Stand: 8. Oktober 2026

Wildcampen auf dem Piz Mitgel

Der Piz Mitgel, 3'158 m, ist ein Felsgipfel über Savognin, auf dem sich drei Gemeinden treffen. Ein Zelt auf dem Gipfel ist verboten: Er ist öffentlicher Grund von Filisur, und dort ist Campieren nur auf bezeichneten Plätzen erlaubt. Auf der Savogniner Seite ist eine Nacht heute legal.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen und Biwakieren.

Wildcampen auf dem Piz Mitgel: Der Gipfel ist öffentlicher Grund von Filisur

Auf dem Piz Mitgel treffen sich drei Gemeinden. Die Gemeindegrenze läuft über den Gipfel: Der Gipfelpunkt auf 3'158 m liegt auf Boden von Bergün Filisur, Surses beginnt auf derselben Linie gegen Südwesten, und Albula/Alvra beginnt 230 m nördlich. Die Seite von Bergün Filisur war bis zur Fusion von 2018 die Gemeinde Filisur. Der Fusionsvertrag lässt das bisherige Recht jeder früheren Gemeinde auf ihrem alten Gebiet in Kraft, bis die neue Gemeinde es ersetzt, und Bergün Filisur hat die Polizeiordnung von Filisur nicht ersetzt. 1 2

Diese Ordnung vom 30. März 1967 regelt das Campieren auf öffentlichem Grund. Ihr Art. 21 lautet: 2

Auf öffentlichem Grund sind das Campieren und das Aufstellen von Wohnwagen nur auf den vom Gemeindevorstand bezeichneten Plätzen zulässig.

Nach Art. 43 kann der Gemeindevorstand Verstösse mit Bussen bis CHF 2'000 ahnden, und nach Art. 44 kann die Polizei bis CHF 20 an Ort und Stelle einziehen, wenn der Fehlbare einverstanden ist. Einen Platz zum Campieren hat die Gemeinde am Berg nicht bezeichnet. 2

Der Gipfel ist öffentlicher Grund. Er liegt auf der Parzelle 2758 von Bergün Filisur, 24,5 km² Berggebiet. Die Eigentumsbereinigung, die die Gemeindeversammlung am 26. August 2020 genehmigt hat, führt sie unter den Parzellen der früheren Gemeinde Filisur auf, die seit 1986 je zur Hälfte der politischen Gemeinde und der Bürgergemeinde gehören. Am Gipfel verknüpft der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen die Zone mit dem Baugesetz Filisur. Dieses Baugesetz fügt kein eigenes Zeltverbot hinzu; es erlaubt dem Gemeindevorstand, vorübergehende Zeltlager ausserhalb der Campingzone zu bewilligen (Art. 55 Abs. 4). 3

Ein Zelt ist Campieren; ein blosser Biwaksack wird nicht genannt. Art. 21 spricht von "Campieren", und ein Zelt, das für die Nacht aufgestellt wird, ist Campieren im gewöhnlichen Sinn des Wortes. Biwakieren oder Draussenschlafen erwähnt der Artikel nicht, und kein Entscheid klärt, ob ein Schlafsack ohne Zelt darunterfällt. Plane nicht mit dieser Lücke. Auf dem Gipfel stellt sich die Frage praktisch nicht: Im Umkreis von 30 m um den höchsten Punkt ist das Gelände im Median 56 Grad steil, und auf diesem Klotz legt sich niemand hin. 1 2

Die Nordseite: Albula/Alvra erlaubt Zelte nur auf bezeichneten Plätzen

Nördlich des Gipfels gehört der Boden zu Albula/Alvra; es ist früheres Gemeindegebiet von Tiefencastel. Das Polizeigesetz von Albula/Alvra von 2017 ist im Wortlaut strenger als die Ordnung von Filisur. Art. 20 Abs. 1: "Das Campieren sowie das Aufstellen von Zelten und bewohnten Wohnwagen ist nur auf bezeichneten Plätzen zulässig." Abs. 2 erlaubt der Gemeinde, Pfadi- und Ferienlagern mit Bewilligung Plätze zuzuweisen. 4

Die Busse ist fix. Die Ordnungsbussenliste von Albula/Alvra setzt für "Campieren auf öffentlichem Grund ausserhalb der von den Behörden bezeichneten Stellen" CHF 100 fest, zahlbar an Ort und Stelle. Im ordentlichen Verfahren erlaubt das Polizeigesetz Bussen bis CHF 5'000 (Art. 35). Die Grenze verläuft 230 m nördlich des Gipfels und weniger als 100 m nördlich des Geröllsattels, der weiter unten beschrieben ist. 1 4

Die Savogniner Seite: Heute verbietet keine Regel eine Nacht

Südlich und westlich des Gipfels liegt Surses, auf dem Gebiet der früheren Gemeinden Savognin und Tinizong-Rona. Surses hat kein Polizeigesetz: Die Gemeindeversammlung hat den Entwurf am 7. April 2025 abgelehnt. Auf diesem Gebiet gelten noch die alten Baugesetze. Art. 34 Abs. 5 des Baugesetzes von Savognin erlaubt dem Gemeindevorstand, vorübergehende Zeltlager ausserhalb der Campingzone zu bewilligen, und verbietet dort Wohnwagen zu Wohnzwecken; Art. 59 Abs. 4 des Baugesetzes von Tinizong-Rona enthält dieselbe Regel für Zeltlager auf Romanisch. Keines der beiden verbietet ein einzelnes Zelt für eine Nacht. 5 6

Ein Verbot kommt, aber es ist nicht in Kraft. Das neue Baugesetz von Surses, das die Gemeindeversammlung am 9. März 2026 beschlossen hat, verbietet das Campieren ausserhalb der Zonen, in denen es erlaubt ist (Art. 14). Nach seinem Art. 98 tritt es erst mit der Genehmigung durch die Bündner Regierung in Kraft. Am 8. Oktober 2026 nennen die Katasterauszüge am Sattel und am Gipfel noch die alten Erlasse von Savognin, Tinizong-Rona und Filisur, und die Planungsseite der Gemeinde endet bei der Beschwerdefrist, die am 17. April 2026 begann. Frag vor der Tour bei Surses nach: +41 81 659 11 60, info@surses.ch. 5 6

Eine Bedingung aus dem Flurgesetz. Das Alp-, Weide- und Flurgesetz von Surses verbietet vom 1. Mai bis 31. Oktober, fremdes Landwirtschaftsland zu betreten (Art. 6 Abs. 2, für die Alpen anwendbar über Art. 19). Es schützt Gras und Kulturen während der Vegetationszeit. Halte dich auf den beweideten Terrassen an die Wege und an Boden, den das Vieh schon abgeweidet hat; ab dem 1. November gilt die Regel nicht mehr. 6

Der Parc Ela bittet, nicht zu campieren. Der Piz Mitgel liegt im Parc Ela, einem regionalen Naturpark ohne Kernzone. Auf seiner Seite mit Verhaltenstipps für den Sommer schreibt der Parkverein, freies Campieren auf Gemeindegebiet sei verboten und er unterstütze freies Campieren und Biwakieren nicht. Kein Erlass von Surses enthält dieses Verbot heute, aber es ist die klare Bitte des Parks: Wenn du auf der Savogniner Seite campierst, bleib bei einer einzigen, ruhigen Nacht. 9

Wo eine Nacht am Piz Mitgel geht

Der empfohlene Platz: Colm da Betschs, 2'436 m. Bei 46.60752, 9.63762 (LV95 2'768'449 / 1'164'167) liegt offenes, trockenes Gras mit vereinzelten Steinen, rund 4 Grad geneigt, 1 km südwestlich des Gipfels und 722 m tiefer, weit über dem Wald. Der Platz liegt auf früherem Gemeindegebiet von Savognin, 1,4 km vom Jagdbanngebiet Piz Ela entfernt, und es ist derselbe, den der Artikel über Savognin empfiehlt. 1 6

Der Südsporn, 2'519 m. Bei 46.60700, 9.64667 (LV95 2'769'143 / 1'164'129) ist der Rücken eines breiten Grassporns rund 3 Grad geneigt, 806 m südlich des Gipfels und 639 m tiefer. Er fällt nach Süden sanft ab und steigt gegen den Berg sanft an. Es ist Weideland auf früherem Gemeindegebiet von Tinizong-Rona, 779 m von der Grenze des Jagdbanngebiets im Ostsüdosten. 1 6

Nur für ein hartes Biwak: der Nordwestsattel, 2'981 m. Bei 46.61587, 9.64408 (LV95 2'768'917 / 1'165'109), 262 m nordwestlich des Gipfels und 176 m tiefer, liegt ein kleiner Fleck aus feinem Geröll mit 2,6 Grad Neigung. Gegen Osten steigt der Boden sanft zum Gipfelgrat an, gegen Norden zu einem Buckel rund 100 m entfernt, und gegen Westen fällt er steil ab. Der Platz ist exponiert, ohne Wasser, und im Oktober kann schon Schnee liegen. Albula/Alvra beginnt weniger als 100 m nördlich: Bleib auf der Südseite des Sattels. 1 4

Nicht auf die ebene Stelle östlich des Gipfels. Der flache Boden auf rund 2'486 m auf der Seite von Filisur ist ein kleiner Bergsee, und die ganze Ostseite ist öffentlicher Grund von Filisur unter Art. 21. Der Klettersteig ist wegen Steinschlag bis auf Weiteres geschlossen, und seine Seile wurden teilweise entfernt; zähl nicht auf ihn als Aufstieg. 1 9

Der Lai Tigiel, das Jagdbanngebiet und die Ela-Hütte

Das eidgenössische Jagdbanngebiet Piz Ela beginnt 1'092 m ostsüdöstlich des Gipfels. Es umfasst den Lai Tigiel und seine Ufer. Darin verbietet VEJ Art. 5 Abs. 1 lit. e das freie Zelten und Campieren, die Ordnungsbusse beträgt CHF 150 nach OBV Anhang 2 Nr. 12005, und eine Ausnahme kann nur der Kanton bewilligen. Keiner der hier empfohlenen Plätze liegt darin. Was am See gilt, steht im Artikel über den Lai Tigiel. 7

Unter Dach: die Ela-Hütte SAC, 2'252 m. Die Sektion Davos des SAC betreibt sie im oberen Val Spadlatscha, rund 3,5 km östlich des Gipfels, auf früherem Gemeindegebiet von Filisur, im teilgeschützten Bereich des Banngebiets. Sie hat 26 Plätze, ist unbewartet und das ganze Jahr offen, und die Reservation ist obligatorisch und nur online möglich; für Fragen erreichst du den Hüttenwart unter +41 78 878 98 41. Erwachsene zahlen CHF 33, SAC-Mitglieder CHF 23. 8

Der Piz Mitgel im Oktober

Es ist Jagdzeit. In Graubünden wird vom 1. Oktober bis 30. November 2026 Niederwild gejagt und vom 5. Oktober bis 8. November Steinwild. Rechne am frühen Morgen mit Jägern auf den Graten und trag etwas Auffälliges. 10

Die Waldbrandgefahr ist erheblich. Die Waldbrandgefahrenkarte des Bundes zeigt für die Region Surses Stufe 3, "Erhebliche Gefahr"; ein kantonales Feuerverbot gilt nicht. Koche auf dem Gaskocher und mach kein Feuer. 1

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Auf der Savogniner Seite lässt dir das Gesetz eine Nacht, und der Park bittet dich, sie ruhig zu halten. Lass nichts zurück, damit es so bleibt.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung wieder, Stand 8. Oktober 2026, gestützt auf die unten verlinkten amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Aussage zur aktuellen Rechtslage.

Das Baugesetz von Surses von 2026 verbietet das Campieren ausserhalb bewilligter Zonen, sobald der Kanton es genehmigt; von diesem Tag an ändert sich auch die Savogniner Seite. Bergün Filisur kann zudem die Polizeiordnung von Filisur von 1967 durch ein neues Polizeigesetz ersetzen. Frag vor der Tour bei den Gemeinden nach und halte dich vor Ort an Signalisationen und Anweisungen. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für das eigene Verhalten und dessen Folgen. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Textes getroffen werden, und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Kann ich auf dem Gipfel des Piz Mitgel wildcampen?
Nicht mit einem Zelt. Der Gipfelpunkt liegt auf früherem Gemeindegebiet von Filisur, auf der Parzelle 2758, die der Gemeinde und der Bürgergemeinde gehört. Art. 21 der Polizei- und Gebührenordnung von Filisur von 1967 erlaubt das Campieren auf öffentlichem Grund nur auf Plätzen, die der Gemeindevorstand bezeichnet; Art. 43 sieht Bussen bis CHF 2'000 vor. Der Gipfel ist zudem ein Felsklotz. 2 3
Wo ist eine Nacht am Piz Mitgel legal?
Auf der Seite von Surses, zum Beispiel auf dem Gras bei Colm da Betschs, 46.60752, 9.63762, 2'436 m. Surses hat kein Polizeigesetz, und die Baugesetze von Savognin und Tinizong-Rona regeln Zeltlager und Wohnwagen, nicht ein einzelnes Zelt. Das Campingverbot im Baugesetz von Surses von 2026 ist noch nicht genehmigt. 5 6
Und ein Biwaksack ohne Zelt?
Der Artikel von Filisur sagt Campieren, jener von Albula/Alvra Campieren und Zelte; keiner nennt das Biwakieren, und kein Entscheid klärt die Frage. Nutz das auf der Seite von Filisur oder Albula/Alvra nicht als Schlupfloch; schlaf stattdessen auf der Seite von Surses. 2 4
Liegt der Piz Mitgel in einem Jagdbanngebiet?
Nein. Das eidgenössische Jagdbanngebiet Piz Ela beginnt 1'092 m ostsüdöstlich des Gipfels und umfasst den Lai Tigiel. Darin verbietet VEJ Art. 5 Abs. 1 lit. e das freie Zelten und Campieren, mit einer Ordnungsbusse von CHF 150 nach OBV Anhang 2 Nr. 12005. 7
Gibt es eine Hütte in der Nähe des Piz Mitgel?
Die Ela-Hütte SAC der Sektion Davos, 2'252 m, rund 3,5 km östlich des Gipfels: 26 Plätze, unbewartet, das ganze Jahr offen, Reservation online obligatorisch, CHF 33 für Erwachsene und CHF 23 für SAC-Mitglieder. 8
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Geodaten des Bundes, 8. Oktober 2026: swissNAMES3D, Gipfel Piz Mitgel, LV95 2'769'113 / 1'164'935, 3'158 m; aktuelle Gemeindegrenzen: Gipfel auf Boden von Bergün Filisur, Surses auf derselben Linie, Albula/Alvra 230 m nördlich; Geschichte der Grenzen: Filisur 2016 bis 2017, Bergün Filisur seit 2018. Gelände aus swissALTI3D (2 m, 2023): Gipfel im Median 56 Grad im Umkreis von 30 m; Nordwestsattel 2,6 Grad; Südsporn rund 3 Grad; Profile durch jeden Punkt; die Ebene auf 2'486 m östlich des Gipfels ist auf dem Luftbild Wasser. Bundesinventare: nur der regionale Naturpark Parc Ela, an keinem dieser Punkte ein eidgenössisches Jagdbanngebiet, eine Wildruhezone oder ein Moor. Waldbrandgefahrenkarte, Region Surses: Stufe 3 seit 24. August 2026; keine kantonale Massnahme in Kraft. Luftbilder © swisstopo. map.geo.admin.ch. ↩
  2. Gemeinde Filisur, Polizei- und Gebührenordnung vom 30. März 1967, Art. 21 "Campieren", Art. 43 Bussen bis CHF 2'000, Art. 44 bis CHF 20 an Ort und Stelle. Fusionsvertrag Bergün/Bravuogn und Filisur, Abschnitt IV Nr. 4: "Bis zur Inkraftsetzung von neuem Recht ist für das Gebiet der bisherigen Gemeinden deren bisheriges Recht anzuwenden." Gesetzessammlung von Bergün Filisur, gelesen am 8. Oktober 2026: kein Polizeigesetz der fusionierten Gemeinde. Polizeiordnung Filisur, Fusionsvertrag, berguenfilisur.ch. ↩
  3. Bergün Filisur, Eigentumsbereinigung, Abschnitt B.I.2, von der Gemeindeversammlung am 26. August 2020 mit 31 zu 0 Stimmen genehmigt (Protokoll, Traktandum 7): Parzelle 2758, Plan 5166, 24'547'630 m², im Miteigentum je zur Hälfte der politischen Gemeinde und der Bürgergemeinde Bergün Filisur. Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, Parzelle 2758 (EGRID CH242294771952), 8. Oktober 2026: übriges Gemeindegebiet und Landschaftsschutzzone am Gipfel, verknüpfter Erlass Baugesetz Filisur; Art. 55 Abs. 4 vorübergehende Zeltlager mit Bewilligung des Gemeindevorstands. Eigentumsbereinigung, Gemeindeversammlung 26.08.2020, ÖREB 2758, Baugesetz Filisur. ↩
  4. Gemeinde Albula/Alvra, Polizeigesetz mit Datum 1. Juli 2017 in der Gesetzessammlung der Gemeinde, Art. 20 Abs. 1 "Das Campieren sowie das Aufstellen von Zelten und bewohnten Wohnwagen ist nur auf bezeichneten Plätzen zulässig", Abs. 2 Zeltlager mit Bewilligung, Art. 35 Bussen bis CHF 5'000. Ordnungsbussenreglement Nr. 2.17: Campieren auf öffentlichem Grund ausserhalb bezeichneter Stellen oder ohne Bewilligung, CHF 100. Polizeigesetz Albula/Alvra, Ordnungsbussenreglement. ↩
  5. Gemeinde Surses: Beschluss der Gemeindeversammlung vom 7. April 2025, mit dem das Polizeigesetz abgelehnt wurde; Planungsseite, Stand nach der Gemeindeversammlung vom 9. März 2026, Beschwerdefrist ab 17. April 2026; Baugesetz Surses in der beschlossenen Fassung, Art. 14 Campieren ausserhalb zugelassener Zonen, Art. 98 Inkrafttreten mit Genehmigung der Regierung. Surses 07.04.2025, Surses 2026, Baugesetz Surses. ↩
  6. Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, Surses Parzelle 4202 (EGRID CH834178399385), 8. Oktober 2026, am Nordwestsattel, und Parzelle 4201 bei Colm da Betschs: verknüpfter Erlass Baugesetz Savognin. Baugesetz Savognin Art. 34 Abs. 5 vorübergehende Zeltlager mit Bewilligung, Wohnwagen zu Wohnzwecken ausserhalb der Campingzone verboten. Lescha da biagier Tinizong-Rona Art. 59 Abs. 4, Zeltlager mit Bewilligung. Alp-, Weide- und Flurgesetz Surses Art. 6 Abs. 2 und Art. 19, Betreten von Landwirtschaftsland vom 1. Mai bis 31. Oktober. ÖREB 4202, ÖREB 4201, Baugesetz Savognin, Lescha da biagier Tinizong-Rona, Flurgesetz Surses. ↩
  7. Eidgenössisches Jagdbanngebiet Nr. 20 Piz Ela: Vollschutz um den Lai Tigiel, nächster Rand 1'092 m vom Gipfel; die Ela-Hütte steht im teilgeschützten Bereich. Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 lit. e; Ordnungsbussenverordnung (OBV), SR 314.11, Anhang 2 Nr. 12005, CHF 150. VEJ, OBV, Piz Ela 20. ↩
  8. SAC Davos, Ela-Hütte, Seite der Betreiberin, gelesen am 8. Oktober 2026: 2'252 m, 26 Plätze, unbewartet, das ganze Jahr offen, Reservationspflicht, keine telefonischen Reservationen, +41 78 878 98 41, Erwachsene CHF 33, SAC-Mitglieder CHF 23 ab 1. November 2024. SAC Davos / Ela-Hütte, Reservation. ↩
  9. Verein Parc Ela, Seite zum Verhalten im Sommer, gelesen am 8. Oktober 2026: "Das freie Campieren auf Gemeindegebiet ist verboten." "Der Verein Parc Ela unterstützt freies Campieren und Biwakieren in der Natur nicht." Tourismus Val Surses, Seite Klettern, gelesen am 8. Oktober 2026, zum Klettersteig Piz Mitgel: "Wegen erhöhter Steinschlaggefahr bleibt der Klettersteig bis auf weiteres geschlossen"; Seile in der Senda Diagonala und der Senda Verticala teilweise entfernt. Parc Ela, Val Surses. ↩
  10. Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, Jagddaten 2026: Niederwild 1. Oktober bis 30. November 2026, Steinwild 5. Oktober bis 8. November 2026. AJF Graubünden. ↩