Wildcampen am Mattstock
Der Mattstock, auf der Landeskarte Mattstogg, ist das Westende der Kette von Speer und Churfirsten über dem Walensee, und sein Gipfel auf 1'936 m ist ein schmaler Grat. Keine Regel verbietet dort eine Nacht. Es gibt nur keinen Boden zum Liegen, und die ebenen Stufen darunter sind beweidete Alp zwischen Bäumen.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Wildcampen am Mattstock: oben kein Boden
Wildcampen am Mattstock heisst: auf dem Gipfel, den die Landeskarte Mattstogg schreibt, 1'936 m, Gemeinde Amden, Kanton St. Gallen, der westlichste Gipfel der Kette, die vom Speer zu den Churfirsten über dem Nordufer des Walensees zieht. Er liegt auf 47.16978 N, 9.13565 E, LV95 2'728'651 / 1'225'704, und der Boden gehört auf jeder Seite 300 m weit zu Amden. Die Sesselbahn Mattstock fährt von Amden hinauf auf die Walau.1
Oben ist ein schmaler Grat. Auf dem 2-Meter-Höhenmodell des Bundes misst die mittlere Neigung im Umkreis von 30 m um den Gipfel 47 Grad, und 96 % dieser Fläche sind steiler als 30 Grad. Die nächste Stelle unter 20 Grad liegt 329 m entfernt. Ein Zelt hat nichts, worauf es stehen könnte, ein Biwaksack nichts, worauf er liegen könnte.8
Darunter ist der ebene Boden Alpweide. Flach wird der Berg erst zwischen 1'440 und 1'670 m, auf den beweideten Alpen Oberchäseren und Trüebgarten, zwischen einzelnen Fichten, mit Wald 86 bis 212 m entfernt. Das ist die Waldgrenze, kein offenes Gelände darüber, und wer diese Alpen bewirtschaftet, bietet dort keine Plätze an. Die grösste Ebene, die Mulde im Trüebgarten nordnordöstlich des Gipfels auf LV95 2'728'949 / 1'226'243, 1'440 m, ist ein geschlossenes Becken: Der Boden steigt nach allen Seiten an, kalte Luft und Regenwasser sammeln sich am Grund, und 117 m daneben steht ein Alpstall.8
Die Schutzverordnung Amden verbietet das Campieren anderswo, nicht hier
Gipfel und alle Stufen liegen in einem Kerngebiet. Der St. Galler Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen legt den Gipfel, die vier ebenen Stufen und die Hütte in ein Lebensraum Kerngebiet (LR K) der Schutzverordnung Amden, alles auf der Parzelle Amden 1046, auf der auch der Gipfel des Leistchamm liegt. Der Anhang der Verordnung beschreibt dieses Kerngebiet, LRK 1, als "Einstands- und Rückzugsgebiet für seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten".23
Art. 6 zählt auf, was in dieser Zone verboten ist, und das Campieren steht nicht darin. Abs. 2 beginnt mit einer Generalklausel, "Handlungen, die das Lebensraum Kerngebiet beeinträchtigen, sind untersagt. Dazu gehören insbesondere:" Danach nennt er Veranstaltungen und Aktivitäten in der Brutzeit, Bauten, Dünger, Intensivierung, Erholungsanlagen, das Stören oder Fangen von Wildtieren und das Pflücken geschützter Pflanzen sowie Abbaustellen. Ein Zelt ist nichts davon.3
"das Anfachen von Feuer, das Lagern, Zelten, Campieren sowie das Überlassen von Standplätzen dafür"Schutzverordnung Amden, Art. 10 Abs. 2 lit. h, über Biotope.
Dieselbe Verordnung verbietet das Campieren zweimal, für andere Zonen. Art. 10 Abs. 2 lit. h gilt für Biotope und Naturschutzgebiete, und sein "Lagern" erfasst einen Biwaksack ebenso wie ein Zelt. Art. 13 Abs. 1 lit. g verbietet in Übergangsbereichen "das Zelten, Campieren sowie das Überlassen von Standplätzen dafür". Das nächste Naturschutzgebiet liegt 338 m vom Gipfel; von der Stufe Brandtole im Süden ist eines 167 m entfernt. Innerhalb dieser Flächen ist eine Nacht schlicht verboten.42
Was das Kerngebiet verbietet. Lit. a sperrt es für "sämtliche Veranstaltungen und Aktivitäten sportlicher oder gesellschaftlicher Art während der Brut- und Setzzeit zwischen 15. März und 1. Juli". Ob eine Nacht im Biwaksack als sportliche Aktivität zählt, hat niemand entschieden, also behandle diese Monate als gesperrt. Abs. 4 verlangt Hunde an der Leine, und Art. 27 bestraft Verstösse mit Haft oder Busse, auch fahrlässige; einen Betrag nennt die Verordnung nicht.34
Kein Verbot von Gemeinde oder Bund obendrauf. Amden hat kein Polizeireglement, und keines seiner Gemeindereglemente verbietet das Campieren. Die St. Galler Bussenliste setzt für "Unberechtigtes Campieren auf öffentlichem Grund" 80 Franken fest, aber unter der Überschrift für Widerhandlungen gegen Gemeindereglemente: Sie braucht ein Campingverbot der Gemeinde, und Amden hat keines. Kein eidgenössisches Jagdbanngebiet liegt im Umkreis von 3 km. Das Bundesinventar der Landschaften, BLN 1613, Speer, Churfirsten, Alvier, deckt den Gipfel ab; es bindet Behörden, nicht Wandernde.561
Zwei Wildruhezonen, eine davon ab 1. Dezember
Nach dem St. Galler Jagdgesetz kann die Gemeinde Wildruhezonen festlegen (Art. 39 Abs. 1 lit. d), und Amden hat das in seiner Schutzverordnung getan. Zwei davon grenzen an den Mattstock.7
"Weggebot; das Verlassen der markierten Wege ist in der Zeit zwischen dem 1. Dezember und dem 1. Juli untersagt."Schutzverordnung Amden, Art. 9 Abs. 2, Weggebot vom 1. Dezember bis 1. Juli.
- Wildruhezone Mattstogg: Weggebot vom 1. Dezember bis 1. Juli. Ihr Rand liegt 410 m vom Gipfel und 38 m von der Stufe Brandtole. Die Regel gilt wieder ab 1. Dezember 2026, vier Wochen nach dem 3. November.74
- Wildruhezone Speer-Perfiren: Weggebot das ganze Jahr. Sie beginnt 222 m von der Hütte Alp Oberchäseren, Richtung Speer, und Hunde bleiben an der Leine.7
Die Busse ist fix. Die St. Galler Ordnungsbussenliste setzt 100 Franken fest für "Missachtung geltendes Verbot oder Gebot in einer Wildruhezone in leichten Fällen" (Ziff. 22.1), gestützt auf Art. 39 und Art. 65 des Jagdgesetzes. Keine der beiden Zonen deckt den Gipfel ab; die Südstufe liegt an ihrem Rand.67
Ort für Ort: Gipfel, Stufen, Bahn
- Gipfel, 1'936 m: nein. Ein schmaler Grat, 47 Grad im Umkreis von 30 m, nichts Ebenes im Umkreis von 329 m.8
- Mulde im Trüebgarten, 1'440 m, 47.17457 N, 9.13973 E: nein. Die grösste ebene Fläche, 616 m nordnordöstlich des Gipfels, aber eine geschlossene Mulde, in der sich kalte Luft und Wasser sammeln, beweidet, zwischen Fichten und 117 m vom Alpstall.82
- Mättler Höhi, 1'566 m, Nordwesten: nein. Ein kleiner ebener Sattel, über den der markierte Weg führt, 16 m von einem Waldreservat.82
- Stufe Brandtole, 1'565 m, Süden: meiden. Karstweide 38 m von der Wildruhezone Mattstogg und 167 m von einem Naturschutzgebiet mit Campingverbot, mit Wald 86 m darunter.27
- Walau, die Bergstation der Sesselbahn: nein. Eine Bergstation mit Restaurant, deutlich unter der Waldgrenze.
Wo du legal schlafen kannst
Berghütte Alp Oberchäseren, 1'650 m. Auf 47.1779 N, 9.12886 E, LV95 2'728'117 / 1'226'596, auf dem Sattel zwischen Mattstock und Speer, 1'040 m nordwestlich des Gipfels und rund 285 m tiefer. Die Angaben des Betriebs für 2026: 40 Plätze in Matratzenlagern, 70 Franken pro Nacht mit Halbpension, Kurtaxe inbegriffen, ab Pfingsten an den Wochenenden und vom 20. Juni bis 30. September täglich offen, ab Oktober geschlossen. Reservation bei Pius und Jeanette Jöhl, +41 55 611 11 71, info@alp-oberchaeseren.ch. Keine Strasse und keine Bahn führen hin.9
- Ein Zelt neben der Hütte: nur mit dem Ja der Jöhls. Die Hütte bietet Betten an, keine Zeltplätze; frag in der Saison vor Ort und plane nicht damit.
- Nicht zwischen 15. März und 1. Juli im ganzen Kerngebiet, und nicht abseits der markierten Wege in den zwei Wildruhezonen, wenn ihre Regeln gelten.37
- Der Nachbargipfel, dieselbe Regel. Der Leistchamm, rund 6 km ostsüdöstlich, liegt im selben Kerngebiet auf derselben Parzelle: Report zum Leistchamm. Weiter östlich gehören die Churfirsten zu anderen Gemeinden: Report zu den Churfirsten. Wie die Regeln in der ganzen Schweiz zusammenspielen: Übersicht Schweiz.
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Das gilt überall dort, wo du wirklich draussen schlafen darfst, und am Mattstock heisst das: im Bett der Hütte oder auf einem Platz, dem die Hüttenleute zustimmen. Es ist kein Gesetzestext, es ist Anstand auf Boden, den Älpler und Wildtiere brauchen.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand November 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Aussage über die aktuelle Rechtslage.
Das Urteil stützt sich auf die Schutzverordnung Amden, wie sie im St. Galler ÖREB-Kataster verknüpft ist, auf die Gemeindereglemente von Amden, auf das St. Galler Jagdgesetz und die Ordnungsbussenliste sowie auf Geodaten und das Höhenmodell des Bundes. Keine Behörde und kein Gericht hat entschieden, ob ein einzelnes Biwak als sportliche Aktivität nach Art. 6 Abs. 2 lit. a gilt. Der Kataster nennt weder den Eigentümer der Parzelle Amden 1046 noch die Pacht der Alpen darauf. Sechs Grundwasserschutzzonen-Reglemente, die mit der Gipfelparzelle verknüpft sind, sind als Scan veröffentlicht und betreffen Quellfassungen; ihr Wortlaut ist nicht Teil dieser Einschätzung. Preise und Saison der Hütte sind so angegeben, wie der Betrieb sie für 2026 veröffentlicht hat. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und die Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Grundlage dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.
Häufige Fragen
Ist Wildcampen am Mattstock erlaubt?
Warum lautet die Einschätzung "Nicht erlaubt" und nicht "Verboten"?
Gibt es Zeiten, in denen das Gebiet am Mattstock gesperrt ist?
Was kostet ein Verstoss am Mattstock?
Wo kann ich am Mattstock schlafen?
Quellen
- Amtliche Geodaten des Bundes, abgefragt am 3. November 2026 am Gipfel des Mattstogg, WGS84 47.16978 N / 9.13565 E, LV95 2'728'651 / 1'225'704, 1'935 m im Höhenmodell; Gemeinde Amden SG in jeder Richtung bis 300 m (swissBOUNDARIES3D, aktuelles Jahr). Das Bundesinventar der Landschaften liefert BLN 1613, Speer, Churfirsten, Alvier; es bindet Behörden, nicht Einzelne. Die Ebenen für Jagdbanngebiete, Wildruhezonen, Pärke, Auen, Hoch- und Flachmoore, Moorlandschaften, Amphibienlaichgebiete, Trockenwiesen, Wasser- und Zugvogelreservate, Smaragd-Gebiete, Waldreservate und militärische Nutzung liefern am Punkt nichts, und kein eidgenössisches Jagdbanngebiet liegt im Umkreis von 3 km. map.geo.admin.ch. ↩
- Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, Kanton St. Gallen, abgefragt am 3. November 2026. Gipfel, die vier ebenen Stufen und die Hütte liegen alle auf der Parzelle Amden 1046 (EGRID CH816787567711, 26,9 km²), derselben Parzelle, auf der auch der Gipfel des Leistchamm liegt. Am Gipfel: Lebensraum Kerngebiet LR K, Geotop-Landschaftsschutzgebiet, Grundwasserschutzzone S3. Am nächsten: Naturschutzgebiet 338 m, das Gebiet mit besonderen Schutzbestimmungen, das als Wildruhezone Mattstogg geführt wird, 410 m, Waldreservat 428 m. Mulde im Trüebgarten, LV95 2'728'949 / 1'226'243: LR K, Waldreservat 116 m, Wald 159 m. Mättler Höhi, LV95 2'728'319 / 1'226'009: LR K, Waldreservat 16 m. Brandtole, LV95 2'728'575 / 1'225'121: LR K, Wildruhezone 38 m, Wald 86 m, Naturschutzgebiet 167 m. Hütte, LV95 2'728'117 / 1'226'596: LR K. Der Kataster verknüpft diese Zonen mit der Schutzverordnung Amden. oereb.geo.sg.ch. ↩
- Gemeinde Amden, Schutzverordnung, genehmigt vom kantonalen Baudepartement am 10. Dezember 2009, 11. Juni 2012, 13. Januar 2014 und 24. September 2015, konsolidierter Text, gelesen am 3. November 2026. Art. 6, Lebensraum Kerngebiet, Abs. 2: "Handlungen, die das Lebensraum Kerngebiet beeinträchtigen, sind untersagt. Dazu gehören insbesondere:" Lit. a: "sämtliche Veranstaltungen und Aktivitäten sportlicher oder gesellschaftlicher Art während der Brut- und Setzzeit zwischen 15. März und 1. Juli"; lit. b bis g: Bauten und Anlagen, Dünger und Chemikalien, landwirtschaftliche Intensivierung, Erholungsanlagen, das Stören oder Fangen von Wildtieren und das Pflücken geschützter Pflanzen, Abbaustellen und Deponien. Kein Campingbegriff. Abs. 4: Hunde an der Leine. Anhang: LRK 1 "Fliwald-Speer-Dürrwald-Teufenrohr-Hinter Höhi-Raaberg-Mattstock", "Einstands- und Rückzugsgebiet für seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten". oereblex.sg.ch. ↩
- Gemeinde Amden, Schutzverordnung, derselbe konsolidierte Text. Art. 9 Abs. 2, Gebiete mit besonderen Schutzbestimmungen, geführt als Wildruhezone Mattstogg: "Weggebot; das Verlassen der markierten Wege ist in der Zeit zwischen dem 1. Dezember und dem 1. Juli untersagt." Art. 10 Abs. 2 lit. h, Biotope und Naturschutzgebiete: "das Anfachen von Feuer, das Lagern, Zelten, Campieren sowie das Überlassen von Standplätzen dafür". Art. 13 Abs. 1 lit. g, Übergangsbereiche: "das Zelten, Campieren sowie das Überlassen von Standplätzen dafür". Art. 27: "Mit Haft oder mit Busse wird bestraft, wer gegen die Vorschriften der Schutzverordnung verstösst. Strafbar sind die vorsätzliche und die fahrlässige Übertretung." oereblex.sg.ch. ↩
- Gemeinde Amden, Liste der Gemeindereglemente, gelesen am 3. November 2026: Wasser, Luftreinhaltung, Pilzschutz, Parkieren auf öffentlichem Grund, Gemeindepolizei, Friedhof, Gastwirtschaft, Baureglement, Schutzverordnung, Gemeindeordnung, Abwasser, Kurtaxen, Feuerschutz, Heim, Tourismusförderung, Saal und Abfall. Ein Polizeireglement gibt es nicht. Das Reglement über die Gemeindepolizei vom 8. März 1994 regelt die Organisation der Gemeindepolizei, mit Parkierungskontrolle, Verkehr und Ordnungsbussen, und enthält keine Campingregel. Das Kurtaxenreglement hält fest: "Jeder in Amden übernachtende Gast unterliegt der Kurtaxenpflicht." Das ist eine Abgabe, kein Verbot. gemeinde-amden.ch, Reglement über die Gemeindepolizei. ↩
- Strafprozessverordnung des Kantons St. Gallen, sGS 962.11, Anhang Ordnungsbussen, gelesen am 3. November 2026. Überschrift 21, Widerhandlungen gegen Gemeindereglemente, Ziff. 21.6: "Unberechtigtes Campieren auf öffentlichem Grund", 80 Franken; sie greift nur, wo ein Gemeindereglement das Campieren verbietet. Ziff. 22.1: "Missachtung geltendes Verbot oder Gebot in einer Wildruhezone in leichten Fällen" (Art. 39 Abs. 1 lit. d und Art. 65 Abs. 1 lit. a des Jagdgesetzes), 100 Franken. gesetzessammlung.sg.ch. ↩
- Jagdgesetz des Kantons St. Gallen, sGS 853.1, in Kraft seit 1. April 2024: Art. 39 Abs. 1 lit. d erlaubt der politischen Gemeinde, Wildruhezonen festzulegen; Art. 65 Abs. 1 lit. a bestraft das Missachten ihrer Regeln mit Busse bis 20'000 Franken, dem gesetzlichen Höchstbetrag. Eidgenössisches Wildruhezonen-Portal, abgefragt am 3. November 2026: Mattstogg Nr. 5.0, Weggebot vom 1. Dezember bis 1. Juli, rechtsverbindlich, Grundlage Schutzverordnung Amden: "Solange eine geschlossene Schneedecke vorhanden ist, sind ausschliesslich die erlaubten Wege und Routen zu benützen"; 410 m vom Gipfel, 38 m von der Stufe Brandtole. Speer-Perfiren Nr. 13.0, Weggebot und Leinenpflicht vom 1. Januar bis 31. Dezember; 222 m von der Hütte. gesetzessammlung.sg.ch, wildruhezonen.ch. ↩
- Gelände, Luftbilder und Gebäude, abgefragt am 3. November 2026. swisstopo swissALTI3D, 2 m: Am Gipfel beträgt die mittlere Neigung im Umkreis von 30 m 47 Grad, 96 % dieser Fläche sind steiler als 30 Grad, und der nächste Boden unter 20 Grad liegt 329 m entfernt. Ebener Boden liegt am Berg nur zwischen 1'440 und 1'670 m. Mulde im Trüebgarten, LV95 2'728'949 / 1'226'243, 1'440 m: 1'520 m² unter 5 Grad, der Boden steigt nach allen Seiten an. Mättler Höhi, 1'566 m: 584 m² unter 8 Grad. swissimage: beweidete Weide mit einzelnen Fichten auf jeder Stufe. Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister: der Alpstall Trüebgarten-Oberchäseren 117 m von der Mulde. data.geo.admin.ch. ↩
- Berghütte Alp Oberchäseren, Website des Betriebs, gelesen am 3. November 2026: 1'651 m, 40 Plätze in Matratzenlagern, 70 Franken pro erwachsene Person und Nacht mit vegetarischer Halbpension, Kurtaxe inbegriffen; Saison 2026: "Ab Pfingsten jeweils an den Wochenenden [...] Ab 20. Juni täglich bis 30. September, ab Oktober ist geschlossen". Familie Pius und Jeanette Jöhl, +41 55 611 11 71, info@alp-oberchaeseren.ch. Lage nach dem Gebäude- und Wohnungsregister: LV95 2'728'117 / 1'226'596, 1'650 m im Höhenmodell, Gemeinde Amden. alp-oberchaeseren.ch. ↩