Wildcampen am Lai dalla Stria
Wildcampen am Lai dalla Stria in Tujetsch braucht die Bewilligung des Gemeindevorstands, auch oberhalb des Waldes. Frag mindestens zwei Wochen vorher für den genauen trockenen Platz an und warte auf eine schriftliche Zusage. Bei einer Absage kannst du Camping Viva in Rueras buchen.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Wildcampen am Lai dalla Stria: Tujetsch entscheidet
Für eine Nacht am See brauchst du die Einzelbewilligung des Gemeindevorstands. Der Lai dalla Stria liegt oberhalb des Waldes im Val Milà, doch die Tujetscher Campierregel kennt keine Höhenausnahme. Die Lescha davart il parcar e campar sin intschess communal da Tujetsch, LPCT, wurde von der Gemeindeversammlung am 18. August 2023 beschlossen und gilt seit 1. Dezember 2023. Art. 13 Abs. 1 verbietet das Campieren im ganzen Gemeindegebiet ausserhalb von Campingplätzen mit Betriebsbewilligung.1
Igl ei scumandau da campar sin igl entir intschess communal
Dieser romanische Anfang bedeutet, dass das Campieren auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten ist. Der Absatz nennt anschliessend die Ausnahme für bewilligte Campingplätze. Die Botschaft an die Gemeindeversammlung bezeichnet die Regel als allgemeines Verbot im ganzen Gebiet. Mit dem Aufstieg verlässt du die Gemeinde nicht, und auch ein privat zugesagter Platz braucht die öffentlich-rechtliche Bewilligung.19
Das massgebende Wort ist campar. Das Gesetz beschreibt Campingplätze als Orte für Zelte oder Wohnwagen und nimmt ein kleines Zelt für eine Nacht nicht ausdrücklich aus. Einen Schlafsack ohne Zelt nennt es weder ausdrücklich noch nimmt es ihn aus. Eine publizierte Gemeindeauslegung zur geplanten Biwaknacht besteht nicht. Frag den Gemeindevorstand konkret nach Zelt oder Biwaksack, statt auf eine Ausnahme ohne Zelt zu vertrauen.
Der Bewilligungsweg steht in Art. 13 Abs. 2. Jugendorganisationen, Veranstalter und auters cass giustificai, andere begründete Fälle, können eine Ausnahme für bis zu 14 Tage erhalten. Das ist ein Einzelentscheid, keine allgemeine Erlaubnis gegen Gebühr. Art. 13 Abs. 3 schützt öffentliche und private Interessen. Ein geeigneter Platz allein sichert deshalb keine Bewilligung.1
Schick den genauen Lageplan mindestens zwei Wochen vorher
Stell das Gesuch über die Gemeindeverwaltung an den Gemeindevorstand. Das veröffentlichte Formular verlangt mindestens zwei Wochen Vorlauf, deine Angaben, die Personenzahl, das Datum und einen Plan mit dem genauen Übernachtungsort. Beschreibe die Anreise zu Fuss, eine ruhige Nacht und den frühen Abbau. Gib an, ob du ein kleines Zelt oder einen Biwaksack mitnimmst. Frag, ob diese Nacht als anderer begründeter Fall nach Art. 13 Abs. 2 lit. c bewilligt werden kann.31
Gemeindeverwaltung Tujetsch: +41 81 920 47 80, info@tujetsch.ch. Richte dein Gesuch für den Gemeindevorstand an die Adresse Via Alpsu 62, 7188 Sedrun, oder schick das veröffentlichte Formular per E-Mail. Ein trockener Bezugspunkt für die Anfrage ist 46.70850, 8.73851, LV95 2'699'397 / 1'173'855, etwa 2'482 m. Lass dir den erlaubten Platz, eine allfällige Eigentümerzustimmung und die Bedingungen schriftlich bestätigen.34
Das Formular nennt als Gesuchsteller beispielsweise ein Lager oder eine Schule. Der Gemeindevorstand veröffentlicht keine allgemeine Zusage für einzelne Wanderer an diesem See. Das Formular ermöglicht einen Antrag, es beweist nicht, dass jedes Einzelgesuch angenommen wird. Eine Buchung anderswo bleibt während des Entscheids sinnvoll. Ohne Antwort gilt das Campierverbot weiter.
Die aktuelle Weideordnung von Tujetsch erklärt die Alpen und Weiden zum Gemeindeeigentum. Sie verlangt auch ihren Schutz vor Schäden durch Campieren und Parkieren. Diese allgemeine Eigentumsaussage ersetzt keinen Grundbuchnachweis für eine bestimmte Parzelle. Lass die Verwaltung klären, wer den gewählten Boden bewirtschaftet und ob zusätzlich eine Zustimmung des Eigentümers oder Alpbetriebs nötig ist. Ein freundliches Gespräch am Weg ersetzt den Entscheid des Gemeindevorstands nicht.9
Beschreibe, wie du den Boden schützt: eine kleine Fläche auf trockenem Kies, kein Feuer, keine Toilette am Wasser, keine verschobenen Platten und keine entfernte Grasnarbe. Wegen Beweidung, Pflanzen oder anderen Interessen kann die Gemeinde einen anderen Platz zuweisen oder den Platz ablehnen. Nutze den tatsächlich bewilligten Ort mit der bewilligten Gruppengrösse und zum bewilligten Datum. Die Erlaubnis einer anderen Gruppe gilt nicht für dich.
CHF 100 Gebühr und CHF 100 Bussentarif sind verschieden
Die publizierte Ausnahmegebühr beträgt normalerweise CHF 100. LPCT Art. 13 Abs. 4 sieht CHF 100 bis 200 vor, mit Reduktion oder Erlass in besonderen Fällen, insbesondere ohne wirtschaftliche Interessen. Art. 4 der aktuellen Ausführungsverordnung setzt die Gebühr auf CHF 100 fest. Frag nach dem Betrag für dein Gesuch; eine Zahlung allein ist keine Bewilligung.12
Art. 5 Abs. 1 der Ausführungsverordnung, Tarif 870.034, nennt separat CHF 100 Ordnungsbusse für Campieren ausserhalb bewilligter Plätze ohne Bewilligung des Gemeindevorstands. Laut Eintrag trifft die Busse ausdrücklich den Fahrzeughalter, ebenso nach Art. 5 Abs. 2. Das ist für jemanden relevant, der vollständig zu Fuss anreist. Der publizierte Tarif ist kein garantierter einheitlicher Bussentarif für jeden Bergwanderer.2
LPCT Art. 16 erlaubt dem Gemeindevorstand, Bussen bis CHF 500 festzulegen. Das ist die gesetzliche Obergrenze für seine Regeln, keine automatische Busse von CHF 500 für eine Seenacht. Die Fahrzeugformulierung im Tarif beseitigt das Campierverbot nach Art. 13 nicht. Kläre die rechtmässige Nacht vor der Tour; ein Streit über die Busse ersetzt den veröffentlichten Bewilligungsweg nicht.1
Ein trockener Bezugspunkt hinter dem Nordwestufer
Der Kartenpunkt des Sees liegt im Wasser. Der Lai dalla Stria liegt auf etwa 2'474 m. Felsrippen umgeben ihn, dazwischen liegen kleine Kiesflächen und niedrige Vegetation. Manche grünen Bänder sind feucht, auf anderen wachsen die seltenen Blumen, welche die Destination auf ihren See- und Wanderseiten beschreibt. Meide diese Bänder, statt jede flach wirkende Fläche als Zeltboden zu behandeln.47
Der mögliche trockene Bezugspunkt liegt etwa 137 m nordwestlich des See-Mittelpunkts und rund 88 m vom Ufer, auf 2'482 m. Das Geländemodell zeigt dort ein flaches Fenster in Zeltgrösse, dessen steilste Zelle etwa 7 Grad erreicht. Das Luftbild zeigt hellen Kies und niedrige Vegetation zwischen Felsrippen, ohne sichtbaren Tümpel oder Viehtränke am Punkt. Prüfe den Ort bei Tageslicht und schlage ihn der Gemeinde vor; er ist kein eingerichteter Campingplatz.4
Prüfe die tatsächliche Liegefläche auf Pflanzen, stehendes Wasser, lose Steine und Schnee. Das Modell ist zu grob, um einen Stein unter deiner Matte auszuschliessen. Such dir für Zelt oder Biwaksack festen Boden; baue keine Plattform, grabe keinen Abfluss, verschiebe keine Steine zu Mauern und schneide keine Pflanzen ab. Ist der bewilligte Platz nass oder verschneit, lass ihn ungenutzt, statt die Erlaubnis auf einen anderen Ort auszudehnen.
Der Kessel liegt hoch und offen. Bring genug Wasser mit, statt das Seewasser ungeprüft als Trinkwasser einzuplanen. Wind, Kälte und liegen gebliebener Schnee können eine Nacht ausschliessen, auch wenn die Gemeinde zustimmt. Die Bewilligung klärt die Rechtsfrage; sie klärt weder das Wetter noch die Festigkeit des Bodens.
Ein Wildschutzgebiet mit einer kommunalen Campierregel
See und trockener Bezugspunkt liegen ausserhalb eidgenössischer Campierverbotsgebiete. Keiner der beiden Punkte liegt in einem eidgenössischen Jagdbanngebiet, einer Wildruhezone, einem Park, einem geschützten Moor oder einem Militärplanperimeter. Der ÖREB-Kataster ordnet den trockenen Boden der Landwirtschafts- und Landschaftsschutzzone zu. Ein kommunales Naturschutzpolygon erfasst ihn nicht. Der See selbst ist als Wasser ausgeschieden.45
Die kantonale Karte zeigt zusätzlich das allgemeine Wildschutzgebiet 142, Caschlè-Calmut. VWSG, BR 740.200, Art. 10 Abs. 1 verbietet den Zutritt zu allgemeinen Wildschutzgebieten zur Ausübung der Jagd. Diese Formulierung verbietet gewöhnliches Wandern nicht und macht das Gebiet nicht zum eidgenössischen Jagdbanngebiet. Halte Störungen gering und beachte aktuelle Wildtierhinweise. Die separate Campierbewilligung der Gemeinde bleibt nötig.6
Die Parzelle 3023 umfasst ein grosses Berggebiet. Eine irgendwo auf dieser Parzelle gezeigte Beschränkung gilt nicht automatisch am trockenen Punkt. Die Landschaftsregeln schützen den Charakter des Geländes und regeln Eingriffe; sie sind keine freie Campiererlaubnis. Das aktuell genehmigte Baugesetz, Art. 39 Abs. 4, verlangt auch für zeitlich befristete Zeltlager ausserhalb der Campingzone einen Entscheid des Gemeindevorstands.5
Die kommunale Planungszone gilt weiterhin bis 14. Februar 2027. Das neue Bau- und Zonenpaket soll am 7. Oktober 2026 vor die Gemeindeversammlung und am 29. November 2026 an die Urne kommen; rechtskräftig wird es erst mit der kantonalen Genehmigung. Am Prüfdatum ist es erst ein Entwurf. Prüfe vor einer späteren Tour die aktuelle Gemeindefassung, besonders nach diesen Entscheiden.59
Die Gefahrenkarte bezeichnet diesen Bergboden als nicht untersucht. Das ist kein Nachweis, dass er vor Steinschlag oder anderen Naturgefahren sicher ist. Prüfe die Umgebung und beachte aktuelle Gemeindehinweise, bevor du eine Übernachtung erwägst.
Folge den Markierungen und lass Zeit für den Abstieg
Der Zustieg ist eine Bergwanderung mit erheblichem Aufstieg. Sedrun Disentis Tourismus beschreibt den Weg von Rueras durch das Val Milà zum See mit ungefähr 3 Stunden Aufstieg. Laut der Webseite zum See ist er meist ab Anfang Juli schneefrei, während umliegende Schneefelder länger bleiben. Diese Saisonangabe verspricht keine passenden Herbstbedingungen.7
Die alternative Runde über die Alp Caschlé enthält blau-weiss markierte alpine Abschnitte. Die Tourenbeschreibung verlangt Trittsicherheit und Orientierung; nasser Fels oder Schnee machen daraus eine andere Tour. Folge den aktuellen Markierungen, statt einen eingezeichneten Track als leichten Zustieg zu lesen. Plane Tageslicht für die Kontrolle des bewilligten Bodens und genügend Zeit zum Abstieg, falls der Platz ungeeignet ist.7
Dieselbe Destination warnt vor Kühen und Kälbern im Val Milà im Hochsommer. Halte Abstand, halte Hunde unter Kontrolle und störe den Alpbetrieb nicht. Blühende Moosbänder und kleine Feuchtflächen sprechen dafür, beim Zustieg auf bestehenden Wegen zu bleiben. Eine Übernachtungsbewilligung erlaubt die beschriebene Nutzung, keine allgemeine Störung der Umgebung.
Für andere Seen gilt jeweils eine eigene Antwort: Der Tomasee liegt ebenfalls in Tujetsch, der Lutersee jenseits der Urner Grenze. Die Schweiz-Übersicht erklärt das Zusammenspiel von Eigentümerbedingungen, Schutzgebieten und Gemeinderegeln.
Camping Viva in Rueras: die geplante Zeltalternative
Buche Camping Viva, wenn die Seenacht keine Bewilligung erhält. Der Campingplatz unterhalb von Rueras nimmt Zelte auf seinen normalen Stellplätzen auf. Seine eigene Seite nennt die betreute Sommersaison vom 13. Mai bis 18. Oktober 2026. Kontakt: +41 79 126 80 61 oder hallo@campingviva.ch. Buche über die Betreiberwebsite.8
Die separate Zeltwiese ist im Juli und August offen. Ausserhalb dieser Monate weist der Betreiber Zelten normale Stellplätze mit Zeltrabatt zu. Wähle für eine Oktobernacht bei der Buchung die Zeltoption und lass dir den Platz und die Leistungen bestätigen. Dass der Hauptplatz offen ist, verspricht keine offene Sommer-Zeltwiese.
Das ist eine Talnacht nahe dem Ausgangsdorf. Sie passt zu einer Tagestour zum Lai dalla Stria mit anschliessendem Abstieg; so merkst du nicht erst oben, dass die Bewilligung fehlt. Für Termine ausserhalb der betreuten Sommersaison kläre vor der Tour direkt mit dem Betreiber, was gilt. Kläre Buchung und Abstieg, solange du noch Tageslicht hast.
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Diese Regeln gelten auf dem Platz und in der Nacht, die die Gemeinde bewilligt hat. Bewilligungsbedingungen und Anweisungen des Alpbetriebs gehen vor.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel ist meine journalistische Einschätzung nach bestem Wissen, Stand 6. Oktober 2026, anhand der unten verlinkten amtlichen und öffentlichen Quellen. Er ist keine Rechtsberatung, keine bindende Behördenaussage und kein Aufruf, geltendes Recht zu brechen.
Die Gemeinde veröffentlicht keine allgemeine Bewilligung für einzelne Wanderer an diesem See und keinen Entscheid zum geplanten Biwak ohne Zelt. Ihr fester Campiertarif nennt ausdrücklich einen Fahrzeughalter. Der öffentliche Kataster zeigt weder den aktuellen Eigentümer noch den Alpbetrieb; die Alpordnung ist nicht veröffentlicht. Der trockene Bezugspunkt ist eine Gelände- und Luftbildeinschätzung, keine Vermessung und kein bewilligter Campingplatz. Gesetze, Weidenutzung, Schnee, Wetter und Campingdienstleistungen ändern sich. Prüfe aktuelle Dokumente und hole vor der Tour die tatsächliche Bewilligung. Eine echte ungeplante Notlage ist von einer für die Aussicht geplanten Nacht zu unterscheiden. Jeder Besucher bleibt für sein Verhalten und dessen Folgen verantwortlich. Hikebeast, Leon Helg und Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen anhand dieses Textes.
Häufige Fragen
Ist Wildcampen am Lai dalla Stria erlaubt?
Wen frage ich, und wie früh?
Was kostet die Bewilligung, und wie hoch ist die Busse?
Umgeht ein Biwaksack die Campierregel?
Wo schlafe ich bei einer Absage?
Quellen
- Tujetsch, LPCT, beschlossen 18. August 2023, in Kraft 1. Dezember 2023, gelesen 6. Oktober 2026. Art. 13 Abs. 1 gebietsweite Campierregel; Art. 13 Abs. 2 lit. c andere begründete Fälle, höchstens 14 Tage; Art. 13 Abs. 3 öffentliche und private Interessen; Art. 13 Abs. 4 Gebühr CHF 100 bis 200, mögliche Reduktion oder Erlass; Art. 16 Bussen bis CHF 500; Art. 17 Inkrafttreten. Massgebende romanische Fassung. ↩
- Tujetsch, aktuelle Ausführungsverordnung, Gemeinderegisterfassung September 2025, gelesen 6. Oktober 2026. Art. 4 Ausnahmegebühr CHF 100; Art. 5 Abs. 1 Tarif 870.034 CHF 100 für unbewilligtes Campieren, zulasten des Fahrzeughalters; Art. 5 Abs. 2 Fahrzeughalterhaftung. Aktuelle Verordnung. ↩
- Tujetsch, veröffentlichtes Gesuch für Campieren ausserhalb des bewilligten Platzes, gelesen 6. Oktober 2026. Mindestens zwei Wochen vorher, zuhanden des Gemeindevorstands, mit Antragsteller, Personenzahl, Datum und genauem Plan. Verwaltung: +41 81 920 47 80, info@tujetsch.ch, Via Alpsu 62, 7188 Sedrun. Gesuchsformular. ↩
- swisstopo, swissNAMES3D, SWISSIMAGE und swissALTI3D-2-m-Kacheln von 2023, gelesen 6. Oktober 2026. See-Mittelpunkt 46.70743, 8.73940, LV95 2'699'466.7 / 1'173'737.4, Wasser 2'473.3 m. Trockener Bezugspunkt 46.70850, 8.73851, LV95 2'699'397 / 1'173'855, 2'481.7 m; 137 m nordwestlich, 88 m vom Ufer; 30-m-Medianneigung 9.6 Grad, Fenster 10 mal 10 m maximal 6.5 Grad. Wasser mit OSM-Weg 92510938 maskiert. Beide Punkte ausserhalb eidgenössischer Banngebiets-, Wildruhe-, Park-, BLN-, Feuchtgebiets- und Militärgeometrie. Modell und Luftbild, keine Vermessung. Bundeskarte. ↩
- Graubünden, aktueller ÖREB-Auszug, erstellt 6. Oktober 2026, Tujetsch-Parzelle 3023, EGRID CH112621237019. Trockener Bezugspunkt Landwirtschaft und Landschaftsschutz; See Wasser und Landschaftsschutz; an keinem der beiden ein Naturschutzpolygon. Aktuelles Baugesetz Art. 39 Abs. 4: befristete Zeltlager nur mit Entscheid des Gemeindevorstands; Genehmigung 20. April 2009 und Änderung 5. Februar 2019. Planungszone bis 14. Februar 2027 verlängert. Aktueller Auszug; Genehmigtes Baugesetz; Planungszonenentscheid. ↩
- Graubünden, VWSG BR 740.200, aktuelle Fassung 1. September 2023, gelesen 6. Oktober 2026. Art. 10 Abs. 1: Zutritt zu allgemeinen Wildschutzgebieten zur Jagdausübung verboten. Amtlicher WFS verortet See und trockenen Punkt im Objekt 142 Caschlè-Calmut; an keinem der beiden eine saisonale Wildruhezone. Aktuelle Verordnung; Kantonaler Wildschutz-Kartendienst. ↩
- Sedrun Disentis Tourismus, ortsspezifische See- und Alp-Caschlé-Wanderseiten, gelesen 6. Oktober 2026. See meist Anfang Juli schneefrei, umliegende Schneefelder später; Val-Milà-Zustieg rund 3 Stunden; blau-weisse Runde braucht Trittsicherheit und Orientierung, Feuchtstellen und seltene Blumen am See, Kühe und Kälber im Val Milà im Hochsommer. Offizielle Runde; Offizielle Seeseite. ↩
- Camping Viva, Betreiberseite gelesen 6. Oktober 2026. Zelte möglich, betreute Sommersaison 13. Mai bis 18. Oktober 2026; separate Zeltwiese Juli und August, sonst normale Stellplätze mit Zeltrabatt. +41 79 126 80 61, hallo@campingviva.ch. Betreiber und Buchung. ↩
- Tujetsch, Gemeindegesetzessammlung und aktuelle Versammlungsbotschaften, gelesen 6. Oktober 2026. Weideordnung, beschlossen 22. April 2026: Art. 2 Gemeindealpen und -weiden; Art. 23 Schadenverhütung. Aktuelle Baurevision: Versammlung 7. Oktober 2026, Urnenabstimmung 29. November 2026, Rechtskraft nach kantonaler Genehmigung. Gemeindesammlung; Erläuterung zum Campiergesetz; Aktuelle Planungsbotschaft. Aktuelle Weideordnung. ↩