Wildcampen auf der Bella Tola
Die Bella Tola, 3'025 m, ist der Wandergipfel über St-Luc im Val d'Anniviers, ein Skilift führt fast bis oben. Oberems, Agarn und Anniviers treffen sich auf ihr, alle drei verbieten Campieren überall, und östlich des Gipfels liegt ein eidgenössisches Jagdbanngebiet.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Wildcampen auf der Bella Tola: Am Gipfel treffen sich drei Gemeinden
Die Bella Tola ist der Dreitausender, auf den man von St-Luc aus wandert. Standseilbahn und Sessellifte des Skigebiets St-Luc/Chandolin bringen dich weit hinauf, ein Skilift führt fast bis zum Gipfel, das letzte Stück ist ein breiter Weg. Kein Gletscher auf dem Normalweg, kein Seil. Genau darum kommt die Frage nach der Nacht für den Sonnenaufgang: Der Gipfel sieht aus, als könnte man einfach oben schlafen.
Der Gipfelpunkt ist ein Dreigemeindepunkt. Die eidgenössischen Gemeindegrenzen des laufenden Jahres legen den höchsten Punkt, WGS84 46.23907 / 7.65372, LV95 2'616'590 / 1'120'870, nach Oberems, die Gemeinde des Turtmanntals. Zwei Meter nordwestlich und nördlich beginnt Agarn, dessen Gebiet die Flanke hinunter Richtung Rhonetal reicht. Zwei bis zehn Meter südlich und südwestlich ist Anniviers, die Seite von St-Luc. Wohin du vom Gipfel auch trittst, du stehst in einer von drei Gemeinden.1
Auf dem Gipfel selbst steht kein Zelt. Im Umkreis von 30 Metern liegt die mittlere Neigung bei 36 Grad, 78 Prozent dieses Bodens sind steiler als 30 Grad. Die Bergstation des Skilifts Bella Tola steht innerhalb von 200 Metern. Die nächsten ebenen Stellen liegen 180 Meter östlich auf 2'928 Metern in Oberems, 384 Meter südlich auf 2'890 Metern in Anniviers und 493 Meter nordnordwestlich auf 2'738 Metern in Agarn, nahe beim kleinen Bella-Tola-Gletscher. Jede davon fällt unter eines der drei Verbote.1
Oberems, Agarn und Anniviers verbieten Campieren auf ihrem ganzen Gebiet
In Oberems gilt Art. 20 des Polizeireglements, überschrieben mit "Wildes Campieren". Das Reglement zählt die Übertretungen auf, die es bestraft, und das ist eine davon.
"Wer ohne Bewilligung und ausserhalb der offiziellen Campingplätze campiert und caravaning betreibt."Polizeireglement der Gemeinde Oberems, Art. 20. Bestraft wird, wer ohne Bewilligung und ausserhalb der offiziellen Campingplätze campiert und Caravaning betreibt.
Die Strafe steht in Art. 2: Haft oder Busse bis CHF 5'000, beides kann verbunden werden. Nach Art. 1 ist auch die fahrlässige Übertretung strafbar. Dasselbe Reglement verbietet in Art. 19 offenes Feuer im Freien auf dem ganzen Gemeindegebiet.2
In Agarn gilt derselbe Satz, drei Wörter kürzer. Das Polizeireglement, vom Gemeinderat am 16. November 1998 und von der Urversammlung am 9. Dezember 1998 beschlossen, gilt nach Art. 1 "auf dem Gebiet der Gemeinde Agarn" und enthält den Tatbestand in Art. 19, ebenfalls mit "Wildes Campieren" überschrieben.
"Wer ohne Bewilligung und ausserhalb der offiziellen Campingplätze campiert."Polizeireglement der Gemeinde Agarn, Art. 19. Bestraft wird, wer ohne Bewilligung und ausserhalb der offiziellen Campingplätze campiert.
Art. 2 setzt denselben Rahmen wie in Oberems: "Die Strafen sind Haft oder Busse bis Fr. 5'000.-." Art. 17 verbietet offenes Feuer im Freien grundsätzlich. Eine Höhe, ab der eine der beiden Regeln aufhört, gibt es nicht, die Flanke von Agarn ist also bis zwei Meter unter dem Gipfel erfasst.3
In Anniviers gilt Art. 58 Abs. 1 des Règlement de police, beschlossen am 15. Dezember 2014 und homologiert am 26. August 2015. Es ist die weiteste der drei Regeln.
"Le camping, le caravaning et ce qui leur est assimilable sont interdits sur le domaine public et privé en dehors des emplacements autorisés, expressément désignés comme tels par l'Autorité."Règlement de police de la Commune d'Anniviers, Art. 58 Abs. 1. Camping, Caravaning und was ihnen gleichkommt sind auf öffentlichem und privatem Grund ausserhalb der bewilligten Plätze verboten, die von der Behörde ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
"Sur le domaine public et privé" heisst: Das Ja des Eigentümers ändert nichts. Art. 1 Abs. 2 erstreckt das Reglement auf das ganze Gemeindegebiet. Nach Art. 58 Abs. 2 kann die Polizei verlangen, dass ein Zelt innert zwei Stunden verschwindet, und es sonst auf deine Kosten entfernen. Art. 78 begrenzt die Busse auf CHF 5'000. Derselbe Artikel entscheidet auch am Sasseneire, weiter hinten im Tal.4
Warum im Wallis die Gemeindeartikel entscheiden. Der Kanton kennt kein allgemeines Campingverbot. Seine Bauverordnung verlangt eine Bewilligung erst für Zelte, die länger als drei Wochen stehen oder mehr als zwölf sind. Der kantonale Richtplan, Koordinationsblatt B.3 "Camping", beauftragt die Gemeinden, die Regeln zum Wildcampen im Polizeireglement festzulegen, und alle drei Gemeinden an der Bella Tola haben das getan.7
Östlich des Gipfels: das eidgenössische Jagdbanngebiet Turtmanntal
Das eidgenössische Jagdbanngebiet Nr. 40 Turtmanntal reicht bis an den Gipfel. Sein Gebiet mit integralen Schutzbestimmungen beginnt einen Meter östlich des höchsten Punkts und umfasst die Seite von Oberems, auch die ebene Stelle 180 Meter östlich auf 2'928 Metern und die grössere rund 800 Meter südöstlich auf 2'767 Metern. Im Jagdbanngebiet gilt zusätzlich zu Art. 20 von Oberems ein zweites, eidgenössisches Verbot.1
"Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen."Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 lit. e.
Die Ordnungsbusse beträgt CHF 150, nach der Ordnungsbussenverordnung, Anhang 2 Ziff. 12005, "Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten". Eine Ausnahme kann nur der Kanton Wallis bewilligen, eine Bewilligung von Oberems würde diesen Boden also nicht öffnen. Einen offiziellen Zeltplatz gibt es im Banngebiet nicht.5
Zwei Einträge auf der Karte bringen keine Campingregel. Der ganze Gipfel liegt im Naturpark Pfyn-Finges, einem regionalen Naturpark; die Pärkeverordnung richtet ihre Pflichten an den Park und die Planung der Gemeinden, nicht an Besuchende. Die Flanke von Agarn liegt im BLN-Objekt 1716 Pfynwald - Illgraben, das Behörden bindet und keine Wandernden büsst. Keine Wildruhezone berührt den Berg, die nächste, Par di Modzes, liegt rund 3 Kilometer entfernt.6
Ein Zelt ist auf jeder Seite erfasst. Ein Biwaksack ist kein sicherer Ausweg
Ein Zelt für eine Nacht ist in jeder Lesart Campieren, in allen drei Gemeinden und im Jagdbanngebiet. Die Zeltfrage ist an der Bella Tola nicht knapp.234
Ein Schlafsack ohne Aufbau ist weniger klar und trotzdem kein Plan. Anniviers verbietet auch "ce qui leur est assimilable", was Camping gleichkommt, und das dürfte eine geplante Nacht im Biwaksack erfassen. Oberems und Agarn verwenden das Verb "campieren" und umschreiben es nirgends, kein Walliser Gericht hat die Grenze gezogen. Auf der Seite von Oberems gilt zusätzlich das Verbot des Jagdbanngebiets. Wer hier oben ohne Zelt draussen schläft, wettet auf eine Lesart, die keine der vier Regeln bestätigt.45
Straflos ist in der Schweiz das echte Notbiwak wegen Verletzung, Wetter oder Dunkelheit, das der Schweizer Alpen-Club immer zulässt. Eine geplante Nacht für den Sonnenaufgang auf einem Gipfel mit Skilift ist das nicht.9
Wo du in der Nähe der Bella Tola legal schläfst
Mit Einwilligung geht hier praktisch nichts. Anniviers erlaubt Campieren nur an Plätzen, die die Behörde bezeichnet hat, und an der Bella Tola hat sie keinen bezeichnet. Oberems und Agarn bestrafen Campieren "ohne Bewilligung", publizieren aber keine Bewilligungspraxis, und auf der Seite von Oberems entscheidet wegen des Jagdbanngebiets der Kanton. Das Ja eines Grundeigentümers oder Alppächters ist unter keiner der drei Regeln eine Bewilligung.2345
Die Nacht, die funktioniert: die Cabane Bella-Tola, 2'340 m, Gemeinde Anniviers, 3,1 km westsüdwestlich des Gipfels und rund 680 m tiefer, auf dem Weg hinunter nach St-Luc. Sie wird von der Funiculaire St-Luc/Chandolin betrieben und hat 41 Betten in Zimmern für zwei bis acht Personen. Sie ist im Sommer und im Winter offen; die Daten für den Winter 2026-27 sind noch nicht publiziert, frag also nach, bevor du die Tour planst: +41 27 476 15 67, cabane@funiluc.ch.8
- Ein Bett in St-Luc oder Chandolin. Die beiden Dörfer am Fuss des Skigebiets sind die Ausgangspunkte der Standseilbahn und der Wanderwege.
- Eine legale Nacht draussen in einem anderen Tal: Gruben im Turtmanntal, 5,1 km südöstlich des Gipfels auf 1'830 m. Auf dem Talboden östlich der Turtmänna, in Turtmann-Unterems, verbietet keine Regel eine Nacht draussen; Jagdbanngebiet und Oberems beginnen rund 100 m westlich. Das ist eine eigene Tour, kein Platz unter der Bella Tola: Wildcampen in Gruben.
- Nicht die ebenen Stellen östlich des Gipfels. Das ist Boden von Oberems im Jagdbanngebiet, zwei Verbote zugleich.
- Nicht die Hänge von Anniviers südlich des Gipfels und nicht die Flanke von Agarn im Norden. Dort gelten Art. 58 von Anniviers und Art. 19 von Agarn, mit oder ohne Gletscher.
Kein Feuer. Oberems und Agarn verbieten offenes Feuer im Freien, und auf 3'000 Metern gibt es ohnehin nichts zu verbrennen. Ein Gaskocher reicht für alles. Die Lage in der ganzen Schweiz steht in Wildcampen in der Schweiz.
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Das gilt überall, wo du tatsächlich draussen schlafen darfst, rund um die Bella Tola also in einem reservierten Bett oder auf dem legalen Boden in einem anderen Tal, nie auf dem Gipfel oder an den Hängen darunter.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand November 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.
Das Urteil stützt sich auf die Polizeireglemente von Oberems, Agarn (1998) und Anniviers (2014, homologiert 2015), die Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete, die Ordnungsbussenverordnung, den kantonalen Richtplan des Wallis und die eidgenössischen Grenz-, Schutzgebiets- und Geländedaten zum Gipfel. Eine Erlaubnis wurde nicht eingeholt. Die Geländewerte stammen aus amtlichen Höhendaten, nicht aus einer Begehung. Die Winterdaten der Hütte waren beim Schreiben noch nicht publiziert. Prüf vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und dessen Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Textes getroffen werden, und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.
Häufige Fragen
Ist Wildcampen auf der Bella Tola erlaubt?
Hilft es, auf einer Seite abzusteigen?
Können ein Grundeigentümer oder die Gemeinde mir eine Erlaubnis geben?
Und ein Biwak ohne Zelt?
Wo kann ich in der Nähe der Bella Tola legal schlafen?
Quellen
- Geodaten des Bundes (swisstopo, BAFU), abgefragt am 3. November 2026. Gipfel LV95 2'616'590 / 1'120'870, WGS84 46.23907 / 7.65372, 3'025 m auf der Landeskarte, 3'024 m im Geländemodell. swissBOUNDARIES3D, laufendes Jahr: der Gipfelpunkt in Oberems, Agarn ab 2 m nordwestlich und nördlich, Anniviers 2 bis 10 m südlich und südwestlich. swissALTI3D 2 m: mittlere Neigung 36 Grad im Umkreis von 30 m, 78 Prozent über 30 Grad; ebener Boden 180 m östlich auf 2'928 m (Oberems), 384 m südlich auf 2'890 m (Anniviers), 493 m nordnordwestlich auf 2'738 m (Agarn). swissNAMES3D innerhalb von 200 m: Bella Tola, Skilift; Bella Tola Gletscher. Eidgenössisches Jagdbanngebiet Nr. 40 Turtmanntal, Gebiet mit integralen Schutzbestimmungen: Gipfel ausserhalb, 1 m vom Rand; der ebene Boden 180 m östlich innerhalb, ebenso der ebene Boden rund 800 m südöstlich auf 2'767 m; der ebene Boden im Süden 23 m ausserhalb, die Flanke von Agarn 346 m ausserhalb. Am Gipfel: Naturpark Pfyn-Finges; keine Wildruhezone, kein BLN-Objekt, keine Aue, kein Moor, kein Amphibienlaichgebiet, keine Trockenwiese, kein Waldreservat, keine Militäranlage und kein Schiessgebiet. BLN-Objekt 1716 Pfynwald - Illgraben: Gipfel 8 m ausserhalb, die Flanke von Agarn innerhalb. Nächste Wildruhezone, Par di Modzes, 3,1 km. Cabane Bella-Tola LV95 2'613'547 / 1'120'175, 3,1 km westsüdwestlich. map.geo.admin.ch. ↩
- Polizeireglement der Gemeinde Oberems, von der Gemeinde publiziertes PDF, erneut gelesen am 3. November 2026. Art. 20 "Wildes Campieren": "Wer ohne Bewilligung und ausserhalb der offiziellen Campingplätze campiert und caravaning betreibt." Art. 2 "Strafen": "Die Strafen sind Haft oder Busse bis Fr. 5'000.--. Sie können miteinander verbunden werden." Art. 1: auch fahrlässige Übertretungen sind strafbar. Art. 19: offenes Feuer im Freien auf dem Gemeindegebiet grundsätzlich verboten. oberems.ch, Polizeireglement (PDF). ↩
- Polizeireglement der Gemeinde Agarn, vom Gemeinderat am 16. November 1998 und von der Urversammlung am 9. Dezember 1998 beschlossen, in der Fassung, die die Gemeinde als "Polizei Reglement.pdf" verlinkt. Art. 1: anwendbar "auf dem Gebiet der Gemeinde Agarn", auch fahrlässige Übertretungen sind strafbar. Art. 2 "Strafen": "Die Strafen sind Haft oder Busse bis Fr. 5'000.-." "Sie können miteinander verbunden werden." Art. 19 "Wildes Campieren", unter "Nach diesem Reglement wird bestraft": "Wer ohne Bewilligung und ausserhalb der offiziellen Campingplätze campiert." Art. 17: offenes Feuer im Freien grundsätzlich verboten. Kontakt der Gemeinde: gemeinde@agarn.ch, +41 27 474 96 30. agarn.ch, Polizei Reglement (PDF). ↩
- Règlement de police de la Commune d'Anniviers, von der Urversammlung am 15. Dezember 2014 beschlossen, am 26. August 2015 homologiert, erneut gelesen am 3. November 2026. Art. 1 Abs. 2: "applicables sur l'ensemble du territoire de la Commune d'Anniviers". Art. 58 Abs. 1: "Le camping, le caravaning et ce qui leur est assimilable sont interdits sur le domaine public et privé en dehors des emplacements autorisés, expressément désignés comme tels par l'Autorité." Art. 58 Abs. 2: nach der Aufforderung, das Zelt innert zwei Stunden zu entfernen, Entfernung auf Kosten der Fehlbaren. Art. 78 Abs. 1: eine Busse, "dont le montant n'excédera pas Fr. 5'000.-". Keine Ausnahme mit Einwilligung des Grundeigentümers. anniviers.org. ↩
- Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 lit. e: "Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen." Ordnungsbussenverordnung (OBV), SR 314.11, Anhang 2 Ziff. 12005: "Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten", CHF 150. Objektblatt des eidgenössischen Jagdbanngebiets Nr. 40 Turtmanntal, Revision 2023. fedlex.admin.ch, VEJ, fedlex.admin.ch, OBV, JBG 40 (PDF). ↩
- Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung (Pärkeverordnung, PäV), SR 451.36: Der Regionale Naturpark ist in Art. 19 und 20 geregelt, deren Anforderungen Pflichten des Parks und der Planung sind; die einzige Zutrittsbeschränkung, Art. 17, betrifft die Kernzone eines Nationalparks. Der Park am Gipfel ist der Naturpark Pfyn-Finges. Objektblatt des BLN-Objekts 1716 Pfynwald - Illgraben, Revision 2017: Schutzziele für die Behörden, keine Verhaltensregel für Besuchende. fedlex.admin.ch, PäV, BLN 1716 (PDF). ↩
- Kanton Wallis. Kein allgemeines Camping- oder Biwakverbot im kantonalen Recht. Bauverordnung (705.100), Art. 17 Abs. 2 lit. a: eine Baubewilligung für "l'installation de caravanes, de tentes et autres en dehors d'une place de camping autorisée, si leur durée d'installation dépasse 3 semaines ou leur nombre est supérieur à 12". Kantonaler Richtplan, Koordinationsblatt B.3 "Camping", Auftrag an die Gemeinden, Buchstabe k: Sie "fixent les prescriptions relatives au camping sauvage dans leur règlement de police ou autre règlement communal". lex.vs.ch, vs.ch. ↩
- Cabane Bella-Tola, 2'340 m, Gemeinde Anniviers, abgerufen am 3. November 2026: "gérée par le Funiculaire St-Luc/Chandolin", offen "été comme hiver", 41 Betten in Zimmern für 2 bis 8 Personen; Kontakt +41 27 476 15 67, cabane@funiluc.ch. An diesem Tag keine Daten für den Winter 2026-27 publiziert. cabanebellatola.ch. ↩
- Schweizer Alpen-Club SAC, "Campieren und Biwakieren in den Schweizer Bergen": Eine einzelne rücksichtsvolle Nacht über der Waldgrenze ist in der Regel unproblematisch, wo keine Regel etwas anderes sagt, und ein Notbiwak ist immer erlaubt. An der Bella Tola sagen drei Gemeindereglemente und eine Bundesverordnung etwas anderes, es gilt also nur der zweite Teil. Empfehlung, kein Gesetz. sac-cas.ch. ↩