Stand: 12. September 2026

Wildcampen bei Sogn Martin

Sogn Martin ist der Alpkessel über Laax, in dem die Gondeln aus dem Dorf auf die Bahnen zum Vorab treffen: 2'213 Meter offene Weide mit flachen Terrassen und ohne eine einzige Bundesschutzebene darauf. Was ein Zelt stoppt, ist ein kommunaler Satz: Laax verbietet das Campieren auf dem ganzen Gemeindegebiet, ausser der Gemeindevorstand bewilligt es, und dasselbe Gesetz sagt dir, wie du fragst.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen und Biwakieren.

Welches Sogn Martin das ist

Wildcampen bei Sogn Martin heisst für alle, die schon mit den Laaxer Bahnen oben waren: der weite Alpkessel zwischen der Talstation der Sogn-Martin-Gondel auf 1'977 Metern und den Vorab-Stationen, das Gelände, das der Sogn Martin Trail auf dem Weg hinunter von der Camona Vorab quert. Das Ortsnamenverzeichnis des Bundes zeichnet ihn als ein benanntes Gebiet von 3,1 Quadratkilometern, und es liegt vollständig in der Gemeinde Laax: Die Nachbargemeinde Falera berührt nur seinen südwestlichen Rand, 982 Meter von dem Punkt entfernt, um den es hier geht.1

Der Name ist in der Surselva häufig, darum je eine Zeile für die anderen: eine Ortschaft Sogn Martin in Flims auf 1'101 m, eine gleichnamige Kapelle auf 1'277 m in Breil/Brigels, Flurnamen auf 783 m in Ilanz/Glion, 1'307 m in Breil und 1'422 m in der Lumnezia sowie Begl Sogn Martin bei Disentis. Keiner davon ist eine Alp, auf der jemand biwakieren würde. Der Laaxer Kessel ist der einzige alpine Kandidat, und für den antwortet dieser Artikel.1

Zwei Dinge zum Ort, bevor es ums Recht geht. Es ist die Mitte der Laaxer Bahnarena: Die Gondel Sogn Martin-La Siala läuft 730 Meter am Pin vorbei, die Bahn Fuorcla-Vorab 1,2 Kilometer, und im Sommer tragen die Hänge Vieh und Biketrails. Und es ist wirklich offenes Gelände: 2'213 Meter, ein 12-Grad-Weidehang am Pin, kein Wald in 1,8 Kilometern, das nächste Gebäude eine kleine Hütte 290 Meter westlich. Hier würde jemand schlafen, und darum zählt die kommunale Regel.4

Das Verbot gilt für die ganze Gemeinde und trägt seine Ausnahme in sich

Das Gesetz, das entscheidet, ist das Laaxer Polizeigesetz, das Gesetz über die öffentliche Ruhe und Ordnung sowie die Ladenöffnungszeiten, von der Gemeindeversammlung am 14. September 2022 revidiert und seit diesem Tag in Kraft. Sein Art. 16 heisst "Campingverbot" und braucht einen Satz.

"Auf dem Gebiet der Gemeinde Laax sind das Campieren, d. h. das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen, ohne Bewilligung des Gemeindevorstandes untersagt."Gesetz über die öffentliche Ruhe und Ordnung sowie die Ladenöffnungszeiten in der Gemeinde Laax (Polizeigesetz), Art. 16 Abs. 1.

Lies ihn zweimal, denn beide Hälften zählen. Der Geltungsbereich ist die ganze Gemeinde, nicht nur öffentlicher Grund, es spielt also keine Rolle, wem die Alpweide gehört. Und das Verbot ist im eigenen Wortlaut bedingt: "ohne Bewilligung" heisst, derselbe Rat, der das Zelt verbietet, kann es bewilligen. Das macht aus dem Verdikt ein "Kommt darauf an" statt eines "Illegal". Das Muster kennen wir von der Lauchernalp: ein Polizeireglement, das Campieren verbietet und die kommunale Bewilligung als Ausweg benennt.2

Was es kostet. Art. 27 setzt den ordentlichen Rahmen bei CHF 20 bis 5'000, und Art. 28 erlaubt den mit Polizeiaufgaben betrauten Personen, Ordnungsbussen nach einem vom Gemeindevorstand publizierten Katalog auf der Stelle zu erheben. Dieser Katalog, in Kraft seit 14. Januar 2019, führt das Zelt als Ziffer 4: "Campieren ohne Bewilligung des Gemeindevorstandes (Art. 16) Fr. 100.-". Nicht innert 30 Tagen bezahlt, geht die Sache an den Gemeindevorstand ins ordentliche Verfahren, und dort wohnt die Obergrenze von CHF 5'000. Die Zahl, mit der du planst, ist CHF 100, und es sind nicht die eidgenössischen CHF 150: Kein Jagdbanngebiet und keine Wildruhezone berührt diesen Pin.2

Das Verb, für Leute mit Biwaksack. Art. 16 definiert Campieren als "das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen". Eine Nacht im Schlafsack ohne Zelt ist nach dem Buchstaben dieser Definition nicht erfasst. Wir sagen es, weil es im Text steht, und wir relativieren es, weil es niemand ausprobiert hat: Die Linie der Destination heisst "Wildcampen verboten", die Bewilligungskompetenz der Gemeinde ist der vorgesehene Weg, und ein Biwaksack auf jemandes Alp liegt immer noch auf jemandes Alp. Behandle die zeltlose Lesart als Argument, das du vielleicht vorbringen musst, nicht als Erlaubnis.25

Jeder andere Laaxer Erlass wurde gelesen und abgehakt. Alle 61 Dokumente der Gemeindesammlung wurden heruntergeladen und mit Kontrollen durchsucht. Das Gastwirtschaftsgesetz von 1999, das nebenan in Flims das Verbot trägt, hat in Laax gar keine Campierklausel. Das Baugesetz trägt in Art. 56 Abs. 2 den üblichen baurechtlichen Satz, "Das Wohnen in Zelten, Campingwagen und dgl. ist im ganzen Gemeindegebiet verboten", dessen Verb Wohnen ist und nicht eine Nacht, so wie diese Reihe ihn in Breil/Brigels gelesen hat. Die Waldordnung verbietet Campen im Wald, Art. 25, und der nächste Wald liegt 1,8 Kilometer entfernt. Das Tourismusgesetz besteuert Zelte, es verbietet sie nicht. Art. 16 des Polizeigesetzes ist die Norm, und es ist die einzige.23

Der Kanton stützt den Mechanismus ausdrücklich. Das Bündner Amt für Raumentwicklung schreibt in seinem Camping-Merkblatt, die Gemeinde "ist befugt, dies zu verbieten oder mit einer entsprechenden Bewilligung zu erlauben". Laax hat beides in einem Satz getan.3

Wie du fragst, und was die Destination sagt

Der Bewilligungsweg ist Art. 32 desselben Gesetzes. Der Gemeindevorstand ist die Bewilligungsbehörde; das Gesuch "ist in der Regel 20 Tage vor der Ausübung der geplanten Tätigkeit schriftlich einzureichen"; eine Gebühr kann erhoben, Auflagen können gemacht werden. Praktisch: Schreib an die Gemeindeverwaltung Laax, Via Principala, 7031 Laax, oder ruf +41 81 921 51 51 an und frag, wie sie es wollen, rund drei Wochen vor der Nacht, mit Datum, Anzahl Zelte und genauem Platz. Wir haben keinen publizierten Fall gefunden, in dem ein einzelnes Zelt bewilligt oder abgelehnt wurde, die Antwort ist also wirklich offen, und die ehrliche Erwartung ist, dass du seit langem der Erste bist, der fragt.2

Was die Destination sagt, und was nicht. Flims Laax veröffentlicht eine Campingseite für die ganze Destination: "In der Destination Flims Laax ist das Wildcampen verboten. Lediglich auf dem Gemeindegebiet Flims darfst du im Rahmen einer Mehrtages-Hochtour biwakieren." Lies den zweiten Satz genau. Die Biwak-Toleranz für Mehrtages-Hochtouren gilt nur auf Flimser Boden, und Sogn Martin ist Laaxer Boden. Ein Laaxer Gegenstück gibt es nicht. Die AGB der Bergbahnen enthalten in keine Richtung eine Zeltklausel, und ihr Restaurant Alp Sogn Martin ist ein Bahnrestaurant, kein Alppächter mit einem Wort zu vergeben.5

Drei weitere Zeilen des Polizeigesetzes, die dir am selben Abend begegnen. Art. 18 Abs. 2: "Grillieren und Feuern ist nur auf den offiziellen Feuerstellen/Grillplätzen zulässig", CHF 50 vor Ort. Art. 7: Nachtruhe von 22:00 bis 07:00 Uhr. Art. 21: Vom 1. Mai bis 1. Oktober ist das Betreten von Kulturland und offenen fremden Grundstücken verboten, aber Abs. 3 behält die vorübergehende Beanspruchung fremden Bodens nach Zivilrecht vor, also den freien Zutritt zu Weide nach ZGB Art. 699, das Gehen über die Alp bleibt damit erlaubt. Keine dieser Zeilen fügt eine Campierregel hinzu; sie formen die Nacht darum herum.2

Wem die Alp gehört, konnten wir aus keiner Primärquelle feststellen. Die beiden plausiblen Eigentümerinnen von Alpweide in dieser Höhe sind die politische Gemeinde und die Bürgergemeinde Laax, deren Vorstand das Grundeigentum der Körperschaft verwaltet. Ein Ja der Eigentümerin klärt nur die zivilrechtliche Seite; Art. 16 bindet die ganze Gemeinde unabhängig vom Eigentum, die Bewilligung braucht es also so oder so. Keine stehende Abmachung, keine Gebühr und kein benannter Pächter tauchte für Sogn Martin auf, und wir erfinden keine.26

Wo der Boden ist, und wo die Winterlinie verläuft

Der Pin ist der Beschriftungspunkt des Ortsnamenverzeichnisses für das Gebiet, LV95 2'734'422 / 1'191'482, auf 2'213 Metern an einem 12-Grad-Weidehang: nicht auf Wasser, nicht auf einer Piste, 96 Meter vom Sogn Martin Biketrail, 288 Meter von der Hütte Camona Vorab, 1,4 Kilometer von der Talstation. Auf einem 25-Meter-Raster über das ganze Gebiet, mit ausmaskiertem Wasser, Pisten, Werkstrassen, Bahnen und Gebäuden, ist der Boden, den du nutzen solltest, die Terrasse 48 Meter nordwestlich des Pins, 2'734'400 / 1'191'525, 2'211 Meter, 1,5 Grad, 271 Meter vom nächsten Pistenkorridor und 127 Meter vom Trail. Eine flachere Terrasse liegt 229 Meter weiter nordwestlich auf 2'243 Metern, aber 32 Meter neben dem Biketrail. Beide sind im Kataster Landwirtschaftszone mit überlagerter Wintersportzone, und sonst nichts.14

Der flachste Boden des ganzen Kessels ist kein Platz. Die Zellen mit ein bis drei Grad um die Station Sogn Martin auf 2'000 Metern sind der Bahnvorplatz: 30 bis 50 Meter von der Via Nagens, 40 bis 70 Meter von der Nagens-Piste, im Betriebsgelände des Restaurants. Geh nicht dorthin.4

Die Winterlinie. Die Wildruhezone Fuorcla, Nr. 213.0, beginnt 562 Meter südlich des Pins und 600 Meter von der Terrasse, auf dem Band über den Stationen Fuorcla und Crap Masegn. Sie ist rechtsverbindlich, Bestimmung "Zutrittsverbot (zu Fuss und Wintersportarten)", gesperrt vom 20. Dezember bis 30. April, und das Laaxer Reglement über die Wildruhezonen vom 1. März 2026 setzt das Betreten abseits der markierten Routen auf CHF 150 an. Sommerinhalt hat sie keinen: Ein Zelt auf der Alp im Juli berührt sie nicht, und ein Januarbiwak 600 Meter nördlich davon liegt ausserhalb. Die Nachbarzonen Alp Nagiens, Alp Plaun und Valledras sind alle mehr als 2,8 Kilometer entfernt.12

Alles Eidgenössische ist am Pin leer, mit beiden Kontrollen in jedem Lauf bestanden: kein Jagdbanngebiet (Kärpf liegt 8 Kilometer nordwestlich), kein BLN, kein Moor, keine Aue, kein Waldreservat, kein Park, kein Welterbe. Der Kataster für die Parzelle 3443, 406 Hektaren, wurde Polygon für Polygon geprüft: nirgends eine Natur- oder Landschaftsschutzzone. Die Falera-Linie, 982 Meter südwestlich, zählt nur, wenn du dich verläufst: Faleras Strassenreglement trägt sein eigenes "Campingverbot" mit CHF 300 vor Ort, auf Falera-Boden.146

  • Auf der Terrasse bei Sogn Martin, mit der Bewilligung des Gemeindevorstandes in der Tasche. Rund drei Wochen vorher schriftlich beantragen, +41 81 921 51 51. Was die Fuorcla-Zone betrifft, ausserhalb von 20. Dezember bis 30. April, und das ist die Terrasse ohnehin.2
  • Betten hier oben im Sommer: die TCS-Pop-up-Glampingzelte, die die Bergbahnen von Ende Juni bis Mitte September auf der Alp Nagens auf 2'000 Metern aufschlagen, 2,9 Kilometer östlich über die Via Nagens, und die Segneshütte auf 2'100 Metern auf der Flimser Seite, ganzjährig offen. Das Berghaus Nagens und das Hostel Galaaxy am Crap Sogn Gion sind nur im Winter offen. Unten im Dorf die Hotels von Laax und Falera.5
  • Campingplatz: Camping Flims Waldhaus in Flims, der eine offizielle Platz der Destination; Laax plant nach Art. 31a seines Baugesetzes eine eigene Saisonzone fürs Campieren.35
  • Nicht ohne Bewilligung, nirgends in Laax; nicht in der Fuorcla-Zone vom 20. Dezember bis 30. April; nie auf dem Bahnvorplatz.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall dort, wo du wirklich draussen schlafen darfst, hier also auf der Terrasse mit der Bewilligung der Gemeinde. Es ist kein Gesetzestext, es ist Anstand und gesunder Menschenverstand, und mitten in einer bewirtschafteten Alp und einer sommerlichen Bikearena zählt es mehr als sonst.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand September 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.

Die Bewilligungspraxis des Laaxer Gemeindevorstandes nach Art. 16 und Art. 32 seines Polizeigesetzes ist nicht dokumentiert; ein Gesuch kann abgelehnt werden, und die Ordnungsbusse gilt, bis eine Bewilligung erteilt ist. Die Daten der Wildruhezone Fuorcla stammen aus dem Bundesportal und dem kommunalen Baugesetz (20. Dezember) sowie dem kommunalen Reglement von 2026 (21. Dezember); dieser Artikel nennt das frühere Datum. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst, prüfe die Waldbrandwarnung und halte dich vor Ort an die Anweisungen. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Textes getroffen werden, und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Darf man bei Sogn Martin über Laax wildcampen?
Nur mit Bewilligung der Gemeinde. Art. 16 Abs. 1 des Laaxer Polizeigesetzes verbietet das Campieren, definiert als Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen, auf dem ganzen Gemeindegebiet ohne Bewilligung des Gemeindevorstandes. Die Ordnungsbusse beträgt nach Ziff. 4 des kommunalen Bussenkatalogs CHF 100 vor Ort, im ordentlichen Verfahren CHF 20 bis 5'000. Der Boden selbst trägt keinen Bundes- und keinen Kantonsschutz, die Bewilligung ist also die ganze Frage.
Wie bekomme ich in Laax eine Campierbewilligung?
Schriftlich, rund drei Wochen vorher. Art. 32 des Polizeigesetzes macht den Gemeindevorstand zur Bewilligungsbehörde und verlangt das Gesuch in der Regel 20 Tage vor der geplanten Tätigkeit, schriftlich; eine Gebühr kann erhoben, Auflagen können gemacht werden. Gemeindeverwaltung Laax, +41 81 921 51 51. Ein publizierter Fall einer Bewilligung für ein einzelnes Zelt existiert nicht, die Antwort ist also offen.
Gilt die Biwak-Regel von Flims Laax für Mehrtagestouren auch bei Sogn Martin?
Nein. Die Seite der Destination sagt, in Flims Laax sei Wildcampen verboten und nur auf dem Gemeindegebiet Flims dürfe man im Rahmen einer Mehrtages-Hochtour biwakieren. Sogn Martin liegt in Laax, einer anderen Gemeinde mit eigenem Gesetz und ohne eine solche Toleranz.
Liegt Sogn Martin in einer Wildruhezone?
Nein, aber 562 Meter südlich beginnt eine. Die Wildruhezone Fuorcla, Nr. 213.0, ist rechtsverbindlich und vom 20. Dezember bis 30. April für jedes Betreten gesperrt; das Laaxer Reglement von 2026 setzt das Betreten abseits der markierten Routen auf CHF 150 an. Pin und Terrasse liegen ausserhalb, und einen Sommerinhalt hat die Zone nicht.
Wo ist der flache Boden bei Sogn Martin?
48 Meter nordwestlich des Pins. Bei 2'734'400 / 1'191'525, 2'211 Meter, neigt sich die Terrasse 1,5 Grad und liegt 271 Meter vom nächsten Pistenkorridor, 127 Meter vom Biketrail und 600 Meter von der Wildruhezone. Die flachsten Zellen des Kessels, bei der Station Sogn Martin, sind der Bahnvorplatz und kein Platz zum Schlafen.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Amtliche Geodaten des Bundes und das Ortsnamenverzeichnis, abgefragt am 12. September 2026. swissNAMES3D-Gebiet "Sogn Martin", Objekt 426146, 3,10 km2, Beschriftungspunkt LV95 2'734'422 / 1'191'482, WGS84 46.86088 / 9.20161, swissALTI3D 2'213 m; Gemeinde Laax per Punkt-in-Polygon auf swissBOUNDARIES3D, gefiltert auf das laufende Jahr, das Gebiet zu 100 Prozent in Laax, die Grenze zu Falera 982 m vom Pin in Richtung 215. Identify am Pin und an den beiden Terrassen mit Toleranz 0: kein Treffer bei den eidgenössischen Jagdbanngebieten (Kärpf 8,0 km), BLN (Ruinaulta 6,9 km), Auen, Flach- und Hochmooren, Moorlandschaften, Amphibienlaichgebieten, Trockenwiesen, Ramsar, Smaragd, Waldreservaten (Plaun Larisch 1,9 km), Welterbe (Sardona 2,5 km), Pärken oder dem militärischen Sachplan. Wildruhezonen-Portal, 15-km-Sweep mit 134 Objekten: nächste "Fuorcla (Nr. 213.0)", Kanton GR, rechtsverbindlich, R20 "Zutrittsverbot (zu Fuss und Wintersportarten)", Schutzzeit 20.12. bis 30.04., Grundlage Gemeinde- und Regierungsbeschluss 2012, 562 m vom Pin und 600 m von der Terrasse; dann Alp Nagiens 2,9 km, Valledras 3,1 km, Alp Plaun 3,2 km. Kontrollen in jedem Lauf: Die ungültige Ebene ch.bafu.this-layer-does-not-exist kam als HTTP 400 zurück, die Positivkontrolle bei 2'626'000 / 1'154'500 lieferte das Jagdbanngebiet Kiental. map.geo.admin.ch.
  2. Gemeinde Laax, Gesetz über die öffentliche Ruhe und Ordnung sowie die Ladenöffnungszeiten in der Gemeinde Laax (Polizeigesetz), von der Gemeindeversammlung am 14. September 2022 angenommen, nach Art. 36 Abs. 2 in Kraft seit 14. September 2022, vollständig aus dem PDF der Gemeinde gelesen. Art. 16 Abs. 1 oben zitiert. Art. 27 Abs. 1: "Wer Vorschriften dieses Gesetzes oder darauf gestützte Verfügungen verletzt, wird mit einer Busse von Fr. 20.- bis Fr. 5'000.- bestraft"; Art. 28 Abs. 4: Der Gemeindevorstand erlässt einen Katalog der auf der Stelle gebüssten Ordnungswidrigkeiten, CHF 20 bis 500; Art. 29: unbezahlte Bussen gehen ins ordentliche Verfahren; Art. 32 Abs. 1 bis 3: Der Gemeindevorstand ist Bewilligungsbehörde, "Das Gesuch für eine Bewilligung ist in der Regel 20 Tage vor der Ausübung der geplanten Tätigkeit schriftlich einzureichen", Gebühr möglich, Auflagen möglich; Art. 18 Abs. 2 zu Feuer, Art. 7 zur Nachtruhe, Art. 21 Abs. 1 und 3 zu Kulturland und dem zivilrechtlichen Vorbehalt. Ordnungsbussenkatalog der Gemeinde Laax, in Kraft durch Beschluss des Gemeindevorstandes vom 14. Januar 2019, Ziff. 4: "Campieren ohne Bewilligung des Gemeindevorstandes (Art. 16) Fr. 100.-", Ziff. 5 Feuer CHF 50, Ziff. 6 Flurordnung CHF 50. Reglement über die Wildruhezonen, Gemeindevorstand 10. Februar 2026, in Kraft seit 1. März 2026, Art. 3 (Fuorcla unter den vom 21. Dezember bis 30. April gesperrten Zonen) und Art. 6 (CHF 150). Telefon der Gemeindeverwaltung von der Website der Gemeinde. Polizeigesetz Laax, laax-gr.ch · Ordnungsbussenkatalog.
  3. Die übrigen Laaxer Erlasse: Alle 61 PDFs der Sammlung Formulare & Gesetze der Gemeinde am 12. September 2026 heruntergeladen und nach Entfernung der Silbentrennung nach campier, camping, zelt, biwak, lager, übernacht, nächtig, wohnwagen und den romanischen Entsprechungen durchsucht, mit Kontrollzählungen pro Datei; keine Datei ist ein Scan. Gastwirtschaftsgesetz vom 8. Oktober 1999: kein Campier-, Zelt- oder Übernachtungsbegriff. Baugesetz Laax (Gemeindeversammlung 4. November 2011, genehmigt RB 438 vom 8. Mai 2012, letzte Änderung RB 858 vom 7. November 2023, der vom Kataster am Pin genannte Erlass), Art. 56 Abs. 2: "Das Wohnen in Zelten, Campingwagen und dgl. ist im ganzen Gemeindegebiet verboten. Die Baubehörde kann temporäre Anlagen bewilligen", eine Wohnhygiene-Klausel mit dem Verb Wohnen, Sanktion über KRG Art. 95; Art. 30 Wildruhezone (Betretungs- und Fahrverbot generell 20. Dezember bis 30. April, Leinenpflicht, Sanktion nach JSG Art. 18 Bst. e); Art. 31 Wintersportzone (allgemeines Zutrittsrecht zur Ausübung des Wintersports); Art. 31a Zone für temporäre Campinganlagen, 2022 eingefügt. Waldordnung (1998, genehmigt RB 2100 vom 29. November 1999), Art. 25: "Es ist verboten, im Walde zu campen", Art. 28 Bussen CHF 100 bis 5'000. Tourismusgesetz: Zelte nur als Abgabebasis. Amt für Raumentwicklung Graubünden, Merkblatt "Camping und Raumplanung", Oktober 2022: "«Wildes Zelten»: ... Die Gemeinde ist befugt, dies zu verbieten oder mit einer entsprechenden Bewilligung zu erlauben." Formulare & Gesetze, laax-gr.ch · Merkblatt ARE GR.
  4. Gelände und Kataster, 12. September 2026. swissALTI3D auf einem 25-m-Raster über das ganze benannte Gebiet, 16'206 Zellen, Wasser mit den OpenStreetMap-Umrissen ausmaskiert (14 Tümpel, der nächste 751 m vom Pin), Pisten mit 20 m Puffer, Werkstrassen, Bahnen und Gebäude geprüft. Pin 2'212,7 m, 12,4 Grad, 261 m von der nächsten Pistenlinie, 96 m vom Sogn Martin Biketrail, 288 m von der Hütte Camona Vorab, 1'382 m von der Station Sogn Martin, 1'844 m vom nächsten Waldpolygon; ein zweites, auf den Pin zentriertes 25-m-Raster liest dieselben Terrassen je nach Zellenlage mit 2 bis 4 Grad. Terrassen: 2'734'400 / 1'191'525 (46.86127 / 9.20133), 2'210,9 m, 1,5 Grad, 48 m vom Pin, 271 m vom Pistenkorridor, 127 m vom Trail, 600 m vom eidgenössischen Fuorcla-Polygon und 521 m vom kommunalen; 2'734'300 / 1'191'675, 2'242,9 m, 1,2 Grad, 229 m vom Pin, 32 m vom Trail. Die flachsten Zellen des Gebiets, 1,0 bis 2,9 Grad auf 1'996 bis 2'012 m, liegen 300 bis 580 m ostnordöstlich der Station Sogn Martin, 27 bis 48 m von der Via Nagens und 43 bis 72 m von der Nagens-Piste. ÖREB-Kataster Graubünden, Auszug für Parzelle 3443 Laax (EGRID CH107004564756, 405,8 ha) mit Geometrie, 157 Beschränkungen, Geometrieprüfung 50 Flächen, 106 Linien, 1 Punkt, 0 ungeparst: am Pin und an beiden Terrassen Landwirtschaftszone und Wintersportzone, rechtskräftig, Lärm-Empfindlichkeitsstufe III, Gefahrenzonen nicht untersucht; an keinem der Punkte eine Naturschutzzone, Landschaftsschutzzone oder Gewässerraumzone; die eine Wildruhezonen-Fläche der Parzelle (68,5 ha, das kommunale Fuorcla-Polygon) 480 m vom Pin; Gewässerraumzone 1,4 km, Waldpolygone 1,9 km, Zone für touristische Einrichtungen 2,8 km. oereb.geo.gr.ch.
  5. Flims Laax, Destinationsorganisation, Campingseite, deutsche Fassung gelesen am 12. September 2026, und die LAAX-Seite "Sleep" vom selben Tag, die am Berg die Segneshütte (2'100 m, ganzjährig), das TCS-Pop-up-Glamping auf der Alp Nagens ("Von Ende Juni bis Mitte September werden die gemütlich und komfortabel eingerichteten Baumwollzelte auf der 2'000 Meter über Meer gelegenen Alp Nagens aufgeschlagen") sowie das GALAAXY mountainhostel und das Berghaus Nagens als "Nur im Winter" führt. Campingseite: "In der Destination Flims Laax ist das Wildcampen verboten. Lediglich auf dem Gemeindegebiet Flims darfst du im Rahmen einer Mehrtages-Hochtour biwakieren. Strikte Sperrzonen sind dabei Naturschutzgebiete, Naturpärke, Jagdbanngebiete, Wildruhezonen sowie Auen- und Moorlandschaften." Ihre Schutzzonen-Seite bittet, die signalisierten Wildruhezonen zu respektieren, und trägt keine eigene Regel. AGB Weisse Arena / LAAX: keine Zelt-, Camping-, Biwak- oder Übernachtungsklausel; das Restaurant Alp Sogn Martin (nagens@laax.com, +41 81 927 75 27) ist ein Bahnrestaurant. Colour, keine Normen. flimslaax.com, Camping.
  6. Eigentum und Nachbargemeinde. Der Bündner Katasterauszug trägt keinen Eigentümer, und keine Primärseite nennt den Eigentümer der Parzelle 3443; der Vorstand der Bürgergemeinde Laax ist laut Website der Gemeinde für das Grundeigentum der Körperschaft zuständig (Präsident Vitus Dermont, +41 81 921 43 51); das Einverständnis der Eigentümerin ersetzt die Bewilligung nach Art. 16 nicht. Gemeinde Falera, Reglement für die Benützung der Gemeindestrassen und -wege vom 26. März 2021, Art. 9 "Campingverbot": "Das Wohnen in Zelten, Campingwagen und dgl. ist im ganzen Gemeindegebiet verboten. Verstösse gegen das Campingverbot können auf der Stelle mit einer Ordnungsbusse von Fr. 300.- geahndet werden", nur auf Falera-Boden, 982 m und mehr von jedem Punkt dieses Artikels; Faleras Uorden forestal Art. 23 verbietet Campieren im Wald. Bürgergemeinde Laax · Gesetze, falera.net.