Stand: 25. September 2026

Wildcampen am Daubensee

Der Daubensee liegt auf 2'207 m auf dem Gemmipass über Leukerbad. Die Gemeinde erlaubt das Campieren nur in bezeichneten Zonen, die Polizei, die das durchsetzt, aber eine Nacht auf öffentlichem Grund über der Waldgrenze. Hinter dem Westufer beginnt ein Jagdbanngebiet des Bundes.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was «Wildcampen» hier meint: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen das Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht auch darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Wildcampen am Daubensee: ein See auf 2'207 m auf der Gemmi

Wildcampen am Daubensee heisst: eine Nacht am See auf der Gemmi, dem Pass zwischen Leukerbad im Wallis und Kandersteg im Kanton Bern. Die Landeskarte setzt den Namen aufs Wasser (WGS84 46.411682 / 7.618842, LV95 2'613'856 / 1'140'052), auf 2'207 m, also prüft dieser Bericht den offenen Boden rund ums Ufer. Auf den französischen Seiten der Betreiberin heisst er lac de Dauben. Der ganze See liegt in der Gemeinde Leukerbad; die Berner Gemeinde Kandersteg beginnt rund 1 km nordwestlich vom Ufer.48

Der See ist rund 1,6 km lang und hat keinen oberirdischen Abfluss: ein natürlicher See, kein Stausee. Der Gemmiweg von Leukerbad nach Kandersteg führt dem Ostufer entlang, ein Weg am Westufer schliesst die Runde von 6,4 km ab Gemmipass, und eine kleine Seilbahn, die Daubenseebahn, fährt vom Gemmipass hinunter an seine Südwestecke. Über dem Südende, bei der Bergstation der Gemmibahn aus Leukerbad, steht die Gemmi Lodge 2350. Rund 1,5 km nördlich vom See, auf dem Weg nach Kandersteg, steht das Berghotel Schwarenbach: Die Postadresse lautet auf Kandersteg, das Haus steht aber auf Leukerbader Boden. Der Rest des Beckens ist Gras, Kalk und Geröll.48

Würde hier jemand schlafen, wenn es erlaubt wäre? Ja. Der nächste Wald wächst 1,3 km vom Ufer und rund 520 m tiefer, am Fuss der Gemmiwand über Leukerbad, das ganze Becken liegt also weit über der Waldgrenze. Östlich vom See trägt der Hang namens Schafberg Grasterrassen, ein gutes Stück weg vom Weg.4

Leukerbads Regel: Campieren und Übernachten nur in bezeichneten Zonen

Die Regel, die am See gilt, ist kommunal. Das Polizeireglement der Gemeinde Leukerbad hat die Urversammlung am 26. Juni 2012 beschlossen, der Staatsrat hat es am 22. Oktober 2014 homologiert. Es gilt auf dem ganzen Gebiet der Gemeinde (Art. 1 Abs. 2), und sein Art. 16 heisst «Campieren»:1

«Das Campieren und Übernachten auf öffentlichem Grund und Boden ist nur in den von der Gemeinde dafür bezeichneten Zonen gestattet. Ausnahmen bedingen eine Bewilligung der Gemeinde.»Polizeireglement der Gemeinde Leukerbad, Art. 16 «Campieren», beschlossen am 26. Juni 2012, homologiert am 22. Oktober 2014.

Die dafür bezeichneten Zonen sind die Campingzonen im Bau- und Zonenreglement der Gemeinde, für den Campingplatz bei der Sportarena und für Wohnmobile im Winter, beide unten im Dorf. In der Nähe des Sees liegt keine davon.1

Der Biwaksack ist kein Ausweg. Der Artikel nennt zwei Dinge, das Campieren und das Übernachten, er erfasst also die Nacht ohne Zelt genauso wie die Nacht im Zelt. Was er nicht erfasst, ist privater Boden: Er gilt nur für öffentlichen Grund. Am Daubensee zählt das, weil das Walliser Recht Seen, Felsen, Schutthalden, Schneefelder und Gletscher ins öffentliche Eigentum der Gemeinden legt (EGZGB, Art. 163 Abs. 3). Der See und der steinige Boden um ihn sind öffentlicher Grund der Gemeinde Leukerbad. Die Weiden sind ein eigener Fall, dazu weiter unten.17

Was ein Verstoss kostet. Das Reglement büsst Verstösse mit bis zu 5'000 Franken (Art. 33 Abs. 1), auch fahrlässige (Art. 32), und darüber entscheidet das Polizeigericht (Art. 35). Neben dem Reglement publiziert die Gemeinde einen Bussenkatalog, der das Campieren auf öffentlichem Grund mit 100 Franken ansetzt, im Wiederholungsfall mit 200 und 400 Franken. Der Katalog ist «zur Genehmigung an den Gemeinderat» überschrieben und trägt kein Datum, lies die 100 Franken also als publizierte Zahl der Gemeinde, nicht als bestätigten Tarif.12

Der Weg über die Bewilligung. Art. 16 nennt seinen Ausweg selbst, eine Bewilligung der Gemeinde; Gesuche gehen rechtzeitig an den Gemeinderat, der über die Bewilligung und ihre Auflagen entscheidet (Art. 31). Eine einzelne Person braucht das selten, denn die Polizei publiziert eine eigene Ausnahme. Eine Gruppe schon.13

Was die Polizei erlaubt: eine Nacht auf öffentlichem Grund über der Waldgrenze

Die polizeiliche Grundversorgung in Leukerbad, die Durchsetzung des Polizeireglements eingeschlossen, liegt bei der Regionalpolizei Leuk-Leukerbad, die für Leukerbad und sieben weitere Gemeinden zuständig ist. Auf ihrer Seite «Wildcampen», zuletzt am 2. August 2026 aktualisiert, schreibt sie, dass Campieren ausserhalb der offiziellen Campingplätze in diesen Gemeinden nicht gestattet ist, dass Verstösse dem Polizeigericht der jeweiligen Gemeinde verzeigt werden und dass das Polizeireglement der jeweiligen Gemeinde die gesetzliche Grundlage ist. Dann folgen die Ausnahmen, und die erste entscheidet über diesen See:3

«Einzelnes Biwakieren oder Übernachten ist im Gebirge (auf öffentlichem Grund) oberhalb der Waldgrenze erlaubt.»Regionalpolizei Leuk-Leukerbad, Seite «Wildcampen», Ausnahmen, aktualisiert am 2. August 2026.

Dieselbe Liste setzt die Bedingungen. Bei mehreren Übernachtungen darf tagsüber kein Campingverhalten feststellbar sein. Übernachten in Gruppen ist bei der Gemeinde anzumelden und braucht eine Bewilligung. Auf Privatgrundstücken ist wildes Campieren mit der Erlaubnis des Grundstückbesitzers gestattet. Ein Notbiwak wegen des Wetters ist immer erlaubt. Und Feuer ist nur an den offiziellen Feuerstellen erlaubt, die die Gemeinden zur Verfügung stellen; jedes andere Feuer ist strengstens verboten.3

Was das ist und was nicht. Die Seite ist die publizierte Praxis der Behörde, die Leukerbads Reglement durchsetzt, kein Erlass der Gemeinde: Das Reglement selbst verlangt für eine Ausnahme weiterhin eine Bewilligung, und kein Entscheid sagt, wie beides zusammengeht. Was die Seite aber sagt, ist, wo die Polizei die Linie zieht, und der Daubensee liegt auf der richtigen Seite davon: auf 2'207 m, weit über dem Wald, und auf öffentlichem Grund. Die Ausnahme nennt Biwakieren und Übernachten und sagt nichts über ein Zelt. Sicher bist du mit dem Biwaksack; ein kleines Zelt für eine Nacht ist wohl ebenfalls gemeint, aber die Seite sagt es nicht. Bleib klein: spät hin, früh weg.1347

Die Tourismusorganisation sagt etwas anderes. Leukerbads Tourismusorganisation schreibt auf ihrer Camping-Seite, Campieren sei in Leukerbad nur im Sommer auf dem Campingplatz und im Winter auf den offiziellen Plätzen möglich, und Wildcampen sei in der ganzen Region Leukerbad verboten. Das ist eine Tourismusseite, keine Regel, und sie widerspricht dem, was die Polizei publiziert, die die Regel durchsetzt. Wenn du für deine Nacht Gewissheit willst, frag die Regionalpolizei: +41 27 474 96 63, täglich 7.30 bis 16 Uhr.310

Hinter dem Westufer beginnt ein Jagdbanngebiet des Bundes

Die Grenze, die entscheidet, wo du schläfst, ist eidgenössisch. Das eidgenössische Jagdbanngebiet Nr. 39 Leukerbad umfasst die Hänge und Felsabstürze vom Balmhorn über die Gemmi und das Schwarzhorn bis zum Tschajettuhorn und die Lämmerenalp: 4'163 Hektaren, alles integral geschützt. Das Objektblatt nennt das Gebiet touristisch stark belastet und zählt zu seinen Zielen, die Konkurrenz zwischen Wildtieren und Schafen zu verringern.45

Wo die Linie am See verläuft. Sie folgt dem ganzen Westufer 0 bis 90 m vom Wasser entfernt und zieht ums Südende herum. Drin liegen der Westhang mit der Roten Chumme, die Talstation der Daubenseebahn an der Südwestecke, der Gemmipass selbst, der Lämmerenboden und die Lämmerenhütte. Draussen liegen das Ostufer, der Schafberg, das Nordende und das Berghotel Schwarenbach. Die Gemmi Lodge bei der Bergstation steht knapp ausserhalb, rund zehn Meter von der Linie.4

Prüf sie, bevor du anhältst: Öffne map.geo.admin.ch mit dem Layer «Jagdbanngebiete» und vergleich ihn mit der GPS-Position auf deinem Handy. Am Westufer ist der Streifen zwischen Wasser und Linie höchstens 90 m breit und stellenweise gar nicht vorhanden, such dort also gar nicht erst einen Platz.4

Innerhalb der Linie ist das Bundesrecht kurz:

«Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen.»Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 lit. e.

Die Busse ist fix: 150 Franken vor Ort, nach Anhang 2 Ziff. 12005 der Ordnungsbussenverordnung des Bundes (OBV, SR 314.11). Eine Ausnahme kann nur der Kanton bewilligen; die Ausnahme der Polizei endet an der Linie, und weder ein Grundeigentümer noch die Lodge kann dahinter ein Zelt erlauben. Die Verordnung nennt Zelten und Campieren, nicht das Biwak, und kein Gericht hat über eine Nacht im Biwaksack in einem Jagdbanngebiet entschieden; die Lämmerenhütte des SAC, die in diesem Banngebiet steht, schreibt ihren Gästen, Biwakieren sei nicht erlaubt. Behandle das ganze Banngebiet als geschlossen für die Nacht, mit oder ohne Zelt.69

Sonst nichts am See: Kanton, Park, Wasser, Wildruhezone

Kanton. Das Wallis hat keine kantonale Regel gegen eine einzelne Nacht draussen. Seine Bauverordnung verlangt für Zelte ausserhalb eines bewilligten Campingplatzes erst ab drei Wochen oder mehr als zwölf Zelten eine Baubewilligung (BauV, Art. 17 Abs. 2 lit. a), und seine Naturschutzverordnung büsst das Zelten nur dort, wo ein Schutzentscheid es verbietet; keiner deckt die Gemmi oder den Daubensee.7

Gemeinde, über Art. 16 hinaus. Das Bau- und Zonenreglement von Leukerbad legt den See und seine Ufer in eine Landschaftsschutzzone von kantonaler Bedeutung, die nur Bauten regelt (Art. 77), und ein Zelt braucht erst nach 60 Tagen eine Baubewilligung (Art. 5). Das Ostufer und das Nordende sind Landwirtschaftszone mit Alpweiden, das Westufer und das Südende Fels und Ödland.14

Park, Wildruhezone, Wasser. Der Regionale Naturpark Pfyn-Finges bringt keine Regel für Besucher (PäV, SR 451.36, Art. 19 bis 21). Die verbindliche Wildruhezone Leukerbad, die rund 600 m südlich vom See bei der Gemmi Lodge beginnt, verbietet Gleitschirme und ähnliche Luftfahrzeuge, keine Nacht draussen. Am See gibt es keine Grundwasserschutzzone, und ausser dem Jagdbanngebiet berührt ihn kein Bundesinventar: kein BLN-Objekt, keine Aue, kein Flach- oder Hochmoor, kein Amphibienlaichgebiet und keine Trockenwiese von nationaler Bedeutung, kein Waldreservat und kein Militärgebiet.46

Kandersteg hat eigene Regeln. Rund 1 km nordwestlich vom See beginnt die Berner Gemeinde Kandersteg, und dort gelten ihr Polizeireglement und ihr Baureglement; der Bericht zur Spittelmatte, weiter am Weg nach Kandersteg, und der Bericht zum Lötschenpass legen sie dar. Wie die Ebenen in der ganzen Schweiz zusammenspielen, steht in der Übersicht für die Schweiz.4

So geht es: eine Nacht auf der Terrasse am Schafberg

Der Boden, den du suchst, ist eine Grasterrasse am Schafberg, dem Hang östlich vom See, rund 100 m über dem Wasser. Um WGS84 46.409675 / 7.624613 (LV95 2'614'300 / 1'139'830), auf 2'309 m, liegt sie fast flach in einer Mulde am Fuss von Kalkplatten, 285 m vom Wasser, 178 m vom nächsten Weg und rund 660 m ausserhalb des Jagdbanngebiets.4

Die Variante näher am Wasser. Am Nordende, beim Seestutz, liegen grasige Buckel zwischen Blöcken auf 2'246 m, um WGS84 46.419939 / 7.619185 (LV95 2'613'880 / 1'140'970): 160 m vom Wasser, 133 m vom Weg und rund 400 m ausserhalb des Banngebiets.4

Wo du nicht liegst. Nirgends am Westufer und nicht am Südende: Das ist Banngebiet. Auch nicht auf der flachen Wiese beim Kiesdelta am Südwestende: Sie sieht aus wie der naheliegende Platz, ist aber Seeboden, der überschwemmt wird, 125 m von der Banngebietsgrenze und 190 m von der Seilbahnstation. Und nicht auf dem Streifen neben dem Weg am Ostufer, der steil ist und auf der meistbegangenen Route über den Pass liegt.4

Wem das Gras gehört. Die Ausnahme der Polizei spricht von öffentlichem Grund. See, Fels und Geröll sind das nach kantonalem Recht. Die Weiden auf der Ostseite und am Nordende, wo beide Plätze liegen, sind Alpland, und wem sie gehören, ist nirgends publiziert: Die amtliche Vermessung führt die Hochebene als noch nicht vermessen, ohne Parzellen. Für Privatland lautet die Antwort der Polizei: Erlaubnis des Eigentümers. Auf dem Gras fragst du also im Zweifel, bevor du dich hinlegst.347

Wen du fragst. Für deine eigene Nacht: die Regionalpolizei Leuk-Leukerbad, +41 27 474 96 63, täglich 7.30 bis 16 Uhr, im Notfall 117. Im Sommer können Schafe auf dem Schafberg sein; ist ein Hirt in der Nähe, frag auch ihn. Für eine Gruppe: bei der Gemeinde anmelden und rechtzeitig eine Bewilligung beantragen, Gemeindeverwaltung Leukerbad, Ringstrasse 85, 3954 Leukerbad, +41 27 472 71 00, admin@leukerbad.org.13

Das Camping-Angebot der Lodge. Im Frühling 2026 warb die Gemmi Lodge 2350 auf ihrer alten Website mit «Gemmi Alpin Camping»: ab 13. Juni 2026 das eigene Zelt auf rund 50 Hektaren um den Daubensee, mit Gemmibahn, Abendessen, Frühstück und den Duschen der Lodge, für 95 Franken pro erwachsene Person oder 80 Franken nur mit Frühstück. Die aktuelle Website zeigt das nicht mehr. Ob es das Angebot noch gibt und auf welchem Boden, weiss nur die Lodge: +41 27 470 12 01, welcome@gemmi.ch. Falls ja, bleib östlich oder nördlich vom See, denn im Jagdbanngebiet kann nur der Kanton ein Zelt erlauben.8

Ende September: Jäger. Bis 3. Oktober 2026 läuft im Wallis die Hochjagd auf Hirsch und Gämse, von Montag bis Samstag, und ausserhalb des Banngebiets ist die Ostseite des Sees offenes Jagdgebiet. Bleib in der Dämmerung auf dem markierten Weg.47

Anreise, die letzte Bahn und Feuer

Ab Leukerbad. Die Gemmibahn fährt alle 30 Minuten von Leukerbad auf den Gemmipass: bis 4. Oktober 2026 von 8.30 bis 17 Uhr, dann bis 8. November von 9 bis 17 Uhr, danach erst wieder ab 19. Dezember; einfach 33 Franken, retour 42. Die Daubenseebahn bringt dich weiter hinunter an den See, bis 4. Oktober von 8.45 bis 16.45 Uhr, danach ab 9.15 Uhr, einfach 7 Franken. Die letzte Bahn hinunter nach Leukerbad fährt um 17 Uhr; nach einer Nacht am See nimmst du also die erste am Morgen oder gehst den Gemmiweg hinunter, 4,6 km.8

Ab Kandersteg. Die Sunnbüelbahn fährt täglich bis 1. November 2026, von 9.10 bis 17.10 Uhr, letzte Bergfahrt 16.40 Uhr, einfach 31.50 Franken. Ab Sunnbüel führt der Weg am Berghotel Schwarenbach vorbei zum See, bis zur Gemmi sind es rund 2,5 Stunden zu Fuss.8

Kein Feuer. Die Polizei erlaubt Feuer nur an den offiziellen Feuerstellen, die die Gemeinden zur Verfügung stellen, und verbietet jedes andere strengstens. Am 25. September 2026 zeigte die Waldbrandkarte des Bundes für die Region erhebliche Gefahr, mit einer kantonalen Warnung, im Freien auf Feuer zu verzichten. Nimm einen Kocher mit.34

Der Winter ist eine andere Frage. Im Winter führen Loipen über den gefrorenen See, und die Kalkplatten keine 100 m von der Terrasse am Schafberg, bis 30 Grad steil, sind Lawinengelände. Dieser Bericht gilt für die schneefreie Zeit.48

  • Eine Nacht auf der Terrasse am Schafberg östlich vom See. WGS84 46.409675 / 7.624613, 2'309 m, rund 660 m ausserhalb des Banngebiets, unter der Ausnahme der Polizei für öffentlichen Grund über der Waldgrenze; auf dem Gras im Zweifel vorher die Regionalpolizei anrufen. Kein Feuer.34
  • Am Nordende, beim Seestutz. WGS84 46.419939 / 7.619185, 2'246 m, 160 m vom Wasser, rund 400 m ausserhalb des Banngebiets.4
  • Gemmi Lodge 2350, bei der Bergstation. Halbpension mit Gemmibahn inbegriffen, 105 Franken pro Person im Doppelzimmer, 86 Franken im Gruppenzimmer (ab zehn Personen); +41 27 470 12 01.8
  • Berghotel Schwarenbach, 2'062 m, 1,5 km nördlich vom See. Halbpension ab 92 Franken pro Person im Sechserzimmer, 120 Franken im Doppelzimmer; letzte Nacht am 3. Oktober 2026, am Montag, 28. September geschlossen; +41 33 675 12 72.9
  • Lämmerenhütte SAC, 1,5 Stunden vom Gemmipass. Im Banngebiet, also ein Bett und kein Biwak: 87 Franken mit Abendessen und Frühstück, SAC-Mitglieder 75 Franken, bis 11. Oktober 2026; +41 27 470 25 15.9
  • Camping Leukerbad, Sportarena, 1'411 m. Für ein Zelt im Tal: 15 Franken pro Person mit Kurtaxe, dazu 7 Franken für ein kleines Zelt im September und Oktober; im Winter geschlossen; +41 27 470 10 37.10
  • Nicht im Jagdbanngebiet. Nicht am Westufer, nicht bei der Seilbahnstation, nicht auf dem Gemmipass oder dem Lämmerenboden: 150 Franken, und die Ausnahme der Polizei gilt dort nicht.46

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall dort, wo du wirklich draussen schlafen darfst, am Daubensee also eine Nacht auf öffentlichem Grund östlich oder nördlich vom See, ausserhalb des Banngebiets, oder ein Platz auf dem Campingplatz in Leukerbad. Es ist kein Gesetzestext, es ist Anstand und gesunder Menschenverstand auf einer Hochebene, die das Bundesinventar touristisch stark belastet nennt, wo im Sommer Schafe weiden und an den Hängen Gämsen leben.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand September 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die geltende Rechtslage.

Das Urteil stützt sich auf zwei verschiedene Arten von Text. Art. 16 des Polizeireglements der Gemeinde Leukerbad erlaubt Campieren und Übernachten auf öffentlichem Grund nur in bezeichneten Zonen und verlangt sonst eine Bewilligung der Gemeinde; die Ausnahme für eine Nacht auf öffentlichem Grund über der Waldgrenze ist die publizierte Praxis der Regionalpolizei Leuk-Leukerbad, die dieses Reglement durchsetzt, und kein Erlass der Gemeinde, die Gemeinde oder ein Gericht könnte Art. 16 also nach seinem Wortlaut anwenden. Das Reglement ist als Scan des 2012 beschlossenen Texts publiziert, die 2014 vom Staatsrat homologierte Fassung kann in Einzelheiten abweichen. Die 100 Franken stammen aus einem Bussenkatalog, der als Vorlage zur Genehmigung überschrieben ist und kein Datum trägt. Wem die Weiden um den See gehören, ist nirgends publiziert. Die Grenze des Jagdbanngebiets und alle Distanzen hier stammen aus der publizierten Geometrie, die so genau ist wie die Daten und nicht wie eine Markierung im Gelände; halte deutlich Abstand zur Linie. Fahrpläne, Preise, Saisons und das Camping-Angebot der Lodge stammen von ihren Herausgebern, Stand September 2026, und können sich ändern; was am See angeschlagen ist, wurde nicht vor Ort geprüft. Dieser Bericht gilt für die schneefreie Zeit. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und die Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Grundlage dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Darf ich am Daubensee campieren?
Für eine Nacht, auf der Ost- oder Nordseite, ja. Art. 16 des Polizeireglements der Gemeinde Leukerbad erlaubt Campieren und Übernachten auf öffentlichem Grund nur in Zonen, die die Gemeinde bezeichnet, und am See liegt keine; Ausnahmen brauchen eine Bewilligung der Gemeinde, Verstösse kosten bis 5'000 Franken. Die Regionalpolizei Leuk-Leukerbad, die das Reglement durchsetzt, publiziert aber, dass einzelnes Biwakieren oder Übernachten im Gebirge auf öffentlichem Grund oberhalb der Waldgrenze erlaubt ist, und der See liegt auf 2'207 Metern, weit über dem Wald. Westufer, Südende und Gemmipass gehören zum eidgenössischen Jagdbanngebiet Nr. 39 Leukerbad, wo Art. 5 Abs. 1 lit. e VEJ das freie Zelten und Campieren verbietet, mit einer Ordnungsbusse von 150 Franken. Der beste Boden ist die Terrasse am Schafberg östlich vom See, 46.409675 / 7.624613.
Ist ein Biwaksack ohne Zelt erlaubt?
Ja, ausserhalb des Jagdbanngebiets, und er ist die sicherere Wahl als ein kleines Zelt, das die Polizeiseite nicht erwähnt. Art. 16 des Leukerbader Polizeireglements verbietet Campieren und Übernachten, eine Nacht ohne Zelt fällt also ebenfalls darunter; erlaubt macht sie erst die Ausnahme der Regionalpolizei Leuk-Leukerbad, die Biwakieren und Übernachten auf öffentlichem Grund über der Waldgrenze ausdrücklich nennt. Im Jagdbanngebiet hinter dem Westufer schläfst du auch ohne Zelt nicht draussen: Die Verordnung des Bundes nennt Zelten und Campieren, kein Gericht hat über einen Biwaksack dort entschieden, und die Lämmerenhütte des SAC, die im Banngebiet steht, schreibt ihren Gästen, Biwakieren sei nicht erlaubt.
Wo genau liegt das Jagdbanngebiet?
Hinter dem Westufer und rund ums Südende. Die Grenze des eidgenössischen Jagdbanngebiets Nr. 39 Leukerbad verläuft dem ganzen Westufer entlang 0 bis 90 Meter vom Wasser und zieht ums Südende herum: Westhang, Talstation der Daubenseebahn, Gemmipass, Lämmerenboden und Lämmerenhütte liegen drin. Ostufer, Schafberg, Nordende und Berghotel Schwarenbach liegen draussen, die Gemmi Lodge bei der Bergstation rund zehn Meter ausserhalb. Wo du stehst, siehst du auf map.geo.admin.ch mit dem Layer «Jagdbanngebiete» und dem GPS deines Handys.
Darf eine Gruppe am Daubensee übernachten?
Nur mit Bewilligung. Die Regionalpolizei Leuk-Leukerbad schreibt, Übernachten in Gruppen sei bei der Gemeinde anzumelden und bewilligungspflichtig, und Art. 16 des Polizeireglements macht jede Ausnahme von einer Bewilligung der Gemeinde abhängig; Gesuche gehen rechtzeitig an den Gemeinderat (Art. 31). Kontakt: Gemeindeverwaltung Leukerbad, +41 27 472 71 00, admin@leukerbad.org. Das Jagdbanngebiet hinter dem Westufer und am Südende öffnet auch eine Bewilligung der Gemeinde nicht, dort kann nur der Kanton Ausnahmen bewilligen. Die Gemmi Lodge warb im Frühling 2026 mit Camping-Angeboten auch für Gruppen und Schulen; ob es sie noch gibt, weiss die Lodge, +41 27 470 12 01.
Wo kann ich schlafen, wenn ich nicht campieren will?
In einem Bett auf dem Pass oder am Weg. Die Gemmi Lodge 2350 bei der Bergstation der Gemmibahn bietet Halbpension mit Bahnfahrt ab 105 Franken pro Person im Doppelzimmer und Gruppenzimmer ab 86 Franken, +41 27 470 12 01. Das Berghotel Schwarenbach, 1,5 Kilometer nördlich vom See am Weg nach Kandersteg, verlangt mit Halbpension ab 92 Franken pro Person, letzte Nacht am 3. Oktober 2026, +41 33 675 12 72. Die Lämmerenhütte des SAC, 1,5 Stunden vom Gemmipass im Jagdbanngebiet, kostet 87 Franken mit Abendessen und Frühstück, bis 11. Oktober 2026, +41 27 470 25 15. Für ein Zelt im Tal verlangt der Camping Leukerbad bei der Sportarena 15 Franken pro Person plus 7 Franken für ein kleines Zelt, +41 27 470 10 37.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Polizeireglement der Gemeinde Leukerbad, verabschiedet vom Gemeinderat am 21. Mai 2012 und beschlossen von der Urversammlung am 26. Juni 2012, vom Staatsrat des Kantons Wallis am 22. Oktober 2014 homologiert «in der Fassung gemäss Schreiben der Gemeinde Leukerbad vom 9. Oktober 2014»; es ersetzt das Reglement vom 8. Juli 1998 (Art. 36). Als Scan publiziert. Art. 1 Abs. 2: «Die Bestimmungen des vorliegenden Reglements gelten auf dem Gebiet der Gemeinde Leukerbad.» Art. 16 «Campieren»: «Das Campieren und Übernachten auf öffentlichem Grund und Boden ist nur in den von der Gemeinde dafür bezeichneten Zonen gestattet. Ausnahmen bedingen eine Bewilligung der Gemeinde.» Art. 31: Bewilligungsgesuche sind rechtzeitig an den Gemeinderat zu richten, der über Erteilung oder Verweigerung sowie über Auflagen und Bedingungen entscheidet. Art. 32: Übertretungen sind auch strafbar, wenn sie fahrlässig begangen werden. Art. 33 Abs. 1: «Widerhandlungen gegen die Vorschriften dieses Polizeireglements werden mit Bussen bis Fr. 5'000.-- bestraft.» Art. 35: Das Polizeigericht beurteilt die kommunalrechtlichen Übertretungen. Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Leukerbad: Art. 5, Baubewilligung für «das Aufstellen von mobilen Wohnwagen, Zelten und dergleichen ausserhalb eines bewilligten Campingplatzes für mehr als 60 Tage»; Art. 77, Landschafts- und Naturschutzzonen, Regeln nur für Bauten und Anlagen; Art. 80, «Campingzone Sommer CS, Campingzone Winter CW». Gemeindeverwaltung Leukerbad, Ringstrasse 85, Postfach 346, 3954 Leukerbad, +41 27 472 71 00, admin@leukerbad.org. Polizeireglement (PDF), Publikationsseite, Bau- und Zonenreglement (PDF), leukerbad.org, Reglemente. ↩
  2. Gemeinde Leukerbad, «Bussenkatalog zur Genehmigung an den Gemeinderat» (Gemeindepolizei, drei Seiten, Scan), neben dem Polizeireglement publiziert: «Art. 16 Campieren auf öffentlichem Grund und Boden Fr. 100.00 Fr. 200.00 Fr. 400.00», eine steigende Skala für das erste Mal und die Wiederholungen. Das Dokument ist als Vorlage zur Genehmigung überschrieben und trägt weder Datum noch Genehmigungsvermerk. Bussenkatalog (PDF). ↩
  3. Regionalpolizei Leuk-Leukerbad, Seite «Wildcampen», publiziert am 26. Mai 2022, aktualisiert am 2. August 2026, abgerufen am 25. September 2026: In ihren acht Gemeinden, darunter Leukerbad, «ist Campieren ausserhalb der offiziellen Campingplätze (siehe Ausnahmen) nicht gestattet»; Verstösse werden dem Polizeigericht der jeweiligen Gemeinde verzeigt; «Als gesetzliche Grundlage gilt das Polizeireglement der jeweiligen Gemeinde.» Ausnahmen: «Einzelnes Biwakieren oder Übernachten ist im Gebirge (auf öffentlichem Grund) oberhalb der Waldgrenze erlaubt.»; «Bei mehreren Übernachtungen darf tagsüber kein Campingverhalten feststellbar sein.»; «Übernachten in Gruppen ist bei der jeweiligen Gemeinde anzumelden und ist bewilligungspflichtig.»; «Auf Privatgrundstücken ist mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers wild campieren gestattet.»; «Not-Biwakieren infolge Wetterlage ist selbstverständlich immer gestattet.» Feuer: an den offiziellen Feuerstellen der Gemeinden erlaubt; «Ausserhalb der offiziellen Feuerstellen ist das Entfachen jeglichen Feuers strengstens verboten.» Seite «Über uns»: Die Regionalpolizei ist gemäss Polizeigesetz für die gesamte polizeiliche Grundversorgung in Leuk-Susten, Inden, Leukerbad, Varen, Salgesch, Guttet-Feschel, Gampel-Bratsch und Steg-Hohtenn zuständig, darunter «Durchsetzung Polizeireglement»; Telefon 027 474 96 63, täglich 07:30 bis 16:00 Uhr, Notfälle 117. Wildcampen, Über uns. ↩
  4. Amtliche Geodaten, abgefragt am 25. September 2026. Identify-Dienst des Bundes am See, LV95 2'613'855.7 / 1'140'052.1 (WGS84 46.411682 / 7.618842; Name im Namenverzeichnis «See Daubensee (VS) - Leukerbad»), Höhe 2'207,2 m auf der Wasserfläche, und an den beiden Plätzen, LV95 2'614'300 / 1'139'830 (WGS84 46.409675 / 7.624613), 2'308,6 m, und LV95 2'613'880 / 1'140'970 (WGS84 46.419939 / 7.619185), 2'246,0 m; Toleranz 0, mit einer Kontrolle über einen erfundenen Layer, die HTTP 400 lieferte, und dem Jagdbanngebiet Kiental als Positivkontrolle im selben Lauf. Gemeinde Leukerbad (VS) an allen drei Punkten nach der Grenze des laufenden Jahres; Kandersteg (BE) beginnt 1'031 m vom nächsten Ufer, im Nordwesten; das Berghotel Schwarenbach, LV95 2'614'318 / 1'142'318, liegt in Leukerbad. Eidgenössisches Jagdbanngebiet Nr. 39 Leukerbad, integral geschützt: nicht am Pin und nicht an den Plätzen (659 m und 409 m ausserhalb); seine Grenze verläuft 0 bis 90 m landeinwärts dem ganzen Westufer entlang und ums Südende; drin: die Rote Chumme, die Talstation der Daubenseebahn, der Passpunkt Gemmipass, der Lämmerenboden und die Lämmerenhütte; draussen: das Ostufer, der Schafberg, das Nordende, das Berghotel Schwarenbach und die Gemmi Lodge (11 m). Der Jagd-Layer des Kantons liefert am Westufer dasselbe Banngebiet und auf der Ostseite offenes Jagdgebiet. Wildruhezone Leukerbad 1004.0, ganzjährig verbindlich, nur für Luftfahrzeuge, 596 m vom Südufer. Regionaler Naturpark Pfyn-Finges an allen Punkten. Leer: BLN, Auen, Flachmoore, Hochmoore, Moorlandschaften, Amphibienlaichgebiete, Trockenwiesen, Ramsar, Smaragd, Waldreservate, Militärgebiete, Alpweiden mit Herdenschutzhunden. Grundwasser: nur Gewässerschutzbereich Au, keine Schutzzone. Keine Talsperre und keine Wasserkraftanlage: ein natürlicher See ohne oberirdischen Abfluss, 64,5 ha, 1'624 m lang. Zonen: Landschaftsschutzzone von kantonaler Bedeutung über See und Ufer; Landwirtschaftszone mit Alpweiden am Ostufer und am Nordende; Felsen und Öden am Westufer und am Südende. Amtliche Vermessung: Los «Leukerbad 5», Kategorie Alp, nicht vermessen, keine Parzellen. Nächster Wald 1'309 m vom Ufer, rund 520 m tiefer. Platz 1: Neigung unter 2 Grad, 285 m vom Ufer, 178 m vom Weg, Platten bis 30 Grad innert 100 m; Platz 2: 160 m vom Ufer, 133 m vom Weg; die flache Wiese beim Kiesdelta im Südwesten: überschwemmungsgefährdet, 125 m von der Banngebietsgrenze, 193 m von der Seilbahnstation. Waldbrandgefahr des Bundes am 25. September 2026: erheblich, mit einer kantonalen Warnung, im Freien auf Feuer zu verzichten. map.geo.admin.ch, Geometrie des Banngebiets, sit.vs.ch. ↩
  5. Bundesamt für Umwelt (BAFU), Inventar der eidgenössischen Jagdbanngebiete, Objektblatt «39. Leukerbad Kt. VS» im Revisionssatz 2023: «Es umfasst die nach Süden und Südosten exponierten Abhänge und Felsabstürze vom Balmhorn über die Gemmi, Schwarzhorn bis zum Tschajettuhorn, die Lämmerenalp sowie die nach Nordwesten gerichteten Abhänge vom Torrenthorn bis zum Ferdenrothorn. Das Gebiet ist touristisch stark belastet ...» Zielsetzung: «Erhaltung des Gebietes als Lebensraum für wildlebende Säugetiere und Vögel», «Schutz der Tiere vor Störung», «Verringerung der Konkurrenz zwischen Wildtieren und Schafen». Besondere Massnahmen: «Das gesamte Banngebiet ist integral geschützt.» Objektblatt Nr. 39 (PDF). ↩
  6. Verordnungen des Bundes. Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 lit. e: «Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen.» Der französische Amtstext lautet «Il est interdit de camper librement», der italienische «È vietato piantare tende o campeggiare»; keine der drei Fassungen nennt das Biwak. Ordnungsbussenverordnung (OBV), SR 314.11, Anhang 2 Ziff. 12005: «Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten», 150 Franken. Pärkeverordnung (PäV), SR 451.36, Art. 19 bis 21: Fläche, Erhaltung von Natur und Landschaft und nachhaltige Wirtschaft eines Regionalen Naturparks, ohne Regel für Besucher. fedlex.admin.ch (VEJ), OBV, PäV. ↩
  7. Recht des Kantons Wallis (lex.vs.ch), abgerufen am 25. September 2026. Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB), SGS 211.1, Art. 163 Abs. 3: «Die Gemeindestrassen, die nicht kultivierbaren Regionen, wie Felsen, Schutthalden, Schneefelder und Gletscher, Seen, alle Wasserläufe, ab demjenigen Punkt wo sie entspringen, fallen in das öffentliche Eigentum der Gemeinden.» Bauverordnung (BauV), SGS 705.100, in Kraft seit 1. Januar 2026, Art. 17 Abs. 2 lit. a: Eine Baubewilligung braucht es für «das Aufstellen von Wohnwagen, Zelten und dergleichen ausserhalb eines bewilligten Campingplatzes, wenn sie länger als 3 Wochen aufgestellt sind oder ihre Anzahl 12 übersteigt». Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (kNHV), SGS 451.100, Bussenliste: «Das Zelten und Campieren in einem Gebiet, in dem dies verboten ist», Fr. 50, was einen Schutzentscheid voraussetzt, der es verbietet; unter den Schutzentscheiden des Kantons ist keiner für die Gemmi oder den Daubensee. Beschluss über die Ausübung der Jagd im Wallis 2026-2027, SGS 922.110, Jagddaten: Patent A, Rothirsch, Gämse und weiteres Wild, vom 21. September bis 3. Oktober 2026, Montag bis Samstag. EGZGB, BauV, kNHV, Jagdbeschluss 2026-2027. ↩
  8. Gemmi (Luftseilbahnen Leukerbad-Gemmi und Gemmi Lodge 2350), abgerufen am 25. September 2026. Fahrpläne: Gemmibahn Leukerbad-Gemmi vom 7. September bis 4. Oktober 2026 täglich 08:30 bis 17:00 Uhr, vom 5. Oktober bis 8. November 2026 09:00 bis 17:00 Uhr, dann wieder ab 19. Dezember 2026, alle 30 Minuten; Erwachsene einfach 33 Franken, retour 42 Franken. Daubenseebahn vom 7. September bis 4. Oktober 08:45 bis 16:45 Uhr, vom 5. Oktober bis 8. November 09:15 bis 16:45 Uhr; einfach 7 Franken, retour 10 Franken. Wege: Leukerbad-Gemmi (Gemmiweg) 4,6 km, Gemmi-Schwarenbach 5,2 km, Schwarenbach-Sunnbüel 4,5 km, Gemmi-Daubensee rund um den See 6,4 km, 2 Stunden, die Rückseite des Sees T3; im Winter Loipen auf dem Daubensee. Die französischen Seiten der Betreiberin: «le tour du lac de Dauben». Hotel, pro Person mit Halbpension und Gemmibahn oder Daubenseebahn: Doppelzimmer Standard 105 Franken, Vierbettzimmer 95 Franken, Sechsbettzimmer 90 Franken (ab fünf Personen), Gruppenzimmer mit 14 Betten 86 Franken (ab zehn); Kurtaxe 3 Franken; +41 27 470 12 01, welcome@gemmi.ch. «Gemmi Alpin Camping», archivierte Seite der alten Website (13. März 2026): neu 2026 ab 13. Juni, Erlaubnis, im eigenen Zelt auf rund 500'000 m² um den Daubensee zu campieren, mit Gemmibahn hin und zurück, Abendessen und Frühstück oder nur Frühstück und den Duschen und Toiletten der Lodge, auch für Gruppen und Schulen; eigenes Zelt mit Halbpension 95 Franken pro erwachsene Person, nur mit Frühstück 80 Franken, plus Kurtaxe 3 Franken; die aktuelle Website hat keine Camping-Seite. Sunnbüelbahn, Kandersteg: vom 14. September bis 1. November 2026 täglich 09:10 bis 17:10 Uhr, letzte Bergfahrt 16:40 Uhr, Erwachsene einfach 31.50 Franken; Sunnbüel-Gemmi rund 2,5 Stunden zu Fuss. gemmi.ch, Fahrpläne und Preise, gemmi.ch, Hotel, Alpin Camping (archiviert), sunnbuel.ch. ↩
  9. Betten am Weg, abgerufen am 25. September 2026. Berghotel Schwarenbach, 2'062 m (Postadresse 3718 Kandersteg): pro Person mit Halbpension, Taxen und MwSt., Doppelzimmer 120 Franken, Vierbettzimmer 97 Franken, Sechsbettzimmer 92 Franken; Sommersaison ab 30. Mai 2026, am Montag, 28. September ganztags und ab dem Abend des Sonntags, 4. Oktober 2026 wegen Renovation geschlossen, Winterraum auf Anfrage; +41 33 675 12 72, info@schwarenbach.ch. Lämmerenhütte SAC (Sektion Angenstein), 1,5 Stunden vom Gemmipass: Die Hütte schreibt, sie liege in einem eidgenössischen Jagdbanngebiet, und bittet ihre Gäste, unter anderem zu beachten: «Biwakieren ist nicht erlaubt»; mit Abendessen, Frühstück und Marschtee Nichtmitglieder 87 Franken, SAC-Mitglieder 75 Franken, Kinder bis 6 Jahre 33 Franken, plus Kurtaxe 3 Franken; Hüttenschlafsack Pflicht; Sommersaison 11. Juni bis 11. Oktober 2026; +41 27 470 25 15, info@laemmeren.ch. schwarenbach.ch, laemmeren.ch. ↩
  10. My Leukerbad AG, Seite «Camping», abgerufen am 25. September 2026: Camping Leukerbad bei der Sportarena, 1'411 m, Erwachsene 15 Franken inklusive Kurtaxe, ein kleines Zelt bis 3 auf 3 m 7 Franken von April bis Juni sowie im September und Oktober, 9 Franken im Juli und August; täglich offen von 08:30 bis 20:00 Uhr, spätere Ankunft möglich; im Winter geschlossen; +41 27 470 10 37, sportarena@leukerbad.ch. Dieselbe Seite schreibt, Campieren sei in Leukerbad nur im Sommer auf dem Campingplatz und im Winter auf den offiziellen Plätzen erlaubt, und Wildcampen sei in der ganzen Region Leukerbad verboten: die Formulierung der Tourismusorganisation, keine Regel. leukerbad.ch, Camping. ↩