Stand: 6. Oktober 2026

Wildcampen an der Fuorcla d'Agnel

Wildcampen an der Fuorcla d'Agnel hängt von der Seite des Sattels ab. Surses kann ein Einzelzelt auf Bivios Boden bewilligen; Bever erlaubt kurze Zeltnächte auf Hochtouren. Der Pass ist felsig und exponiert. Der Wanderweg muss auf beiden Seiten frei bleiben.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Eine Nacht draussen. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend aufgestellt und am Morgen wieder eingepackt. Ein Basislager und eine Nacht im Wohnmobil sind andere Nutzungen. Der Wortlaut entscheidet, was eine Regel erfasst: Wildcampen oder Biwakieren.

Wildcampen an der Fuorcla d'Agnel: Bivios Bewilligungsregel

Ein kleines Zelt auf der Surses-Seite braucht eine kommunale Ausnahme. Der Passpunkt gehört zum früheren Gebiet von Bivio, heute Surses. Art. 95 Abs. 1 des geltenden Baugesetzes verbietet das Campieren auf öffentlichem Grund und im ganzen früheren Gemeindegebiet ausserhalb der Bauzone, abgesehen von ausgewiesenen Campingzonen. Der Bergsattel liegt ausserhalb dieser Zonen. Art. 95 Abs. 2 eröffnet einen konkreten Weg: Die Baubehörde kann einzelne Zelte und Wohnwagen sowie organisierte Zeltlager an von ihr bestimmten Standorten bewilligen. 1 4

Die entscheidenden Worte in Art. 95 Abs. 1 lauten:

sowie das Campieren untersagt

Campieren ist damit untersagt, soweit keine geltende Ausnahme die Nacht deckt. Das ständige Stationieren bezieht sich auf Wohnwagen und Wohnmobile; daraus entsteht keine automatische Ausnahme für ein Zelt, das nur eine Nacht steht. Auch das am Abend aufgestellte Zelt braucht den kommunalen Entscheid. Biwakieren oder Schlafen ohne Zelt nennt die Regel nicht ausdrücklich. Ihre Anwendung auf einen einzelnen Biwaksack ist ungeklärt. Frag für genau diese Nutzung nach, statt die andere Schlafform als Erlaubnis zu behandeln. 1

Die Regel gilt örtlich und ist kein allgemeines Campingverbot für Graubünden. Auf der anderen Seite des Sattels gilt in Bever eine andere Bestimmung. Auf beiden Seiten muss der öffentliche Weg für Wandernde frei bleiben. Die Übersicht zum Wildcampen in der Schweiz erklärt das Zusammenspiel von Gemeinderecht, Eigentum und Schutzgebieten. Entscheidend bleibt die Regel für die tatsächliche Liegefläche. 5 10

Mit diesem Gesuch wird eine Zeltnacht möglich

Kontaktiere vor der Tour Bau und Infrastruktur Surses: +41 81 659 11 67, biagier@surses.ch. Schicke einen Kartenpunkt, das geplante Datum, die Personenzahl, die Standfläche des kleinen Zelts und die Zusage, am nächsten Morgen abzubauen. Verweise auf Baugesetz Bivio Art. 95 Abs. 2 und frage, ob die Behörde genau diesen Standort für eine Nacht bestimmen und bewilligen kann. Erkläre auch, wie du den schneefreien Boden prüfen und den Wanderweg freihalten willst. Die Abteilung ist die Bewilligungsstelle; die beiläufige Zustimmung eines Älplers ersetzt die kommunale Ausnahme nicht. 1 8

Eine mögliche kleine Felstasche liegt 28 m nordwestlich des Passpunkts bei 46.51047, 9.71455, LV95 2'774'653 / 1'153'551, etwa 2'986 m. Sie gehört zur selben Bivio-Parzelle und liegt abseits des kartierten Wanderwegs. Schicke diesen Punkt als Kandidaten für die Beurteilung durch die Behörde. Es gibt hier keine allgemeine Erlaubnis, keine vorbereitete Fläche und keine Garantie, dass dein Zelt bei der Ankunft hineinpasst. Ein anderer Punkt kommt nur infrage, wenn der Entscheid ihn tatsächlich einschliesst. 3 4

Art. 95 Abs. 3 nennt für diese Nutzung öffentlichen Grunds CHF 100 bis 2'000, festgelegt nach Umfang und Bedeutung des Anlasses. Das ist eine Nutzungsgebühr, kein veröffentlichter Preis pro Nacht für ein Kleinzelt. Frage nach den konkreten Gebühren und Auflagen. Für den Pass gibt es weder einen öffentlichen Nachttarif noch eine verlässliche informelle Zeltregelung. Kommt ein Nein oder vor der Abreise keine Antwort, buche die Hütte und überquere den Pass tagsüber. 1 9

Gesetzlicher Bussenrahmen statt fester Campingbusse

Hinter Bivios Verbot steht das kantonale Raumplanungsrecht. Das geltende Raumplanungsgesetz für Graubünden, KRG Art. 95 Abs. 1, sieht bei Verstössen gegen das Gesetz und darauf beruhende kantonale oder kommunale Erlasse und Verfügungen einen ordentlichen Bussenrahmen von CHF 200 bis 40'000 vor. Vorsätzliche und fahrlässige Widerhandlungen sind nach Art. 95 Abs. 2 strafbar. Der gesetzliche Rahmen ist keine feste oder zu erwartende Busse für eine Campingnacht. In besonders schweren Fällen, insbesondere bei Gewinnsucht, kann die Behörde über das Höchstmass hinausgehen. 2

KRG Art. 107 Abs. 2 Ziff. 6 erklärt das formelle Baurecht der Art. 85 bis 96 für unmittelbar anwendbar und gibt unmittelbar anwendbaren kantonalen Bestimmungen Vorrang gegenüber abweichenden Gemeinderegeln. Auch Bivios geltender Text verweist für das formelle Verfahren auf das kantonale Planungsrecht. Die Gebühr einer bewilligten Nutzung öffentlichen Grunds und die Busse für einen Verstoss sind verschiedene Dinge. Eine informelle Zahlung oder ein nach dem Aufbau angebotenes Entgelt ersetzt die vorherige standortbezogene Entscheidung nicht. 1 2

Die eidgenössische Jagdbanngebietsbusse von CHF 150 gilt hier nicht. Die Fuorcla d'Agnel liegt ausserhalb der kartierten eidgenössischen Jagdbanngebiete. Auf öffentlichem Boden in Bever beträgt die Ordnungsbusse für unzulässiges Campieren dagegen CHF 100, gemäss kommunaler Ordnungsbussenverordnung Ziffer 20.f.1. Ein Zelt unter Bevers ausdrücklicher Hochtourenausnahme ist kein unzulässiges Campieren auf öffentlichem Grund. Deshalb müssen Ort und Ausnahme feststehen, bevor eine Bussenangabe Sinn ergibt. 3 5

Die Gemeindegrenze liegt wenige Schritte entfernt

Der Sattel liegt an der Grenze Surses/Bever. Der Zielpunkt bei 46.51032, 9.71485, LV95 2'774'676.5 / 1'153'535.1, gehört zu Surses. Die nächste Grenze zu Bever liegt nur 3.4 m nordöstlich; nach etwa 4.4 m Richtung Norden bist du in Bever. Das sind Luftlinien zur amtlichen Grenze, keine Empfehlung für einen Zeltstandort. Bereits ein kleines Zelt kann die Grenze überspannen. Für jeden Teil seiner Standfläche gilt das entsprechende Recht. 3 4

Bevers Polizeigesetz Art. 11 verbietet auf öffentlichem Grund das Campieren in Zelten, Wohnmobilen und dergleichen. Es nimmt dann ausdrücklich das kurzfristige Aufstellen einzelner Zelte über der Waldgrenze im Rahmen von Hochgebirgstouren aus. Zudem kann der Gemeindevorstand weitere Ausnahmen bewilligen. Die Nordseite der Fuorcla d'Agnel ist hochalpiner Boden; für eine Durchquerung ist diese geltende Zeltausnahme hilfreich. Sie erlaubt kein Lager, das tagsüber stehen bleibt. 5

Bevers Baugesetz Art. 78 regelt die Anlage von Campingplätzen und die Bewilligung organisierter, befristeter Zeltlager. Es hebt die individuelle Hochtourenausnahme des Polizeigesetzes nicht auf. Auf der aktuellen Parzelle liegen auch Landschaftsschutz und gemeindeweite Planungszonen für Wohnraum und Siedlungsplanung. Deren veröffentlichte Erlasse enthalten hier kein Verbot eines vorübergehenden Biwaks ohne Eingriff in den Boden. Lass Landschaft und Gelände unversehrt und befolge aktuelle Sperren oder Schilder vor Ort. 6

Kleine Felstaschen statt einer Zeltwiese

Halte den Passweg frei. Der Zielpunkt liegt praktisch auf der Wanderroute. Rundherum liegen Geröll und gebrochener Fels; innerhalb von 30 m beträgt die Hangneigung im Median 22.9 Grad. Ein kleiner flach wirkender Mittelpunkt macht noch keinen nutzbaren Sattel. Der Pass ist windexponiert, und Restschnee kann unebene Steine verdecken. Prüfe die ganze Liegefläche bei Tageslicht, trage Wasser mit und halte dir einen Abstieg offen. 3 9 10

Die beschriebene Felstasche in Surses liegt etwa 24.5 m vom kartierten Weg und nur 6.3 m innerhalb der Gemeinde. Im Zentrum beträgt die Neigung ungefähr 2.8 Grad; umliegende Steine und steilere Ränder begrenzen die nutzbare Fläche. Das Luftbild zeigt an diesem Punkt trockenen Felsboden ohne See, Viehtränke oder Gebäude. Nördlich steigt das Gelände leicht an, nach Süden fällt es ins Val d'Agnel ab. Lass die Steine liegen. Baue weder eine Plattform noch eine Schutzmauer. 3 4

Ein flacheres Stück 23 m nördlich des Passpunkts liegt in Bever, etwa 2'979 m, LV95 2'774'683 / 1'153'557. Es ist nur 5.3 m vom kartierten Weg entfernt und grenzt im Luftbild an Restschnee. Dort kannst du den Boden vorsichtig ansehen; ein geräumter oder garantierter Zeltplatz ist es nicht. Nutze Bevers Ausnahme nur, wenn die ganze kleine, trockene Fläche in Bever, vollständig neben dem Weg, schneefrei und stabil liegt. Andernfalls geh weiter zur gebuchten Hütte. 3 6 9

Parc Ela entscheidet die Campingfrage nicht

Parc Ela ist ein regionaler Naturpark, nicht der Schweizerische Nationalpark. Sein Perimeter umfasst den Sattel und die genannten kleinen Flächen. Die kartierten eidgenössischen Jagdbanngebiete, Wildruhezonen, geschützten Feuchtgebiete, nationalen Trockenwiesen und militärischen Anlageperimeter erfassen diese Punkte nicht. Hier entscheiden Bivios Gemeinderegel und Bevers Ausnahme über das Zelt, kein eidgenössisches Campingverbot für den ganzen Park. 3 4 6

Der Surses-Kataster ordnet Pass und westliche Felstasche dem übrigen Gemeindegebiet zu, überlagert von Landschaftsschutz statt einer Naturschutzzone. Die hochalpine Parzelle ist grösser als deine Liegefläche; eine Festlegung anderswo auf der Parzelle entscheidet den Punkt nicht. Auch Bevers nördliche Parzelle hat eine Landschaftsschutzzone und einen Hinweis auf nicht untersuchte Naturgefahren. Diese Einträge schützen Landschaft und steuern Bebauung. Sie sind keine Entwarnung vor Schnee, Gewitter oder lockerem Fels. 4 6

Die örtliche Unterscheidung gilt auch auf der übrigen Route. Der Lai Tigiel gehört ebenfalls zum Parc Ela, liegt aber im eidgenössischen Jagdbanngebiet Piz Ela, und dort gilt fürs Zelt etwas anderes. Der Lägh dal Lunghin gehört wiederum zu einem anderen lokalen Planungsgebiet. Bevers Ausnahme für eine kurze Hochtourennacht gilt nicht automatisch in jeder Gemeinde und jedem geschützten Becken. 3 5

Während der Ortsplanungsrevision gilt Bivios aktuelles Recht

Der aktuelle Katasterauszug verweist weiterhin auf das frühere Baugesetz Bivio. Es wurde am 27. Oktober 2015 beschlossen und am 9. Mai 2017 durch die Regierung genehmigt, Beschluss 17.409. Die Genehmigung nimmt einen Teil von Art. 4 aus, nicht die Campingbestimmung in Art. 95. Zielpunkt und westliche Felstasche liegen auf Surses-Parzelle 11168; deren aktueller Auszug nennt den genehmigten Bivio-Text. 1 4

Surses beschloss am 9. März 2026 ein neues gemeinsames Baugesetz. Sein Art. 14 betrifft ebenfalls Camping; nach Art. 98 braucht das Inkrafttreten die kantonale Genehmigung. Die veröffentlichte Revisionsseite der Gemeinde zeigt weiterhin den Stand nach Beschluss und Beschwerdeauflage, während der Passauszug Bivio nennt. Frage das Bauamt mit Standort und Nacht nach dem aktuellen Genehmigungsstand. Ein Gemeindeversammlungsbeschluss und das für eine Parzelle verbindliche Recht sind verschiedene Verfahrensstufen. 7 8

Die separate Vorlage des Surses-Polizeigesetzes wurde am 7. April 2025 abgelehnt. Dieselbe Versammlung hob die früheren Waldordnungen mit sofortiger Wirkung auf. Eine Klausel aus der abgelehnten Vorlage begründet kein aktuelles Campingdelikt. Beide Vorgänge heben Bivios geltende Baugesetzklausel nicht auf. Am Sattel bleibt die Aufgabe, die konkrete Ausnahme bei der zuständigen Behörde einzuholen oder eine rechtmässige Hochtourenfläche in Bever unter dessen eigenen Bedingungen zu nutzen. 1 5 7

Bewilligung und Grundeigentum klären

Surses entscheidet über die Campingausnahme; ein Katasterauszug ist keine Einladung des Eigentümers. Der öffentliche Auszug nennt Parzelle 11168 und deren Planungsvorschriften, keinen Grundeigentümer oder Alppächter. Für die kleine Felstasche ist keine allgemeine Eigentümererlaubnis oder Übernachtungsgebühr veröffentlicht. Lass das Bauamt klären, ob der bestimmte Standort zusätzlich die Zustimmung eines Berechtigten braucht. Hole sie für den konkreten Plan ein. Unbewohnter Fels gehört nicht automatisch niemandem. 4 8 Surses Flurgesetz Art. 6 Abs. 2 verbietet vom 1. Mai bis 31. Oktober das Betreten fremder landwirtschaftlich genutzter Flächen; Art. 19 erstreckt dies auf private und gemeindeeigene Alpen und Weiden. Frage das Amt, ob die genaue Felstasche oder ihr Zugang tatsächlich landwirtschaftlich genutzt wird und rechtmässig erreichbar ist. Eine Zeltausnahme hebt diese separate Zutrittsregel nicht automatisch auf. 11

Zuständig für Surses ist das Grundbuchamt Albula, +41 81 681 17 17, info@gba-albula.ch. Gib die Parzellennummer und die genaue Koordinate an, wenn du den Eigentümer ermitteln musst. Das Amt betreut Surses seit 1. Juli 2023. Ein Weidebetreiber anderswo im Val d'Agnel ist nicht automatisch Eigentümer dieses hohen Sattels, und ein Hüttenteam jenseits der Grenze kann keine Bivio-Ausnahmebewilligung erteilen. 8 9

Das unterscheidet den Weg von einer dauerhaften Alpvereinbarung, bei der jeder gegen eine bekannte Gebühr zelten darf. An der Fuorcla d'Agnel hast du es mit einem individuellen Behördenentscheid, exponiertem Gelände und einer Grenze zu tun, die schon Abspannleinen überqueren können. Halte das Gesuch präzise. Soll die Nacht ohne Suche nach einer bewilligten Felstasche feststehen, bietet die Chamanna Jenatsch weiter entlang der markierten Route ein buchbares Bett. 1 3 9

In der Chamanna Jenatsch schlafen

Die Chamanna Jenatsch auf 2'652 m ist die konkrete Unterkunft. Jill Lucas und Daniel Sidler mit ihrem Team nehmen Online-Reservationen an: +41 81 833 29 29, info@chamannajenatsch.ch. Die Hütte ist aktuell offen. Die Sommersaison 2026 läuft bis zum Wochenende 17./18. Oktober. Lass dir vor der Tour Bett und Ankunft für dein Datum bestätigen. Eine veröffentlichte Saison bedeutet kein freies Bett am Abend. 9

Der SAC bewertet den ganzen Zustieg von La Veduta über die Fuorcla d'Agnel zur Hütte mit T3, etwa 3:30 h, 900 m Aufstieg und 480 m Abstieg. Folge nördlich des Passes dem markierten Weg durch ein Blockfeld zum Gletschersee und weiter zur Hütte, zuletzt mit einem kurzen Gegenanstieg. Plane diesen Bergabstieg bei Tageslicht ein. Die Hütte ist kein sofort erreichbarer Gewitterschutz neben dem Sattel. 9

Das Team untersagt Zelten und Biwakieren rund um die Hütte ausdrücklich. Ein gebuchtes Bett oder ein gekauftes Essen erlaubt kein Zelt draussen. Ein Hüttenschlafsack ist obligatorisch, das gemeinsame Nachtessen beginnt um 18:30. Im Val Bever und bei der Hütte gibt es keinen Mobilfunkempfang. Kläre die Abläufe vor der Überquerung. Kläre ausserhalb der bewarteten Saison direkt mit der Hütte, welche Unterkunft offen ist und wie du hinkommst; die Sommerorganisation läuft nicht automatisch weiter. 9

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Bei einer konkret bewilligten Surses-Fläche oder einem Hochtourenbiwak in Bever: Halte die Gruppe klein, den Weg frei und den Boden unversehrt. Nach der kurzen Nacht steht der Sattel den nächsten Wandernden offen.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Diese journalistische Einschätzung beruht auf amtlichen Unterlagen, geprüft am 6. Oktober 2026. Sie ist keine Rechtsberatung, und wir rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Eine kommunale Ausnahmemöglichkeit verspricht keine Bewilligung. Genehmigungsstand, Schnee, Wetter, Sperren, Schilder und freie Betten können sich ändern. Kläre den genauen Boden vor der Abreise und vor Ort.

Häufige Fragen

Darf ich an der Fuorcla d'Agnel wildcampen?
Es hängt von Seite und Boden ab. Auf dem früheren Bivio-Gebiet von Surses verbietet Baugesetz Art. 95 Abs. 1 das Campieren ausserhalb der Bauzone; Art. 95 Abs. 2 ermöglicht Einzelzelte an behördlich bestimmten Standorten. Frage Surses vor dem Aufbau. Bevers Polizeigesetz Art. 11 nimmt kurzfristige Einzelzelte über der Waldgrenze auf Hochgebirgstouren aus. Der Passweg bleibt in beiden Fällen frei. 1 5
Wer bewilligt ein Zelt an der Fuorcla d'Agnel?
Bau und Infrastruktur Surses: +41 81 659 11 67, biagier@surses.ch. Schicke Kartenpunkt, Nacht, Gruppe und Zeltfläche mit Verweis auf Baugesetz Bivio Art. 95 Abs. 2. Frage nach dem bestimmten Standort, aktuellem Genehmigungsstand und nötiger Zustimmung oder Gebühr des Berechtigten. Eine allgemeine Passbewilligung besteht nicht. 1 8
Welche Busse droht ohne Bewilligung?
Auf Bivios Seite nennt KRG Art. 95 für Verstösse gegen das Planungsrecht den ordentlichen gesetzlichen Rahmen von CHF 200 bis 40'000, keine feste Campingbusse. Auf Bevers öffentlichem Grund kostet unzulässiges Campieren CHF 100 nach Ordnungsbussenverordnung Ziffer 20.f.1; die Hochtourenausnahme in Art. 11 gilt weiterhin. Der eidgenössische Jagdbanngebietstarif CHF 150 gilt an den genannten Passpunkten nicht. 2 3 5
Umgeht ein Biwaksack Bivios Regel?
Art. 95 Bivio nennt Campieren, nicht ausdrücklich Biwakieren. Die Anwendung auf eine einzelne Nacht ohne Zelt ist ungeklärt. Frage Surses nach deiner konkreten Schlafunterkunft, statt den Biwaksack als Erlaubnis anzusehen. Weg, Schnee, Exposition und Eigentumsrechte bleiben relevant. 1 8
Wo kann ich statt auf dem Pass schlafen?
In der Chamanna Jenatsch auf 2'652 m, online gebucht oder über +41 81 833 29 29, info@chamannajenatsch.ch. Die Saison 2026 läuft laut Hütte bis zum Wochenende 17./18. Oktober. Folge dem markierten Nordabstieg bei Tageslicht und lass dir ein Bett bestätigen. Rund um die Hütte erlaubt das Team weder Zelten noch Biwakieren. 9
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Geltendes Baugesetz Bivio Art. 95: Campingverbot, individuelle standortbezogene Zeltausnahme und Gebühr für öffentlichen Grund. Beschluss 27. Oktober 2015; kantonale Genehmigung 9. Mai 2017, RRB 17.409, Ausnahme Art. 4 Abs. 3, nicht Art. 95. Baugesetz Bivio, Genehmigungsentscheid. ↩
  2. Geltendes KRG, BR 801.100, Art. 95 und 107 Abs. 2 Ziff. 6: ordentlicher Bussenrahmen CHF 200 bis 40'000, Vorsatz/Fahrlässigkeit und unmittelbar anwendbares formelles Baurecht. Bündner Rechtsbuch. ↩
  3. Amtliche Koordinaten, aktuelle Gemeindegrenze, Wanderwege, eidgenössische Schutz- und Militärlayer; SWISSIMAGE und 2 m swissALTI3D, Kacheljahr 2023. Zielpunkt 46.51032, 9.71485; westlicher Kandidat 46.51047, 9.71455, LV95 2'774'653 / 1'153'551; nördlicher Prüfpunkt LV95 2'774'683 / 1'153'557. Gelände und Abstände sind Modellwerte, keine Vermessung vor Ort. Swisstopo-Karte, swissALTI3D. ↩
  4. Aktuelle Surses-Parzelle 11168, EGRID CH334178397381, Auszug 6. Oktober 2026: Bivio-Zonen, übriges Gemeindegebiet, Landschaftsschutz und geltendes Recht an Pass und westlicher Felstasche. Graubünden ÖREB. ↩
  5. Bever Polizeigesetz Art. 11, 21 und 22, Änderung 2022: ausdrückliche kurzfristige Hochtourenausnahme für Einzelzelte, schriftliches Gesuch für weitere Ausnahmen. Ordnungsbussenverordnung geändert 15. Februar 2024, Ziffer 20.f.1, CHF 100 für unzulässiges Campieren auf öffentlichem Grund. Polizeigesetz Bever, kommunale Ordnungsbussenliste. ↩
  6. Bever-Parzelle 551, EGRID CH431771883765, aktuelle Zonen und Landschaftsschutz. Baugesetz Art. 78 regelt Campingplatzanlagen und organisierte befristete Lager. Gemeindeweite Planungszonen, verlängert 2025, betreffen Wohnraum und Siedlung, kein vorübergehendes Biwak. ÖREB Bever, Baugesetz Bever, Planungszone Wohnraum, Planungszone Siedlung. ↩
  7. Surses-Ortsplanungsrevision, Beschluss 9. März 2026, Art. 14 und 98, kantonale Genehmigung nötig. Abgelehntes Polizeigesetz und sofortige Aufhebung früherer Waldordnungen, 7. April 2025. aktueller Revisionsstand, beschlossenes Baugesetz, Versammlungsbeschlüsse. ↩
  8. Amtliche Bewilligungs- und Eigentumskontakte Surses: Bau und Infrastruktur +41 81 659 11 67, biagier@surses.ch; Grundbuchamt Albula +41 81 681 17 17, info@gba-albula.ch, zuständig seit 1. Juli 2023. Surses und Grundbuchamt, Kontakt Bauamt. ↩
  9. Chamanna Jenatsch: Online-Buchung, Kontakt, Saison 2026 bis 17./18. Oktober, Essen 18:30, Hüttenschlafsack und Verbot von Zelten/Biwaks rund um die Hütte. SAC-Gesamtzustieg La Veduta über den Pass: T3, 3:30 h, 900 m Aufstieg, 480 m Abstieg, Hütte 2'652 m. Chamanna Jenatsch, Reservation, SAC-Route. ↩
  10. SAC-Hinweise zu einer alpinen Biwaknacht, exponierten Graten, empfindlichem Boden, Wildtieren, Feuer, Abfall und Wasser. Empfehlung, keine Ausnahme vom Gemeinderecht. SAC: Campieren und Biwakieren. ↩
  11. Surses Alp-, Weide- und Flurgesetz, in Kraft seit 26. Juni 2023, Art. 6 Abs. 2 und 19: Zutritt zu fremden landwirtschaftlich genutzten Flächen vom 1. Mai bis 31. Oktober, erstreckt auf private und gemeindeeigene Alpen/Weiden. Art. 22: Busse bis CHF 5'000. Tatsächliche landwirtschaftliche Nutzung und rechtmässiger Zugang sind für die genaue Felstasche separat zu klären. geltendes Flurgesetz. ↩