlung weder ein Polizeireglement noch eine Campingregel. Sie verlangt für eine Nacht stattdessen eine Taxe. Ihr Gästetaxenreglement, in Kraft seit 1. Januar 2025, gilt für alle ohne Wohnsitz in der Gemeinde, die dort übernachten, Nächte «in Zelten» eingeschlossen, das ganze Jahr und «auf dem gesamten Gebiet der Gemeinde Isenthal»: 2 Franken pro erwachsene Person, 1.50 Franken von 12 bis 16, Kinder unter 12 gratis. Wer im Zelt schläft, zahlt «bei den dafür bestimmten Zahlstellen (Hinweistafeln mit QR-Code)»; wo diese Tafeln stehen, ist nicht publiziert. Eine Taxe auf eine Nacht ist kein Verbot der Nacht.9

Die Eigentümerin. Die Korporation Uri, der die Urner Seite des Gipfels gehört, schreibt: «Im Kanton Uri besteht kein generelles Verbot für Wildcamping. Auf Gebiet der Korporation Uri ist das Campieren somit grundsätzlich erlaubt und muss nicht angemeldet werden.» Die Bedingungen sind kurz: In Natur- und Landschaftsschutzzonen gelten deren Regeln, die Weide ist zu schonen, in der Nähe eines Landwirtschaftsbetriebs nimmst du mit dem Älpler oder der Älplerin Kontakt auf, für mehr als drei Nächte oder mehr als zehn Personen informierst du die Korporation vorher, der Abfall gehört in Gebührensäcke, und der Platz wird aufgeräumt hinterlassen. Am Wissigstock zählt die erste Bedingung: Die Regeln des Jagdbanngebiets gelten, was immer die Erlaubnis sagt, und der Korporationsboden ausserhalb davon ist oben Fels und Eis.87

Obwalden, die Schulter. Obwalden erlaubt, für eine einmalige Übernachtung ausserhalb von Campingplätzen ein Zelt aufzustellen, solange keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden. Die eigene Mitteilung des Kantons nimmt die Schutzgebiete davon aus, die Jagdbanngebiete eingeschlossen, und im Umkreis von 500 m um den Gipfel liegt praktisch der ganze Obwaldner Boden im Banngebiet Hahnen.51

Am Gipfel gilt also das Verbot des Bundes, und der Rest ist Fels und Eis. Wie diese Ebenen in der ganzen Schweiz zusammenspielen, steht in der Übersicht für die Schweiz.

So geht es: ein Biwak unter dem Rotgrätli, auf der Isenthaler Seite

Die legale Nacht draussen liegt rund 2 km nordwestlich des Gipfels und gut 500 m tiefer, dort, wo der markierte Weg von Isenthal zum Rotgrätli hinaufsteigt. Der Boden dort ist Land der Korporation Uri in Isenthal, ausserhalb beider Jagdbanngebiete und ausserhalb jeder kantonalen Schutzzone: Das Flora-Reservat liegt mehr als 2 km entfernt. Zwei Plätze nehmen ein Zelt oder einen Biwaksack.17

Die Schöntaler Moränen, eine ebene Geröllterrasse auf etwa 2'365 m, LV95 2'679'916 / 1'190'266, WGS84 46.858727 / 8.486649. Sie liegt 422 m ausserhalb des Banngebiets Hahnen und rund 100 m neben dem markierten Bergweg, 2,1 km nordwestlich des Gipfels und etwa 520 m tiefer.1

Die Engelberger Egg, eine ebene Grasfläche auf etwa 2'290 m, LV95 2'679'991 / 1'190'841, WGS84 46.863890 / 8.487733. Sie liegt 944 m ausserhalb des Banngebiets und 85 m neben dem markierten Weg, 2,5 km nordwestlich des Gipfels und mehr als 2 km vom nächsten Gebäude. Rund 100 m daneben beginnt eine Schafweide: Schone die Weide, wie es die Korporation verlangt.18

Nichts anmelden, zwei Franken zahlen. Für eine Nacht auf ihrem Land will die Korporation Uri keine Meldung. Für mehr als drei Nächte oder mehr als zehn Personen informierst du sie vorher: 041 874 70 90, mail@korporation.ch. Die Isenthaler Gästetaxe beträgt 2 Franken pro erwachsene Person und Nacht, zu zahlen an den Tafeln mit QR-Code; findest du keine, erreichst du die Gemeinde unter 041 878 11 31, gemeinde@isenthal.ch. Eine andere Gebühr für eine Nacht ist nicht publiziert.89

Von dort auf den Gipfel. Von beiden Plätzen führt der Weg hinauf zur Verzweigung am Rotgrätli, über den weiss-blau-weissen Alpinwanderweg zur Engelberger Lücke und dem Grat entlang zum Gipfel: grob 2 bis 2,5 km und 520 bis 600 Höhenmeter. Ab dem Rotgrätli gehst du im Banngebiet oder auf seiner Grenze, also geh durch und bleib dort nicht für die Nacht.110

Näher am Gipfel, nur für geübte Alpinwanderer. Der nächste Boden ohne Banngebiet, der nicht Eis ist, ist ein Schuttband gleich nordöstlich der Engelberger Lücke, um LV95 2'680'995 / 1'189'630 auf 2'630 bis 2'638 m, 140 bis 170 m ausserhalb des Banngebiets und rund 950 m vom Gipfel. Es liegt abseits der markierten Route, rund 50 m unter der Lücke über eine steile Stufe, auf lockerer Moräne am Rand eines schwindenden Gletschers, den die amtliche Vermessung dort noch als Eis führt. Eine Empfehlung ist das nicht: Wenn du solchen Boden nicht beurteilen kannst, bleib auf der Isenthaler Seite.1

Von der Surenen her sind die Attinghauser Weiden unter den Gritschenbändern ebenfalls Land der Korporation Uri, und das Flora-Reservat dort verbietet nur das Pflücken von Pflanzen; unser Bericht zum Surenenpass beschreibt diese Seite. Eine Route von dort zum Wissigstock gibt es nicht: Die Gritschenbänder sind Fels.76

Oder ein Bett: die Rugghubelhütte und der Sonnenaufgang auf dem Gipfel

Wer beim ersten Licht auf dem Gipfel stehen will, schläft legal in einem Bett auf der Engelberger Seite. Die Rugghubelhütte der SAC-Sektion Titlis steht auf 2'296 m, 3,4 km westlich des Gipfels und im Banngebiet Hahnen, wo drinnen zu schlafen selbstverständlich erlaubt ist; die Hütte schreibt selbst, sie liege «im Wildschutzgebiet». Stell also rund um die Hütte nirgends ein Zelt auf und leg dich dort nicht hin.101

Rugghubelhütte SAC, +41 41 637 20 64, info@rugghubel.ch, Online-Reservation. 80 Betten in 15 Zimmern. Bewartet von Anfang Juni bis Mitte oder Ende Oktober, je nach Wetter; sonst steht ein Winterraum mit 19 Betten immer offen. Preise 2026 im Sommer: SAC-Mitglieder 24 Franken nur Übernachtung oder 75 Franken mit Halbpension, gegen Vorweisen des Ausweises; Nichtmitglieder 35 oder 89 Franken. Winterraum 29 Franken für Mitglieder, 41 Franken für alle anderen. Ein Leinen- oder Seidenschlafsack ist obligatorisch, ein Leinenschlafsack kostet 12 Franken Miete. Keine Übernachtung mit Hund. Im Winter erreichst du die Hütte über das Handy: +41 79 366 43 69.10

Der Zustieg. Von der Bergstation der Luftseilbahn Engelberg-Ristis dauert der Hüttenweg rund 2½ Stunden, von der Brunnihütte rund 2¼ Stunden. Wer das Auto über Nacht bei der Talstation der Brunnibahn stehen lässt, gibt an der Kasse die Autonummer an: Dort gilt ein Nachtparkverbot, und das Parkieren kostet 5 Franken pro Tag und 10 Franken pro Nacht.10

Der Sonnenaufgang. Von der Hütte rechnet der SAC mit 2 bis 2½ Stunden für die 650 Höhenmeter zum Gipfel, im Gelände T4. Wer im Dunkeln startet, geht die Engelberger Lücke und den Grat mit der Stirnlampe: Geh sie vorher bei Tag, und rechne zur Zeit des SAC eine Reserve dazu.10

Die Route, die Regeln im Banngebiet und die Saison

Im Banngebiet. Von der Rugghubelhütte zum Gipfel verläuft die Normalroute im Banngebiet Hahnen oder auf seiner Grenze: Die Engelberger Lücke liegt auf der Linie, und fast der ganze Alpinwanderweg von der Lücke zum Gipfel liegt drin. Nimm den Hund an die Leine und lass die Drohne zu Hause: Beides kostet innerhalb der Linie 150 Franken. Weiter unten auf der Isenthaler Seite, bei St. Jakob, streifen die Wege im Grosstal die Teilschutzzone des Banngebiets Urirotstock und queren sie zum Teil: Durchgehen ist in Ordnung, eine Nacht dort nicht.14

Feuer. Am 25. September 2026 zeigt die Waldbrandkarte des Bundes für Uri «grosse Gefahr» mit einem absoluten Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, für Obwalden «erhebliche Gefahr» mit einem bedingten Feuerverbot. Wald gibt es hier oben keinen, und trotzdem kein Feuer: Nimm einen Gaskocher mit.1

Jagd. Die Urner Jagd findet ausserhalb der Banngebiete statt, auf Boden wie der Isenthaler Seite unter dem Rotgrätli: Hirsch vom 28. bis 30. September 2026, Niederwild vom 12. Oktober bis 30. November 2026.6

Nimm alles wieder mit. Abfall, Essensreste und WC-Papier eingeschlossen. Die Korporation will den Kehricht in Gebührensäcken, gebracht zur nächsten Sammelstelle.8

  • Schöntaler Moränen, etwa 2'365 m. 46.858727 / 8.486649, eine Geröllterrasse ausserhalb des Banngebiets auf Land der Korporation Uri; zahl die Isenthaler Gästetaxe.19
  • Engelberger Egg, etwa 2'290 m. 46.863890 / 8.487733, Gras ausserhalb des Banngebiets; schone die Schafweide daneben.18
  • Rugghubelhütte SAC, 2'296 m. +41 41 637 20 64; bewartet bis Mitte oder Ende Oktober, sonst Winterraum.10
  • Die Attinghauser Weiden unter den Gritschenbändern, wenn du über die Surenen kommst. Land der Korporation Uri; keine Route von dort zum Wissigstock.7
  • Nicht auf dem Gipfel, der Schulter, dem Schlossfirn, dem Grat der Normalroute und nirgends rund um die Rugghubelhütte. Banngebiet, Eis oder kein Boden zum Liegen; innerhalb der Linie 150 Franken.14

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall dort, wo du wirklich draussen schlafen darfst, vom Wissigstock aus also auf der Isenthaler Seite unter dem Rotgrätli. Es ist kein Gesetzestext, es ist Anstand und gesunder Menschenverstand auf dem Boden der Korporation, gleich neben einem Jagdbanngebiet, in dem die Tiere Vorrang haben.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand September 2026. Er stützt sich auf die öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen, die unten verlinkt sind. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Aussage zur aktuellen Rechtslage.

Das Urteil gilt für den Gipfel des Wissigstocks, wo Isenthal, Attinghausen und Engelberg zusammentreffen, und den Boden rundherum auf beiden Seiten der Grenze des eidgenössischen Jagdbanngebiets Hahnen. Es stützt sich auf die Grenze des Banngebiets, wie sie das Bundesinventar publiziert und die wenige Meter am Gipfelpunkt vorbeiläuft, näher, als ein Handy-GPS unterscheiden kann; auf die geltende Bundesverordnung und die Ordnungsbussenliste des Bundes; auf das Fehlen jeder kantonalen Ausnahme; auf die Mitteilung Obwaldens, dass in seinen Schutzgebieten auch das Biwakieren verboten ist; und auf das Gelände am Gipfel. Ob ein Biwak ohne Zelt nach der Bundesverordnung als Campieren gilt, hat noch kein Gericht entschieden. Die Erlaubnis der Eigentümerin, die Isenthaler Gästetaxe sowie die Preise und die Saison der Hütte stammen von ihren Herausgebern, Stand September 2026, und können sich ändern; was vor Ort angeschlagen ist, wurde nicht geprüft. Der Urner Landrat hat ein kantonales Gesetz zum Wildcampen verlangt, das die Regeln ändern könnte, und die Feuerregeln ändern sich mit dem Wetter. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und die Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Grundlage dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Kann ich für den Sonnenaufgang auf dem Wissigstock übernachten?
Nicht draussen. Der Gipfel auf 2'887 Metern, wo Isenthal und Attinghausen im Kanton Uri auf Engelberg in Obwalden treffen, ist eine Felsspitze 3,4 Meter ausserhalb des eidgenössischen Jagdbanngebiets Nr. 10 Hahnen, und der einzige flache Boden oben, eine Schulter 10 bis 60 Meter westsüdwestlich, liegt darin. Dort verbietet Art. 5 Abs. 1 lit. e der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ, SR 922.31) das freie Zelten und Campieren, mit einer Ordnungsbusse von 150 Franken nach Anhang 2 Ziff. 12005 der Ordnungsbussenverordnung (OBV, SR 314.11), und Obwalden verbietet in seinen Jagdbanngebieten auch das Biwakieren. Der legale Weg zum Sonnenaufgang ist ein Bett in der Rugghubelhütte SAC, +41 41 637 20 64, und ein Start im Dunkeln: Der SAC rechnet mit 2 bis 2½ Stunden für die 650 Höhenmeter im Gelände T4. Geh den Grat vorher bei Tag.
Ist ein Biwaksack ohne Zelt auf dem Wissigstock erlaubt?
Nein. Die Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete nennt Zelten und Campieren (VEJ, SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 lit. e), und über einen Biwaksack hat noch kein Gericht entschieden, aber das Obwaldner Amt für Wald und Landschaft schrieb am 1. Juni 2025, in seinen Schutzgebieten seien Campieren und Biwakieren ausdrücklich verboten, die Jagdbanngebiete eingeschlossen. Hahnen, das Banngebiet über der flachen Schulter des Wissigstocks, ist Obwalden zugeordnet, und die Busse beträgt 150 Franken. Ausserhalb der Linie ist der Gipfelpunkt eine Felsspitze, zu steil zum Liegen, und der Boden daneben Eis und Fels. Biwakier stattdessen auf der Isenthaler Seite unter dem Rotgrätli, bei den Schöntaler Moränen (46.858727 / 8.486649).
Wo genau verläuft die Grenze des Jagdbanngebiets am Wissigstock?
Am Gipfel. Die Grenze des eidgenössischen Jagdbanngebiets Nr. 10 Hahnen zieht 3,4 Meter südsüdwestlich am Gipfelpunkt vorbei und wenige Meter westlich davon und folgt dann dem Grat über die Engelberger Lücke Richtung Rotgrätli. Drin liegen die flache Schulter westsüdwestlich des Gipfels, der Grat der Engelberger Normalroute, der Griessengletscher und die Rugghubelhütte. Draussen liegen der Gipfelpunkt selbst, auf Urner Boden, und die Urner Seite im Norden und Osten mit dem Schlossfirn und dem Fels darum. Das zweite Banngebiet des Bundes, Nr. 6 Urirotstock, beginnt 621 Meter ostnordöstlich. Die paar Meter am Gipfel sind weniger als die Ungenauigkeit eines Handy-GPS: Öffne auf map.geo.admin.ch den Layer «Jagdbanngebiete» und vergleich ihn mit der Position deines Handys.
Uri erlaubt das Campieren auf Korporationsland. Warum nicht auf dem Wissigstock?
Weil das Banngebiet und der Boden vorher entscheiden. Der Kanton Uri kennt kein generelles Campingverbot, seine Campingbusse von 150 Franken (Ordnungsbussenreglement RB 3.9223, Ziff. 2.1) gilt nur in Schutzzonen, und die Korporation Uri, der die Urner Seite des Gipfels gehört, erlaubt das Campieren auf ihrem Land ohne Anmeldung. Ihre erste Bedingung ist aber, die Regeln von Schutzzonen einzuhalten, und der einzige flache Boden oben liegt im eidgenössischen Jagdbanngebiet Hahnen, wo das Verbot des Bundes gilt, was immer die Eigentümerin sagt. Der Urner Boden ausserhalb des Banngebiets ist oben Gletscher, Fels und Geröll. Darum heisst die Einschätzung für den Gipfel Illegal, während eine Nacht auf Korporationsland 2 Kilometer nordwestlich, unter dem Rotgrätli, legal ist.
Wo ist der nächste Ort, an dem ich legal draussen schlafen kann?
Auf der Isenthaler Seite unter dem Rotgrätli, auf Land der Korporation Uri ausserhalb jedes Banngebiets: bei den Schöntaler Moränen, einer ebenen Geröllterrasse auf etwa 2'365 Metern (LV95 2'679'916 / 1'190'266, WGS84 46.858727 / 8.486649), 2,1 Kilometer nordwestlich des Gipfels und rund 100 Meter neben dem markierten Weg, oder auf der Engelberger Egg, einer Grasfläche auf etwa 2'290 Metern (46.863890 / 8.487733), 85 Meter neben dem Weg. Für eine Nacht brauchst du bei der Korporation keine Anmeldung; die Isenthaler Gästetaxe beträgt 2 Franken pro erwachsene Person. Näher am Gipfel ist der einzige Boden ohne Banngebiet, der nicht Eis ist, ein lockeres Schuttband nordöstlich der Engelberger Lücke, abseits der markierten Route und nur für geübte Alpinwanderer. Stell rund um die Rugghubelhütte nirgends ein Zelt auf: Sie steht im Banngebiet.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Amtliche Geodaten des Bundes, Identify-Dienst am 25. September 2026 am Gipfel abgefragt, LV95 2'681'490.9 / 1'188'815.5 (WGS84 46.84549 / 8.50704; Name im Namenverzeichnis «Hauptgipfel Wissigstock (UR) - Isenthal»), Geländehöhe 2'886,7 m, Kartenhöhe 2'887 m, Gemeinde Isenthal (UR) nach der Grenze des laufenden Jahres, Attinghausen (UR) 3,4 m südlich und Engelberg (OW) 11,8 m westsüdwestlich, die drei Gemeinden treffen sich 12,2 m westsüdwestlich, Toleranz 0, mit einer Kontrolle über einen erfundenen Layer, die HTTP 400 lieferte, und der Positivkontrolle bei 2'626'000 / 1'154'500, die im selben Lauf das Jagdbanngebiet Kiental lieferte. Eidgenössische Jagdbanngebiete: Objekt Nr. 10 «Hahnen», Kanton Obwalden, Typ «Gebiet mit integralen Schutzbestimmungen», 2'086,4 ha; der Gipfelpunkt liegt ausserhalb, 3,4 m vom nächsten Grenzpunkt bei einem Azimut von 205 Grad; die Grenze ist auf den Azimuten von 195 bis 270 Grad nach 3,5 bis 8,5 m erreicht und auf den Azimuten von Norden über Osten bis Süden innerhalb von 2 km nicht. Objekt Nr. 6 «Urirotstock», integrale Zone, beginnt 621 m ostnordöstlich, bei der Schlossstocklücke. Die Schulter 10 bis 60 m westsüdwestlich des Gipfelpunkts, 2'877 bis 2'886 m, mit Neigungen von 2,6 bis 9,3 Grad, liegt im Banngebiet Hahnen, grösstenteils in Engelberg; der Wildtiergebiets-Layer des Bundes führt für Hahnen «freies Zelten und Campieren ist verboten», die Leinenpflicht und ein Drohnenverbot, ganzjährig. Gelände aus swissALTI3D: mittlere Neigung von 45,6 Grad im Umkreis von 10 m um den Gipfelpunkt, nichts unter 16,8 Grad; im Umkreis von 50 m liegt aller Boden unter 10 Grad auf dieser Schulter. Bodenbedeckung der amtlichen Vermessung im Umkreis von 500 m, Urner Boden ausserhalb beider Banngebiete: 45,8 Prozent Gletscher, 30,1 Prozent Fels, 14,9 Prozent Geröll und 9,2 Prozent übrige vegetationslose Flächen, keine Vegetation; im Umkreis von 500 m liegt praktisch der ganze Obwaldner Boden im Banngebiet Hahnen. SWISSIMAGE (2025): der Schlossfirn als blankes Eis mit Spalten. Markierte Wege: Die Engelberger Lücke liegt auf der Grenze des Banngebiets Hahnen, fast der ganze markierte Alpinwanderweg von der Lücke zum Gipfel liegt drin, die Rugghubelhütte 981 m drin; der Zustieg von Isenthal über die Engelberger Egg bleibt bis zur Verzweigung am Rotgrätli ausserhalb beider Banngebiete, und bei St. Jakob berühren die Wege im Grosstal die Teilschutzzone des Banngebiets Nr. 6. Die Schöntaler Moränen, LV95 2'679'916 / 1'190'266 (2'365 m, 2,1 Grad), und die Engelberger Egg, LV95 2'679'991 / 1'190'841 (2'292 m, 1,8 Grad), am selben Tag abgefragt: 422 m und 944 m vom Banngebiet Hahnen; keine Wildruhezone, kein Moor, kein Amphibiengebiet, keine Trockenwiese, kein Park, kein militärisches Gebiet und keine Alpweide mit Herdenschutzhunden; einzig das Smaragd-Gebiet «Walenstöcke - Brisen», das Lebensräume bezeichnet und keine Campingregel enthält; keine kantonale Schutzzone (geo.ur.ch), das Flora-Reservat 2,1 bis 2,5 km entfernt. Das Schuttband nordöstlich der Engelberger Lücke, um LV95 2'680'995 / 1'189'630 (2'630 bis 2'638 m), liegt 140 bis 173 m ausserhalb des Banngebiets Hahnen. Kantonale Schutzzonen Uri (geo.ur.ch): das Flora-Reservat RB 10.5120 3,4 m südlich des Gipfels, die Zonen Gitschenen RB 10.5114 5,7 km nördlich, kein Zustieg näher als 460 m. Waldbrandgefahr, Layer des Bundes am 25. September 2026: Uri «Grosse Gefahr» mit «Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe»; Obwalden «Erhebliche Gefahr» mit einem bedingten Feuerverbot. map.geo.admin.ch (Jagdbanngebiete), Geometrie des Banngebiets (GeoJSON). ↩
  2. Bundesamt für Umwelt, Bundesinventar der eidgenössischen Jagdbanngebiete, Objektblatt «10. Hahnen Kt. OW» der Revisionsserie 2023: «Das nordöstlich von Engelberg gelegene Schutzgebiet umfasst im wesentlichen drei Teile: den Nadelwald der subalpinen Stufe, die unbewaldeten Steilhänge und Felspartien am Hahnen, Wissberg, Engelberger Rotstock und grossem Sättelistock sowie die das weite alpine Hochland zwischen Hahnen, Ruchstock und Wissigstock mit dem Griessenfirn.» Zielsetzung: «Erhaltung des Gebiets als vielfältigen Lebensraum für wildlebende Säugetiere und Vögel», «Erhaltung des Rauhfusshuhnbestandes». Besondere Massnahmen: «Das gesamte Banngebiet ist integral geschützt.» Objektblatt «6. Urirotstock» für das benachbarte Banngebiet östlich des Schlossfirns. Objektblatt JBG 10 Hahnen (PDF), Objektblatt JBG 6 Urirotstock (PDF). ↩
  3. Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025. Art. 5 Abs. 1: «In den Banngebieten gelten folgende allgemeine Bestimmungen: ... b. Tiere dürfen nicht gestört, vertrieben oder aus dem Banngebiet herausgelockt werden. ... c. Hunde sind an der Leine zu führen ... e. Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen. ... f bis. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen ist verboten ...» Die französische Fassung von lit. e lautet «il est interdit de camper librement», die italienische «è vietato piantare tende o campeggiare»; keine der drei nennt das Biwak. Art. 2: Banngebiete sind die im Anhang aufgezählten Objekte, darunter Nr. 10 Hahnen, Kanton Obwalden, und Nr. 6 Urirotstock, Kanton Uri, und das Bundesinventar enthält für jedes Gebiet eine Karte des Perimeters. fedlex.admin.ch (VEJ). ↩
  4. Ordnungsbussenverordnung (OBV), SR 314.11, Fassung in Kraft seit 1. August 2026, Anhang 2: Ziff. 12004 «Missachtung der Leinenpflicht in eidgenössischen Jagdbanngebieten (Art. 18 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3 JSG, Art. 5 Abs. 1 Bst. c VEJ) ...», 150 Franken; Ziff. 12005 «Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten (Art. 18 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3 JSG, Art. 5 Abs. 1 Bst. e VEJ)», 150 Franken; Ziff. 12006 «Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen in eidgenössischen Jagdbanngebieten (Art. 18 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3 JSG, Art. 5 Abs. 1 Bst. f bis VEJ) ...», 150 Franken. Jagdgesetz (JSG), SR 922.0, Art. 18: Busse bis zu 20'000 Franken im ordentlichen Verfahren (Abs. 1), auch Fahrlässigkeit ist strafbar (Abs. 3). fedlex.admin.ch (OBV), fedlex.admin.ch (JSG). ↩
  5. Kanton Obwalden, Amt für Wald und Landschaft, Mitteilung vom 1. Juni 2025 nach wiederholten Verstössen, am 25. September 2026 beim Polizeimeldungsdienst gelesen, der sie wörtlich verbreitet hat, weil die kantonseigene Fassung unter ow.ch/aktuellesinformationen/126685 HTTP 404 liefert. Ausserhalb der Schutzgebiete: «Im Kanton Obwalden ist es grundsätzlich erlaubt, ein Zelt, einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil für eine einmalige Übernachtung ausserhalb bewilligter Campingplätze aufzustellen, solange keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden.» Innerhalb: «In Schutzgebieten jedoch gilt ein absolutes Campierverbot. Hier sind das Campieren, Biwakieren sowie das Abstellen von Wohnmobilen ausdrücklich untersagt. Dieses Verbot betrifft folgende Gebiete: Moorlandschaft Glaubenberg, Jagdbanngebiete (z.B. Huetstock, Gemeinde Kerns), Naturschutzzonen (z.B. Wichelsee, Gemeinden Sarnen und Alpnach), Geschützte Auen (z.B. Aue Laui, Gemeinde Giswil).» Und: «Wer gegen das Campierverbot verstösst und ohne Bewilligung campiert, muss mit einer Busse rechnen. In den jeweiligen Gebieten weisen Schilder gut sichtbar auf das Verbot hin.» Ein Betrag wird nicht genannt; im Jagdbanngebiet des Bundes gelten die 150 Franken des Bundes. polizei.news (Mitteilung vom 1. Juni 2025). ↩
  6. Erlasse des Kantons Uri, am 25. September 2026 nach Nummer aus dem kantonalen Rechtsbuch abgerufen. Reglement über die Erhebung von Ordnungsbussen (Ordnungsbussenreglement, OBR), RB 3.9223, Fassung in Kraft seit 1. April 2025, Anhang 1, Ziff. 2.1: «Lagern, Zelten oder Campieren in Schutzzonen (Art. 34 Abs. 1 Bst. a des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz, RB 10.5101 in Verbindung mit dem jeweiligen Reglement)», 150 Franken. Polizeigesetz, RB 3.8111, Fassung in Kraft seit 1. Juli 2024, und Polizeireglement, RB 3.8127: keine Bestimmung zum Campieren. Reservat für alpine Flora im Gebiet Waldnacht-Surenen, RB 10.5120, vom 13. Mai 1968, in Kraft seit 30. Mai 1968, Art. 2 Abs. 1: «Im gesamten, in Artikel 1 bezeichneten Gebiet, ist jedes Ausreissen, Ausgraben, Abschneiden oder Pflücken von wildwachsenden Pflanzen jeglicher Art verboten. Ausgenommen ist die Alpenrose.»; Art. 3: Bussen von 20 bis 200 Franken; keine Bestimmung zum Campieren; sein Rand liegt 3,4 m südlich des Gipfelpunkts. Schutzreglement Gitschenen, RB 10.5114: seine Zonen liegen 5,7 km nördlich des Gipfels. Jagdbetriebsvorschriften, RB 40.3121, Anhang 1, Grenze des Banngebiets Urirotstock: «... bis zum Schlossfirn und dem Ostrand des Schlossfirnes entlang zum Schloss Stock ...». Inventarblatt LS.1211.06 «Hochgebirgslandschaft Uri Rotstock», das den Gipfel umfasst: Die vorgeschlagene Massnahme, «Erlass eines Schutzreglementes», ist nicht umgesetzt, und das kantonale Inventar «hat hinweisenden Charakter». Jagd 2026 ausserhalb der Banngebiete: Hirsch 28. bis 30. September, Niederwild 12. Oktober bis 30. November. Presse, keine Grundlage des Urteils: Im März 2026 unterstützte der Landrat eine Motion für ein kantonales Gesetz, das Wildcampen erlaubt lässt und den Gemeinden Verbotszonen ermöglicht; ein Entwurf ist nicht publiziert. rechtsbuch.ur.ch (RB 3.9223), RB 10.5120, RB 10.5114, RB 40.3121, Inventarblatt LS.1211.06 (PDF), ur.ch, Jagd, swissinfo.ch (Presse). ↩
  7. Grundbuch des Kantons Uri (Grundbuchauskunft), am 25. September 2026 gelesen: «Grundbuch Isenthal Liegenschaft Nr. 70», 37'176'557 m², mit Flurnamen wie «Engelberger Egg», «Engelberger Rotstock», «Schlossfirn», «Schlossstock», «Schöntal», «Schöntaler Moränen», «Uri Rotstock» und «Wissigstock», in der Bodenbedeckung unter anderem «Fels (10'216'284 m²)», «Geröll, Sand (6'679'947 m²)» und «Gletscher, Firn (3'299'856 m²)»; «Grundbuch Attinghausen Liegenschaft Nr. 734», 12'996'450 m², mit Flurnamen wie «Gritschen», «Gritschenbänder», «Mannsboden», «Surenen» und «Wissigstock»; Eigentümerin beider «Korporation Uri, UID CHE-116.071.058, Gotthardstrasse 3, 6460 Altdorf UR». Gipfelpunkt, Schöntaler Moränen und Engelberger Egg liegen auf Liegenschaft Nr. 70. geo.ur.ch, Isenthal Nr. 70, Attinghausen Nr. 734. ↩
  8. Korporation Uri, «Wildcampieren/Biwakieren», am 25. September 2026 gelesen: «Im Kanton Uri besteht kein generelles Verbot für Wildcamping. Auf Gebiet der Korporation Uri ist das Campieren somit grundsätzlich erlaubt und muss nicht angemeldet werden.» Unter «Folgende Hinweise sind dringend zu beachten»: «In Natur- und Landschaftsschutzzonen sind die entsprechenden Regelungen einzuhalten. Das Weideland ist zu schonen»; «Auf privaten Strassen ist die passende Bewilligung einzuholen»; «Ist der gewählte Platz in der Nähe eines landwirtschaftlichen Betriebes, ist mit dem Älpler/der Älplerin Kontakt aufzunehmen»; «Ist der Aufenthalt länger als 3 Nächte oder mit mehr als 10 Personen, sind wir vorgängig zu informieren»; «Der anfallende Kehricht ist in gebührenpflichtige Säcke zu verpacken und zur nächsten Kehricht-Sammelstelle zu bringen»; «Der Platz ist bei Lagerabbruch aufzuräumen und in geordnetem Zustand zu hinterlassen». Genannte Ausnahmen: die Gemeinde Göschenen und das Gebiet um den Seewlisee in Silenen, beide nicht in der Nähe des Wissigstocks; die Kartenserie «Zeltverbot» der Korporation, acht Blätter, hat keines in seiner Nähe. Korporation Uri, Gotthardstrasse 3, 6460 Altdorf, 041 874 70 90, mail@korporation.ch. korporation.ch, Wildcampieren, Pläne Zeltverbot (PDF). ↩
  9. Einwohnergemeinde Isenthal, Dorfstrasse 21, 6461 Isenthal, 041 878 11 31, gemeinde@isenthal.ch. Gästetaxenreglement, von der Gemeindeversammlung am 27. November 2024 beschlossen, in Kraft seit 1. Januar 2025: Art. 2 Abs. 1 «Wer in Isenthal übernachtet, ohne hier gesetzlichen Wohnsitz zu haben, ist verpflichtet, die Gästetaxe zu bezahlen.»; Abs. 2 nennt unter anderem «Schlafen im Stroh, in Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen und dergleichen»; Abs. 5 «Die Gästetaxe ist während des ganzen Jahres auf dem gesamten Gebiet der Gemeinde Isenthal zu bezahlen.»; Art. 3: Kinder unter 12 befreit; Art. 5: 2.00 Franken pro Nacht für Erwachsene über 16, 1.50 Franken für Kinder von 12 bis 16; Art. 8 Abs. 3 «Übernachtende Personen in Zelten, Wohnwagen oder dergleichen, haben die Pflicht die Gästetaxe bei den dafür bestimmten Zahlstellen (Hinweistafeln mit QR-Code) zu entrichten.»; Art. 13 Abs. 1: Busse bis zum dreifachen Betrag der vorenthaltenen Taxe. Das Reglement enthält kein Verbot. Die publizierte Rechtssammlung der Gemeinde enthält weder ein Polizeireglement noch eine Campingregel. Gästetaxenreglement (PDF), isenthal.ch, Rechtssammlung. ↩
  10. Rugghubelhütte SAC, SAC-Sektion Titlis, 2'296 m, +41 41 637 20 64, info@rugghubel.ch, Seiten am 25. September 2026 abgerufen. Touren: «Wissigstock 2887 m. Leicht erreichbares Gipfelziel in alpiner Umgebung», Aufstieg 600 m, 2 Std., auf dem weiss-rot-weissen Weg zum Wegweiser unterhalb des Rotgrätli, dann auf dem weiss-blau-weissen Weg zur Engelberger Lücke auf 2'686 m, «Von hier in südöstlicher Richtung dem Grat folgend aufs Gipfelplateau»; «Die Rugghubelhütte befindet sich im Wildschutzgebiet.» Hütte: bewartet «Von Anfang Juni bis Mitte/Ende Oktober», je nach Wetter, und an anderer Stelle «von Anfangs Juni bis Ende Oktober bewartet»; 80 Betten in 15 Zimmern; Winterraum mit 19 Betten, wenn die Hütte nicht bewartet ist; «Ein Leinen- oder Seidenschlafsack ist aus hygienischen Gründen obligatorisch», Leinenschlafsäcke für 12 Franken zu mieten; keine Übernachtung mit Hund; im Winter Handy +41 79 366 43 69; rund 2½ Std. ab der Bergstation Engelberg-Ristis und rund 2¼ Std. ab der Brunnihütte; bei der Brunnibahn «gilt ein Nachtparkverbot», Autonummer an der Kasse angeben, 5.00 Franken pro Tag und 10.00 Franken pro Nacht. Preisliste 2026, Sommer: SAC-Mitglieder 24.00 Franken nur Übernachtung, 75.00 Franken mit Halbpension; Nichtmitglieder 35.00 und 89.00 Franken; Winterraum 29.00 Franken (SAC) und 41.00 Franken. SAC-Tourenportal, «Wissigstock», Route «Nordgrat von der Rugghubelhütte SAC (Normalroute)»: T4, Aufstieg 2 bis 2½ Std. und 650 m, Abstieg 1½ bis 2 Std., «Der Gipfel kann über einen Alpinwanderweg erreicht werden». rugghubel.ch, Touren, rugghubel.ch, Hütte, Preisliste 2026 (PDF), sac-cas.ch, Wissigstock. ↩