Stand: 27. August 2026

Wildcampen auf dem Surenenpass

Eine Nacht auf dem Surenenpass ist erlaubt, und anmelden musst du dich dafür nicht. Die Korporation Uri, der der Alpboden gehört, hat die Erlaubnis schriftlich publiziert. Zwei Dinge solltest du kennen: die Kurtaxe der Gemeinde und das Jagdbanngebiet 689 Meter weiter.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, am Abend hin, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen das Campieren geschrieben. Ob eine einzelne Nacht auch darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Drei Ebenen, und keine davon verbietet es

Eine Lücke ist nur etwas wert, wenn man sagen kann, was tatsächlich gelesen wurde. Hier ist jede Ebene am Surenenpass, mit Namen und mit der Zahl dahinter.

Bund. Am 27. August 2026 am Pass abgefragt: Jagdbanngebiete, Wildruhezonen, BLN, Pärke von nationaler Bedeutung, Auen, Hoch- und Flachmoore, Moorlandschaften, Amphibienlaichgebiete und Trockenwiesen liefern alle ein wirklich leeres Ergebnis. Zwei Kontrollen machen daraus eine echte Null statt einer kaputten Abfrage: Eine absichtlich falsche Layer-ID kam in jedem Durchgang als HTTP 400 zurück, und ein Positivkontrollpunkt im Kiental lieferte wie erwartet sein Jagdbanngebiet.1

Kanton. Das Urner Polizeigesetz RB 3.8111 umfasst 83'122 Zeichen und enthält keines der Wörter Zelt, campieren, Camping, Biwak, übernachten, nächtigen, Wohnwagen oder Wohnmobil, gegen 208 Treffer für "Polizei" und 270 für "Artikel" als Kontrolle. Beim Polizeireglement RB 3.8127 dasselbe, mit 99 Kontrolltreffern. Beim Gesetz über den Natur- und Heimatschutz RB 10.5101 ebenso. Das Planungs- und Baugesetz RB 40.1111 nennt Camping genau einmal, und zwar als "Campinganlagen" in der Aufzählung dessen, was in eine Sport- und Freizeitzone gehört.3

Und Uri kann Zeltverbote schreiben, was diese Null erst wertvoll macht. Der Kanton schreibt sie für benannte Gebiete. Das Schutzreglement für die Region Maderanertal und Fellital von 1986 verbietet wörtlich "zu zelten und zu campieren". Das Reglement für die Aue Rüti am Vorderschächen in Unterschächen von 2023 ist das einzige Zeltverbot, das die Korporation für Besucher auf eine Karte legt. Zwei Täler, zwei Verbote, und keines davon ist das Surenental.3

Gemeinde. Attinghausen hat gar kein Polizeireglement, und genau dort wohnt ein kommunales Campingverbot in der Schweiz normalerweise. Die publizierte Sammlung umfasst sechzehn Erlasse, alle sechzehn wurden für diesen Artikel heruntergeladen und gelesen, jeder mit einer Kontrollwortzahl grösser null, damit kein Dokument fälschlich als stumm gilt. Keiner enthält ein Verbot von Zelten, Campieren oder Übernachten. Die Bau- und Zonenordnung 2023 verwendet "Campinganlagen" als Zonenbegriff, und die Parkplatzverordnung verweigert Wohnwagen eine Dauerparkkarte. Das ist die ganze Ernte.5

Der Grundeigentümer sagt schriftlich Ja und nennt die zwei Orte, wo nicht

Das ist der Teil, den die meisten Schweizer Orte nicht bieten. Auf dem Surenenpass verlässt du dich nicht nur auf das Fehlen einer Regel. Der Eigentümer des Bodens hat eine Erlaubnis publiziert, und du kannst sie vorher lesen.

"Im Kanton Uri besteht kein generelles Verbot für Wildcamping. Auf Gebiet der Korporation Uri ist das Campieren somit grundsätzlich erlaubt und muss nicht angemeldet werden."Korporation Uri, Infoseite "Wildcampieren/Biwakieren", abgerufen am 27. August 2026.

Korporation Uri und Korporation Ursern halten zusammen rund 85 Prozent der Kantonsfläche, und die Alp am Pass gehört ihnen. Die Bedingungen sind kurz und vernünftig: in Natur- und Landschaftsschutzzonen die dortigen Regelungen einhalten, das Weideland schonen, für private Strassen die passende Bewilligung holen, bei einem Platz in der Nähe eines Landwirtschaftsbetriebs mit der Älplerin oder dem Älpler Kontakt aufnehmen, die Korporation bei mehr als drei Nächten oder mehr als zehn Personen vorgängig informieren, den Kehricht in gebührenpflichtigen Säcken mitnehmen und den Platz aufgeräumt hinterlassen. Für Wetter und Vieh übernimmt die Korporation keine Haftung.4

Die Alp ist hier kein Detail, sie ist der ganze Hang. Die Alp Blacken reicht von 1'300 m bei Nider Surenen bis zum Surenenpass hinauf und wird von den Bürgergemeinden Altdorf, Erstfeld und Attinghausen gemeinsam verwaltet. Rund 600 Rinder, 700 Schafe und ein Dutzend Kühe verbringen dort den Sommer, das macht sie zur grössten Rinderhirte in Uri. Wer irgendwo in der Nähe der Hütten liegt, für den ist die Bedingung mit dem Kontakt zur Alp aktiv. Hirteverwaltung Surenen, Karl Marty, 041 874 12 02, die Blackenhütte selbst 041 637 04 26. Am Wanderweg über den Pass gibt es ein Alpbeizli, und der Alpkäse wird direkt vor Ort verkauft.7

Die zwei Orte, an denen dieselbe Erlaubnis Nein sagt, sind wichtig, weil sie zeigen, dass die Korporation kein Pauschal-Ja schreibt. In der Gemeinde Göschenen ist wildes Campieren verboten, dort ist der offizielle Zeltplatz zu benutzen, und im Gebiet Seewlisee in Silenen ist es grundsätzlich verboten, Ausnahmen nur mit vorgängiger Bewilligung. Beides liegt weit weg vom Surenenpass.4

Die Gemeinde verlangt zwei Franken dafür, und das ist der interessante Teil

Attinghausen verbietet keine Nacht auf seinem Boden. Es setzt einen Preis dafür an. Die Gemeinde hat am 25. November 2024 eine neue Tourismustaxverordnung samt Reglement beschlossen, beide seit 1. Januar 2025 in Kraft. Die ordentliche Kurtaxe beträgt einen Franken pro Nacht für Kinder zwischen sechs und sechzehn und zwei Franken pro Nacht für alle Älteren. Dann kommt der Satz, der diesen Artikel lesenswert macht:

"Wird die Kurtaxe nicht bei einem Vermieter entrichtet, ist sie direkt auf der Gemeinde zu bezahlen. Dies gilt insbesondere dann, wenn öffentlicher Grund für Übernachtungszwecke genutzt wird."Reglement über die Tourismustaxen Attinghausen vom 25. November 2024, Art. 3 "Ordentliche Kurtaxen", Abs. 2.

Lies das noch einmal mit der Karte daneben. Die Gemeinde hat damit gerechnet, dass Leute auf öffentlichem Grund übernachten, hat festgelegt, was sie schulden, und ihnen gesagt, wo sie es abgeben. Eine Gemeinde, die dich stoppen will, schreibt dir keinen Zahlungsweg.6

Der ehrliche Haken, weil es ihn gibt. Die Verordnung ist enger als ihr eigenes Ausführungsreglement. Art. 4 Abs. 1 lit. a macht die Kurtaxe für Personen zahlbar, die "in Attinghausen entgeltlich übernachten", also für ein bezahltes Bett. Ein kostenloses Biwak auf einem offenen Pass ist nicht offensichtlich eine entgeltliche Übernachtung, also ist juristisch diskutabel, ob die zwei Franken geschuldet sind. Nicht diskutabel ist, was die Gemeinde von der Sache hält. Zwei Franken an der Gemeindekasse sind ein billiger Weg, eindeutig sauber dazustehen, und genau solche Gesten halten einen Ort offen.6

In welcher Gemeinde bist du eigentlich? Der Pass ist Attinghausen, und er bleibt es für die ganze Südseite. Erstfeld schiebt sich im Osten dazwischen, erstmals bei rund 75 m auf südöstlicher Peilung und ab 100 bis 150 m nach Osten durchgehend. Das ändert nichts: Erstfeld ist die Urner Nachbargemeinde, deren Bälmetengipfel dieses Journal bereits als erlaubt publiziert, auf derselben kantonalen Kette. Isenthal liegt 707 m nordwestlich, und Engelberg, die Obwaldner Seite des ganzen Surenenübergangs, beginnt erst 4'150 m weiter westlich, weit unten auf der anderen Seite.2

Der Boden, das Banngebiet und die 689 Meter dazwischen

Der Pass selbst ist ein Lagerplatz, und das kann man von den wenigsten Pässen sagen. Das Höhenmodell gibt den Sattel mit 2'292,3 m an, bei 6,0 Grad Neigung über ein 25-Meter-Fenster gemessen. Wer das Gelände auf einem 25-Meter-Raster bis 400 m in alle Richtungen abtastet, findet 49 von 961 Knoten mit 8 Grad oder flacher. Das ist ein breiter Grassattel deutlich über der Waldgrenze, keine Scharte im Grat.2

  • Die Terrasse 106 m ostsüdöstlich, LV95 2'684'527 / 1'187'775, 2'303,3 m, 3,3 Grad. Höher als der Sattel, flacher als der Sattel, und immer noch Attinghausen.
  • Die breite Ebene 210 bis 235 m südsüdwestlich, um LV95 2'684'400 / 1'187'650, 2'220 m, 1,2 bis 1,9 Grad. Der flachste Boden weit und breit, 70 m tiefer und aus dem Wind, der durch den Sattel zieht.
  • Der Sattel selbst, 2'292 m, wenn dir der Sonnenaufgang über den Urner Alpen wichtiger ist als Windschutz.

Jetzt das Banngebiet. Wer nordnordwestlich dem Grat folgt, quert nach 689 Metern die Grenze des eidgenössischen Jagdbanngebiets Nr. 6, "Urirotstock", 2'086,2 Hektaren, geführt als Gebiet mit integralen Schutzbestimmungen. Die Grenze wurde in 50-Meter-Schritten auf jeder Peilung angelaufen und dann auf zwei Meter halbiert, die Zahl ist also nachvollziehbar und nicht von einer Karte abgeschätzt.2

"Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen."Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 lit. e.

Zwei Dinge an diesem Satz zählen im Gelände. Er hat keinen Zonenvorbehalt, gilt also überall im Banngebiet. Und Ausnahmen kann nur der Kanton bewilligen, kein Alppächter und kein Grundeigentümer winkt dich durch. Der Preis sind nicht die 20'000 Franken, die man liest: Das ist die Obergrenze des Jagdgesetzes im ordentlichen Verfahren. Was eine campierende Person trifft, ist der Tarif, 150 Franken, Anhang 2 Ziff. 12005 der Ordnungsbussenverordnung, und eine Ordnungsbusse kann vor Ort ausgestellt werden.2

Anstand, der kein Gesetz ist. Das Merkblatt des Alpen-Clubs ist der Massstab: Eine einzelne rücksichtsvolle Nacht einer kleinen Gruppe oberhalb der Waldgrenze ist in der Regel unproblematisch, und man schläft nicht zu nahe bei Hütten und beweideten Alpen, ohne zu fragen. Auf dem Surenenpass ist der zweite Teil der aktive: 1'300 Tiere teilen sich den Hang mit dir.8

  • Die Terrasse ostsüdöstlich des Passes, LV95 2'684'527 / 1'187'775, 2'303 m, 106 m vom Sattel, 3,3 Grad2.
  • Die breite Ebene südsüdwestlich, um 2'684'400 / 1'187'650, 2'220 m, 1,2 bis 1,9 Grad, geschützt2.
  • Der Sattel selbst, 2'292 m, ausgesetzt, aber erlaubt und im ersten Licht grossartig2.
  • Nicht nordnordwestlich dem Grat entlang über 689 m hinaus. Das ist das eidgenössische Jagdbanngebiet Nr. 6 Urirotstock, freies Zelten verboten, 150 Franken2.
  • Nicht direkt neben den Gebäuden der Blackenalp, ohne vorher mit der Alp zu reden. Hirteverwaltung Surenen, 041 874 12 027.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das zählt dort mehr, wo die Antwort Ja lautet, als dort, wo sie Nein lautet. Uri hat auf 2'292 Metern nie eine Campingregel gebraucht, und die Korporation publiziert lieber Bedingungen als Verbote. Die folgende Liste ist kein Gesetz. Sie ist der Grund, warum die Antwort oben weiterhin Ja lautet.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand August 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.

Das Urteil gilt für den Pass und den flachen Boden unmittelbar darum herum und stützt sich auf das Fehlen jedes Verbots auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene plus eine publizierte Erlaubnis des Grundeigentümers. Ein Fehlen kann enden, und eine Erlaubnis kann zurückgezogen werden. Das Jagdbanngebiet 689 Meter nordnordwestlich ist ein echtes Verbot mit echtem Tarif, und die Grenze ist im Gelände nicht markiert. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Basis dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen auf dem Surenenpass erlaubt?
Ja, für eine einzelne Nacht, und es gibt nichts zu beantragen. Der Pass auf 2'292 m liegt in Attinghausen, Kanton Uri. Die Bundesgeodaten liefern am Punkt kein Schutzgebiet, das Urner Polizeigesetz, das Polizeireglement, das Natur- und Heimatschutzgesetz und das Planungs- und Baugesetz enthalten keine Campingbestimmung für die Öffentlichkeit, und Attinghausen hat kein Polizeireglement und in keinem seiner sechzehn publizierten Erlasse eine Campingregel. Dazu publiziert die Korporation Uri als Eigentümerin des Alpbodens eine stehende Erlaubnis fürs Wildcampen, die bis drei Nächte und zehn Personen keine Anmeldung verlangt.
Muss ich etwas bezahlen?
Streng genommen hat die Gemeinde eine Zeile dafür: 2 Franken pro Nacht. Das Attinghauser Tourismustaxreglement vom 25. November 2024, in Kraft seit 1. Januar 2025, setzt die ordentliche Kurtaxe auf 1.00 Franken pro Nacht für Sechs- bis Fünfzehnjährige und 2.00 Franken ab sechzehn Jahren, und Art. 3 Abs. 2 hält fest, dass die Taxe direkt auf der Gemeinde zu bezahlen ist, wenn sie nicht bei einem Vermieter entrichtet wird, ausdrücklich auch dann, wenn öffentlicher Grund zum Übernachten genutzt wird. Die zugrunde liegende Verordnung knüpft die Taxe an entgeltliches Übernachten, ob ein kostenloses Biwak rechtlich erfasst ist, bleibt also diskutabel. Zwei Franken an der Gemeindekasse erledigen die Frage ohnehin.
Wie nahe ist das eidgenössische Jagdbanngebiet?
689 Meter nordnordwestlich des Passes. Das ist das eidgenössische Jagdbanngebiet Nr. 6 Urirotstock, 2'086 Hektaren mit integralem Schutz. Drinnen verbietet Art. 5 Abs. 1 lit. e der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete das freie Zelten und Campieren rundweg, ohne Zonenvorbehalt, und Ausnahmen kann nur der Kanton bewilligen. Die Ordnungsbusse beträgt 150 Franken nach Anhang 2 Ziff. 12005 der Ordnungsbussenverordnung. Die kursierende Zahl von 20'000 Franken ist die Obergrenze des Jagdgesetzes im ordentlichen Verfahren und nicht das, was eine campierende Person trifft.
Wo ist der flachste Boden?
Rund 210 bis 235 Meter südsüdwestlich, auf etwa 2'220 m. Auf einem 25-Meter-Raster bis 400 m messen 49 von 961 Knoten 8 Grad oder weniger, und die flachsten liegen um LV95 2'684'400 / 1'187'650 bei 1,2 bis 1,9 Grad, rund 70 m unter dem Sattel und aus dem Wind. Ein guter Kompromiss ist die Terrasse 106 m ostsüdöstlich bei LV95 2'684'527 / 1'187'775, 2'303 m und 3,3 Grad, höher als der Pass und immer noch Attinghausen. Der Sattel selbst misst 6,0 Grad und ist gut brauchbar, wenn dir die Aussicht wichtiger ist als der Windschutz.
Muss ich der Alp Bescheid geben?
Wenn du in der Nähe der Hütten liegst, ja, und das ist die Bedingung des Grundeigentümers selbst. Die Korporation Uri bittet darum, mit der Älplerin oder dem Älpler Kontakt aufzunehmen, wenn der gewählte Platz nahe bei einem Landwirtschaftsbetrieb liegt. Die Alp Blacken reicht von 1'300 m bis zum Pass hinauf, wird von den Bürgergemeinden Altdorf, Erstfeld und Attinghausen verwaltet und trägt rund 600 Rinder, 700 Schafe und ein Dutzend Kühe, die grösste Rinderhirte in Uri. Hirteverwaltung Surenen, Karl Marty, 041 874 12 02, Blackenhütte 041 637 04 26. Draussen auf dem offenen Sattel, mehrere hundert Meter von den Gebäuden entfernt, erwartet niemand einen Anruf.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Amtliche Bundesgeodaten, abgefragt am 27. August 2026 am Pass, LV95 2'684'452 / 1'187'850. Jagdbanngebiete, Wildruhezonen, BLN, Pärke von nationaler Bedeutung, Auen, Hochmoore, Flachmoore, Moorlandschaften, Amphibienlaichgebiete sowie Trockenwiesen und -weiden liefern alle ein wirklich leeres Ergebnis. Geprüft mit einem Kontrolllayer (ch.bafu.this-layer-does-not-exist), der in jedem Durchgang als HTTP 400 sichtbar wurde, und einer Positivkontrolle bei 2'626'000 / 1'154'500, die wie erwartet das Jagdbanngebiet Kiental lieferte. Nächstes BLN-Objekt 1'400 m nordöstlich, "Vierwaldstättersee mit Kernwald, Bürgenstock und Rigi". Keine Wildruhezone innerhalb von 6 km. map.geo.admin.ch.
  2. swisstopo swissBOUNDARIES3D Gemeindegeometrie, auf das aktuelle Jahr gefiltert, weil dieser Layer auch historische Grenzjahre liefert, sowie das Höhenmodell swissALTI3D, abgefragt am 27. August 2026. Pass LV95 2'684'452 / 1'187'850, WGS84 46.83644 / 8.54568, Gazetteer-Eintrag "Eggen|Surenenpass (UR)", Höhenmodell 2'292,3 m. Gelände auf 25-Meter-Raster bis ±400 m abgetastet, Neigung aus dem lokalen Gradienten: 49 von 961 Knoten mit 8 Grad oder flacher; 6,0 Grad am Sattel; 3,3 Grad bei 2'684'527 / 1'187'775, 2'303,3 m, 106 m ostsüdöstlich; 1,2 bis 1,9 Grad um 2'684'400 / 1'187'650, 2'220 m, 206 bis 233 m südsüdwestlich. Alle vier Punkte liegen in Attinghausen. Gemeindestrahlen vom Pass: Erstfeld erstmals bei 74 m auf Peilung 135 und ab 138 m nach Osten durchgehend, Isenthal 707 m nordwestlich, Engelberg (OW) 4'150 m westlich. Die Grenze des eidgenössischen Jagdbanngebiets Nr. 6 "Urirotstock", 2'086,2 ha, Typ "Gebiet mit integralen Schutzbestimmungen", wurde in 50-Meter-Schritten auf den Peilungen 270 bis 360 angelaufen und auf zwei Meter halbiert: 689 m auf Peilung 330. Im Banngebiet verbietet Art. 5 Abs. 1 lit. e VEJ SR 922.31 das freie Zelten und Campieren, und Anhang 2 Ziff. 12005 OBV SR 314.11 tarifiert es mit 150 Franken unter Verweis auf Art. 18 Abs. 1 lit. e in Verbindung mit Abs. 3 JSG SR 922.0. map.geo.admin.ch.
  3. Kanton Uri, vollständige Erlasstexte aus dem kantonalen Rechtsbuch geholt und am 27. August 2026 durchsucht, mit pro Erlass gezählten Kontrollbegriffen, damit eine Null keine kaputte Pipeline sein kann. Polizeigesetz RB 3.8111 (83'122 Zeichen, 208 Treffer "Polizei", 270 "Artikel"): null Treffer für Zelt, campieren, Camping, Biwak, übernachten, nächtigen, Wohnwagen, Wohnmobil. Polizeireglement RB 3.8127 (16'905 Zeichen, 99 Kontrollen): null. Gesetz über den Natur- und Heimatschutz RB 10.5101 (20'587 Zeichen): null. Planungs- und Baugesetz RB 40.1111 (79'386 Zeichen): ein Treffer, "Campinganlagen" im Artikel zur Sport- und Freizeitzone, dazu "ablagern" im Artikel zur Deponiezone. Positivkontrolle, dass der Kanton Zeltverbote schreibt, und zwar für benannte Gebiete: Reglement über den Schutz der Region Maderanertal und Fellital RB 10.5111 vom 5. Mai 1986, das in zwei Schutzartikeln "zu zelten und zu campieren" verbietet, und Reglement über den Schutz der Aue Rüti am Vorderschächen in der Gemeinde Unterschächen RB 10.5127 vom 18. April 2023, in Kraft seit 1. Mai 2023. Keines der beiden Gebiete ist das Surenental. rechtsbuch.ur.ch.
  4. Korporation Uri, "Wildcampieren/Biwakieren", abgerufen am 27. August 2026. Zitiert: "Im Kanton Uri besteht kein generelles Verbot für Wildcamping. Auf Gebiet der Korporation Uri ist das Campieren somit grundsätzlich erlaubt und muss nicht angemeldet werden." Aufgeführte Bedingungen: in Natur- und Landschaftsschutzzonen die entsprechenden Regelungen einhalten und das Weideland schonen; auf privaten Strassen die passende Bewilligung einholen; bei einem Platz in der Nähe eines landwirtschaftlichen Betriebs mit der Älplerin oder dem Älpler Kontakt aufnehmen; die Korporation bei einem Aufenthalt über drei Nächte oder mit mehr als zehn Personen vorgängig informieren; Kehricht in gebührenpflichtige Säcke verpacken und zur nächsten Sammelstelle bringen; den Platz aufgeräumt hinterlassen; keine Haftung für Schäden durch Naturgewalten oder weidendes Vieh. Zwei benannte Ausnahmen: In der Gemeinde Göschenen ist wildes Campieren verboten und der offizielle Zeltplatz zu benutzen, im Gebiet Seewlisee in Silenen ist es grundsätzlich verboten und nur mit vorgängiger Bewilligung über seewlisee.ch möglich. Das einzige Zeltverbot, das die Korporation für Besucher kartiert, ist die Aue Rüti am Vorderschächen nach kantonalem Reglement 10.5127. Korporation Uri, Gotthardstrasse 3, 6460 Altdorf, 041 874 70 90. korporation.ch.
  5. Gemeinde Attinghausen (BFS 1203), vollständige publizierte Rechtssammlung, konsultiert am 27. August 2026. Die Sammlung enthält sechzehn Erlasse und kein Polizeireglement. Alle sechzehn wurden heruntergeladen und gelesen, jeder mit einer Kontrollwortzahl grösser null, keiner brauchte Texterkennung. Keiner enthält ein Verbot von Zelten, Campieren, Biwakieren oder Übernachten. Der camping-nahe Text der ganzen Sammlung: Bau- und Zonenordnung 2023, die "Campinganlagen" unter den zulässigen Nutzungen der Sport- und Freizeitzone nennt und im Artikel zur Deponiezone das Ablagern von Abfällen regelt; Parkplatzverordnung vom 1. März 2025, Art. 4, die Wohnwagen, Wohnmobilen und Campervans Dauerparkkarten verweigert; sowie die beiden Tourismustaxerlasse. Gemeindeverwaltung Attinghausen, Schulhausweg 9, 6468 Attinghausen, 041 874 14 50. attinghausen.ch.
  6. Verordnung über die Tourismustaxen Attinghausen und Reglement über die Tourismustaxen Attinghausen, beide vom 25. November 2024, beide in Kraft seit 1. Januar 2025. Reglement Art. 3 "Ordentliche Kurtaxen": "Alle anderen übernachtenden Gäste ab dem 6. Altersjahr haben eine ordentliche Kurtaxe zu bezahlen. Diese beträgt für Personen ab 6 Jahren bis zum vollendeten 15. Altersjahr 1.00 Franken pro Übernachtung und für Personen ab 16 Jahren 2.00 Franken pro Übernachtung." Abs. 2: "Wird die Kurtaxe nicht bei einem Vermieter entrichtet, ist sie direkt auf der Gemeinde zu bezahlen. Dies gilt insbesondere dann, wenn öffentlicher Grund für Übernachtungszwecke genutzt wird." Die zugrunde liegende Verordnung ist enger: Art. 1 Abs. 1 erfasst allgemein "Übernachtungen auswärtiger Personen in der Gemeinde Attinghausen", Art. 4 Abs. 1 lit. a macht die Kurtaxe jedoch für "Personen, die in Attinghausen entgeltlich übernachten, ohne hier steuerrechtlichen Wohnsitz zu haben" zahlbar, der Anknüpfungspunkt im Verordnungstext ist also eine entgeltliche Übernachtung. Keiner der beiden Erlasse enthält ein Verbot. Inkassostelle ist nach Art. 6 des Reglements die Finanzabteilung der Gemeinde. attinghausen.ch.
  7. Urner Alpen, das Alpportal der Korporation Uri, Eintrag "Blackenalp", abgerufen am 27. August 2026. Zitiert: "Die Blackenalp erstreckt sich auf 1300 bis 2300 m ü. M. von Nider Surenen bis hoch zum Surenenpass. Die drei Bürgergemeinden Altdorf, Erstfeld und Attinghausen verwalten die Alp eigenständig." Und: "Rund 600 Rinder, 700 Schafe und ein Dutzend Kühe verbringen den Sommer im Hirtegebiet. Die Blackenalp ist die grösste Rinderhirte in Uri." Aus der Milch der gesömmerten Kühe wird Alpkäse hergestellt, der grösstenteils direkt vor Ort vermarktet wird. Publizierte Kontakte: Hirteverwaltung Surenen, Karl Marty, 041 874 12 02, und Blackenhütte, 041 637 04 26. Das Alpbeizli am Wanderweg über den Surenenpass ist ab Brüsti in 3,5 Stunden und ab Fürenalp in 2 Stunden erreichbar. Die Gebäude der Blackenalp liegen bei LV95 2'682'140 / 1'186'609, 1'774,6 m, rund 2,5 km westsüdwestlich des Passes. urneralpen.ch.
  8. Schweizer Alpen-Club SAC, Merkblatt "Campieren und Biwakieren in den Schweizer Bergen". Zitiert: "Ansonsten ist eine einzelne Übernachtung einer kleinen Anzahl Personen im Gebirge oberhalb der Waldgrenze in der Regel unproblematisch, wenn sie rücksichtsvoll erfolgt. Zudem ist ein Notbiwak grundsätzlich erlaubt." Und: "Übernachte nicht zu nahe bei Hütten und beweideten Alpen oder erkundige dich, ob eine Übernachtung in der Nähe möglich ist." Orientierung und Anstand, kein Gesetz. Dazu Art. 699 ZGB SR 210, der Wald und Weide im ortsüblichen Umfang jedermann öffnet: ein Zutrittsrecht, nie ein Recht zu übernachten, und nicht das, was diesen Ort rechtmässig macht. Das sind das Fehlen jedes Verbots und die publizierte Erlaubnis des Grundeigentümers. sac-cas.ch.