Stand: 23. September 2026

Wildcampen auf dem Gitschenberg

Der Gitschenberg über Seedorf ist eine Sommeralp an der Bergstation einer Viererseilbahn, mitten im Wald unter den Wänden des Gitschen. Keine Regel von Bund, Kanton oder Gemeinde verbietet eine Nacht, aber flach ist nur der Hüttenplatz. Die Alp Honegg, 20 Minuten weiter, nimmt bis zu fünf Gäste auf.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was «Wildcampen» hier meint: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen das Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht auch darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Wildcampen auf dem Gitschenberg: ein Hüttenplatz an der Bergstation

Wildcampen auf dem Gitschenberg heisst: eine Nacht auf einer bewirtschafteten Sommeralp über Seedorf, am südlichen Ende des Urnersees im Kanton Uri. Die Landeskarte setzt den Namen Gitschenberg auf die Alp selbst, auf 1'367 m in der Gemeinde Seedorf, und diesen Punkt prüft dieser Bericht (LV95 2'687'770 / 1'192'435). Nicht zu verwechseln mit Gitschenen, einer Alp über Isenthal rund sieben Kilometer entfernt, auf der anderen Seite des Gitschen: ein anderer Ort mit einer anderen Regel, dazu weiter unten.1

Die Alp Gitschenberg liegt auf einem Schuttkegel unter den Felswänden des Gitschen, 935 m über Seedorf: eine Weidelichtung von rund 14 Hektaren, rundum geschlossener Wald. Eine kleine Seilbahn mit einer einzigen Viererkabine fährt ab der Turmmatt hinauf, auf 435 m neben der Bushaltestelle «Seedorf UR, Schloss A Pro», und kommt bei den Hütten an. Das Alpportal der Korporation Uri sagt es knapp: «Direkt bei der Bergstation auf 1369 m ü. M. befindet sich die Alphütte.» Rund drei Monate im Jahr sömmert hier eine Familie ihre Kühe und Rinder, macht über eine Tonne Alpkäse und führt neben der Hütte ein Alpbeizli im Freien.710

Der Punkt liegt mitten darin: 23 m von der Ankunft der Seilbahn, 19 m vom nächsten der sechs Gebäude der Alp, 55 bis 57 m von der Alphütte und der zweiten Hütte und 60 m vom Alpbeizli. Es ist der Hüttenplatz einer Alp im Betrieb. Hier kommt das Vieh herein, hier wird gekäst, hier sitzen die Tagesgäste an den Tischen. Die erste Frage kommt vor jedem Gesetz: Wäre eine Nacht hier ganz legal, würde jemand auf diesem Boden seinen Schlafsack ausrollen? Nein. Du würdest auf einem Hofplatz liegen, zwischen den Hüttenfenstern und der ersten Kabine am Morgen.8

Wald, Fels und ein flacher Hüttenplatz: der Boden rund um die Alp

Die Lichtung ist ein Hang, keine Wiese. Der grösste Teil des Bodens im Umkreis von 300 m ist steiler als 30 Grad, und jede offene Stelle, die flacher ist als 8 Grad, liegt keine 100 m von einem Gebäude entfernt, auf der Parzelle der Alp. Der flachste Boden überhaupt, 1 bis 3 Grad direkt neben den Hütten, ist eine Streuefläche mit Naturschutzvertrag, die jedes Jahr am 1. September gemäht wird: 880 m², 11 m vom Punkt entfernt. Die vernünftigste Stelle, 142 m südwestlich mit 4 Grad, ist immer noch der Rand des Hüttenplatzes, 80 m von einer Hütte und voll in Sicht.28

Unter der Waldgrenze. Geschlossener Wald zieht von der Lichtung bis auf rund 1'600 m hinauf, dann übernehmen die Wände von Wiss Horn, Gross Horn und Gitschen. Mit 1'370 m liegt die Alp klar unter der Waldgrenze: eine Lichtung im Wald, kein offener Berg.8

Nasser Boden, den du in Ruhe lässt. 86 m nordnordwestlich des Punkts liegt ein kleines Flachmoor mit Kalk-Kleinseggenried an einem Bach, in der Nutzungsplanung von Seedorf als lokale Naturschutzzone geschützt. Die Massnahmen dafür: grossflächig auszäunen mit Pufferzone, die Streuenutzung beibehalten, nicht beweiden. Die Trockenwiesen von nationaler Bedeutung auf der Alp, Objekt 10378 «Gitschenberg» in neun kleinen Teilflächen, beginnen 142 m vom Punkt. Beides ist kein Platz für ein Zelt, mit oder ohne Regel.126

Kein besserer Boden in Reichweite. Rund um die Lichtung gehören Wald und Fels der Korporation Uri, die das Campieren auf ihrem Boden grundsätzlich erlaubt (dazu weiter unten). Im Umkreis von 300 m ist ihre offene Weide überall steiler als 15 Grad, der Rest ist Wald und Fels. Offenes Gras über der Waldgrenze gibt es nur an der Ostflanke des Gitschen gegen das Rinderstöckli, auf 1'900 bis 2'030 m und 40 bis 61 Grad steil, und ab rund 1,1 km liegt es im eidgenössischen Jagdbanngebiet Urirotstock, in der Gemeinde Isenthal. Auch die Alp Honegg, die nächste Alp 650 m südlich, ist kein Zeltplatz: Ihre Weide wird nirgends flacher als 10 Grad, und sie ist ein weiterer Hüttenplatz mit eigenem Alpbeizli.18

Auf keiner Ebene verbietet ein Gesetz hier eine Nacht

Bund. Am Punkt liegt einzig das BLN-Objekt 1606 «Vierwaldstättersee mit Kernwald, Bürgenstock und Rigi», das Landschaftsinventar des Sees und seiner Berge. Das BLN bindet Bundesbehörden bei ihren eigenen Entscheiden und büsst keinen Besucher. Das eidgenössische Jagdbanngebiet Urirotstock, in dem Art. 5 Abs. 1 lit. e VEJ das Campieren verbietet, beginnt 972 m westlich, hinter den Wänden des Gitschen. Im Umkreis von 2 km liegt keine eidgenössische Wildruhezone, und am Punkt liegt weder ein Park noch ein Moor, eine Aue oder ein Amphibiengebiet; das Trockenwieseninventar bindet den Kanton, und der hat für das Objekt 10378 keinen Erlass geschrieben.1

Kanton. Uri kennt kein generelles Campingverbot. Weder das Polizeigesetz noch das Polizeireglement sagt ein Wort zum Campieren, und die Campingverordnung von 1961 regelt nur öffentliche Zeltplätze, die gegen Entgelt betrieben werden. Die einzige Campierbusse des Kantons steht in der Ordnungsbussenliste, und sie ist so geschrieben, dass sie an etwas anderem hängt:4

«Lagern, Zelten oder Campieren in Schutzzonen (Art. 34 Abs. 1 Bst. a des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz, RB 10.5101 in Verbindung mit dem jeweiligen Reglement)»Reglement über die Erhebung von Ordnungsbussen (Ordnungsbussenreglement, OBR), RB 3.9223, Anhang 1, Ziff. 2.1, Ordnungsbusse 150 Franken, in Kraft seit 1. April 2025.

«Lagern» ist weit genug, dass wohl auch ein Biwaksack ohne Zelt darunterfällt; getestet ist das nicht, und die sichere Lesart ist: ja. Auf dem Gitschenberg stellt sich die Frage gar nicht, denn die Busse braucht eine Schutzzone, und eine solche gibt es in Uri nur dort, wo ein kantonales Schutzreglement sie zieht.4

Keines davon reicht bis Gitschenberg. Das nächste, das Reglement über den Schutz des Südufers des Urnersees, zählt die geschützten Seedorfer Parzellen einzeln auf, und die Parzelle der Alp ist nicht dabei; sein nächstes Gebiet liegt 1,5 km entfernt. Das Reservat für alpine Flora von 1968 um Waldnacht und Surenen, das den Kessel des hinteren Gitschentals einschliesst, beginnt 2 km entfernt und verbietet nur, wildwachsende Pflanzen zu pflücken oder auszugraben. Die kantonalen Banngebiete beginnen 1,5 km entfernt und kennen ohnehin keine Campierregel, und die nächste kantonale Wildruhezone liegt 5 km weg. Eine allgemeine Regel kann noch kommen: Im März 2026 hat der Landrat eine Motion für ein kantonales Gesetz unterstützt, das Wildcampen weiterhin erlaubt und den Gemeinden eigene Verbotszonen ermöglicht; ein Entwurf liegt nicht vor.24

Gemeinde. Seedorf hat weder ein Polizeireglement noch einen Campingerlass, und seine Rechtssammlung sagt nichts über Zelte oder Campieren. Die Bau- und Zonenordnung von 2018 legt die Alp in die Landwirtschaftszone und hat keine Campingklausel. Das Flachmoor oberhalb der Hütten ist eine lokale Naturschutzzone, und dort gilt: «Nutzungen, die diesem Zweck zuwiderlaufen, sind nicht zulässig.» Ein Grund mehr, vom nassen Boden wegzubleiben, und nichts darüber hinaus. Seit Bauen am 1. Januar 2021 mit Seedorf fusioniert hat, gelten die alten Bauener Erlasse nur noch im Ortsteil Bauen. Und für den Gitschenberg ist im kantonalen Amtsblatt seit 1999 kein gerichtliches Verbot nach Art. 258 ZPO publiziert, das Mittel, mit dem Grundeigentümer das Campieren auf ihrem Land verbieten lassen.6

Die Gitschenen-Falle. Wer nach Campieren und Gitschen sucht, findet ein Verbot. Das kantonale Reglement über den Schutz der Moore und Trockenwiesen auf Gitschenen, in der Gemeinde Isenthal, verbietet in seinen Kernzonen, «zu lagern, zu zelten und zu campieren» (RB 10.5114, Art. 5 Abs. 2 lit. l), mit den 150 Franken von oben, und die Korporation Uri publiziert die Karte dazu als «Zeltverbot Gitschenen». Das ist die Alp über Isenthal, 6,6 bis 7,1 km vom Gitschenberg entfernt, hinter dem Berg. Bis zur Alp über Seedorf reicht es nicht.5

Nach keiner geltenden Regel kann also jemand für ein Zelt auf dem Gitschenberg gebüsst werden, und das ist nicht dasselbe wie eine Erlaubnis. Das freie Betreten von Wald und Weide nach Art. 699 ZGB ist ein Recht zum Durchgehen, kein Recht zum Übernachten, und diese Alp ist privater Boden, auf dem eine Familie arbeitet. Wie diese Regeln in der ganzen Schweiz spielen, steht in der Übersicht zur Schweiz.3

Die Alp einer Stiftung, der Wald der Korporation, und keine Nacht im Angebot

Die Alp ist die Liegenschaft Nr. 522 im Grundbuch Seedorf, «Gitschenberg», 21,6 Hektaren: 13,6 Weide, 7,7 geschlossener Wald und sechs Gebäude. Eigentümerin ist die Stiftung Fideikommiss a Pro Uri, im UID-Register des Bundes als kantonal altrechtliche Stiftung eingetragen. Dahinter steht das historische Fideikommiss A Pro, und die Leitung der Stiftung wählt der Urner Landrat jeweils für vier Jahre. Die Stiftung publiziert keine Website, keine Besucherregeln und kein Übernachtungsangebot; öffentlich sichtbar ist sie mit Baugesuchen für die Sanitäranlagen und die Wasserversorgung der Alp.3

Geführt wird die Alp von Hedy und Lukas Herger-Briker; ihre Nummer, 079 572 88 84, publizieren das Alpportal der Korporation, Uri Tourismus und der Alpbeizli-Führer. Sie verbringen rund drei Monate hier oben, und das Alpbeizli ist etwa von Juni bis August bewirtet. Keine dieser Seiten erwähnt ein Bett, Stroh, ein Matratzenlager oder einen Zeltplatz, und das Hüttenverzeichnis der Urner Wanderwege führt die Schlafplätze mit «k.A.», keine Angabe. Für diesen Bericht wurde niemand auf der Alp oder bei der Stiftung gefragt: Angeboten wird nichts, und publiziert ist weder ein Ja noch ein Nein.7

Das Ja der Korporation, und warum es hier nicht hilft. Alles rund um die Lichtung gehört der Korporation Uri: Wald, Fels und die Flanken bis zum Gitschen, 11,3 km² in einer einzigen Parzelle, zu der auch die Alp Honegg gehört. Und die Korporation publiziert eine stehende Erlaubnis, die kaum ein Grundeigentümer gibt: «Auf Gebiet der Korporation Uri ist das Campieren somit grundsätzlich erlaubt und muss nicht angemeldet werden», mit Bedingungen, darunter: «Ist der gewählte Platz in der Nähe eines landwirtschaftlichen Betriebes, ist mit dem Älpler/der Älplerin Kontakt aufzunehmen.» Diese Erlaubnis ist echt, und sie macht eine Nacht am Alplersee und auf dem Surenenpass legal, wo der Boden selbst Korporationsland ist. Hier gilt sie für den Boden rund um die Alp, nicht für die Alp: Die Lichtung ist die Parzelle der Stiftung. Was sie in Reichweite abdeckt, ist Wald, Fels und Gras mit 15 bis 60 Grad, das bis ins eidgenössische Jagdbanngebiet hinaufzieht. Ein Zeltplatz ist nicht darunter.378

So geht es: eine Nacht auf der Alp Honegg, oder ein Bett Richtung Brüsti

Der ehrliche Weg, hier oben aufzuwachen, liegt 20 Minuten weiter. Die Alp Honegg auf 1'427 m unter dem Gitschengipfel, auf Boden der Korporation, ist ab der Bergstation Gitschenberg «in einem kurzen, leichten Fussmarsch» erreichbar, der Alpbeizli-Führer rechnet mit 20 Minuten. Die Familie Gisler melkt dort 17 Kühe, käst und führt ein Alpbeizli, und das Alpportal der Korporation schreibt den Satz, auf den es hier ankommt: «Bis zu fünf Gäste können auf der Alp übernachten.»9

Wen du auf der Alp Honegg fragst. Roger Gisler, 079 363 79 61, die Nummer aus dem Alpportal der Korporation. Preis, Saison und die Art des Schlafplatzes sind nirgends publiziert, und die alte Website der Alp funktioniert nicht mehr: Ruf also vorher an und kläre alle drei am Telefon. Ende September frag auch, ob die Alp noch bestossen ist.9

Ein Bett mit Halbpension: die Alp Grat. Die Korporation beschreibt die Höhenroute ab der Seilbahn Brüsti «via Alp Grat und Gitschentaler-Boden zur Alp Honegg». Die Alp Grat liegt auf einem schmalen Bergrücken auf 1'890 m in Attinghausen, 45 Minuten über der Bergstation Brüsti am Weg zum Surenenpass. Die Familie Herger-Arnold hat 24 Betten in drei Räumen zu acht, bittet um einen Hüttenschlafsack und verlangt für die Halbpension 59 Franken, für Kinder von 4 bis 9 Jahren 29 und von 10 bis 16 Jahren 39 Franken. Geöffnet ist während der Alpzeit von Juli bis September, reserviert wird telefonisch, 078 745 95 57; das Alptelefon, 041 870 19 60, lässt man lange läuten. Das Tourenblatt eines Wanderclubs rechnet für die ganze Wanderung von Brüsti über die Alp Grat auf den Gitschenberg mit rund vier Stunden und einer Viertelstunde.9

Zimmer an der Bergstation Brüsti. Das Berggasthaus Brüsti in Attinghausen, oben an der Seilbahn Brüsti, hat Zimmer und ein Restaurant, offen von Dienstag bis Sonntag und für Übernachtungsgäste an allen sieben Tagen, 041 871 00 11. Die letzte Bahn fährt um 19 Uhr, Nachtfahrten gibt es nach Absprache.9

Im Tal. Das Hotel Rössli mitten in Seedorf, Dorfstrasse 49, 041 870 25 26, Check-in bis 21 Uhr, der Bus hält vor der Tür. Der nächste Campingplatz, Camping Windsurfing Urnersee in Flüelen, ist von Mitte April bis Ende August offen und bis zur nächsten Saison geschlossen.9

Ein Zelt auf dem Gitschenberg selbst. Der einzige legale Weg ist das Ja der Älplerfamilie, persönlich gefragt während der Alpzeit; ein Nein gilt. Nichts Publiziertes deutet darauf hin, dass sie das anbietet. Sagt sie Ja, bestimmt sie den Platz, und das ist nie das eingezäunte Moor oder die Streuefläche bei den Hütten.27

Die Seilbahn, das Feuer und die Jagd

Die Seilbahn, eine einzige Viererkabine, fährt während der Alpzeit von Ende Mai bis Ende August jederzeit; den Rest des Jahres meldest du dich vorher bei der Familie Arnold, 041 871 10 62, Preise auf Anfrage. Die Talstation Turmmatt liegt neben der Bushaltestelle «Seedorf UR, Schloss A Pro». Rechne dort nicht mit einem Parkplatz: Die Felder bei der Seilbahn sind mit «Parkieren verboten» signalisiert, «ausgenommen Berechtigte mit Parkkarte». Markierte Wanderwege steigen die 935 m ab Seedorf auch zu Fuss durch den Wald hinauf.10

Feuer. Uri verbietet Feuer im Wald und im Abstand von 50 m zum Waldrand, auch an eingerichteten Feuerstellen und mit mitgebrachtem Grill: ein Verbot vom 2. Juli 2026, das bei der Lockerung vom 25. August stehen blieb. Die Mitteilung vom Juli verbot zudem Feuer an unbefestigten Feuerstellen im übrigen Kantonsgebiet. Seit dem 23. September 2026 steht die Waldbrandwarnung des Bundes für Uri auf «Grosse Gefahr», Stufe 4 von 5. Die Lichtung ist rundum von Wald umgeben. Nimm einen Kocher mit.10

Die Jagd. Der Gitschenberg ist kein Banngebiet. Der zweite Block der Hirschjagd läuft in Uri vom 28. bis 30. September 2026, die Niederwildjagd vom 12. Oktober bis 30. November; rechne an diesen Tagen mit Jägern im Wald.10

  • Alp Honegg. 1'427 m, 20 Minuten zu Fuss ab der Bergstation Gitschenberg, bis zu fünf Gäste über Nacht auf der Alp. Roger Gisler, 079 363 79 61; Preis und Saison erfragen.9
  • Alp Grat. 1'890 m, Attinghausen, 45 Minuten über der Bergstation Brüsti an der Höhenroute, 24 Betten, Halbpension 59 Franken, Juli bis September, 078 745 95 57.9
  • Berggasthaus Brüsti. Zimmer an der Bergstation Brüsti in Attinghausen, 041 871 00 11.9
  • Hotel Rössli, Seedorf. Im Dorf, an der Bushaltestelle, 041 870 25 26, Check-in bis 21 Uhr.9
  • Nicht auf dem Hüttenplatz vom Gitschenberg. Eine Alp im Betrieb an einer Seilbahnstation, auf privatem Land einer Stiftung, ohne Übernachtungsangebot; nie auf dem Moor oder der Streuefläche bei den Hütten.23
  • Nicht auf Gitschenen über Isenthal. Campieren ist in den Kernzonen nach RB 10.5114 verboten, mit 150 Franken Ordnungsbusse auf der Stelle.5

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall dort, wo du wirklich draussen schlafen darfst, rund um den Gitschenberg also mit einem Schlafplatz auf der Alp Honegg oder der Alp Grat oder mit einem Zelt, zu dem die Älplerfamilie Ja gesagt hat. Es ist kein Gesetzestext, es ist Anstand und gesunder Menschenverstand auf einer kleinen Alp, auf der eine Familie den ganzen Sommer arbeitet.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand September 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die geltende Rechtslage.

Das Urteil gilt für die Alplichtung vom Gitschenberg in Seedorf und den Boden unmittelbar darum. Es stützt sich auf das Fehlen jedes Verbots auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene, auf das Gelände, den Wald und die Gebäude am Punkt und darauf, dass die Alp einer privaten Stiftung gehört, die kein Übernachtungsangebot publiziert. Die Erlaubnis der Korporation für ihr eigenes Land, die Schlafplätze auf der Alp Honegg und der Alp Grat und die Betriebszeiten der Seilbahn stammen von ihren Herausgebern, Stand September 2026, und können sich von Saison zu Saison ändern; was an den Hütten angeschlagen ist, wurde nicht vor Ort geprüft. Der Urner Landrat hat ein kantonales Gesetz über das Wildcampen verlangt, das die Regeln ändern könnte. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und die Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Grundlage dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen auf dem Gitschenberg erlaubt?
In der Praxis nein. Der Gitschenberg über Seedorf im Kanton Uri ist eine bewirtschaftete Sommeralp an der Bergstation einer Viererseilbahn, und der Kartenpunkt liegt auf dem Hüttenplatz, 23 Meter von der Bergstation und rund 60 Meter von Alphütte und Alpbeizli, in einer Waldlichtung unter der Waldgrenze. Keine Norm von Bund, Kanton oder Gemeinde verbietet dort eine Nacht: Die Urner Ordnungsbusse von 150 Franken nach Ordnungsbussenreglement RB 3.9223, Ziff. 2.1, gilt nur in Schutzzonen, und keine umfasst die Alp. Aber flach ist nur der Hüttenplatz, die Alp gehört einer privaten Stiftung, und niemand bietet einen Schlafplatz an. Die Alp Honegg, 20 Minuten weiter, nimmt bis zu fünf Gäste über Nacht auf.
Warum lautet die Einschätzung «Nicht erlaubt» und nicht «Illegal»?
Weil keine Norm den Punkt erreicht. Uri kennt kein generelles Campingverbot, und seine einzige Campierbusse, 150 Franken für «Lagern, Zelten oder Campieren in Schutzzonen» nach RB 3.9223, Ziff. 2.1, braucht eine Schutzzone, die ein kantonales Reglement ausscheidet; auf dem Gitschenberg gibt es keine. Seedorf hat weder Polizei- noch Campingreglement, der Punkt liegt in der Landwirtschaftszone der Bau- und Zonenordnung von 2018, und für die Alp ist kein gerichtliches Verbot publiziert. Was die Nacht ausschliesst, ist der Ort: der Hüttenplatz einer Alp im Betrieb an einer Seilbahnstation, unter der Waldgrenze, rundum Wald, auf privatem Boden, dessen Eigentümerin keine Nacht anbietet. Eine Busse droht nicht, ein Platz fehlt.
Erlaubt die Korporation Uri das Campieren auf ihrem Land nicht?
Doch, grundsätzlich und ohne Anmeldung, und in der Nähe eines Landwirtschaftsbetriebs verlangt sie, dass du mit der Älplerfamilie Kontakt aufnimmst. Aber die Lichtung vom Gitschenberg ist kein Korporationsland: Die Liegenschaft Nr. 522 im Grundbuch Seedorf gehört der Stiftung Fideikommiss a Pro Uri. Der Korporation gehören Wald, Fels und die steilen Flanken rund um die Alp, und in Reichweite bieten sie keinen Zeltplatz: Wald, Fels und offenes Gras mit 15 bis 60 Grad, weiter oben das eidgenössische Jagdbanngebiet Urirotstock, wo Art. 5 Abs. 1 lit. e VEJ das Campieren verbietet. Die Alp Honegg, 20 Minuten südlich auf Korporationsland, nimmt bis zu fünf Gäste über Nacht auf.
Ist der Gitschenberg derselbe Ort wie Gitschenen, wo Campieren verboten ist?
Nein. Gitschenen ist eine Alp über Isenthal, 6,6 bis 7,1 Kilometer vom Gitschenberg entfernt auf der anderen Seite des Gitschen. Dort verbietet das kantonale Reglement zum Schutz der Moore und Trockenwiesen (RB 10.5114, Art. 5 Abs. 2 lit. l) in den Kernzonen, «zu lagern, zu zelten und zu campieren», mit 150 Franken Ordnungsbusse nach Ordnungsbussenreglement RB 3.9223, Ziff. 2.1. Die Karte «Zeltverbot Gitschenen» der Korporation Uri zeigt dieses Gebiet. Der Gitschenberg ist die Alp über Seedorf an der Seilbahn ab Turmmatt, und kein solches Reglement gilt dort.
Wo kann ich in der Nähe vom Gitschenberg schlafen, und wie komme ich hinauf?
Auf der Alp Honegg, 1'427 Meter, 20 Minuten zu Fuss ab der Bergstation Gitschenberg, die bis zu fünf Gäste über Nacht aufnimmt (Roger Gisler, 079 363 79 61, Preis und Saison erfragen). Auf der Alp Grat an der Höhenroute Richtung Brüsti, 24 Betten, Halbpension 59 Franken, offen Juli bis September (078 745 95 57). Im Berggasthaus Brüsti an der Bergstation Brüsti (041 871 00 11) oder im Tal im Hotel Rössli in Seedorf (041 870 25 26). Die Viererseilbahn ab Turmmatt, neben der Haltestelle Seedorf UR, Schloss A Pro, fährt von Ende Mai bis Ende August jederzeit und sonst nach Absprache (041 871 10 62). Kein Feuer: Uri verbietet es im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Amtliche Geodaten des Bundes, Identify-Dienst abgefragt am 23. September 2026 am Punkt LV95 2'687'770.6 / 1'192'434.7 (WGS84 46.877243 / 8.590057; Name «Gitschenberg», Flurname, Seedorf UR), swissALTI3D 1'367,1 m, Gemeinde Seedorf nach der Grenze des laufenden Jahres (Attinghausen beginnt 889 m südöstlich, Isenthal 1'101 m westlich), Toleranz 0, mit einer Kontrolle mit ungültiger Ebene, die HTTP 400 lieferte, und der Positivkontrolle bei 2'626'000 / 1'154'500, die das Banngebiet Kiental lieferte, beide im selben Lauf. Einziger Treffer: BLN-Objekt 1606 «Vierwaldstättersee mit Kernwald, Bürgenstock und Rigi». Am Punkt leer: eidgenössische Jagdbanngebiete, Wildruhezonen (keine im Umkreis von 2 km), Pärke, Auen, Flachmoore, Hochmoore, Moorlandschaften, Amphibiengebiete, Trockenwiesen, Ramsar, Smaragd, Wasser- und Zugvogelreservate, Waldreservate, Militärgebiete. Eidgenössisches Jagdbanngebiet Nr. 6 Urirotstock, integrale Zone, 972 m westlich hinter den Wänden des Gitschen; darin verbietet Art. 5 Abs. 1 lit. e VEJ (SR 922.31) das Campieren; seine Grenze in Anhang 1 der Urner Jagdbetriebsvorschriften RB 40.3121 verläuft «... Gitschentor, P. 2519, P. 2513, Gitschen, von dort über die nordöstlich abfallende Kante bis zum Bergweg ...». Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (SR 451.37), Objekt 10378 «Gitschenberg»: neun Teilflächen rund um die Alp, der Punkt ausserhalb aller, nächster Rand 142 m. map.geo.admin.ch, Objektblatt TWW 10378 (PDF), Objektblatt JBG 6 Urirotstock (PDF).
  2. Geodaten des Kantons Uri, abgefragt am 23. September 2026 über den Web Feature Service von geo.ur.ch, mit einer Kontrolle mit ungültiger Ebene, die einen Fehlerbericht lieferte, und einer Positivkontrolle am Alplersee, die das kantonale Banngebiet 2.1 Alplen-Riemenstalden lieferte, sowie der ÖREB-Auszug der Parzelle Seedorf 522 (EGRID CH330779468287), mit Geometrie gelesen. Am Punkt: Grundnutzung Landwirtschaftszone (BZO Seedorf, RRB 2018-10), Gewässerschutzbereich Au, Lärmempfindlichkeitsstufe III; keine kantonale oder lokale Schutzmassnahme. Auf der Parzelle, aber nicht am Punkt: Waldzonen 113 bis 116 m entfernt und eine «Naturschutzzone lokal, überlagert», NS 15 (5'637 m²), 86 m nordnordwestlich. Kantonales Inventarblatt NS.1214.09 «Flachmoor Gitschenberg» (lokal, Parzelle 522): «Vermeiden von Trittschäden. Ausscheidung von Pufferzonen», Pflege «Regelmässige Streuenutzung (Mahd). Auszäunung.» Naturschutzverträge im Sömmerungsgebiet: Fläche 5018 a «Streuefläche mit Naturschutzvertrag im Sömmerungsgebiet», 880 m², jährlich am 1. September gemäht, 11 m südwestlich des Punkts; 5018 b, die Streue des Moors, 92 m. Alpperimeter 1214/52/2 «Gitschenberg», Grossviehweide, 1'405 a, der Punkt darin. Kantonale Banngebiete (RB 40.3121, Anhang 2): nächstes 2.2 Urnersee, 1'488 m. Kantonale Wildruhezonen: nächste Höchegg, 5'184 m, 1. Dezember bis 30. April. Kantonale Schutzmassnahmen: RB 10.5110 in 1'504 m, RB 10.5120 in 1'981 m, RB 10.5114 (Gitschenen) in 6'571 m. ÖREB-Auszug Parzelle 522 (PDF), Inventarblatt NS.1214.09 (PDF).
  3. Grundbuchauskunft des Kantons Uri, gelesen am 23. September 2026: «Grundbuch Seedorf Liegenschaft Nr. 522 (Hauptbuchblatt 21), Plan Nr. 10, Gitschenberg 216'393 m²», sechs Gebäude mit 9, 147, 87, 9, 47 und 51 m², «Acker, Wiese, Weide (135'579 m²), geschlossener Wald (76'586 m²)», «Eigentümer Stiftung Fideikommiss A Pro, UID CHE-144.540.667, 6460 Altdorf UR». Liegenschaft Nr. 500, 11'309'841 m², mit Flurnamen wie Gitschen, Gitschenberg, Gitschenwald, Honegg, Ober Gschletter, Rinderstöckli und Gitschitaler Boden: «Eigentümer Korporation Uri, UID CHE-116.071.058». UID-Register des Bundes: «Stiftung Fideikommiss a Pro Uri», Zusatzname «Kantonal altrechtliche Stiftung», Rechtsform Stiftung, nicht im Handelsregister eingetragen. Amtsblatt Uri 2016 Nr. 24, S. 951: Wahlen durch den Landrat, «7. Stiftung Fideikommiss A Pro», Präsidium, Mitglied und Verwalter; dieselbe Wahl erneut im Mai 2024. Baugesuche der Stiftung auf der Alp: «Sanierung sanitäre Einrichtungen», Alp Gitschenberg (Amtsblatt 2001 Nr. 19); «Sanierung Wasserversorgung Gitschenberg», Parzellen 522 und 500 (2022 Nr. 16). Art. 699 ZGB (SR 210) öffnet Wald und Weide im ortsüblichen Umfang jedermann: ein Zutrittsrecht, kein Recht zu übernachten. geo.ur.ch, Parzelle 522, Parzelle 500, UID-Register, Amtsblatt 2016 Nr. 24 (PDF), fedlex.admin.ch (ZGB).
  4. Erlasse des Kantons Uri, am 23. September 2026 nach Nummer aus dem kantonalen Rechtsbuch abgerufen. Reglement über die Erhebung von Ordnungsbussen (Ordnungsbussenreglement, OBR), RB 3.9223, Fassung in Kraft seit 1. April 2025, Anhang 1, Ziff. 2.1: «Lagern, Zelten oder Campieren in Schutzzonen (Art. 34 Abs. 1 Bst. a des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz, RB 10.5101 in Verbindung mit dem jeweiligen Reglement)», 150 Franken; Ziff. 2.3: Feuer in Schutzzonen ausserhalb bezeichneter Rastplätze, 100 Franken. Gesetz über den Natur- und Heimatschutz, RB 10.5101, Art. 34 Abs. 1: «Mit Busse bis zu 5'000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich oder grobfahrlässig: a) Schutzmassnahmen zuwiderhandelt»; Art. 19 Abs. 1: «Das Schutzinventar hat hinweisenden Charakter.» Polizeigesetz, RB 3.8111, Fassung in Kraft seit 1. Juli 2024, und Polizeireglement, RB 3.8127: keine Bestimmung zum Campieren. Verordnung über Errichtung und Betrieb von öffentlichen Zeltplätzen (Campingverordnung), RB 70.2431, vom 12. Juni 1961, Art. 1 und Art. 2: nur öffentliche Zeltplätze, die «regelmässig und gewerbsmässig» und «gegen Entgelt» zur Verfügung stehen. Das Register der Urner Schutzreglemente, RB 10.5100 bis 10.5159 und 10.5200 bis 10.5219, umfasst 23 Erlasse; keiner nennt Gitschenberg oder erfasst die Parzelle 522. Reglement über den Schutz des Südufers des Urnersees, RB 10.5110: Seine Liste der Seedorfer Parzellen enthält die 522 nicht. Reservat für alpine Flora im Gebiet Waldnacht-Surenen, RB 10.5120, vom 13. Mai 1968: Art. 1 umfasst «den Kessel des hinteren Gitschentales»; Art. 2 verbietet «jedes Ausreissen, Ausgraben, Abschneiden oder Pflücken von wildwachsenden Pflanzen»; Art. 3 Bussen von 20 bis 200 Franken; keine Campierbestimmung. Reglement über die Ausübung der Jagd (Jagdbetriebsvorschriften), RB 40.3121: keine Campierbestimmung; seine Banngebiete binden die Jäger. Presse, keine Grundlage des Urteils: Am 18. März 2026 hat der Landrat eine Motion mit 52 zu 11 Stimmen teilweise erheblich erklärt, für ein kantonales Gesetz, das Wildcampen weiterhin erlaubt und den Gemeinden Verbotszonen ermöglicht; ein Entwurf ist nicht publiziert. rechtsbuch.ur.ch (RB 3.9223), RB 10.5101, RB 70.2431, RB 10.5110, RB 10.5120, swissinfo.ch (Presse).
  5. Reglement über den Schutz der Moore und Trockenwiesen auf Gitschenen in der Gemeinde Isenthal, RB 10.5114, vom 25. September 2018, in Kraft seit 1. November 2018. Art. 5 Abs. 2: «Insbesondere ist verboten: ... k) Feuer anzufachen l) zu lagern, zu zelten und zu campieren m) Abfälle jeglicher Art liegen zu lassen n) das Gebiet ausserhalb der markierten Wege zu betreten», in den Naturschutzkernzonen nach Art. 3; Art. 9 Abs. 1: Das Gebiet wird «mit Tafeln und Pfählen» markiert. Die Ordnungsbusse sind die 150 Franken nach OBR Ziff. 2.1. Nächstes Schutzpolygon von RB 10.5114: 6'571 m vom Punkt Gitschenberg, in der Gemeinde Isenthal. Korporation Uri, Kartensatz «Pläne Schutzzonen», Blatt «Zeltverbot · Gitschenen, Schutzreglement 10.5114», gedruckt am 13. August 2019. rechtsbuch.ur.ch (RB 10.5114), Korporation Uri, Zeltverbot-Karten (PDF).
  6. Einwohnergemeinde Seedorf, mit Bauen vereinigt seit 1. Januar 2021, Rechtssammlung vollständig gelesen am 23. September 2026: 25 Titel, darunter kein Polizeireglement und kein Campingerlass, und in keinem eine Bestimmung zu Campieren, Zelten oder Biwak; das Parkierungskonzept vermerkt bei der Seilbahn «Parkverbot beim Tennisplatz sowie bei der Seilbahn Gitschenberg; ausgenommen Berechtigte». Bau- und Zonenordnung Seedorf vom 9. November 2017, genehmigt mit RRB Nr. 2018-10 vom 9. Januar 2018, in Kraft seit 10. Januar 2018: Art. 21, «Die Landwirtschaftszone verfolgt den Zweck, den das Bundesrecht ihr zuordnet»; Art. 24 Abs. 3, nationale und regionale Objekte «zur Information» aufgeführt; Art. 25 Abs. 2, lokale Naturschutzzone: «Nutzungen, die diesem Zweck zuwiderlaufen, sind nicht zulässig»; Art. 78: «Strafen richten sich nach Artikel 120 PBG»; Anhang 3: «NS 15 Gitschenberg ... Kleines Flachmoor mit Kalk-Kleinseggenried im Kernbereich», Massnahmen «Feuchtgebiet grösserflächig auszäunen (Schaffung von Pufferzone). Streuenutzung beibehalten. Verzicht auf Beweidung.»; Campinganlagen nur als Anlagen in der Zone für Sport- und Freizeitanlagen. Fusionsvertrag Seedorf-Bauen, Art. 1 Abs. 1 und Art. 33: Für die vereinigte Gemeinde gilt die Rechtsordnung von Seedorf, die früheren Bauener Erlasse gelten nur weiter, soweit Anhang 1 sie für den Ortsteil Bauen aufführt. Amtsblatt Uri, Volltextsuche in den digitalen Ausgaben 1999 bis 2026, durchgeführt am 23. September 2026: «Gitschenberg» liefert Baugesuche, Parkierungssignale, einen Besuch und das kommunale Inventar, aber kein gerichtliches Verbot nach Art. 258 ZPO (SR 272); gerichtliche Verbote in Seedorf werden dort sonst publiziert. seedorf-uri.ch, Rechtssammlung, BZO Seedorf (PDF), RRB 2018-10 (PDF), Fusionsvertrag (PDF), ur.ch, Amtsblatt.
  7. Korporation Uri, «Wildcampieren/Biwakieren», abgerufen am 23. September 2026: «Im Kanton Uri besteht kein generelles Verbot für Wildcamping. Auf Gebiet der Korporation Uri ist das Campieren somit grundsätzlich erlaubt und muss nicht angemeldet werden.» Zu den Bedingungen gehören «In Natur- und Landschaftsschutzzonen sind die entsprechenden Regelungen einzuhalten. Das Weideland ist zu schonen», «Ist der gewählte Platz in der Nähe eines landwirtschaftlichen Betriebes, ist mit dem Älpler/der Älplerin Kontakt aufzunehmen» und «Ist der Aufenthalt länger als 3 Nächte oder mit mehr als 10 Personen, sind wir vorgängig zu informieren»; ausdrücklich ausgenommen: die Gemeinde Göschenen und das Gebiet Seewlisee. Urner Alpen, das Alpportal der Korporation, Seite «Gitschenberg»: «Die Alp ist mit der Gitschenberg-Seilbahn von Seedorf aus erreichbar. Direkt bei der Bergstation auf 1369 m ü. M. befindet sich die Alphütte.» und «Rund drei Monate verbringt die Älplerfamilie mit ihren Kühen und Rindern jedes Jahr auf dem Gitschenberg. Während dieser Zeit betreibt sie bei der Alp ein Outdoor-Beizli.», Kontakt «Hedy & Lukas Herger-Briker Tel. 079 572 88 84». Uri Tourismus, Alpbeizli Gitschenberg: «Das Alpbeizli wird von ca. Juni bis August bewirtet.», +41 79 572 88 84. Verein Urner Wanderwege, Hüttenverzeichnis Alp Gitschenberg: «Die Alp liegt auf einem Schuttkegel unterhalb des Gitschens», «Auf der Alp wird über eine Tonne Alpkäse produziert», «Schlafplätze k.A.». Der Alpbeizli-Führer (Weber Verlag) nennt dieselbe Familie und Nummer. Keine dieser Seiten erwähnt Betten, Stroh, ein Matratzenlager oder Zeltplätze. korporation.ch, Wildcampieren, urneralpen.ch, Gitschenberg, uri.swiss, Alpbeizli Gitschenberg, outdooractive, Alp Gitschenberg, alp-beizli.ch, Alp Gitschenberg.
  8. Gelände und Bodenbedeckung, 23. September 2026: swissALTI3D-Höhen über den Profildienst des Bundes auf einem 10-m-Raster über 600 auf 600 m um den Punkt, die amtliche Bodenbedeckung des Kantons Uri und das Luftbild SWISSIMAGE. Medianneigung 33,3 Grad. Offener Boden mit höchstens 8 Grad kommt nur auf der Parzelle 522 vor, im Alpperimeter, höchstens 98 m von einem Gebäude. Flachste 10-m-Zelle: 1,0 Grad bei 2'687'721 / 1'192'455, 54 m westnordwestlich des Punkts, 27 m von einem Gebäude; die flachste Fläche bei den Hütten (1 bis 3 Grad) ist die Vertragsfläche 5018 a; der beste Kompromiss, 2'687'681 / 1'192'325, 4,2 Grad, 1'370 m, liegt 142 m südwestlich, 80 m von einem Gebäude und 57 m vom Wald. Distanzen ab Punkt: nächstes Gebäude 19 m; die amtlich vermessene Seilbahnlinie endet 23 m entfernt an der Bergstation; Alphütte (147 m²) und zweite Hütte (87 m²) 55 bis 57 m; Alpbeizli (Gebäudepunkt 2'687'769 / 1'192'374) 60 m südlich. Korporationsparzelle 500 im Umkreis von 300 m: offene Weide nur steiler als 15 Grad, sonst Wald und Fels. Bodenbedeckung in Richtung West bis Nordwest: Weide, geschlossener Wald, dann «Fels» ab rund 1'450 bis 1'600 m; das einzige offene Gras über der Waldgrenze liegt an der Ostflanke des Gitschen gegen das Rinderstöckli auf 1'900 bis 2'030 m, 40 bis 61 Grad, ab rund 1,1 km im Jagdbanngebiet und in Isenthal. Alp Honegg (Alpperimeter 1214/52/1), 650 m südlich, 1'427 m: Medianneigung 27 Grad, nirgends flacher als 10,7 Grad. map.geo.admin.ch (Luftbild), Profildienst.
  9. Schlafplätze, Seiten abgerufen am 23. September 2026. Urner Alpen, Seite «Honegg»: «Die Hütten und der grosse Stall der Alp Honegg stehen auf 1427 m ü. M. unterhalb des Gitschen-Gipfels.», «Erreichbar ist Honegg in einem kurzen, leichten Fussmarsch von der Seilbahn-Bergstation in Gitschenberg aus. Eine andere Variante führt von der Seilbahn Brüsti via Alp Grat und Gitschentaler-Boden zur Alp Honegg.», «Die Alpmilch der 17 Kühe wird zu Alpkäse, Mutschli und verschiedenen Spezialkäsesorten verarbeitet.», «Bis zu fünf Gäste können auf der Alp übernachten.», Kontakt «Roger Gisler Tel. 079 363 79 61»; kein Preis, keine Saison und keine Art des Schlafplatzes publiziert, und die frühere Website alphonegg.com ist nicht mehr erreichbar. Alpbeizli-Führer, Alp Honegg: mit der Seilbahn Turmmatt-Gitschenberg zur Bergstation «und von dort 20 Minuten Fussmarsch». Alp Grat, eigene Website: «Geöffnet während der Alpzeit von Juli bis September», «Ab Brüsti Bergstation 45 Minuten», «24 bequeme Betten (3 Räume mit je 8 Betten). Mitbringen eines Hüttenschlafsacks ist erwünscht.», «Halbpension: Erwachsene CHF 59.-, Kinder bis 3 Jahre gratis, 4 bis 9 Jahre CHF 29.- und 10 bis 16 Jahre CHF 39.- Bitte telefonisch reservieren.», Mobile +41 78 745 95 57, Alp-Telefon +41 41 870 19 60 «(Juli bis September, lange läuten lassen)»; die Website nennt als Höhe «1820 m.ü.M.», das Alpportal der Korporation «auf 1890 Metern Höhe», dazu «Platz für 24 Übernachtungsgäste». Berggasthaus Brüsti, Attinghausen: «Dienstag bis Sonntag offen», «Die letzte Bahn fährt 19.00h», «Für Übernachtungsgäste 7 Tage geöffnet», «Nachtfahrten mit der Seilbahn sind nach Absprache jederzeit möglich»; Telefon 041 871 00 11 laut Gemeinde Attinghausen. Restaurant & Hotel Rössli, Dorfstrasse 49, 6462 Seedorf, 041 870 25 26, «Check-in bis 21:00». Camping Windsurfing Urnersee, Flüelen: «Unser Wassersportcenter, sowie der Camping und Bistro sind geschlossen», offen «von Mitte April bis August». Kolorit: Das Tourenblatt eines Wanderclubs von 2025 gibt für Brüsti bis Gitschenberg über die Alp Grat rund 4 Std. 15, T2. urneralpen.ch, Honegg, alp-beizli.ch, Alp Honegg, alp-grat-surenenpass.ch, urneralpen.ch, Grat, berggasthaus-brusti.com, roessli-seedorf.ch, windsurfing-urnersee.ch, Tourenblatt (PDF, Kolorit).
  10. Zugang, Feuer und Jagd, 23. September 2026. Luftseilbahn Turmmatt-Gitschenberg, Betriebseintrag des Vereins Urner Wanderwege: «Einspurige Seilbahn Kabinengrösse: 4 Personen», in Betrieb «Während der Alpzeit», Ende Mai bis Ende August, «zu jeder Zeit», und «In der übrigen Zeit melden Sie sich bitte bei Familie Arnold», «Preise: Auf Anfrage», Telefon 041 871 10 62; Talstation Turmmatt, 435 m, «neben der Busstation A Pro, Seedorf»; Bergstation 1'370 m. Haltestelle «Seedorf UR, Schloss A Pro», Buslinien 405 und 412. Parkieren bei der Seilbahn (Gemeinderat Seedorf, Amtsblatt 2020 Nr. 28; Baudirektion Uri, Amtsblatt 2021 Nr. 5): «Parkfelder beim Tennisplatz sowie bei der Seilbahn Gitschenberg «Parkieren verboten» Signal Nr. 2.50 mit Zusatztafel «ausgenommen Berechtigte mit Parkkarte»». Sicherheitsdirektion Uri, Feuerverbot vom 2. Juli 2026: «Es ist verboten: im Wald und an Waldrändern (50 Meter Abstand) Feuer zu entfachen (gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills); im übrigen Kantonsgebiet an unbefestigten Feuerstellen Feuer zu entfachen», «Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot kann mit Busse bestraft werden»; Bundesebenen: Uri «Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe», gültig ab 25. August 2026; Waldbrandwarnung für Uri «Grosse Gefahr», gültig ab 23. September 2026. Kanton Uri, Jagd 2026: «Hochwildjagd: 1. Block: 7. September bis 19. September 2026», «2. Block: 28. September bis 30. September 2026 (Rothirschjagd)», «Niederwildjagd: 12. Oktober bis 30. November 2026». outdooractive, Luftseilbahn Turmmatt-Gitschenberg, Amtsblatt 2021 Nr. 5 (PDF), ur.ch, Feuerverbot, map.geo.admin.ch (Waldbrandgefahr), ur.ch, Jagd 2026.