Wildcampen am Lai Tigiel
Der Lai Tigiel liegt auf 2'462 m unter den Gipfeln des Piz Ela, mit Gras und Steinen am Ufer. Ein kleines Zelt hätte Platz, doch der See liegt im eidgenössischen Jagdbanngebiet: Die Zeltnacht ist verboten. Plane die Ela-Hütte oder einen bewilligten Zeltplatz ein.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Wildcampen am Lai Tigiel: das eidgenössische Zeltverbot
Eine geplante Zeltnacht am Lai Tigiel ist verboten. Der See liegt im Teil mit integralen Schutzbestimmungen des eidgenössischen Jagdbanngebiets Piz Ela, Objekt 20. Die Regel stammt aus dem eidgenössischen Schutzrecht. Sie beruht nicht auf der pauschalen Behauptung, Übernachten draussen sei überall in Graubünden verboten. Das Gebiet schützt Wildtiere und ihren Lebensraum; seine Regeln gelten für Besucher des Sees ebenso wie für Wandernde auf der Durchreise. 1 2
VEJ, SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 lit. e, hält fest:
Das freie Zelten und Campieren ist verboten.
Vorbehalten sind offiziell bewilligte Zeltplätze, und der Kanton kann Ausnahmen bewilligen. Am Ufer des Lai Tigiel gibt es keinen regulären Zeltplatz und keine veröffentlichte allgemeine Ausnahme für Wandernde. Ein kleines Zelt fällt auch dann unter Zelten, wenn du es erst bei Dunkelheit aufstellst und am Morgen wieder einpackst. 2
Die vorgesehene Ordnungsbusse beträgt CHF 150, nach OBV, SR 314.11, Anhang 2 Ziff. 12005. Dieser Eintrag betrifft ausdrücklich freies Zelten und Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten. Das ist die passende Ordnungsbusse, keine erfundene örtliche Pauschale. Für anderes Fehlverhalten können andere Verfahren folgen; die hohen gesetzlichen Strafrahmen, die gelegentlich für Jagddelikte zitiert werden, sind aber nicht die übliche Busse für diese Zeltnacht. 3
Eine Sommerausnahme enthält das Verbot nicht. Auch oberhalb der Baumgrenze gilt die Schutzgebietsregel. Dass andere dort gezeltet haben, ist keine Bewilligung. Ein Besuch des Sees auf einer Bergtour bleibt möglich. Entscheide vor dem Aufstieg, wo du übernachten wirst, statt erst am Abend noch über die Grenze des Schutzgebiets zu verhandeln. 1 2
Das ganze Ufer liegt im Jagdbanngebiet Piz Ela
Der Lai Tigiel liegt bei 46.60523, 9.66380 auf ungefähr 2'462 m. In Schweizer LV95-Koordinaten hat der Seemittelpunkt 2'770'461 / 1'163'969. Er gehört zu Surses, auf dem früheren Gebiet Tinizong-Rona. Der Punkt ist Wasser: Eine flache Höhenmodellzelle bezeichnet dort keinen Zeltplatz. Gras und steiniger Boden am Ufer machen eine Nacht physisch vorstellbar. Deshalb ist die rechtliche Grenze entscheidend. 1 4 10
Der nächste Rand des Jagdbanngebiets liegt 386 m westnordwestlich vom Seemittelpunkt, bei ungefähr LV95 2'770'112 / 1'164'135. Der nächste kartierte Uferrand bleibt noch etwa 320 m innerhalb. Das sind Luftlinienabstände im amtlichen Schutzgebietspolygon, keine Wegbeschreibung. Der erste trockene Uferboden, eine Stelle oberhalb des Wassers und die andere Seeseite liegen weiterhin im selben Schutzgebiet. 1
Beim nächstgelegenen Rand liegt felsiges Berggelände. Eine Linie auf der Karte ist keine vorbereitete trockene Schlafterrasse. Bei schwindendem Tageslicht dorthin zu gehen, um spontan eine Alternative zu finden, ist keine gute Idee. Ein Weg hinaus muss den tatsächlichen Boden und die Regeln dahinter berücksichtigen. Der unten beschriebene Kandidat ausserhalb liegt deutlich weiter westlich und hat eigene Bedingungen. Er ändert das Urteil am Lai Tigiel nicht. 1 6
Parc Ela und das eidgenössische Jagdbanngebiet sind unterschiedliche Festlegungen. Parc Ela ist ein regionaler Naturpark, keine Nationalpark-Kernzone mit einem allgemeinen Zeltverbot. Hier entscheiden der Perimeter des Jagdbanngebiets und der eidgenössische Artikel zusammen. Dass am See keine weitere eidgenössische Moor- oder Wildruhezone liegt, hebt die Schutzregel nicht auf, die bereits alle Ufer erfasst. 1 2
Ein Biwaksack ist keine bestätigte Möglichkeit am See
Der zitierte Satz nennt Zelten und Campieren, nicht ausdrücklich Biwakieren. Schlafsack und aufgestelltes Zelt sind physisch verschieden. Es wäre deshalb ungenau, diesem Satz ein ausdrückliches Verbot jeder denkbaren zeltlosen Nacht zuzuschreiben. Ebenso ungenau wäre es, aus dem fehlenden Wort eine bestätigte Erlaubnis für ein geplantes Biwak am Lai Tigiel abzuleiten. Eine veröffentlichte örtliche Entscheidung oder allgemeine Vereinbarung dafür ist hier nicht nachgewiesen. 2
Dieselbe Verordnung verbietet, Wildtiere zu stören oder zu vertreiben. Licht, Bewegung, Lärm und ein Hund nahe bei Tieren können mit oder ohne Zelt relevant sein. Hunde gehören im Jagdbanngebiet an die Leine. Diese Pflichten klären nicht jede Rechtsfrage rund um einen reglosen Schlafsack. Sie zeigen aber, weshalb das Weglassen des Zelts keine allgemeine Ausnahme vom Wildtierschutz schafft. 2
Für die Planung gilt: Nutze die zeltlose Nacht nicht als Umgehung. Beim kleinen Zelt ist die Antwort klar nein. Ob Campieren hier auch das bewusst geplante Schlafsackbiwak erfasst, ist für diesen Ort nicht geklärt. Die Hütte und der bewilligte Talzeltplatz bieten eine echte Buchungsmöglichkeit, ohne dass deine Übernachtung von einer offenen Auslegung abhängt. 2 8 9
Ein unvorhergesehener Notfall mit gefährlichem Abstieg ist eine andere Frage als eine bewusst eingeplante Seenacht. Trage Ausrüstung für einen Notfall mit, aber behandle einen vorgeschobenen Notfall nicht als vorgängige Zeltbewilligung. Plane Route, Wetterreserve und gebuchten Schlafplatz so, dass der Besuch ohne dieses Argument gelingt. 10
Die aktuellen Surses-Regeln und die laufende Änderung
Die Seeparzelle hat die Nummer 1665, EGRID CH194177653916. Der amtliche Auszug vom 6. Oktober 2026 nennt weiterhin das Baugesetz Tinizong-Rona und dessen kantonale Genehmigung. Am See liegen Landschaftsschutz, Grundwasser- und Quellschutz sowie übriges Gemeindegebiet. Eine kommunale Naturschutzzone erfasst ihn nicht. Das eidgenössische Jagdbanngebiet ist eine weitere, unabhängig geltende Festlegung. 4
Massgebend ist die romanische Lescha da biagier Tinizong-Rona. Artikel 57 schützt die Landschaft vor baulichen Eingriffen und Geländeveränderungen; Artikel 60 schützt Grundwasser und Quellen vor schädlichen Nutzungen. Artikel 59 Absatz 4 erlaubt dem Gemeindevorstand, zeitlich befristete Zeltlager ausserhalb der Campingzone zu bewilligen. Das ist eine Kompetenz für Einzelbewilligungen solcher Lager, keine veröffentlichte allgemeine Erlaubnis am See. Das eidgenössische Schutzrecht bleibt davon unberührt. 2 4
Der in Suchmaschinen auffindbare Polizeigesetzentwurf Surses von 2025 wurde am 7. April 2025 abgelehnt. Sein vorgeschlagener Campingartikel ist somit kein geltendes Verbot. Dieselbe Versammlung hob die Waldordnungen der Vorgängergemeinden sofort auf. Ein Suchtreffer zu einem Entwurf und eine aufgehobene Waldordnung begründen die heutige Rechtslage nicht. Für den See bleibt das Nein trotzdem klar, weil die eidgenössische Regel bereits gilt. 2 5
Eine andere wichtige Änderung ist im Gang. Das an der Versammlung vom 9. März 2026 beschlossene Baugesetz enthält Artikel 14: Campieren ausserhalb zugelassener Zonen ist grundsätzlich verboten, mit kommunalen Ausnahmen. Nach Artikel 98 Absatz 1 tritt es mit der Genehmigung der Regierung in Kraft. Diese Genehmigung ist am 6. Oktober 2026 nicht nachgewiesen. Die frischen Auszüge nennen Vorgängergesetze, die Planungsseite der Gemeinde zeigt Beschluss und Beschwerdeauflage. Bevor du ausserhalb wild zeltest, frag Surses nach dem aktuellen Genehmigungsstand. Das eidgenössische Zeltverbot am See wartet nicht auf diese Änderung. 4 5 6
Colm da Betschs: ein Kandidat ausserhalb mit Bedingungen
Ein physisch plausibler Kandidat ausserhalb liegt etwa 2.0 km westlich vom Seemittelpunkt, im Becken Colm da Betschs: 46.60752, 9.63762, LV95 2'768'449 / 1'164'167, ungefähr 2'436 m. Dort liegt trockenes offenes Gras mit einzelnen Steinen oberhalb der Baumgrenze. Die Neigung am Punkt beträgt ungefähr 4 Grad. Es ist eine Stelle abseits des Wegs, die du bei Tageslicht prüfen musst, kein markierter Zeltplatz und keine direkte Route vom See. 6
Dieser genaue Punkt liegt ausserhalb von Piz Ela, ungefähr 1.4 km vom Jagdbanngebiet entfernt. Auch kartierte eidgenössische Wildruhe-, Feucht- und Trockenwiesenschutzgebiete erfassen ihn nicht. Der aktuelle Auszug für die Surses-Parzelle 4201 weist Landwirtschaftszone und Landschaftsschutz nach dem Vorgängergesetz Savognin aus. Die kartierte Quellschutzzone beginnt ungefähr 240 m entfernt. Bleib auf dem genannten trockenen Boden, statt in eine feuchte Mulde daneben auszuweichen, weil diese ebener erscheint. 1 6
Damit ist es ein Kandidat ausserhalb, kein bestätigter freier Zeltplatz. Baugesetz Savognin Artikel 34 Absatz 5 regelt Bewilligungen für befristete Zeltlager und verbietet Wohnwagen zu Wohnzwecken ausserhalb der Campingzone. Ein einzelnes vorübergehendes Wanderzelt verbietet dieser Satz nicht ausdrücklich. Die Zeltbeschränkungen der Bündner Jagdbetriebsvorschriften betreffen Jäger und ihre Lager, nicht alle Wandernden. Wird Artikel 14 von Surses genehmigt, kann sich die Antwort ausserhalb ändern. Kläre den geltenden Stand vor der Nutzung. 5 6 10
Dazu kommt ein separates Betretungsverbot für landwirtschaftlich genutzte Flächen vom 1. Mai bis 31. Oktober, nach Flurgesetz Artikel 6 Absatz 2, durch Artikel 19 sinngemäss auf Alpen angewendet. Landwirtschaftliche Zonierung allein beweist die tatsächliche Nutzung dieses Flecks nicht. Du darfst aber nicht annehmen, eine hohe Bergwiese falle deshalb nicht unter die Regel. Kläre Nutzung und zulässigen Zutritt mit dem Alpbetrieb. Auch ausserhalb dieses Zeitraums gibt es kein bedingungsloses Zeltrecht, keine veröffentlichte Eigentümererlaubnis und keinen garantiert schneefreien Boden. Ohne diese Antworten buche Hütte oder Zeltplatz. 6 7 8 9
Ein Eigentümer kann das Zeltverbot am See nicht aufheben
Die öffentlichen Parzellenauszüge nennen keinen Eigentümer und keinen Alppächter. Eine grosse Bergparzelle, eine Landwirtschaftszone und ein Flurname beweisen nicht, dass der Schlafplatz der Gemeinde gehört. Für den Lai Tigiel und den Colm-da-Betschs-Kandidaten sind weder eine allgemeine Zelterlaubnis noch eine private Gebühr oder informelle Vereinbarung nachgewiesen. Eine geglückte Nacht anderer bleibt eine Anekdote, bis der zuständige Alpbetrieb den konkreten Platz bestätigt. 4 6 7
Zuständig ist das Grundbuchamt Albula, Viglia veia Gelgia 25, 7450 Tiefencastel, +41 81 681 17 17, info@gba-albula.ch. Frage für Parzelle 4201 nach dem Eigentümer des genauen Punkts und dem bewirtschaftenden Alpbetrieb. Frage diese Person dann nach tatsächlicher landwirtschaftlicher Nutzung, Zutritt und einer einzelnen ruhigen Nacht mit deinem Zelt oder Biwaksack. Nenne Koordinate, Datum und Gruppengrösse. Eine allgemeine Frage zum "Zelten bei Savognin" kann eine Antwort für ganz anderen Boden ergeben. 7
Zum aktuellen Gemeinderecht erreichst du Surses unter +41 81 659 11 60, info@surses.ch. Frage ausdrücklich nach der kantonalen Genehmigung von Artikel 14 des Baugesetzes von 2026 und danach, ob für den Punkt ausserhalb eine Ausnahme nötig oder möglich ist. Private Zustimmung regelt die private Nutzung. Sie ersetzt keine kommunale Ausnahme, wenn ein verbindliches Gemeindeverbot gilt. 5 7
Am See reicht selbst das Ja des richtigen Eigentümers nicht. VEJ Artikel 5 weist die Ausnahmebewilligung dem Kanton zu. Eine entsprechende Anfrage braucht einen kantonalen Entscheid für das Jagdbanngebiet selbst, nicht nur eine Zahlung an die Alp oder eine freundliche Zusage eines anderen Besuchers. Ein solcher Entscheid ist hier nicht nachgewiesen. Plane deshalb den Tagesbesuch am See mit einer gebuchten Übernachtung danach. 2 8 9
Die Ela-Hütte: eine gebuchte Bergnacht
Die Ela-Hütte, auch Chamonas d'Ela, ist die Alternative mit Dach über dem Kopf. SAC Davos betreibt sie auf 2'252 m mit 26 Plätzen. Sie ist unbewartet und für Selbstversorgung eingerichtet; der Betreiber nennt eine ganzjährige Öffnung. Die Übernachtung muss über das Online-System reserviert werden. Die Reservation betrifft ein Bett in der Hütte, keine Zelterlaubnis auf dem Schutzgebietsboden ringsum. 8
Die veröffentlichten Erwachsenenpreise betragen CHF 23 für SAC-Mitglieder und CHF 33 für andere Erwachsene, inklusive kommunaler Tourismustaxe. Die Tarife gelten laut Betreiber seit 1. November 2024. Prüfe im Buchungsablauf Datum und Kategorie. Eine Aushilfe an einzelnen Sommer- und Herbstwochenenden macht die Hütte nicht zu einem zuverlässig bewarteten Restaurant. Nimm alles mit, was die Selbstversorgung erfordert, und halte dich an die Hüttenanweisungen. 8
Ela-Hütte online reservieren. Kontakt ist Reto Bachmann, +41 78 878 98 41. Der Betreiber sagt ausdrücklich: keine telefonischen Reservationen. Verwende die Nummer für praktische Fragen und das Buchungssystem für den Schlafplatz. Ganzjährig geöffnet bedeutet weder ein garantiert freies Bett noch eine schneefreie Route oder geeignete Verhältnisse für deine Gruppe. 8
Es ist eine geplante Bergetappe, keine Zuflucht unmittelbar neben dem Lai Tigiel. Die Tourenroute hinter dem See führt über Geröll am Pass digls Orgels und am Pass d'Ela. Für eine Hüttennacht brauchst du eine realistische Route und genügend Tageslicht zwischen See und Unterkunft. Entscheide nicht erst bei Dunkelheit oder Wetterverschlechterung am Ufer, dass die Hütte automatisch deine Alternative ist. Buche, wähle den Zustieg und prüfe die aktuellen Verhältnisse vor dem Start. 8 10
Geissenhof Rona: eine bewilligte Zeltnacht im Tal
Wenn dir die Zeltnacht wichtig ist, nutze den Naturzeltplatz Geissenhof Rona. Tania und Philippe Poltera betreiben einen echten Zeltplatz in Plang Gicrs 9, 7454 Rona. Es ist eine Talunterkunft, getrennt vom Ufer des Lai Tigiel und dessen Jagdbanngebiet. Der Betrieb kann den tatsächlichen Stellplatz zuweisen und Anreise, Einrichtungen und aktuell nutzbaren Boden erklären. 9
Für 2026 reicht die veröffentlichte Saison von Mitte Juni bis 18. Oktober. Danach folgt die Winterpause vom 19. Oktober 2026 bis Mai 2027. Ruf unter +41 79 827 93 40 an und lass dir Buchung und Verfügbarkeit bestätigen. Für ein Zelt mit 1 bis 2 Personen nennt der Betrieb CHF 20 pro Nacht, dazu CHF 0.50 Tourismustaxe pro Person und Nacht. Das ist ein veröffentlichter Zeltplatztarif, keine behauptete Gebühr für einen wilden Privatplatz. 9
Organisiere die Talnacht vor der Bergtour. Rona erreichst du erst nach dem Abstieg und der Weiterreise; es ist kein kurzer Schritt aus dem Jagdbanngebiet. Ende Oktober ist die veröffentlichte Saison bereits vorbei. Erwarte dann nicht, dass das Sommerangebot fortbesteht. Liegt dein Datum ausserhalb des Zeitfensters, sichere dir einen anderen offenen Zeltplatz oder buche eine Unterkunft unter Dach. 9 10
Anitas Alpstübli am Plang Begls liegt auf dem Wanderweg und bietet saisonale Bewirtung. Seine Erwähnung auf der Tour ist keine veröffentlichte Vereinbarung für eine Zeltnacht. Leite aus einem Restaurantbesuch oder einem eben aussehenden Fleck neben einem Alpgebäude keine Campiererlaubnis ab. Das Hüttenbett und der betriebene Zeltplatz sind die bestätigten Übernachtungsmöglichkeiten in diesem Plan. 8 9 10
Lai Tigiel tagsüber besuchen, den Schlafplatz vorher regeln
Der Lai Tigiel ist ein Bergziel, kein Campingsee im Tal. Val Surses beschreibt den Zustieg ab Plang la Curvanera über Plang Begls und Tgant Son Martegn. Hinter dem See steigt die Rundtour über Geröllpässe. Passe die Strecke an Bergerfahrung, Schnee und Wetter an. Lass Zeit für Abstieg oder Hüttenetappe. Eine veröffentlichte Sommertour sagt nicht, dass sie im Oktober noch leicht begehbar ist. 10
Trage das benötigte Wasser mit und rechne nicht mit einer zugesicherten Trinkwasserversorgung aus See oder Quelle. Die Parzelle enthält Grundwasser- und Quellschutz; der SAC bittet, feuchten Boden zu schonen und Abfälle vom Wasser fernzuhalten. Spüle nicht am Ufer, hinterlasse keine Seife und suche dort keinen Toilettenplatz. Trage sämtlichen Abfall hinunter, auch Essensreste. Hinterlasse auf dem Alpgras keine neue Brandstelle. 4 10
Bleib im Schutzgebiet ruhig. Nutze geeignete Wege, führe Hunde an der Leine und lass Wildtieren Raum, besonders in der Dämmerung. Gehe nicht mit Licht abseits auf die Suche nach einem versteckten Platz. Diese Rücksicht betrifft den Lebensraum, nicht nur die Vermeidung einer Zeltbusse. Feuer gehört nicht in den Plan. Prüfe aktuelle Einschränkungen, bevor du unterwegs auch auf einen Kocher setzt. 2 10
Den Zusammenhang zwischen örtlichen Regeln und Bergübernachtungen erklären der Überblick zum Wildcampen in der Schweiz und der Gebietsbericht Savognin. Ein grosses Gebiet mit bedingten Möglichkeiten ausserhalb macht seinen geschützten See nicht zu einem erlaubten Platz. Am Lai Tigiel ist die praktische Entscheidung klar: Besuche das Ufer tagsüber und gehe dann zur bereits organisierten Unterkunft. 1 2 8 9
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Besuche den See ruhig und verbringe die Zeltnacht ausserhalb dieses Schutzgebiets auf einem gebuchten Zeltplatz. Beachte Schilder, Wildtierschutz und aktuelle Sperrungen auf der Route.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Diese journalistische Einschätzung nutzt amtliche und betriebliche Quellen, geprüft am 6. Oktober 2026. Sie ist keine Rechtsberatung. Zeltlose Auslegung und Grundeigentum sind nicht geklärt; eine private Erlaubnis am See wird nicht behauptet.
Am See gilt eidgenössisches Recht. Der Colm-da-Betschs-Kandidat bleibt abhängig von Zutritt, tatsächlicher landwirtschaftlicher Nutzung, Eigentümer/Alpbetrieb und dem Genehmigungsstand des Baugesetzes Surses von 2026. Luftbild und Koordinaten garantieren keinen nutzbaren Boden bei Ankunft.
Schnee, Wetter, vorübergehende Regeln, Unterkunftsverfügbarkeit und Preise können sich ändern. Kläre Route und Übernachtung vor dem Start.
Häufige Fragen
Ist Wildcampen am Lai Tigiel legal?
Kann ich am Lai Tigiel ohne Zelt biwakieren?
Wie weit liegt die Schutzgebietsgrenze vom See entfernt?
Kann mir der Alpeigentümer eine Erlaubnis geben?
Quellen
- Amtlicher Perimeter, integrale Schutzbestimmungen, Piz Ela Objekt 20. See- und Uferkoordinaten, Grenzabstände, Landeskarte und Luftbild, © swisstopo. Swisstopo, Piz Ela 20. ↩
- Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete, SR 922.31, Stand 1. Februar 2025: Art. 5 Abs. 1 lit. e Zelten/Campieren, kantonale Ausnahmen, Besucher- und Wildtierschutzregeln. VEJ. ↩
- Ordnungsbussenverordnung, SR 314.11, Stand 1. August 2026: Anhang 2 Ziff. 12005, CHF 150 für freies Zelten und Campieren im eidgenössischen Jagdbanngebiet. OBV. ↩
- Aktueller amtlicher Katasterauszug, Parzelle 1665, 6. Oktober 2026; massgebendes romanisches Vorgängergesetz Art. 57, 59 und 60, Regierungsgenehmigung 18. April 2005. ÖREB 1665, Lescha da biagier Tinizong-Rona, RRB 05.456. ↩
- Aktuelle Gesetzessammlung und Versammlungsentscheid: Polizeigesetz abgelehnt, Waldordnungen aufgehoben 7. April 2025. Beschlossenes Baugesetz 2026 Art. 14 und 98, Planungs- und Genehmigungsstand. Surses 07.04.2025, Surses 2026, Baugesetz Surses, Surses. ↩
- Aktueller amtlicher Katasterauszug, Kandidat ausserhalb Parzelle 4201, 6. Oktober 2026. Baugesetz Savognin Art. 34 Abs. 5, Genehmigung 2012, Boden und Luftbild am genauen Punkt. ÖREB 4201, Baugesetz Savognin, RRB 12.1081, Swisstopo. ↩
- Surses Alp-, Weide- und Flurgesetz Art. 6 Abs. 2 und 19: Betretungsregel auf genutztem Landwirtschaftsland 1. Mai bis 31. Oktober. Zuständiges Grundbuchamt und Kontakt. Alp-, Weide- und Flurgesetz, Grundbuchamt Albula. ↩
- Unterkunftsbetreiber: ganzjährig, unbewartete Selbstversorgerhütte 2'252 m, 26 Plätze, obligatorische Online-Reservation, Erwachsenenpreise seit 1. November 2024 und Kontakt. SAC Davos / Ela-Hütte, Reservation. ↩
- Zeltplatzbetreiber: Saison 2026 bis 18. Oktober, Winterpause, Buchungskontakt, Zelt für 1 bis 2 Personen CHF 20 plus CHF 0.50 Taxe pro Person/Nacht. Geissenhof Rona. ↩
- Genauer Zustieg und Pässe; SAC-Hinweise zu empfindlichem Boden, Wasser, Wildtieren, Abfall und Notfällen. Bündner Jagd- und Planungsrecht, Umfang allgemeiner Campingregeln. Val Surses, SAC / CAS, BR 740.025, BR 801.100. ↩