Stand: 6. Oktober 2026

Wildcampen am Schattigseeli

Das Schattigseeli liegt auf beweidetem Alpland an der Waldgrenze über Oberwil im Simmental. Ein kleines Zelt braucht das Ja des Grundeigentümers; direkt südlich verbietet die Scheibe-Kernzone Nächte im Freien. Camping Arnist im Tal nimmt Zeltreservationen an.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was hier mit Wildcampen gemeint ist: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend aufgestellt und am Morgen wieder weg. Kein Basislager, kein Wohnmobil. Auch eine erlaubte einzelne Nacht kann die Zustimmung des Eigentümers voraussetzen. Der Wortlaut bestimmt die Reichweite eines Verbots; in der Scheibe-Kernzone ist Biwakieren ausdrücklich genannt. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Wildcampen am Schattigseeli: auch eine Nacht braucht das Ja des Eigentümers

Beim Wildcampen am Schattigseeli entscheidet zuerst die Regel von Oberwil im Simmental, der bernischen Gemeinde, in der der See liegt. Ihr Campingreglement gilt seit dem 5. Dezember 2011 für das ganze Gemeindegebiet. Art. 9 unterscheidet gelegentliche Übernachtungen im Zelt vom übrigen Campieren ausserhalb betriebener Plätze. Eine kurze Übernachtung kann erlaubt sein, aber der Grundeigentümer entscheidet mit.1

"In jedem Falle ist die Zustimmung des betreffenden Grundeigentümers einzuholen."Campingreglement Oberwil im Simmental, Art. 9 Abs. 2. Die Zustimmung ist auch für eine gelegentliche Übernachtung nötig.

Art. 9 Abs. 3 erlaubt dann Zelte und Wohnwagen zum gelegentlichen Übernachten ausserhalb von Campingplätzen ohne Bewilligung der Gemeinde. Der Wortlaut: "Zum gelegentlichen Übernachten dürfen Zelte und Wohnwagen ohne Bewilligung durch die Gemeinde ausserhalb von Campingplätzen aufgestellt werden." Allfällige Weisungen der zuständigen Organe sind zu befolgen. Damit entfällt die Gemeindebewilligung für die gelegentliche Zeltnacht, die Zustimmung des Eigentümers bleibt nötig. Für das übrige Campieren ausserhalb von Plätzen enthält Abs. 4 ein Verbot.1

Hol vor der Wanderung die Zustimmung für den konkreten Boden ein. Nenn Datum, Gruppengrösse und den gewünschten Platz. Ein Ja für eine andere Alp oder eine Auskunft darüber, ob die Gemeinde eine Bewilligung ausstellt, gibt dir keinen Schlafplatz am See. Die Regel erlaubt eine gelegentliche Nacht, wenn der Eigentümer zustimmt; sie öffnet nicht jedes freie Ufer fürs Zelt.

Die Bussenbestimmung hat eine Einschränkung. Art. 39 Abs. 2 sieht für wiederholte vorsätzliche oder fahrlässige Verstösse gegen das Reglement Busse bis CHF 1'000 vor. Entscheidend ist das Wort "Wiederholte". Es handelt sich um den Höchstbetrag dieser Bestimmung, nicht um eine feste Busse von CHF 1'000 schon für die erste Zeltnacht. Zu befolgen bleibt Art. 9: Auch die gelegentliche Nacht braucht das Ja des Eigentümers.1

Ein zeltloses Biwak ist in dieser kommunalen Erlaubnis nicht ausdrücklich genannt. Art. 2 definiert das Übernachten anhand von Zelten, Wohnwagen, Mobilheimen und Unterkünften, und die Erlaubnis in Art. 9 nennt Zelte und Wohnwagen. Mit einem Schlafsack hast du noch keine Zustimmung für das bewirtschaftete Ufer. Besprich die konkrete Übernachtungsform mit dem Eigentümer, statt sie als Umweg um die Zustimmungsfrage zu wählen. In der benachbarten Scheibe-Kernzone verbietet eine eigene Regel das Biwakieren ausdrücklich.12

Ein See auf bewirtschaftetem Alpland an der Waldgrenze

Das Schattigseeli liegt auf 1'788 m über Oberwil im Simmental, bei 46.68660 N, 7.41289 E (LV95 2'598'030.3 / 1'170'598.2). Diese Koordinaten bezeichnen den See und liegen im offenen Wasser. Sie dienen zur Orientierung, nicht als empfohlener Schlafplatz.5

Im offenen Becken liegen Weiden um das Wasser, Viehtritte an den Ufern, einzelne Nadelbäume beim See und südlich davon und weiter unten zusammenhängender Wald. Die Strasse verläuft östlich. Das amtliche Luftbild zeigt, warum der See nach einem Zeltplatz aussehen und zugleich Teil einer bewirtschafteten Alp sein kann. Gras am Bergsee ist nicht automatisch Boden, den jemand seinen Gästen anbietet.5

Am Nordufer gibt es kleine Grasflecken zwischen geneigter Weide und Viehtritten. Das Gelände steigt und fällt; das Seeufer ist keine durchgehend flache Wiese. Platz für ein kleines Zelt zu finden, beantwortet die praktische Frage, beseitigt aber die Zustimmungspflicht nicht. An der Waldgrenze reicht ein offener Fleck für eine Nacht ohne Absprache nicht aus.51

Der Schweizer Alpen-Club empfiehlt, auf beweideten Alpen beim Alppersonal nachzufragen, ob und wo eine einzelne Übernachtung möglich ist. Seine Hinweise für rücksichtsvolle Nächte oberhalb der Waldgrenze gelten immer neben den örtlichen Regeln. Hier verlangt Oberwil ausdrücklich die Zustimmung des Eigentümers, und Nadelbäume sowie bewirtschaftete Weiden umgeben die Ufer. Entscheidend ist, welchen konkreten Boden der Eigentümer anbietet, nicht wie gut sich das Zelt verstecken lässt.81

Schone die Ufervegetation und halte das Wasser sauber. Das Baureglement schützt Ufergehölz; im Kataster liegt der See im Landwirtschaftsgebiet und im Gewässerschutzbereich Au. Au ist eine Wasserschutzbezeichnung, kein pauschales Campingverbot. Sie erlaubt weder das Waschen am See noch das Entleeren von Kochwasser oder Toilettenabfällen am Ufer.6

Scheibe: Zone 1a am See, das Kernzonenverbot direkt südlich

Der See liegt im kantonalen Wildschutzgebiet Scheibe Nr. 31, in Zone 1a. Die amtliche Karte des Kantons Bern trennt sie von der Kernzone 1b direkt südlich. Die nächste Kernzonengrenze liegt rund 50 m südsüdöstlich vom kartierten Seemittelpunkt. Die Distanz beginnt im Wasser, sie ist kein 50 m breiter Abstand vom Ufer. Schau dir die Zonengrenze an, bevor du südlich vom Weg abgehst.3

Für Zone 1a enthält die Wildtierschutzverordnung kein Campingverbot. Die WTSchV, BSG 922.63, Anhang 2 Ziff. 31, in der seit 1. Dezember 2024 geltenden Fassung, nennt das Camping- und Biwakverbot nur im Absatz "In Kernzone 1b zusätzlich", also bei den Zusatzregeln der Kernzone 1b. Am See in Zone 1a gilt weiterhin die kommunale Zustimmungspflicht.21

"Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten."WTSchV, Anhang 2 Ziff. 31 Scheibe, unter "In Kernzone 1b zusätzlich". Ganzjährige Regel innerhalb der Kernzone 1b, kein Campingverbot für Zone 1a.

In der Kernzone ist der Biwaksack genauso erfasst wie das Zelt. Der Wortlaut nennt beide Tätigkeiten und setzt für ihr Verbot kein Saisonfenster. Die Zustimmung eines Grundeigentümers allein hebt keine kantonale Wildschutzregel auf. Die KOBV, BSG 324.111, Anhang 1 Ziff. 29, setzt CHF 100 Ordnungsbusse für das Missachten von Verboten in Wildschutzgebieten fest, gestützt auf WTSchV Art. 3 Abs. 1 Bst. f und JWG Art. 31 Abs. 1 Bst. c. Die Busse betrifft den Verstoss dort, wo das Verbot gilt.24

Auch Tagesgäste haben Regeln zu beachten. In beiden Zonen sind Drohnen verboten und Hunde im Wald vom 1. Dezember bis 31. Juli an der Leine zu führen. In Kernzone 1b darf man während dieser Zeit nur auf bestehenden bezeichneten Wegen und Strassen gehen, mit einer bestimmten Ausnahme für Fischereiberechtigte entlang des Morgetenbachs. Wintersport und Winterwandern sind dort auf bezeichnete Routen beschränkt. Vor einer Winterwanderung um den See lohnt sich ein eigener Blick auf die Karte; die Zustimmungsfrage im Sommer ist nicht die einzige.2

Der Seepunkt liegt ausserhalb der Schutzgebietsinventare des Bundes und der bernischen Naturschutzgebiete. Ein kantonales Wildschutzgebiet kann dennoch gelten, wie hier das Schutzgebiet Scheibe. Das Fehlen eines eidgenössischen Jagdbanngebiets hebt weder die kommunale Campingregel noch die kantonale Kernzonengrenze auf. Am Seepunkt gibt es kein zusätzliches Campingverbot eines Naturschutzgebiets.35

Wo du schläfst: ein reservierter Zeltplatz beim Camping Arnist

Camping Arnist in Oberwil im Simmental ist die konkrete Zeltoption. Die Website des Platzes nennt Zelte ausdrücklich unter den Plätzen, für die Reservationen möglich sind, und bittet um einen Anruf vorab. Es ist ein betriebener Campingplatz im Tal, am Mühlebühl 35e. Reservier die Nacht direkt beim Camping und besuch das Schattigseeli als Tageswanderung.7

Camping Arnist GmbH
Mühlebühl 35e, 3765 Oberwil im Simmental.
Zeltreservationen: +41 33 783 16 83 oder das Reservationsformular des Betreibers. Frag nach einem Zeltplatz für dein Datum und lass die Verfügbarkeit vor dem Aufbruch bestätigen.7

Für eine Nacht am See fehlt die Zustimmung eines konkreten Eigentümers. Der See liegt auf Oberwiler Parzelle 4, EGRID CH494604453515. Die bernische Eigentumsauskunft läuft über GRUDIS public mit AGOV-Anmeldung. Die Parzellennummer macht die Anfrage konkret, ist aber selbst keine Erlaubnis. Am Schattigseeli gibt es kein öffentliches Angebot für einen Zeltplatz.6

Die Gemeindeverwaltung Oberwil im Simmental, +41 33 783 13 53, info@oberwil-im-simmental.ch, ist die erste Anlaufstelle für die Frage, wer über diesen Boden verfügt. Sag, dass du den Eigentümerkontakt für eine Zeltnacht nach Art. 9 brauchst. Die allgemeine Bewilligungsauskunft der Verwaltung ersetzt das Ja des Grundeigentümers nicht. Eine private Zustimmung gilt zudem nur auf Boden, auf dem die Wildschutzregeln die Tätigkeit zulassen.169

Solange dieses Ja für einen bestimmten Platz fehlt, reservier beim Arnist. Steig rechtzeitig ab, statt doch am See zu biwakieren. Klär die Reservation vor der Wanderung; freie Plätze und die Verhältnisse am Berg sind zwei verschiedene Fragen. Nimm mit, was du für die Wanderung brauchst, statt den See als Trinkwasserversorgung einzuplanen.

Für die benachbarten Grate und Seen gibt es eigene Antworten

Ein paar Schritte weg vom Ufer sind noch kein Ausweg. Südlich liegt die Scheibe-Kernzone. Nördlich bleibt beweideter Boden mit derselben kommunalen Zustimmungspflicht. Auch ein Weg oder ein Waldrand ist bewirtschafteter Boden oder Besucherzugang, kein angebotener Übernachtungsplatz.13

Für eine andere Wanderung in der Stockhornkette behandelt der Blumenstein-Bericht die Hochweide auf der anderen Seite der Kette. Der Stockhorn-Bericht unterscheidet den touristischen Gipfel von der Vereinbarung auf der Oberen Walalp. Das sind andere Ziele mit ihrem eigenen Boden und ihren Bedingungen. Den Rahmen erläutert Wildcampen in der Schweiz.

Eine Zustimmung gilt für den Platz und das Datum, die du mit der berechtigten Person vereinbart hast. Speicher die Vereinbarung auf dem Handy, bleib im angebotenen Bereich und folge den Weisungen des Alppersonals. Nach einer Nacht müssen das Ufer und der Zugang für die Tiere so zurückbleiben, wie du sie vorgefunden hast.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Diese Regeln gelten dort, wo du wirklich die Zustimmung für eine Nacht hast. Am Schattigseeli wäre das ein konkretes Ja des Eigentümers auf Boden ausserhalb der Scheibe-Kernzone. Ohne Vereinbarung bleibt es bei der Tageswanderung und der Nacht auf dem reservierten Campingplatz.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Oktober 2026, anhand der unten verlinkten amtlichen und öffentlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft einer Behörde.

Die Identität und Zustimmung des konkreten Eigentümers, die aktuelle Beweidung, Tafeln vor Ort und die Verfügbarkeit des Campingplatzes sind nicht bestätigt. Die Geländeprüfung beruht auf amtlichen Luftbildern und dem Höhenmodell, nicht auf einer Begehung. Schutzgebietsgrenzen, kommunale Regeln und Betriebszeiten können sich ändern. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen amtlichen Quellen, hol nötige Zustimmungen ein und befolge Weisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak ist eine andere Frage als eine geplante Nacht. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für das eigene Handeln und seine Folgen. Hikebeast, Leon Helg und Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Grundlage dieses Textes und rufen niemanden zum Bruch geltenden Rechts auf.

Häufige Fragen

Darf ich eine Nacht am Schattigseeli wildcampen?
Kein Zelt am beweideten Ufer ohne Zustimmung des Grundeigentümers. Oberwils Campingreglement Art. 9 Abs. 3 erlaubt gelegentliche Zeltnächte ohne Gemeindebewilligung, verlangt aber in Abs. 2 immer das Ja des betreffenden Eigentümers. Es gibt kein öffentliches Campingangebot am See. Reservier stattdessen beim Camping Arnist einen Zeltplatz, +41 33 783 16 83.
Verbietet das Wildschutzgebiet Scheibe Campieren am See?
Der Seepunkt liegt in Scheibe-Zone 1a, für die WTSchV BSG 922.63 Anhang 2 Ziff. 31 kein Campingverbot enthält. Direkt südlich beginnt Kernzone 1b, rund 50 m südsüdöstlich vom kartierten Seemittelpunkt. Dort sind Campieren und Biwakieren ganzjährig verboten, mit CHF 100 Ordnungsbusse nach KOBV BSG 324.111 Anhang 1 Ziff. 29.
Darf ich statt des Zelts einen Biwaksack verwenden?
Die Erlaubnis in Art. 9 des Oberwiler Campingreglements nennt Zelte und Wohnwagen, nicht ausdrücklich das zeltlose Biwak. Ein Biwaksack gibt dir keine gesicherte Zustimmung für das bewirtschaftete Ufer. In der benachbarten Scheibe-Kernzone 1b verbietet WTSchV Anhang 2 Ziff. 31 das Biwakieren ausdrücklich; dort ändert das Weglassen des Zelts nichts.
Warum lautet die Einschätzung 'Nicht erlaubt', obwohl kein pauschales Campingverbot gilt?
Am Schattigseeli liegen beweidete Ufer an der Waldgrenze ohne Übernachtungszusage eines Eigentümers. Art. 9 des Campingreglements erlaubt eine gelegentliche Zeltnacht mit der Zustimmung des tatsächlichen Eigentümers; Zone 1a des Wildschutzgebiets kennt kein Campingverbot. Diese bedingte Möglichkeit bleibt erhalten, ist aber kein Schlafplatz, den du ohne Vereinbarung einplanen kannst. Für die benachbarte Kernzone 1b gilt das ausdrückliche Verbot.
Wo kann ich nahe dem Schattigseeli eine Zeltnacht buchen?
Camping Arnist GmbH, Mühlebühl 35e, 3765 Oberwil im Simmental, nimmt Zeltreservationen direkt unter +41 33 783 16 83 und über das Reservationsformular auf der eigenen Website an. Lass den Platz für dein Datum bestätigen und besuch das Schattigseeli tagsüber. Die Reservation gilt für den Campingplatz, nicht für die Seeufer.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Einwohnergemeinde Oberwil im Simmental, Campingreglement, in Kraft nach Genehmigung der Gemeindeversammlung am 5. Dezember 2011 (Art. 41). Art. 1: ganze Gemeinde; Art. 2: Definition; Art. 9 Abs. 2 bis 4: Eigentümerzustimmung in jedem Fall, gelegentliche Zeltnächte ohne Gemeindebewilligung, übriges Campieren ausserhalb von Plätzen verboten; Art. 39 Abs. 2: wiederholte vorsätzliche oder fahrlässige Verstösse, Busse bis CHF 1'000. Publiziert in der kommunalen Reglementssammlung. ↩
  2. Kanton Bern, WTSchV, BSG 922.63, Fassung in Kraft seit 1. Dezember 2024, Anhang 2 Ziff. 31 Scheibe. Beide Zonen: Drohnenverbot, Leinenpflicht im Wald vom 1. Dezember bis 31. Juli. Nur Kernzone 1b: Campieren und Biwakieren ganzjährig verboten, Wegegebot vom 1. Dezember bis 31. Juli, Wintersport und Winterwandern auf bezeichneten Routen. Amtliches Scheibe-Objektblatt. ↩
  3. Geoportal Kanton Bern, amtliche WILDSG-Polygone und NSG-Polygone. Schattigseeli-Seepunkt: Scheibe Nr. 31 Zone 1a, kein Naturschutzgebiet. Nächste Grenze von Kernzone 1b: 49.1 m südsüdöstlich vom Seemittelpunkt, im Text auf 50 m gerundet; keine Distanz vom Ufer. ↩
  4. Kanton Bern, KOBV, BSG 324.111, Fassung in Kraft seit 1. März 2023, Anhang 1 Ziff. 29: CHF 100 für Missachten von Verboten in Wildschutzgebieten, mit Verweis auf WTSchV Art. 3 Abs. 1 Bst. f und JWG, BSG 922.11, Art. 31 Abs. 1 Bst. c. Gilt dort, wo das Schutzgebietsverbot gilt. ↩
  5. Schweizerische Eidgenossenschaft, amtliche Karte und swissimage am Schattigseeli, mit swissNAMES3D, swissALTI3D und Schutzgebietsinventaren des Bundes. Seepunkt bei 46.68660 N, 7.41289 E, 1'788.1 m; beweidete Ufer im Waldgrenzbereich. Kein Schutzgebietsinventar des Bundes oder Militärgebiet erfasst diesen Seepunkt. ↩
  6. Kanton Bern, ÖREB-Auszug, Oberwil Parzelle 4, EGRID CH494604453515: Landwirtschaftszone und Gewässerschutzbereich Au am See, ausserhalb des Waldreservats Morgetetal. Aktuelles kommunales Baureglement, mit Änderung vom 28. Februar 2023, Art. 25: Ufergehölz. Die bernische Eigentumsauskunft des Grundbuchamts verlangt seit 1. September 2025 GRUDIS public mit AGOV-Anmeldung. ↩
  7. Camping Arnist GmbH, eigene Website: Zeltplätze ausdrücklich in der Reservationsmitteilung. Kontakt und Reservation: Mühlebühl 35e, 3765 Oberwil im Simmental, +41 33 783 16 83. Verfügbarkeit für das konkrete Datum bestätigen lassen. ↩
  8. Schweizer Alpen-Club, Campieren und Biwakieren: örtliche Regeln beachten, auf beweideten Alpen beim Alppersonal nach einer Nacht fragen, empfindlichen Boden schonen und Notdurft vom Wasser fernhalten. Empfehlungen, keine Bewilligung. ↩
  9. Einwohnergemeinde Oberwil im Simmental, amtlicher Kontakt: Gemeindeverwaltung, +41 33 783 13 53, info@oberwil-im-simmental.ch. Anlaufstelle für die Frage, wer über Parzelle 4 verfügt; kein Ersatz für Eigentümerzustimmung oder eine Wildschutz-Ausnahme. ↩