Stand: 24. September 2026

Wildcampen auf dem Seewlistock

Der Seewlistock über Attinghausen ist eine flache Graskuppe auf einer Alp im Fichtenwald, auf 1'546 m. Bund, Kanton und Gemeinde verbieten keine Nacht, und die Eigentümerin, die Korporation Uri, erlaubt das Campieren schriftlich. Vorher rufst du die Älplerfamilie an.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was «Wildcampen» hier meint: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen das Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht auch darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Wildcampen auf dem Seewlistock: eine Graskuppe auf einer Alp im Betrieb

Wildcampen auf dem Seewlistock heisst: eine Nacht auf der Weide einer Käsealp im Betrieb über Attinghausen, an der steilen, bewaldeten Flanke zwischen dem Dorf und dem Gitschital im Kanton Uri. Die Landeskarte setzt den Namen Seewlistock auf eine Kuppe auf 1'546 m in der Gemeinde Attinghausen, und diesen Punkt prüft dieser Bericht (LV95 2'688'821 / 1'190'908). Zwei Namen in der Nähe verwechselt man leicht damit: das Seewli, ein kleines Seeli 400 m südsüdwestlich der Kuppe, und den Seewlisee, einen See in Silenen zehn Kilometer entfernt, mit einer eigenen Regel. Zu beiden weiter unten.1

Der Seewlistock ist kein Felsgipfel. Er ist der grasige höchste Punkt an der Nordostecke des Heiterbodens, einer Alplichtung von rund zehn Hektaren, rundum geschlossener Fichtenwald. Das Alpportal der Korporation Uri erklärt den Namen gleich selbst: «Als Boden benannt wird ein vorwiegend ebenes Geländestück in sonst abfallendem Gebiet.» Auf dem Scheitel ist der Boden flach, 1 bis 2 Grad, und ein ebener Streifen zieht rund 40 m nach Süden über die Kuppe. Gegen Norden und Osten fällt sie nach 10 bis 20 m steil in den Wald ab. Eine zweite flache Stelle, ruhiger, liegt 40 m nordnordwestlich auf einer Schulter auf 1'542 m.89

Das nächste Bauwerk ist ein Schopf von 12 m², rund 45 m südlich des Scheitels: die Bergstation einer privaten Materialseilbahn von 1980, die 759 m zum Hof Regliberg hinunterführt und keine Personen befördert. Die Gebäude der Alp stehen 154 bis 169 m südwestlich auf dem Heiterboden: die Hütte der Familie mit ihrer Käserei, ein Käsespycher und drei Ställe. Das ist die Alp Seewli-Heiterboden, der Unterstafel der Alp Grat: «Die Älplerfamilie sömmert hier Kühe und Jungvieh und stellt auf dem Unterstafel Seewli-Heiterboden eigenen Alpkäse her.» Von Mitte Juli bis Ende August sind Familie und Kühe oben auf der Alp Grat, 2,3 km südsüdwestlich; davor und danach weidet das Vieh hier rund um die Kuppe.89

Unter der Waldgrenze, in einer Lichtung. An diesen Hängen reicht der geschlossene Wald bis auf rund 1'700 bis 1'840 m, offener Alpboden beginnt erst darüber, gegen die Gibelstöcke und die Alp Grat. Der Seewlistock liegt etwa 200 bis 300 m unter dieser Linie: eine Lichtung im Wald, kein offener Berg.9

Die erste Frage kommt vor jedem Gesetz: Wäre eine Nacht hier ganz legal, würde jemand auf diesem Boden sein Zelt aufstellen? Ja. Der Scheitel ist flaches, trockenes, kurz abgeweidetes Gras; er ist kein Hofplatz, keine Strasse und keine Bergstation, und die nächste Haustür ist 150 m weg. Den Gegenfall gibt es 1,85 km nordwestlich, auf der anderen Seite des Gitschitals, am Gitschenberg: Dort ist der einzige flache Boden ein Hüttenplatz an der Bergstation einer Seilbahn. In einer Waldlichtung entscheidet über die Nacht, wem der Boden gehört und was die Eigentümerin sagt, und hier ist beides publiziert.9

Auf keiner Ebene verbietet ein Gesetz hier eine Nacht

Bund. Das einzige Bundesinventar, das die Kuppe berührt, ist das BLN-Objekt 1606 «Vierwaldstättersee mit Kernwald, Bürgenstock und Rigi», das Landschaftsinventar des Sees und seiner Berge; seine Grenze verläuft quer über den Scheitel. Das BLN bindet Bundesbehörden bei ihren eigenen Entscheiden und büsst keinen Besucher. Das nächste eidgenössische Jagdbanngebiet, der Urirotstock, in dem Art. 5 Abs. 1 lit. e VEJ das Campieren verbietet, beginnt 2,5 km westnordwestlich, jenseits des Gitschitals. Im Umkreis von 5 km liegt keine eidgenössische Wildruhezone, und am Punkt liegt weder ein Park noch ein Flach- oder Hochmoor, ein Amphibiengebiet oder eine Trockenwiese von nationaler Bedeutung.1

Kanton. Uri kennt kein generelles Campingverbot. Weder das Polizeigesetz noch das Polizeireglement sagt ein Wort zum Campieren, und die Campingverordnung regelt nur öffentliche Zeltplätze. Die einzige Campierbusse des Kantons steht in der Ordnungsbussenliste, und sie ist so geschrieben, dass sie an etwas anderem hängt:4

«Lagern, Zelten oder Campieren in Schutzzonen (Art. 34 Abs. 1 Bst. a des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz, RB 10.5101 in Verbindung mit dem jeweiligen Reglement)»Reglement über die Erhebung von Ordnungsbussen (Ordnungsbussenreglement, OBR), RB 3.9223, Anhang 1, Ziff. 2.1, Ordnungsbusse 150 Franken, in Kraft seit 1. April 2025.

«Lagern» ist weit genug, dass wohl auch ein Biwaksack ohne Zelt darunterfällt; getestet ist das nicht, und die sichere Lesart ist: ja. Auf dem Seewlistock stellt sich die Frage gar nicht, denn die Busse braucht eine Schutzzone, und eine solche gibt es in Uri nur dort, wo ein kantonales Schutzreglement sie zieht.4

Kein solches Reglement reicht bis zum Seewlistock. Das nächste, das Reservat für alpine Flora von 1968 um Waldnacht und Surenen, reicht bis zum Kamm der Gibelstöcke, beginnt 1,3 km von der Kuppe und verbietet nur, wildwachsende Pflanzen zu pflücken oder auszugraben. Die kantonalen Banngebiete beginnen 2,7 km entfernt, die nächste kantonale Wildruhezone 5 km. Wo Uri das Campieren verbieten will, schreibt es das hin, und Attinghausen hat das Beispiel gleich selbst: Seit dem 1. Oktober 2024 schützt ein kantonales Reglement das Amphibienlaichgebiet Bodenwald im Talboden, und dort ist es verboten, «zu lagern, zu zelten und zu campieren sowie Standplätze zu diesen Zwecken zu überlassen» (RB 10.5134, Art. 4 Abs. 2 lit. c). Dieses Gebiet beginnt 1,46 km von der Kuppe und rund 1'090 m tiefer. Eine allgemeine Regel kann noch kommen: Im März 2026 hat der Landrat eine Motion für ein kantonales Gesetz unterstützt, das Wildcampen weiterhin erlaubt und den Gemeinden eigene Verbotszonen ermöglicht; ein Entwurf liegt nicht vor.24

Gemeinde. Attinghausen hat weder ein Polizeireglement, wo ein kommunales Campingverbot in der Schweiz meistens steht, noch einen Campingerlass, und seine Rechtssammlung sagt nichts über Zelte oder Campieren. Die Bau- und Zonenordnung von 2023 legt die Kuppe in die Landwirtschaftszone («Die Landwirtschaftszone verfolgt den Zweck, den das Bundesrecht ihr zuordnet») und hat keine Campingklausel; Campinganlagen kommen nur als Anlagen in der Zone für Sport- und Freizeitanlagen vor. Eine Baubewilligung braucht ein Zelt für eine Nacht auch nicht: Als Bauten und Anlagen gelten «alle künstlich geschaffenen und auf Dauer angelegten baulichen Vorkehren», und keine Bewilligung brauchen «für kurze Dauer erstellte Bauten und Anlagen» (Art. 100 Abs. 2 und Art. 101 Abs. 2 lit. e). Und für den Seewlistock oder den Heiterboden ist im kantonalen Amtsblatt seit 1999 kein gerichtliches Verbot nach Art. 258 ZPO publiziert, das Mittel, mit dem Grundeigentümer das Campieren auf ihrem Land verbieten lassen.5

Das eigene Recht der Eigentümerin. Die Korporation Uri regelt ihr Land mit einer eigenen Erlasssammlung, dem Rechtsbuch, und darin steht keine Regel zu Campieren, Zelten oder Biwakieren.7

Nach keiner geltenden Regel kann also jemand für ein Zelt auf dem Seewlistock gebüsst werden. Das allein wäre noch keine Erlaubnis: Das freie Betreten von Wald und Weide nach Art. 699 ZGB ist ein Recht zum Durchgehen, kein Recht zum Übernachten. Aus dem Schweigen ein Ja macht die Eigentümerin, und die hat es schriftlich gegeben. Wie diese Regeln in der ganzen Schweiz spielen, steht in der Übersicht zur Schweiz.3

So geht es: das schriftliche Ja der Eigentümerin und ein Anruf auf der Alp

Der Seewlistock gehört zur Liegenschaft Nr. 1 im Grundbuch Attinghausen, 10,3 km² Wald, Weide und Fels, deren Flurnamen vom Bodenwald bis Brüsti und Grat reichen. Eigentümerin ist die Korporation Uri, die grösste Grundeigentümerin des Kantons, und das Grundbuch führt «Seewlistock» und «Heiterboden» unter den Flurnamen der Parzelle auf. Kuppe, Scheitel und Schulter sind also Korporationsboden, und das ist nicht aus einer Alpliste abgeleitet, sondern steht im Grundbuch. Dieselbe Erlaubnis macht eine Nacht auf dem Surenenpass, am anderen Ende der Gemeinde, und am Alplersee über Sisikon legal.3

«Im Kanton Uri besteht kein generelles Verbot für Wildcamping. Auf Gebiet der Korporation Uri ist das Campieren somit grundsätzlich erlaubt und muss nicht angemeldet werden.»Korporation Uri, «Wildcampieren/Biwakieren», erneut abgerufen am 24. September 2026.

Die Bedingungen, die folgen, sind kurz: In Natur- und Landschaftsschutzzonen gelten deren Regeln; das Weideland ist zu schonen; auf privaten Strassen braucht es eine Bewilligung; «Ist der gewählte Platz in der Nähe eines landwirtschaftlichen Betriebes, ist mit dem Älpler/der Älplerin Kontakt aufzunehmen»; wer länger als drei Nächte bleibt oder mit mehr als zehn Personen kommt, meldet sich vorher bei der Korporation; der Abfall kommt in Gebührensäcke, und der Platz wird aufgeräumt hinterlassen. Die Seite nennt zwei Ausnahmen, die Gemeinde Göschenen und den Seewlisee, und keine davon liegt hier; im Kartensatz der Korporation mit den Zeltverboten gibt es kein Blatt für Attinghausen. Wald, Alpen oder Boden unter der Waldgrenze nimmt die Erlaubnis nirgends aus.7

Die eine Bedingung, die hier greift. Auf dem Seewlistock bist du immer in der Nähe eines Betriebs: Die Kuppe ist die Weide des Unterstafels, und die Hütten stehen 150 m weg. Die Korporation verlangt dafür Kontakt, keine Erlaubnis; wo sie eine Erlaubnis meint, schreibt sie Bewilligung, wie beim Seewlisee. Der Anruf ist also keine Bitte um ein Ja, und er ist trotzdem das Erste, was du tust: Die Familie arbeitet auf diesem Boden und weiss, wo das Vieh steht. Für diesen Bericht wurde auf der Alp niemand gefragt; was die Familie von einem Zelt auf ihrer Weide hält, ist weder im einen noch im anderen Sinn publiziert.78

Wen du anrufst. Monika und René Herger, 078 745 95 57, die Nummer, die das Alpportal der Korporation und die eigene Website der Familie für die Alp publizieren. Das Telefon auf der Alp Grat, 041 870 19 60, ist von Juli bis September bedient; lass es lange läuten. Frag, wo das Vieh ist und wo ein Zelt niemandem im Weg steht, und halte dich an die Antwort. Eine Gebühr für eine Nacht ist nirgends publiziert oder erwähnt.8

Wann das Vieh hier ist. Von Mitte Juli bis Ende August sind Familie und Kühe oben auf der Alp Grat. Der Unterstafel rund um die Kuppe wird üblicherweise davor bestossen, etwa von Mitte Juni bis Mitte Juli, und wieder von Ende August bis Mitte September. Ende September ist das Vieh meist im Tal, aber das Datum der Alpabfahrt ist nicht publiziert, also ruf trotzdem an. Steht das Vieh auf der Kuppe, hat die Weide Vorrang: Die Korporation verlangt selbst, dass das Weideland geschont wird.78

Wo das Zelt hingehört, und wo nicht

Auf den Scheitel. Die flache Kuppe am Kartenpunkt, LV95 2'688'820 / 1'190'905, 1'546 m: kurz abgeweidetes Gras mit 1 bis 2 Grad, rund 45 m vom Seilbahnschopf, 154 m von den Hütten und 5 bis 8 m vom Waldrand. Oder auf die Schulter. 40 m nordnordwestlich, LV95 2'688'805 / 1'190'945, 1'542 m, 1 bis 4 Grad, 85 m vom Seilbahnschopf, 168 m von den Hütten und 14 m vom Waldrand; sie ist die ruhigere der beiden Stellen und liegt nicht zwischen Schopf und Hütten. Beide sind Korporationsboden in der Landwirtschaftszone, ohne kantonale oder lokale Schutzmassnahme.29

Nicht bei den Hütten. Der flachste Boden überhaupt ist die Terrasse des Heiterbodens neben den Gebäuden, und das ist der Hüttenplatz, 2 bis 60 m von den Hütten, wo das Vieh hereinkommt und gekäst wird. Auch nicht neben den Seilbahnschopf und nie zwischen weidendes Vieh: Steht die Herde auf der Kuppe, entscheidet das Wort der Familie, wohin du gehst.9

Nicht am Seewli. 370 bis 435 m südsüdwestlich, am Weg nach Seewliberg, liegt das Seewli, das Seeli, nach dem die Alp heisst, «hier mit schwimmenden Grasinseln», wie das Alpportal schreibt. Es ist ein geschütztes Amphibienbiotop mit Flachmoor im kantonalen Inventar, und die Bau- und Zonenordnung von Attinghausen führt es unter ihren lokalen Naturobjekten mit drei Zielen: die offene Wasserfläche als Laichgewässer für Amphibien erhalten, das Flachmoor nicht beweiden, am Hang eine Pufferzone einrichten. Kein Zelt dort, und keines am Weg daneben.258

Nicht auf der Wiese von Seewliberg. Ab 414 m südsüdwestlich sind Wiese und Gebäude von Seewliberg eine eigene, private Parzelle, das eigene Land der Älplerfamilie. Die Erlaubnis der Korporation gilt für den Boden der Korporation, nicht für diesen. Der markierte Weg führt am Rand entlang; bleib dort auf dem Weg.3

Nicht im Wald. Die Fichten beginnen wenige Meter vom Scheitel, und darunter fällt der Hang steil ab. Im Wald gilt das Urner Feuerverbot, und an dieser Flanke ist er kein Platz für ein Zelt.910

Der Weg hinauf, das Feuer, die Kurtaxe und die Jagd

Zu Fuss hinauf. Die Waldstrassen zum Regliberg gehören der Korporation und sind für Motorfahrzeuge gesperrt: Die Signale lauten «Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder», mit der Zusatztafel «Fahrt nur mit Bewilligung des Korporationsbürgerrats Attinghausen gestattet», und seit Januar 2023 dürfen dort ermächtigte Kontrolleure Ordnungsbussen verteilen. Die markierte Rundwanderung der Urner Wanderwege führt von Brüsti über Nossenboden, die Alp Grat, die Gibelstöcke, Seewliberg und die Alp Seewli hinunter nach Regliberg, Wettmatt, Port und Kohlplatz: 8 km und rund drei Stunden für die ganze Runde, mittelschwer. Der direkte Weg ist der steile Pfad ab Regliberg, rund 1 km mit 500 m Aufstieg. Die Luftseilbahn Attinghausen-Brüsti bringt dich zum Start der Runde; die letzte Bahn fährt um 19 Uhr, Nachtfahrten gibt es nach Absprache.10

Feuer: gar keines. Der Scheitel liegt 5 bis 8 m vom Wald. Seit der Kanton am 25. August 2026 das absolute Feuerverbot aufgehoben hat, verbietet Uri weiterhin Feuer im Wald und im Abstand von 50 m zum Waldrand, auch an befestigten Feuerstellen und mit Holzkohlegrill. Am 24. September 2026 stand die Waldbrandwarnung des Bundes für Uri auf «Grosse Gefahr», Stufe 4 von 5. Nimm einen Kocher mit.10

Zwei Franken Kurtaxe, vielleicht. Attinghausen erhebt eine Kurtaxe von 2.00 Franken pro Nacht ab 16 Jahren (1.00 Franken von 6 bis 15), und das Reglement hält fest: Wird sie nicht bei einem Vermieter entrichtet, ist sie direkt auf der Gemeinde zu bezahlen, «insbesondere dann, wenn öffentlicher Grund für Übernachtungszwecke genutzt wird». Die Verordnung darüber knüpft die Taxe aber an Personen, die «entgeltlich übernachten», also für die Nacht bezahlen; ob eine kostenlose Nacht auf dem Boden der Korporation darunterfällt, ist deshalb diskutabel. Beide Lesarten stehen im Raum; zwei Franken auf der Gemeinde erledigen die Frage so oder so. Eine Gemeinde, die eine Nacht auf ihrem Boden mit einem Preis versieht, hat sie nicht verboten.6

Die Jagd. Der Seewlistock liegt in keinem Banngebiet. Der zweite Block der Hirschjagd läuft in Uri vom 28. bis 30. September 2026, die Niederwildjagd vom 12. Oktober bis 30. November; rechne an diesen Tagen mit Jägern im Wald und trag etwas Auffälliges.10

  • Der Scheitel des Seewlistocks. 1'546 m, am Kartenpunkt, flaches Gras auf Boden der Korporation Uri; vorher die Älplerfamilie anrufen, 078 745 95 57.78
  • Die Schulter 40 m nordnordwestlich. 1'542 m, die ruhigere der beiden Stellen, 85 m vom Seilbahnschopf und 14 m vom Wald.9
  • Alp Grat. 1'820 bis 1'890 m, 2,3 km südsüdwestlich an der Rundwanderung, dieselbe Familie: 24 Betten, Halbpension 59 Franken für Erwachsene, offen während der Alpzeit von Juli bis September, 078 745 95 57.10
  • Berggasthaus Brüsti. Zimmer an der Bergstation Brüsti, 041 871 00 11; die letzte Bahn fährt um 19 Uhr.10
  • Nicht am Seewli und nicht auf der Wiese von Seewliberg. Ein geschütztes Amphibienbiotop mit Flachmoor, und das private Land der Älplerfamilie.23
  • Nicht am Seewlisee in Silenen ohne Bewilligung. Zehn Kilometer entfernt verbietet die Korporation Uri dort das Wildcampen, ausser mit einer vorgängigen Bewilligung; die Einzelheiten stehen in unserem Bericht zum Seewlisee.7
  • Im Tal ist gerade kein Zeltplatz offen. Das Remo Camping in Altdorf nimmt keine Zelte, und der Campingplatz am See in Flüelen ist nur von Mitte April bis Ende August offen.10

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das zählt dort, wo die Antwort Ja ist, mehr als anderswo. Die Korporation Uri publiziert Bedingungen statt Verbote, und eine Kuppe auf einer Alp im Betrieb bleibt offen, solange sich die Leute, die dort zelten, wie Gäste benehmen. Es ist kein Gesetzestext, es ist Anstand und gesunder Menschenverstand auf der Weide einer Familie.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand September 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die geltende Rechtslage.

Das Urteil gilt für die Kuppe des Seewlistocks und den Boden unmittelbar darum. Es stützt sich auf das Fehlen jedes Verbots auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene und im eigenen Recht der Eigentümerin sowie auf die stehende Erlaubnis, die die Korporation Uri für das Campieren auf ihrem Land publiziert, zu dem die Kuppe laut Grundbuch gehört. Ein fehlendes Verbot kann kommen, eine Erlaubnis kann geändert oder zurückgezogen werden. Der Kontakt der Alp, ihre Alpzeit und die Schlafplätze in der Nähe stammen von ihren Herausgebern, Stand September 2026, und können sich von Saison zu Saison ändern; was vor Ort angeschlagen ist, wurde nicht geprüft, und auf der Alp wurde niemand gefragt. Der Urner Landrat hat ein kantonales Gesetz über das Wildcampen verlangt, das die Regeln ändern könnte, und die Feuerregeln in Uri ändern sich mit dem Wetter. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und die Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Grundlage dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen auf dem Seewlistock erlaubt?
Ja, für eine Nacht. Der Seewlistock ist eine flache Graskuppe auf 1'546 Metern über Attinghausen im Kanton Uri, am Rand der Alp Heiterboden. Keine Norm von Bund, Kanton oder Gemeinde verbietet dort eine Nacht: Uri kennt kein generelles Campingverbot, und die Ordnungsbusse von 150 Franken nach Ordnungsbussenreglement RB 3.9223, Ziff. 2.1, gilt nur in Schutzzonen, die ein kantonales Reglement ausscheidet, und keine umfasst die Kuppe. Das Grundbuch nennt die Korporation Uri als Eigentümerin, und die Korporation erlaubt das Campieren auf ihrem Boden ohne Anmeldung. Weil die Kuppe die Weide des Unterstafels einer Alp im Betrieb ist, rufst du vorher die Älplerfamilie an (Monika und René Herger, 078 745 95 57), zeltest auf dem Scheitel statt bei den Hütten und machst kein Feuer.
Muss ich jemanden fragen oder etwas bezahlen?
Keine Bewilligung und keine Campinggebühr. Die Bedingungen der Korporation Uri verlangen, dass du mit dem Älpler oder der Älplerin Kontakt aufnimmst, wenn dein Platz in der Nähe eines Betriebs liegt, und das ist auf dem Seewlistock mit den Hütten 150 Meter weiter immer der Fall: Ruf Monika und René Herger unter 078 745 95 57 an und frag, wo das Vieh ist. Vorgängig informieren musst du die Korporation nur bei mehr als drei Nächten oder mehr als zehn Personen. Das Tourismustaxreglement von Attinghausen verlangt 2.00 Franken pro Nacht ab 16 Jahren, direkt auf der Gemeinde zu bezahlen, wenn kein Vermieter sie erhebt, während die Verordnung darüber nur entgeltliche Übernachtungen erfasst; ob eine kostenlose Nacht darunterfällt, ist diskutabel, und zwei Franken auf der Gemeinde erledigen die Frage so oder so.
Die Kuppe liegt unter der Waldgrenze und auf einer Alp. Warum ist eine Nacht trotzdem erlaubt?
Weil die Eigentümerin genau dieses Bodens schriftlich Ja sagt. Der Seewlistock liegt etwa 200 bis 300 Meter unter der örtlichen Waldgrenze, in einer Lichtung, rundum Wald, und dort hängt eine Nacht an der Grundeigentümerin. Die Kuppe gehört zur Liegenschaft Nr. 1 im Grundbuch Attinghausen, Eigentümerin ist die Korporation Uri, und deren publizierte Haltung lautet, dass das Campieren auf ihrem Land grundsätzlich erlaubt ist und nicht angemeldet werden muss; für Plätze in der Nähe eines Betriebs verlangt sie Kontakt mit der Älplerfamilie, keine Bewilligung. Keine Regel von Bund, Kanton oder Gemeinde fügt ein Verbot hinzu. Meide den Hüttenplatz und die Hütten, die Wiese von Seewliberg, privates Land, für das die Erlaubnis nicht gilt, und das geschützte Seewli.
Ist der Seewlistock derselbe Ort wie der Seewlisee, wo es für das Campieren eine Bewilligung braucht?
Nein. Der Seewlisee ist ein See auf 2'026 Metern in der Gemeinde Silenen, rund 10 Kilometer ostsüdöstlich, und neben der Gemeinde Göschenen einer von nur zwei Orten, an denen die Korporation Uri das Wildcampen auf ihrem Land verbietet, dort ausser mit einer vorgängigen Bewilligung. Der Seewlistock ist eine Kuppe über Attinghausen, und diese Ausnahme reicht nicht bis hierher. Der Seewlistock ist auch nicht das Seewli, das kleine Seeli 400 Meter südsüdwestlich der Kuppe, ein geschütztes Amphibienbiotop, an dem du kein Zelt aufstellst.
Wo kann ich in der Nähe schlafen, wenn ich nicht zelten will, und wie komme ich hinauf?
Auf der Alp Grat, 1'820 bis 1'890 Meter, 2,3 Kilometer südsüdwestlich an der markierten Rundwanderung und von derselben Familie geführt: 24 Betten, Halbpension 59 Franken für Erwachsene, offen während der Alpzeit von Juli bis September (078 745 95 57). Oder im Berggasthaus Brüsti an der Bergstation der Seilbahn Attinghausen-Brüsti (041 871 00 11), deren letzte Bahn um 19 Uhr fährt. Im Tal ist gerade kein Zeltplatz offen: Das Remo Camping in Altdorf nimmt keine Zelte, und der Campingplatz am See in Flüelen ist von Mitte April bis Ende August offen. Hinauf gehst du zu Fuss, weil die Waldstrassen zum Regliberg ohne Bewilligung für Motorfahrzeuge gesperrt sind: auf der 8 Kilometer langen Runde ab Brüsti oder auf dem steilen Pfad ab Regliberg mit rund 500 Metern Aufstieg. Kein Feuer: Uri verbietet es im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Amtliche Geodaten des Bundes, Identify-Dienst abgefragt am 24. September 2026 am Punkt LV95 2'688'821.7 / 1'190'908.5 (WGS84 46.863377 / 8.603547; Name «Seewlistock», Haupthügel, Attinghausen UR) und an beiden Zeltplätzen, swissALTI3D 1'546,4 m (Kote der Landeskarte 1'547), Gemeinde Attinghausen nach der Grenze des laufenden Jahres (Seedorf beginnt 853 m nordwestlich), Toleranz 0, mit einer Kontrolle mit ungültiger Ebene, die HTTP 400 lieferte, und der Positivkontrolle bei 2'626'000 / 1'154'500, die das Banngebiet Kiental lieferte, beide im selben Lauf. BLN-Objekt 1606 «Vierwaldstättersee mit Kernwald, Bürgenstock und Rigi»: Seine Grenze verläuft quer über die Kuppe, 0 bis 4 m vom Punkt, und beide Zeltplätze liegen darin. Am Punkt und an den Zeltplätzen leer: eidgenössische Jagdbanngebiete, Wildruhezonen (keine im Umkreis von 5 km), Pärke, Auen, Flachmoore, Hochmoore, Moorlandschaften, Amphibiengebiete (nächstes UR106 Bodenwald, 1'458 m, im Talboden), Trockenwiesen (nächstes Objekt 10155 Wettmatt, 1'081 m), Ramsar, Smaragd, Wasser- und Zugvogelreservate, Waldreservate, Militärgebiete. Eidgenössisches Jagdbanngebiet Nr. 6 Urirotstock, integrale Zone, 2'527 m westnordwestlich jenseits des Gitschitals; darin verbietet Art. 5 Abs. 1 lit. e VEJ (SR 922.31) das Campieren. map.geo.admin.ch, Objektblatt BLN 1606 (PDF), Objektblatt JBG 6 Urirotstock (PDF). ↩
  2. Geodaten des Kantons Uri, abgefragt am 24. September 2026 über den Web Feature Service von geo.ur.ch, mit einer Kontrolle mit ungültiger Ebene, die einen Fehlerbericht lieferte, und Positivkontrollen in bekannten Schutzgebieten (der Alplersee im kantonalen Banngebiet 2.1, das Florareservat, das Biotop am Seewli), sowie der ÖREB-Auszug der Parzelle Attinghausen 1 (EGRID CH689907467876), mit Geometrie gelesen, jede Fläche am Punkt und an beiden Zeltplätzen geprüft. An allen drei Stellen: Grundnutzung Landwirtschaftszone (BZO Attinghausen, RRB 2023-89 vom 14. Februar 2023), Gewässerschutzbereich Au, Lärmempfindlichkeitsstufe III; keine kantonale oder lokale Schutzmassnahme. Nächste weitere Einträge: Waldzone 6 m; Grundwasserschutzzone S3 «Glöcheret» 364 m; Gewässerlinien nach RB 10.5122 336 m; lokale Naturobjekte Seewliberg 396 und 460 m südsüdwestlich; lokale Naturschutzzone 715 m; Florareservat RB 10.5120 1'262 m; Bodenwald RB 10.5134 1'458 m. Kantonales Inventar NS.1203.87 «Amphibienbiotop Seewliberg» (lokal, 1'805 m²), 367 m südsüdwestlich. Alpperimeter 1203/54/1 «Seewliberg/Grat», Grossviehweide, 72,85 ha, der Punkt darin. Kantonale Banngebiete (RB 40.3121, Anhang 2): nächstes 2.2 Urnersee, 2'741 m. Kantonale Wildruhezonen: nächste 5'055 m, nur im Winter. Landwirtschaftliche Seilbahnen: private Materialseilbahn, gebaut 1980, kein Personentransport, «Keine Konzession», Bergstation 48 m südlich des Punkts, Talstation Regliberg, Linie 759 m. ÖREB-Auszug Parzelle 1 (PDF), Inventarblatt NS.1203.87 (PDF), geo.ur.ch. ↩
  3. Grundbuchauskunft des Kantons Uri, gelesen am 24. September 2026: «Grundbuch Attinghausen Liegenschaft Nr. 1 (Hauptbuchblatt 18,38,61,129KORP)», mit Flurnamen wie «Bodenwald», «Brüsti», «Gibelstöck», «Glöcheret», «Grat», «Heiterboden», «Seewliberg» und «Seewlistock», 10'332'006 m², «geschlossener Wald (5'751'018 m²), Acker, Wiese, Weide (2'475'018 m²)», «Eigentümer Korporation Uri, UID CHE-116.071.058, Gotthardstrasse 3, 6460 Altdorf UR». Der Punkt und beide Zeltplätze liegen auf der Parzelle 1. Die nächste andere Parzelle, Liegenschaft Nr. 482 «Seewliberg», 29'036 m² Wiese, Weide und Wald mit vier Gebäuden, 414 m südsüdwestlich, ist in Privatbesitz. Art. 699 ZGB (SR 210) öffnet Wald und Weide im ortsüblichen Umfang jedermann: ein Zutrittsrecht, kein Recht zu übernachten. geo.ur.ch, Parzelle 1, Parzelle 482, fedlex.admin.ch (ZGB). ↩
  4. Erlasse des Kantons Uri, am 24. September 2026 nach Nummer aus dem kantonalen Rechtsbuch abgerufen. Reglement über die Erhebung von Ordnungsbussen (Ordnungsbussenreglement, OBR), RB 3.9223, Fassung in Kraft seit 1. April 2025, Anhang 1, Ziff. 2.1: «Lagern, Zelten oder Campieren in Schutzzonen (Art. 34 Abs. 1 Bst. a des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz, RB 10.5101 in Verbindung mit dem jeweiligen Reglement)», 150 Franken. Gesetz über den Natur- und Heimatschutz, RB 10.5101, Art. 34 Abs. 1: «Mit Busse bis zu 5'000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich oder grobfahrlässig: a) Schutzmassnahmen zuwiderhandelt». Polizeigesetz, RB 3.8111, Fassung in Kraft seit 1. Juli 2024, und Polizeireglement, RB 3.8127: keine Bestimmung zum Campieren. Campingverordnung, RB 70.2431: nur öffentliche Zeltplätze. Das Register der Urner Schutzreglemente, RB 10.5100 bis 10.5159 und 10.5200 bis 10.5219, umfasst 23 Erlasse; keiner nennt den Seewlistock oder den Heiterboden oder erfasst die Kuppe. Reservat für alpine Flora im Gebiet Waldnacht-Surenen, RB 10.5120, vom 13. Mai 1968: Sein Gebiet reicht «zum Kamm der Gibelstöcke», es verbietet das Pflücken und Ausgraben wildwachsender Pflanzen und hat keine Campierbestimmung; nächste Grenze 1'262 m. Reglement über den Schutz des Amphibienlaichgebiets Bodenwald in der Gemeinde Attinghausen, RB 10.5134, vom 17. September 2024, in Kraft seit 1. Oktober 2024, Art. 4 Abs. 2: «Insbesondere ist es verboten: ... c) zu lagern, zu zelten und zu campieren sowie Standplätze zu diesen Zwecken zu überlassen», im ganzen Schutzgebiet, dem nationalen Amphibienlaichgebiet UR106 im Talboden, nächster Rand 1'458 m nordöstlich der Kuppe auf 457 m. Presse, keine Grundlage des Urteils: Am 18. März 2026 hat der Landrat eine Motion mit 52 zu 11 Stimmen teilweise erheblich erklärt, für ein kantonales Gesetz, das Wildcampen weiterhin erlaubt und den Gemeinden Verbotszonen ermöglicht; ein Entwurf ist nicht publiziert. rechtsbuch.ur.ch (RB 3.9223), RB 10.5134, RB 10.5101, RB 10.5120, swissinfo.ch (Presse). ↩
  5. Einwohnergemeinde Attinghausen (BFS 1203), Rechtssammlung vollständig gelesen am 24. September 2026: 16 Titel, darunter kein Polizeireglement und kein Campingerlass, und in keinem ein Verbot von Campieren, Zelten oder Biwak. Bau- und Zonenordnung Attinghausen 2023, vom Regierungsrat genehmigt am 14. Februar 2023 (RRB 2023-89), in Kraft seit 1. April 2023: Art. 14 Abs. 2, «Campinganlagen» unter den zulässigen Anlagen der Zone für Sport- und Freizeitanlagen; Art. 24 Abs. 1, «Die Landwirtschaftszone verfolgt den Zweck, den das Bundesrecht ihr zuordnet»; Art. 100 Abs. 2, als Bauten und Anlagen gelten «alle künstlich geschaffenen und auf Dauer angelegten baulichen Vorkehren»; Art. 101 Abs. 2 lit. e, keine Bewilligung für «für kurze Dauer erstellte Bauten und Anlagen»; Anhang 3, Inventar der lokalen Naturobjekte: «NO 03 Seewliberg», «Lebensraum mit Seeli, Flachmoor und Trockenweide», Ziel «Erhalten der offenen Wasserfläche als Laichgewässer für Amphibien; Flachmoor nicht beweiden, Einrichtung einer Pufferzone am Hang», mit dem Hinweis, das Inventar «hat hinweisenden Charakter». Amtsblatt Uri, Volltextsuche in den digitalen Ausgaben 1999 bis 2026, durchgeführt am 24. September 2026: «Seewlistock», «Heiterboden», «Seewli» und «Regliberg» liefern Baugesuche, Grundbuchübertragungen und Strassensignale, aber kein gerichtliches Verbot nach Art. 258 ZPO (SR 272); gerichtliche Verbote in Attinghausen werden dort sonst publiziert. attinghausen.ch, Rechtssammlung, BZO 2023 (PDF), RRB 2023-89 (PDF), ur.ch, Amtsblatt. ↩
  6. Verordnung über die Tourismustaxen Attinghausen und Reglement über die Tourismustaxen Attinghausen, beide vom 25. November 2024, beide in Kraft seit 1. Januar 2025. Reglement Art. 3 «Ordentliche Kurtaxen»: 1.00 Franken pro Nacht von 6 Jahren bis zum vollendeten 15. Altersjahr und «für Personen ab 16 Jahren 2.00 Franken pro Übernachtung»; Abs. 2: «Wird die Kurtaxe nicht bei einem Vermieter entrichtet, ist sie direkt auf der Gemeinde zu bezahlen. Dies gilt insbesondere dann, wenn öffentlicher Grund für Übernachtungszwecke genutzt wird.» Verordnung Art. 4 Abs. 1 lit. a: Die Kurtaxe schulden «Personen, die in Attinghausen entgeltlich übernachten, ohne hier steuerrechtlichen Wohnsitz zu haben». Keiner der beiden Erlasse enthält ein Verbot. Tourismustaxreglement (PDF), Tourismustaxverordnung (PDF). ↩
  7. Korporation Uri, «Wildcampieren/Biwakieren», erneut abgerufen am 24. September 2026: «Im Kanton Uri besteht kein generelles Verbot für Wildcamping. Auf Gebiet der Korporation Uri ist das Campieren somit grundsätzlich erlaubt und muss nicht angemeldet werden.» Unter «Folgende Hinweise sind dringend zu beachten»: «In Natur- und Landschaftsschutzzonen sind die entsprechenden Regelungen einzuhalten. Das Weideland ist zu schonen»; «Auf privaten Strassen ist die passende Bewilligung einzuholen»; «Ist der gewählte Platz in der Nähe eines landwirtschaftlichen Betriebes, ist mit dem Älpler/der Älplerin Kontakt aufzunehmen»; «Ist der Aufenthalt länger als 3 Nächte oder mit mehr als 10 Personen, sind wir vorgängig zu informieren»; Abfall in gebührenpflichtige Säcke; «Der Platz ist bei Lagerabbruch aufzuräumen und in geordnetem Zustand zu hinterlassen»; keine Haftung für «Naturgewalten, weidendes Vieh usw.». Ausdrücklich ausgenommen: die Gemeinde Göschenen, wo das wilde Campieren verboten ist und der offizielle Zeltplatz benutzt werden muss, und das Gebiet Seewlisee in Silenen: «Im Gebiet rund um den Seewlisee ist das Wildcampieren grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme ist ausschliesslich mit vorgängiger Bewilligung möglich.» Der Kartensatz «Pläne Schutzzonen» der Korporation, acht Blätter mit dem Titel «Zeltverbot»: keines in Attinghausen. Ihre Erlasssammlung, das Rechtsbuch der Korporation Uri (Ausgabe vom 3. September 2026), enthält keine Regel zu Campieren, Zelten oder Biwakieren; die Verordnung über das Ablagern auf der Allmend (RBK 753.11) betrifft Waren und Holz, kein Nachtlager. Korporation Uri, Gotthardstrasse 3, 6460 Altdorf, 041 874 70 90. korporation.ch, Wildcampieren, Zeltverbot-Karten (PDF), Rechtsbuch (PDF). ↩
  8. Urner Alpen, das Alpportal der Korporation Uri, abgerufen am 24. September 2026. Seite «Seewli-Heiterboden»: «Ein steiler Weg führt vom Regliberg ob Attinghausen hinauf zur Alp Seewli-Heiterboden. Die Alp liegt auf 1590 m ü. M. oberhalb des Seewlistocks und dient als Unterstafel der Alp Grat. Eine Bemerkung zum Alpnamen: Als Boden benannt wird ein vorwiegend ebenes Geländestück in sonst abfallendem Gebiet. ... Seewli bezeichnet einen kleinen See, hier mit schwimmenden Grasinseln. Die Älplerfamilie sömmert hier Kühe und Jungvieh und stellt auf dem Unterstafel Seewli-Heiterboden eigenen Alpkäse her.», Kontakt «Monika & René Herger Tel. 078 745 95 57». Seite «Grat»: «Mitte Juli zieht die Älplerfamilie mit ihren Kühen und etwas Jungvieh vom Unterstafel Seewli-Heiterboden auf die Alp Grat und bleibt dort bis Ende August.» Alp Grat, eigene Website der Familie: «Geöffnet während der Alpzeit von Juli bis September», Mobile +41 78 745 95 57, Alp-Telefon +41 41 870 19 60 «(Juli bis September, lange läuten lassen)». Kolorit: Das Alpinventar alporama (Stand 2011) gibt für den Unterstafel Seewli, 49 ha, eine Weidezeit von «Mitte Juni bis Mitte September» rund um den Aufenthalt auf dem Oberstafel von Mitte Juli bis Ende August. Verein Urner Wanderwege, Hüttenverzeichnis «Alp Seewli Heiterboden», 1'540 m: «Schlafplätze: k.A.», kein Übernachtungsangebot. Eine Gebühr oder Abmachung für eine Nacht ist nirgends publiziert. urneralpen.ch, Seewli-Heiterboden, urneralpen.ch, Grat, alp-grat-surenenpass.ch, alporama.ch (Kolorit), outdooractive, Alp Seewli Heiterboden. ↩
  9. Gelände, Bodenbedeckung und Gebäude, 24. September 2026: swissALTI3D-Höhen über den Profildienst des Bundes auf 10-m- und 5-m-Rastern um den Punkt, die amtliche Bodenbedeckung und die Gebäude des Kantons Uri und das Luftbild SWISSIMAGE. Am Punkt: «Acker, Wiese», offenes, abgeweidetes Gras, geschlossener Wald 5 m östlich. Scheitel: 1,0 bis 2,1 Grad 4 m vom Punkt, und ein flacher Streifen auf 1'546 m (1,6 bis 4 Grad), der rund 40 m nach Süden gegen den Seilbahnschopf zieht; gegen Norden und Osten fällt der Boden nach 10 bis 20 m steil in den Wald ab. Zeltplatz 1, der Scheitel: 2'688'820 / 1'190'905, 1'546 m, 42 bis 44 m vom Seilbahnschopf, 154 m von den Hütten, 8 m vom Waldrand, 144 m vom markierten Weg. Zeltplatz 2, die Nordwestschulter: 2'688'805 / 1'190'945, 1'542 m, 1,3 bis 3,7 Grad, 82 bis 85 m vom Seilbahnschopf, 168 m von den Hütten, 14 m vom Waldrand, 170 m vom Weg. Terrasse des Heiterbodens (0,4 bis 3,5 Grad auf 1'540 m): der Hüttenplatz, 2 bis 60 m von den Gebäuden. Gebäude: ein Schopf von 12 m² 44 bis 48 m südlich, die Bergstation der Seilbahn; fünf Gebäude von 18 bis 71 m² 154 bis 169 m südwestlich; die Gebäude von Seewliberg 589 bis 620 m südsüdwestlich. Seewli: 1'419 m² offene Wasserfläche, 370 bis 435 m südsüdwestlich. Waldgrenze: Querschnitte der Bodenbedeckung gegen Südsüdwesten zeigen geschlossenen Wald bis auf rund 1'700 bis 1'840 m und darüber offenen Alpboden; der Punkt liegt etwa 200 bis 300 m darunter. map.geo.admin.ch (Luftbild), Profildienst. ↩
  10. Zugang, Schlafplätze, Feuer und Jagd, Seiten abgerufen am 23. und 24. September 2026. Korporation Uri, Signalisation ihrer Waldstrassen in Attinghausen (Amtsblatt Uri 2023 Nr. 12, rechtskräftig gemäss Nr. 20): Häldi-Regliberg-Kaltenbrunnen und Regliberg-Stickitrog, «Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder» mit der Zusatztafel «Fahrt nur mit Bewilligung des Korporationsbürgerrats Attinghausen gestattet»; Ordnungsbussen auf diesen Strassen ermächtigt ab 17. Januar 2023 (Amtsblatt 2023 Nr. 4). Verein Urner Wanderwege, Rundwanderung über die Gibelstöcke und die Seewlialp: Brüsti, Nossenboden, Alp Grat, Gibelstöcke, Seewliberg, Alp Seewli, Regliberg, Wettmatt, Port, Kohlplatz, 8 km, 3 Std. 08 Min., mittel. alporama (Kolorit): ab Regliberg «1 km mit 500 m Höhenunterschied». Berggasthaus Brüsti, Attinghausen: «Die letzte Bahn fährt 19.00h», «Nachtfahrten mit der Seilbahn sind nach Absprache jederzeit möglich», «Für Übernachtungsgäste 7 Tage geöffnet», Telefon 041 871 00 11. Alp Grat: «24 bequeme Betten (3 Räume mit je 8 Betten)», «Halbpension: Erwachsene CHF 59.-», «Geöffnet während der Alpzeit von Juli bis September», 078 745 95 57; die Website nennt «1820 m.ü.M.», das Alpportal der Korporation «1890 Metern». Remo Camping, Altdorf: «Übernachten mit Zelt ist bei uns nicht möglich». Camping Windsurfing Urnersee, Flüelen: offen von Mitte April bis Ende August, am 23. September 2026 geschlossen. Kanton Uri, Seite Waldbrandgefahr und Merkblatt «Verhalten bei Feuerverbot in Wald und Waldesnähe» (Wald: «Abstand von 50 m»); Bundesebenen am 24. September 2026: Waldbrandwarnung für Uri «Grosse Gefahr», gültig ab 24. September 2026, und Präventionsmassnahme «Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe», die Regel, die blieb, als der Kanton am 25. August 2026 das absolute Feuerverbot aufhob. Kanton Uri, Jagd 2026: «2. Block: 28. September bis 30. September 2026 (Rothirschjagd)», «Niederwildjagd: 12. Oktober bis 30. November 2026». Amtsblatt 2023 Nr. 12 (PDF), outdooractive, Rundwanderung, berggasthaus-brusti.com, alp-grat-surenenpass.ch, camping-altdorf.ch, windsurfing-urnersee.ch, ur.ch, Waldbrandgefahr, Merkblatt (PDF), map.geo.admin.ch (Waldbrandgefahr), ur.ch, Jagd 2026. ↩