Stand: 26. September 2026

Wildcampen auf dem Unteren Segnesboden

Der Untere Segnesboden, romanisch Plaun Segnas Sut, ist die flache Ebene auf 2'094 m über Flims. Flims verbietet das Campieren auf dem ganzen Gemeindegebiet, und seine einzige Biwak-Ausnahme lässt genau diesen Boden aus, eine Aue und Moorlandschaft von nationaler Bedeutung. Legal draussen schläfst du hier nur gebucht.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was «Wildcampen» hier meint: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen das Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht auch darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Wildcampen auf dem Unteren Segnesboden: eine Aue auf 2'094 m über Flims

Wildcampen auf dem Unteren Segnesboden heisst: eine Nacht auf der unteren der beiden Segnesebenen über Flims, im Kanton Graubünden. Die Landeskarte nennt sie Plaun Segnas Sut, romanisch für die untere Segnesebene, und setzt den Namen auf WGS84 46.87466 / 9.23666 (LV95 2'737'059 / 1'193'074), auf 2'094 m. Die obere Ebene, der Obere Segnesboden oder Plaun Segnas Sura, liegt rund 1,4 km nordöstlich. Die untere Ebene ist ganz Flimser Boden; die Gemeinde Laax beginnt 434 m südwestlich von diesem Punkt.5

Die Ebene ist der flache Boden eines Kars, und das Bundesinventar nennt ihn lehrbuchartig: steile Wände, ein ebener Boden und eine Schwelle aus eisgeschliffenen Rundhöckern, die das Kar abschliesst. Von drei Seiten fliessen dem Becken Bäche zu, und die Gletscherbäche ziehen in unzähligen Armen über den Boden und wechseln ständig ihren Lauf. Bei jeder Schneeschmelze überschüttet der Schwemmfächer, der von der oberen Ebene herunterkommt, den Rand des Flachmoors daneben.5

Tagsüber ist viel los, und hinauf kommst du leicht. Seit Dezember 2024 hält die Gondelbahn FlemX von Flims aus in Segnes, rund 840 m von diesem Punkt, und die Segneshütte steht rund 810 m südsüdöstlich auf der Ebene, daneben der Besucherpavillon des UNESCO-Welterbes Tektonikarena Sardona. Die alten Sesselbahnen von Flims nach Foppa und Naraus sind im März 2023 zum letzten Mal gefahren. Eine öffentliche Strasse gibt es nicht, nur einen Alpweg über die Ebene.510

Würde hier jemand schlafen, wenn es erlaubt wäre? Ja, und es tun auch Leute. Die Ebene ist fast flach, auf 2'094 bis 2'096 m, und liegt weit über der Waldgrenze: Auf der Ebene und an ihrem Rand wächst kein Wald, und die Ranger, die hier unterwegs sind, finden im Morgengrauen Zelte. Aber es ist der nasseste und empfindlichste Boden im Becken. Der Punkt liegt 3 m neben einem Bacharm, in Ufervegetation, der die Karte der alpinen Auenvegetation des Bundes ein sehr grosses Konfliktpotenzial zuschreibt, und das Flachmoor von nationaler Bedeutung beginnt 92 m daneben. Die trockenen Kiesbänke, die nach Plätzen aussehen, sind Boden, über den die Bäche immer wieder ziehen, und ein Gewitter in der Nacht kann sie überfluten.59

Flims verbietet das Campieren auf dem ganzen Gemeindegebiet

Die Regel, die auf der Ebene gilt, ist kommunal. Das Gastwirtschaftsgesetz der Gemeinde Flims wurde an der Urnenabstimmung vom 28. November 1999 beschlossen und gilt seit dem 1. Januar 2000. Es regelt Bewilligungen, Öffnungszeiten und Gebühren im Gastgewerbe und, in seinen eigenen Worten, «das Campingwesen in der Gemeinde Flims» (Art. 1). Sein Art. 17 mit der Marginalie «Camping» hat zwei Sätze:1

«Das Campieren ausserhalb von bewilligten Campingplätzen ist verboten. Über Ausnahmen kann der Gemeinderat befinden.»Gastwirtschaftsgesetz der Gemeinde Flims, Art. 17 «Camping», in Kraft seit 1. Januar 2000.

Darin steht keine Höhe, keine Saison und keine Zone: Das Verbot gilt in der ganzen Gemeinde, vom Dorf bis ins Kar von Segnes. Die Gemeinde schreibt dasselbe auf ihrer eigenen FAQ-Seite. Ausser auf dem Campingplatz in Flims Waldhaus ist das Campieren auf dem ganzen Gemeindegebiet verboten, und der Flimser Souverän hat dem Verbot an der Urne mit grossem Mehr zugestimmt.1

Was ein Verstoss kostet. Nach Art. 18 ahndet der Gemeinderat Widerhandlungen gegen das Gesetz im Rahmen des kantonalen Gastwirtschaftsgesetzes, und dieses setzt die Grenze: Übertretungen der kantonalen oder kommunalen Gastwirtschaftsgesetzgebung büsst die Gemeinde mit bis zu 10'000 Franken (GWG, BR 945.100, Art. 11b Abs. 1). Das ist eine Obergrenze, keine Preisliste. Flims publiziert keine Ordnungsbusse fürs Campieren, und kein publizierter Fall zeigt, was jemand für eine Nacht auf dem Segnesboden bezahlt hat.12

Die Ausnahmeklausel. Der zweite Satz von Art. 17 lässt den Gemeinderat über Ausnahmen entscheiden. Der Gemeinderat von 1999 ist heute der Gemeindevorstand, den die Verfassung von 2015 zur Verwaltungs- und Polizeibehörde der Gemeinde macht (Art. 41). Eine Praxis für solche Ausnahmen publiziert Flims nicht, und auf dieser Ebene verpflichtet das Bundesrecht die Behörden, die Erholungsnutzung mit den Schutzzielen in Einklang zu halten. Rechne also nicht mit einer Bewilligung für eine private Nacht hier. Fragen zur Regel beantwortet die Gemeindeverwaltung Flims, +41 81 928 29 29, gemeinde@gemeindeflims.ch.16

Das Verb, für alle mit Biwaksack. Art. 17 verbietet das «Campieren» und definiert es nicht. Ein Zelt ist klar erfasst. Ob eine Nacht im Biwaksack ohne Zelt als Campieren gilt, hat noch kein Gericht entschieden, und der Wortlaut allein lässt Raum für Zweifel. Was die Frage an diesem Punkt entscheidet, ist alles rund um den Wortlaut: Die einzige Biwak-Toleranz, die Flims Laax publiziert, schliesst diesen Boden aus, und die Gemeinde schreibt das Biwakieren gerade ausdrücklich ins Verbot. Beides folgt unten. Der Biwaksack ist hier kein Ausweg.138

Die eine Ausnahme, und warum sie an dieser Ebene endet

Flims Laax, die Destinationsorganisation für Flims, Laax und Falera, publiziert auf ihrer Campingseite die eine Ausnahme, die es gibt:3

«In der Destination Flims Laax ist das Wildcampen verboten. Lediglich auf dem Gemeindegebiet Flims darfst du im Rahmen einer Mehrtages-Hochtour biwakieren. Strikte Sperrzonen sind dabei Naturschutzgebiete, Naturpärke, Jagdbanngebiete, Wildruhezonen sowie Auen- und Moorlandschaften.»Flims Laax, Campingseite, gelesen am 26. September 2026.

Der Untere Segnesboden ist drei dieser Zonen auf einmal. Der Punkt liegt im Auengebiet von nationaler Bedeutung Nr. 1316 «Plaun Segnas Sut», einer alpinen Schwemmebene von 51 Hektaren, ganz in Flims; in der Moorlandschaft von nationaler Bedeutung Nr. 359 «Plaun Segnas Sut», 207 Hektaren; und in der kommunalen Naturschutzzone gleichen Namens, die Flims 2002 über das Flachmoor von nationaler Bedeutung und die Schwemmebene gelegt hat. Der Rand der Aue liegt 117 m von diesem Punkt, jener der Moorlandschaft 274 m. Der eigene Link der Destination zu den Sperrzonen öffnet die Bundeskarte auf diesem Gebiet, mit den Layern für Auen und Flachmoore.357

Die Bedingung würde ohnehin nicht passen. Die Ausnahme gilt für ein Biwak «im Rahmen einer Mehrtages-Hochtour». Eine Nacht auf einer Ebene, die die Gondelbahn von Flims aus erreicht, ist nicht das, was dieser Satz beschreibt. Und selbst eine echte Mehrtagestour öffnet keine Aue und keine Moorlandschaft: Derselbe Satz nennt sie strikte Sperrzonen.310

Die Regeln der Destination für die Ebene sagen dasselbe. Auf ihrer Seite zur Tektonikarena Sardona listet Flims Laax Verhaltensregeln für den Segnesboden: nur ausgeschilderte Wege benutzen, Abfall wieder mitnehmen, Hunde an die Leine, «Campieren nur auf Campingplätzen erlaubt» und Feuer nur an offiziellen Feuerstellen. «So schützen wir die sensible Moorlandschaft.» Formuliert ist das als Bitte, «bitten wir dich», und es deckt sich mit Art. 17.41

Aue, Moorlandschaft, Naturschutzzone: was wen bindet

Die Bundesinventare binden die Behörden, nicht dich. Die Auenverordnung sagt, die Objekte «sollen ungeschmälert erhalten werden», und lässt die Kantone dafür sorgen, dass die Erholungsnutzung mit dem Schutzziel in Einklang steht (Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2 lit. c). Die Moorlandschaftsverordnung tut dasselbe für die touristische Nutzung und die Erholung (Art. 5 Abs. 2 lit. e), und das Natur- und Heimatschutzgesetz des Bundes überlässt es den Kantonen, die Schutzziele zu konkretisieren und durchzusetzen (NHG, Art. 23c Abs. 2). Keiner der drei Texte enthält eine Regel, die sich an Wandernde richtet, und keiner erwähnt das Campieren.6

Der Kanton setzt sie über die Zonenplanung um. In Graubünden geschieht das im kommunalen Zonenplan. Im Flimser Zonenplan, den die Regierung 2003 genehmigt hat, liegt der Punkt in einer Naturschutzzone mit denselben Umrissen wie die Aue und in einer Landschaftsschutzzone mit dem Perimeter der Moorlandschaft. Das kantonale Raumplanungsgesetz verbietet in Naturschutzzonen neue Bauten, Entwässerungen und Düngungen (KRG, Art. 33 Abs. 2) und überlässt die Moorlandschaften dem Bundesrecht (Art. 34); zu einer Nacht draussen sagt es nichts. Im März 2026 haben die Flimser Stimmberechtigten eine Revision der Moorlandschaft mit einem Schutzzielreglement angenommen. Sie wartet auf die Genehmigung der Regierung und enthält ebenfalls keine Regel zum Campieren oder zum Betreten: Das soll die Besucherlenkung leisten.7

Die Regel, die dich als Besucher bindet, ist also die kommunale, Art. 17. Die Schutzebenen entscheiden, wohin die Ausnahme der Destination nicht reicht.137

Schäden sind eine eigene Sache. Wer ein geschütztes Biotop zerstört oder schwer beschädigt, macht sich nach Bundesrecht strafbar, auch fahrlässig (NHG, Art. 24). Wo der Weg dem Flachmoor entlang führt, wird es zu Beginn jeder Saison mit Zaunband und Draht abgesperrt, und Tafeln am Zaun weisen auf das Betretungsverbot hin. Bleib draussen.69

Weitere Ebenen an diesem Punkt. Die Ebene liegt im kantonalen Pflanzenschutzgebiet Flimserstein, wo das Pflücken, Ausgraben oder Ausreissen von bis zu fünf Pflanzen nach der kantonalen Bussenliste 400 Franken kostet; die Destination bittet dich, keine Blumen zu pflücken und auf dem Weg zu bleiben. Sie liegt im UNESCO-Welterbe Tektonikarena Sardona, das Verhaltensbitten mitbringt und keine Regeln, und in einem Geotop des Bundesinventars, das keine Regel für Besucher kennt. Ein eidgenössisches Jagdbanngebiet gibt es im Umkreis von 4 km nicht, ein BLN-Objekt auch nicht, und am Punkt liegt keine Wildruhezone: Die nächste beginnt rund 1,6 km entfernt und gilt vom 20. Dezember bis 30. April.457

Laax, gleich nebenan. Die Gemeindegrenze verläuft 434 m südwestlich von diesem Punkt, und auch Laax verbietet das Campieren ohne Bewilligung seines Gemeindevorstands; der Bericht zu Sogn Martin legt diese Regel dar. Über die Grenze zu gehen, ändert nichts. Wie die Ebenen in der ganzen Schweiz zusammenspielen, steht in der Übersicht für die Schweiz.5

Ein strengeres Gesetz ist unterwegs

Flims hat noch kein Polizeigesetz, und es schreibt gerade eines. Der Entwurf des Gesetzes über öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit war vom 1. bis 31. August 2026 in der Vernehmlassung und hat zahlreiche Eingaben ausgelöst; abgestimmt werden soll am 29. November 2026, und das Gesetz träte mit der Annahme an der Urne in Kraft (Art. 62). Sein Art. 23, «Camping und Biwakierverbot», untersagt «das Campieren und das Biwakieren» auf dem ganzen Gemeindegebiet ausserhalb bewilligter Campingplätze und der Campingzone, nennt auch das Nächtigen und kennt keine Ausnahmeklausel. Die Bussen lägen zwischen 50 und 5'000 Franken, die Ordnungsbussen zwischen 50 und 500 Franken (Art. 53 und 54), und Art. 17 des Gastwirtschaftsgesetzes würde aufgehoben. Nach Art. 31 würde der Gemeindevorstand die Nutzung der Segnasböden in einem eigenen Reglement regeln. Das ist ein Entwurf, und er kann sich bis zur Abstimmung noch ändern; geht er so durch, ist der Biwaksack ausdrücklich erfasst.8

Auf der Ebene: Ranger, die letzte Gondel, Feuer und Hunde

Ranger. Ein Rangerdienst des Vereins Die Rheinschlucht/Ruinaulta im Auftrag der Tektonikarena Sardona ist auf dem Segnesboden unterwegs, vor allem an Wochenenden von Ende Juni bis Ende Oktober. Sein Bericht 2024 hält fest, dass am frühen Morgen nach wie vor Zelte vorgefunden werden und Leute mit Matten und Schlafsäcken auf dem Rucksack vom Cassons oder vom Oberen Segnesboden absteigen; die Ranger suchen das Gespräch und informieren über das Campingverbot und seine Gründe. Ein Foto im Bericht trägt die Legende «Wildcamper am frühen Morgen auf dem unteren Segnesboden». Viele kommen spät am Abend oder unter der Woche, wenn kein Ranger vor Ort ist. 2022 notierten die Ranger, dass Camper ihre Zelte oft nach der letzten Talfahrt der Bahn aufstellen. Von Bussen steht in den Berichten nichts, dafür die Warnung, der Konflikt könnte sich durch die einfachere Erreichbarkeit verschärfen.9

Die Gondel. Der FlemX fährt täglich von Flims nach Segnes, bis 25. Oktober 2026 von 9 bis 17 Uhr; vom 4. Juni bis 30. August fuhr er von 8.30 bis 18 Uhr. Die Segneshütte ist bis 26. Oktober 2026 offen, und in der gebuchten Nacht ist ein Bergbahnticket von Flims zur Hütte inbegriffen.10

Kein Feuer. Die FAQ der Gemeinde nennt ein absolutes Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsgebiets. Am 3. September 2026 hat die Gemeinde bestätigt, dass ausserhalb davon das kantonale Feuerverbot weiter gilt und ihre offiziellen Grillstellen bis auf Weiteres gesperrt bleiben. Nimm für den Tag einen Kocher mit.1

Hunde. Die Destination bittet dich, Hunde auf dem Segnesboden an der Leine zu führen, und zur gebuchten Nacht sind sie gar nicht zugelassen.410

So geht es: die gebuchte Nacht unter dem Sternenhimmel bei der Segneshütte

Eine Nacht draussen auf dem Segnesboden gibt es auf genau eine Art, und die ist organisiert. «Übernachten unter dem Flimser Sternenhimmel» ist eine Outdoor-Übernachtung neben der Segneshütte beim Besucherpavillon Sardona, angeboten von der Gästeinformation Flims. Du schläfst draussen, Abendessen und Frühstück gibt es in der Hütte. Samstags und sonntags erklärt ein GeoGuide bei der Hütte, wie die Alpen entstanden sind.104

So buchst du sie. 89 Franken pro Person, inbegriffen sind die Nacht draussen, Abendessen und Frühstück in der Segneshütte, ein Lunchpaket für den nächsten Tag, ein Bergbahnticket von Flims zur Segneshütte und leihweise Schlafsack, Schlafmatte, Biwaksack und Solarlampe. Das Material holst du ab 17 Uhr in der Hütte ab, Abendessen gibt es um 18.30 Uhr, Frühstück ab 7.30 Uhr. Keine Hunde. Bei schlechtem Wetter, starkem Regen oder Gewitter, wird bis spätestens 12 Uhr am Vortag abgesagt. 2026 war das Angebot jeweils für eine Nacht bei guter Wetterlage buchbar, vom 1. Juli bis 30. August. Die Daten fürs nächste Jahr kennt die Gästeinformation Flims, Via Nova 62, 7017 Flims, +41 81 920 92 00.10

Ein Bett auf der Ebene. Die Segneshütte auf 2'100 m steht auf dem Unteren Segnesboden, rund 810 m südsüdöstlich von diesem Punkt. Sie hat vier Doppelzimmer, ein Dreibettzimmer und drei Vierbettzimmer, immer mit Halbpension: das Doppelzimmer ab 240 Franken, das Dreibettzimmer ab 395 Franken, ein Vierbettzimmer ab 460 Franken, pro Zimmer. Check-in ab 15 Uhr, Abendessen ab 18.30 Uhr, Frühstück von 7.30 bis 9 Uhr. Sie ist bis 26. Oktober 2026 täglich offen, und von Sonntag bis Donnerstag kosten bis 18. Oktober drei Nächte so viel wie zwei. +41 81 927 99 24, segnes@laax.com.10

Fürs Zelt. Der einzige bewilligte Campingplatz der Gemeinde ist der Camping Flims in Flims Waldhaus, und dorthin schickt die Gemeinde die Zelte.1

Auf einer Mehrtagestour. Der Grat über der Ebene hat einen eigenen Bericht zum Fil de Cassons. Dort bittet die Destination darum, am Flimserstein auf Campieren und Biwakieren zu verzichten, und der Entwurf des Polizeigesetzes würde die Toleranz für Hochtouren in der ganzen Gemeinde beenden, falls der definitive Text keine vorsieht. Auf dem Segnespass, 3,2 km nordnordwestlich, hat die Mountain Lodge Segnespass auf 2'627 m im Sommer zehn Plätze; für diese Saison ist sie geschlossen.4810

  • Die gebuchte Nacht unter dem Sternenhimmel bei der Segneshütte. 89 Franken mit Bahn, Abendessen, Frühstück und Biwakmaterial; 2026 vom 1. Juli bis 30. August; die Daten fürs nächste Jahr bei der Gästeinformation Flims, +41 81 920 92 00.10
  • Segneshütte, 2'100 m, auf der Ebene. Halbpension, Doppelzimmer ab 240 Franken pro Zimmer; offen bis 26. Oktober 2026; +41 81 927 99 24.10
  • Mountain Lodge Segnespass, 2'627 m, auf dem Pass 3,2 km nordnordwestlich. Eine ehemalige Militärunterkunft mit zehn Plätzen, Halbpension 95 Franken pro Person inklusive Gästetaxe; für den Rest dieser Saison geschlossen.10
  • Camping Flims, Flims Waldhaus. Der einzige bewilligte Campingplatz der Gemeinde, fürs Zelt.1
  • Nicht auf der unteren oder der oberen Ebene und nicht an den Hängen bei der Hütte und der Gondelbahn. Beide Ebenen sind Auengebiet des Bundes und kommunale Naturschutzzone, die untere zudem Moorlandschaft, und in der ganzen Gemeinde gilt das Campingverbot.157

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall dort, wo du wirklich draussen schlafen darfst, beim Segnesboden also in der gebuchten Nacht bei der Segneshütte oder auf dem Camping Flims. Es ist kein Gesetzestext, es ist Anstand und gesunder Menschenverstand auf einer Ebene, deren Flachmoor jeden Sommer abgesperrt wird, deren Bäche ständig ihren Lauf wechseln und auf der im Sommer das Vieh der Alp weidet.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand September 2026. Er stützt sich auf die öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen, die unten verlinkt sind. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Aussage zur aktuellen Rechtslage.

Das Urteil stützt sich auf Art. 17 des Flimser Gastwirtschaftsgesetzes, der das Campieren ausserhalb bewilligter Campingplätze auf dem ganzen Gemeindegebiet verbietet, und auf die Biwak-Ausnahme der Destination Flims Laax, die Naturschutzgebiete, Auen und Moorlandschaften als strikte Sperrzonen nennt. Diese Ausnahme ist die publizierte Praxis der Destinationsorganisation, kein Erlass der Gemeinde; der Gemeindevorstand kann nach Art. 17 Ausnahmen bewilligen und publiziert keine. Ob eine Nacht im Biwaksack ohne Zelt als «Campieren» gilt, hat kein Gericht entschieden, und kein publizierter Fall zeigt, wie die kantonale Obergrenze von 10'000 Franken bei jemandem angewendet wird, der campiert. Der Entwurf des Polizeigesetzes kann sich bis zur geplanten Abstimmung vom 29. November 2026 ändern oder abgelehnt werden. Die Grenzen der Schutzgebiete und alle Distanzen hier stammen aus der publizierten Geometrie, die so genau ist wie die Daten und nicht wie eine Markierung im Gelände. Preise, Daten und Fahrpläne stammen von ihren Herausgebern, Stand September 2026, und können sich ändern; was auf der Ebene angeschlagen ist, wurde nicht vor Ort geprüft. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und die Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Grundlage dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Darf ich auf dem Segnesboden campieren?
Nein. Art. 17 des Gastwirtschaftsgesetzes der Gemeinde Flims, in Kraft seit 1. Januar 2000, verbietet das Campieren ausserhalb bewilligter Campingplätze auf dem ganzen Gemeindegebiet, und nach Art. 18 ahndet die Gemeinde Verstösse im Rahmen des kantonalen Gastwirtschaftsgesetzes, das Bussen bis 10'000 Franken erlaubt (GWG, BR 945.100, Art. 11b). Die Destination Flims Laax publiziert eine Ausnahme, ein Biwak auf Flimser Gemeindegebiet im Rahmen einer Mehrtages-Hochtour, und nennt Naturschutzgebiete, Auen und Moorlandschaften strikte Sperrzonen. Der Untere Segnesboden auf 2'094 Metern liegt im Auengebiet Nr. 1316 und in der Moorlandschaft Nr. 359, beide von nationaler Bedeutung, und in der kommunalen Naturschutzzone Plaun Segnas Sut; die Ausnahme reicht also nicht bis hierher. Legal draussen schläfst du auf der Ebene nur in der gebuchten Nacht bei der Segneshütte.
Ist ein Biwaksack ohne Zelt erlaubt?
Nein, nicht auf dieser Ebene. Art. 17 des Flimser Gastwirtschaftsgesetzes verbietet das «Campieren», ohne es zu definieren, und kein Gericht hat entschieden, ob eine Nacht ohne Zelt darunter fällt. Die einzige Biwak-Toleranz, die Flims Laax publiziert, jene für Mehrtages-Hochtouren, schliesst aber Naturschutzgebiete, Auen und Moorlandschaften aus, und der Untere Segnesboden ist alles drei; die Verhaltensregeln der Destination für die Ebene erlauben Campieren nur auf Campingplätzen. Der Entwurf des Polizeigesetzes, über den am 29. November 2026 abgestimmt werden soll, würde Campieren, Biwakieren und Nächtigen ausdrücklich verbieten (Art. 23). Der Biwaksack ist hier kein Ausweg; die legale Version dieser Nacht ist die gebuchte unter dem Sternenhimmel bei der Segneshütte.
Was ist die gebuchte Nacht unter dem Sternenhimmel?
«Übernachten unter dem Flimser Sternenhimmel» ist eine Outdoor-Übernachtung neben der Segneshütte beim Besucherpavillon Sardona, angeboten von der Gästeinformation Flims. Sie kostet 89 Franken pro Person und umfasst die Nacht draussen, Abendessen und Frühstück in der Hütte, ein Lunchpaket, ein Bergbahnticket von Flims zur Segneshütte und leihweise Schlafsack, Schlafmatte, Biwaksack und Solarlampe. Das Material holst du ab 17 Uhr ab, Abendessen gibt es um 18.30 Uhr und Frühstück ab 7.30 Uhr. Hunde sind nicht erlaubt, und bei schlechtem Wetter wird bis 12 Uhr am Vortag abgesagt. 2026 lief das Angebot jeweils für eine Nacht bei guter Wetterlage vom 1. Juli bis 30. August; die Daten fürs nächste Jahr kennt die Gästeinformation Flims, Via Nova 62, 7017 Flims, +41 81 920 92 00.
Ändert das neue Polizeigesetz etwas?
Noch nicht, und es ist erst ein Entwurf. Das Flimser Polizeigesetz war vom 1. bis 31. August 2026 in der Vernehmlassung, die Abstimmung ist für den 29. November 2026 geplant, und es träte mit der Annahme an der Urne in Kraft (Art. 62). Sein Art. 23 untersagt Campieren und Biwakieren, das Nächtigen eingeschlossen, auf dem ganzen Gemeindegebiet ausserhalb bewilligter Campingplätze und der Campingzone, ohne Ausnahmeklausel. Die Bussen lägen zwischen 50 und 5'000 Franken, Ordnungsbussen zwischen 50 und 500 Franken (Art. 53 und 54), und Art. 17 des Gastwirtschaftsgesetzes würde aufgehoben. Auf dem Segnesboden, den die Biwak-Ausnahme der Destination schon heute nicht erfasst, würde es das Biwak ausdrücklich ins Verbot schreiben; anderswo in Flims würde es die Toleranz für Hochtouren beenden, falls der definitive Text keine vorsieht. Nach der Vernehmlassung kann sich der Text noch ändern.
Wo darf ich bei Flims ein Zelt aufstellen?
Auf dem Camping Flims in Flims Waldhaus, dem einzigen bewilligten Campingplatz der Gemeinde. Überall sonst auf Flimser Boden verbietet Art. 17 des kommunalen Gastwirtschaftsgesetzes das Campieren, und die Gemeinde schreibt es in ihrer eigenen FAQ: Ausser auf dem Campingplatz in Flims Waldhaus ist das Campieren auf dem ganzen Gemeindegebiet verboten. Laax, dessen Grenze 434 Meter südwestlich vom Unteren Segnesboden verläuft, verbietet das Campieren ohne Bewilligung seines Gemeindevorstands ebenfalls. Oben auf der Ebene ist die legale Nacht draussen die gebuchte bei der Segneshütte, und das legale Bett ein Zimmer in der Segneshütte, ab 240 Franken fürs Doppelzimmer mit Halbpension, +41 81 927 99 24.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Gemeinde Flims, gelesen am 25. und 26. September 2026. Gastwirtschaftsgesetz der Gemeinde Flims, «Stand 2000», an der Urnenabstimmung vom 28. November 1999 beschlossen, in Kraft seit 1. Januar 2000, gestützt auf das kantonale Gastwirtschaftsgesetz vom 7. Juni 1998. Art. 1: Das Gesetz regelt die Bewilligungen, die Öffnungszeiten und die Gebühren «für gastgewerbliche Tätigkeiten und das Campingwesen in der Gemeinde Flims». Art. 17 «Camping»: «Das Campieren ausserhalb von bewilligten Campingplätzen ist verboten. Über Ausnahmen kann der Gemeinderat befinden.» Art. 18 «Im Allgemeinen»: «Widerhandlungen gegen dieses Gesetz sowie gegen das kantonale Gastwirtschaftsgesetz und dessen Ausführungsbestimmungen werden im Rahmen des kant. Gastwirtschaftsgesetzes vom Gemeinderat geahndet.» Art. 19: Beschwerde innert 20 Tagen. Verfassung der Gemeinde Flims, an der Urnenabstimmung vom 13. September 2015 beschlossen, in Kraft seit 1. Januar 2017, Art. 41: «Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungs- und Polizeibehörde der Gemeinde.» FAQ: «Ausser auf dem dafür vorgesehenen Campingplatz in Flims Waldhaus ist das Campieren auf dem ganzen Gemeindegebiet verboten»; «Der Flimser Souverän hat diesem Verbot anlässlich einer Urnenabstimmung mit grossem Mehr zugestimmt.»; «Es gilt ein absolutes Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsgebietes.» Mitteilung vom 3. September 2026: Ausserhalb des Siedlungsgebiets «bleibt das kantonale Feuerverbot weiterhin bestehen», und die offiziellen Grillstellen der Gemeinde bleiben «bis auf Weiteres» gesperrt. Der Camping Flims in Flims Waldhaus ist der Campingplatz der Gemeinde, mit eigenem Reglement. Gemeindeverwaltung Flims, Via dil Casti 2, 7017 Flims Dorf, +41 81 928 29 29, gemeinde@gemeindeflims.ch. Gastwirtschaftsgesetz (PDF), Verfassung (PDF), FAQ, Mitteilung zum Feuer, Camping-Reglement (PDF). ↩
  2. Kanton Graubünden, Gastwirtschaftsgesetz für den Kanton Graubünden (GWG), BR 945.100, vom Volk angenommen am 7. Juni 1998, Fassung in Kraft seit 1. Januar 2011, gelesen auf gr-lex am 25. September 2026. Art. 11b Abs. 1: «Übertretungen der Vorschriften der kantonalen oder kommunalen Gastwirtschaftsgesetzgebung werden von der Gemeinde mit Busse bis 10 000 Franken geahndet, soweit nicht Strafbestimmungen des Bundesrechts Anwendung finden.» Abs. 2: «Bei Gewinnsucht ist die erkennende Behörde an den Höchstbetrag von 10 000 Franken nicht gebunden.» Eine Obergrenze für die ganze Kategorie, verhängt von der Gemeinde; das Gesetz kennt weder einen Tarif noch eine Ordnungsbusse fürs Campieren, und Flims publiziert keinen Bussenkatalog. gr-lex.gr.ch, BR 945.100. ↩
  3. Flims Laax, die Destinationsorganisation für Flims, Laax und Falera, Campingseite, deutsche und englische Fassung, gelesen am 25. und 26. September 2026. Deutsch: «In der Destination Flims Laax ist das Wildcampen verboten. Lediglich auf dem Gemeindegebiet Flims darfst du im Rahmen einer Mehrtages-Hochtour biwakieren. Strikte Sperrzonen sind dabei Naturschutzgebiete, Naturpärke, Jagdbanngebiete, Wildruhezonen sowie Auen- und Moorlandschaften.» Der Link der Seite zu den Sperrzonen öffnet map.geo.admin.ch im Gebiet der Segnesebenen, mit den Layern für Auen und Flachmoore. Englische Fassung: «Wild camping is prohibited in the destination Flims Laax. However, on the municipality territory of Flims, you are allowed to bivouac as part of a multi-day high-altitude tour. Strictly off-limits are nature reserves, nature parks, hunting bans, wildlife rest areas, alluvial zones and moraine landscapes», wobei «moraine landscapes» für «Moorlandschaften» steht. Die publizierte Praxis der Destinationsorganisation, kein Erlass der Gemeinde. flimslaax.com, Camping, englische Fassung. ↩
  4. Flims Laax, Gebietsseiten, abgerufen am 25. September 2026. Tektonikarena Sardona: «Verhaltensregeln am Segnesboden · Damit die besondere Natur auf dem Segnesboden erhalten bleibt, bitten wir dich, folgende Verhaltenshinweise zu beachten: Bitte nur ausgeschilderte Wege benutzen · Abfall wieder mitnehmen · Hunde sind an der Leine zu führen · Campieren nur auf Campingplätzen erlaubt · Nur offizielle Feuerstellen benützen · Mach eine Pause an den ausgewiesenen Wasser Rastplätzen. So schützen wir die sensible Moorlandschaft.» Beim Bergblumenpfad ab der Bergstation Segnes: «Achte darauf, du bist im Pflanzenschutzgebiet Flimserstein unterwegs. Keine Blumen pflücken und bleibe auf dem Weg». Unter «1 Million Sterne Hotel»: «Übernachte unter freiem Himmel beim Besucherpavillon Sardona ... Für feines Znacht und ein stärkendes Frühstück sorgt die Segneshütte nebenan.» Flimserstein: «Mit dem FlemX sind diese Gebiete heute für uns Menschen einfacher erreichbar»; neben der Schutzzeit für den Mornellregenpfeifer vom 18. August bis 10. September, mit Hunden an der Leine: «Verzichte zudem auf Drohnen sowie auf das Campieren und Biwakieren.» Segnesboden, Tektonikarena Sardona, Flimserstein. ↩
  5. Amtliche Geodaten, abgefragt am 25. und 26. September 2026. Identify-Dienst des Bundes an diesem Punkt, LV95 2'737'059.3 / 1'193'074.0 (WGS84 46.87466 / 9.23666; Name im Namenverzeichnis «Plaun Segnas Sut (GR) - Flims»), swissALTI3D 2'093,7 m, Toleranz 0, mit einer Kontrolle über einen erfundenen Layer, die HTTP 400 lieferte, und dem Jagdbanngebiet Kiental als Positivkontrolle im selben Lauf. Gemeinde Flims nach der Grenze des laufenden Jahres; Laax beginnt 434 m südwestlich, nächster Grenzpunkt LV95 2'736'819 / 1'192'712. Drin: Auengebiet von nationaler Bedeutung Nr. 1316 «Plaun Segnas Sut», Objekttyp alpine Schwemmebene, 51,14 ha, Gewässer Ual Segnas, ganz in Flims, Rand 117 m; alpine Auenvegetation, Ufergesellschaft, Konfliktpotenzial «sehr gross»; Moorlandschaft von nationaler Bedeutung Nr. 359 «Plaun Segnas Sut», 207,30 ha, Rand 274 m; UNESCO-Welterbe «Schweizer Tektonikarena Sardona», seit 2008; Geotop Nr. 310 «Glarner Hauptüberschiebung Foostock (GL)». In der Nähe: Flachmoor von nationaler Bedeutung Nr. 3698 «Plaun Segnas Sut», 20,69 ha, 92 m; Auengebiet Nr. 1262 «Glatschiu dil Segnas», Gletschervorfeld, auf der oberen Ebene, 719 m. Leer: Jagdbanngebiete (keines im Umkreis von 4 km), Wildruhezonen (die nächsten, Alp Nagiens in 1'649 m und Crap da Flem in 2'004 m, beide vom 20. Dezember bis 30. April), Pärke, BLN, Hochmoore, Amphibienlaichgebiete, Trockenwiesen, Ramsar, Smaragd, Waldreservate, Militärgebiete. swissTLM3D: ein Bacharm 3 m vom Punkt, der markierte Weg 149 m. Gelände: Die Ebene liegt auf 2'094 bis 2'096 m, die Neigung am Punkt unter 1 Grad; kein Wald auf der Ebene und an ihrem Rand. Gebäuderegister des Bundes: Segneshütte 812 m südsüdöstlich (LV95 2'737'317 / 1'192'304), FlemX-Station Segnes 838 m. Objektblatt der Moorlandschaft 359: «Die Gletscherbäche durchziehen mäandrierend und in unzählige Arme aufgeteilt die Ebene. Sie fliessen in natürlicher Dynamik und stets wechselndem Lauf»; der Schwemmfächer von Plaun Segnas Sura, «bei jeder Schneeschmelze überschüttet er die randlichen Bereiche des angrenzenden Flachmoors erneut»; das Kar «in lehrbuchartiger Weise» mit steilen Wänden, ebenem Boden und einer Schwelle aus Rundhöckern. map.geo.admin.ch, Aue 1316 (PDF), Moorlandschaft 359 (PDF), Auenvegetation 1316 (PDF). ↩
  6. Bundesrecht, gelesen auf Fedlex. Auenverordnung, SR 451.31: Art. 4 Abs. 1, «Die Objekte sollen ungeschmälert erhalten werden.»; Art. 5 Abs. 2 lit. c, die Kantone sorgen dafür, dass bestehende und neue Nutzungen, darunter «die Erholungsnutzung», «mit dem Schutzziel in Einklang stehen». Moorlandschaftsverordnung, SR 451.35: Art. 5 Abs. 2 lit. e, die Kantone sorgen dafür, dass «die touristische Nutzung und die Nutzung zur Erholung mit den Schutzzielen in Einklang stehen». Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG), SR 451: Art. 23c Abs. 2, «Die Kantone sorgen für die Konkretisierung und Durchsetzung der Schutzziele.»; Art. 24 Abs. 1 lit. a, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe für alle, die vorsätzlich und ohne Berechtigung ein geschütztes Biotop zerstören oder schwer beschädigen, und Abs. 2, Busse bis 40'000 Franken bei Fahrlässigkeit. Keiner der drei Erlasse enthält eine Regel zum Campieren oder zum Betreten. Auenverordnung, Moorlandschaftsverordnung, NHG. ↩
  7. Zonenplanung und kantonales Recht, abgerufen am 25. September 2026. Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) Graubünden, Flimser Parzelle 3573 (EGRID CH872777018873): am Punkt die Grundnutzung «übriges Gemeindegebiet», eine Naturschutzzone (51,4 ha, mit dem Umriss der Aue 1316, Rand 117 m) und eine Landschaftsschutzzone mit dem Perimeter der Moorlandschaft, Rand 273 m; keine Grundwasserschutzzone, keine Planungszone. Die Naturschutzzonen «Plaun Segnas Sut» entstanden mit der Ortsplanungsrevision vom 22. September 2002 für das Flachmoor von nationaler Bedeutung und die Schwemmebene; die Regierung genehmigte sie am 27. Mai 2003 (Protokoll Nr. 804), wies die Moorlandschaft 359 der Landschaftsschutzzone zu und verlieh ihrer Abgrenzung «den rechtlich verbindlichen und definitiven Charakter». Die obere Ebene, Plaun Segnas Sura, ist eine zweite Naturschutzzone, 150,6 ha. Das Flimser Baugesetz nennt beide Zonen ohne eigene Regeln und verweist auf die kantonale Raumplanungsgesetzgebung (Art. 8). Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden (KRG), BR 801.100, Art. 33 Abs. 2, Naturschutzzonen: «Neue Bauten und Anlagen sowie Eingriffe wie Entwässerungen oder Bewässerungen und Düngungen sind nicht gestattet.»; Art. 34 Abs. 4, die Gemeinden bezeichnen die genauen Grenzen der Moorlandschaften, und «Im Übrigen gelten für die Moorlandschaften ausschliesslich die Bestimmungen des Bundesrechts.» Revision der Moorlandschaft, an der Urnenabstimmung vom 8. März 2026 angenommen, mit einem Schutzzielreglement, dessen Art. 3 Abs. 1 lautet: «Die Einhaltung der Schutzziele betreffend die sanfte Erholungsnutzung wird über Besucherlenkungsmassnahmen umgesetzt»; am 25. September 2026 nicht in Kraft, weil die Genehmigung der Regierung aussteht, und ohne Regel zum Campieren oder zum Betreten. Kantonales Pflanzenschutzgebiet «Flimserstein», 3'953 ha, am Punkt, bezeichnet nach Art. 21 des Kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes (KNHG, BR 496.000); Kantonale Natur- und Heimatschutzverordnung (KNHV, BR 496.100), Anhang 3: «Unberechtigtes Pflücken, Ausgraben und Ausreissen von nicht mehr als fünf Pflanzen in Pflanzenschutzgebieten», 400 Franken. ÖREB Graubünden, Genehmigung der Regierung 2003 (PDF), Planungsbericht 2002 (PDF), Baugesetz Flims (PDF), KRG, KNHV, Revision der Moorlandschaft. ↩
  8. Gemeinde Flims, Entwurf des Polizeigesetzes, abgerufen am 25. September 2026. Mitteilung «Gesetz über öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit in der Gemeinde Flims (Polizeigesetz), Eröffnung Vernehmlassungsverfahren»: Vernehmlassung vom 1. bis 31. August 2026; die Rückmeldungen dienen der Überarbeitung des Entwurfs und seiner Vorbereitung «für die Urnenabstimmung vom 29. November 2026». Entwurf, Art. 23 «Camping und Biwakierverbot», Abs. 1: «Auf dem Gebiet der Gemeinde Flims sind das Campieren und das Biwakieren, d. h. das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen sowie das Nächtigen ausserhalb von behördlich bewilligten Campingplätzen bzw. der Campingzone, untersagt.» Art. 31 «Segnasböden»: «Der Gemeindevorstand regelt die Nutzung der Segnasböden und der umliegenden Gebiete inkl. Flimserstein in einem separaten Nutzungsreglement, insbesondere zur Besucherlenkung und zum Schutz von Fauna und Flora.» Art. 53 Abs. 1: eine Busse «von Fr. 50.- bis Fr. 5'000.-». Art. 54 Abs. 3: «Die Ordnungsbussen können Fr. 50.00 bis 500.00 betragen.» Art. 62 Abs. 2: «Das Gesetz tritt mit der Annahme an der Urne in Kraft.» Anhang A, zum Gastwirtschaftsgesetz der Gemeinde Flims: «Art. 17 wird aufgehoben». Die Erläuterungen stellen Art. 23 als das generelle Campingverbot vor, das früher im kommunalen Gastwirtschaftsgesetz stand. Mitteilung vom 1. September 2026: Die Vernehmlassung schloss am 31. August mit «zahlreiche Eingaben»; die Abstimmung ist für den 29. November 2026 geplant, eine Orientierungsversammlung für den 2. November 2026. Ein Entwurf, nicht in Kraft. Mitteilung zur Vernehmlassung, Entwurf (PDF), Erläuterungen (PDF), Mitteilung vom 1. September 2026. ↩
  9. Verein Die Rheinschlucht/Ruinaulta, Flims, Rangerdienst Segnesboden im Auftrag des UNESCO-Welterbes Tektonikarena Sardona, Schlussberichte. 2024: «Von Ende Juni bis Ende Oktober war hauptsächlich an den Wochenenden jeweils eine Person» im Einsatz; Abschnitt 2.6, «Nach wie vor kommt es vor, dass am frühen Morgen Zelte vorgefunden oder Leuten begegnet wird, die sich mit Matten und Schlafsäcken auf dem Rucksack an den Abstieg vom Cassons oder Oberen Segnesboden machen. In diesen Fällen wird das Gespräch gesucht und über das Campingverbot und die Gründe dafür informiert.»; viele kommen spät am Abend oder unter der Woche, wenn keine Ranger im Gebiet sind; Bildlegende «Wildcamper am frühen Morgen auf dem unteren Segnesboden»; Abschnitt 4.3, wo der Weg dem Flachmoor entlang führt, «wird Anfang Saison mittels Zaunband und neu auch mit Draht eine Absperrung erstellt. Die daran befestigten Hinweistafeln weisen die Besucher auf das Betretungsverbot hin.»; Abschnitt 8, «Gerade der Konflikt mit den Wildcampern könnte sich durch die einfachere Erreichbarkeit im Gebiet verschärfen.» 2022: «Die Camper stellen ihre Zelte oft nach der letzten Talfahrt der Transportseilbahn auf.» Keiner der Berichte erwähnt eine Busse. Bericht 2024 (PDF), Bericht 2022 (PDF). ↩
  10. Anbieter, abgerufen am 25. September 2026. Gästeinformation Flims, Buchungsseite «Übernachten unter dem Flimser Sternenhimmel»: «Das Welterbe-Erlebnis bietet dir eine Outdoor-Übernachtung neben der Segneshütte beim Besucherpavillon Sardona. Das Nachtessen sowie Frühstück wird dir in der Segneshütte serviert.»; buchbar jeweils für eine Nacht bei guter Wetterlage vom 1. Juli bis 30. August 2026; ab 89 Franken; inbegriffen: eine Übernachtung unter dem Sternenhimmel, Frühstück und Abendessen in der Segneshütte, ein Lunchpaket für den nächsten Tag, ein Bergbahnticket von Flims zur Segneshütte und «Outdoormaterial zur Ausleihe (Schlafsack, Schlafmatte, Biwack-Sack und Solarlampe)»; Material ab 17 Uhr, Abendessen um 18.30 Uhr, Frühstück ab 7.30 Uhr; samstags und sonntags ein GeoGuide bei der Hütte; «Hunde sind nicht erlaubt»; eine Absage wegen des Wetters wird spätestens am Tag vor der Anreise bis 12 Uhr mitgeteilt; Anbieterin Gästeinformation Flims, Via Nova 62, 7017 Flims, +41 81 920 92 00. Segneshütte (Weisse Arena Gruppe), 2'100 m: täglich offen vom 27. Juni bis 26. Oktober 2026; Übernachtung immer mit Halbpension; vier Doppelzimmer, ein Dreibettzimmer und drei Vierbettzimmer, das Doppelzimmer ab 240 Franken, das Dreibettzimmer ab 395 Franken, ein Vierbettzimmer ab 460 Franken; Frühstück von 7.30 bis 9 Uhr, Abendessen ab 18.30 Uhr, Check-in ab 15 Uhr; «3 für 2» von Sonntag bis Donnerstag, 8. August bis 18. Oktober 2026; die Outdoor-Übernachtung «Preis: 89 CHF pro Person»; FlemX täglich vom 4. Juni bis 30. August 2026 von 8.30 bis 18 Uhr und vom 31. August bis 25. Oktober 2026 von 9 bis 17 Uhr; +41 81 927 99 24, segnes@laax.com. Mountain Lodge Segnespass, 2'627 m, eine private Hütte: «Die Lodge ist nun für diese Saison geschlossen»; eine ehemalige Militärunterkunft mit 10 Schlafplätzen; Halbpension 95 Franken pro Person inklusive Gästetaxe. Buchungsseite, segneshuette.ch, segneshuette.ch, Zimmer, segnespass.ch. ↩