Stand: 19. Oktober 2026

Wildcampen am Sämtisersee

Der Sämtisersee ist ein Karstsee auf 1'208 m in einem Becken aus beweideter Alp, unter der Waldgrenze. Appenzell Innerrhoden büsst niemanden für eine Nacht draussen, aber ein Zelt braucht das Ja des Grundeigentümers, und keine der beiden Alpen am See gibt es bekannt. Betten hat das Berggasthaus Plattenbödeli.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen Campieren geschrieben. Ob eine einzelne Nacht darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen und Biwakieren.

Wildcampen am Sämtisersee: ein See in einem Weidebecken

Wildcampen am Sämtisersee ist eine Frage nach Alpboden. Der See liegt auf 1'208 m im Bezirk Schwende-Rüte, zwischen Brülisau und dem Fälensee, in einem Becken aus offener Weide, das ringsum von Fichtenwald gesäumt ist. Die Waldgrenze liegt im Alpstein rund 500 m höher, das ganze Becken liegt also darunter, und im Sommer weidet das Vieh bis ans Ufer.7

Es ist ein Karstsee, und sein Pegel wandert. Das Wasser versickert unterirdisch, einen oberirdischen Abfluss gibt es nicht, und der Pegel steigt und fällt übers Jahr stark. An beiden Enden liegen die Ebenen über weite Teile nur 0 bis 3 m über dem Wasser: Das ist das Hochwasserbett des Sees, und die Landeskarte zeichnet auf der Südwestebene Sumpf. Ein Zelt gehört mindestens 5 m über das Wasser.7

Zwei Alpen teilen sich das Ufer. Die Südwestebene ist die Alp Sämtis, Nr. 100 im kantonalen Alpkataster; das Nordostende, Seewees, gehört zur Alp Soll, Nr. 105. Beide liegen in der Sömmerungsgebietszone. Der Kanton zählt den Sämtisersee zu den Orten im Alpstein, an denen wild campiert wird, zusammen mit Seealp, Saxerlücke, Bollenwees und Kamor, und Appenzellerland Tourismus schreibt "Der Alpstein ist weder ein Zelt- noch ein Campingplatz. Wildes Zelten ist nicht erlaubt". Dieser Satz stammt vom Tourismusbüro und ist keine Norm.68

Warum die Nachbarseen anders ausfallen. Am Fälensee lässt der Pächter der Fälenalp offen zelten, und am Seealpsee gibt es einen Senn, den man fragen kann. Am Sämtisersee gibt keine der beiden Alpen ein Ja bekannt.

Das Recht: das Ja des Grundeigentümers, und keine Busse

Appenzell Innerrhoden regelt das Zelt ausserhalb eines Campingplatzes in einem einzigen Absatz seiner Campingverordnung von 1973:

"Das gelegentliche Aufstellen von einzelnen Wohnwagen und Zelten ausserhalb bewilligter Campingplätze darf die Dauer eines Monats pro Jahr nicht überschreiten und ist an die Zustimmung des betreffenden Grundeigentümers gebunden. Besondere Erlasse der Bezirksbehörden zur Wahrung öffentlicher Interessen bleiben vorbehalten."Campingverordnung des Kantons Appenzell Innerrhoden (GS 935.610), Art. 4.

Das Zelt braucht das Ja des Eigentümers, ab der ersten Nacht. Der Artikel regelt das Aufstellen eines Zeltes. Ein Biwaksack ohne Zelt stellt nichts auf und fällt nach dem Wortlaut nicht darunter; entschieden hat das niemand. Behandle einen Biwaksack wie ein Zelt und frag.1

Streng gelesen ist das Ja nötig, aber nicht genug. Art. 6 Abs. 3 wendet die Ausschlüsse für Campingzonen aus Abs. 2 sinngemäss auf Art. 4 an. Abs. 2 lit. d schliesst Campingzonen aus "in Gebieten, denen aus Gründen des Natur- oder Heimatschutzes ein besonderer Wert zukommt", und das ganze Becken liegt im Bundesinventar BLN Objekt 1612 Säntisgebiet. Am Nordostende verzeichnet die kantonale Gefahrenhinweiskarte zudem Überschwemmung, damit kommt lit. b ins Spiel, "in Gefahrengebieten von Überschwemmungen, von Steinschlag und dergleichen"; die Südwestebene trägt nur einen Lawinenhinweis, eine Sache des Winters. Eine Sanktion steht hinter keinem dieser Punkte.156

Eine Busse gibt es nicht. Die Strafbestimmungen, Art. 11 bis 15, wurden am 31. Oktober 2005 aufgehoben, und die kantonale Ordnungsbussenverordnung (VOB, GS 311.010) kennt keinen Camping-, Zelt- oder Biwaktatbestand. Der Bezirk Schwende-Rüte hat weder ein Polizeireglement noch ein Campingreglement, der Vorbehalt in Art. 4 für Erlasse der Bezirksbehörden ist hier also nicht genutzt. Der Kanton will das ändern: Biwakieren soll künftig nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis der Grundeigentümerschaften erlaubt sein, und auf seiner Seite steht "Die diesbezügliche gesetzliche Grundlage ist momentan nicht vorhanden".128

Gehen ist frei, Übernachten nicht. Art. 699 ZGB erlaubt dir, über die Weide zu gehen; ein Recht zum Übernachten gibt er nicht, und wer Nein sagt, hat Art. 641 Abs. 2 ZGB hinter sich. Das eine Delikt, das hier jemand mit Zelt realistischerweise begeht, ist Littering, und das bestraft Appenzell.52

Was nicht ins Becken reicht: der Moorbeschluss und Marwees

Das einzige Gebietsverbot des Kantons liegt anderswo. Der Beschluss über die Moorlandschaften Schwägalp und Fähnerenspitz (GS 454.001) sagt in Art. 5 Abs. 4: "Das Campieren ist verboten." Das ist das einzige gebietsbezogene Campierverbot in Appenzell Innerrhoden, und es gilt innerhalb seiner zwei Perimeter. Keiner davon reicht ins Becken von Sämtis.4

Das Wildruhegebiet Marwees endet rund 2 km westsüdwestlich. Die Wildruheverordnung (GS 922.012), in Kraft seit 1. Juli 2025, schafft drei Gebiete: Chalberer, Marwees und Brugger Wald. Marwees reicht vom Grat der Marwees ostwärts bis zur Bogartenlücke und zum Stiefel, und sein Ostrand folgt dem Weg über den Bogarten, rund 2 km westsüdwestlich des Platzes und rund 2,3 km vom See. Chalberer und Brugger Wald liegen weiter weg. Die Grenzen sind nur auf den Karten im Anhang der Verordnung gezeichnet; die Bundeskarte der Wildruhezonen führt keine Appenzeller Zone.3

Selbst drinnen hat sie keine Campingregel. Die Verordnung gilt nur in den Ruhezeiten, die frühestens am 15. Dezember beginnen und spätestens am 30. Juni enden (Art. 3 Abs. 2). Dann bleibst du auf markierten Wegen und Routen, Hunde gehören an die Leine, und die Jagd ruht (Art. 4 und 5). Ein Verstoss wird mit Busse bestraft, deren Höhe die Verordnung nicht festlegt (Art. 10).3

Die Ebenen des Bundes. Das eidgenössische Jagdbanngebiet Säntis, in dem ein Zelt rundweg verboten ist, beginnt rund 5,2 km westlich des Platzes. Keine eidgenössische Wildruhezone, kein Moor, keine Aue, kein Amphibienlaichgebiet, keine Trockenwiese und kein Waldreservat liegt am See oder an einem der beiden Plätze. Das Landschaftsinventar bindet nach Art. 6 NHG die Behörden und setzt Campierenden keine Regel; sein Gewicht kommt hier über Art. 6 Abs. 2 lit. d der Campingverordnung. Keiner der beiden Plätze liegt in einer kantonalen Naturschutzzone oder einer Grundwasserschutzzone, und das Pflanzenschutzgebiet deckt den Hang der Sigel nordwestlich des Sees, nicht die Ebenen.564

Wie eine Nacht gehen könnte: ein Ja, und die richtige Ebene

Was fehlt, ist ein Ja, und zwar ein persönliches. Das ist beweidete Alp unter der Waldgrenze, und keine Alp am See hat eine stehende Regelung für Zelte. Mit dem Ja der Alp für ein Zelt und eine Nacht ist die Nacht nach Art. 4 zulässig, die strenge Lesart von Art. 6 Abs. 3 bleibt im Hintergrund.19

Wo du mit einem Ja stehst: auf der Ebene der Alp Sämtis. Um WGS84 47.268561 / 9.449568 (LV95 2'752'163 / 1'237'245), auf 1'216 m, ist die Weide am Südwestende fast eben, 2 bis 3 Grad, und liegt rund 8 m über dem See, rund 440 m vom kartierten Ufer. Der Sämtiserbach mäandriert 40 bis 60 m nördlich, der Alpweg mit dem markierten Wanderweg führt 58 m westlich vorbei, und das nächste Gebäude, ein Alpstall, steht 98 m entfernt. 20 bis 60 m ostsüdöstlich liegt eine etwas nassere Stelle: Stell das Zelt am Punkt oder westlich davon auf, nicht östlich.7

Das Nordostende ist die schwächere Wahl. In Seewees, um 47.273523 / 9.465249, 1'214 m, liegt die offene Weide rund 6 m über dem See, aber sie ist etwa 6 Grad geneigt, liegt 27 m vom Zuflussgraben, 36 m von einem Weg und 85 m von den Gebäuden der Alp Soll, und die Gefahrenkarte verzeichnet dort Überschwemmung.76

Wo nicht. Nicht auf den tiefen Ebenen an beiden Enden, 0 bis 3 m über dem Wasser, die überflutet werden und versumpfen. Nicht auf dem Uferstreifen im Nordwesten mit dem Hauptweg, einer Grillstelle und Bänken. Nicht auf der Terrasse des Plattenbödeli beim Gasthaus und seiner Kapelle, und nicht im Waldgürtel.7

Wen du fragst, bevor du hinläufst. Südwestebene: die Alp Sämtis, deren Betreiber nicht publiziert ist. Frag während der Alpzeit, Juni bis September, persönlich auf der Alp, oder frag im Berggasthaus Plattenbödeli, Manuela und Alois Inauen, +41 71 799 11 52, info@plattenboedeli.ch, an wen du dich wenden musst. Nordostende: Die Alp Soll ist eine Genossenschaftsalp aus 12 Alprechten in Privatbesitz, und die Alprechte Seewees und Brüllenstein bewirtschaften Maria und Meinrad Koch, Alpchäserei Soll, +41 71 794 11 17, +41 79 426 20 24, chaeserei@alpsoll.ch. Ob der Boden von Seewees am See der Genossenschaft gehört, ist nicht öffentlich, frag sie also, wer entscheidet. Eine Gebühr ist für keine der beiden Alpen bekannt.910

Im Herbst ist niemand auf der Alp. Die Alpzeit endet im September, und von Oktober bis Juni ist niemand vor Ort, den du fragen könntest. Verwechsle die Alp Sämtis nicht mit der Alp Rheintaler Sämtis, einer eigenen Alp rund 1,2 km weiter südwestlich Richtung Bollenwees.9

Wo du ohne Ja schläfst

  • Berggasthaus Plattenbödeli, Plattenbödeli 1, 9058 Brülisau, rund 860 m nordöstlich des Platzes, +41 71 799 11 52. Täglich offen von Anfang Mai bis 1. November; im Winter täglich vom 26. Dezember bis Anfang Januar, danach an den Wochenenden im Januar, Februar und April, mit Übernachtung am Freitag und Samstag. Betten gibt es in der Regel nur mit Abendessen.10
  • Alp Rheintaler Sämtis, Agnes und Albert Gmünder, rund 1,2 km südwestlich Richtung Bollenwees: Betten auf der Alp von Juni bis September, +41 78 609 66 43 oder +41 79 828 90 48.9
  • Alp Soll, Brüllenstein, Familie Koch: 12 Plätze auf der Alp von Juni bis September, CHF 59 für Erwachsene mit Frühstück, +41 71 794 11 17.9
  • Der Fälensee, der nächste See im Südwesten, wo der Pächter der Fälenalp eine stehende Regelung für Zelte hat: Wildcampen am Fälensee. Wie die Regeln zusammenspielen: der Überblick Alpstein und der Überblick Schweiz.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall, wo du wirklich draussen schlafen darfst, und am Sämtisersee heisst das: ein Zelt auf der Ebene der Alp Sämtis mit dem Ja der Alp. Kein Feuer am Platz: Die Grillstelle am Nordwestufer ist ein Tagesplatz am Hauptweg. Und alles, was du hinträgst, nimmst du wieder mit, denn Abfall macht aus einer geduldeten Nacht eine Beschwerde.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Oktober 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.

Die Einschätzung stützt sich auf die kantonale Campingverordnung, auf den Alpkataster und auf das, was die Alpen und das Gasthaus publizieren. Wem die Parzellen der Alp Sämtis und der Boden von Seewees gehören, ist nicht öffentlich, und keine publizierte Quelle hält fest, dass eine Alp zu einem Zelt am See Ja oder Nein gesagt hätte. Für den See ist kein Hochwasserstand publiziert, die 5 Meter über dem Wasser sind also eine Reserve und keine gemessene Linie. Die Grenze von Marwees ist von den Karten im Anhang der Verordnung abgelesen, auf rund 50 Meter genau, was bei 2 Kilometern keine Rolle spielt. Alle Distanzen und Koordinaten stammen aus amtlichen Geodaten, so genau wie diese Daten und nicht wie eine Markierung im Gelände. Saisons, Preise und Kontakte stammen von ihren Herausgebern, Stand Oktober 2026, und können sich ändern. Bei den Alpen, beim Gasthaus, beim Bezirk und beim Kanton wurde niemand angefragt. Prüf vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst, hol die Zustimmung des Grundeigentümers ein und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und dessen Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Textes getroffen werden, und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen am Sämtisersee erlaubt?
Nicht ohne das Ja der Alp. Der See liegt in einem Becken aus beweideter Alp unter der Waldgrenze, im Bezirk Schwende-Rüte, Appenzell Innerrhoden. Art. 4 der kantonalen Campingverordnung (GS 935.610) erlaubt das gelegentliche einzelne Zelt ausserhalb von Campingplätzen nur mit der Zustimmung des betreffenden Grundeigentümers, und weder die Alp Sämtis noch die Alp Soll gibt eine solche Zustimmung bekannt. Art. 6 Abs. 3 wendet zudem den Ausschluss von Gebieten mit besonderem Naturwert auf diesen Weg an, und das Becken liegt im Bundesinventar BLN Objekt 1612. Eine Busse gibt es nicht. Mit einem Ja im Einzelfall ist der Platz die Ebene der Alp Sämtis bei 47.268561 / 9.449568, 1'216 m.
Gibt es eine Busse fürs Campieren am Sämtisersee?
Nein. Die Strafartikel der Campingverordnung, Art. 11 bis 15, wurden am 31. Oktober 2005 aufgehoben, die kantonale Ordnungsbussenverordnung (VOB, GS 311.010) kennt keinen Campingtatbestand, und der Bezirk Schwende-Rüte hat weder ein Polizei- noch ein Campingreglement. Das eidgenössische Jagdbanngebiet Säntis, in dem ein Zelt verboten ist, beginnt rund 5,2 km westlich. Kosten kann dich anderes Verhalten, allen voran Littering. Und der Grundeigentümer kann dich jederzeit wegschicken: Das Zivilgesetzbuch lässt dich über die Weide gehen, nicht dort übernachten.
Wen frage ich am Sämtisersee um Erlaubnis?
Die Alp, der der Boden gehört, und das hängt vom Ende des Sees ab. Die Südwestebene ist die Alp Sämtis, deren Betreiber nicht publiziert ist: Frag in der Alpzeit, Juni bis September, auf der Alp, oder frag im Berggasthaus Plattenbödeli, +41 71 799 11 52, an wen du dich wenden musst. Das Nordostende, Seewees, gehört zur Alp Soll, einer Genossenschaft aus 12 privaten Alprechten; Maria und Meinrad Koch bewirtschaften das Alprecht Seewees, +41 71 794 11 17, chaeserei@alpsoll.ch, und können dir sagen, wer entscheidet. Eine Gebühr ist nicht bekannt. Von Oktober bis Juni ist niemand auf den Alpen.
Gilt am Sämtisersee das Wildruhegebiet Marwees oder ein Moorschutzbeschluss?
Nein. Die Wildruheverordnung (GS 922.012) schafft drei Gebiete, Chalberer, Marwees und Brugger Wald. Das nächste, Marwees, endet am Weg über den Bogarten zwischen Bogartenlücke und Stiefel, rund 2 km westsüdwestlich des Platzes am Südwestende, und selbst drinnen hat die Verordnung keine Campingregel: Sie hält Wandernde in den Ruhezeiten auf markierten Wegen und Hunde an der Leine, höchstens vom 15. Dezember bis 30. Juni. Das einzige Gebietsverbot für Campieren im Kanton, Art. 5 Abs. 4 des Beschlusses über die Moorlandschaften Schwägalp und Fähnerenspitz (GS 454.001), reicht nicht ins Becken.
Warum lautet die Einschätzung "Nicht erlaubt" und nicht "Verboten"?
Weil keine Norm die Nacht verbietet und niemand Ja gesagt hat. Appenzell Innerrhoden kennt keine Campingbusse, und keine Verbotszone deckt den See. Aber das ganze Becken ist bewirtschaftete Weide unter der Waldgrenze, ein Zelt braucht nach Art. 4 der Campingverordnung die Zustimmung des Grundeigentümers, und keine der beiden Alpen gibt ein stehendes Ja bekannt. Am Fälensee lässt der Pächter der Fälenalp offen zelten, und am Seealpsee gibt es einen Senn, den man fragen kann. Sagt die Alp Sämtis oder die Familie Koch Ja zu einem Zelt für eine Nacht, wird die Antwort für diese Nacht zu "Kommt darauf an", mit der strengen Lesart von Art. 6 Abs. 3 im Hintergrund.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Kanton Appenzell Innerrhoden, amtliche Gesetzessammlung, am 19. Oktober 2026 gelesen. Campingverordnung (GS 935.610) vom 12. Juni 1973, Fassung in Kraft seit 1. Januar 2013. Art. 4 "Camping ausserhalb von Campingplätzen": "Das gelegentliche Aufstellen von einzelnen Wohnwagen und Zelten ausserhalb bewilligter Campingplätze darf die Dauer eines Monats pro Jahr nicht überschreiten und ist an die Zustimmung des betreffenden Grundeigentümers gebunden. Besondere Erlasse der Bezirksbehörden zur Wahrung öffentlicher Interessen bleiben vorbehalten." Art. 6 Abs. 2 lit. b: "in Gefahrengebieten von Überschwemmungen, von Steinschlag und dergleichen"; lit. d: "in Gebieten, denen aus Gründen des Natur- oder Heimatschutzes ein besonderer Wert zukommt". Art. 6 Abs. 3: "Die Bestimmungen von Abs. 2 dieses Artikels sind sinngemäss auf Art. 4 dieser Verordnung anzuwenden." Art. 11 bis 15, die Strafbestimmungen, am 31. Oktober 2005 aufgehoben, wie in der Änderungstabelle der Verordnung vermerkt. ai.clex.ch (Campingverordnung). ↩
  2. Verordnung über die Ordnungsbussen (VOB, GS 311.010), Fassung in Kraft seit 1. Juli 2025: kein Posten zu Campieren, Zelt oder Biwak in ihrer Bussenliste. Littering ist nach Art. 7 des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes (GS 311.000) strafbar. Bezirk Schwende-Rüte, publizierte Dokumente am 19. Oktober 2026 gelesen: Organisations- und Gebührenreglemente, Videoüberwachung, Merkblätter zu Funken, Parkplatz und Bäumen, Formulare und Jahresberichte; kein Polizeireglement und kein Campingreglement, der Vorbehalt in Art. 4 der Campingverordnung für Erlasse der Bezirksbehörden ist also nicht genutzt. ai.clex.ch (VOB), schwende-ruete.ch. ↩
  3. Wildruheverordnung (WRV, GS 922.012) vom 31. März 2025, in Kraft seit 1. Juli 2025, Karten im Anhang 1, Stand 2. Februar 2026. Art. 2: Die Grenzen richten sich nach den Karten im Anhang. Art. 3 Abs. 2: "Die Ruhezeiten beginnen frühestens am 15. Dezember und enden spätestens am 30. Juni des Folgejahrs." Art. 4: in den Ruhezeiten nur auf offiziell beschilderten Wanderwegen und offiziellen Routen; Art. 5: Leinenpflicht für Hunde, Jagdverbot; Art. 10: "Der Verstoss gegen Bestimmungen dieser Verordnung oder Vorschriften der Standeskommission sowie gestützt darauf erlassene Verfügungen wird mit Busse bestraft." Die Verordnung nennt keinen Betrag und enthält keine Campingregel. Jagdgesetz (JaG, GS 922.000), Art. 3bis Abs. 2: die drei Gebiete Chalberer, Marwees und Brugger Wald. Marwees auf der Karte im Anhang: vom Grat der Marwees, LV95 2'748'733 / 1'236'351, ostwärts bis zur Bogartenlücke, 2'750'217 / 1'236'849, und zum Stiefel, 2'750'344 / 1'235'959, der Ostrand entlang dem Weg über den Bogarten bei etwa E 2'750'400; die nächste Grenze liegt rund 2 km westsüdwestlich des Platzes auf der Alp Sämtis und rund 2,3 km vom See. Die Bundesebene der Wildruhezonen führt keine Zone von Appenzell Innerrhoden. ai.clex.ch (WRV), Karten im Anhang (PDF), ai.clex.ch (JaG). ↩
  4. Standeskommissionsbeschluss über die Moorlandschaften Schwägalp und Fähnerenspitz (GS 454.001), Art. 5 Abs. 4: "Das Campieren ist verboten." Art. 24: Widerhandlungen werden mit Busse bestraft. Er gilt innerhalb seiner zwei Perimeter, von denen keiner ins Becken von Sämtis reicht; die kantonalen Ebenen der Moorlandschaften liefern am See und an beiden Plätzen nichts. Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV, GS 450.010), Fassung in Kraft seit 1. April 2026: Naturschutzzonen (Art. 9 und 10) verbieten Terrainveränderungen und Ablagerungen, Pflanzenschutzgebiete (Art. 19) das Pflücken; keine hat eine Campingregel, und keine liegt an den Plätzen. ai.clex.ch (Moorlandschaften), ai.clex.ch (NHV). ↩
  5. Amtliche Geodaten des Bundes, am 19. Oktober 2026 abgefragt am See, LV95 2'752'821 / 1'237'531 (WGS84 47.27098 / 9.45836), und an beiden Plätzen, alle in Schwende-Rüte. BLN Objekt 1612 Säntisgebiet an allen drei Punkten. Kein eidgenössisches Jagdbanngebiet: Das Banngebiet Säntis, Nr. 16, beginnt rund 5,2 km westlich des Platzes am Südwestende. Keine eidgenössische Wildruhezone, kein Park, keine Aue, kein Flach- oder Hochmoor, keine Moorlandschaft, kein Amphibienlaichgebiet, keine Trockenwiese, kein Ramsar- oder Smaragdgebiet, kein Waldreservat und kein militärisches Gebiet. Art. 6 NHG: Das Inventar bindet Bund und Kantone bei ihren Aufgaben, nicht Besuchende. Art. 699 Abs. 1 ZGB: Zutritt zu Wald und Weide; Art. 641 Abs. 2 ZGB: Der Eigentümer kann ungerechtfertigte Einwirkungen abwehren. map.geo.admin.ch (BLN), NHG, fedlex, ZGB, fedlex. ↩
  6. Kantonale Geodaten von Appenzell Innerrhoden auf geoportal.ch und Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, am 19. Oktober 2026 gelesen. Alpkataster: der Platz im Südwesten auf der Alp Sämtis, Nr. 100; der Platz im Nordosten auf der Alp Soll, Nr. 105. Zonenplan: Sömmerungsgebietszone S, rechtskräftig seit 11. August 2008, ohne Überlagerung; der See ist Gewässer. Gefahrenhinweiskarte: Lawine am Platz im Südwesten, Lawine und Wasser am Platz im Nordosten. Keine Grundwasserschutzzone an einem der beiden Plätze. Kantonale Naturschutzflächen: nur eine Fläche rund 1,2 km nordwestlich auf der Alp Sigel; das Pflanzenschutzgebiet deckt den Hang von Sigel und Chrutzug nordwestlich des Sees. Parzelle 1181 (Platz Alp Sämtis), 50,4 ha: nur Sömmerungsgebiet, Wald und Gewässer. Parzelle 1154 (Seewees), 130,6 ha: die nächste Naturschutzzone 884 m nordöstlich, auf der Seite der Lawannen. Die Auszüge nennen keinen Eigentümer. geoportal.ch (AI), ÖREB-Auszug, Parzelle 1181, Parzelle 1154. ↩
  7. Gelände und Boden am See, aus swissALTI3D (2 m, 2026), SWISSIMAGE-Luftbildern, der Landeskarte 1:25'000 und OpenStreetMap, am 19. Oktober 2026 gelesen. See: Wasserspiegel 1'208,3 m, unterirdisch versickernd ohne oberirdischen Abfluss; die Landeskarte zeichnet auf der Südwestebene eine Sumpfsignatur, und beide Endebenen liegen über weite Teile 0 bis 3 m über dem Wasser. Platz im Südwesten, LV95 2'752'163 / 1'237'245, WGS84 47.268561 / 9.449568, 1'216,2 m: mittlere Neigung 2,3 Grad im Umkreis von 30 m, 7,9 m über dem Wasserspiegel, 439 m vom kartierten Ufer, 41 m vom Sämtiserbach, 58 m vom Alpweg mit dem markierten Wanderweg, 98 m von einem Alpstall, rund 857 m südwestlich des Berggasthauses Plattenbödeli; offene beweidete Weide, eine nassere Stelle 20 bis 60 m ostsüdöstlich. Platz im Nordosten, LV95 2'753'335 / 1'237'827, WGS84 47.273523 / 9.465249, 1'214,1 m: mittlere Neigung 5,9 Grad, 5,8 m über dem Wasserspiegel, 216 m vom Ufer, 27 m vom Zuflussgraben, 36 m von einem Weg, 85 m von den Gebäuden der Alp Soll in Seewees. Nordwestufer: der Hauptweg, eine Grillstelle und Bänke. Die Waldgrenze liegt im Alpstein rund 500 m über dem Becken. map.geo.admin.ch. ↩
  8. Kanton Appenzell Innerrhoden, Tourismuspolitik, Seite zur Massnahme B4, am 19. Oktober 2026 gelesen: Die Standeskommission bevorzugt eine klare Regelung mit einem grundsätzlichen Verbot, Biwakieren soll künftig nur noch unter bestimmten Bedingungen und mit ausdrücklicher Erlaubnis der Grundeigentümerschaften erlaubt sein; "Die diesbezügliche gesetzliche Grundlage ist momentan nicht vorhanden". Bericht B4 vom Juni 2025 (AI 840.02-3-1307066), Ziff. 7.1: "Vor allem in den Gebieten Seealp, Saxerlücke, Sämtisersee, Bollenwees und Kamor wird wild campiert." Appenzellerland Tourismus, "Zelten und Camping": "Der Alpstein ist weder ein Zelt- noch ein Campingplatz. Wildes Zelten ist nicht erlaubt"; ein Satz des Tourismusbüros, keine Norm. ai.ch, Massnahme B4, appenzell.ch, Zelten und Camping. ↩
  9. Alp Soll, Seite zur Geschichte, am 19. Oktober 2026 gelesen: "Die Alp Soll besteht als Genossenschaftsalp aus zwölf Alprechten." "Die Alprechte Seewees und Brüllenstein bewirtschaften Maria und Meinrad Koch seit dem Jahre 1979 respektive 2000." Alpchäserei Soll, Maria und Meinrad Koch, Lehnstrasse 57, 9050 Appenzell, +41 71 794 11 17, +41 79 426 20 24, chaeserei@alpsoll.ch. Appenzellerland Tourismus, "Übernachten auf der Alp": Alp Soll Brüllenstein, 12 Plätze, Erwachsene CHF 59 mit Frühstück, offen Juni bis September; Alp Rheintaler Sämtis, Agnes und Albert Gmünder, Loch 157, 9126 Necker, +41 78 609 66 43, +41 79 828 90 48, offen Juni bis September. Die Alp Rheintaler Sämtis ist eine eigene Alp rund 1,2 km südwestlich der Alp Sämtis, Richtung Bollenwees. Für die Alp Sämtis ist kein Betreiber und kein Kontakt publiziert, und für keine der beiden Alpen am See ist eine Gebühr oder eine stehende Zustimmung für Zelte publiziert. alpsoll.ch, Geschichte, appenzell.ch, Übernachten auf der Alp. ↩
  10. Berggasthaus Plattenbödeli, Manuela und Alois Inauen, Plattenbödeli 1, 9058 Brülisau, +41 71 799 11 52, info@plattenboedeli.ch, am 19. Oktober 2026 gelesen. Öffnungszeiten: "Unsere Sommersaison dauert von Anfang Mai bis und mit 1.Nov." In dieser Zeit täglich offen; im Winter täglich vom 26. Dezember bis Anfang Januar, danach an den Wochenenden im Januar, Februar und April, mit Übernachtung am Freitag und Samstag. Fragen: "Wir vergeben unsere Übernachtungsplätze grundsätzlich nur in Verbindung mit Abendessen." plattenboedeli.ch, Öffnungszeiten, plattenboedeli.ch, Fragen. ↩