Wildcampen in Blumenstein
Blumenstein ist ein Bauerndorf unter der Stockhornkette, mit Schiessplatz und einem Campingplatz nur für Monatsmieter. Die Gemeinde reicht bis 2'101 m, und auf keiner Ebene verbietet eine Regel eine Nacht auf ihrer Hochweide unter dem Homad, vier Stunden oben.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Wildcampen in Blumenstein: ein Bauerndorf und eine Gemeinde, die bis 2'101 m reicht
Bei Wildcampen in Blumenstein geht es um eine ganze Gemeinde. Das Dorf liegt auf 659 m am Fallbach, am Fuss der Stockhornkette, im Verwaltungskreis Thun. Die 15,5 km² der Gemeinde reichen von der Gürbe auf 629 m bis zur Nünenenfluh auf 2'101 m, ihrem höchsten Punkt; das südliche Drittel ist die Kette selbst, mit den Alpen Langenegg, Oberwirtneren, Blattenheid, Lägerli und Homad zwischen der Nünenenfluh und dem Langeneggspitz. Den Namen tragen auch ein paar Häuser in Forst-Längenbühl und ein Flurname in der Stadt Solothurn, beides kein Ort zum Zelten.15
Wo würde hier jemand schlafen? Nicht im Dorf, zwischen Höfen und Haustüren, und nicht auf der Allmend westlich davon, denn die ist ein Schiessplatz der Armee. Auch nicht im Waldgürtel: Wald bedeckt 560 ha der Gemeinde und reicht an den Nordhängen unter dem Gustiberg bis auf rund 1'800 m, dazwischen liegen bewirtschaftete Weiden. Über 1'800 m bleibt rund 1 km² Gemeindeboden, meist Grat, Fels und Schutt. Die einzige offene Weide dort oben mit Platz für ein Zelt ist der Hohmad, der obere Stafel unter dem Homad, auf rund 1'940 m. Zwei kleinere Verflachungen, am Gustiberg und im Chessel, liegen am Waldrand.58
Die Antwort teilt sich also. Im Dorf und rundherum gibt es keinen Platz für ein Zelt, und der Campingplatz nimmt keine Gäste für eine Nacht. Oben auf der Hohmad-Weide verbietet auf keiner Ebene eine Regel eine Nacht, und der Boden trägt ein Zelt. Was er verlangt, ist Sorgfalt, denn er ist das Einzugsgebiet einer Trinkwasserversorgung.
Das Dorf, die Allmend und der Wald: kein Platz für ein Zelt
Der Campingplatz nimmt keine Gäste für eine Nacht. Der Campingplatz Blumenstein, geführt von Wenger & Co an der Badstrasse, ist vom 1. Mai bis 30. September offen, und die Gemeinde schreibt dazu "Nur für Monatsmieten!". Der Betreiber sagt es noch deutlicher: "Wir stellen momentan keine Plätze für Tagestouristen zur Verfügung, mind. Mietdauer 1 Monat". Sein Pilgerlager gibt es nur für Gruppen ab fünf Personen. Campingportale, die ihn noch als Zeltplatz führen, sind veraltet.2
Die Allmend westlich des Dorfs ist ein Schiessplatz der Armee. Der Schiessplatz Blumenstein, eine Tankbahn mit Schiessanlage für Panzerabwehr- und Infanteriewaffen, ist seit 1998 im Sachplan Militär des Bundes festgesetzt: 55,9 ha auf der Allmend und am Rain, davon 53,4 ha in Blumenstein, ganzjährig in Betrieb. Die Nutzungsregelung der Armee für Zivilpersonen bezeichnet seinen Kern als "Sperrgebiet: Betretverbot (Blindgängergefahr)" und sperrt die Zone darum herum während des Schiessbetriebs, angezeigt mit rot-weissen Fahnen und Tafeln; ausserhalb des Schiessbetriebs sind die Wege frei. Ein Ort für eine Nacht ist das nicht.3
Wald und Landwirtschaftsland sind bewirtschafteter Boden. Die Burgergemeinde Blumenstein besitzt 579 ha, davon 315 ha Wald, und verpachtet ihre Weiden über dem Dorf an Bauern; die Alp Langenegg am Aufstieg gehört einer Genossenschaft mit 50 Mitgliedern. Das bernische Waldgesetz macht den Wald "im Rahmen des ortsüblichen Umfangs" für alle zugänglich und sagt nichts zum Campieren: Es gibt Zutritt, keinen Schlafplatz. Auf bewirtschaftetem Boden in Sichtweite der Häuser, wo niemand einen Platz anbietet, steht ein Zelt jemandem im Weg.347
Ein Bett im Dorf. Die Gemeinde führt zwei B&B, Trachsel an der Wäsemligasse, 033 356 05 83, und Singer an der Thunstrasse, dazu eine Wohnung an der Allmendstrasse über Airbnb.2
Auf keiner Ebene verbietet eine Regel eine Nacht auf der Hochweide
Blumenstein hat weder ein Polizei- noch ein Campingreglement. Unter den publizierten Erlassen nennt das Baureglement von 2023 den Campingplatz nur als besondere Ordnung, "Campingplatz-Bad", vom 14. Mai 2001. Das Kurtaxenreglement von 2020 erhebt CHF 1 bis 5 "je Übernachtung" und bezieht sie bei den Beherbergenden (Art. 3, 4 und 6), und eine Nacht auf der Alp hat niemanden, der beherbergt. Das Kapitel Ortspolizeiwesen des Gebührenreglements regelt Gastgewerbe, Geldspiel, die Nutzung öffentlichen Grundes zu Erwerbszwecken, das Fundbüro und Hunde, aber nichts zum Campieren.1
Der Kanton Bern kennt keine allgemeine Campingnorm. Sein Polizeigesetz, das Naturschutzgesetz und die Naturschutzverordnung, das Waldgesetz und die Waldverordnung und das Jagdgesetz enthalten keine Regel zum Campieren oder Biwakieren. Wo Bern eine Nacht im Freien verbietet, tut es das Gebiet für Gebiet: Die Wildtierschutzverordnung schreibt das Verbot in die Kernzonen aufgeführter Wildschutzgebiete, und der Beschluss eines Naturschutzgebiets kann darin Zelte verbieten. Auf Blumensteiner Boden liegt weder ein kantonales Wildschutzgebiet noch ein Naturschutzgebiet.4
Das nächste Schutzgebiet beginnt am Grat, und seine erste Zone hat keine Campingregel. Das Wildschutzgebiet Scheibe (Nr. 31) beginnt jenseits des Grats auf der Seite von Därstetten, rund 110 m südlich der Weide. In seiner Zone 1a gelten Jagdregeln, Leinenpflicht für Hunde im Wald vom 1. Dezember bis 31. Juli und ein Drohnenverbot. Das Campingverbot gilt nur in der Kernzone 1b, 3,8 km entfernt auf der Seite der Morgeten:4
"Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten."Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV, BSG 922.63), Anhang 2, Ziff. 31 Scheibe, unter "In Kernzone 1b zusätzlich". Für die Zone 1a, die am Blumensteiner Grat beginnt, steht der Satz nicht. In der Kernzone kann die Wildhut auf der Stelle CHF 100 Ordnungsbusse erheben.
Kein Bundesinventar reicht bis zur Weide. Am Schlafplatz liegt kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, keine BLN-Landschaft, kein Moor, keine Aue, kein Amphibienlaichgebiet, keine Trockenwiese, kein Waldreservat und kein Militärgebiet. Anderswo in der Gemeinde liegen eine halbe Hektare der Moorlandschaft Gurnigel/Gantrisch, eine Trockenwiese und zwei Waldreservate, keines davon in der Nähe des Hohmad. Blumenstein gehört nicht zum Naturpark Gantrisch, der auf der Seite von Rüschegg beginnt, und ein regionaler Naturpark erlässt ohnehin keine Campingregel (PäV Art. 19 und 20).5
Die Weide gehört der Wasserversorgung, und die publiziert keine Regel für Wanderer. Der Hohmad liegt auf der Parzelle Blumenstein 7, 104 ha von der Salzmatte bis zum Grat, und das Alpinventar des Bundes führt die Alp als Eigentum der Wasserversorgung Gemeindeverband Blattenheid (WGB), des Gemeindeverbands, dessen Quellen darunter liegen. Die WGB publiziert nichts zu Wanderern oder Zelten, und das Reglement für ihre Quellen schliesst Zeltplätze aus, nicht eine Nacht. Eine einzelne Nacht auf der Weide braucht also keine Bewilligung und verstösst gegen keine Regel.76
Die Quellen Blattenheid: Sorgfaltspflicht, kein Verbot
Die Hochweide ist Einzugsgebiet von Trinkwasser. Neun Quellfassungen zwischen 1'355 und 1'456 m über dem Dorf speisen die WGB, die Blumenstein und seine Nachbarn seit 1913 versorgt und heute 17 Gemeinden und mehr als 24'000 Menschen beliefert. Färbversuche haben 2014 gezeigt, dass auch Wasser vom Gustiberg die Quellen erreicht. Seit 2017 liegt das Hochgebiet in den Schutzzonen, die das "Schutzzonenreglement für die Quellfassungen Blattenheid" (Nr. 662) festlegt, von der WGB am 20. April 2017 beschlossen und vom kantonalen Amt für Wasser und Abfall im Juni 2017 genehmigt.67
Welche Zone wo liegt. Die Hohmad-Weide und der Chessel liegen in der Zone S2, die akute Gefahren von den Fassungen fernhalten soll; der Gustiberg und der Grat der Nünenenfluh in der Zone Sh, Karst mit hoher Vulnerabilität. Die Zone S1 umfasst die Fassungen selbst und im Karst die unmittelbare Umgebung der Schluckstellen; das Reglement lässt sie von der Wasserversorgung einzäunen, und die nächste liegt 920 m vom Schlafplatz entfernt. Was das Reglement zum Campieren sagt, ist eine Zeile in seiner Tabelle der Freizeit- und Sportanlagen, zwischen Skipisten und Reitplätzen:6
"Zeltplätze sowie Plätze für Wohnwagen und Mobilhomes"Schutzzonenreglement für die Quellfassungen Blattenheid, GSZ-Nr. 662, Anhang 3, Tabelle 12 "Freizeit- und Sportanlagen". Markiert mit "Nicht zugelassen" in den Zonen S1 und S2, in der Zone Sh nicht zugelassen ausser mit Bewilligung, in S3 und Sm mit Bewilligung möglich.
Diese Zeile betrifft Zeltplätze, nicht die Nacht einer Wanderin. Sie steht zwischen Anlagen vom Vitaparcours über Skipisten bis zu Reitplätzen, und keine Zeile des Reglements verbietet Gehen, Rasten oder eine Nacht auf der Weide. Dasselbe Reglement lässt Rinder in den Zonen S2 und Sh weiden, solange die Grasnarbe intakt bleibt, und bestraft Widerhandlungen mit Busse (Art. 7). Was es von Besuchern verlangt, folgt aus dem, was es schützt:6
- Halte grossen Abstand zu den eingezäunten S1-Zonen, den Fassungen und den Schluckstellen: nie innerhalb eines Zauns zelten oder gehen.
- Kein Waschen und keine Seife im ganzen Einzugsgebiet, auch keine biologisch abbaubare.
- Keine Notdurft im Gelände liegen lassen. Nimm einen Beutel mit und trag alles hinunter, Toilettenpapier inklusive.
- Alles wieder mitnehmen, Essensreste inklusive, und auf dem Gaskocher kochen.
Wasserversorgung Gemeindeverband Blattenheid (WGB), Aarbord 32E, 3628 Uttigen: Eigentümerin der Hohmad-Weide und Betreiberin der Quellen. Sekretariat 033 552 06 00, info@blattenheid.ch. Für eine Nacht braucht es keine Erlaubnis; eine Nachricht vor der Tour ist eine Höflichkeit und die Stelle, wo du erfährst, wo die S1-Zäune stehen.7
Wo du schläfst: die Hohmad-Weide unter dem Homad
Der Schlafplatz ist offene Weide südwestlich der Hütten der Alp Homad, bei 46,70461 N, 7,48954 E (LV95 2'603'893 / 1'172'601), 1'942 m. Es ist eine sanft geneigte Wiese, keine Terrasse: Auf den 10 mal 10 m um den Punkt bleibt die Neigung unter 10 Grad, über 30 m sind es rund 12 Grad, also wähle, in welche Richtung das Zelt liegt. Die Hütten liegen 164 m nordöstlich, der markierte Weg macht 40 m östlich und südlich einen Bogen, und der Felsrand des Chessel steigt 60 bis 100 m nordwestlich an. Das Luftbild zeigt beweideten Rasen mit Viehtritten und keine Tränke, keinen Tümpel und kein Rinnsal beim Schlafplatz.8
Bleib auf dieser Seite des Grats. Der Grat verläuft 110 m südlich, rund 30 m höher, und dahinter liegt Därstetten. Nach Norden fällt die Weide innert 140 m auf 1'893 m ab; nach Osten steigt sie gegen den Homad an, dessen Gipfel 374 m entfernt ist; der Homadsattel liegt 199 m westsüdwestlich.8
Der Weg. Von der Bushaltestelle "Blumenstein, Bären" führt ein markierter Weg über das Alpbeizli Langenegg, Blattenheid, die Salzmatte und die Alp Lägerli zu den Homad-Hütten: rund 4 Stunden und 1'300 m Aufstieg, Schwierigkeit T3. Oben gibt es kein Wasser: Der Boden ist Karst ohne Bach, und die Zisterne der Alp gehört der Alp. Nimm mit, was du für den Abend und den Morgen brauchst.87
Rinder, das Alpteam und das Wetter. Laut Alpinventar wird von Mitte Juli bis Mitte September gealpt, und dann wohnt das Alpteam in den Hütten: Frag in dieser Zeit, wo ein Zelt niemanden stört, oder komm, wenn das Vieh abgezogen ist. Die Weide schaut nach Norden und Nordwesten und ist "stark den Winden ausgesetzt"; in einer Sommernacht sind hier oben Wind, Blitz und Nebel die Risiken. Kein Feuer: Seit dem 30. September 2026 gilt in der Region Thun mässige Waldbrandgefahr, mit dem Aufruf, im Freien auf Feuer zu verzichten.78
Nicht die beiden anderen Verflachungen. Der Gustiberg auf 1'739 bis 1'753 m ist rechtlich gleich, liegt aber am Waldrand, neben einer Weggabelung, in der Zone Sh, mit einer eingezäunten S1-Zone 34 bis 116 m entfernt. Die Stube-Bank im Chessel auf 1'836 m ist Karst in der Zone S2 zwischen Dolinen und Nadelbaumgruppen, 352 m vom nächsten Weg. Der Hohmad ist der offene Boden, nahe am Weg und weit weg von den S1-Zonen.68
Jenseits des Grats und nebenan: Därstetten, das Gantrischseeli, das Stockhorn
Jenseits des Grats verlangt Därstetten die Zustimmung des Grundeigentümers. Der Leiterepass, der Homadsattel und die Hänge südlich der Schwalmere gehören zu Därstetten, dessen Campingreglement vom 23. Mai 1978 für die ganze Gemeinde gilt. Sein Art. 9 enthält die zwei Sätze, auf die es ankommt: "Zum einmaligen Uebernachten dürfen Zelte und Wohnwagen ohne polizeiliche Bewilligung aufgestellt werden" und "In jedem Falle ist die Zustimmung des betreffenden Grundeigentümers einzuholen". Eine Nacht braucht keine polizeiliche Bewilligung, aber immer das Ja des Eigentümers, und ein Verstoss kann bis CHF 1'000 kosten (Art. 42). Wem die Parzelle hinter dem Grat gehört, steht nur im Grundbuch, und das ist nicht öffentlich, also hat diese Zustimmung keine Adresse. Der Boden liegt zudem in der Zone 1a des Wildschutzgebiets Scheibe, ohne Campingregel.94
Am Gantrischseeli ist Campieren verboten. Der kleine See 3,9 km westlich des Schlafplatzes, auf 1'578 m in Rüschegg, ist das kantonale Naturschutzgebiet Nr. 117. Sein Beschluss vom 6. Mai 1977 untersagt "das Campieren, insbesondere das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Unterständen", also auch eine Blache. Widerhandlungen fallen heute unter das kantonale Naturschutzgesetz, mit Bussen von CHF 100 bis 50'000 (Art. 57).10
Das Stockhorn, 3,8 km ostsüdöstlich, hat seine eigene Antwort. Ein Gerichtsverbot untersagt auf der Erlenbacher Seite Zelte und Nächte im Freien, und das legale Zelt steht dort auf der Oberen Walalp in Därstetten, CHF 20 nach Absprache mit dem Alpteam: Wildcampen auf dem Stockhorn.
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Das gilt überall, wo du wirklich draussen schlafen darfst, in Blumenstein also für ein kleines Zelt auf der Hohmad-Weide, über einer Trinkwasserversorgung. Trag dein Wasser hinauf und alles andere wieder hinunter, und halte von den S1-Zäunen grossen Abstand.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Oktober 2026. Grundlage sind die unten verlinkten amtlichen und öffentlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft einer Behörde.
Gemeinderegeln, die Alpzeit und Feuerwarnungen ändern sich. Die Eigentümerin der Hohmad-Weide stammt aus dem Alpinventar des Bundes; das Grundbuch, das sie bestätigen und die Eigentümer der übrigen hohen Parzellen und des Bodens jenseits des Grats nennen würde, ist nicht öffentlich. Den Text des gerichtlichen Verbots, auf das sich die Nutzungsregelung der Armee für den Schiessplatz bezieht, konnte ich nicht beschaffen, und die Tafeln vor Ort habe ich nicht geprüft. Der Boden am Schlafplatz ist anhand amtlicher Luftbilder und des Höhenmodells des Bundes beurteilt, nicht vor Ort vermessen. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge die Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak ist etwas anderes als eine geplante Nacht. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und dessen Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen aufgrund dieses Textes und rufen niemanden auf, geltendes Recht zu brechen.
Häufige Fragen
Ist Wildcampen in Blumenstein erlaubt?
Kann ich eine Nacht auf dem Campingplatz Blumenstein bleiben?
Verbietet die Grundwasserschutzzone das Campieren?
Warum nicht im Dorf oder im Wald?
Und jenseits des Grats, und am Gantrischseeli?
Quellen
- Gemeinde Blumenstein, gelesen am 1. Oktober 2026. Zahlen und Fakten: höchster Punkt "Nünenenfluh 2101 m ü. M.", Dorfkreuzung 659 m, Wald 560 ha. Reglemente und Verordnungen: Unter den publizierten Erlassen ist weder ein Polizei- noch ein Campingreglement. Baureglement 2023, Liste der besonderen baurechtlichen Ordnungen: "UeO Nr. 2", "Campingplatz-Bad", 14. Mai 2001. Kurtaxenreglement, in Kraft seit 1. Januar 2020: Art. 3 Abs. 1 "Die Kurtaxe wird je Übernachtung von natürlichen Personen erhoben, die ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde übernachten."; Art. 4 Abs. 1: CHF 1 bis 5 je Übernachtung; Art. 6 Abs. 1 "Die Kurtaxe wird bei den Beherbergenden bezogen." Gebührenreglement, Kapitel "Ortspolizeiwesen", Art. 20 bis 26: Gastgewerbe und Handel mit alkoholischen Getränken, Prostitutionsgewerbe, Geldspiel, Handel und Gewerbe, Nutzung öffentlichen Grundes zu Erwerbszwecken (CHF 40), Leumundszeugnis, Fundbüro, Hundetaxe; kein Posten zum Campieren. ↩
- Campingplatz und Betten, gelesen am 1. Oktober 2026. Gemeinde Blumenstein, Campingplatz: "Der Campingplatz ist vom 1. Mai - 30. September geöffnet. Nur für Monatsmieten!" Campingplatz Blumenstein, Wenger & Co, Badstrasse 26, 3638 Blumenstein, bad-blumenstein.ch: "Wir stellen momentan keine Plätze für Tagestouristen zur Verfügung, mind. Mietdauer 1 Monat."; "Das Pilgerlager können wir nur für Gruppen anbieten (ab 5 Personen)."; "Nur im Sommer offen, kein Dauerwohnen." Campingportale, die ihn als Zeltplatz führen, sind veraltet. Gemeinde Blumenstein, Übernachtungen: B&B Trachsel, Wäsemligasse 3, 033 356 05 83; B&B Singer, Thunstrasse 17 (einfach-schlafen.ch); Airbnb Hof-Allmend, Allmendstrasse 16. ↩
- Der Schiessplatz und die Burgergemeinde. Sachplan Waffen- und Schiessplätze 1998, Objektblatt 02.202, "Schiessplatz Blumenstein (Tankbahn)": Panzerabwehr- und Infanteriewaffen mit Tankbahn, mechanisierte Truppen, ganzjährig in Betrieb (32 bis 50 Wochen), Standortgemeinden Blumenstein, Uebeschi und Thierachern, Sicherheitssektor 46 ha, Betreiber die Eidg. Waffenplatzverwaltung Thun; in der Geodatenebene des Sachplans Militär ein Perimeter, festgesetzt und in Kraft seit 19. August 1998, 55,9 ha, davon 53,4 ha in Blumenstein, auf der Allmend und am Rain westlich des Dorfs. armasuisse Immobilien (VBS), Nutzungsregelung für Zivilpersonen, SPL Blumenstein, 21. September 2021, publiziert von der Burgergemeinde: "Sperrgebiet: Betretverbot (Blindgängergefahr). Ausgenommen Berechtigte."; "Gefährdeter Raum: Betretverbot während Schiessbetrieb (Warnzeichen bei Schiessbetrieb). Ausserhalb Schiessbetrieb freie Nutzung der Wege."; Parkverbot während des Schiessbetriebs; Signale: rot-weisse Fahnen, ein rot-weisser Warnsack und Tafeln, nachts mit beleuchtetem Andreaskreuz. Burgergemeinde Blumenstein, bg-blumenstein.ch, gelesen am 1. Oktober 2026: 579 ha, davon 315 ha Wald (seit 1. Juli 2017 bewirtschaftet von der GürbeForst AG), 160 ha Wies- und Ackerland, "Alp und Weideland 65 ha"; die Weiden über dem Dorf sind an Bauern verpachtet; auf der Seite Burgergut: Die Armee "betreibt seit vielen Jahren eine Übungsanlage im unteren Teil des Rains". ↩
- Kanton Bern, amtliche Gesetzessammlung (BELEX), gelesen am 1. Oktober 2026. Kantonales Waldgesetz (KWaG, BSG 921.11), Art. 21 Abs. 1: "Der Wald ist im Rahmen des ortsüblichen Umfangs öffentlich zugänglich, ohne dass dadurch eine besondere Haftung der Waldeigentümerin oder des Waldeigentümers begründet wird."; Art. 22 und die Kantonale Waldverordnung (KWaV, BSG 921.111) Art. 29: Bewilligungen nur für Veranstaltungen; keines der beiden hat eine Campingregel. Polizeigesetz (BSG 551.1), Naturschutzgesetz (BSG 426.11), Naturschutzverordnung (BSG 426.111) und Gesetz über Jagd und Wildtierschutz (JWG, BSG 922.11): kein Begriff für Campieren, Zelt oder Biwak. Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV, BSG 922.63), Anhang 2 Ziff. 31 Scheibe, "Alle Zonen (1a, 1b)": Kategorie C, Hirschjagd nach den jährlichen Festlegungen; Kategorie E, "Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. Juli im Wald an der Leine zu führen."; Kategorie F, Drohnen und Modellflugzeuge verboten; "In Zone 1a zusätzlich": nur Jagdzeiten; "In Kernzone 1b zusätzlich: ... Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten." Kantonale Ordnungsbussenverordnung (KOBV, BSG 324.111), Anhang 1 Ziff. 29: "Missachten von Verboten in Wildschutzgebieten", CHF 100. Kantonale Geodaten der Wildschutzgebiete (WILDSG, Stand 24. September 2026) und der Naturschutzgebiete (NSG, Stand 10. September 2026): kein Schutzgebiet auf Blumensteiner Boden; die Zone 1a der Scheibe beginnt am Grat, 109 m südlich des Schlafplatzes; ihre Zone 1b liegt 3,8 km vom Schlafplatz; das Objektblatt Nr. 31 nennt die Gemeinden Oberwil im Simmental und Därstetten. ↩
- Geodaten des Bundes, gelesen am 1. Oktober 2026 auf map.geo.admin.ch. Gemeindegrenze (swissBOUNDARIES3D, aktuelles Jahr): Blumenstein, Nr. 922, 1'552 ha; Höhen (swissALTI3D) von 629 m an der Gürbe bis 2'101,2 m auf dem Grat der Nünenenfluh. Am Schlafplatz, LV95 2'603'893 / 1'172'601: kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein Park, kein BLN-Objekt, keine Aue, kein Flachmoor, kein Hochmoor, keine Moorlandschaft, kein Amphibienlaichgebiet, keine Trockenwiese, kein Ramsar- oder Smaragdgebiet, kein Waldreservat und kein Militärgebiet. Anderswo in der Gemeinde, keines davon am Schlafplatz: 0,51 ha der Moorlandschaft Gurnigel/Gantrisch (Nr. 163), die Trockenwiese Chirschigrabe (Nr. 13004, 3,63 ha) und die Waldreservate Gürbestude und Wirtnerechilche. Der Naturpark Gantrisch umfasst Blumenstein nicht; er umfasst das Gantrischseeli. Arealstatistik 2013/18: der höchste geschlossene Wald der Gemeinde auf 1'775 bis 1'804 m an den Nordhängen unter dem Gustiberg; über 1'800 m nur Gras, Fels, Geröll und Zwergsträucher, rund 1 km². Pärkeverordnung (PäV, SR 451.36), Art. 19 und 20: die Anforderungen an einen regionalen Naturpark, keine davon eine Regel für Besucher. ↩
- Schutzzonenreglement für die Quellfassungen Blattenheid, GSZ-Nr. 662, PDF: beschlossen von der Wasserversorgung Gemeindeverband Blattenheid in Uttigen am 20. April 2017, genehmigt vom kantonalen Amt für Wasser und Abfall (AWA) im Juni 2017, ersetzt das Reglement vom 16. Juli 2009; Publikation im Thuner Amtsanzeiger vom 6. Mai 2016. Art. 2: "Die Zone S1 sichert den unmittelbaren Schutz der Fassung. Bei stark heterogenen Karst- und Kluft-Grundwasserleitern umfasst die Zone S1 zudem die unmittelbare Umgebung von Schluckstellen"; die Zonen Sh und Sm umfassen im Karst die Gebiete hoher und mittlerer Vulnerabilität. Art. 3: die Nutzungsbestimmungen stehen in Anhang 3. Art. 7: "Widerhandlungen gegen das Schutzzonenreglement sowie gegen die darauf erlassenen Verfügungen und die Ausführungsbestimmungen der zuständigen Gemeindebehörden werden mit Busse bestraft." Anhang 2: "Einzäunung der Zonen S1". Anhang 3, Tabelle 1, Anmerkung 1: "Eine geregelte Beweidung ist in den Zonen S2 und Sh zulässig, wobei jedoch auf eine intakte Grasnarbe zu achten ist. Tränkestellen sind generell nicht zulässig." Anhang 3, Tabelle 12 "Freizeit- und Sportanlagen", Zeile "Zeltplätze sowie Plätze für Wohnwagen und Mobilhomes": S1 "-", S2 "-", S3 "+b", Sh "-b", Sm "+b"; Legende: "-" bedeutet "Nicht zugelassen", "-b" bedeutet "Nicht zugelassen; die zuständige Behörde kann nach Prüfung des Einzelfalls Ausnahmen bewilligen." Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, Kanton Bern, Auszug für die Parzelle Blumenstein 7 (EGRID CH243546955642): Landwirtschaftszone; Grundwasserschutzzone S2 (Blattenheid Nr. 662) am Schlafplatz, die nächste S1 920 m entfernt, S3 482 m; ausserhalb jedes Gefahrengebiets. Die Verflachung am Gustiberg bei LV95 2'602'011 / 1'173'193 liegt in der Zone Sh, 34 m von einer S1-Zone; die Stube-Bank bei 2'603'505 / 1'172'853 in der Zone S2. ↩
- Wasserversorgung Gemeindeverband Blattenheid (WGB), gelesen am 1. Oktober 2026: Kontakt, Aarbord 32E, 3628 Uttigen, 033 552 06 00, info@blattenheid.ch; Geschichte: gegründet am 18. Februar 1913 von acht Gemeinden, seit 1. Januar 1925 ein Gemeindeverband; Gemeinden: 17 Gemeinden, "mehr als 24'000 Menschen"; Quellgebiet: neun Fassungen auf 1'355 bis 1'456 m über Blumenstein, und "Im Quellgebiet Gustiberg wurden durch Färbversuche 2014 festgestellt, dass auch aus diesem Gebiet Wasser die Quellen Blattenheid speisen. 2017 wurde für das Gebiet eine Schutzzone ausgeschieden." Keine Seite der WGB äussert sich zu Wanderern, Zelten oder Tafeln. Alpinventar der Schweiz (SAMI, Eintrag von 2006), Salzmatten/Hohmad, Alpkataster Nr. 922-16: "Die Alp gehört dem Gemeindeverband Wassergenossenschaft Blattenheid"; Oberstafel Hohmad auf 1'955 m, Weide "bis auf über 2000 müM", nach Norden und Nordwesten exponiert, "stark den Winden ausgesetzt", bestossen von Mitte Juli bis Mitte September (Zahlen von 2006), Wasser nur aus einer Zisterne, eine Materialseilbahn zwischen Salzmatte und Hohmad; Langenegg, Nr. 922-13: Genossenschaftsalp der Alpgenossenschaft Langenegg, 50 Mitglieder. Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister: die Hütten der Alp Homad (Nr. 280, 281 und 281a) und die Sennhütte Salzmatte (Nr. 283) stehen auf der Parzelle 7. ↩
- Gelände, Luftbild und Weg, gelesen am 1. Oktober 2026. Swisstopo swissALTI3D (2 m, Kacheln 2025): Schlafplatz bei LV95 2'603'893 / 1'172'601, WGS84 46,70461 / 7,48954, 1'942 m; Neigung 7 Grad am Punkt, unter 10 Grad auf den 10 mal 10 m darum, im Median 12,5 Grad im Umkreis von 30 m; Profil Nord-Süd eben von 10 m südlich bis 20 m nördlich, der Grat 110 m südlich auf 1'973 m, 1'893 m bei 140 m nördlich; Ost-West 1'979 m bei 150 m östlich, 1'901 m bei 130 m westlich. Distanzen vom Schlafplatz: Hütten der Alp Homad 164 m nordöstlich, markierter Weg 40 m, Gemeindegrenze 109 m südlich, Homadsattel 199 m, Gipfel des Homad 374 m, Stube-Bank 463 m, Alp Lägerli 737 m, Salzmatte 1,1 km, Leiterepass 2,4 km, Stockhorn 3,8 km, Gantrischseeli 3,9 km, Dorf 4,7 km. Verflachungen am Gustiberg bei LV95 2'601'967 / 1'173'097 (1'753 m) und 2'602'011 / 1'173'193 (1'739 m): rund 1'720 m² unter 8 Grad, am Waldrand, 14 bis 92 m von einer Weggabelung; Stube-Bank bei 2'603'505 / 1'172'853 (1'836 m): 236 m² unter 8 Grad, 352 m vom nächsten Weg. Swissimage-Luftbild, 10 cm (map.geo.admin.ch): beweideter Rasen mit Viehtritten um den Schlafplatz, keine Tränke, kein Tümpel und kein Rinnsal in der Nähe, der Felsrand des Chessel 60 bis 100 m nordwestlich; am Gustiberg offene Weide mit Karstblöcken und einem eingezäunten Viereck; bei der Stube eine Grasbank zwischen Kalkbändern, eine Mulde und Nadelbaumgruppen. Route, Hintergrund und keine amtliche Quelle: gipfelbuch.ch, Homad von der Kirche Blumenstein über Alp Langenegg und Lägerli, T3, 1'300 m Aufstieg, rund 4 Stunden. Waldbrandkarte des Bundes (geo.admin.ch): mässige Gefahr in der Region Thun seit 30. September 2026; die Massnahme des Kantons seit 1. Oktober 2026: ein Aufruf, im Freien auf Feuer zu verzichten. ↩
- Einwohnergemeinde Därstetten, Camping-Reglement, beschlossen von der Gemeindeversammlung am 23. Mai 1978 und genehmigt von der kantonalen Polizeidirektion am 10. April 1979 (Art. 44), publiziert als Scan: Art. 1 "Dieses Reglement schafft die Grundordnung für das Campingwesen auf dem ganzen Gemeindegebiet."; Art. 2 "Unter Campieren versteht man das vorübergehende Verweilen und Uebernachten von Personen in Zelten, Wohnwagen, Mobilheimen oder in ähnlichen beweglichen Unterkünften."; Art. 9 Abs. 3 "Zum einmaligen Uebernachten dürfen Zelte und Wohnwagen ohne polizeiliche Bewilligung aufgestellt werden."; Abs. 4 "In jedem Falle ist die Zustimmung des betreffenden Grundeigentümers einzuholen."; Art. 42 Abs. 2: Busse "bis zu Fr. 1'000.--". daerstetten.ch, Reglemente. Der Leiterepass (LV95 2'601'480 / 1'172'617) und der Homadsattel (2'603'721 / 1'172'500) liegen auf der Parzelle Därstetten 221, in der Zone 1a des Wildschutzgebiets Scheibe; das Grundbuch, das ihren Eigentümer nennt, ist nicht öffentlich. ↩
- Naturschutzgebiet Gantrischseeli (Nr. 117), Rüschegg, 7,8 ha: Beschluss der kantonalen Forstdirektion vom 6. Mai 1977 und Plan: III. 3. "Im Schutzgebiet sind untersagt: ... b) das Campieren, insbesondere das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Unterständen"; 9. "Widerhandlungen ... werden mit Busse oder Haft bestraft". Heute gilt das kantonale Naturschutzgesetz (BSG 426.11), Art. 57 Abs. 1: "Mit Busse von 100 Franken bis 50 000 Franken wird bestraft, wer ... b einem Verbot oder einer Massnahme zuwiderhandelt, die aufgrund der Artikel 31, 36 oder 41 angeordnet worden sind". Der See liegt auf 1'578 m, 3,9 km westlich des Schlafplatzes, im Naturpark Gantrisch und in der Moorlandschaft Gurnigel/Gantrisch. ↩