Wildcampen im Val de Bagnes
Wildcampen im Val de Bagnes ist ausserhalb ausgewiesener Plätze verboten, auch oberhalb der Waldgrenze. Louvie liegt zusätzlich im Jagdbanngebiet Mauvoisin. Vor einer Bergnacht im Oktober lässt du dir ein freies Bett bestätigen: Brunet ist aktuell geschlossen, weitere Hütten und der Zeltplatz sind ausser Saison.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Wildcampen im Val de Bagnes: Die Regel gilt in der ganzen Gemeinde
Auch eine einzelne Zeltnacht ist im Val de Bagnes Camping. Das Polizeireglement verbietet es ausserhalb der Plätze, welche die Gemeindebehörde ausdrücklich bezeichnet hat. Die Regel beschränkt sich nicht auf Siedlungen, Wald oder ein bestimmtes Schutzgebiet. Art. 4 Abs. 1 gilt auf dem ganzen Gemeindegebiet: Mit dem Aufstieg über die Waldgrenze lässt du das Reglement nicht hinter dir. 1
"Le camping, le caravaning et ce qui leur est assimilable sont interdits en dehors des emplacements autorisés expressément désignés comme tels par l'Autorité."
Das ist Art. 55 Abs. 2: Camping, Caravaning und Vergleichbares sind ausserhalb bewilligter, ausdrücklich bezeichneter Plätze verboten. Der Absatz hat keine Ausnahme für eine Nacht oder die Zeit zwischen Abend und Morgen. Ein leichtes Zelt im Rucksack fällt ebenso unter Camping wie ein grosses. Später Aufbau und früher Abbau sind rücksichtsvoll, schaffen aber keine Ausnahme vom Gemeinderecht. 1
Das aktuelle Reglement wurde 2024 genehmigt und vom Walliser Staatsrat am 28. Januar 2025 homologiert. Der angehängte Genehmigungsentscheid streicht Art. 70; die Campingregel bleibt Art. 55. Die Schlussbestimmungen ersetzen die alten Polizeireglemente von Bagnes und Vollèges. Im fusionierten Gemeindegebiet gilt damit eine einzige Zeltregel. Für eine nördliche Alp kannst du nicht das frühere Vollèges-Reglement auswählen. 1
Die Gemeindebusse ist ein Rahmen, kein Preis pro Nacht. Art. 77 Abs. 1 nennt CHF 10 bis CHF 10'000, für Minderjährige höchstens CHF 1'000. Nach Art. 75 Abs. 3 sind auch fahrlässige Verstösse strafbar. Daraus folgt weder die Höchstbusse für jeden Camper noch ein bestimmter üblicher Betrag. Die unten beschriebenen CHF 150 im Jagdbanngebiet betreffen einen anderen Tatbestand und einen anderen räumlichen Geltungsbereich. 1 5
Im beschlossenen Richtplanblatt B.3, Buchstabe j), überlässt der Kanton örtliche Wildcampingvorschriften den Gemeinden. Laut Kanton binden die revidierten Blätter bereits kantonale und kommunale Behörden, während die Bundesgenehmigung aussteht. Das ist ein Planungsrahmen; die durchsetzbare örtliche Übernachtungsregel ist hier Art. 55. Zum weiteren Rahmen lies Wildcampen im Wallis und Wildcampen in der Schweiz. 2
Wer kann einen Zeltplatz tatsächlich bewilligen?
Der Gemeinderat bezeichnet bewilligte Plätze. Art. 2 nennt den Conseil municipal als Behörde; er kann an eigene Mitglieder oder Dienste delegieren. Hüttenwart, Landwirt, Bergführer oder Tourismusmitarbeiter können ein Stück Wiese nicht allein durch ihr Ja zu einem ausgewiesenen Platz machen. Eigentümerzustimmung und Bezeichnung durch die Gemeinde sind zwei verschiedene Dinge. 1
Privatgrund ist keine allgemeine Ausnahme. Art. 4 Abs. 2 erlaubt der Behörde Eingriffe auf privatem Boden im Rahmen ihrer Zuständigkeit, und Art. 55 beschränkt sein Campingverbot nicht auf öffentliches Eigentum. Wenn dich ein Alppächter willkommen heisst, frage vor der Nacht, ob genau dieser Boden ein von der Gemeinde bezeichneter Übernachtungsplatz ist. Auch eine Zahlung an den Eigentümer beantwortet diese Frage nicht. 1
Für eine örtliche Entscheidung kontaktierst du die Gemeindepolizei: police@valdebagnes.ch, +41 27 775 35 45. Nenne genaue Koordinaten, Datum, Gruppengrösse und Unterkunft. Frage, ob der Platz nach Art. 55 Abs. 2 bezeichnet ist oder wie die Gemeinde dein konkretes zeltloses Vorhaben beurteilt. Warte auf eine ausdrückliche Antwort: Eine laufende Anfrage ist keine Erlaubnis. 6
Für Landfragen der Burgergemeinde gibt es die öffentliche Kontaktstelle bourgeoisie@valdebagnes.ch, +41 27 564 66 64. Wem ein bestimmtes Stück Boden heute gehört, musst du trotzdem einzeln abklären. Die unten genannten Bergbereiche bieten keine veröffentlichte, allgemein verfügbare Zeltregelung und keinen veröffentlichten Alp-Übernachtungstarif. Die rechtliche Platzbezeichnung klärst du mit der Polizei, die Camping- oder Hüttenbuchung mit dem Betreiber. 6
Die etablierte Zeltmöglichkeit ist Camping Forêt des Mélèzes in Bonatchiesse. Dort stehen ausgewiesene Campingparzellen für Zelte zur Verfügung. Damit ist die Nacht geregelt, ohne eine Wiese weiter oben zum neuen Campingplatz zu erklären. Gerade bei einer Anfrage im Oktober ist die Saison entscheidend: Der Betreiber schliesst gewöhnlich Ende September. 8
Sery, Avouillons und Louvie: drei verschiedene Bergbereiche
Sery oberhalb des Brunet-Zustiegs: ohne ausgewiesenen Platz ist die Zeltnacht verboten. Bei 46.02227, 7.26886, LV95 2586851 / 1096761, auf etwa 2'251 m, liegen kleine Grasabsätze zwischen Felsblöcken. Ein kleines Zelt hätte auf dem knappen Boden Platz; das Umfeld ist deutlich steiler und die Alpweide bleibt bewirtschaftetes Land. Weg und Viehinfrastruktur gehören zum selben Bereich. Der vorhandene Platz ersetzt keine Gemeindebezeichnung. 3 4 1
Der aktuelle kantonale Plan führt dort Landwirtschaftszone 2 mit kommunalem Landschaftsschutz. Der Boden gehört zur Parzelle 6016. Am trockenen Punkt zeigen die Bundeskarten kein Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein geschütztes Feuchtgebietsinventar und keinen Militärperimeter. Darum gilt dort nicht der eidgenössische Schutzgebietstatbestand. Das Campingverbot der ganzen Gemeinde bleibt bestehen. 3 4
Der Übergang am Col des Avouillons: ohne ausgewiesenen Platz ist die Zeltnacht verboten. Der Grat verbindet die Brunet- mit der Panossière-Seite oberhalb von Corbassière. Der nahe felsige Absatz bei 46.00753, 7.27921, LV95 2587649 / 1095121, auf etwa 2'609 m, ist schmaler, ausgesetzter Bergboden zwischen steilen Hängen und einem Fussweg, keine breite Wiese. Der kantonale Plan weist unkultivierbares Land mit kommunalem Landschaftsschutz aus, Parzelle 6032. 3 4
Kein eidgenössisches Jagdbanngebiet reicht bis zu diesem Absatz. Für die Nacht gilt trotzdem Art. 55. Zum Übergang und zur Hütte im Sommer gibt es einen eigenen Report zum Col des Avouillons. Ein gebuchtes Bett bei Panossière ist eine saisonale Lösung auf der Route, keine Zelterlaubnis neben dem Gebäude oder am Grat. 1 9
Louvies nördliches Becken: verboten, zusätzlich nach Bundesrecht. Bei 46.05371, 7.31035, LV95 2590070 / 1100250, auf etwa 2'241 m, liegt Gras zwischen Steinen und Rinnsalen nördlich des Sees. Weiter unten bei der Alp ist es flacher, aber nahe an Gebäuden und Wasser. Für eine Nacht sieht das Gelände stellenweise brauchbar aus; es liegt im tatsächlichen Jagdbanngebiet Mauvoisin Nr. 36, nicht bloss in einem Wildschadenperimeter. 3 5
Dorfkerne, bewirtschafteter Talboden und Waldgürtel gehören zum Tagesausflug. Le Châble, Verbier, Lourtier und Fionnay werden nach dem letzten Bus nicht zu improvisierten Campingplätzen. Am Eingang bleibt Sembrancher eine andere Gemeinde: Seine veröffentlichten Polizei- und Zonenreglemente enthalten keine Campingklausel, aber der besiedelte und bewirtschaftete Talboden wird für eine wilde Nacht nicht empfohlen. Art. 55 von Val de Bagnes gilt nicht über diese Gemeindegrenze hinweg. 7
Bei Louvie gilt mehr als Landschaftsschutz
Das eidgenössische Jagdbanngebiet Mauvoisin umfasst das Louvie-Becken. Darin verbietet die VEJ, die eidgenössische Jagdbanngebietsverordnung, in Art. 5 Abs. 1 lit. e freies Campieren. Offizielle Campingplätze bleiben vorbehalten, Ausnahmen kann der Kanton bewilligen. Ein Grundeigentümer oder Hüttenwart kann diese Bundesausnahme nicht erteilen. Für Campieren in einem eidgenössischen Jagdbanngebiet nennt OBV Anhang 2 Ziff. 12005 eine feste Ordnungsbusse von CHF 150. 5
Jagdbanngebiet und Landschaftsinventar sind getrennt. Louvie liegt auch in BLN/IFP 1703, Haut Val de Bagnes. Das Landschaftsinventar lenkt Schutz- und Planungsentscheide der Behörden; es ist nicht selbst der Campingtatbestand mit CHF 150. Dieser folgt aus dem tatsächlichen Jagdbanngebiet und der Verordnung. Sery und der Absatz bei Avouillons liegen an den oben beschriebenen Punkten ausserhalb beider Bundesperimeter. 3 5
Das geschützte Haut Val de Bagnes bezeichnet eine weiter gefasste Landschaft der Destination. Das Tourismusbüro bittet darum, dort überall auf Biwakieren zu verzichten. Beachte diese Vorgabe zusätzlich zur verbindlichen Schutzgebietsgrenze. Der touristische Landschaftsname bezeichnet nicht in jedem Talast denselben Bundesperimeter. Die örtlichen Nutzungspläne trennen zudem Natur- von Landschaftsschutzzonen. An den drei Bergpunkten oben gelten Landschaftsüberlagerungen; das Zeltverbot der Gemeinde gilt unabhängig davon. 4 6
Wer aus einem Jagdbanngebiet hinausgeht, beseitigt damit ein bestimmtes rechtliches Hindernis, nicht alle Übernachtungsregeln. Auf einer Route von Louvie nach Verbier kann ein späterer Abschnitt ausserhalb von Mauvoisin weiterhin in der Gemeinde Val de Bagnes liegen. Gleiches gilt auf der Brunet-Seite: Eine Bundeskarte ohne Schutzgebietstreffer ist keine Gemeindebewilligung. Kläre die Unterkunft, bevor du die Bergetappe auswählst. 1 5
Louvies eigene Campingseite schliesst Zelten und Biwakieren ausdrücklich auch neben der Hütte aus und verweist Gäste mit Zelt nach Bonatchiesse. Eine angebotene Campingregelung an der Hütte gibt es damit nicht. 9
Ohne Zelt: Die Hinweise der Destination sind eng gefasst
Verbier Tourisme unterscheidet eine Nacht unter freiem Himmel vom Camping. Die aktuelle Naturseite beschreibt ein Biwak als nuit à la belle étoile sans tente, eine Nacht unter freiem Himmel ohne Zelt. Ausserhalb des geschützten Haut Val de Bagnes könne eine solche Nacht oberhalb der Waldgrenze, gewöhnlich bei etwa 2'000 m, unter Einhaltung der geltenden Vorschriften infrage kommen. Im geschützten Gebiet schliesst die Seite Biwakieren und Wildcampen aus, abgesehen von einer möglichen echten Notlage. 6
Für den Unterschied zwischen Zelt und Biwak ist das ein praktischer Hinweis. Eine Zelterlaubnis für die ganze Destination ist es nicht. Ein kleines Zelt bleibt ein Zelt; das Polizeireglement erfasst Camping und Vergleichbares. Das Reglement verwendet das Wort Biwak nicht ausdrücklich und definiert keinen blossen Schlafsack. Wie weit die Vergleichbarkeitsklausel zeltlose Formen erfasst, ist in keiner veröffentlichten örtlichen Auslegung geklärt. 1 6
Hol dir für dein zeltloses Vorhaben eine genaue Antwort. Sag der Gemeindepolizei, ob du nur im Schlafsack, im Biwaksack oder anders übernachten willst, und schicke die Koordinaten. Die Tourismusseite bezeichnet keinen Gemeindeplatz nach Art. 55 und verweist selbst auf die geltenden Regeln. Bei Louvie bleiben das tatsächliche Jagdbanngebiet und die Vorgabe für die geschützte Landschaft zusätzliche Hindernisse. Das Becken wird damit nicht zum erlaubten Schlafsackplatz. 1 5 6
Eine echte ungeplante Notlage ist eine Sicherheitsfrage, etwas anderes als die Anreise mit Übernachtungsausrüstung für eine Freizeitnacht. Eine Verletzung oder ein plötzlicher gefährlicher Wetterwechsel können Schutz und Hilfe nötig machen. Sorge dafür, dass du Hilfe holen kannst, etwa über 112 oder bei medizinischen Notfällen 144, und plane die Nacht nicht mit der Absicht, sie später zur Notlage zu erklären. Das Wort Biwak befreit nicht pauschal von allen Regeln.
Wo du schläfst und welche Türen wirklich offen sind
Mit Zelt gehst du während der Saison nach Bonatchiesse. Camping Forêt des Mélèzes auf etwa 1'600 m bietet Stellplätze für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile sowie Sanitäranlagen. Der Betreiber nennt 1. Juni bis 30. September, mit Änderungen je nach Wetter und Schnee; im Winter geschlossen. Kontakt: info@bonatchiesse.ch oder das Buchungssystem. Ein geöffnetes Restaurant beweist keinen verfügbaren Zeltplatz. 8
Für Campingparzellen gibt es keine Mindestaufenthaltsdauer. Eine legale Zeltnacht mit anschliessender Tageswanderung ist während der offenen Saison damit eine echte Möglichkeit. Frage nach dem Gesamtpreis für Personen, Zelt und Datum, statt einen veröffentlichten Erwachsenenanteil als Komplettpreis zu nehmen. Am 7. Oktober 2026 ist die veröffentlichte Campingsaison schon vorbei. Verlass dich erst mit ausdrücklicher Betreiberbestätigung auf eine zusätzliche Öffnung. 8
Cabane Brunet ist aktuell geschlossen. Auf etwa 2'100 m auf der Sery-Seite reichen die üblichen Öffnungszeiten im Sommer von Mitte Juni bis Mitte Oktober und im Winter von Mitte Dezember bis Mitte April. Frage unter +41 27 778 18 10 oder info@cabanebrunet.ch nach der Wiederöffnung. Kläre Datum und Route vor dem Aufstieg ab. Wegen Wassermangels stehen laut Betreiber keine Duschen zur Verfügung. 9
FXB Panossière ist eine Sommerlösung am Corbassière-Übergang. Die Hütte auf etwa 2'645 m nannte für 2026 den Sommerbetrieb vom 27. Juni bis 26. September. Es gibt keinen Winterraum. Für die nächste Öffnung und eine Reservation: +41 27 771 33 22, info@panossiere.ch. Bei einem Oktoberübergang ist eine scheinbar leere Hütte kein Plan für den Notfall. Die geschlossene Saison erlaubt auch kein Zelt davor. 9
Louvie schliesst für eine längere Renovation. Laut eigener Mitteilung bleibt die Hütte bis einschliesslich 8. Oktober 2026 offen, danach vollständig bis Frühjahr 2028 geschlossen, ohne Winterraum. Kontakt: claudia@louvie.ch oder während der Bewartung +41 27 778 17 40. Für das letzte verfügbare Datum reservierst du vor dem Aufbruch. Danach machst du Louvie als Tageswanderung mit gebuchtem Bett weiter unten, statt die Hütte durch ein Zelt im Jagdbanngebiet zu ersetzen. 9
Plane Abstieg oder Rückweg so, dass du ihn bei Tageslicht schaffst. Auf Bergwegen beginnst du die Unterkunftssuche nicht erst bei Dämmerung. Schnee, Eis und Wind können die Route ungeeignet machen, auch wenn die Zielhütte Buchungen annimmt. Eine Bettbuchung gilt für dieses Bett, eine Campingbuchung für diesen Platz. Beides berechtigt nicht zu einer improvisierten Nacht draussen anderswo.
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Auf einem ausgewiesenen Campingplatz und während der Tageswanderung hältst du die örtlichen Bedingungen ein und lässt den Boden unversehrt:
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Diese Einschätzung verwendet öffentliches Recht, amtliche Geodaten und aktuelle Betreibermitteilungen vom 7. Oktober 2026. Sie ist keine Rechtsberatung. Eine aktuelle individuelle Bezeichnung eines Bergzeltplatzes, eine vollständige rechtliche Auslegung jeder zeltlosen Übernachtungsform, die Namen heutiger privater Parzelleneigentümer und ein üblicher Gemeindecampingtarif sind hier nicht belegt.
Prüfe Öffnungszeiten, rechtmässige Übernachtung, Wetter und Wegzustand vor dem Aufbruch. Beachte Schilder und rechtmässige Anweisungen, halte Abstand zur Tierwelt und nimm allen Abfall wieder mit ins Tal. Hikebeast, Leon Helg und Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen aufgrund dieses Texts und rufen niemanden zum Rechtsbruch auf.
Häufige Fragen
Darf ich im Val de Bagnes nur eine Nacht zelten?
Kann mir ein Alpeigentümer einen Zeltplatz erlauben?
Ist Wildcampen am Lac de Louvie erlaubt?
Ist eine Nacht ohne Zelt legal?
Wo kann ich im Oktober 2026 eine Nacht buchen?
Quellen
- Gemeinde Val de Bagnes, aktuelles Polizeireglement und angehängter Staatsratsentscheid, gelesen am 7. Oktober 2026. Homologiert am 28. Januar 2025, nur Art. 70 gestrichen. Art. 2: Behörde und Delegation; Art. 4: ganzes Gebiet und Privatgrund; Art. 55 Abs. 2: Camping ausserhalb ausdrücklich ausgewiesener Plätze; Art. 75 Abs. 3, 77(1): Fahrlässigkeit und gesetzlicher Rahmen CHF 10 bis 10'000, Minderjährige CHF 1'000. Schlussbestimmungen heben die Polizeireglemente Bagnes vom 25. November 2003 und Vollèges vom 29. November 2002 auf. Amtliches Reglement mit Genehmigung (PDF). ↩
- Kanton Wallis, beschlossenes Richtplanblatt B.3 Camping, Fassung März 2026, beschlossen am 11. März 2026. Gemeinden, Buchstabe j): Wildcamping- und Gemeindeplatzvorschriften im Polizei- oder anderen Gemeindereglement. Bundesgenehmigung ausstehend; laut amtlichem Index binden beschlossene Blätter kantonale und kommunale Behörden bereits nach LcAT Art. 8(2bis). Planungsinstrument, kein Camperverbot. Beschlossenes Blatt B.3 (PDF); Aktueller Kantonsindex und Rechtsstatus. ↩
- swisstopo swissNAMES3D, aktuelle swissBOUNDARIES3D-Jahresfassung, swissALTI3D 2 m und SWISSIMAGE, gelesen am 7. Oktober 2026. Sery trocken 46.02227, 7.26886, 2586851/1096761, 2'251 m; Avouillons-Absatz 46.00753, 7.27921, 2587649/1095121, 2'609 m; Louvie Nord 46.05371, 7.31035, 2590070/1100250, 2'241 m. Alle Val de Bagnes. Kein Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, Feuchtgebiets- oder Trockenwieseninventare, Nationalpark, Waldreservat oder Militärperimeter bei Sery/Avouillons; Louvie im integralen Mauvoisin Nr. 36 und BLN/IFP 1703. Höhen sind Modellnäherungen, keine Vermessung. Amtliche Karte und Schutzgebiete. ↩
- Kanton Wallis, aktuelle amtliche RDPPF_PROD-Polygone am genauen Punkt, Nutzungszonen in Kraft, gelesen am 7. Oktober 2026. Sery: Landwirtschaftszone 2, kommunaler Landschaftsschutz, Parzelle 6016, EGRID CH864752304982, Weide. Avouillons-Absatz: unkultivierbares Land, kommunaler Landschaftsschutz, Parzelle 6032, CH513057524766, Fels. Louvie Nord: Landwirtschaftszone 2, nationaler Landschaftsschutz; Louvie-Bereich Parzelle 6028, CH743052474907. Keine Naturschutzüberlagerung an den drei Punkten. Das Planungslabel Bagnes bezeichnet das frühere Gebiet. Heutige Eigentümernamen werden nicht veröffentlicht. Amtliche Kantonsgeometrie und Dokumente. ↩
- Eidgenössische Jagdbanngebietsverordnung VEJ, SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 lit. e: freies Campieren verboten, offizielle Campingplätze vorbehalten, Ausnahmen durch den Kanton. Ordnungsbussenverordnung OBV, SR 314.11, Anhang 2 Ziff. 12005: CHF 150 für Campieren im Jagdbanngebiet. Objekt Mauvoisin Nr. 36 umfasst das Louvie-Becken mit integralem Schutz. Eidgenössische Schutzgebietsverordnung; Ordnungsbussenverordnung; Objektblatt Mauvoisin (PDF). ↩
- Verbier Tourisme, aktuelle Naturhinweise: Camping in der ganzen Gemeinde ausserhalb ausgewiesener Plätze untersagt; zeltlose Nacht über dem Wald ausserhalb des geschützten Haut Val de Bagnes erwägenswert, gewöhnlich um 2'000 m, nach geltenden Regeln; Biwak und Camping im geschützten Gebiet ausgeschlossen. Hinweise, keine Gemeindeplatzbezeichnung. Naturhinweise der Destination. Öffentliche Gemeindekontakte: police@valdebagnes.ch, +41 27 775 35 45; bourgeoisie@valdebagnes.ch, +41 27 564 66 64. Dienstverzeichnis der Gemeinde (PDF). ↩
- Sembrancher, aktuell veröffentlichtes Polizeireglement, homologiert am 13. Juni 2002, und Bau-/Zonenreglement, homologiert am 25. November 2015, gelesen am 7. Oktober 2026. Beide ohne Campingbestimmung. Der besiedelte Taleingang dieser anderen Gemeinde liegt ausserhalb von Val de Bagnes Art. 55. Polizeireglement Sembrancher (PDF); Zonenreglement Sembrancher (PDF). ↩
- Camping Forêt des Mélèzes in Bonatchiesse, aktuelle Betreiberseite für Zeltplätze: etwa 1'600 m; 1. Juni bis 30. September, Änderungen bei Wetter und Schnee; Winterpause; keine Mindestdauer für Campingparzellen. info@bonatchiesse.ch und Betreiberbuchung. Personenanteile sind kein Komplettpreis einer Zeltnacht. Betreibersaison und Zeltbuchung. ↩
- Aktuelle Betreiber, gelesen am 7. Oktober 2026. Brunet etwa 2'100 m, aktuell geschlossen, gewöhnlich Mitte Juni bis Mitte Oktober und Mitte Dezember bis Mitte April; +41 27 778 18 10, info@cabanebrunet.ch; keine Duschen wegen Wassermangel. Cabane Brunet. FXB Panossière etwa 2'645 m, Sommersaison 27. Juni bis 26. September 2026, kein Winterraum; +41 27 771 33 22, info@panossiere.ch. Öffnungszeiten Panossière. Louvie bis einschliesslich 8. Oktober 2026 offen, dann vollständig zur Renovation bis Frühjahr 2028 geschlossen, kein Winterraum; +41 27 778 17 40 während der Bewartung, claudia@louvie.ch. Schliessungsmitteilung Louvie. Betreiber schliesst Zelten und Biwakieren auch neben der Hütte aus. Louvie-Campingregel. ↩