Wildcampen auf dem Ginalshorn
Das Ginalshorn, 3'027 m, steht auf dem Grat zwischen Turtmanntal und Ginals über Unterbäch. Über seinen Gipfel läuft die Grenze eines Jagdbanngebiets. Auf der Ginals-Seite liegt 200 m ausserhalb eine Terrasse auf 2'909 m, und dort verbietet keine Regel eine Nacht.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Wildcampen auf dem Ginalshorn: ein Gipfel auf 3'027 m zwischen zwei Tälern
Wildcampen auf dem Ginalshorn heisst: eine Nacht auf oder nahe dem Gipfel eines 3'027 m hohen Bergs auf dem Grat zwischen dem Turtmanntal im Westen und dem Ginals, dem Hochtal über Unterbäch, im Osten. Das Namenverzeichnis des Bundes nennt ihn «Hauptgipfel Ginalshorn (VS) - Ergisch» und setzt ihn auf WGS84 46.23712 / 7.74045 (LV95 2'623'281 / 1'120'676). Der Gipfelpunkt liegt in der Gemeinde Ergisch. Rund zehn Meter südöstlich beginnt die Gemeinde Unterbäch, und die Grenze der beiden Gemeinden folgt dem Grat.3
Zum Gipfel führt kein markierter Weg, von keiner Seite. Der nächste offizielle Weg ist der Alpinwanderweg über die Niggelinglicke, rund 1,3 km südlich. Der Gipfel selbst ist eine runde Kuppe aus grauem Geröll, ohne Bewuchs. Nach Osten fällt das Schwarzus Tälli in Stufen aus Geröll, Platten und Rasenflecken zum Ginals ab, nach Westen fallen die Hänge ins Turtmanntal. Im Umkreis von 1,7 km steht kein Gebäude.3
Würde hier jemand schlafen, wenn es erlaubt wäre? Ja, knapp unter dem Gipfel. Die nächsten Sträucher wachsen 1,3 km westlich und rund 750 m tiefer, an der Flanke zum Turtmanntal; das ganze Gipfelgebiet liegt also weit über der Waldgrenze. Die Kuppe selbst hat einen einzigen fast ebenen Streifen, 10 bis 20 m südsüdöstlich vom höchsten Punkt: Platz für einen Biwaksack, eng für ein Zelt und Wind und Wetter voll ausgesetzt. Ebener Boden in Menge beginnt eine Viertelstunde weiter östlich, im Schwarzus Tälli.3
Die Regel: Jagdbanngebiet Nr. 40 Turtmanntal, und eine Linie über den Gipfel
Die Regel, die hier oben über die Nacht entscheidet, ist eidgenössisch. Das eidgenössische Jagdbanngebiet Nr. 40 Turtmanntal umfasst beide Talseiten des unteren Turtmanntals. Auf der rechten Talseite, der des Ginalshorns, reicht es laut seinem Objektblatt «vom Borthorn bis zum Ergischhorn», über weite Flächen mit alpinen Weiden, Geröllfluren und Fels. Und es hält fest: «Das gesamte Banngebiet ist integral geschützt.»2
Wo die Linie verläuft. Vom Altstafelhorn folgt sie dem Grat nach Süden und über die Roti Ritze hinauf zum Ginalshorn. Am Gipfel knickt sie ab und folgt dem Grat nach Süden zum Borthorn, 2'992 m, dann nach Osten über den Grat zur Schwarzi Blatte und hinunter zur Niggelinglicke, 2'839 m, und von dort nach Westen dem Alpinwanderweg entlang. Drin liegen: Steitälli und Chummetjisee, Chleis Grätji, Riebgrat, Wyssfliewang, die ganze Flanke zum Turtmanntal unter dem Grat mit Schafalpu und Tschafil, dazu der Hang von Niggelingu zwischen dem Borthorngrat und dem Weg über die Niggelinglicke. Draussen liegen das Schwarzus Tälli und das Becken des Ginals, in Unterbäch.3
Oben läuft die Linie über den Gipfel. Die beiden amtlichen Karten unterscheiden sich dort um rund einen Meter. Auf der Inventarkarte des Bundes liegt der Gipfelpunkt knapp ausserhalb der Linie, Punkte zehn Meter westlich, nördlich und östlich vom Gipfel liegen drin, zehn Meter südlich liegt draussen. Auf der Jagdkarte des Kantons liegt der Gipfelpunkt knapp drin. Ein Meter ist weniger als die Strichbreite auf der Karte, und im Gelände hast du nur den Grat als Anhaltspunkt. Der Gipfel liegt also auf der Linie: Schlaf nicht dort. Auch der fast ebene Streifen südlich vom Gipfel ist keine Lösung, er liegt nur 3 bis 7 m ausserhalb der Linie. Am Säntis läuft ebenfalls eine solche Linie über den Gipfel.137
Prüf sie, bevor du anhältst: Öffne map.geo.admin.ch mit dem Layer «Jagdbanngebiete» und vergleich ihn mit der GPS-Position auf deinem Handy. Die Jagdkarte des Kantons auf sitonline.vs.ch zeigt dasselbe Banngebiet.3
Innerhalb der Linie ist das Bundesrecht kurz:
«Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen.»Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 lit. e.
Die Busse ist fix: 150 Franken vor Ort, nach Anhang 2 Ziff. 12005 der Ordnungsbussenverordnung des Bundes (OBV, SR 314.11). Eine Ausnahme kann nur der Kanton bewilligen, nicht die Gemeinde und kein Grundeigentümer, und für Wanderer ist keine publiziert. Innerhalb der Linie gehören Hunde an die Leine, ebenfalls 150 Franken (Ziff. 12004), und Drohnen sind verboten. Über das Banngebiet wacht die Wildhut des Kantons.137
Der Biwaksack ist kein Ausweg. Die Verordnung nennt Zelten und Campieren, nicht das Biwak, und kein Gericht hat über eine Nacht im Biwaksack in einem Jagdbanngebiet des Bundes entschieden. Gegen eine fixe Busse ist das ein Argument, kein Plan. Behandle alles innerhalb der Linie als geschlossen für die Nacht, mit oder ohne Zelt.1
Östlich vom Grat: was Unterbäch, Ergisch und der Kanton sagen
Unterbäch, die Ginals-Seite. Das Schwarzus Tälli und die Terrassen östlich vom Gipfel liegen in der Gemeinde Unterbäch. Ihr Polizeireglement, von der Urversammlung am 22. Mai 1997 beschlossen, läuft von Art. 1 bis Art. 13. Es regelt unter anderem Nachtruhe, Rauschzustand, Verunreinigung, Tierhaltung und Wässerwasser, und es hat keinen Campingartikel. Ihr Bau- und Zonenreglement, vom Staatsrat am 27. November 2009 homologiert, verlangt eine Baubewilligung für «das Aufstellen von mobilen Wohnwagen, Zelten und dergleichen ausserhalb eines bewilligten Campingplatzes für mehr als 60 Tage» (Art. 5). Der Boden östlich vom Gipfel ist übriges Gemeindegebiet, Fels und Ödland (Art. 87). Die neue Nutzungsplanung, seit 1. September 2026 öffentlich aufgelegt, bringt ebenfalls keine Campingregel.4
Ergisch, der Gipfel und die Seite zum Turtmanntal. Der Gipfelpunkt liegt auf Ergischer Boden. Das Polizeireglement von Ergisch, vom Staatsrat am 4. Februar 1998 genehmigt, läuft von Art. 1 bis Art. 12 und hat ebenfalls keinen Campingartikel. Das publizierte Baureglement zählt Campingplätze, Wohnwagen und bewegliche Baracken zu den bewilligungspflichtigen Arbeiten, kein Zelt für eine Nacht. An der Flanke zum Turtmanntal unter dem Gipfel liegt Ergischer Boden aber im Jagdbanngebiet, und dort entscheidet das Verbot des Bundes.5
Der Kanton. Das Wallis hat keine kantonale Regel gegen eine einzelne Nacht draussen. Seine Bauverordnung verlangt für Zelte ausserhalb eines bewilligten Campingplatzes erst ab drei Wochen oder mehr als zwölf Zelten eine Baubewilligung (BauV, Art. 17 Abs. 2 lit. a). Seine Naturschutzverordnung büsst das Zelten nur in einem Gebiet, wo es verboten ist, und das setzt einen Schutzentscheid voraus; keiner deckt das Ginalshorn oder das Schwarzus Tälli. Nach Art. 163 Abs. 3 des Walliser EGZGB, des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch, sind Felsen und Schutthalden öffentliches Eigentum der Gemeinden: Der steinige Boden auf beiden Seiten des Grats ist öffentlicher Grund der Gemeinden.63
Ruhezonen, Wasser, die Seelein. Keine Wildruhezone liegt in der Nähe, die nächste ist 7,9 km entfernt. Der Gipfel liegt knapp innerhalb einer Grundwasserschutzzone S3 für die Quellen von Ergisch; ihre Vorschriften behandeln Zeltplätze als Anlagen, nicht eine Nacht draussen, und die Terrassen auf der Ginals-Seite liegen in keiner solchen Zone. Die Seelein im Ginals auf 2'649 m und 2'571 m sind eine kommunale Naturschutzzone von Unterbäch. Ihre Regeln betreffen Bauten und Terrainveränderungen; halte dich trotzdem von ihren Ufern fern. Wie die Ebenen in der ganzen Schweiz zusammenspielen, steht in der Übersicht für die Schweiz.34
So geht es: eine Nacht auf der Terrasse auf 2'909 m
Der Boden, den du suchst, ist eine Terrasse im Schwarzus Tälli, auf der Ginals-Seite des Grats. Um WGS84 46.236927 / 7.746507 (LV95 2'623'748 / 1'120'656), auf 2'909 m, liegt sie fast flach: spärlicher Rasen und feiner Schutt zwischen hellem Geröll, 468 m östlich vom Gipfel und 117 m tiefer, 200 m ausserhalb des Jagdbanngebiets und rund 630 m über der Waldgrenze. Vom Gipfel bist du in etwa einer Viertelstunde über Geröll dort.3
Weiter unten, mehr ebener Boden. Tiefer im Schwarzus Tälli liegen Geröllplatten mit einem grünen Band fast flach auf 2'846 bis 2'850 m, um WGS84 46.236067 / 7.748421 (LV95 2'623'896 / 1'120'561), rund 380 m ausserhalb des Banngebiets. Auf 2'779 m, um WGS84 46.233098 / 7.748728, gibt es ebenen Boden auf gröberem, dunklem Blockschutt, rund 250 m ausserhalb. Das alles liegt in Unterbäch.3
Vom Turtmanntal her. Wer von Gruben oder vom Augstbordpass kommt, findet ebenen Boden südlich vom Weg unter der Niggelinglicke, bei einem Seelein auf 2'658 m, um WGS84 46.224556 / 7.744001, in Ergisch. Hier ist der Weg die Grenze des Banngebiets, und der Platz liegt knapp 100 m ausserhalb: Bleib südlich vom Weg. Der Talboden bei Gruben hat einen eigenen Bericht.35
Wo du nicht liegst. Nicht auf dem Gipfel und nirgends westlich oder nördlich davon: Das Steitälli mit dem Chummetjisee und die Hänge zum Turtmanntal liegen im Banngebiet. Nicht auf dem Grat zum Borthorn und zur Schwarzi Blatte, der ist die Linie selbst; der ebene Sattel darauf, rund 375 m südlich vom Gipfel auf 2'987 m, liegt auf der Linie. Und nicht am Hang von Niggelingu zwischen dem Borthorngrat und dem Weg über die Niggelinglicke, auch der liegt drin.3
Bevor du dich hinlegst. Öffne map.geo.admin.ch mit dem Layer «Jagdbanngebiete» und prüf, dass deine GPS-Position deutlich östlich der Banngebietsgrenze liegt. Die Linie ist im Kartenmassstab gezeichnet, halte also 20 bis 30 m Abstand zum Grat; die Terrasse auf 2'909 m liegt 200 m weg. Wem der Boden gehört, ist nirgends publiziert. Fels und Geröll sind nach Walliser Recht öffentliches Eigentum der Gemeinden, und für eine Nacht auf der Ginals-Seite verlangt keine Regel eine Zustimmung. Wenn jemand vor Ort etwas dagegen hat, zieh weiter.36
Anreise, Hochjagd und Feuer
Aufstieg ohne Weg. Der Gipfel ist ein wegloser Aufstieg über Geröll, von keiner Seite markiert. Ab Unterbäch verläuft die Route, die die Destination für ihre Skitour aufs Ginalshorn beschreibt, auf der Ginals-Seite: vom Gebiet Seefeld nach Westen durch die Engstelle ins Schwarzus Tälli, den Hang nach Nordwesten hinauf und auf den Ostgrat, dann nach Westen zum Gipfel. Dieser Ostgrat ist die Banngebietsgrenze: Du kannst ihn begehen, aber bleib nicht für die Nacht darauf. Im Sommer startest du auf der Brandalp, 1'600 m, bei der Bergstation der Sesselbahn ab Unterbäch, und steigst durchs Ginals auf: rund 1'300 Höhenmeter bis zur Terrasse.83
Die Bahnen. Die Luftseilbahn von Raron im Rhonetal hinauf nach Unterbäch fährt alle 30 Minuten, einfach 6.40 Franken; in der Revisionswoche vom 19. bis 23. Oktober 2026 steht sie von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr still. Die Sesselbahn von Unterbäch auf die Brandalp fährt bis 4. Oktober 2026 ausser montags, von Dienstag bis Freitag von 9.15 bis 12 und von 14.15 bis 17 Uhr, am Wochenende von 9 bis 12.15 und von 14 bis 17.15 Uhr; vom 5. bis 18. Oktober täglich von 9 bis 12.15 und von 14 bis 17.15 Uhr; ab 19. Oktober ist sie geschlossen. Einfach 9 Franken, retour 14.8
Bis 3. Oktober: Hochjagd. Die Walliser Hochjagd auf Hirsch, Gämse und weiteres Wild läuft bis 3. Oktober 2026, von Montag bis Samstag, und ausserhalb des Banngebiets ist die Ginals-Seite offenes Jagdgebiet; vom 16. bis 31. Oktober folgt die Jagd auf Schneehuhn und Birkhuhn. Sei sichtbar, sei bei Tageslicht unterwegs und nicht in der Dämmerung, und denk daran: Nur am Sonntag wird nicht gejagt. Seit 24. September darf zudem das ganze Wolfsrudel der Region Augstbord geschossen werden, bis 31. Januar 2027.7
Kein Feuer. Seit 24. September 2026 zeigt die Waldbrandkarte des Bundes für das Turtmanntal grosse Gefahr, und der Kanton hat jedes Feuer im Wald und in Waldesnähe verboten. Auf 2'900 m gibt es ohnehin nichts zu verbrennen: Nimm einen Kocher mit.3
Wasser und Kälte. Bei den Terrassen gibt es kein Wasser, die nächsten Bäche fliessen einige hundert Meter entfernt. Trag es hinauf oder schmilz Schnee, falls es welchen hat. Ende September musst du auf dieser Höhe nachts mit Frost rechnen. Im Sommer weiden in Teilen des Ginals Schafe, eine Alp mit Herdenschutzhunden ist bei den Terrassen aber keine verzeichnet. Dieser Bericht gilt für die schneefreie Zeit.3
Wo du legal schlafen kannst
- Eine Nacht auf der Terrasse auf 2'909 m, östlich vom Gipfel. WGS84 46.236927 / 7.746507, in Unterbäch, 200 m ausserhalb des Banngebiets, eine Viertelstunde unter dem Gipfel. Kein Feuer.34
- Weiter unten im Schwarzus Tälli. Um 46.236067 / 7.748421 auf rund 2'848 m oder um 46.233098 / 7.748728 auf 2'779 m, 250 bis 380 m ausserhalb des Banngebiets.3
- Vom Turtmanntal her: südlich vom Weg über die Niggelinglicke. Bei einem Seelein auf 2'658 m, 46.224556 / 7.744001, in Ergisch, knapp 100 m ausserhalb des Banngebiets; bleib südlich vom Weg.35
- Berggasthaus Alpenrösli, Brandalp, 1'600 m. Bei der Bergstation der Sesselbahn ab Unterbäch: 70 Franken pro Person mit Frühstück im Doppelzimmer, 100 Franken mit Halbpension, Einzelzimmer 85 oder 115 Franken; +41 27 934 22 12, info@brandalp.ch.9
- Hotel Schwarzhorn, Gruben, auf der Seite des Turtmanntals. Die Saison endet am 26. September 2026, danach bleibt es bis Sommer 2027 geschlossen; 2026 kostete ein Doppelzimmer mit Halbpension 230 Franken pro Nacht; +41 27 932 14 14.9
- Nicht im Jagdbanngebiet. Nicht auf dem Gipfel, nicht auf dem Grat, nicht im Steitälli und nicht an den Hängen zum Turtmanntal: 150 Franken, mit oder ohne Zelt.13
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Das gilt überall dort, wo du wirklich draussen schlafen darfst, am Ginalshorn also eine Nacht auf der Ginals-Seite, ausserhalb des Banngebiets, oder ein Bett auf der Brandalp. Es ist kein Gesetzestext, es ist Anstand und gesunder Menschenverstand auf 2'900 m, in offenem Jagdgebiet neben einem Banngebiet, das als Lebensraum für wildlebende Säugetiere und Vögel erhalten bleiben soll.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand September 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die geltende Rechtslage.
Das Urteil stützt sich auf eine Grenze, die über den Gipfel läuft. Die Inventarkarte des Bundes, die nach der Verordnung den Perimeter des Banngebiets darstellt, setzt den Gipfelpunkt rund einen Meter ausserhalb der Linie; die Jagdkarte des Kantons, die nach dem kantonalen Jagdbeschluss im Streitfall über Jagdgrenzen entscheidet, setzt ihn knapp hinein; welche der beiden die Wildhut am Gipfel anwenden würde, ist nirgends publiziert, und eine Markierung im Gelände ist nicht bekannt. Die Grenze und alle Distanzen hier stammen aus der publizierten Geometrie, die so genau ist wie die Daten und nicht wie eine Markierung im Gelände; halte deutlich Abstand zur Linie. Die publizierte Fassung des Polizeireglements von Unterbäch nennt kein Homologationsdatum, und Ergisch publiziert sein Baureglement als Abstimmungsexemplar von 1977. Wem die Parzellen auf dem Gipfel und im Schwarzus Tälli gehören, ist nirgends publiziert. Fahrpläne, Preise, Saisons und Jagddaten stammen von ihren Herausgebern, Stand September 2026, und können sich ändern; vor Ort wurde nichts geprüft, und bei den Gemeinden und beim Kanton wurde niemand gefragt. Dieser Bericht gilt für die schneefreie Zeit. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und die Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Grundlage dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.
Häufige Fragen
Darf ich auf dem Gipfel des Ginalshorns schlafen?
Wo genau liegt das Jagdbanngebiet?
Wo kann ich beim Ginalshorn campieren?
Ist ein Biwaksack erlaubt?
Was muss ich im September und Oktober wissen?
Quellen
- Verordnungen des Bundes. Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Art. 2 Abs. 2 lit. a und Abs. 3: Das Inventar enthält für jedes Banngebiet «eine kartographische Darstellung des Perimeters» und ist Teil der Verordnung, vom BAFU elektronisch publiziert. Art. 5 Abs. 1 lit. c: Hunde an der Leine. Art. 5 Abs. 1 lit. e: «Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen.» Der französische Amtstext lautet «Il est interdit de camper librement», der italienische «È vietato piantare tende o campeggiare»; keine der drei Fassungen nennt das Biwak. Ordnungsbussenverordnung (OBV), SR 314.11, Anhang 2 Ziff. 12004, ein nicht an der Leine geführter Hund in einem eidgenössischen Jagdbanngebiet, 150 Franken, und Ziff. 12005: «Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten», 150 Franken. fedlex.admin.ch (VEJ), OBV. ↩
- Bundesamt für Umwelt (BAFU), Inventar der eidgenössischen Jagdbanngebiete, Objektblatt «40. Turtmanntal Kt. VS» im Revisionssatz 2023: «Das Schutzgebiet liegt auf der linken Seite des Rhonetals im unteren Teil des Turtmanntales. Es umfasst sowohl die linke als auch die rechte Talseite der Turtmänna. Auf der linken Talseite reicht es bis zur Bella Tola und Emshorn, auf der rechten Seite vom Borthorn bis zum Ergischhorn. In den tieferen Lagen kommt Wald vor, es dominieren aber weite Flächen mit alpinen Weiden sowie Geröllfluren und Fels.» Zielsetzung: «Erhaltung des Gebiets als vielfältigen Lebensraum für wildlebende Säugetiere und Vögel.» Besondere Massnahmen: «Das gesamte Banngebiet ist integral geschützt.» Objektblatt Nr. 40 (PDF). ↩
- Amtliche Geodaten, abgefragt am 25. und 26. September 2026. Identify-Dienst des Bundes am Gipfel, LV95 2'623'280.7 / 1'120'675.7 (WGS84 46.23712 / 7.74045; Name im Namenverzeichnis «Hauptgipfel Ginalshorn (VS) - Ergisch»), Höhe 3'026,5 m (Landeskarte 3026, die Destination schreibt 3'027), und an den Plätzen, LV95 2'623'748 / 1'120'656 (WGS84 46.236927 / 7.746507), 2'909,4 m; LV95 2'623'896 / 1'120'561 (WGS84 46.236067 / 7.748421), 2'845,9 bis 2'849,7 m; LV95 2'623'921 / 1'120'231 (WGS84 46.233098 / 7.748728), 2'778,6 m; LV95 2'623'560 / 1'119'280 (WGS84 46.224556 / 7.744001), 2'657,6 m; Toleranz 0, mit einer Kontrolle über einen erfundenen Layer, die HTTP 400 lieferte, und dem Jagdbanngebiet Kiental als Positivkontrolle im selben Lauf. Gemeinden nach der Grenze des laufenden Jahres: der Gipfelpunkt in Ergisch, Unterbäch ab 14 m südöstlich, 26 m südlich und 70 m östlich, die Grenze folgt dem Grat; die drei Plätze im Schwarzus Tälli in Unterbäch, der südliche in Ergisch. Eidgenössisches Jagdbanngebiet Nr. 40 Turtmanntal, Gebiet mit integralen Schutzbestimmungen (976 ha am Gipfel): am Gipfelpunkt nicht geliefert, die Grenze 0,9 m entfernt; geliefert 10 m westlich, 10 m nördlich und 10 m östlich davon sowie 50 m westlich, nördlich und östlich; nicht geliefert 10 m und 50 m südlich; der fast ebene Streifen 10 bis 20 m südsüdöstlich vom Gipfel 3 bis 7 m ausserhalb; der Sattel auf 2'987 m, 375 m südlich, 1,4 m innerhalb; die Plätze 200 m, 376 m, 250 m und 93 m ausserhalb. BAFU-Layer «Wildtierschutzgebiete», «Turtmanntal (Nr. 40.00)», rechtsverbindlich vom 1. Januar bis 31. Dezember: «Hunde sind an der Leine zu führen; der Betrieb von Drohnen ist verboten; freies Zelten und Campieren ist verboten». Jagdkarte des Kantons (Layer «Banngebiete»): «EGB Nr. 40 integral Turtmanntal» am Gipfelpunkt, 0,4 m innerhalb, und 10 m westlich davon; nicht auf dem Streifen südlich vom Gipfel und nicht im Schwarzus Tälli. Wildruhezonen, Portal des Bundes und Layer des Kantons: keine, die nächste 7,9 km entfernt. Kantonale Schutzentscheide: keiner am Gipfel oder an den Plätzen. Leer an allen Punkten: BLN, Auen, Flachmoore, Hochmoore, Moorlandschaften, Amphibienlaichgebiete, Trockenwiesen, Ramsar, Smaragd, Waldreservate, Pärke, Militärgebiete, Alpweiden mit Herdenschutzhunden. Amtliche Vermessung: der Gipfel auf Parzelle 3603 von Ergisch, ohne Nutzungsbestimmung; die drei Plätze im Schwarzus Tälli auf Parzelle 5140 von Unterbäch, übriges Gemeindegebiet (Felsen, Öden); der südliche Platz auf Parzelle 3242 von Ergisch; die Seelein im Ginals auf Parzelle 5139 von Unterbäch, Naturschutzzone von kommunaler Bedeutung. Grundwasser: der Gipfel 3,3 m innerhalb der Schutzzone S3 der Ergischer Quellen Chummetji (Staatsratsentscheid vom 26. März 2014; die Schutzzonenvorschriften führen Zeltplätze und Plätze für Wohnwagen unter den Anlagen, nichts zur Nacht einer Person); die Plätze in keiner Schutzzone. Bodenbedeckung: erste Gebüsche 1,28 km westlich vom Gipfel auf 2'281 m; kein Gebäude innert 1,76 km; kein markierter Weg zum Gipfel, der Alpinwanderweg über die Niggelinglicke 1,27 km entfernt; die nächsten kartierten Bäche 330 bis 600 m von den Plätzen. Gelände: der Platz auf 2'909 m bis 0,6 Grad eben, 468 m vom Gipfel in Richtung 92 Grad, der Weg hinunter stellenweise bis 32 Grad steil. Waldbrandwarnung des Bundes für das Turtmanntal (VS): grosse Gefahr ab 24. September 2026; kantonale Massnahme ab demselben Tag: «Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe». map.geo.admin.ch, Geometrie des Banngebiets, Jagdkarte des Kantons, Entscheid zur Zone S3. ↩
- Gemeinde Unterbäch. Polizeireglement, vom Gemeinderat am 1. Mai 1997 und von der Urversammlung am 22. Mai 1997 beschlossen; es tritt mit der Homologation durch den Staatsrat in Kraft, die publizierte Fassung nennt kein Homologationsdatum. Es läuft von Art. 1 bis Art. 13; Art. 1 erfasst Übertretungen auf dem Gebiet der Gemeinde, die in die Kompetenz des Polizeigerichts von Unterbäch fallen, auch fahrlässige, und Art. 2 setzt die Strafen fest, «Haft oder Busse bis 5'000 Fr.», für das, was das Reglement regelt; einen Campingartikel hat es nicht. Bau- und Zonenreglement, von der Urversammlung am 17. Juni 2007 beschlossen, vom Staatsrat am 27. November 2009 homologiert: Art. 5, Baubewilligung für «das Aufstellen von mobilen Wohnwagen, Zelten und dergleichen ausserhalb eines bewilligten Campingplatzes für mehr als 60 Tage»; Art. 80, Naturschutzzonen, darunter die «Seen im Ginals», Regeln für Bauten und Terrainveränderungen; Art. 87, übriges Gemeindegebiet, unproduktive Fels- und Gebirgsgebiete, wo nur ausnahmsweise gebaut werden darf. Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung, ab 1. September 2026 für 30 Tage öffentlich aufgelegt, enthält keine Campingbestimmung. Polizeireglement (PDF), Bau- und Zonenreglement (PDF), Homologation, öffentliche Auflage, unterbaech.ch, Reglemente. ↩
- Gemeinde Ergisch. Polizeireglement, von der Urversammlung am 16. Dezember 1997 beschlossen, «Genehmigt durch den Staatsrat am 4. Februar 1998»: Es läuft von Art. 1 bis Art. 12 und hat keinen Campingartikel. Bau- und Zonenreglement, publiziert als Abstimmungsexemplar, unterzeichnet am 21. Dezember 1977 (Scan): unter den bewilligungspflichtigen Arbeiten «die Anlage von Campingplätzen und das Aufstellen von Wohnwagen, beweglichen Baracken usw.»; kein Campingverbot. Polizeireglement (PDF), Bau- und Zonenreglement (PDF), ergisch.ch, Reglemente. ↩
- Recht des Kantons Wallis (lex.vs.ch), abgerufen am 26. September 2026. Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB), SGS 211.1, Art. 163 Abs. 3: «Die Gemeindestrassen, die nicht kultivierbaren Regionen, wie Felsen, Schutthalden, Schneefelder und Gletscher, Seen, alle Wasserläufe, ab demjenigen Punkt wo sie entspringen, fallen in das öffentliche Eigentum der Gemeinden.» Bauverordnung (BauV), SGS 705.100, in Kraft seit 1. Januar 2026, Art. 17 Abs. 2 lit. a: Eine Baubewilligung braucht es für «das Aufstellen von Wohnwagen, Zelten und dergleichen ausserhalb eines bewilligten Campingplatzes, wenn sie länger als 3 Wochen aufgestellt sind oder ihre Anzahl 12 übersteigt». Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (kNHV), SGS 451.100, Bussenliste: «Das Zelten und Campieren in einem Gebiet, in dem dies verboten ist», Fr. 50, was einen Schutzentscheid voraussetzt, der es verbietet; unter den Schutzentscheiden des Kantons ist keiner für das Ginalshorn oder das Schwarzus Tälli. EGZGB, BauV, kNHV. ↩
- Jagd im Kanton Wallis. Beschluss über die Ausübung der Jagd im Wallis 2026-2027, SGS 922.110: Art. 9 Abs. 2 und 3, auf der Jagdkarte folgen die Grenzen der Banngebiete markanten Geländeformen, und «Im Streitfall sind die auf der Jagdkarte festgelegten Grenzen und Elemente massgebend»; Jagddaten: Patent A, Rothirsch, Gämse und weiteres Wild, vom 21. September bis 3. Oktober 2026, Montag bis Samstag; Schneehuhn und Birkhuhn mit Vorstehhunden vom 16. bis 31. Oktober 2026, Montag bis Samstag. Entscheid des Vorstehers des Departements für Volkswirtschaft und Bildung vom 23. September 2026, im Amtsblatt publiziert am 24. September 2026 (AL-VS15-0000002576): «Die Regulierungsbewilligung erlaubt den Abschuss aller Individuen des Rudels», des Wolfsrudels der Region Augstbord, im Territorium des Rudels gemäss der Karte im Anhang des Entscheids, umgesetzt durch die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere mit ihren Aufsichtsorganen und/oder den Inhabern einer Jagdbewilligung, vom 24. September 2026 bis 31. Januar 2027. Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, Chemin Grély 13, 1951 Sion. Jagdbeschluss 2026-2027, Entscheid zum Wolfsrudel (Amtsblatt). ↩
- Unterbäch, abgerufen am 25. und 26. September 2026. Sportbahnen Unterbäch AG, Sesselbahn Unterbäch-Brandalp, Sommer 2026: vom 17. August bis 4. Oktober 2026 montags geschlossen, Dienstag bis Freitag 09:15 bis 12:00 und 14:15 bis 17:00 Uhr, Samstag und Sonntag 09:00 bis 12:15 und 14:00 bis 17:15 Uhr; vom 5. bis 18. Oktober 2026 täglich 09:00 bis 12:15 und 14:00 bis 17:15 Uhr; ab 19. Oktober 2026 geschlossen; Erwachsene einfach 9 Franken, retour 14 Franken; +41 27 934 21 19. Luftseilbahn Raron-Unterbäch, Fahrplan vom 14. Dezember 2025 bis 13. Dezember 2026: alle 30 Minuten von etwa 04:15 bis 21:26 Uhr; Erwachsene einfach 6.40 Franken, retour 12.80 Franken; Revisionswoche vom 19. bis 23. Oktober 2026, kein Betrieb von 08:00 bis 12:00 und von 13:30 bis 17:00 Uhr; Revisionstag 9. November 2026. Unterbäch Tourismus, Skitour «Ginalshorn»: vom Gebiet Seefeld nach Westen durch die Engstelle zwischen P. 2'754 und P. 2'674 ins Schwarzus Tälli, einen mässig steilen Hang nach Nordwesten hinauf, dann auf den Ostgrat und nach Westen zum Gipfel; Unterbäch Tourismus +41 27 934 56 56. Fahrplan Sesselbahn, Tarife, Luftseilbahn Raron-Unterbäch, Skitour Ginalshorn. ↩
- Betten, abgerufen am 25. und 26. September 2026. Berggasthaus Alpenrösli, Brandalp, 1'600 m, bei der Bergstation der Sesselbahn ab Unterbäch: Doppelzimmer 70 Franken pro Person mit Frühstück, 100 Franken mit Halbpension; Einzelzimmer 85 Franken mit Frühstück, 115 Franken mit Halbpension; Jugendliche von 12 bis 16 Jahren 50 und 75 Franken; Restaurant montags geschlossen, Dienstag bis Sonntag 09:00 bis 18:00 Uhr; +41 27 934 22 12, info@brandalp.ch. Hotel Schwarzhorn, Gruben, Turtmanntal: Saison vom 18. Juni bis 26. September 2026, danach «Geschlossen bis Sommer 2027»; Preise 2026 pro Zimmer und Nacht mit Halbpension: Doppelzimmer 230 Franken, Dreibettzimmer 330 Franken, Doppelzimmer zur Einzelnutzung 200 Franken; Kurtaxe 1.80 Franken extra; +41 27 932 14 14, info@hotelschwarzhorn.ch. brandalp.ch, Zimmer, Öffnungszeiten, hotelschwarzhorn.ch. ↩